Vergünstigungen bei der Verbraucherberatung für Köln-Pass Inhaber/innen Mündliche Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück im Ausschuss
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1626/2018 vom 16.05.2018
Stand: Am 17.05.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 16.05.2018 1626/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 Vergünstigungen bei der Verbraucherberatung für Köln-Pass Inhaber/innen Mündliche Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 19.04.2018, TOP 11.3 Herr Dr. Dr. Mück stellt im Ausschuss für Soziales und Senioren am 19.04.2018 die mündliche Anfra- ge, ob es für Köln-Pass Inhaber/innen eine Vergünstigung bei der Verbraucherberatung gebe. Die Verbraucherzentrale NRW e.V. beantwortet die Frage wie folgt: Bürger und Bürgerinnen, die Transferleistungen beziehen oder nur ein geringes Einkommen zur Ver- fügung haben, können eine Befreiung von den Beratungskosten erhalten. Der Köln-Pass ist für die Bemessung der Einkommenssituation auf jeden Fall ein Indikator. Eine Befreiung erfolgt nach Prü- fung des Einzelfalls auf Anfrage der Bürger/innen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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17.05.2018
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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