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EF/0002/2018

Mehrfachehen zum Kindeswohl?

Einwohnerfragen 07.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 1.2

EF-0002-2018

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EF-0002-2018

849 Zeichen

Absender: Dr. Bettina Scholze  
 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Anwesende!  
 
 
Sind alle Fraktionen der Stadt Münster der Auffassu ng, dass im deutschen Aufenthaltsgesetz zwar ein 
Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausd rücklich ausgeschlossen ist, in Einzelfällen jedoch  
der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” auch hier in Münster erlaubt werden, wenn 
Familienmitglieder, welche nachkommen möchten, bei der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes 
einen „Visumsantrag zur Familienzusammenführung” stellen und die Botschaft dann die Ausländerbehörde 
- auch hier in Münster - wegen der Härtefallprüfung  bei Zweit- Drittehefrauen mit Kindern eines bereit s 
hier Lebenden beteiligen und diese Entscheidung dan n die Botschaft bindet, so dass Einreisevisa erteil t 
werden könnten?

Beratungsverlauf (1)

14.03.2018 Rat
TOP 1.2 Anfrage
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Details

Aktenzeichen
EF/0002/2018
Typ
Einwohnerfragen
Datum
07.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37