V/0782/2020
Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster
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1 a-r-0013-2020-ratsantrag-gruene-cdu_kinderrechtekommission
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Antrag an den Rat A-R/0013/2020
22. Mai 2020
Ratsantrag
Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der
Kinderrechte in der Stadt Münster
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1) ein Konzept zur Gründung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der
Kinderrechte (Kinderrechtekommission) in der Stadt Münster zu erarbeiten und dem
Rat vorzulegen.
2) Die Kinderrechtekommission soll einen Beitrag dazu leisten, dass die Kinderrechte
in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt
werden. Eine dem Alter und der Entwicklung der Kinder entsprechende Beteiligung
im Vorfeld von Entscheidungen ist sicherzustellen. Ferner soll die
Kinderrechtekommission in Politik, Verwaltung und der Stadtgesellschaft das
Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte schärfen.
3) Da die Kinderrechte und deren Umsetzung ein Querschnittsthema darstellt und alle
Lebensbereiche betrifft, ist die Kommission inhaltlich und thematisch
ressortübergreifend aufzustellen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche Wohnen, Planung,
Verkehr, Gesundheit, Bildung und berufliche Teilhabe, Jugendhilfe, nachhaltige
Entwicklung und Umwelt sowie soziale Teilhabe und Inklusion.
4) Die Kommission sollte aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Vereinen,
Jugendrat, Bezirksschülervertretung sowie der Fraktionen der im Rat vertretenen
Parteien sowie der Verwaltung bestehen. Zudem sollten auch Organisationen aus
den verschiedenen Themenbereichen einbezogen werden.
Die Kinderrechtekommission soll zunächst im Rahmen vorhandener
personeller Ressourcen professionell begleitet werden (analog KIB).
Begründung:
Nach der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) vor 30 Jahren
2
begannen die Bemühungen, die per Konvention den Kin dern 1 zuerkannten Rechte
umzusetzen. Bereits damals wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht allein um
völkerrechtliche Verträge und nationale Gesetzgebung geht, sondern ganz besonders
auch und gerade um die Ebene der Kommune, die viele Handlungs- und
Erfahrungsmöglichkeiten der Kinder bestimmt und dam it großen Einfluss auf ihr
Wohlbefinden, ihre Entwicklungs- und Bildungsmöglic hkeiten sowie ihre
Teilhabeerfahrung im öffentlichen Raum hat. Die Kom mune ist der Ort, wo junge
Menschen aufwachsen, leben, lernen und ihre (Frei-)Zeit verbringen.
Grundlegende Elemente der Konvention ("Prinzipien") sind die Anerkennung des
Kindes als eines Trägers von Rechten, dessen Wohl bei allen Handlungen, die das Kind
berühren, ein vorrangiger Aspekt sein muss (Art. 3 (1) KRK) und dessen Ansichten mit
tatsächlichem Gewicht einbezogen werden müssen (Art . 12 KRK). Die Kommune ist
damit zweifellos das Lebensumfeld, in dem ein Kind sich als Rechtsträger erleben
können soll, dessen Wohl berücksichtigt und dessen Meinung in Entscheidungen
einbezogen wird. Dabei ist die Beteiligung von Kind ern an allen sie betreffenden
Entscheidungen gemäß ihrem Entwicklungsstand und da s Recht auf Beschwerde eine
von zwei Seiten einer Medaille.
Kinder- und Jugendpolitik hat als Interessenvertretung hier eine besondere
Verpflichtung und Vorreiterrolle, die Beteiligungsm öglichkeiten zu initiieren, zu
entwickeln und zu fördern.
Partizipation wie auch alle anderen Kinderrechte sind aber nicht nur ein Thema der
Kinder- und Jugendhilfe. Auch in anderen Politikber eichen, bei Fragen der
Stadtentwicklung und Wohnungspolitik, der Umweltpolitik und dem Klimaschutz (siehe
FFF), der Generationen- und Geschlechtergerechtigke it sind die Rechte von jungen
Menschen zu berücksichtigen, weil die dort getroffe nen Entscheidungen in der Regel
auch sie betreffen.
Das sind Argumente genug, um in der Stadt Münster d urch die Gründung einer
unabhängigen Kinderrechtekommission in der Stadt Münster das (öffentliche)
Bewusstsein für Kinder als Träger*innen von eigenen , unveräußerlichen Rechten zu
schärfen und junge Menschen darin zu unterstützen, ihre Rechte zu verwirklichen.
Seit über 20 Jahren gibt es in Münster ein Kinderbüro . Dort wird informiert oder
beraten und Kinder können Ideen oder Anregungen und Kritik loswerden. Ziel der
Arbeit des Kinderbüros ist es mit Kindern gemeinsam , die Lebenswelt von Kindern in
Münster so attraktiv und kindgerecht wie möglich zu gestalten. Um dieses Ziel zu
erreichen, werden Kinder zum Beispiel an den Planun gen städtischer Spielplätze
beteiligt. Im Jahr 2006 wurde der Jugendrat in der Stadt Münster gebildet. Dieser ist
laut seiner Satzung für alle Kinder gemäß KRK in unserer Stadt zuständig.
1 „Kinder sind laut der Konvention Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“
3
Einmal pro Jahr findet anlässlich des Weltkindertages (organisiert vom Kinderbüro und
vom Kinderschutzbund Münster) ein Kinderrechtefest im Südpark statt. Zukünftig wird
es stadtteil-/sozialraumbezogene „Familienkonferenzen“ geben.
Zudem haben sich die Verantwortlichen der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit,
Soziales und Politik verpflichtet, ein einheitlich es gesamtstädtisches
Präventionsverständnis als stadtstrategische Ausri chtung zu etablieren.
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/51_jugendamt/pdf/praeventionsmaxime.pdf
Bereits bestehende Förderung von Teilhabe und gesundem Aufwachsen
Das verstetigte Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen
Armutsprävention
Landesprogramm Kommunale Präventionsketten
Frühe Hilfen
Münsterpass
Stiftung Mitmachkinder etc.
Mögliche Aufträge der Kinderrechtekommission
Ohne vorweg zu nehmen, mit welchen Themen sich die Kinderrechtekommission in
welcher Form (als gesamtes Gremium und/oder in themenbezogenen Arbeitsgruppen)
auseinandersetzt, sind nachfolgend ein paar Anregun gen für mögliche Aufträge
benannt:
Verständliche und regelmäßige Information über die Rechte der Kinder (als ein
wesentlicher Tragpfeiler im präventiven Kinderschutz)
Regelmäßige Befragung von Kindern als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt
(zum Beispiel: Welche drei Kinderrechte seht Ihr am meisten verletzt/welche seht
Ihr als umgesetzt an? In welchem Umfeld (Familie, S chule, Sozialraum……)?
Welche Ideen haben die Kinder zur Verbesserung, Wei terentwicklung? Zum
Beispiel im Rahmen von Kinderrechtewahlen.
Sensibilisierung für die Rechte der Kinder in allen Bereichen (Schule,
Stadtentwicklung, Klimaschutz, Jugendhilfe, Verkehr etc.)
Weiterentwicklung von Beteiligungsformen
Einsatz für die Entwicklung von (weiteren) Struktur en zur Realisierung der
Kinderrechte in der Stadt Münster
Politische Maßnahmen und Entscheidungen (möglichst im Vorfeld) regelmäßig
auf ihre Auswirkungen auf Kinder und deren Wohlergehen überprüfen
Mögliche Mitglieder und Kooperationspartner der Kommission
Jugendorganisationen
Jugendrat, Bezirksschülervertretung
Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung
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Vertreter*innen der Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Kinderschutzbund Münster
UNICEF Münster
Streetwork
Weiterbildungsträger (Akademie Franz Hitze Haus, Haus der Familie etc.),
Bildungsforen
Stadtteilkoordinator*innen
Wohlfahrtsverbände
Umweltverbände, Fridays For Future
Migration und Geflüchtete z.B. GGUA
Stadtsportbund
Hochschulen
Theater-/Kulturprojekte für Kinder
KIB - Kommission zur Förderung der Inklusion von Me nschen mit
Behinderungen
Vertreter*innen von Fachämtern der Stadt (z.B. Planung, Verkehr, Wohnen,
Jugendhilfe, Gesundheit, Inklusion, Menschen mit Behinderung etc.
Mitglieder auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen (je ein/e Vertreter/in
je Fraktion
Darüber hinaus beratend Vertreter*innen aus
Justiz, Polizei
An den jeweiligen Themen interessierte Bürger*innen
Für die Öffentlichkeitsarbeit: Kinos Lokalzeitungen, Elternmagazin „Moritz“ Radio
AM, WDR Münster
Ideen/Anregungen zur Umsetzung des Arbeitsauftrages
Kinderrechte im öffentlichen Raum sichtbar machen, z.B. Straße der
Kinderrechte z.B. in einem Park anlegen. Möglichkei t für Kitas, Schulen, OKJA,
sie zu besuchen im Rahmen von Unterricht/Projektarbeit
.
Unterrichtsmaterialien (z.B. von Unicef, DIMR) nutz bar machen
https://www.unicef.de/informieren/schulen/unterrichtsmaterial/-
/kinderrechte/107392
https://www.wir-kinder-haben-
rechte.de/downloads/ROL_Unterrichtsmaterial.pdf
https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Unterrichtsmaterialie
n/unterrichtsmaterialien_kinderrechte.pdf
5
Fortbildung zum Thema Kinderrechte für Fachkräfte i m Kinderschutz sowie für
Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern (auch aus der Verwaltung), deren Arbeit
Auswirkungen auf Kinder hat
Fotosafari Angsträume und Lieblingsorte in meinem Stadtteil/Sozialraum
Veranstaltungswochen zum Thema Kinderrechte (vergleiche www.kinderrechte-
duesseldorf.de )
Kinder-Pressekonferenzen am Weltkindertag
„Kinderrechtebeauftragte“ in den verschiedenen Fachämtern, die schauen, ob in
den Entscheidungsvorlagen die Kinderrechte (Art. 3 (1) KRK und Art. 12 KRK)
berücksichtigt sind.
Kinderrechte sichern Zukunft
„Kinderrechte sichern Zukunft. Die Zukunft jeder Ge sellschaft liegt in ihren Kindern.
Alle, die mit Kindern und Familien arbeiten, leiste n einen wichtigen Beitrag für die
Gesellschaft und gestalten diese Zukunft mit. Sie b ekleiden Schlüsselpositionen und
sind häufig Beziehungspartner*innen, Modell oder au f andere Weise für Kinder
bedeutsam. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass alle, die mit Kindern und
Familien arbeiten, die Kinderrechte kennen und dies e in ihrem beruflichen Handeln
auch berücksichtigen.“
2
Junge Menschen sollten Schlüsselfiguren für Entwicklung und Frieden werden.
Wenn man sie an den Rand der Gesellschaft drängt, wird das zum Schaden
aller sein.“ (Kofi Annan, Uno-Generalsekretär 1997-2006)
Stefan Weber Otto Reiners
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
2 Aus: Kinderschutz und Kinderrechte. Arbeitshilfe Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte im Kinderschutz u nter
besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte. Hrsg.: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW,
Wuppertal. 2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0782/2020 Kurzüberblick Mit der Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, ämter- und ressortübergreifend die Grundlagen für ein Konzept zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll in der ersten Hälfte 2021 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster eine Auftaktveranstaltung organisiert und durchgeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele: Die Stadt Münster entwickelt ein ressort- und ämterübergreifendes Verfahren mit dem Ziel, Grundlagen für ein Konzept bzw. eine zukünftige Organisationsstruktur zur stärkeren Umsetzung der Kinderrechte in der Kommune herbeizuführen. Dies soll insbesondere dazu beitragen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten im Verwal- tungshandeln und in den Entscheidungen des Rates der Stadt Münstern wahrgenommen und vorrangig berücksichtigt werden. Die Teilziele lauten: Das Bewusstsein für die Kinderrechte im gesamten Verwaltungshandeln, in Politik und Stadtgesellschaft zu schärfen. In einem ämter- und ressortübergreifenden Diskurs eine Standortbestimmung herbeizu- führen. Entwicklung von Grundlagen für ein zukünftiges Konzept in der Stadt Münster zur stärke- ren Umsetzung der Kinderrechte im kommunalen Handeln. Zielerreichung: Das Verfahren steht am Beginn der Planung. Im Rahmen einer ämter- und ressortübergreifenden Auftaktveranstaltung in der ersten Jahreshälf- te 2021 soll zunächst ein fach- und ressortübergreifender Diskurs und Verständigungsprozess herbeigeführt werden. Finanzierung Produktgruppe: 0604 Familienförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Für die Organisation und Durchführung der Auftaktveranstaltung ist mit einem finanziellen Bedarf von 10.000 Euro zu kalkulieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Aus der UN-Kinderrechtskonvention leiten sich weitgehende Verpflichtungen für alle Ressorts in der Kommune ab, in dem bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die Interessen der jungen Menschen umfassend und ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Die Ver- wirklichung von Kinderrechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stellt somit eine komple- xe und gesamtstädtische Querschnittsaufgabe dar.
Beschlussvorlage
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V/0782/2020 V/0782/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster" - Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2020 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU Fraktion Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ämter- und ressortübergreifend die Grundlagen für ein Kon- zept zur Förderung der Kinderrechte im Handeln der Stadt Münster zu entwickeln. 2. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in der ersten Hälfte des Jahres 2021 eine ämter- und ressortübergreifende Auftaktveranstaltung in Münster durchführen, um einen fach - und ressortübergreifenden Diskurs und Verständigungsprozess zur stärkeren Umsetzung der Kinderrechte im kommunalen Handeln und Grundlage n einer zukünftigen Organisationsstruk- tur herbeizuführen. 3. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Münster nach seiner Konstituierung eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0604 Familienförderung Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2021 10.000 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 03.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Herdes Telefon: 492-5808 Herdes@stadt-muenster.de - 2 - V/0782/2020 Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden auf Grundlage dieser Beschlussvorlage zum Hau s- haltsplan – Entwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: 1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 24.06.2020 hat der Rat der Stadt Münster den Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU -Fraktion vom 25.05.2020 (Antrag Nr. A -R/0013/2020) zur Einric h- tung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Die Gründung einer Kinderrechtekommission soll insbesondere dazu beitragen, dass die Kinderrec h- te in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt werden und dass das Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte in Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft weitreichend geschärft wird. Wie Kinder und Jugendliche aufwachsen und welche förderlichen Rahmenbedingungen sie vor Ort für ihre persönliche Entfaltung vorfinden, sind maßgeblich dafür, damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gesel lschaftsfähigen Persönlichkeit en entwickeln können. Hierfür benötigen junge Menschen grundsätzlich einen geschützten Rahmen und eine bewusste Wahrnehmung und Berücksichtigung ihrer Belange und Interessen. Besondere Bedeutung hat das Thema Kinderrechte durch die Entwicklung und Maßnahmen während der Corona-Pandemie erhalten, die vielfältige, einschränkende Auswirkungen auch auf die Leben s- welt der Kinder und Ju gendlichen zur Folge hatte. Unter anderem wurden diese durch Schließung von Kitas und Schulen, Kin der- und Jugendeinrichtungen und Kontaktbeschränkungen stark in ihren Kinderrechten auf körperliche und psychische Unversehrtheit, Bildung, Spiel und Freizeit und Beteili- gung an allen sie betreffenden Entscheidungen eingeschränkt . Da sich noch kein Ende de r Corona- Pandemie abzeichnet, wird es auch perspektivisch darum gehen, Konzepte und Maßnahmen generell auf die Vereinbarkeit mit den Bedürfnissen und Rechten von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und ihre Interessen grundsätzlich stärker in den Mittel punkt von politischen Entscheidungen und Ver- waltungshandeln auf allen Ebenen zu stellen. Vor diesem Hintergrund fordern aktuell u.a. UNICEF Deutschland mit dem Deutschen Kinderhilf s- werk, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Deutschen Liga für das Kind dazu auf, Kindern und Jugendlichen in dieser Situation ein klares Signal zu geben, dass ihre Interessen und Bedürfnisse ernst genommen werden und das s das Vorhaben der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grun d- gesetz zu verankern, auf eine rechtliche Grundlage gestellt wird. Die UN -Kinderrechtskonvention (UN -KRK) legt wesentliche Standards zum Schutz und Wohl von Kindern, ihrer Förderung und Beteiligung fest. Sie betont die Vorrangigkeit des Kindeswohls und spricht jedem jungen Menschen unter 18 Jahre unter anderem das Recht auf persönliche Entwic k- lung, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, in allen sie betreffenden Angelege n- heiten gehört zu werden. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat vier Leitprinzipien def i- niert, welche den insgesamt 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen: - Nichtdiskriminierung (Art. 2), - Vorrang des Kindeswohls (Art. 3 Abs. 1), - Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) - sowie das Recht auf Beteiligung (Art. 12). - 3 - V/0782/2020 Aus Artikel 3 der UN -KRK leitet sich die Verpflichtung für das Verwaltungshandeln, für öffentliche o- der private Einrichtungen der sozialen Fürsorge und Gesetzgebungsorgane auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen ab, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die Inte- ressen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen. Die Verwirklichung der Kinderrechte ist daher eine wichtige kommunale Aufgabe, denn kommunale Entscheidungen und Programme gestalten und prägen im hohen Maße die Lebensräume und L e- benswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen und müssen dementsprechend in ihrem Lebensall- tag wie z. B. in den Bildungsinstitutionen und der politischen Teilhabe erfahrbar werden. Auf dieser Grundlage ist die gesamte Stadtgesellschaft aufgefordert, stets die Belange und Inter es- sen von jungen Menschen zu berücksichtigen und in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen zu stellen. Im Sinne des zentralen Prinzips der UN -KRK und den sich daraus ableitenden weitgehenden Ve r- pflichtungen, ist die Stadt Münster unter Berücksichtigung gese llschaftlicher Veränderungs-prozesse permanent bestrebt, nachhaltige Strukturen und Maßnahmen im Sinne von kinder- und jugendfreund- lichen Zukunftsinvestitionen zu schaffen und weiterzuentwickeln. Zu nennen sind hier neben dem Ausbau und der Weiterentwickl ung von Infrastrukturangeboten, Frü- hen Hilfen und präventiven Angeboten, die Initiierung und Institutionalisierung von geeigneten Beteil i- gungs- und Mitspracheinstrumenten von Kindern und Jugendlichen wie z. B. mit dem Kinderbüro und dem Jugendrat in der St adt Münster. Weiterhin zählen dazu spezifische, ressortübergreifende Ma ß- nahmen und Handlungskonzepte, um besondere (Risiko-) Lebenslagen von jungen Menschen in den Fokus zu nehmen wie z. B. das „Maßnahmen -programm einer kind - und jugendbezogenen Armuts - prävention in der Stadt Münster“ und das Hearing „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete mi n- derjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“. Insbesondere die beiden zuletzt aufgeführten Beispiele verdeutlichen, dass eine umfassende Berück- sichtigung der Rechte und Interessen von jungen Menschen nicht auf Maßnahmen und Handlungs- konzepte der Kinder - und Jugendhilfe reduziert werden kann, sondern einer ganzheitlichen, ressor t- übergreifenden Perspektive bedarf. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen im Sinne der UN-KRK erfordern darüber hinaus eine gezielte kinderfreundliche Perspektive u.a. auf alle Planungsbereiche wie Wohnen, Wohnumfeld, Verkehr, Sicherheit, Gesundheit, Grün -, Frei- und Spielflächen, Sportanlagen, Bildungs - und Kultureinrichtun- gen, Klima und Umwelt etc. sowie entsprechende Konzepte, Leitlinien und Angebote der unterschied- lichen Träger bzw. Akteure, die beispielsweise die Schutz-, Beteiligungs- und Förderrechte von Ki n- dern und Jugendlichen berücksichtigen und gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind alle gesellschaftlichen Akteure in einer Kommune kontinuierlich gefragt , ihre Konzepte, Maßnahmen und Planung sprozesse im Zusammenhang mit den in der UN - Kinderrechtskonvention verbrieften Kinderrechten zu überprüfen, damit junge Menschen für ein g e- sundes Aufwachsen eine positive und kinderfreundliche Umwelt vorfinden. Die Umsetzung der Kinderrechte ist somit eine komplexe und gesamtstädtische Querschnittsaufgabe, die durch die vielen an der Verwirklichung der Kinderrechte zu beteiligenden Akteure zusätzlich a n- spruchsvoller wird. Mit einer institutionalisierten Organisationsform wie z. B. mit der Bildung einer Kinderrechtskommission in der Stadt Münster besteht die Chance, verbindliche Strukturen zu scha f- fen, die konsequent die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe der Prinzipien der UN-KRK bei allen Planungen und Maßnahmen der verschiedenen Ressorts stärker in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen und Abwägungsprozesse rückt. 2. Weiteres Verfahren Die Gründung einer unabhängigen Kinderrechtekommission soll insbesondere dazu beitragen, dass bei allen geplanten Maßnahmen, die kindgerechte Lebensbedingungen berühren oder einschränken könnten, Kinderrechte in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremi en umfassend berücksich- tigt werden. Das Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte in Politik, Verwaltung und Stad t- gesellschaft soll insgesamt geschärft werden. - 4 - V/0782/2020 Kinderrechte sowie die Interessen und Perspektiven junger Menschen betreffen nahezu alle Lebens- bereiche und stellen somit inhaltlich und thematisch ein komplexes sachgebiets -übergreifendes Querschnittsthema dar, welches innerhalb der Verwaltung ämterübergreifend angelegt sein muss und sowohl relevante Akteure und Verbände außerhalb der Verwaltung als auch die Fraktionen der im Rat vertretenen Parteien mit einbezieht. Auch die Kinder und Jugendlichen selbst müssen dabei zu Wort kommen, z. B. durch eine Entsendung des Jugendrates der Stadt Münster bzw. der Bezirksschüler/ - innenvertretung. Für die Entwicklung eines Konzeptes und zur Vorbereitung der Entscheidung über die Einrichtung einer Kinderrechtekommission in der Stadt Münster , das sowohl bestehende Strukturen bzw. Grem i- en in Münster als auch die Vielzahl der Akteure berücksichtigt, ist deshalb ein differenziertes Vorge- hen erforderlich, welches eine entsprechende Vorlaufzeit benötigt. Im Vorfeld sind eine Standortbestimmung anhand vorhandener Strukturen und Angebote vorzune h- men, grundsätzliche Fragen zu klären und Verständigungsprozesse beispielsweise zu folgenden Themen herbeizuführen: - Chancen und Anforderungen an eine Kinderrechtekommission - Zusammensetzung einer Kinderrechtekommission - Wirkungs- und Aufgabenbereiche - Entscheidungskompetenzen - Organisationsstruktur, Geschäftsführung - Finanzielle und personelle Ausstattung Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden zunächst die wesentlichen ersten Handlungsschritte und Planungsbausteine für die Einrichtung einer Kinderrechtekommission dargelegt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in der ersten Hälfte 2021 eine ämter- und ressort- übergreifende Auftaktveranstaltung in Münster organisieren und durchführen. Mit Unterstützung einer externen Moderation soll ein fach- und ressortübergreifender Austausch und Verständigungsprozess für die Einrichtung einer Kinderrechtekommission auf kommunaler Ebene herbeigeführt werden. Themen: - Vermittlung der Regelungen und Prinzipien der UN-KRK, ihre Bedeutung für politische Entscheidungen und für das Verwaltungshandeln. - Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Grundlagen für die Bildung einer Kinderrechtekommission, u.a. zu der Zusammensetzung, den Aufgaben- und Wirkungs- bereichen, der Organisationsstruktur und der finanziellen Ausstattung. Ziele: - Das Bewusstsein für die Kinderrechte von jungen Menschen im gesamten Verwaltungs- handeln, in Politik und der Stadtgesellschaft zu schärfen. - In einem ämter- und ressortübergreifenden Diskurs eine Standortbestimmung herbei- zuführen. - Grundlagen für ein Konzept zur stärkeren Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster zu entwickeln. Beteiligte: - Jugendrat, Bezirksschüler/-innenvertretung, - Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände, - Vertreterinnen und Vertreter von Sportvereinen, Umweltverbänden, verschiedenen Netzwerken wie z. B. Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung, Netzwerk Frühe Hilfen - Fraktionen der im Rat vertretenen Parteien - Fachämter aus den verschiedenen Ressorts der Stadtverwaltung - 5 - V/0782/2020 Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung und auf Basis der hierbei gewonnenen Erkenntnisse, we r- den die Ergebnisse von der Verwaltung aufbereitet und zusammengeführt. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster anschließend eine Empfe hlung zum weiteren Vorgehen zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster vorlegen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Anlage A 2. Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2020 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und der CDU- Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0782/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37