1901/2025
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 1901/2025 Freigabedatum 04.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet Herrn Beigeordneten Andree Haack, als Vertreter der Stadt Köln und als stellvertretende Vertreterinnen der Stadt Köln Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik, sowie Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des KDN-Dachverbandes kom- munaler IT-Dienstleister gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin- nen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, die Leitgedanken des Public Cor- porate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme ent- sprechender Regelungen einzusetzen. Rat 20.11.2025 2 Begründung: Der „KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister“ ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu inten- sivieren und dafür einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angele- genheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommu- nikationsnetze. Er berät bei der Auswahl von Hard- und Software, sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Komponenten durch die Mitglieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistungen und Dienstleistungen zur Einführung und zum Be- trieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der Zweckverband nimmt die gemein- same Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommunalen Behör- den und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Verbandsausschuss. Nach § 8 der KDN-Satzung, zuletzt geändert am 24.07.2019, besteht die Verbandsversamm- lung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Für jedes Mitglied der Verbandsver- sammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Für den Fall der Verhinderung der Vertreterin bzw. des Vertreters nimmt jeweils nur eine gewählte Stellvertreterin bzw. ein gewählter Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied an der Verbandsversammlung teil. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister zu ent- senden. Als seine Stellvertreterinnen werden Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Di- gitalisierung und Informationstechnik, sowie Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige- rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an- dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1901/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 11.06.2025 06:53