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V/0782/2020

Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster

Vorlagen 03.08.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 13

1 a-r-0013-2020-ratsantrag-gruene-cdu_kinderrechtekommission

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

1 a-r-0013-2020-ratsantrag-gruene-cdu_kinderrechtekommission

10259 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0013/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
22. Mai 2020 
 
Ratsantrag 
 
Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der 
Kinderrechte in der Stadt Münster 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1)  ein Konzept zur Gründung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der 
Kinderrechte (Kinderrechtekommission) in der Stadt Münster zu erarbeiten und dem 
Rat vorzulegen. 
2)  Die Kinderrechtekommission soll einen Beitrag dazu leisten, dass die Kinderrechte 
in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt 
werden. Eine dem Alter und der Entwicklung der Kinder entsprechende Beteiligung 
im Vorfeld von Entscheidungen ist sicherzustellen. Ferner soll die 
Kinderrechtekommission in Politik, Verwaltung und der Stadtgesellschaft das 
Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte schärfen. 
3)  Da die Kinderrechte und deren Umsetzung ein Querschnittsthema darstellt und alle 
Lebensbereiche betrifft, ist die Kommission inhaltlich und thematisch 
ressortübergreifend aufzustellen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche Wohnen, Planung, 
Verkehr, Gesundheit, Bildung und berufliche Teilhabe, Jugendhilfe, nachhaltige 
Entwicklung und Umwelt sowie soziale Teilhabe und Inklusion. 
4)  Die Kommission sollte aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Vereinen, 
Jugendrat, Bezirksschülervertretung sowie der Fraktionen der im Rat vertretenen 
Parteien sowie der Verwaltung bestehen. Zudem sollten auch Organisationen aus 
den verschiedenen Themenbereichen einbezogen werden. 
Die Kinderrechtekommission soll zunächst im Rahmen vorhandener 
personeller Ressourcen professionell begleitet werden (analog KIB). 
 
Begründung: 
Nach der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) vor 30 Jahren

2  
begannen die Bemühungen, die per Konvention den Kin dern 1 zuerkannten Rechte 
umzusetzen. Bereits damals wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht allein um 
völkerrechtliche Verträge und nationale Gesetzgebung geht, sondern ganz besonders 
auch und gerade um die Ebene der Kommune, die viele  Handlungs- und 
Erfahrungsmöglichkeiten der Kinder bestimmt und dam it großen Einfluss auf ihr 
Wohlbefinden, ihre Entwicklungs- und Bildungsmöglic hkeiten sowie ihre 
Teilhabeerfahrung im öffentlichen Raum hat. Die Kom mune ist der Ort, wo junge 
Menschen aufwachsen, leben, lernen und ihre (Frei-)Zeit verbringen. 
Grundlegende Elemente der Konvention ("Prinzipien")  sind die Anerkennung des 
Kindes als eines Trägers von Rechten, dessen Wohl bei allen Handlungen, die das Kind 
berühren, ein vorrangiger Aspekt sein muss (Art. 3 (1) KRK) und dessen Ansichten mit 
tatsächlichem Gewicht einbezogen werden müssen (Art . 12 KRK). Die Kommune ist 
damit zweifellos das Lebensumfeld, in dem ein Kind sich als Rechtsträger erleben 
können soll, dessen Wohl berücksichtigt und dessen Meinung in Entscheidungen 
einbezogen wird. Dabei ist die Beteiligung von Kind ern an allen sie betreffenden 
Entscheidungen gemäß ihrem Entwicklungsstand und da s Recht auf Beschwerde eine 
von zwei Seiten einer Medaille. 
Kinder- und Jugendpolitik hat als Interessenvertretung hier eine besondere 
Verpflichtung und Vorreiterrolle, die Beteiligungsm öglichkeiten zu initiieren, zu 
entwickeln und zu fördern. 
Partizipation wie auch alle anderen Kinderrechte sind aber nicht nur ein Thema der 
Kinder- und Jugendhilfe. Auch in anderen Politikber eichen, bei Fragen der 
Stadtentwicklung und Wohnungspolitik, der Umweltpolitik und dem Klimaschutz (siehe 
FFF), der Generationen- und Geschlechtergerechtigke it sind die Rechte von jungen 
Menschen zu berücksichtigen, weil die dort getroffe nen Entscheidungen in der Regel 
auch sie betreffen. 
Das sind Argumente genug, um in der Stadt Münster d urch die Gründung einer 
unabhängigen Kinderrechtekommission in der Stadt Münster das (öffentliche) 
Bewusstsein für Kinder als Träger*innen von eigenen , unveräußerlichen Rechten zu 
schärfen und junge Menschen darin zu unterstützen, ihre Rechte zu verwirklichen. 
Seit über 20 Jahren gibt es in Münster ein Kinderbüro . Dort wird informiert oder 
beraten und Kinder können Ideen oder Anregungen und  Kritik loswerden. Ziel der 
Arbeit des Kinderbüros ist es mit Kindern gemeinsam , die Lebenswelt von Kindern in 
Münster so attraktiv und kindgerecht wie möglich zu  gestalten. Um dieses Ziel zu 
erreichen, werden Kinder zum Beispiel an den Planun gen städtischer Spielplätze 
beteiligt. Im Jahr 2006 wurde der Jugendrat in der Stadt Münster gebildet. Dieser ist 
laut seiner Satzung für alle Kinder gemäß KRK in unserer Stadt zuständig. 
 
1 „Kinder sind laut der Konvention Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“

3  
Einmal pro Jahr findet anlässlich des Weltkindertages (organisiert vom Kinderbüro und 
vom Kinderschutzbund Münster) ein Kinderrechtefest im Südpark statt. Zukünftig wird 
es stadtteil-/sozialraumbezogene „Familienkonferenzen“ geben. 
Zudem haben sich die Verantwortlichen der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit, 
Soziales und Politik  verpflichtet, ein einheitlich es gesamtstädtisches 
Präventionsverständnis als stadtstrategische  Ausri chtung  zu etablieren. 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt- 
muenster/51_jugendamt/pdf/praeventionsmaxime.pdf  
Bereits bestehende Förderung von Teilhabe und gesundem Aufwachsen 
 Das verstetigte Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen 
Armutsprävention 
 Landesprogramm Kommunale Präventionsketten 
 Frühe Hilfen 
 Münsterpass 
 Stiftung Mitmachkinder etc. 
Mögliche Aufträge der Kinderrechtekommission 
Ohne vorweg zu nehmen, mit welchen Themen sich die Kinderrechtekommission in 
welcher Form (als gesamtes Gremium und/oder in themenbezogenen Arbeitsgruppen) 
auseinandersetzt, sind nachfolgend ein paar Anregun gen für mögliche Aufträge 
benannt: 
 Verständliche und regelmäßige Information über die Rechte der Kinder (als ein 
wesentlicher Tragpfeiler im präventiven Kinderschutz) 
 Regelmäßige Befragung von Kindern als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt 
(zum Beispiel: Welche drei Kinderrechte seht Ihr am meisten verletzt/welche seht 
Ihr als umgesetzt an? In welchem Umfeld (Familie, S chule, Sozialraum……)? 
Welche Ideen haben die Kinder zur Verbesserung, Wei terentwicklung? Zum 
Beispiel im Rahmen von Kinderrechtewahlen. 
 Sensibilisierung für die Rechte der Kinder in allen  Bereichen (Schule, 
Stadtentwicklung, Klimaschutz, Jugendhilfe, Verkehr etc.) 
 Weiterentwicklung von Beteiligungsformen 
 Einsatz für die Entwicklung von (weiteren) Struktur en zur Realisierung der 
Kinderrechte in der Stadt Münster 
 Politische Maßnahmen und Entscheidungen (möglichst im Vorfeld) regelmäßig 
auf ihre Auswirkungen auf Kinder und deren Wohlergehen überprüfen 
Mögliche Mitglieder und Kooperationspartner der Kommission 
 Jugendorganisationen 
 Jugendrat, Bezirksschülervertretung 
 Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung

4  
 Vertreter*innen der Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII 
 Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Kinderschutzbund Münster 
 UNICEF Münster 
 Streetwork 
 Weiterbildungsträger (Akademie Franz Hitze Haus, Haus der Familie etc.), 
Bildungsforen 
 Stadtteilkoordinator*innen 
 Wohlfahrtsverbände 
 Umweltverbände, Fridays For Future 
 Migration und Geflüchtete z.B. GGUA 
 Stadtsportbund 
 Hochschulen 
 Theater-/Kulturprojekte für Kinder 
 KIB - Kommission zur Förderung der Inklusion von Me nschen mit 
Behinderungen 
 Vertreter*innen von Fachämtern der Stadt (z.B. Planung, Verkehr, Wohnen, 
Jugendhilfe, Gesundheit, Inklusion, Menschen mit Behinderung etc. 
 Mitglieder auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen (je ein/e Vertreter/in 
je Fraktion 
Darüber hinaus beratend Vertreter*innen aus 
 Justiz, Polizei 
 An den jeweiligen Themen interessierte Bürger*innen 
Für die Öffentlichkeitsarbeit: Kinos Lokalzeitungen, Elternmagazin „Moritz“ Radio 
AM, WDR Münster 
Ideen/Anregungen zur Umsetzung des Arbeitsauftrages 
 Kinderrechte im öffentlichen Raum sichtbar machen, z.B. Straße der 
Kinderrechte z.B. in einem Park anlegen. Möglichkei t für Kitas, Schulen, OKJA, 
sie zu besuchen im Rahmen von Unterricht/Projektarbeit 
. 
 Unterrichtsmaterialien (z.B. von Unicef, DIMR) nutz bar machen  
https://www.unicef.de/informieren/schulen/unterrichtsmaterial/- 
/kinderrechte/107392 
https://www.wir-kinder-haben- 
rechte.de/downloads/ROL_Unterrichtsmaterial.pdf 
https://www.institut-fuer- 
menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Unterrichtsmaterialie 
n/unterrichtsmaterialien_kinderrechte.pdf

5  
 Fortbildung zum Thema Kinderrechte für Fachkräfte i m Kinderschutz sowie für 
Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern (auch aus der  Verwaltung), deren Arbeit 
Auswirkungen auf Kinder hat 
 Fotosafari Angsträume und Lieblingsorte in meinem Stadtteil/Sozialraum 
 Veranstaltungswochen zum Thema Kinderrechte (vergleiche  www.kinderrechte- 
duesseldorf.de ) 
 Kinder-Pressekonferenzen am Weltkindertag 
 „Kinderrechtebeauftragte“ in den verschiedenen Fachämtern, die schauen, ob in 
den Entscheidungsvorlagen die Kinderrechte (Art. 3 (1) KRK und Art. 12 KRK) 
berücksichtigt sind. 
 
Kinderrechte sichern Zukunft 
„Kinderrechte sichern Zukunft. Die Zukunft jeder Ge sellschaft liegt in ihren Kindern. 
Alle, die mit Kindern und Familien arbeiten, leiste n einen wichtigen Beitrag für die 
Gesellschaft und gestalten diese Zukunft mit. Sie b ekleiden Schlüsselpositionen und 
sind häufig Beziehungspartner*innen, Modell oder au f andere Weise für Kinder 
bedeutsam. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit,  dass alle, die mit Kindern und 
Familien arbeiten, die Kinderrechte kennen und dies e in ihrem beruflichen Handeln 
auch berücksichtigen.“ 
2 
Junge Menschen sollten Schlüsselfiguren für Entwicklung und Frieden werden. 
Wenn man sie an den Rand der Gesellschaft drängt, wird das zum Schaden 
aller sein.“ (Kofi Annan, Uno-Generalsekretär 1997-2006)  
 
 
 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und CDU-Fraktion  und GAL-Fraktion 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2 Aus: Kinderschutz und Kinderrechte. Arbeitshilfe Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte im Kinderschutz u nter 
besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte. Hrsg.: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW, 
Wuppertal. 2019

Anlage A

2760 Zeichen

Anlage A zur V/0782/2020 
Kurzüberblick 
 
Mit der Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, ämter- und ressortübergreifend die 
Grundlagen für ein Konzept zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster 
zu entwickeln.  
Zu diesem Zweck soll in der ersten Hälfte 2021 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster eine Auftaktveranstaltung organisiert und durchgeführt werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziele:  
 
Die Stadt Münster entwickelt ein ressort- und ämterübergreifendes Verfahren mit dem Ziel, 
Grundlagen für ein Konzept bzw. eine zukünftige Organisationsstruktur zur stärkeren Umsetzung 
der Kinderrechte in der Kommune herbeizuführen. Dies soll insbesondere dazu beitragen, dass 
die Rechte von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten im Verwal-
tungshandeln und in den Entscheidungen des Rates der Stadt Münstern wahrgenommen und 
vorrangig berücksichtigt werden. 
 
Die Teilziele lauten: 
 
 Das Bewusstsein für die Kinderrechte im gesamten Verwaltungshandeln, in Politik und 
Stadtgesellschaft zu schärfen.  
 In einem ämter- und ressortübergreifenden Diskurs eine Standortbestimmung herbeizu-
führen. 
 Entwicklung von Grundlagen für ein zukünftiges Konzept in der Stadt Münster zur stärke-
ren Umsetzung der Kinderrechte im kommunalen Handeln. 
 
Zielerreichung: 
  
Das Verfahren steht am Beginn der Planung.  
Im Rahmen einer ämter- und ressortübergreifenden Auftaktveranstaltung in der ersten Jahreshälf-
te 2021 soll zunächst ein fach- und ressortübergreifender Diskurs und Verständigungsprozess 
herbeigeführt werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0604 Familienförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Für die Organisation und Durchführung der Auftaktveranstaltung ist mit einem finanziellen Bedarf 
von 10.000 Euro zu kalkulieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Aus der UN-Kinderrechtskonvention leiten sich weitgehende Verpflichtungen für alle Ressorts in 
der Kommune ab, in dem bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die 
Interessen der jungen Menschen umfassend und ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Die Ver-
wirklichung von Kinderrechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stellt somit eine komple-
xe und gesamtstädtische Querschnittsaufgabe dar.

Beschlussvorlage

13167 Zeichen

V/0782/2020 
V/0782/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
"Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt 
Münster" - Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2020 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und 
der CDU Fraktion 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ämter- und ressortübergreifend die Grundlagen für ein Kon-
zept zur Förderung der Kinderrechte im Handeln der Stadt Münster zu entwickeln. 
 
2. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in der ersten Hälfte des Jahres 2021 eine 
ämter- und ressortübergreifende Auftaktveranstaltung in Münster durchführen, um einen fach - 
und ressortübergreifenden Diskurs und Verständigungsprozess zur stärkeren Umsetzung der 
Kinderrechte im kommunalen Handeln und Grundlage n einer zukünftigen Organisationsstruk-
tur herbeizuführen.  
 
3. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Münster nach seiner Konstituierung eine Empfehlung 
zum weiteren Vorgehen vorlegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung    
Zeile  13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2021 10.000  
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
03.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Herdes 
Telefon: 492-5808 
Herdes@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0782/2020 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden auf Grundlage dieser Beschlussvorlage zum Hau s-
haltsplan – Entwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen 
des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit Beschluss vom 24.06.2020 hat der Rat der Stadt Münster den Ratsantrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL und der CDU -Fraktion vom 25.05.2020 (Antrag Nr. A -R/0013/2020) zur Einric h-
tung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster an den 
Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 
 
Die Gründung einer Kinderrechtekommission soll insbesondere dazu beitragen, dass die Kinderrec h-
te in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt werden und dass 
das Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte in Politik, Verwaltung und  Stadtgesellschaft 
weitreichend geschärft wird. 
 
Wie Kinder und Jugendliche aufwachsen und welche förderlichen Rahmenbedingungen sie vor Ort für 
ihre persönliche Entfaltung vorfinden, sind maßgeblich dafür, damit sie sich zu eigenverantwortlichen 
und gesel lschaftsfähigen Persönlichkeit en entwickeln können.  Hierfür benötigen junge Menschen 
grundsätzlich einen geschützten Rahmen und eine bewusste Wahrnehmung und Berücksichtigung 
ihrer Belange und Interessen.  
 
Besondere Bedeutung hat das Thema Kinderrechte durch die Entwicklung und Maßnahmen während 
der Corona-Pandemie erhalten, die vielfältige, einschränkende Auswirkungen auch auf die Leben s-
welt der Kinder und Ju gendlichen zur Folge hatte. Unter anderem wurden diese durch Schließung 
von Kitas und Schulen, Kin der- und Jugendeinrichtungen und Kontaktbeschränkungen stark in ihren 
Kinderrechten auf körperliche und psychische Unversehrtheit, Bildung, Spiel und Freizeit und Beteili-
gung an allen sie betreffenden Entscheidungen eingeschränkt . Da sich noch kein Ende de r Corona-
Pandemie abzeichnet, wird es auch perspektivisch darum gehen, Konzepte und Maßnahmen generell 
auf die Vereinbarkeit mit den Bedürfnissen und Rechten von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen 
und ihre Interessen grundsätzlich stärker in den Mittel punkt von politischen Entscheidungen und Ver-
waltungshandeln auf allen Ebenen zu stellen. 
Vor diesem Hintergrund fordern aktuell u.a. UNICEF Deutschland mit dem Deutschen Kinderhilf s-
werk, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Deutschen Liga für das Kind dazu auf, Kindern und 
Jugendlichen in dieser Situation ein klares Signal zu geben, dass ihre Interessen und Bedürfnisse 
ernst genommen werden und das s das Vorhaben der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grun d-
gesetz zu verankern, auf eine rechtliche Grundlage gestellt wird. 
 
Die UN -Kinderrechtskonvention (UN -KRK) legt wesentliche Standards zum Schutz und Wohl von 
Kindern, ihrer Förderung und Beteiligung fest. Sie betont die Vorrangigkeit des Kindeswohls und 
spricht jedem jungen Menschen unter 18 Jahre unter anderem das Recht auf persönliche Entwic k-
lung, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, in allen sie betreffenden Angelege n-
heiten gehört zu werden.  Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat vier Leitprinzipien def i-
niert, welche den insgesamt 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:  
- Nichtdiskriminierung (Art. 2),  
- Vorrang des Kindeswohls (Art. 3 Abs. 1),  
- Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6)  
- sowie das Recht auf Beteiligung (Art. 12).

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V/0782/2020 
Aus Artikel 3 der UN -KRK leitet sich die Verpflichtung für das Verwaltungshandeln, für öffentliche o-
der private Einrichtungen der sozialen Fürsorge und Gesetzgebungsorgane auf Ebene von Bund, 
Ländern und Kommunen ab, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die Inte-
ressen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.  
Die Verwirklichung der Kinderrechte ist daher eine wichtige kommunale Aufgabe, denn kommunale 
Entscheidungen und Programme gestalten und prägen im hohen Maße die Lebensräume und L e-
benswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen und müssen dementsprechend in ihrem Lebensall-
tag wie z. B. in den Bildungsinstitutionen und der politischen Teilhabe erfahrbar werden.  
Auf dieser Grundlage ist die gesamte Stadtgesellschaft aufgefordert, stets die Belange und Inter es-
sen von jungen Menschen zu berücksichtigen und in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen zu stellen.  
 
Im Sinne des zentralen Prinzips der UN -KRK und den sich daraus ableitenden weitgehenden Ve r-
pflichtungen, ist die Stadt Münster unter Berücksichtigung gese llschaftlicher Veränderungs-prozesse 
permanent bestrebt, nachhaltige Strukturen und Maßnahmen im Sinne von kinder- und jugendfreund-
lichen Zukunftsinvestitionen zu schaffen und weiterzuentwickeln.  
Zu nennen sind hier neben dem Ausbau und der Weiterentwickl ung von Infrastrukturangeboten, Frü-
hen Hilfen und präventiven Angeboten, die Initiierung und Institutionalisierung von geeigneten Beteil i-
gungs- und Mitspracheinstrumenten von Kindern und Jugendlichen wie z. B. mit dem Kinderbüro und 
dem Jugendrat in der St adt Münster. Weiterhin zählen dazu spezifische, ressortübergreifende Ma ß-
nahmen und Handlungskonzepte, um besondere (Risiko-) Lebenslagen von jungen Menschen in den 
Fokus zu nehmen wie z. B. das „Maßnahmen -programm einer kind - und jugendbezogenen Armuts -
prävention in der Stadt Münster“ und das Hearing „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete mi n-
derjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“.  
Insbesondere die beiden zuletzt aufgeführten Beispiele verdeutlichen, dass eine umfassende Berück-
sichtigung der Rechte und Interessen von jungen Menschen nicht auf Maßnahmen und Handlungs-
konzepte der Kinder - und Jugendhilfe reduziert werden kann, sondern einer ganzheitlichen, ressor t-
übergreifenden Perspektive bedarf. 
 
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen im Sinne der UN-KRK erfordern darüber hinaus eine gezielte 
kinderfreundliche Perspektive u.a. auf alle Planungsbereiche wie Wohnen, Wohnumfeld, Verkehr, 
Sicherheit, Gesundheit, Grün -, Frei- und Spielflächen, Sportanlagen, Bildungs - und Kultureinrichtun-
gen, Klima und Umwelt etc. sowie entsprechende Konzepte, Leitlinien und Angebote der unterschied-
lichen Träger bzw. Akteure, die beispielsweise die Schutz-, Beteiligungs- und Förderrechte von Ki n-
dern und Jugendlichen berücksichtigen und gewährleisten. 
Vor diesem Hintergrund sind alle gesellschaftlichen Akteure in einer Kommune kontinuierlich gefragt , 
ihre Konzepte, Maßnahmen und Planung sprozesse im Zusammenhang mit den in der UN -
Kinderrechtskonvention verbrieften Kinderrechten zu überprüfen, damit junge Menschen für ein g e-
sundes Aufwachsen eine positive und kinderfreundliche Umwelt vorfinden.  
 
Die Umsetzung der Kinderrechte ist somit eine komplexe und gesamtstädtische Querschnittsaufgabe, 
die durch die vielen an der Verwirklichung der Kinderrechte zu beteiligenden Akteure zusätzlich a n-
spruchsvoller wird. Mit einer institutionalisierten Organisationsform wie z. B. mit der Bildung einer 
Kinderrechtskommission in der Stadt Münster besteht die Chance, verbindliche Strukturen zu scha f-
fen, die konsequent die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe der 
Prinzipien der UN-KRK bei allen Planungen und Maßnahmen der verschiedenen Ressorts stärker in 
den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen und Abwägungsprozesse rückt.  
 
 
2. Weiteres Verfahren 
 
Die Gründung einer unabhängigen Kinderrechtekommission soll insbesondere dazu beitragen, dass 
bei allen geplanten Maßnahmen, die kindgerechte Lebensbedingungen berühren oder einschränken 
könnten, Kinderrechte in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremi en umfassend berücksich-
tigt werden. Das Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte in Politik, Verwaltung und Stad t-
gesellschaft soll insgesamt geschärft werden.

- 4 - 
V/0782/2020 
Kinderrechte sowie die Interessen und Perspektiven junger Menschen betreffen nahezu alle  Lebens-
bereiche und stellen somit inhaltlich und thematisch ein komplexes sachgebiets -übergreifendes 
Querschnittsthema dar, welches innerhalb der Verwaltung ämterübergreifend angelegt sein muss und 
sowohl relevante Akteure und Verbände außerhalb der Verwaltung als auch die Fraktionen der im Rat 
vertretenen Parteien mit einbezieht. Auch die Kinder und Jugendlichen selbst müssen dabei zu Wort 
kommen, z. B. durch eine Entsendung des Jugendrates der Stadt Münster bzw. der Bezirksschüler/ - 
innenvertretung. 
 
Für die Entwicklung eines Konzeptes und zur Vorbereitung der Entscheidung über die Einrichtung 
einer Kinderrechtekommission in der Stadt Münster , das sowohl bestehende Strukturen bzw. Grem i-
en in Münster als auch die Vielzahl der Akteure berücksichtigt, ist deshalb ein differenziertes Vorge-
hen erforderlich, welches eine entsprechende Vorlaufzeit benötigt.  
 
Im Vorfeld sind  eine Standortbestimmung anhand vorhandener Strukturen und Angebote vorzune h-
men, grundsätzliche Fragen zu klären und Verständigungsprozesse beispielsweise zu folgenden 
Themen herbeizuführen: 
-   Chancen und Anforderungen an eine Kinderrechtekommission 
- Zusammensetzung einer Kinderrechtekommission  
- Wirkungs- und Aufgabenbereiche  
- Entscheidungskompetenzen 
- Organisationsstruktur, Geschäftsführung 
- Finanzielle und personelle Ausstattung 
 
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden zunächst die wesentlichen ersten Handlungsschritte 
und Planungsbausteine für die Einrichtung einer Kinderrechtekommission dargelegt. 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in der ersten Hälfte 2021 eine ämter- und ressort-
übergreifende Auftaktveranstaltung in Münster organisieren und durchführen. Mit Unterstützung einer 
externen Moderation soll ein fach- und ressortübergreifender Austausch und Verständigungsprozess 
für die Einrichtung einer Kinderrechtekommission auf kommunaler Ebene herbeigeführt werden.  
 
Themen: 
- Vermittlung der Regelungen und Prinzipien der UN-KRK, ihre Bedeutung für politische  
  Entscheidungen und für das Verwaltungshandeln.  
- Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Grundlagen für die Bildung einer  
 Kinderrechtekommission, u.a. zu der Zusammensetzung, den Aufgaben- und Wirkungs-  
 bereichen, der Organisationsstruktur und der finanziellen Ausstattung.  
 
Ziele:  
- Das Bewusstsein für die Kinderrechte von jungen Menschen im gesamten Verwaltungs- 
 handeln, in Politik und der Stadtgesellschaft zu schärfen. 
- In einem ämter- und ressortübergreifenden Diskurs eine Standortbestimmung herbei- 
 zuführen. 
- Grundlagen für ein Konzept zur stärkeren Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt  
 Münster zu entwickeln. 
 
  
Beteiligte: 
- Jugendrat, Bezirksschüler/-innenvertretung,  
- Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände, 
- Vertreterinnen und Vertreter von Sportvereinen, Umweltverbänden, verschiedenen  
 Netzwerken wie z. B. Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung, Netzwerk Frühe  
 Hilfen 
- Fraktionen der im Rat vertretenen Parteien 
-  Fachämter aus den verschiedenen Ressorts der Stadtverwaltung

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V/0782/2020 
Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung und auf Basis der hierbei gewonnenen Erkenntnisse, we r-
den die Ergebnisse von der Verwaltung aufbereitet und zusammengeführt. Auf dieser Grundlage wird 
die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster anschließend eine Empfe hlung zum weiteren Vorgehen 
zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster vorlegen.   
 
 
 
 
I.V. 
Gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage A 
2. Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2020 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und der CDU-
Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0782/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37