V/0340/2023
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0340/2023 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0340/2023 V/0340/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Sachkundige Einwohner*innen auf Vorschlag des Westf.-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e.V. Mitglied Stellvertretung 1. Tim van Bevern Hermann Schulze Leusing Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 2. Kommunale Gesundheitskonferenz von der Fraktion Die LINKE. Mitglied Stellvertretung Alexej Igumensev Johanna Wegmann Begründung: Zu 1.: Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 auf Vorschlag des Westf.-Lippischen Landwirtschafts- verbandes e.V. Tim van Bevern als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung entsandt. Der Westf.-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. teilt mit Schreiben vom 05.06.2023 mit, dass Tim van Bevern von seiner Position zurückgetreten ist. Der Amt für Bürger - und Ratsservice 06.06.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0340/2023 Verband schlägt dem Rat vor, als neuen stellvertretenden sachkundigen Einwohner Hermann Schul- ze Leusing in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zu entsenden. Zu 2.: Nach § 24 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst gehören Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der kommunalen Gesundheitskonferenz an. Gemäß Ratsbeschluss vom 13.09.2000 gibt es je eine Vertretung der im für Gesundheit zuständigen Ausschuss vertretenen Parteien. Johanna Wegmann ist neues stellvertretendes Mitglied im Aus- schuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung. Die Fraktion Die LINKE. benennt sie mit Schreiben vom 05.06.2023 als neues stellvertretendes Mitglied in die Kommunale Gesundheitskonferenz. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0340/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 23.05.2023 17:02