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1018/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.11.2023 (AN/1993/2023) betreffend Online-Umfragen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.04.2024

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

15343 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer          16.04.2024 
 1018/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 22.04.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.04.2024 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz vom 30.11.2023 (AN/1993/2023) betreffend Online-Umfragen 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
Wie viele Personen haben im Jahr 2023 zu den unterschiedlichen online Umfragen der Stadt 
Köln teilgenommen? (Auflistung-Thema, Bezirk, Personen/pro Umfrage) 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung führt jährlich aus unterschiedlichen Anlässen bzw. zu unterschiedlichen Zielen 
Umfragen durch, auch online.  
Grundsätzlich ist zwischen offenen Befragungen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungs-
prozessen zur Ermittlung von Stimmungsbildern und repräsentativen Bevölkerungsbefragun-
gen zu unterscheiden.  
 
Online-Befragungen, die die Verwaltung im Rahmen von informellen, also freiwilligen und 
nicht gesetzlich vorgeschriebenen, Öffentlichkeitsbeteiligungsprozessen auf dem Beteiligung-
sportal meinungfuer.koeln durchführt, werden in der Regel gemeinsam mit dem Büro für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und durchgeführt.  
 
Diese Befragungen haben explizit nicht zum Ziel, statistisch repräsentative Ergebnisse zu er-
halten. Vielmehr sind sie ein Element eines umfassenderen Dialogprozesses und sollen der 
Verwaltung und Politik Meinungs- und Stimmungsbilder verschiedener Zielgruppen mit unter-
schiedlichen Perspektiven zu Planungen und Vorhaben geben.  
Um sicherzustellen, dass die vom Vorhaben betroffenen Zielgruppen mit ihren unterschiedli-
chen Perspektiven erreicht worden sind, werden in der Regel Kategorien erarbeitet und abge-
fragt, um zu erfahren, aus welcher Perspektive der/die Teilnehmende antwortet (beispiels-
weise: „Ich bin Anwohner*in“; „Ich arbeite dort“; „Ich bin auf Barrierefreiheit angewiesen“).  
 
Darüber hinaus haben diese Befragungen unter anderem folgende Merkmale: 
 Sie sind für alle interessierten Personen zugänglich, basieren also nicht auf einer zu-
vor fest definierten Stichprobe.

2 
 
 Sie haben einen offenen Teilnehmer*innenkreis, wobei im Fokus steht, diejenigen zu 
erreichen, die vom Vorhaben betroffen sind und folglich Interesse daran haben. 
 Sie liefern neben quantitativen auch qualitative, praxisnahe Informationen darüber, 
welche Bedarfe und Interessen die unterschiedlichen Zielgruppen mit ihren unter-
schiedlichen Perspektiven haben. 
 Die Endergebnisse und häufig auch Zwischenergebnisse sind öffentlich einsehbar. 
 
Sofern das Format einer offenen interessengeleiteten Umfrage in einem Öffentlichkeitsbeteili-
gungsprozess genutzt wird, veröffentlicht die Verwaltung neben den Erkenntnissen daraus 
auch die Anzahl der Rückmeldungen der verschiedenen Perspektiven und setzt diese in einen 
Zusammenhang.  
 
Die Auswertung erfolgt anonymisiert, sodass Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht mög-
lich sind. Sie wird der Politik vorgelegt, um als eine der Entscheidungsgrundlagen für die politi-
schen Entscheidungsträger*innen zu dienen.  
Darüber hinaus erfolgt die transparente Veröffentlichung im Beteiligungsportal mei-
nungfuer.koeln auf den jeweiligen Projektseiten.  
Als ein aktuelles Beispiel wird auf die offene interessengeleitete Befragung zum Ende des 
Verkehrsversuches auf der Deutzer Freiheit verwiesen: 
https://meinungfuer.koeln/deutzerfreiheit im Abschnitt „Downloads“ oder hier: 
https://meinungfuer.koeln/sites/default/files/files/ergebnispraesentation_stimmungs-
bild_aus_befragung_deutzer_freiheit_bfrei-002.pdf  
 
Die aktive Nutzung des Beteiligungsportals ist in der Regel ohne vorheriges Anlegen eines 
Benutzerkontos/Registrierung möglich. Dies erleichtert allen Interessierten den Zugang zum 
Beteiligungsportal und ermöglicht eine spontane und niedrigschwellige Beteiligung. Die Erfah-
rung zeigt, dass so noch mehr betroffene Zielgruppen mit unterschiedlichen Perspektiven er-
reicht werden – auch die, die sonst in Beteiligungsverfahren eher weniger erreichbar sind. 
Befürchtungen, dies könnte zu einer Vielzahl von Verstößen gegen die Dialog-Regeln führen, 
sind erfahrungsgemäß unberechtigt. Auch die Sorge, dass so Menschen mehrmals ihre Mei-
nung abgeben können, ist unbegründet, da die Rückmeldungen wie oben beschrieben nicht 
ausschließlich quantitativ ausgewertet werden, sondern vielmehr eine qualitative Auseinan-
dersetzung mit den Rückmeldungen erfolgt, indem diese gelesen, bewertet und in einen Zu-
sammenhang gebracht werden. 
 
Dies hat zur Folge, dass eine genaue Personenzahl zu den unterschiedlichen Befragungen im 
Rahmen von freiwilligen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsprozes-
sen nicht genannt werden kann. 
 
Empirisch belastbar sind nur die Ergebnisse repräsentativer Bevölkerungsbefragungen, die 
von Befragungen im Rahmen von freiwilligen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlich-
keitsbeteiligungsprozessen zu trennen sind. 
 
Repräsentative Bevölkerungsumfragen zeichnen sich unter anderem durch folgende Merk-
male aus: 
 Sie erheben planungsrelevante Informationen von Kölner Bürger*innen, die für die Ar-
beit der Stadtverwaltung wichtig sind, jedoch nicht aus anderen Quellen, wie den der 
Verwaltung vorliegenden Daten, entnommen werden können. 
 Sie generieren valide und belastbare Ergebnisse.  
 Repräsentative Bevölkerungsumfragen sind stichprobenbasiert. Die Stichprobenzie-
hung erfolgt idealerweise aus einem Einwohnermelderegister – dies ermöglicht eine 
strukturtreue Abbildung der demografischen Strukturen der Grundgesamtheit in der 
Stichprobe. 
 Sie sind nicht frei zugänglich, sondern die über die Stichprobe ausgewählten Personen 
werden schriftlich zur Teilnahme eingeladen.  
 Sie sind personal- und kostenintensiv, da sie den Versand von Einladungsschreiben 
und in der Regel auch schriftlichen Fragebögen erfordern.

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 Die Endergebnisse werden für die jeweiligen Dienststellen aufbereitet, in Berichten 
dargestellt, die als Mitteilung an die Politik gegeben werden, und sind online abrufbar 
(zum Beispiel unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/). 
 Die Auswertungen erfolgen anonymisiert, so dass Rückschlüsse auf einzelne Perso-
nen nicht möglich sind. 
 
Im Jahr 2023 hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik die repräsentative Bevölkerungs-
befragung „Strukturdatenerhebung 2023“ durchgeführt. 
Die räumlich und nach demografischen Merkmalen geschichtete Zufallsstichprobe aus dem 
Einwohnermelderegister umfasste 127.000 Personen, die persönlich angeschrieben und um 
Teilnahme an der freiwilligen Umfrage gebeten wurden. Insgesamt haben sich 22.789 Köl-
ner*innen zwischen 18 und 80 Jahren an der Befragung beteiligt. Davon gab es 10.871 On-
line-Teilnahmen (47,7 %). Die restlichen Teilnahmen erfolgten über den Papierfragebogen. Im 
Detail enthält der im schriftlichen Format elf Seiten und insgesamt 51 Fragen umfassende 
Fragebogen Fragen aus den folgenden Themenbereichen:  
 Erwerbsbeteiligung 
 Wohnverhältnisse 
 Miethöhe und Mietbelastung 
 Mobilität 
 Zufriedenheit mit Infrastrukturangeboten im Wohnumfeld 
 Wie gerne man in Köln lebt 
 Größte Probleme in Köln 
 Was gut klappt beziehungsweise was besser geworden ist in Köln 
 Fragen zur Person 
 Fragen zur Haushaltszusammensetzung 
 Fragen zur Einkommenssituation der Haushalte 
 
Wie viele Personen pro Stadtbezirk an der Befragung teilgenommen haben, ist der nachfol-
genden Tabelle zu entnehmen. 
 
Verteilung der Bevölkerung in der Grundgesamtheit und der Befragtengruppe über die 
neun Kölner Stadtbezirke 
 
 
 
Für 20 Fragebögen lag keine Rauminformation vor. 
Quelle: Meldewesen der Stadt Köln; Strukturdatenerhebung 2023;  
Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informatio nssystem

4 
 
Die Ergebnisse der Strukturdatenerhebung 2023 sind hier einsehbar: 
 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/ 
 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023a): Strukturdatenerhebung in 
Köln 2023 – Methodendokumentation. Kölner Statistische Nachrichten 14/2023.  
 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2023b): Gestiegene Mieten und 
ungleiche Mietbelastung. Ergebnisse der Strukturdatenerhebung in Köln 2023. Kölner 
Statistische Nachrichten 15/2023. 
 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2024): Einkommensverteilung in 
Köln. Ergebnisse der Strukturdatenerhebung 2023. Kölner Statistische Nachrichten 
1/2024. 
 
 
Frage 2: 
Wie viele Personen haben konkret bei der Online-Umfrage zur Kölner Straße in Porz teilge-
nommen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Online-Beteiligung „Neue Radfahrstreifen Kölner Straße“ gingen 1.512 Beiträge auf 
dem Beteiligungsportal meinungfuer.koeln zu den drei vorgestellten Planungsvarianten ein. 
 
Wie bereits unter Frage 1 erläutert, kann das Beteiligungsportal in der Regel ohne vorheriges 
Anlegen eines Benutzerkontos genutzt werden.  
Dies hat zur Folge, dass eine genaue Anzahl an Personen zu den oben genannten 1.512 Bei-
trägen in der Online-Beteiligung „Neue Radfahrstreifen Kölner Straße“ nicht genannt werden 
kann. 
 
In freiwilligen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren hat sich 
ein Methoden-Mix, also das Angebot an unterschiedlichen Formaten für die Beteiligung der 
verschiedenen Zielgruppen, bewährt.  
 
So gab es auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den neuen Radfahrstreifen auf 
der Kölner Straße weitere Möglichkeiten, über die Interessierte ihre Hinweise und Rückmel-
dungen zu den verschiedenen Planungsvarianten geben konnten: Es wurden Postwurfsen-
dungen an die Haushalte im Umkreis der Kölner Straße verteilt und es fand eine sogenannte 
aufsuchende Beteiligung statt, also persönliche Gespräche mit den Menschen direkt vor Ort.  
Insgesamt sind so 628 Rückmeldungen über die Rückantworten der Postwurfsendungen ein-
gegangen und Beiträge aus 68 Gesprächen mit den Menschen vor Ort wurden dokumentiert. 
 
Derzeit erfolgt die Sichtung und Bewertung aller Beiträge, die auf den unterschiedlichen Kanä-
len eingegangen sind. Geplant ist die Auswertung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbetei-
ligung im Laufe des zweiten Quartals 2024.  
Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Porz sowie dem Verkehrsausschuss im Rahmen 
eines Fachgesprächs vorgestellt werden und dienen als eine der Grundlagen für die weitere 
Planung der Kölner Straße. 
 
 
Frage 3: 
Inwieweit werden Teilnehmer aus anderen Kommunen und Ländern herausgefiltert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie bereits unter Frage 1 erläutert, handelt es sich bei Online-Befragungen im Rahmen von 
freiwilligen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren um interes-
sengeleitete offene Umfragen. Sie sind also für alle interessierten Personen offen zugänglich 
und bleiben auch nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung transparent einsehbar. 
 
Die Gefahr, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung durch Beiträge von Akteur*in-
nen, die nicht vom Vorhaben betroffen sind, verfälscht werden könnten, ist insofern gering,

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dass die Erfahrung zeigt, dass Menschen überwiegend dann bei Beteiligungsverfahren mitma-
chen, wenn sie vom Vorhaben bzw. von den Veränderungen persönlich betroffen sind. Die 
Teilnahme erfolgt also aus eigener Motivation bzw. aus eigenem Interesse und weil Menschen 
sich gemäß ihren eigenen Bedürfnissen entscheiden, ob sie sich beteiligen oder nicht. 
 
Im Falle der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den neuen Radfahrstreifen auf der Kölner Straße 
wäre es für die Erreichung verschiedener Zielgruppen mit unterschiedlichen Perspektiven e-
her hinderlich, wenn nur Porzer*innen daran hätten teilnehmen können. Schließlich ist die Ein-
schätzung von Menschen, die nicht in Porz leben, wohl aber dort arbeiten, Bekannte oder Ver-
wandte haben oder auch nur die Kölner Straße als Verkehrsverbindung zwischen den Stadt-
bezirken Porz und Innenstadt nutzen, ebenfalls wichtig für die weiteren Planungen. 
 
Aus welcher Perspektive Menschen sich beteiligen, kann beispielsweise über die Auswahl von 
verschiedenen Kategorien (z. B.: Ich bin Anwohner*in; Ich arbeite dort; Ich habe aus anderen 
Gründen ein Interesse an dem Vorhaben) transparent gemacht werden. Im Falle der Öffent-
lichkeitsbeteiligung zu den neuen Radfahrstreifen auf der Kölner Straße ist dies nicht erfolgt, 
dient jedoch als Lernerfahrung für weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen. 
 
Überdies würden Beiträge und Kommentare von Menschen, die keinerlei Berührungspunkte 
zu dem Vorhaben haben, bei der Sichtung und Prüfung sicherlich auffallen. Da eine reine 
quantitative Abfrage im Sinne von „Ich bin dafür“/“Ich bin dagegen“ im Rahmen von freiwilli-
gen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren nicht erfolgt, son-
dern vielmehr die qualitative Auseinandersetzung und Bewertung der Beiträge und Kommen-
tare, kann die Sorge, dass Rückmeldungen von Menschen, die nicht vom Vorhaben betroffen 
sind, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung verfälschen, erfahrungsgemäß genommen 
werden. 
 
Damit sich vom Vorhaben betroffene Menschen mit ihren unterschiedlichen Perspektiven be-
teiligen, müssen sie mit Hilfe einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit dazu aktiviert werden. 
Dies erfolgt häufig auch über sogenannte Multiplikator*innen, die bereits ein gutes Vertrauens-
verhältnis zu den betroffenen Zielgruppen haben. 
 
 
Frage 4: 
Inwieweit plant die Verwaltung die Umstellung auf ein Online-System, das sicherstellt, dass 
nur Kölner Bürger an den Umfragen teilnehmen können und welche Ressourcen werden dafür 
benötigt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aus oben genannten Gründen ist kein anderweitiger Umgang mit Online-Befragungen im Rah-
men von freiwilligen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, 
wie zum Beispiel eine verpflichtende Registrierungspflicht mit notwendigem Identitätsnach-
weis zwecks Meldebescheinigung, geplant. 
 
Gleichwohl kann in Ausnahmefällen eine Registrierung, bei der die E-Mail-Adresse anzuge-
ben ist, auf dem Beteiligungsportal meinungfuer.koeln notwendig sein, wenn das Ziel eines 
Online-Dialogs ist, mit der/dem Verfasser*in in einen direkten Austausch zu treten und die vor-
gestellte Idee oder den unterbreiteten Vorschlag gemeinsam weiterzuentwickeln.  
Dies war beispielsweise bei der Online-Beteiligung zu "un:box cologne" der Fall. Hier konnten 
unter dem Motto "Köln. Vielfältig. Vernetzt. Digitalisierung für alle. Inklusiv, digital und nach-
haltig." Ideen unterbreitet werden, die in einem vierphasigen Prozess Wirklichkeit werden sol-
len.  
Dies ist selbstverständlich nur umsetzbar, wenn die/der Beitragsverfasser*in von der Verwal-
tung kontaktiert werden kann, um das Projekt und die weiteren Schritte zu besprechen. 
 
 
Hinweis: Die Verwaltung wird versuchen, in der Sitzung der Bezirksvertretung anwesend zu sein, um 
für weitere Rückfragen im Rahmen der Anfrage zur Verfügung zu stehen.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2024 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1018/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.04.2024
Erstellt
14.03.2024 15:29