AN/1501/2019
Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Ehrenfeld, 1136/2019
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Niklas Kienitz und des Liegenschaftsausschusses Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.10.2019 AN/1501/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Liegenschaftsausschuss 15.11.2019 Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Ehrenfeld, 1136/2019 Sehr geehrte Herren Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tages- ordnung des Liegenschaftsausschusses am 29.10.2019 aufzunehmen: Beschluss: Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauof- fensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss. Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert: Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben. Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geför- derten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben. - 2 - Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahl- weise durch einen Festpreis. hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien Der Mix von einem Drittel gefördertem Woh- nungsbau, einem Drittel Studierendenwohnun- gen und einem Drittel freifinanziertem Woh- nungsbau wird erreicht 20 Punkte II. Quartiersbezogene Kriterien – Mischung Wohnen Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle, Co-housing-Konzepte, Studie- rendenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen 30 Punkte III. Ökologische Kriterien Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaik, o.a. 10 Punkte IV. Nutzungsmi- schung - Gewerbe Es soll nicht mehr als 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öf- fentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.) 20 Punkte V. Städtebauliche Kriterien Integration in das Quartier, Qualität des Be- standserhalts 10 Punkte VI. Mobilitätskonzepte Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen 10 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegen- schaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1501/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 31.10.2019 11:44