Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien im öffentlichen Grün
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3492/2021 vom 04.10.2021
Stand: Am 07.10.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/0 Vorlagen-Nummer 04.10.2021 3492/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien im öffentlichen Grün Anfrage Die FRAKTION AN/2089/2021 Anfrage: Die Verwaltung möge darlegen, wie sie den Schutz von Igeln, Insekten und Amphibien im öffentlichen Grün sicherstellen und diesen Tieren geeignete Winterquartiere bereitstellen wird. 1. Ist es möglich, Pflegearbeiten auf öffentlichen Grünflächen im Bereich von Hecken und Sträu- chern zukünftig nicht mehr bodennah, sondern erst oberhalb eines Schutzstreifens von min- destens 30 cm durchzuführen? 2. Wird Laub, das von Wiesen und Wegen entfernt wurde, unter Hecken und Sträucher ver- bracht? (Winterquartier für Igel, Insekten und Amphibien) 3. Werden im Bereich öffentlicher Grünflächen Laubsauger oder Laubbläser verwendet? Antwort der Verwaltung: zu 1. Die Säume vor den Sträuchern bleiben bei der Wiesenmahd in der Regel stehen. Sie müssen jedoch von Zeit zu Zeit auch geschnitten werden, damit dort keine Verbuschung erfolgt, und so die nutzbaren Rasenflächen verkleinert würden. zu 2. Das Laub wird in der Regel nur von den Wegen entfernt und auf den Wiesen als natürlicher Dünger belassen; mit Ausnahme des Platanenlaubs, das leider nicht verrottet und deshalb voll- ständig entfernt werden muss. Das Laub von den Wegen wird mittels Laubbläsern von den We- gen ins Unterholz gepustet. zu 3. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verwendet keine Laubsauger. Lediglich Laub- bläser werden zur Reinigung der Spazierwege unter anderem auch nach der Rasenmahd ein- gesetzt. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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07.10.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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