2013/0353
Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 295/06 (Staffelpreise Kinderbetreuung)
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2013/0353
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 30.10.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Fachdienst Zentrale Verwaltung (Dez. V) Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0353 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 365010 Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: Kostenträger: 3650-10, 3650-30, 3650-50 Sachkonto: 5090680 Betreff: Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 295/06 (Staffelpreise Kinderbetreuung) Vorlage vom: 11.10.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter. Anlagen: Stellungnahme Hess. Städtetag zur Staffelung von Kigagebühren Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.10.13 Vorschlag: „Staffelpreise für die Kinderbetreuung. Gutverdiener können etwas mehr bezahlen (und zahlen bei Tagesmüttern und Kinderfrauen eh viel höhere Preise). Zusätzliche Einnahmen daraus können in eine verbesserte Betreuung investiert werden.“ Der Vorschlag erhielt 58 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen Bei der Erhebung einkommensabhängig gestaffelter Elternentgelte (die für städtische und kirchliche Einrichtungen sowie AWO, ASB und Educcare gelten würden, weil 100%-Finanzierung durch Stadt) wäre eine aufwändige Einkommensprüfung in jedem Einzelfall unumgänglich. Hierfür ist zwangsläufig zusätzliches, qualifiziertes Personal notwendig. Um unter dieser Voraussetzung dennoch Mehreinnahmen erzielen zu können, die evtl. „in eine verbesserte Betreuung investiert werden könnten“, müssten zunächst die zu erwartenden zusätzlichen Kosten gedeckt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Entgelte – trotz Staffelung – in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßig stark angehoben werden müssten. Hinzu kommt, dass die Träger, die nicht zu 100% von der Stadt finanziert werden (50% der Einrichtungen) diese Regelung nicht übernehmen müssen. Der Hessische Städtetag hat zu dieser Thematik eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die wir dieser Vorlage beigefügt haben. Darin wird wegen der rechtlichen Angreifbarkeit der Festsetzungen und dem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand von Staffelpreisen abgeraten. Trotzdem wird das Sozialdezernat in die Materie einsteigen und die Einführung von Staffelpreisen vertieft prüfen. Darmstadt, 11.10.13 Dezernat I Dezernat IV Dezernat V Jochen Partsch Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
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Hessischer Städtetag Verband der kreisfreien und kreisangehöriger Städte in Hessen Hessischer Städtetag - Frankfurter Straße 2 - 65189 Wiesbaden Magistrat der Stadt Ihre Nachricht vom: 09.07.2013 Darmstadt Ihr Zeichen: Unser Zeichen: \ TA 460.1 Hm/Zi - per E-Mail Durchwahl: (0611) 1702-22 E-Mail: hofmeister@hess-staedtetag.de Datum: 17.07.2013 Staffelung von Kindergartenbeiträgen Sehr geehrte Damen -und.Herren, sehr geehrte Frau Herbert, a wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 9. Juli 2013 und empfehlen Ihnen auf Staffelungen von Kindergartengebühren zu verzichten. . Das Sozialsystem in der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt in $ 90 SGB VIII bereits, das es bedürftige Menschen gibt, die eine Gebühr ganz oder teilweise nicht zahlen können. Sie müssen einen Antrag beim leistungsfähigen örtlichen Träger der Jugendhilfe stellen und erhalten, sofern die Voraussetzungen vorliegen, einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme. Eine Gebührenstaffelung und damit ein Gebührennachlass, der irgendwelche Einkommenstaffelungen, die irgendwie zum Teil in Kompromisswegen vorgenommen werden, stehen nicht neben diesem Anspruch, sondern gehen ihm vor und mindern bzw. reduzieren diesen Anspruch unter Umständen auf Null. Die Festsetzungen von Einkommenstaffelungen führen, da sie in jeder Stadt anders vorgenommen werden, / zudem zu erheblichen Rechtisstreitigkeiten. Eine Begründung für einzelne Staffelungs- stufen ist immer angreifbar. Zudem ist der Verwaltungsaufwand in der administrativen Umsetzung völlig unverhältnis- /f / mäßig teuer, da sie Einkommensprüfungen etc. vornehmen müssen. ur 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 1702-0 E-Mail: posteingang@hess-staedtetag.de Bank: Nassauische Sparkasse Wiesbaden Frankfurter Straße 2 Telefax: (0611) 1702-17 Internet: hitp:/www.hess-staedtelag.de (BLZ 510 500 15) Kto. Nr. 100 072 777 9 = Unser Sozialstaat hat bereits soziale Auffangmöglichkeiten bereitgestellt, ob diese ausrei- chend sind, mag dahingestellt sein — für freiwillige Leistungen der Städte und damit aller Bürger einer Stadt, die jeden Tag neuen Ansprüchen und Bedarfen auch und gerade in teurer und qualitativer Hinsicht ausgesetzt sind, ist deshalb grundsätzlich kein Raum, In Hessen haben einige Städte solche Einkommensstaffelungen. Dies sind z.B. die Städte Rüsselsheim, Bad Soden am Taunus, Griesheim, Hanau, Kelkheim, Neu-Isenburg. Maintal, Kronberg und Königstein überlegen, ob sie Gebührenstaffelungen einführen. Die meisten Städte sind von dieser Praxis wieder abgekommen. Der Hessische Städtetag empfiehlt seinen Kommunen keine Gebührenstaffelun vorzusehen. De ee Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ar hael Hofmeister Referatsleiter
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0353
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00