mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.75000.000.585000 - Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde

Beschlussvorlage 05/0212 vom 21.04.2005

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 9, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 8, beschließend.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz