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2015/0415

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.4.7 DAH im Jahr 2014 hier: Fallzahlenanstieg im Bereich der Hilfe zur Erziehung

Magistratsvorlage 15.09.2015

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2015/0415

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0415 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 363300 
Kostenstelle: 051-002-1020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3634-30 Sachkonto: 7251000 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.4.7 DAH im Jahr 
2014 
hier: Fallzahlenanstieg im Bereich der Hilfe zur Erziehung  
 
Vorlage vom: 15.09.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung genehmigen für das Haushaltsjahr 2014  
bei der Kostenstelle 051 -002-1020, Kostenträger 3634 -30, Sachkonto 7251000, 
unvorhergesehene überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.518.712,82 Euro, für die gemäß  
§ 100 HGO in Verbindung mit 3.4.7 DAH,  ein unabweisbares Bedürfnis besteht.  
Die notwendigen Deckungsmittel stehen in der Budgetebene 051 -07 zur Verfügung.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.09.2015  
 
In den Jahren 2010 bis 2014 ist in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine deutliche 
Fallzahlensteigerung für den Bereich der „Hilfe zur Erziehung“ zu verzeichnen.  
Auf Grundlage der Daten, die aus dem Benchmarking gewonnen werden, wird sehr deutlich, 
dass dieser Anstieg im aktuellen Trend aller vergleichbaren Städte liegt.  
Seit dem Jahr 2010 ist die Fallzahl in diesem Bereich um 37% a ngestiegen. Demgegenüber 
verzeichnet die Kostensteigerung einen Zuwachs von 32%.  
 
Anhand dieser Datengrundlage wurden im Fachamt verschiedene Parameter überprüft. Es 
wurde deutlich, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Städtevergleich hinsichtlich der 
Ausgaben pro Fall im Mittel aller teilnehmenden Kommunen  am Benchmarking liegt.  
Darüber hinaus verzeichnet die Wissenschaftsstadt Darmstadt die niedrigsten Gesamtkosten 
pro Einwohner.  Die Kosten je Einzelfall sind dem Hilfebedarf angemessen.  
 
Für das Jahr  2014 ergibt sich ein Delta in Höhe von 1.518.712,82 Euro, d as bei der 
Kostenstelle 051 -002-1020, Kostenträger 3634 -30, Sachkonto 7251000 abgebildet w ird. 
 
Bis 2011 erfolgten Aufplanungen der entsprechenden Haushaltsansätze lediglich bedingt. 
Dies führt nu nmehr bei einem jährlichen Bevölkerungszuwachs mit einhergehenden 
steigenden Fallzahlen zur Unterdeckung dieses Haushaltsbereiches. Bisher konnten 
Mehraufwendungen  im Bereich der Hilfe zur Erziehung  über entsprechende Minderausgaben 
an anderer Stelle sowie  Freigabe noch gesperrter Haushaltsmittel abgedeckt  werden. 
 
Für das Haushaltsjahr 2014 kann der Mehraufwand durch Wenigerausgaben in der  
Budgetebene 051-07 gedeckt werden, so dass insgesamt keine über den ursprünglichen 
Gesamthaushaltsansatz hinausgehend en Mittel bereitgestellt werden müssen.  
 
Diese Möglichkeit des Haushaltsausgleichs wird nach aktueller Einschätzung ab dem 
laufenden Haushaltsjahr nicht mehr möglich sein. Dementsprechend wurden bereits für das 
aktuelle sowie das folgende Haushaltsjahr 20 16 erhöhte Haushaltsansätze auf der Grundlage 
des Rechnungsergebnisses 2014 durch das Fachamt angemeldet.  
 
Darmstadt, 15.09 .2015 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer    Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0415
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.09.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00