0297/2019
Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2505 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 23.01.2019 0297/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 06.11.2018 bittet Herr RM Hegenbarth um Differenzierung der Beantwortung zu der Anfrage der Ratsgruppe Bunt zur Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen (2731/2018 zu AN/0940/2018) nach Frauen und Männern und um Angaben, ob die Neuregelung des § 36a AufenthG bereits zur Anwendung gekommen ist und dazu schon Zahlen vorliegen. Die Verwaltung differenziert die Beantwortung (2731/2018) wie folgt: Angaben zu 1 nach Frauen und Männern: Die Integrationen der Menschen mit Fluchthintergrund (*) verteilen sich wie folgt: Zeitraum Summe männlich weiblich 2015 1.169 904 265 2016 1.461 1.202 259 2017 2.085 1.747 338 2018 (Januar bis Juni) 1.060 895 165 nachrichtlich: 2018 (Januar bis September) 1.726 1.437 289 Für das Jahr 2017 und den Zeitraum Januar bis Juni 2018 wurden noch weitere Integrationen abge- bildet (Nacherfassung), die Anzahl hat sich daher gegenüber dem Bezugsbericht erhöht. (*) Die Definition „Menschen mit Fluchthintergrund“ bezieht sich bei den vorliegenden Daten auf Per- sonen mit einer Staatsangehörigkeit aus den 8 häufigsten außereuropäischen Herkunftsländern (Ara- bische Republik Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Soma- lia). Daher wird statistisch nicht berücksichtigt, wann die betreffenden Personen nach Köln gekom- men sind. Angaben zu 5 zur Anwendung des § 36a AufenthG: Die Neuregelung des § 36 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist zum 01.08.2018 in Kraft getre- ten (= Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten). 2 In diesem Verfahren wird die kommunale Ausländerbehörde von der zuständigen Auslands- vertretung beteiligt. Der erste Beteiligung der Ausländerbehörde Köln in einem Visumverfah- ren zur Einreise gem. § 36 a AufenthG erfolgte Ende August 2018. Bisher (Stand 07.01.2019) wurden 13 Anträge durch die deutschen Auslandsvertretungen übermittelt, zehn der Anträge konnte zugestimmt werden. Drei Anträge sind aktuell in der Bearbeitung. Tat- sächliche Einreisen und eine anschließende Ausstellung eines Aufenthaltstitels gem. § 36a AufenthG konnten die Verwaltung jedoch noch nicht registrieren. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0297/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 22.01.2019 10:59