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0297/2019

Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.01.2019, TOP 11.3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2505 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2019 
 0297/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 
 
Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 06.11.2018 bittet Herr RM 
Hegenbarth um Differenzierung der Beantwortung zu der Anfrage der Ratsgruppe Bunt zur 
Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen (2731/2018 zu AN/0940/2018) nach 
Frauen und Männern und um Angaben, ob die Neuregelung des § 36a AufenthG bereits zur 
Anwendung gekommen ist und dazu schon Zahlen vorliegen. 
Die Verwaltung differenziert die Beantwortung (2731/2018) wie folgt: 
Angaben zu 1 nach Frauen und Männern: 
Die Integrationen der Menschen mit Fluchthintergrund (*) verteilen sich wie folgt: 
 
Zeitraum Summe männlich weiblich 
2015 1.169 904 265 
2016 1.461 1.202 259 
2017 2.085 1.747 338 
2018 
(Januar bis Juni) 1.060 895 165 
nachrichtlich: 
2018 
(Januar bis September) 
1.726 1.437 289 
 
Für das Jahr 2017 und den Zeitraum Januar bis Juni 2018 wurden noch weitere Integrationen abge-
bildet (Nacherfassung), die Anzahl hat sich daher gegenüber dem Bezugsbericht erhöht. 
 
(*) Die Definition „Menschen mit Fluchthintergrund“ bezieht sich bei den vorliegenden Daten auf Per-
sonen mit einer Staatsangehörigkeit aus den 8 häufigsten außereuropäischen Herkunftsländern (Ara-
bische Republik Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Soma-
lia). Daher wird statistisch nicht berücksichtigt, wann die betreffenden Personen nach Köln gekom-
men sind. 
 
Angaben zu 5 zur Anwendung des § 36a AufenthG: 
Die Neuregelung des § 36 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist zum 01.08.2018 in Kraft getre-
ten (= Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten).

2 
 
 
In diesem Verfahren wird die kommunale Ausländerbehörde von der zuständigen Auslands-
vertretung beteiligt. Der erste Beteiligung der Ausländerbehörde Köln in einem Visumverfah-
ren zur Einreise gem. § 36 a AufenthG erfolgte Ende August 2018. Bisher (Stand 
07.01.2019) wurden 13 Anträge durch die deutschen Auslandsvertretungen übermittelt, zehn 
der Anträge konnte zugestimmt werden. Drei Anträge sind aktuell in der Bearbeitung. Tat-
sächliche Einreisen und eine anschließende Ausstellung eines Aufenthaltstitels gem. § 36a 
AufenthG konnten die Verwaltung jedoch noch nicht registrieren. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0297/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.01.2019
Erstellt
22.01.2019 10:59