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V/0340/2023

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 23.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 34.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0340/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

3188 Zeichen

V/0340/2023 
V/0340/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
1. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 
 
Sachkundige Einwohner*innen 
auf Vorschlag des Westf.-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 1. Tim van Bevern 
Hermann Schulze Leusing 
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
2. Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
von der Fraktion Die LINKE. 
 
Mitglied Stellvertretung 
   Alexej Igumensev 
Johanna Wegmann 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 auf Vorschlag des Westf.-Lippischen Landwirtschafts-
verbandes e.V. Tim van Bevern als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für 
Stadtplanung und Stadtentwicklung entsandt. Der Westf.-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. teilt 
mit Schreiben vom 05.06.2023 mit, dass Tim van Bevern von seiner Position zurückgetreten ist. Der 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
06.06.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0340/2023 
Verband schlägt dem Rat vor, als neuen stellvertretenden sachkundigen Einwohner Hermann Schul-
ze Leusing in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zu entsenden.  
 
Zu 2.: 
Nach § 24 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst gehören Mitglieder des 
für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesundheitskonferenz an. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je eine Vertretung der im für Gesundheit zuständigen 
Ausschuss vertretenen Parteien. Johanna Wegmann ist neues stellvertretendes Mitglied im Aus-
schuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung. Die Fraktion Die LINKE. 
benennt sie mit Schreiben vom 05.06.2023 als neues stellvertretendes Mitglied in die Kommunale 
Gesundheitskonferenz. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

14.06.2023 Rat
TOP 34.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0340/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2023
Erstellt
23.05.2023 17:02