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A-R/0030/2010

Offensive für einen guten offenen Ganztag

Antrag an den Rat 09.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 32.10

Originalantrag

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Originalantrag

7369 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2010 
 
1 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
Die Mittel, die in die Offenen Ganztagsgrundschulen fließen, so 
einzusetzen, dass nachfolgende Vorgaben erfüllt sind: 
 
• Die Größe pro Betreuungsgruppe an den Offenen 
Ganztagsgrundschulen wird auf 20 Kinder festgelegt.  
• Ab dem 30. Kind an der offenen Ganztagsgrundschule  wird die 
zweite Fachkraft eingestellt. 
• Es wird auf eine bessere Verzahnung von Unterricht  und 
ausserunterrichtlichen Angeboten hingewirkt.  
• Die konzeptionelle Neuausrichtung soll prozesshaft  im 
Einvernehmen mit den Schulen und bestehende 
Arbeitsverhältnisse berücksichtigend erfolgen. In einem ersten 
Schritt sollen Schulen als Modellschulen für innovative Konzepte 
gewonnen werden. 
• Für den Fall, dass die vorhandenen Mittel nicht au sreichen, um die 
Vorgaben umzusetzen, erstellt die Verwaltung ein 
Finanzierungskonzept. 
 
 
Begründung: 
 
 
I. 
Im Schuljahr 2009/2010 nehmen ca. 2.404 Schüler/-innen in 78 
Betreuungsgruppen an den Angeboten der offenen Ganztagsschule teil 
(s. amtliche Schulstatistik 2009/2010). Statistisch gesehen sind dies ca. 
30 Kinder pro Gruppe. Für die „erste“ Betreuungsgruppe steht eine 
Erzieherin/ein Erzieher mit 25,32 Stunden, für jede weitere eine 
Erzieherin/ein Erzieher mit 19,5 Stunden zur Verfügung. 
 
Laut Ratsbeschluss vom 05.04.2006 wird an den Grundschulen eine 
Gruppenstärke von 25 Kindern, an den Förderschulen eine 
Gruppenstärke von 12 Kindern zugrunde gelegt. 
 
Sobald 50 und mehr Kinder in einer Offenen Ganztagsgrundschule 
angemeldet werden, wird eine weitere Fachkraft mit 19,5 Stunden 
eingesetzt. 
Zum Schuljahr 2009/2010 arbeiten rd. 460 Mitarbeiter/innen im Rahmen 
einer geringfügigen Beschäftigung an den offenen Ganztagsgrundschulen 
und in der Bis-Mittag-Betreuung. Der wöchentliche Stundenumfang liegt 
dabei zwischen zwei und zwölf Stunden. 
 
Antrag 
 
„Offensive für einen guten offenen 
Ganztag“ 
 
09.03.2010

2 
 
 
Pro OGS - Kind an einer Grundschule steht ein Betrag von 2.104 € zur 
Verfügung. Der kommunale Eigenanteil beträgt pro Kind 874 €. 
Unabhängig davon erhält eine offene Ganztagsgrundschule eine 
Sachmittelpauschale in Höhe von 100 € pro Kind/Jahr für die Anschaffung 
von Verbrauchs- und Spielmaterialien, Reparaturen sowie kleineren 
Ausstattungsgegenständen. 
 
 
Für 2404 OGS Kinder sind das    5.058.016,00 € 
 
Die durchschnittlichen Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte 
nach E 6 TVöD (Erzieherin) liegen bei ca. 44.000 € jährlich für 
Vollzeitkräfte. Im Offenen Ganztag sind Fachkräfte mit 25,32 bzw. 19,5 
Stunden beschäftigt. Seit der Umwandlung von Schulen in Offene 
Ganztagsschulen wurden zusätzlich rund 44 neue (Teilzeit-)Stellen für 
Erzieher/innen eingerichtet. 
 
Aus unserer Sicht ist es pädagogisch sinnvoll und finanziell möglich, aus 
den vorhandenen Mitteln mehr pädagogische Fachkräfte  einzustellen 
bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl geringfügig Beschäftigter. Ein 
gewisses Maß an Flexibilität  muss allerdings erhalten bleiben. 
 
II. 
Die Umsetzung der Trias Betreuung, Bildung und Erziehung ist das 
zentrale Ziel. Betreuung nicht nur verstanden als Beaufsichtigung und 
zeitliche Betreuung, sondern als Sorge, Unterstützung und 
Beziehungsarbeit. Bildung nicht nur verstanden als das Vermitteln von 
Wissen, sondern auch  als Förderung der Persönlichkeitsbildung und die 
Aneignung sozialer und kultureller Kompetenzen. Hierfür braucht es 
pädagogischer Fachkräfte und angemessener Gruppengrößen. Es geht 
schließlich um 6, 7, 8, 9 und demnächst sogar 5-jährige Schülerinnen und 
Schüler. 
 
Die Schüler/innen brauchen qualifizierte pädagogische Fachkräfte als 
feste Ansprechpartner/innen und Vertrauenspersonen. Bisher wird erst ab 
dem 51. Kind eine zweite pädagogische Fachkraftstelle eingerichtet, was 
bedeutet, dass für 50 Kinder nur eine pädagogische Fachkraft 
kontinuierlich im Ganztagsalltag präsent ist. Sie muss dann neben dem 
Blick für die Kinder auch den Blick fürs Ganze haben, was die 
Koordination der geringfügig Beschäftigten, Übergabesituationen, 
Absprachen mit der Schule und den außerunterrichtlichen Anbietern wie 
Musikschule, Sportvereine etc. angeht.  
 
III. 
Zudem gibt es an vielen offenen Ganztagsschulen kaum Verbindungen 
zwischen dem Unterricht einerseits und den vielfältigen Aktivitäten im 
Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote auf der anderen Seite. Nach 
einem umfassenden Bildungsverständnis müsste hier eine bessere 
bildungsfördernde Verzahnung zwischen Unterricht und 
außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten erfolgen. 
 
So sind die außerunterrichtlichen Angebote ein guter Platz, um bestimmte 
Themen des Unterrichts noch einmal von einer etwas anderen Seite zu

3 
 
beleuchten. Dabei kann der außerunterrichtliche Bereich sich auf solche 
Aktivitäten konzentrieren, für die oft im eigentlichen Unterricht keine Zeit 
besteht.  
 
Ein einfaches Beispiel wäre aus dem Bereich ‚Religion’. Wenn das Thema 
unterschiedliche Religionen ausserunterrichtlich verknüpft wird mit dem 
Besuch von Kirchen, Synagoge, Moschee. Auf diese Weise haben die 
Kinder das, was sie vormittags theoretisch im Unterricht kennengelernt 
haben durch den Besuch vor Ort noch einmal vertieft und lernen ganz 
nebenbei ihre Stadt, ihren Sozialraum besser kennen. Andere Beispiele 
gibt es aus dem Sachunterricht (Natur, Technik etc.), die nachmittags 
durch Projekte sinnvoll ergänzt werden können. 
 
Das funktioniert nur, wenn am Nachmittag genügend unverplante Zeit zur 
Verfügung steht. Auch müssen Lehr- und Fachkräfte in engem Austausch 
stehen, damit eine hohe Transparenz im Hinblick auf die 
Unterrichtsinhalte vorhanden ist. Für die Umsetzung der besseren 
Verzahnung von außerunterrichtlichen Angeboten und Unterricht ist 
notwendige Voraussetzung, dass die Zahl der pädagogischen Fachkräfte, 
die im Alltag der OGS präsent sind, erhöht wird. 
 
IV. 
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der OGS im Auftrag des 
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW zeigen, 
dass der berufliche Alltag der Fachkräfte im OGS folgendermaßen 
aussieht: große Aufgabenvielfalt, Allzuständigkeit, Parallelität der 
Aufgaben, hoher Zeitdruck, organisatorische Zwänge, reagieren statt 
agieren sowie unzureichende Verfügungszeiten für Vor- und 
Nachbereitung, für die Kooperation mit Lehrkräften, für Elterngespräche, 
für Reflexion und letztendlich zu wenig Zeit für Kinder. „In diesem 
Zusammenhang weisen die Aussagen in den Interviews darauf hin, dass 
die Situation der jüngeren Kinder bereits in einigen Schulen aufmerksam 
wahrgenommen wird. Die Erfahrungen dieser Schulen deuten auf eine 
Überforderung dieser Gruppe durch eine zu große Angebotsvielfalt des 
Nachmittags sowie durch zu geringe Freiräume für Entspannung, 
Rückzug und selbstbestimmtes Spiel hin. Hinzu kommt die 
Wahrnehmung, dass die jüngeren Kinder intensive Beziehungen zu den 
Bezugspersonen aufbauen möchten und Konstanz bei den 
Bezugspersonen suchen.“ (S. 10) 
 
Es müssen die Weichen für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot 
neu gestellt werden. Um den Erziehungs-, Bildungs- und 
Betreuungsaufgaben nachhaltig gerecht zu werden, bedarf es der 
zusätzlichen Fachkräfte. Dies ist mit geringfügig Beschäftigten allein nicht 
zu erreichen. 
 
gez. Jutta Möllers 
und GAL-Fraktion 
 
gez. Gerd Kersting 
Ratsgruppe UWG/ÖDP

Beratungsverlauf (1)

17.03.2010 Rat
TOP 32.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0030/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37