Mandari Insight

1901/2025

Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.1.7

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4620 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 1901/2025 
Freigabedatum 
 04.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung 
des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat entsendet  
Herrn Beigeordneten Andree Haack, als Vertreter der Stadt Köln 
 
und als stellvertretende Vertreterinnen der Stadt Köln 
Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik, 
sowie  
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, 
 
in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis 
zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des KDN-Dachverbandes kom-
munaler IT-Dienstleister gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden 
aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des 
Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von 
ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur 
Stadt Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, die Leitgedanken des Public Cor-
porate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme ent-
sprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Rat 20.11.2025

2 
Begründung: 
 
Der „KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister“ ist ein Zweckverband, der 2004 mit 
dem Ziel gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu inten-
sivieren und dafür einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen.  
 
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angele-
genheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner 
Satzung betreibt der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommu-
nikationsnetze. Er berät bei der Auswahl von Hard- und Software, sowie bei der Entwicklung, 
Einführung und Pflege einzelner Komponenten durch die Mitglieder. Er beschafft Hard- und 
Software und erbringt Schulungsleistungen und Dienstleistungen zur Einführung und zum Be-
trieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der Zweckverband nimmt die gemein-
same Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommunalen Behör-
den und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. 
 
Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. 
Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher 
und der Verbandsausschuss. 
 
Nach § 8 der KDN-Satzung, zuletzt geändert am 24.07.2019, besteht die Verbandsversamm-
lung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Für jedes Mitglied der Verbandsver-
sammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu 
wählen. Für den Fall der Verhinderung der Vertreterin bzw. des Vertreters nimmt jeweils nur 
eine gewählte Stellvertreterin bzw. ein gewählter Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied 
an der Verbandsversammlung teil. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln 
in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister zu ent-
senden. Als seine Stellvertreterinnen werden Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Di-
gitalisierung und Informationstechnik, sowie Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
vorgeschlagen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) 
Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige-
rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend 
im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung 
des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des 
Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an-
dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die 
Weisung auf dieses Regelwerk.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1901/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.11.2025
Erstellt
11.06.2025 06:53