mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Brust betreffend "Falsches Signet an der genderneutralen Toilette der Fraktionsräume von Bündnis 90/Die Grünen"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1213/2023 vom 02.06.2023

Stand: Am 05.06.2023 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Beschilderung der Unisex-Toilette A16c im Rathaus

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 - Beschilderung der Unisex-Toilette A16c im Rathaus

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    a er A a Er Ey ne “ Fu nn u ENy
  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 02.06.2023 1213/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Brust betreffend "Falsches Signet an der genderneutralen Toilette der Fraktionsräume von Bündnis 90/Die Grünen" RM Brust (Bündnis 90/Die Grünen) fragte im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 13. März 2023, wieso ein falsches Signet an einer umgebauten Behindertentoilette, die nun eine genderneutrale Toilette sein soll, in den Fraktionsräumen von Bündnis 90/Die Grünen ange- bracht wurde. Antwort der Verwaltung Das falsche Schild an der Unisex-Toilette vor dem Raum A16c des Rathauses (Anlage 1) wurde mit guter Absicht im Vorgriff auf eine stadtweite Regelung der Unisex-Beschilderung der Toiletten dort angebracht. Die bisherige „Männer-Behinderten-Toilette“ wird dort auch als Sanitätsraum ge- nutzt. Im Eingangsbereich des Spanischen Baus, angrenzend an das Consilium, liegt eine ehemalige Behindertentoilette, welche durch den Betreiber des Restaurants als Lager - und Putzmittelraum genutzt wird. Den nutzenden Mietern obliegt das Hausrecht, so dass sie organisatorische Ände- rungen vornehmen können, die dort ohne Umbauten als sinnvoll erachtet werden, wobei der Dia- log mit dem Hintergrund des herrschenden Raumbedarfs noch einmal aufgegriff en werden soll. Bei baulichen Änderungen und Nutzerwünschen / -bedarfen wird die Gebäudewirtschaft immer mit eingebunden. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 05.06.2023

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz