EF/0002/2018
Mehrfachehen zum Kindeswohl?
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EF-0002-2018
849 Zeichen
Absender: Dr. Bettina Scholze Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Anwesende! Sind alle Fraktionen der Stadt Münster der Auffassu ng, dass im deutschen Aufenthaltsgesetz zwar ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausd rücklich ausgeschlossen ist, in Einzelfällen jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” auch hier in Münster erlaubt werden, wenn Familienmitglieder, welche nachkommen möchten, bei der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes einen „Visumsantrag zur Familienzusammenführung” stellen und die Botschaft dann die Ausländerbehörde - auch hier in Münster - wegen der Härtefallprüfung bei Zweit- Drittehefrauen mit Kindern eines bereit s hier Lebenden beteiligen und diese Entscheidung dan n die Botschaft bindet, so dass Einreisevisa erteil t werden könnten?
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- EF/0002/2018
- Typ
- Einwohnerfragen
- Datum
- 07.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37