Mandari Insight

3406/2019

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB): Gewässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.28

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Maßnahmentabelle_Weiher

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Auszug BV 5 (Nippes) 05.12.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Pläne_berichtspflichtige_Gewässer

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_GEK Gewässerentwicklungskonzept 2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 7.2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Pläne_nicht_berichtspflichtige_Gewässer

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Maßnahmentabelle_Gewässer (4)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6726 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3406/2019 
Freigabedatum 
12.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB): Gewässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 
2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungskonzeptes Köln (GEK 
2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 zu. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.11.2019 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Anmeldung erfolgt zu 
den jeweiligen Haushaltsplananmeldungen. .  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja bis zu   80 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2009 hat die Stadt Köln den StEB Köln die Aufgaben der Gewässerun-
terhaltung einschließlich des Gewässerausbaues, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hoch-
wasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Köln gelegenen sonstigen Gewässern (Bächen) 
übertragen. Die StEB führen daher seit dem 01.01.2010 auf der Grundlage der vertraglichen Rege-
lungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 21.12.2009 die nötigen Arbeiten und Maßnahmen im 
eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch. 
Zusätzlich sind die StEB Köln seit dem 01.06.2017 für die Unterhaltung und Entwicklung von 16 
Parkweihern zuständig. 
Gemäß § 2 des Vertrages vom 21.12.2009 mit der Stadt Köln sind die StEB Köln verpflichtet, ein Ge-
wässerentwicklungs- sowie ein Gewässersanierungskonzept aufzustellen und alle sechs Jahre fort-
zuschreiben. Da der Rat am 11.02.2014 den Beschluss des Gewässerentwicklungskonzepts geneh-
migte, ist eine Fortschreibung in 2020 vorzunehmen. Im GEK sind Angaben zur Gewässersanierung 
enthalten, daher wird auf die Vorlage eines separaten Gewässersanierungskonzeptes verzichtet. Das 
GEK befasst sich ausschließlich mit den Gewässern u nd Parkweihern, die in der Verantwortlichkeit 
des Kommunalunternehmens StEB Köln liegen.  
Grundlage der weiteren Entwicklung der Kölner Bäche (Rheinnebengewässer) bildet das beiliegende 
Gewässerentwicklungskonzept mit seinen Zielen und Maßnahmenprogrammen. Die Arbeiten der 
Gewässerunterhaltung werden jährlich in einem Arbeitsplan (Gewässerunterhaltungsplan) beschrie-
ben, welcher den Aufsichtsbehörden zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Maßnahmen, die nicht der 
reinen Gewässerunterhaltung dienen, bedürfen einer Genehmigung nach Wasserrecht. 
Die rechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der Fließgewässer ergeben sich aus den Anforderungen 
der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die 2002 in das nationale Recht, das Wasserhaushaltsgesetz, über-
führt wurden. Das in NRW maßgebliche Instrument ist die Blaue Richtlinie mit dem Strahlwirkungs-

3 
und Trittsteinkonzept. 
 
Das gesamte Gewässerentwicklungskonzept wird alle sechs Jahre vollständig fortgeschrieben, dem 
Verwaltungsrat der StEB Köln sowie dem Stadtrat und seinen nachgeordneten Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt und stellt somit ein neues Zielkonzept dar. Hierbei werden neben dem Sta-
tus-Abgleich (Soll/Ist-Umsetzungsstand) insbesondere eventuell zu erwartende rechtliche Rahmen-
bedingungen beachtet und die Erkenntnisse aus den bereits umgesetzten Maßnahmen berücksich-
tigt. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.10.2019 das vorliegende Gewässerentwicklungs-
konzept beschlossen. 
Die Entwicklung der Kölner Fließgewässer entsprechend den rechtlichen Vorgaben und vor allem die 
Erlebbarmachung von Wasser unter besonderer Berücksichtigung urbaner Ansprüche ist die maßge-
bende Handlungsgrundlage der nächsten Jahre. Im vorliegenden Gewässerentwicklungskonzept 
werden alle Maßnahmen an den Kölner Bächen und Parkweihern dargestellt, die der Verbesserung 
der Ökologie, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion, des Hochwasserschutzes, der Vorflutsi-
cherung, der baulichen und betrieblichen Funktionsfähigkeit sowie der Einhaltung der rechtlichen 
Vorgaben dienen. 
Für die hydromorphologischen Maßnahmen der Umsetzungsfahrpläne können zum Großteil Landes-
zuschüsse beantragt werden, sobald die nötigen wasserrechtlichen Genehmigungen vorliegen. Lan-
deszuschüsse können bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten beantragt werden. Zudem werden wei-
tere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, beispielsweise als Kompensation für Grünflächeneingriffe 
an anderer Stelle. Die Umsetzung der Gewässermaßnahmen erfolgt entsprechend den verfügbaren 
Haushaltsmitteln.  
Entsprechend § 3 des Vertrages mit der Stadt Köln werden investive Gewässermaßnahmen bei den 
StEB Köln als eigene Anlagengüter geführt und mit ihren Abschreibungswerten einschl. Finanzie-
rungskosten gemeinsam mit den operativen bzw. konsumtiven Leistungen für die Gewässerunterhal-
tung in der jährlich aufzustellenden Planspartenrechnung ausgewiesen. Insofern stehen alle Maß-
nahmenrealisierungen unter dem Vorbehalt der gesicherten einzelmaßnahmenbezogenen Finanzier-
barkeit. Die Finanzierung erfolgt einerseits durch Landeszuschüsse, andererseits durch Eigenmittel. 
Zudem werden derzeit mit der Unteren Landschaftsbehörde die Möglichkeiten der Verwendung von 
Ersatzgeldern für Grüneingriffe abgestimmt. 
 
Auf eine Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird verzichtet, da dies der einzige Stadtbezirk 
ist, in dem sich keine Fließgewässer oder Parkweiher im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln befin-
den. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: GEK 2020 
Anlage 2: Maßnahmentabelle Fließgewässer 
Anlage 3: Maßnahmentabelle Parkweiher  
Anlage 4: Pläne berichtspflichtige Fließgewässer 
Anlage 5: Pläne nicht berichtspflichtige Fließgewässer

Anlage 3_Maßnahmentabelle_Weiher

5300 Zeichen

StEB Köln Investitionsprogramm Weiher 2025 Stand: 05.03.2019
Gewässerunterhalt  Gewässerunterhalt  Instandsetzung Infrastruktur Bautechnik geschätzer Aufwand
technische Maßnahmen limnologisch (netto ohne Planung) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
externer Fachplaner TB‐4 TB‐4 TB‐52 TB‐51
Planung zur Sicherstellung der 
Wasserqualität im Jahresverlauf  100.000 € 50.000 € 50.000 €
Elektrobefischung und 
Nachbesetzung 
Planung für die technische 
Ausrüstung  70.000 € 70.000 €
Beschilderung zur Information und 
Bewusstseinsänderung 
(Fütterungsverbot)  100.000 € 100.000 €
Limnologische Untersuchung 
(chemisch, physikalisch, Plankton, 
Algen)
Stromversorgung für mobile 
Belüftung oder Schaumsprudler 
anlegen  150.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 €
Umrüstung der vorhandenen 
Schaumsprudler, Umwälzanlagen 
etc. auf ein Pumpensystem 
150.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €
Sanierung der Schieber, die im Zusammenhang mit 
den o.g. Verrohrungen stehen, sowie Einbau von 
Rückstauklappen in v.g. Verrohrungen, um den 
Eintrag von Schmutzwasser aus öffentl. Kanalnetz in 
den Weiher zu verhindern 
150.000 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429  €
Automatisierung der 
Wasserstandskontrolle / Befüllung  50.000 € 50.000 €
Sanierung der Verrohrungen/Kanäle zwischen 
Grundablässen/Überläufen zum öffentl. Kanalnetz 
bzw. Verrohrungen zwischen den einzelnen Weihen 
500.000 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429  €
Summe Maßnahmen über alle Weiher 1.270.000 € 192.857 € 387.857 € 167.857 € 167.857 € 117.857 € 117.857  € 117.857 €
Aachener Weiher Bau eines Grundwasserbrunnens 150.000 € 150.000 €
Adenauer Weiher Bau eines Grundwasserbrunnens 200.000 € 200.000 €
Neue InstallationSchaumsprudler 
oder andere technische Einbauten
100.000 € 100.000 €
Filterzone am Zulauf anlegen 20.000 € 20.000 €
Rückhaltung von Laubeintrag aus 
dem Zulaufgerinne 30.000 € 30.000 €
Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch 
67 ‐ Kostenbeteiligung StEB Köln) 125.000 € 125.000 €
Entschlammung 
Blücherparkweiher
Sanierung der Sohle und der Ufereinfassung 
einschl. Neubau der technischen Anlagen 3.000.000 € 2.250.000 € 750.000 €
Umbau der Reinigungsschächte / 
Siebbandrechenanlagen 50.000 € 50.000 €
Konzept für Laubentnahme aus dem 
Gewässer (Nährstoffreduzierung) 20.000 € 20.000 €
Uferandeinfassung sanieren und erneuern inkl. der 
notwendigen Entschlammungsarbeiten 2.250.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 €
Bootsanleger für Schulbetrieb 
erneuern 25.000 € 25.000 €
Filterzonen anlegen 100.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 €
Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch 
67 ‐ Kostenbeteiligung StEB Köln) 125.000 € 125.000 €
Umrüstung der Pumpe an der 
Neptunstatue, damit diese im 
Winter nicht ausgebaut werden 
muss 10.000 € 10.000 €
Neubau Ablauf‐ / Überlaufbauwerk 50.000 € 50.000 €
Entschlammung als Grundlage für 
Neubau Ablauf‐ / Überlaufbauwerk 100.000 € 100.000 €
Bau von zwei Grundwasserbrunnen 350.000 € 350.000 €
Entschlammung in mehreren 
Schritten 100.000 € 100.000 €
Bau der technischen 
Weihereinrichtung wie 
Schaumsprudler, Umwälzung in 
Filterzone etc. 100.000 € 100.000 €
Klettenbergparkweiher
Tiefzone für Fischbesatz anlegen 
inkl. der notwendigen 
Entschlammungsarbeiten 230.000 € 230.000 €
Ablauf‐ / Überlaufpumpwerk Instandsetzung 15.000 € 15.000 €
Anlegen einer Filterzone / 
Versickerungszone 10.000 € 10.000 €
Tiefzone für Fischbesatz anlegen  25.000 € 25.000 €
Entschlammung 
Entschlammung in mehreren 
Schritten 250.000 € 125.000 € 125.000 €
Anlegen einer Filterzone 50.000 € 50.000 €
Bootsanleger neu bauen und 
hochwassersicher machen 50.000 € 50.000 €
Rautenstrauchkanal  Umbau der Reinigungsschächte 30.000 € 30.000 €
Vorrichtung für Laubentnahme aus 
dem Gewässer 
(Nährstoffreduzierung) 50.000 € 50.000 €
Mittelabfluss
Weiher
Alpinumweiher
Alle Parkweiher
Clarenbachkanal
Decksteiner Weiher
Floraweiher
Stadtwaldweiher
Kalscheurer Weiher
Mülheimer Stadtgartenweiher
Obere Groov
190305 Investitionsprogramm Weiher 2025 Seite 1 von 2 Seiten

StEB Köln Investitionsprogramm Weiher 2025 Stand: 05.03.2019
Entschlammung in mehreren 
Schritten 250.000 € 125.000 € 125.000 €
Theodor‐Heuss‐Weiher Ablauf‐ / Überlaufpumpwerk Instandsetzung 20.000 € 20.000 €
Versickerungsbereich instand setzen 10.000 € 10.000 €
Tiefzone für Fischbesatz anlegen 
inkl. der notwendigen 
Entschlammungsarbeiten 280.000 € 155.000 € 125.000 €
Entschlammung in mehreren 
Schritten
Fontäne frostsicher umbauen 20.000 € 20.000 €
Kleinen Bootsanleger instand setzen 20.000 € 20.000 €
Totholzeinbau für Jungfische  10.000 € 10.000 €
Entschlammung 
Röhrichtzone im Zulaufbereich 
anlegen 25.000 € 25.000 €
Summe Einzelmaßnahme je Weihe
r 8.250.000 € 3.085.000 € 1.075.000 € 275.000 € 700.000 € 845.000 € 675 .000 € 695.000 € 7.350.000 €
Summe Maßnahmen über alle Weiher 1.270.000 € 192.857 € 387.857 € 167.857 € 167.857 € 117.857 € 117.857  € 117.857 € 1.270.000 €
Gesamtsumme, netto 9.520.000 € 3.277.857 € 1.462.857 € 442.857 € 867.857 € 962.857 € 792 .857 € 812.857 € 8.620.000 €
Gesamtsumme, brutto mit Planer 14.280.000 € 4.916.786 € 2.194.286 € 664.286 € 1.301.786 € 1.444.286  € 1.189.286 € 1.219.286 € 12.930.000 €
Volksgartenweiher
Untere Groov 
190305 Investitionsprogramm Weiher 2025 Seite 2 von 2 Seiten

Anlage 6, Auszug BV 5 (Nippes) 05.12.2019

900 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (022 1) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019 
öffentlich 
9.2.7 Stadtentwässerungsbetriebe K öln, AöR (StEB): Gewässerentwick-
lungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung 
3406/2019 
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Vorlage der Verwaltung bittet den Rat, wie 
folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungskon-
zeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 zu und bittet die Stadtent-
wässerungsbetriebe, dass die Maßnahmen, die zur Sanierung des Floraweihers auf 
Seite 113 aufgeführt werden, zeitnah umgesetzt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 4_Pläne_berichtspflichtige_Gewässer

15811 Zeichen

!U
!.!.
!.!.!.!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.!. !.
!.!.
!.!. !.!.
!.!.
!.!.
!.!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !. !.!.!.!. !.
!.
!.
!.!.
!. !.
!.
!.
!.!.
!. !.!.!.!.!. !.
Maßnahmen für Strunde s. gesonderte Pläne 
1
2
4
3
5
6
7
8
9
10
11
12
13a
0
Altarm
 Strunde
0
6
9
1
12
4
8
5
2
7
3
10
11
13a
2
1
1
2
4
0
1,71,3 1,4 1,5 1,6 1,81,2
1,9
1,1
0,90,7
0,8 0,8
1,5
1,40,9 1,2 1,3 0,71,1
0,6
0,5
1,9
0,4
2,1
2,2
2,3 0,2
2,4 0,1
3,2 3,32,5 2,9
2,8 3,1
2,7
2,6 3,4
3,5
3,6
3,7
3,8
3,9
4,1
4,2
0,1
4,3
4,4
4,6
4,7 4,8
4,9
3
1,6
1,7
1,8
0,3
4,5
2571000
2571000
2572000
2572000
2573000
2573000
5646000
5646000
5647000
5647000
5648000
5648000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Dummer Vedder 1
1 : 5.000
März 2019
Umsetzungsfahrplan KOE-52 (Stadtgebiet Köln)
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Flehbach / Faulbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 0-12
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter

!U
!U
!U
!U
!U
!.!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.!.
!.!.
!.
!. !.
!.!.
!.
!.
!.
!. !.!.
!.
!.
!.
!.
14
16
18
19
20
21
22
23
15
13
17
Maßnahmen Frankenforstbach s. gesonderte Pläne
13
20
16
14
24
23
15
21
18
22
19
17
0
0,1
0,3 0,6 0,70,5
0,4
4
7
8
9
4,33,9
4,24,1
5,2
5,3
5,4 5,5 5,6
5,7
5,8
6,4
6,5
6,6
6,7
6,8
6,9
7,1
7,2
7,3
7,4
7,5
7,9
8,1
8,2
8,3
8,4
9,28,5
9,1
8,6
8,98,7 8,8
0,2
65,9
6,1
6,2
6,3
7,6
7,7 7,8
2575000
2575000
2576000
2576000
2577000
2577000
5645000
5645000
5646000
5646000
5647000
5647000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 2
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Flehbach / Faulbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 13-23
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
0 200 100
Meter
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans

!U
!U
!U
!.!. !.!. !.!.!. !. !.!. !.!. !.!.!.
!.!. !.!.!. !.!. !.
!.
!. !.
!.!. !.!.!. !.!.
!.!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.!. !.!. !.!.
!.!. !.!.!. !. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
Erweiterung des pot. Strahlursprungs nach Bergisch Gladbach möglich
24
25
26
27
Maßnahmen Selbach s. gesonderte Pläne
26
24
27
25
41
2
3
4,2
0,6 0,7 4,1
0,8 1,20,9 1,31,1
3,91,4
3,8
3,72,4 2,61,5 2,5 3,51,6 3,62,3 2,7 2,81,7 2,1 3,43,22,2 2,9 3,31,9 3,11,8
0
0
0
11
12
13
10
9,9
9,8
9,7
9,6
9,4
9,3
9,2
9,1
11,3
11,2
11,1
10,9
10,8
11,811,4 11,7 13,111,6
12,3 12,412,1 12,2 12,5
12,6 12,9
10,7
10,6
10,5
10,4
10,3
10,2
10,1
9,5
2578000
2578000
2579000
2579000
2580000
2580000
5644000
5644000
5645000
5645000
5646000
5646000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 3
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Flehbach / Faulbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 24-27
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter

!U
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.!.
!.!.
!.
!.
!.
!.!.
!.!.!.!.
!.
!.
!.
!. !.
!.!.
!.!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.!.
!. !. !.!.!. !.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.!. !.!. !.!.!.!.!. !.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!. !. !.
!.
!.!.
Maßnahmen Strunde s. gesonderte Pläne 
1
2
3 5
4
6
0
Maßnahmen Flehbach/Faulbach s. gesonderte Pläne 
Maßnahmen Flehbach/Faulbach s. gesonderte Pläne 
7
3
5
1
6
2
5
4
3
2
1
3
1
4
0
5
6
3,3 
4,1 
3,2 
3,1 
2,9 
2,8 
2,7 
2,6 2,5 
2,4 
2,3 
1,7 1,3 1,4 1,5 1,6 1,8 1,2 2,2 1,9 
2,1 
1,1 
0,9 
0,8 
0,7 
1,7 1,9 1,8 2,2 
2,3 1,6 
2,4 
1,5 2,5 
1,4 2,6 
2,7 
1,3 
2,8 1,2 
1,1 
2,9 
3,1 
0,9 
3,2 
0,8 3,3 
0,7 
0,6 
3,6 
0,5 3,7 
0,4 
3,8 
3,9 
0,3 4,1 
0,2 4,2 
0,1 
4,3 
4,4 
4,5 4,6 4,7 
4,8 4,9 
5,1 
5,2 
5,3 5,4 
5,5 5,6 
5,7 
5,8 
5,9 
6,1 
6,2 
6,3 
6,4 
6,5 
6,6 
4
0
2
3,4 3,8 
3,9 
4,3 
4,2 
2,1 
2573000 
2573000 
2574000 
2574000 
2575000 
2575000 
2576000 
2576000 
5647000 
5647000 
5648000 
5648000 
5649000 
5649000 
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname: 
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.: 
Projekt-Nr.: 
Plan-Nr.: Datum: 
................................................. 
Hauptabteilungsleiter 
................................................. 
Abteilungsleiter 
................................................. 
Projektleiter 
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem: NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger 
Ostmerheimer Straße 555 
D - 51109 Köln 
Internet: www.steb-koeln.de 
X X
Papesch Vedder 4
1 : 5.000 
März 2019 
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer 
Gewässerentwicklungskonzept 
Frankenforstbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 0-6 
Stadtgrenze 
Gewässerverlauf 
verrohrt 
offen 
Gewässerstationierung !.
Legende 
Strahlwege 
Aufwertungsstrahlweg 
Durchgangsstrahlweg 
Degradationsstrecke 
Optimierung der Durchgängigkeit !U
Funktionselemente 
potenzieller Strahlursprung 
zu entwickelnder Strahlursprung 
potenzieller Trittstein 
zu entwickelnder Trittstein 
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 
0 200 100 
Meter 
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus 
der Maßnahmen 
Umgesetzt 
in Planung 
geändert 
neue Maßnahme 
entfallen

!U
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!. !.!.
!. !.!.!.
!. !.
Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Pläne 
7
8
9
Maßnahmen Strunde s. gesonderte Pläne 
7
8
6
9
4 5
3
4
4,1 
4,7 
4,8 
4,5 
4,9 
4,6 
2,3 
2,4 
2,5 
2,6 
2,7 
2,8 
2,9 
3,1 
3,2 
3,3 
3,4 
3,5 
3,6 
3,7 
4,4 4,5 
4,3 
3,9 
4,2 4,1 
6,4 
6,5 
6,6 
6,7 
4,4 
4,3 
4,2 
3,8 
2576000 
2576000 
2577000 
2577000 
2578000 
2578000 
5647000 
5647000 
5648000 
5648000 
5649000 
5649000 
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname: 
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.: 
Projekt-Nr.: 
Plan-Nr.: Datum: 
................................................. 
Hauptabteilungsleiter 
................................................. 
Abteilungsleiter 
................................................. 
Projektleiter 
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem: NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger 
Ostmerheimer Straße 555 
D - 51109 Köln 
Internet: www.steb-koeln.de 
X X
Papesch Vedder 5
1 : 5.000 
März 2019 
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer 
Gewässerentwicklungskonzept 
Frankenforstbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 7-9 
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus 
der Maßnahmen 
Umgesetzt 
in Planung 
geändert 
neue Maßnahme 
entfallen 
Stadtgrenze 
Gewässerverlauf 
verrohrt 
offen 
Gewässerstationierung !.
Legende 
Strahlwege 
Aufwertungsstrahlweg 
Durchgangsstrahlweg 
Degradationsstrecke 
Optimierung der Durchgängigkeit !U
Funktionselemente 
potenzieller Strahlursprung 
zu entwickelnder Strahlursprung 
potenzieller Trittstein 
zu entwickelnder Trittstein 
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 
0 200 100 
Meter

!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
1
2
3
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
2
1
3
1
0,3
0,7
0,8
0,9
0,1
0,2
0,4
0,5
0,6
2560000
2560000
2561000
2561000
2562000
2562000
5642000
5642000
5643000
5643000
5644000
5644000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 6
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Frechener Bach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-3
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter

!U
!U
!U
!U
!U
!U
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!. !. !.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!. !.
1
2
3
4
5
6
8
7
3a
6
1
4
5
8
2
3
4
3
2
1
4,34,2
4,1
3,9
3,8
3,7
3,6
3,5
3,4
3,3
3,23,1
2,9
2,8
2,72,62,5
2,4
2,3
2,22,1
1,9
1,8
1,7
1,6
1,5
1,4
1,3
1,2
1,1
0,9
0,8
0,7
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
7
2578000
2578000
2579000
2579000
2580000
2580000
5640000
5640000
5641000
5641000
5642000
5642000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 7
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Kurtenwaldbach
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-12
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter

!U
!U
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.!.!. !.
!.!.!.
!. !.!.
!.
!. !.
!.
!. !.
!.!.
!.!.
!.
!. !.
!. !. !.!. !.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.!. !.!. !.!.!.!.!. !.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
Maßnahmen Frankenforstbach s. gesonderte Pläne
Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Pläne
1
1b
2
4
3
5 6
7
8
9
10
12
11
13 14
15
16
0
9
15
10
7
1/1b
3
14
8
13
3
2
1
2
1
3,63,5
3,4
3,3
3,2
3,1
2,9
2,82,7
2,62,5
2,4
2,3
1,3 1,4 1,5 1,6 1,81,2 2,21,9
2,1
1,1
0,9
0,8
0,7
0,6
1,7 1,91,8 2,21,6
2,10,5
1,5
0,4 1,4
0,3 1,3
1,20,2
1,1
0,1
0,9
3,2 3,32,9
2,8 3,1 0,8
2,72,6
3,4
0,7
3,5
0,6
3,6
0,53,7
0,4
3,8
65
4
2
16
11
/1
2
3
1,7
2573000
2573000
2574000
2574000
2575000
2575000
5648000
5648000
5649000
5649000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 8
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Strunde
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 0-16
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U

!U
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!. !.!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!U
!U
!.
!.
!.
!.!.
!. !.!.!. !.
!.
!.
!.!. !. !.!.
!. !.!.!.
!. !. !.
!. !.
!.!.
!.!. !.!.
!.
!.
!.
!.
!.
Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Pläne
18
19
20
17a
 17b
18
16
15
1
3
1
2
0,9
0,8
0,70,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0,70,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
2,92,8
2,7
1,4 1,51,3
1,2
1,1 1,6
1,7
0,9
1,8
0,8
1,9
0,7
0,6
2,1
0,5
2,2
2,3
0,4
2,4
2,6
0,3
2,5
0,2
0,1
4
5
2
5,7
5,6
5,5
5,4
5,3
3,6 5,23,5 3,7
3,4 3,8
5,13,9
4,4
3,3
4,1
4,3
4,2
4,7 4,84,53,2 4,9
4,6
3,1
1,91,8 2,2 2,3
2,1 2,4
2,5
2,6
2,7
17b
17a
19
2575000
2575000
2576000
2576000
2577000
2577000
5648000
5648000
5649000
5649000
5650000
5650000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 9
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Strunde
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 17-20
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter

Anlage 1_GEK Gewässerentwicklungskonzept 2020

289363 Zeichen

Gewässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 
(GEK 2020) 
ERSTE FORTSCHREIBUNG

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln – 2020 I 
Inhaltsverzeichnis 
1. EINLEITUNG 1 
2. WASSERÖKOLOGIE 5 
2.1 Ziel der Gewässerentwicklung 5 
2.2 Fließgewässer im Stadtgebiet 5 
2.2.1 Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln 5 
2.2.2 Fließgewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln im Zuständigkeitsbereich 
Dritter 7 
2.2.3 Berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Gewässer 8 
2.3 Rechtliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 9 
2.3.1 EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 9 
2.3.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 10 
2.3.3 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) 11 
2.3.4 Genehmigungsverfahren 12 
2.4 Fachliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 14 
2.4.1 Einteilung der Wasserkörper 14 
2.4.2 Bewertung der Wasserkörper 14 
2.4.3 Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und 
Maßnahmenübersichten 15 
2.4.5 Bewirtschaftungszyklen 16 
2.5 Trittstein- und Strahlwirkungskonzept 16 
2.6 Monitoring 20 
2.6.1 Biologische Qualitätskomponente 20 
2.6.2 Hydromorphologische Qualitätskontrolle 21 
2.6.3 Allgemeine physikalische und chemische Qualitätskomponente 22 
2.6.4 Weitere Qualitätskomponenten zur realistischen Erfassung von 
Veränderungen 23 
2.6.5 Qualitätskomponente der fluvialen Habitatstruktur 23 
2.6.6 Qualitätskomponente der Ufervegetation 23 
2.6.7 Vorgehen beim Monitoring 25 
2.7 Stand der Umsetzung 26 
2.7.1 Bewertung der Oberflächenwasserkörper 26 
2.7.2 Entfallene Maßnahmen 29 
2.7.3 Geänderte Maßnahmen 30

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  II 
2.7.4 Neue Maßnahmen 31 
2.7.5 Maßnahmen in Bearbeitung bzw. in Planung 32 
2.7.5.1 Berichtspflichtige Gewässer 32 
2.7.5.2 Nicht berichtspflichtige Gewässer 45 
2.7.6 Maßnahmen mit zusätzlichen Betroffenheiten 49 
2.8 Finanzen 50 
2.9 Verrohrte Gewässer 52 
2.9 Fazit 54 
3. ABFLUSSSICHERUNG / HOCH- UND 
NIEDRIGWASSERMANAGEMENT 55 
3.1 Veranlassung und Ziel 55 
3.2 Hochwassermanagement an den Kölner Bächen 56 
3.2.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 56 
3.2.2 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten 56 
3.2.3 Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagement-Plans 59 
3.3 Niedrigwassermanagement an den Kölner Bächen 65 
3.4 Finanzen 69 
3.5 Fazit 69 
4. ERLEBBARMACHUNG VON GEWÄSSERN 70 
4.1 Veranlassung und Ziel 70 
4.2 Offenlegungen, Teiloffenlegungen und Visualisierung alter Gewässerläufe 71 
4.3 Internetauftritt und Printmedien 72 
4.4 Informations- und Schautafeln, Beobachtungskanzeln 72 
4.5 Veranstaltungen, Bürgerworkshops 74 
4.6 Lehrpfade und Wanderrouten, Wasserspielplätze 74 
4.7 Umweltbildung mit Erwachsenen und Kindern 75 
4.8 Bachpatenschaften 76 
4.9 Informationsveranstaltungen im Zuge der Planung und Baudurchführung 76 
4.10 Finanzen 77 
4.11 Fazit 77 
5. GRÜNENTWICKLUNG AN BÄCHEN 78 
5.1 Veranlassung und Ziel 78 
5.2 Aktueller Status und Handlungsbedarf 78

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  III 
5.3 Initialpflanzungen 79 
5.4 Bekämpfung von Neobiota 79 
5.5 Wiedervernässung des Merheimer Bruchs 80 
5.6 Wiederansiedlung der Wechselkröte 81 
5.7 Finanzen 81 
5.8 Fazit 81 
6. PARKWEIHER 82 
6.1 Veranlassung 82 
6.2 Beschreibung und Lage 82 
6.3 Grundlagen für die Bewirtschaftung der Parkweiher 83 
6.3.1 Fütterung von Fischen und Wasservögeln nicht eingedämmt 85 
6.3.2 Entschlammung der Parkweiher 85 
6.3.3 Umstellung auf Grundwasser 85 
6.3.4 Überwachung der Wasserqualität 86 
6.3.5 Steuerung Fischbesatz 87 
6.3.6 Weiherpaten 87 
6.4 Vorgesehene Maßnahmen der Bewirtschaftung der Parkweiher 89 
6.4.1 Allgemeine Maßnahmen für alle Weiher 90 
6.4.2 Zustand und Maßnahmen an den einzelnen Weihern 91 
6.4.2.1 Aachener Weiher 91 
6.4.2.2 Adenauer Weiher 94 
6.4.2.3 Alpinumweiher 98 
6.4.2.4 Blücherparkweiher 101 
6.4.2.5 Clarenbachkanal 104 
6.4.2.6 Decksteiner Weiher 107 
6.4.2.7 Floraweiher 111 
6.4.2.8 Groov 114 
6.4.2.9 Kalscheurer Weiher 118 
6.4.2.10 Klettenbergparkweiher 122 
6.4.2.11 Mülheimer Stadtgartenweiher 124 
6.4.2.12 Rautenstrauchkanal 127 
6.4.2.13 Stadtwaldweiher 130 
6.4.2.14 Theodor-Heuss-Weiher 133 
6.4.2.15 Volksgartenweiher 136 
6.5 Finanzen 139

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  IV 
6.6 Fazit 140

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  V 
TABELLENVERZEICHNIS 
 
Tabelle 1: Berichtspflichtige Kölner Fließgewässer, mit Wasserkörpern und 
deren Einstufung 
9 
Tabelle 2: Ökologischer Zustand der Gewässer 27 
Tabelle 3: Kostenprognose für berichtspflichtige Gewässer (investiv und ope-
rativ) 
52 
Tabelle 4: Kostenprognose für nicht berichtspflichtige Gewässer (investiv und 
operativ) 
52 
Tabelle 5: Kostenprognose für verrohrte Gewässer (investiv und operativ) 54 
Tabelle 6: Kostenverteilung über die nächsten Jahre 69 
Tabelle 7: Kostenverteilung über die nächsten Jahre 77 
Tabelle 8: Technische Anlagen und deren Zustand des Aachener Weihers 94 
Tabelle 9: Technische Anlage und deren Zustand des Adenauer Weihers 97 
Tabelle 10: Technische Anlagen und deren Zustand des Alpinumweihers 101 
Tabelle 11: Technische Anlagen und deren Zustand des Blücherparkweihers 103 
Tabelle 12: Technische Anlage und deren Zustand des Clarenbachkanals 106 
Tabelle 13: Technische Anlagen und deren Zustand des Decksteiner Weihers 110 
Tabelle 14: Technische Anlagen und deren Zustand des Floraweihers 113 
Tabelle 15: Technische Anlagen und deren Zustand der Groov 117 
Tabelle 16: Technische Anlagen und deren Zustand des Kalscheurer Weihers 121 
Tabelle 17: Technische Anlagen und deren Zustand des Klettenbergparkwei-
hers 
124 
Tabelle 18: Technische Anlagen und deren Zustand Mülheimer Stadtgarten-
weiher 
126 
Tabelle 19: Technische Anlagen und deren Zustand des Rautenstrauchkanals 130 
Tabelle 20: Technische Anlagen und deren Zustand des Stadtwaldweihers 133 
Tabelle 21: Technische Anlagen und deren Zustand des Theodor-Heuss-Wei-
hers 
136 
Tabelle 22: Technische Anlagen und deren Zustand des Volksgartenweihers 139 
Tabelle 23: Kostenverteilung über die nächsten Jahre 140

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  VI 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abbildung 1: Übersichtskarte Kölner Fließgewässer 7 
Abbildung 2: Funktionselemente des Strahl- und Trittsteinkonzepts 18 
Abbildung 3: Qualitätskomponenten nach der WRRL 20 
Abbildung 4: Gewässerstrukturklassen 22 
Abbildung 5: Qualitätskomponenten Ufervegetation und Strahlwirkungs-
Prinzip 
23 
Abbildung 6: Einfluss von Ufervegetation auf die WRRL Qualitätskompo-
nenten 
24 
Abbildung 7: Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnahmenanzahl 28 
Abbildung 8: Umgesetzte Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnah-
menanzahl 
28 
Abbildung 9: Maßnahmen des GEK in Bearbeitung in Prozent der Maßnah-
menanzahl 
29 
Abbildung 10: Maßnahmenabschnitt FLE M4 am Flehbach 32 
Abbildung 11: Maßnahmenabschnitt FLE M5 am Flehbach 33 
Abbildung 12: Maßnahmenabschnitt FLE M6 am Flehbach 33 
Abbildung 13: Maßnahmenabschnitte FLE M8 und FLE M9 am Flehbach 34 
Abbildung 14: Maßnahmenabschnitt FLE M10 am Flehbach 34 
Abbildung 15: Maßnahmenabschnitt FLE M12 am Flehbach 35 
Abbildung 16: Maßnahmenabschnitt FLE M13 am Flehbach 35 
Abbildung 17: Maßnahmenabschnitt FLE M14 am Flehbach 36 
Abbildung 18: Maßnahmenabschnitt FLE M23 am Flehbach 37 
Abbildung 19: Maßnahmenabschnitt FLE M25 am Flehbach 37 
Abbildung 20: Maßnahmenabschnitt FRA M1 am Frankenforstbach 38 
Abbildung 21: Maßnahmenabschnitt FRA M2 am Frankenforstbach 38 
Abbildung 22: Maßnahmenabschnitte FRA M3 und FRA M8 am Franken-
forstbach 
39 
Abbildung 23: Maßnahmenabschnitt FRE M2 am Frechener Bach 40 
Abbildung 24: Maßnahmenabschnitt KUR M1 am Kurtenwaldbach 41 
Abbildung 25: Maßnahmenabschnitt KUR M2 am Kurtenwaldbach 41 
Abbildung 26: Maßnahmenabschnitte KUR M6 und KUR M8 am Kurtenwald-
bach 
42 
Abbildung 27: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit 
der Strunde 
43 
Abbildung 28: Maßnahmenabschnitte mit dem Entwicklungsziel der eigendy-
namischen Entwicklung an der Strunde 
44 
Abbildung 29: Maßnahmenabschnitte GIE M4 und GIE M7 am Giesbach 45 
Abbildung 30: Maßnahmenabschnitte GIE M6 und GIE M8 am Giesbach 45 
Abbildung 31: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung eines Gewässerrand-
streifens am Kemperbach 
46 
Abbildung 32: Maßnahmenabschnitte KEM M6, KEM M7 am Kemperbach 47 
Abbildung 33: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit 
am Selbach 
47

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  VII 
Abbildung 34: Maßnahmenabschnitt SEL M5 am Selbachweiher 48 
Abbildung 35: Maßnahmenabschnitt SEL M9 am Selbach 48 
Abbildung 36: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte des Frankenforst-
bachs der Bezirksregierung Köln 
57 
Abbildung 37: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte Strunde einschließ-
lich Umlauf, HQ 100 
58 
Abbildung 38: Maßnahmenarten (Handlungsbereiche) des Hochwasserrisiko-
managements nach LAWA 
60 
Abbildung 39: Einzugsgebiete der Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Fleh-
bach und Selbach 
63 
Abbildung 40: Hochwasserrückhaltebecken Flehbach mit Überflutungsfläche 64 
Abbildung 41: Hochwasserrückhaltebecken Selbach mit Überflutungsfläche 64 
Abbildung 42: Trockenfallen des Fleh- und Selbaches im Bereich der Hoch-
wasserdämme 
67 
Abbildung 43: Trockenfallen des Flehbaches unterhalb und oberhalb vom 
Sandfang 
68 
Abbildung 44: Beispiel für eine Infotafel nach Umsetzung der Gewässerent-
wicklungsmaßnahme 
73 
Abbildung 45: Lage der Parkweiher im Kölner Stadtgebiet 83 
Abbildung 46: Limnologische Untersuchung von 16 Kölner Stadtgewässern 
im Jahr 2017 
89 
Abbildung 47: Der Aachener Weiher 92 
Abbildung 48: Der Adenauer Weiher 95 
Abbildung 49: Der Alpinumweiher 99 
Abbildung 50: Der Blücherparkweiher 102 
Abbildung 51: Der Clarenbachkanal 104 
Abbildung 52: Der Decksteiner Weiher 108 
Abbildung 53: Der Floraweiher 112 
Abbildung 54: Die Groov 114 
Abbildung 55: Der Kalscheurer Weiher 119 
Abbildung 56: Der Klettenbergparkweiher 122 
Abbildung 57: Der Mülheimer Stadtgartenweiher 125 
Abbildung 58: Der Rautenstrauchkanal 128 
Abbildung 59: Der Stadtwaldweiher 131 
Abbildung 60: Der Theodor-Heuss-Weiher 134 
Abbildung 61: Der Volksgartenweiher 137

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  VIII 
ANLAGENVERZEICHNIS 
Anlage 1: Maßnahmentabelle Gewässer 
Anlage 2: Maßnahmentabelle Parkweiher 
Anlage 3: Pläne berichtspflichtige Gewässer 
Anlage 4: Pläne nicht berichtspflichtige Gewässer

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  IX 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
A4 Autobahn 4 
Abs. Absatz 
Ch. Z. ohne ubiq. Stoffe chemischer Zustand ohne ubiquitäre Stoffe 
Chl-a/L   Chlorophyll-a pro Liter 
cm Zentimeter 
DN Nennweite (diamètre nominal) 
e.V. Eingetragener Verein 
e1 eutroph >45-85 mg/m³ 
e2 eutroph >85-150 mg/m³ 
EG Europäische Gemeinschaft 
EU Europäische Union 
EU-WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie 
GEK Gewässerentwicklungskonzept 
ggf. gegebenenfalls 
ha Hektar 
HRB Hochwasserrückhaltebecken 
HWRM-RL Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 
kg Kilogramm 
kg/ha Kilogramm pro Hektar 
kg/Ing. Kilogramm pro Individuum 
km Kilometer 
km² Quadratkilometer 
LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 
m³ Kubikmeter 
mg Milligramm 
mg/L Milligramm pro Liter

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  X 
MULNV Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 
N/L Nitrat pro Liter 
NH4 Ammonium 
NO3 Nitrate 
NWB Natürliche Wasserkörper 
O2/L Sauerstoff pro Liter 
P/L Phosphor pro Liter 
p1 polytroph >150-230 mg/m³ 
p2 polytroph >150-230 mg/m³ 
PAK Polyziklische aromatische Kohlenwasserstoffe 
rd. rund 
RhFV Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. 
UBB Untere Bodenschutzbehörde 
UNB Untere Naturschutzbehörde 
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung 
UWB Untere Wasserbehörde 
v.g. Vorher genannt 
WHG Wasserhaushaltsgesetz 
WK Wasserkörperbezeichnung 
WRRL Wasserrahmenrichtlinie 
z.T. Zum Teil 
μg/L Mikrogramm pro Liter 
μm Mikrometer

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  1 
1. Einleitung 
Fließgewässer prägen das Bild sowohl von urbanen wie auch ländlich geprägt en Ge-
bieten und müssen dabei  viele weitere Funktionen erfüllen. Neben dem  gefahrlosen 
Ableiten von Hochwasser stellen sie einen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen 
dar und sind Nutzungs- und Erholungsraum für den Menschen. Um all  diesen Aufga-
ben gerecht zu werden, sind die Gewässerentwicklung und -unterhaltung wichtige ho-
heitliche Aufgaben. Die im Jahre 2000 von der Europäischen Union eingeführte Was-
serrahmenrichtlinie (WRRL) setzt hierfür den Rahmen. Im Zuge des Umsetzungspro-
zesses wurden auf Bundes- und Landesebene diverse Arbeitshilfen erstellt und für die 
Kommunen verbindlich eingeführt. 
In der Vergangenheit hat die Zuständigkeit für den Ausbau und die Unterhaltung der 
Bäche in Köln mehrfach gewechselt. Ursprünglich beim Amt 68 – Amt für Stadtent-
wässerung angesiedelt, wurden die Fließgewässer mit Gründung der Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) dem Amt für Brücken und Stadtbahnbau ( Amt 
69) übertragen. Mit der Übernahme der Umsetzung des Hochwasserschutzes für Köln 
im Jahr 2004 wurden die StEB Köln auch mit den Leistungen zur Gewässerunterhal-
tung und Gewässerausbau beauftragt, jedoch blieb nach seinerzeit gültigem Recht die 
Verantwortung bei der Stadt Köln. Erst mit der geänderten Fassung des Landeswas-
sergesetzes NRW, welches 2007 in Kraft getreten ist, wurde eine eigenverantwortliche 
Aufgabenübertragung ermöglicht. Hiervon hat die Stadt Köln Gebrauch gemacht und 
mit Wirkung zum 01.01.2010 dem Kommunalunternehmen die ihr gem. 
§ 62 Abs. 1 Nr. 2 und §  68 LWG in Verbindung mit §  40 WHG obliegende Gewäs-
serunterhaltungs- und Gewässerausbaupflicht gemäß § 114a Abs. 3 GO NRW in Ver-
bindung mit §  62 Abs. 5 LWG zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener 
Verantwortung auf die StEB Köln übertragen (Beschlussvorlage 1458/2008). 
Seit Januar 2010 obliegen den StEB Köln alle Aufgaben der Gewässerunterhaltung 
einschließlich d es Gewässerausbaus, des Ausgleichs der Wasserführung und des 
Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Köln liegenden „sonstigen Ge-
wässern“ im Sinne des §  2 Abs. 1 Nr. 3 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu 
den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehören auch die Unterhaltung, die Pla-
nung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Insgesamt handelt es 
sich um ca. 90 km offene und 14 km verrohrte Bachläufe in Unterhaltung der StEB 
Köln. 
Gemäß § 2 des Vertrages vom 21.12.2009 mit der Stadt Köln sind die StEB Köln ver-
pflichtet, ein Gewässerentwicklungskonzept wenigstens alle sechs Jahre fortzuschrei-
ben. Die ursprünglich für 2010 vorgesehene  Aktualisierung der bei Aufgabenübertra-
gung vorliegenden Konzepte  zur naturnahen Entwicklung vo n Fließgewässern der 
Stadt Köln musste aufgrund der erst 2011 veröffentlichten Vorgaben zur Umsetzung 
der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mehrfach verschoben werden. Zudem konn-
ten erst 2011 die rechtlich vorgegebenen Workshops zur Abstimmung mit den 
Fachämtern und den fachlichen Kreisen stattfinden, bevor die Maßnahmenprogramme

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  2 
in das Gewässerkonzept aufgenommen werden konnten. Vor diesem Hintergrund ge-
nehmigte der Rat der Stadt Köln erst am 11.02.2014 den Beschluss des Verwaltungs-
rats der StEB Köln zum ak tualisierten Gewässerentwicklungskonzept. Eine 1. Fort-
schreibung sollte demnach bis zum 11.02.2020 vom Verwaltungsrat der StEB Köln  
beschlossen und dem Rat der Stadt Köln zur Genehmigung dieses Beschlusses vor-
gelegt werden. Hierzu wurde d ie hier vorliegende Fortschreibung des Gewässerent-
wicklungskonzeptes erstellt. 
Zur Umsetzung der Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mussten soge-
nannte Umsetzungsfahrpläne für die im hydromorphologischen Sinne defizitären Ge-
wässer aufgestellt werden. Ziel ist eine Verbesserung der Gewässerstrukturen. Für 
Köln erfolgte dies als Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK).  Gemäß § 74 
Landeswassergesetz (LWG  2016) werden die U msetzungsfahrpläne zukünftig von 
Maßnahmenübersichten abgelöst. Diese Maßnahmenübersicht sol l zur Erfüllung der 
rechtlichen Gewässerpflichten nach §§ 62, 66, 68 LWG eine Übersicht der erforderli-
chen Maßnahmen zum Ausbau und Ausgleich der Wasserführung sowie zur Gewäs-
serunterhaltung darstellen und ist gem. § 74 Abs. 2 LWG bis zum 22. Dezember 2018 
der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Da sich die Erstellung des Leitfadens zur Er-
stellung der Maßnahmenübersichten zeitlich verzögert hat, sind auf der Grundlage des 
Erlasses des MULNV vom 06.09.2018 (Az.: IV-8 61 45 10) die Maßnahmenübersich-
ten nun spätestens bis zum 31.03.2020 vorzulegen. Die UFP/Maßnahmenübersichten 
geben eine Übersicht über die seit dem Jahr 2000 durchgeführten sowie die bis 2027 
vorgesehenen Maßnahmen zur hydromorphologischen Gewässerentwicklung. Sie lie-
fern eine räumliche Verortung der Funktionselemente (Strahlursprung, Trittstein, 
Strahlweg) nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept des Landesamtes für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), Arbeitsblatt 
16 (2012). Bei den in den UFP/Maßnahmenübersi chten vorgesehenen Maßnahmen 
handelt es sich in der Regel um vergleichsweise abstrakte Maßnahmenzuordnungen, 
in der Regel ohne detaillierte Planung und/oder Dimensionierung.  
Neben der naturnahen Gewässerentwicklung und -unterhaltung im Sinne der WRRL 
sind aber auch eine Reihe weiterer Themenfelder betroffen, die umfassend betrachtet 
werden. Dabei sind Gewässerentwicklung und -unterhaltung nicht nur gesetzlich ver-
pflichtende Kernaufgaben, sondern auch ein wichtiges Anliegen der StEB Köln und 
der Stadtgesellschaft. 
Es gibt viele verschiedene Nutzungsansprüche an die Kölner Bäche: 
 Sie sind ökologischer Lebensraum für Fauna und Flora, sowohl in und am Ge-
wässer als auch im direkten Umfeld.  Wenn sie über die Ufer treten, kommt es 
zu Überschwemmungen; daher ist der Hochwasserschutz ebenfalls Bestandteil 
der Betrachtungen. So unterhalten die StEB Köln bei Rath/Heumar zwei Hoch-
wasserrückhaltebecken. Es werden aber auch bei allen ökologischen Maßnah-
men die Wechselwirkungen mit dem Hochwasserschutz betrachtet.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  3 
 Gewässer sind auch identitätsstiftend, sie prägen den sie umgebenden Raum. 
Als Beispiel sei die Strunde, der fleißigste Bach Deutschlands, mit ihren Mühlen 
genannt. 
 Auch die historische Bedeutung der Bäche wird mitbedacht, alle Maßnahmen 
an Gewässern, werden mit d en zuständigen Denkmalschutzbehörden abge-
stimmt. 
 Gerade im dicht besiedelten Köln haben die Bäche auch eine wichtige Funktion 
für die Naherholung der Bevölkerung. Neben naturnahen „unberührten“ Bach-
abschnitten soll es auch zugängliche Abschnitte geben, die für die Bevölkerung 
erlebbar gemacht werden und ihnen das Ökosystem „Bach“ näher bringen. 
 Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird es in Köln künftig zu einer Zu-
nahme der Hitzebelastung kommen. Auch hier können Bäche durch eine Ab-
kühlungsfunktion einen wichtigen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leisten. 
In einer Großstadt spielt die Gewässerunterhaltung (neben der Gewässerentwicklung) 
eine zentrale Rolle: z. B. verstopfte Durchlässe reinigen, invasive Neophyten bekämp-
fen, Uferabbrüche sichern und weitere alltägliche Aufgaben. Bei den StEB Köln wi rd 
eine möglichst naturnahe Gewässerunterhaltung unter dem Motto: „so wenig wie mög-
lich, so viel wie nötig“ praktiziert. 
Seit dem 01.06.2017 ist die Unterhaltung und Entwicklung von 16 Parkweiher als Auf-
gabe auf di e StEB Köln übergegangen. Neben der ökologischen Bedeutung stehen 
hier der Denkmalschutz und die Erholungsfunktion im Fokus. Die vorgesehenen Maß-
nahmen an den Parkweiher werden ebenfalls aufgeführt. 
Auch um die über die hydromorphologischen Gewässerverbesserungen hinausgehen-
den Maßnahmen und Arbeiten darzustellen, wurde das hier vorliegende Gewässerent-
wicklungskonzept erstellt. 
Das vorliegende Konzept ist die erste Fortschreibung des Kölner Gewässerentwick-
lungskonzeptes. Es wird in sechs Jahren umfassend ne u betrachtet und dann erneut 
fortgeschrieben. In den vergangenen sechs  Jahren wurden an den Kölner Bächen 
zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Die neuen Erkenntnisse, die sich hierbei ergeben 
haben, sind in diese Fortschreibung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen ein-
geflossen. Tiefergehend werden außerdem die Wirkungszusammenhänge (Strahlwir-
kungskonzept) und die Erfolgskontrolle anhand von Qualitätskomponenten betrachtet. 
Diese stellen Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Gewässerentwicklung dar.  Neu 
betrachtet werden die Parkweiher, da sie als Aufgabe 2017 von der Stadt Köln in die 
Zuständigkeit der StEB Köln übertragen wurden. 
Die entstehenden Kosten werden jährlich im Haushaltsplan angemeldet . Der aktuelle 
Stand der Kosten ist  ebenfalls Bestandteil dieser Ausarbeitung. Die Maßnahmen der 
Wasserrahmenrichtlinie können zu 40-80 % von der Bezirksregierung gefördert  wer-

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  4 
den. Der Eigenanteil wird aus dem städtischen Haushalt finanziert. Alternativ wird der-
zeit geprüft, ob Maßnahmen und der Eigenanteil über das  geplante Ökokonto oder 
Ausgleichskonto der StEB Köln finanziert werden können.  
Die nachfolgende Gliederung orientiert sich an den verschiedenen Belangen im Be-
reich der Gewässer. In den Kapiteln dieses GEKs wird die Vorgehensweise genauer 
erläutert. 
Der die Fließgewässer betreffende Teil besteht aus der Gewässerökologie, dem Hoch- 
und Niedrigwasserschutz, der Erlebbarmachung und der Grünentwicklung. Die Park-
weiher werden, da erstmals Bestandteil des GEK, in einem eigenen Kapitel ausführlich 
vorgestellt. 
Alle Maßnahmen für die Bäche sowie die Weiher sind in Tabellen und Karten im An-
hang dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt auf Maßnahmen, die neu hinzugekom-
men sind, entfallen sind oder sich umfassend geändert haben. Diese werden einzeln 
erläutert.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  5 
2. Wasserökologie 
2.1 Ziel der Gewässerentwicklung 
In dem vorliegenden Teilkonzept zur Gewässerentwicklung sollen alle erforderlichen 
Maßnahmen an den Kölner Bächen dargestellt und beschrieben werden, die der Er-
reichung der oben beschriebenen Ziele der Gewässerentwicklung im Besonderen der 
Gewässerökologie dienen.  
Das Teilkonzept setzt sich aus einem Textteil und einer Maßnahmentabelle zusam-
men. Zu Beginn wird das Plangebiet in Köln vorgestellt. Es werden die Grundlagen der 
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die zugrunde liegenden Konzepte wie beispiels-
weise das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept erläutert. 
Ferner wird in der vorliegenden Fassung der bisherige Fortschritt bei der Umsetzung 
der Entwicklungsmaßnahmen aus dem ersten Gewässerentwicklungskonzept mit dem 
Stand 2013 bewertet werden. So wird dargelegt und begründet, welche Maßnahmen 
abgeschlossen sind, sich derzeit noch in Umsetzung befinden, verworfen wurden oder 
neu hinzugekommen sind. Das Gewässerentwicklungskonzept bildet somit die Grund-
lage, um die zur Erreichung der Ziele benötigten Ressourcen bereitzustellen. 
2.2 Fließgewässer im Stadtgebiet 
Auf Kölner Stadtgebiet gibt es ca. 1 73 km Bachstrecke. Davon befinden sich 90  km 
offene Gewässer und 15  km verrohrte Gewässer im Zuständigkeitsbereich der StEB  
Köln. Diese sind nachfolgend aufgeführt. 
Die nicht im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln befindlichen Gewässer werden an-
schließend aus nachrichtlichen Gründen ebenfalls aufgeführt und es wird die für deren 
Entwicklung und Unterhaltung zuständige Institution benannt. 
 
2.2.1 Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln 
Linksrheinisch: 
Duffesbach 
Frechener Bach 
Gleueler Bach 
Pletschbach mit Bruchgraben 
 
Rechtsrheinisch: 
Asselbach 
Brandroster Bach 
Butzbach 
Flehbach mit Hochwasserrückhaltebecken

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  6 
Frankenforstbach 
Giesbach 
Kemperbach 
Kempernebenbach 1 
Kempernebenbach 2 
Kurtenwaldbach 
Mühlenbach 
Mühlengraben am Flehbach 
Penningsfelder Bach 
Rheinkanal 1 
Sandbach 
Scheuerbach 
Senkelsgraben 
Selbach mit Hochwasserrückhaltebecken 
Strunde 
Thurner Waldbach 1 
Thurner Waldbach 2 
Umbach 
Wasserbach 
diverse Umlauf- und Waldbäche ohne Namen 
 
Diese Liste umfasst sowohl berichtspflichtige als auch nicht berichtspflichtige Gewäs-
ser gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Informationen hierzu können Kapitel 2.2.3
 Berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Gewässer  entnommen werden. 
Von den StEB Köln betreute Gewässer vom Wasser- und Bodenverband Wahn (WBV 
Wahn) sind ebenfalls Bestandteil dieser Liste. 
Der Rheinkanal 2 leitet in einem untergeordneten Umfang Quellwasser ab. Überwie-
gend dient er jedoch der Ableitung von Oberflächenwasser des Flughafens und der 
Ableitung von nicht klärpflichtigem Wasser aus Misch - und Trennkanalisationen. Da-
her erfolgt die Finanzierung anteilig vom Flughafen und aus Abwassergebühren. Alle 
anderen Gewässer werden aus Haushaltsmitteln der Sparte Gewässer finanziert. Auf

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  7 
die finanztechnischen Gesichtspunkte wird in Kapitel 2.8 Finanzen vertieft eingegan-
gen.
 
Abbildung 1: Übersichtskarte Kölner Fließgewässer. 
2.2.2 Fließgewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln im Zuständigkeitsbereich 
Dritter 
Der Rhein wird wasserwirtschaftlich von der Internationalen Kommission zum Schutz 
des Rheins (IKSR) über Ländergrenzen hinweg betreut. Für den Ausbau, Neubau und 
die Verwaltung vor Ort sind die örtlichen Wasserstraßen - und Schifffahrtsämter ver-
antwortlich.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  8 
Zusätzlich verlaufen auf dem Kölner Stadtgebiet die nachfolgenden Gewässer, die von 
Verbänden betreut werden. Die Verbände setzen eigenverantwortlich ihre Gewässer-
entwicklungskonzepte bzw. Umsetzungsfahrpläne um. Einflussmöglichkeiten auf den 
Betrieb und die Änderungen haben die StEB Köln nur als Mitglied im Verband: 
Hoppesheider Bach Wupperverband 
Katterbach Wupperverband 
Mutzbach Wupperverband 
Ostgraben, Senkelsgraben Wasser- und Bodenverband Wahn 
Verrohrter Senkelsgraben  Wasser- und Bodenverband Wahn 
Scheuerbachkanal Wasser- und Bodenverband Wahn 
Rheinkanal 1 Wasser- und Bodenverband Wahn 
Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Zweckverband Rechtsrheinischer 
Randkanal 
Kölner Randkanal Zweckverband Kölner Randkanal 
Südlicher Randkanal Zweckverband Südlicher Randkanal 
Vorfluter Süd Zweckverband Südlicher Randkanal 
 
2.2.3 Berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Gewässer 
Die WRRL gilt grundsätzlich für alle Gewässer. Bei den Fließgewässern besteht je-
doch nur dann eine Berichtspflicht an die Europäische Kommission, wenn deren Ein-
zugsgebiet größer als 10 km² ist. In Köln gibt es sechs berichtspflichtige, von den StEB 
Köln unterhaltene Fließgewässer, mit einer Lauflänge von insgesamt ca. 50 km. Diese 
berichtspflichtigen Gewässer sind auf Kölner Stadtgebiet in neun Wasserkörper unter-
gliedert, von denen vier als „erheblich verändert“ und fünf als „natürlich“ von den Auf-
sichtsbehörden eingestuft wurden.  
Diese berichtspflichtigen Fließgewässer werden somit als die bedeutenderen Gewäs-
ser angesehen. An diesen Fließgewässern sollen die Maßnahmen vordringlich geplant 
und umgesetzt werden. Letztlich ergibt sich die Reihenfolge bei der konkreten Umset-
zung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen jedoch nicht nur aus wasserwirtschaftli-
chen oder ökologischen Gesichtspunkten, sondern wird zusätzlich von äußeren Rah-
menbedingungen wie Flächenverfügbarkeit, verfügbare Personal - und Fina nzmittel 
sowie Aufwand zur landschafts- und wasserrechtlichen Genehmigung gesteuert.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  9 
Tabelle 1: Berichtspflichtige Kölner Fließgewässer, mit Wasserkörpern und deren Einstufung. 
Fließgewässer Einstufung 
Strunde  
WK 273568_0 
 
erheblich verändert (HMWB) 
Frankenforstbach (Eg-
gerbach)  
WK 273566_0 
 
 
natürlich (NWB) 
Flehbach/Faulbach 
WK 27356_0 
WK 27356_4874 
 
erheblich verändert (HMWB) 
natürlich (NWB) 
Kurtenwaldbach 
WK 2735312_0 
WK 2735312_3800 
 
natürlich (NWB) 
natürlich (NWB) 
Frechener Bach 
WK 27373226_0 
 
erheblich verändert (HMWB) 
Rheinkanal 1  
(Scheuerbach) 
WK 2734_0 
WK 2734_4879 
 
 
erheblich verändert (HMWB) 
natürlich (NWB) 
 
Neben den berichtspflichtigen Gewässern werden von den StEB Köln auch folgende 
nicht berichtspflichtig en Gewässer ganzheitlich betrachtet und mit Maßnahmen be-
plant. 
Butzbach 
Duffesbach 
Giesbach 
Kemperbach 
Ostgraben 
Scheuerbach 
Selbach 
Umbach 
 
Diese Maßnahmen finden sich in den Maßnahmenbeschreibungen, 2.7 Stand der 
Umsetzung sowie in den angehängten Plänen und der Maßnahmentabelle. 
2.3 Rechtliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 
2.3.1 EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 
Im Dezember 2000 ist die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und 
des Rates vom 23. 10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen 
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EU -Wasserrahmenrichtlinie, kurz: 
WRRL) in Kraft getreten.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  10 
Die Richtlinie zielt auf die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller euro-
päischen Gewässer, also sowohl der Oberflächengewässer als auch des Grundwas-
sers ab. Die Mitgliedstaaten sollen jede weitere Verschlechterung des Gewässerzu-
standes vermeiden und Gewässer ökologisch entwickeln, falls sie den vorgegebenen 
Anforderungen nicht entsprechen. Für die Ob erflächengewässer einschließlich der 
wasserabhängigen Landökosysteme verpflichtet e die EU-WRRL die Mitgliedstaaten, 
bis zum Jahre 2015 einen guten ökologischen Zustand herzustellen. Dieser Zeitraum 
kann zweimalig bis 2027 verlängert werden. 
Ein "guter ökologischer Zustand" umfasst neben den chemischen und physikalischen 
Parametern der Wasserqualität auch das Vorkommen gewässertypischer Pflanzen 
und Tiere sowie die Ausstattung eines Gewässers mit natürlichen bzw. naturnahen 
Strukturen. Für die Fließgewässer wurden Flussgebietseinheiten gebildet und Bewirt-
schaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet. Mit der WRRL wurden EU -
weit einheitliche und allgemein verbindliche Standards für die chemisch-physikalische, 
hydromorphologische und ökologische Gewässerqualität entwickelt. 
Schwerpunkt der Betrachtungen der WRRL ist ein auf das Flusseinzugsgebiet bezo-
gener Ansatz, bei dem nicht nur das Gewässer an sich, sondern auch das Einzugsge-
biet aus ökologischer Sicht betrachtet wird. 
Bis zum Jahr 2006 mussten Monitorin gprogramme aufgestellt werden und bis 2009 
Bewirtschaftungspläne zur Erreichung der in Artikel 4, WRRL genannten Umweltziele. 
Mittlerweile wurden die Bewirtschaftungspläne für den Zeitraum von 2016 bis 2021 
fortgeschrieben. Die dritte Fortschreibung der Be wirtschaftungspläne ist in Vorberei-
tung. 
Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wurde 2007 die EG -Hochwasserrisikomanage-
ment-Richtlinie (HWRM -RL) erlassen, die weitere Anforderungen und Handlungen 
vorschreibt, siehe Kapitel 3.2 Hochwassermanagement an den Kölner Bächen.  
2.3.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
Die Vorgaben der WRRL gelten nicht unmittelbar, sondern wurden 2002 in das natio-
nale Recht überführt. So wurden im Wasserhaushaltsgesetz  (WHG), in der aktuellen 
Fassung vom 31.07.2009, die wesentlichen Grundsätze der Richtlinie übernommen.  
Gemäß § 6 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass: 
 ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und 
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalt en und zu verbessern, insbe-
sondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigen-
schaften, 
 Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von 
den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermei-
den und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen, so weit wie 
möglich auszugleichen,

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  11 
 sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Ein-
zelner zu nutzen, 
 bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentli-
che Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, 
 möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, 
 an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Ab-
flussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des 
Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vor-
zubeugen 
sind. 
Darüber hinaus schreibt § 6 Abs. 2 WHG vor: 
 Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, 
sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute na-
türliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zu-
stand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allge-
meinheit dem nicht entgegenstehen. 
 
2.3.3 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) 
Gemäß Art. 72 Absatz 3 GG (konkurrierende Gesetzgebung) können die Länder für 
den Wasserhaushalt von der Bundesgesetzgebung abweichende Regelungen treffen. 
Das Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen (LWG) wurde novelliert und trat in 
seiner neuen Fassung am 16.07.2016 in Kraft.  
Neben umfangreichen Regelungen zur Erfassung von Daten zu den Grundlagen der 
Wasserwirtschaft, zur Nutzung und Benutzung von Gewässern, zur Wasserversor-
gung und Abwasserbeseitigung, werden auch die Gewässerunterhaltung und der Ge-
wässerausbau im LWG abgehandelt.  
Die Pflicht zur Unterhaltung sonstiger Gewässer obliegt gem. §  62  Abs. 1 Nr. 2 
LWG NRW den Gemeinden, die mit ihrem Gebiet Anlieger sind , wobei die Gemeinde 
ihre Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer gemäß § 62 Abs. 5 LWG  NRW auf eine 
von ihr nach § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen errich-
teten Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen kann.  Die Gewässerunterhaltung 
muss sich an den Bewirtschaftungszielen gemäß WHG ausrichten und darf die Errei-
chung der Bewirtschaftungsziele nicht gefährden. D. h., eine nachteilige Veränderung 
des ökologischen und chemischen Zustandes der Fließgewässer muss vermieden 
werden, Gewässerunterhaltungs - und Gewässerausbaumaßnahmen müssen auch 
auf die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. Potenti-
als abzielen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  12 
Das LWG 2016 verlangt in § 74 Abs. 2 LWG vom Gewässerunterhaltungspflichtigen 
eine Maßnahmenübersicht. Diese soll eine Übersicht der erforderlichen Maßnahmen 
zum Ausbau und Ausgleich der Wa sserführung sowie zur Gewässerunterhaltung zur 
Erfüllung ihrer Pflichten nach §§  62, 66, 68 LWG darstellen. Die Pflichtigen müssen 
gem. § 74 Abs. 2 LWG bis zum 22. Dezember 2018 der Bezirksregierung als zustän-
dige Behörde eine gemeinsame und abgestimmte Übersicht ihrer Maßnahmen zur Un-
terhaltung und zum Ausbau der Gewässer sowie zum Ausgleich der Wasserführung 
vorlegen. Da sich die Erstellung des Leitfadens zur Erstellung der Maßnahmenüber-
sichten zeitlich verzö gert hat, sind auf der Grundlage des Erlasses  Ministeriums für 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -West-
falen vom 06.09.2018 (Az.: IV-8 61 45 10) die Maßnahmenübersichten nunmehr spä-
testens bis zum 31.03.2020 vorzulegen. Das LANUV füllt mit den vorhandenen Daten 
aus den vorherigen Bewirtschaftungszyklen Tabellen aus, welche dann von den Ge-
wässerunterhaltungspflichtigen überprüft und korrigiert werden sollen. Aktuell sind 
diese Tabellen noch nicht erstellt. Unter Umständen sind nachträglich die Maßnahmen 
entsprechend den eingeführten Formvorschriften des Landes anzupassen. Auch 
hierzu dient das hier vorliegende Gewässerentwicklungskonzept. 
Nach § 72 LWG gewährt das Land Zuschüsse im Rahmen vorhandener Haushaltsmit-
tel, wenn die zugrunde liegenden Maßnahmen dem Allgemeinwohl dienen. Die Vertei-
lung und Verwendung der Mittel richtet sich nach Richtlinien, die das für Umwelt zu-
ständige Ministerium erlässt. Weitere In formationen können dem Kapitel 2.8
 Finanzen entnommen werden. 
2.3.4 Genehmigungsverfahren 
Alle Arbeiten und Änderungen an Fließgewässern bedürfen der Genehmigung der da-
für zuständigen Behörde. Dies gilt auch für den Gewässerunterhaltungspflichtigen. Bei 
den Kölner Fließgewässern ist die Untere Wasserbehörde der Stadt Köln (U WB) zu-
ständige Behörde. Die generellen Vorgaben und Rahmenbedingungen sowie die Zu-
schüsse für Gewässerausbaumaßnahmen werden allerdings von der Bezirksregie-
rung Köln verwaltet und kontrolliert. Insofern müssen die StEB Köln bei allen Vorhaben 
und Arbeiten immer beide Behörden einbinden. 
Alle Arbeiten an Gewässern unterliegen immer einer Zustimmung oder einer Geneh-
migung. Entweder wird ihnen als Teil des Gewässerunterhaltungsplans von den Be-
hörden zugestimmt oder es werden Einzelgenehmigungen erteilt.  
Folgende Genehmigungsverfahren werden unterschieden: 
Gewässerunterhaltungsplan: 
Arbeiten der betrieblichen Gewässerunterhaltung zielen vor allem auf die Sicherstel-
lung der Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Es handelt sich um jährlich zu wieder-
holende Arbeiten sowie um eine Reihe von vorwiegend kleineren Entwicklungsmaß-
nahmen. Solche Unterhaltungsarbeiten werden in einem Jahresprogramm als Gewäs-

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  13 
serunterhaltungsplan der UWB zur Genehmigung vorgelegt und von dieser, im Beneh-
men mit der UBB sowie der UNB, aus wasser-, bodenschutz- sowie naturschutzrecht-
licher Sicht zugestimmt. Der Ausschuss für Umwelt und Grün wird jährlich durch eine 
Mitteilung informiert.  
Planfeststellung: 
Der Ausbau eines Gewässers, d.h., die Herstellung, die Beseitigung oder wesentliche 
Veränderung eines Gewässers bedarf in aller Regel  einer förmlichen wasserrechtli-
chen Planfeststellung gemäß §  68 Absatz 1 WHG, die  - soweit eine Vorprüfung die 
Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben hat - diese einschließt.  
Im Falle eines geplanten und mit dem Stadtrat abgestimmten Gewässerausbaus gem. 
§ 68 WHG stellen die StEB Köln die für die Planfeststellung entscheidungserheblichen 
Unterlagen auf und reichen diese mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein.  
Sofern Dritte durch das Vorhaben betroffen sein sollten, wird in der Regel die Zustim-
mung des Verwaltungsrates der StEB Köln eingeholt. Im Zuge des Genehmigungsver-
fahrens werden im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens 
neben den Fachdienststellen der Stadt Köln  alle anderen betroffenen Träger öffentli-
cher Belange sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Öffentlichkeit 
u. a. über eine Offenlage der Planunterlagen beteiligt. Die Stellungnahme der Stadt 
Köln wird dem Stadtrat vorgelegt. Nach Rechtskraft der Planfeststellung oder der Plan-
genehmigung, kann die Ausführungsplanung beginnen und die Zuschüsse bei der Be-
zirksregierung Köln beantragt werden. Nach Recht skraft des Zuschussbescheides 
bzw. Zustimmung eines förderunschädlichen Baubeginns kann die B auausführung 
ausgeschrieben werden und beginnen. 
Erfahrungsgemäß muss ab Antragsstellung mit eine r Genehmigungsdauer von we-
nigstens 12 bis 16 Monaten (8-12 für Planfeststellung und 3 Monate für Zuschussge-
nehmigung) gerechnet werden, was in etwa der Planungsdauer entspricht. 
Plangenehmigung: 
Unter bestimmten, in § 74 Abs. 6 V erwaltungsverfahrensgesetz geregelten Rahmen-
bedingungen kann ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren anstelle einer Plan-
feststellung treten. Eine der Voraussetzungen dafür ist unter anderem, dass die Vor-
prüfung ergeben hat, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. 
Bei einer Plangenehmigung kann mit einer kürzeren Verfahrensdauer gerechnet wer-
den, da die Offenlage entfällt. Der Aufwand für die Genehmigungsbehörde ist deutlich 
geringer und die reine Genehmigungsdauer reduziert sich erfahrungsgemäß um etwa 
3 Monate. 
Anlagen in, an über und unter Gewässern: 
Sofern bei den Maßnahmen, Anlagen im Sinne von §36 WHG betroffen sind, bedürfen 
diese einer Genehmigung nach §  22 LWG. Ausgenommen hiervon sind unter ande-
rem: 
 Anlagen, die der Unterhaltung des Gewässers dienen,

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  14 
 Anlagen, die einer anderen behördlichen Zulassung auf Grund des Wasser-
haushaltsgesetzes oder des LWG bedürfen. 
2.4 Fachliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 
2.4.1 Einteilung der Wasserkörper 
Die Bewirtschaftungsziele für die oberirdischen Gewässer werden in § 27 WHG für die 
natürlichen sowie für die nach § 28 WHG erheblich veränderten oder künstlichen ein-
gestuften Gewässer wie folgt festgelegt: 
Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich 
verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass  
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands ver-
mieden wird und 
2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht 
werden. 
Oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder erheblich verändert 
eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass  
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zu-
stands vermieden wird und 
2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten 
oder erreicht werden. 
2.4.2 Bewertung der Wasserkörper 
Der Maßstab zur Bewertung eines guten ökologischen Zustandes ist der Referenzzu-
stand des Gewässers. Dieser Referenzzustand beschreibt ein Gewässer, welches sich 
komplett ohne Einfluss des Menschen entwickelt hätte. Dies ist ein praktisch nicht er-
reichbares Ziel. Der gute Zustand aus den hydromorphologischen und den physika-
lisch-chemischen Komponenten wird dadurch definiert, dass die Funktion des Ökosys-
tems gewährleistet wird und die Werte für die biologischen Komponenten erreicht wer-
den können.  
Die biologischen Qualitätskomponenten, welche berücksichtigt werden müssen, sind: 
 Fische, 
 Makrozoobenthos, 
 Makrophyten und Phytobenthos, 
 sowie Phytoplankton. 
Die hydromorphologischen Komponenten, wie Abflussdynamik, Morphologie und 
Durchgängigkeit sind laut des Bewirtschaftungsplans der WRRL nur unterstützende 
Parameter zur Einschätzung des Gewässers.  Jedoch bilden diese die Grundlage für 
die Gewässerstrukturgütekartierung, welche einen wesentlichen Bestandteil für die 
Maßnahmenableitung und die Erstellung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes 
darstellt und damit auch für diese Ausarbeitung.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  15 
Ebenso wie die hydromorphologischen Qualitätskomponenten stellen die physikalisch-
chemischen Komponenten laut WRRL nur eine ergänzende Information für die Beur-
teilung des Gewässerzustandes dar. Betrachtet werden dabei im Wesentlichen der 
Sauerstoffhaushalt, d er Versauerungszustand, die Nährstoffverhältnisse sowie der 
Salzgehalt und die Temperatur. Diese Größen geben häufig Hinweise auf mögliche 
Ursachen für einen nicht erreichten Referenzzustand. 
Nähere Informationen zu den Qualitätskomponenten finden sich in Kapitel 2.6
 Monitoring. 
2.4.3 Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und 
Maßnahmenübersichten 
Der Bewirtschaftungsplan 2016-2021 fasst die Grundlagen für die Bewirtschaftungs-
planung der Oberflächengewässer und Grundwasservorräte in NRW zusammen. Er 
enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2013, die aktuellen Bewirtschaftungs-
ziele und eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme auf Landesebene. Er-
gänzt werden die Inhalte des Bewirtschaftungsplans durch einen umfangreichen An-
hang, der neben verschiedenen Tabellen vor allem Karten enthält, die einen Überblick 
über den Zustand der Gewässer und verschiedene Belastungsparameter geben. Den 
Bewirtschaftungsplan sowie seine Anhänge und viele weitere Informationen finden 
sich auf der Seite des MULNV: https://www.flussgebiete.nrw.de 
Diese „Maßnahmen“ der Bewirtschaftungspläne definieren die aus Sicht der Landes-
behörden erforderlichen Vorgaben, die nunmehr von den Maßnahmenträgern in Maß-
nahmenkonzepten und Maßnahmenprogrammen objektscharf definiert und umgesetzt 
werden sollen. Bis Anfang 2012 mussten in einem Umsetzungsfahrplan die hydromor-
phologischen Einzel maßnahmen an den wichtigsten (= berichtspflichtigen) Fließge-
wässern definiert sein und de r Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Dies ist für Köln 
erfolgt und bildete einen wesentlichen Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes 
2014. Das Maßnahmenprogramm wi rd regelmäßig aktualisiert und als Grundlage für 
die Haushalts- und Wirtschaftsplanung herangezogen. 
Das Maßnahmenprogramm stellt die Herangehensweise in Nordrhein -Westfalen an 
die verschiedenen Wasserbewirtschaftungsfragen dar. Es legt auf Ebene der Wasser-
körper die Programmmaßnahmen fest, die zur Erreichung der im Bewirtschaftungsplan 
enthaltenen Bewirtschaftungsziele für die Wasserkörper erforderlich sind. Es dient da-
mit auch als Rahmen für die Planung hydromorphologischer Maßnahmen. Weder An-
zahl noch der Ort von Einzelmaßnahmen sind hier festgelegt. Das Maßnahmenpro-
gramm wird alle 6 Jahre vom Ministerium aktualisiert. 
Die Maßnahmen werden mithilfe der verbindlichen  Maßnahmen in Köln im Umset-
zungsfahrplan genauer erläutert. 
Der Umsetzungsfahrplan beschreibt die fachlich -inhaltliche und zeitliche Gestaltung 
des Maßnahmenprogramms für jeweils ein Kooperationsgebiet, d.  h., er gibt eine

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  16 
Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie bis 2027 vorgesehenen Maßnah-
men zur ökologischen Gewässerentwicklung und Gewässerunterhaltung.  
Alle an das Land bzw. Bund und EU -Kommission gemeldeten Pläne bzw. Kon zepte 
sind in das GEK eingeflossen. 
Der Umsetzungsfahrplan wird in Zukunft von den Maßnahmenübersichten nach § 74 
LWG abgelöst. 
2.4.5 Bewirtschaftungszyklen  
In NRW wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fristen der WRRL bis 2027 
zu verlängern. Dies entspricht einer Verlängerung des Umsetzungszeitraums von zwei 
Bewirtschaftungszyklen um jeweils 6 Jahre. 
2.5 Trittstein- und Strahlwirkungskonzept 
Auf dem Strahlwirkungs - und Trittsteinkonzept beruht die Ausarbeitung der Umset-
zungsfahrpläne, der Maßnahmenprogramme und der darin entwickelten Maßnahmen. 
Die Strahlwirkung beruht auf der Erkenntnis, dass auch in degradierten Gewässerab-
schnitten zum Teil gewässertypische Lebensgemeinschaften der Fauna und Flora vor-
gefunden wurden, weil die Wirkung der naturna hen Gewässerabschnitte positiv dort-
hin „ausstrahlt“. 
Im Jahr 2008 brachte der Deutsche Rat für Landespflege die Ergebnisse des Projekts 
„Potenziale der Fließgewässer zur Kompensation von Strukturdefiziten („Strahlwir-
kung“)“ in seiner Schriftenreihe im Heft  81 „Kompensation von Strukturdefiziten in 
Fließgewässern durch Strahlwirkung“ heraus. In dieser Ergebnissammlung von drei 
Workshops wurde das Prinzip der Strahlwirkung erstmals beschrieben.  
Die Strahlwirkung beruht auf zwei wesentlichen Mechanismen: 
 „Der Einwanderung oder Verdriftung von Organismen aus naturnahen Berei-
chen in benachbarte, morphologisch degradierte Abschnitte. Diese Effekte sind 
insbesondere dann unmittelbar zu beobachten, wenn die naturnahen Bereiche 
noch (oder nach Renaturierung wieder) gut besiedelt sind. 
 Der Überlagerung ungünstiger struktureller Lebensraumbedingungen durch 
günstige Umweltbedingungen (z.B. kühles, unbelastetes Wasser, Eintrag von 
gewässertypischem Sediment) aus naturnahen Gewässerabschnitten“. 
Dabei unterscheiden sich d ie Ausbreitungsmechanismen sowie -distanzen zwischen 
Makrophyten, Fischen und Makrozoobenthos. Beim Makrozoobenthos spielt neben 
der passiven Ausbreitung und dem Drift auch aktive Auf- und Abwärtswanderung eine 
Rolle. Über den Landweg kann Makrozoobenthos sich zum Beispiel über den Flug 
aktiv ausbreiten. Makrophyten hingegen können sich nur passiv ausbreiten. Dies ge-
schieht durch Verdriftung, Wind und Wasservögel. Fische bewegen sich innerhalb des 
Fließgewässers hauptsächlich schwimmen d fort. Jungtiere und Larven können aber

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  17 
auch durch Drift verbreitet werden. Da sich die Ausbreitungsdistanzen zwischen ver-
schiedenen Arten und verschiedenen Gewässertypen stark unterscheiden, gibt es 
keine absoluten Zahlen. Grundsätzlich sind die Distanzen in Mittelgebirgsgewä ssern 
mit Strömung größer als in Tieflandgewässern. Das Strahlwirkungskonzept beruht auf 
einer einzugsgebietsbezogenen Betrachtung und einer zielorientierten Kombination 
von Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Aus diesem Grunde ist eine 
überregionale Planung notwendig, welche sich nicht nur mit einzelnen Wasserkörpern, 
sondern mit größeren Einheiten und ihren Wechselwirkungen auseinandersetzt. In 
Nordrhein-Westfalen wurde vom LANUV NRW 2011 eine entsprechende Arbeitshilfe 
erstellt. Diese dient als  Grundlage, in der die naturwissenschaftlichen und fachlichen 
Anforderungen an die Anordnung und Gestaltung der funktionalen Elemente im Sinne 
des Strahlwirkungskonzepts im Hinblick auf den guten ökologischen Zustand zusam-
mengetragen wurden. Im Folgenden w erden die grundlegenden Begriffe des Strahl-
wirkungs- und Trittsteinkonzepts erläutert. Daraufhin wird die Methodik mit ihren ver-
schiedenen Bestandteilen vorgestellt und es wird dargelegt, was das Konzept für die 
Kölner Bäche bedeutet.  
Unter Strahlwirkung wird die „Aufwertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials 
eines strukturell beeinträchtigten Gewässerabschnittes durch eine benachbarte natur-
nahe Strecke“ verstanden. 
Neben dieser positiven Auswirkung der Strahlwirkung kann es auch zu negativen Aus-
wirkungen kommen. Trotz guter struktureller Merkmale kann kein guter ökologischer 
Zustand bestehen, weil Störungen in benachbarten Gewässerabschnitten die ökologi-
sche Funktionalität beeinträchtigen. Dies kann zum Beispiel durch erhöhten Sediment-
eintrag geschehen. Es wird bei der Strahlwirkung außerdem zwischen der biotischen 
und der abiotischen Strahlwirkung unterschieden. Die biotische Strahlwirkung basiert 
auf Organismen, die abiotische auf Umweltbedingungen. Das Strahlwirkungs - und 
Trittsteinkonzept beruht auf drei wesentlichen Funktionselementen: 
 Strahlursprung 
 Strahlweg 
 Trittstein 
Diese werden in Abbildung 2 schematisch dargestellt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  18 
 
 
Abbildung 2: Funktionselemente des Strahl- und Trittsteinkonzepts. 
Strahlursprünge sind der Ausgangsbereich der Strahlwirkung. Es handelt sich um ar-
tenreiche und dem Gewässertyp entsprechend besiedelte Gewässerabschnitte. Von 
diesen ausgehend können gewässertypspezifische Organismen durch Drift oder Wan-
derung positive Auswirkungen auf andere Gewässerabschnitte haben.  
Diese können aufgrund von struktureller, stofflicher und hydrologischer Qualität, also 
abiotischen Faktoren eine Strahlwirkung ausüben. Die Besiedelung hat eine biotische 
Auswirkung auf die degradierten Gewässerabschnitte. 
Strahlursprünge müssen nicht zwangsläufig im Hauptlauf des Gewässers liegen. Ein-
mündende Nebengewässer können vor allem unterhalb von Querbauwerken einen po-
sitiven Einfluss haben und damit als Strahlursprung dienen. Auch Altar me oder Buh-
nenfelder können als Strahlursprung dienen. 
Es wird unterschieden zwischen vorhandenen potentiellen Strahlursprüngen und neu 
zu planenden potentiellen Strahlursprüngen. Erstere erfüllen die abiotischen Rahmen-
bedingungen bereits. Bei den zu plane nden Strahlursprüngen besteht noch Entwick-
lungsbedarf hinsichtlich der hydromorphologischen Ausstattung des Gewässerab-
schnittes. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die abiotische Strahlwir-
kung bei einer naturnahen Gestaltung gegeben ist.  
 
Strahlwege sind strukturell beeinträchtigte Gewässerabschnitte zwischen den Strahl-
ursprüngen. In diese wandern die Organismen des Strahlursprungs ein oder werden 
eingetragen. Diese werden aber auch von den Organismen durchwandert oder durch 
Drift durchquert. Aufgrund der Strahlwirkung kann sich in den Strahlwegen aber auch 
eine Biozönose einstellen. Auch wenn dies aufgrund der bestehenden strukturellen 
Degradation nicht zu erwarten wäre.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  19 
Es werden zwei Typen von Strahlwegen unterschieden: 
 
 Aufwertungsstrahlwege und 
 Durchgangsstrahlwege. 
Bei den Aufwertungsstrahlwegen ist zumindest eine vorübergehende Ansiedlung ge-
wässertypspezifischer Organismen möglich. Sie sind demnach durch die Strahlwir-
kung aufwertbar. 
Durchgangsstrahlwege haben, wie der Name schon sagt, nur ei ne Durchgangsfunk-
tion. Die Anforderungen für eine Ansiedlung von typspezifischen Organismen sind 
nicht erfüllt. Sie lassen aufgrund ihrer Beschaffenheit jedoch einen funktionalen Aus-
tausch zwischen benachbarten Gewässerabschnitten zu. 
 
Trittsteine sind morphologische Bestandteile der Strahlwege. Sie bieten die notwendi-
gen Habitate zum einen für die dauerhafte An- und Besiedlung von Gewässerorganis-
men in Aufwertungsstrahlwegen, können zum anderen aber auch die Durchwander-
barkeit bei Durchgangsstrahlwegen und Aufwertungsstrahlwegen erleichtern. Sie be-
stehen zumeist aus kürzeren Teilabschnitten mit naturnahen hydromorphologischen 
Bedingungen. Darunter fallen zum Beispiel Abschnitte, welche die Anforderung und 
Qualität von Strahlursprüngen erfüllen, aber nicht l ang genug sind. Sie können aber 
auch aus einzelnen Strukturelementen, zum Beispiel Totholzansammlungen, Wurzel-
tellern oder Wasserpflanzen, bestehen. Sie fungieren demnach als Durchquerungs-
hilfe für die Strahlwege. 
Neben den hier vorgestellten Funktionselementen kann es in Gewässern auch Degra-
dationsstrecken geben. Degradationsstrecken sind die Gewässerabschnitte , für die 
weder die Anforderungen an einen Strahlursprung, noch an einen Durchgangs - oder 
Aufwertungsstrahlweg erfüllbar sind. Dies betrifft zum Bei spiel lange Verrohrungen. 
Selbst unter optimalen Bedingungen nimmt die Strahlwirkung mit weiterer Entfernung 
zum Strahlursprung ab. Dies e kann je nach Gewässertyp komplett abreißen, wenn 
kein neuer Strahlursprung mit neuer Strahlwirkung folgt. Trittsteine können die über-
windbare Strecke verlängern. Durch mehrere Strahlursprünge und der von dort aus-
gehende Strahlwirkung ist es möglich , für große Gewässerstrecken den guten ökolo-
gischen Zustand zu erreichen.  
Es wird unterschieden zwischen dem Bewirtschaftungs ziel von natürlichen Wasser-
körpern  dem „guten ökologischen Zustand„ und dem für erheblich veränderte und 
künstliche Wasserkörper  dem “guten ökologischen Potential“. Ein weiterer wichtiger 
Aspekt ist die Bedeutung von „Schlüsselstellen“. Unter diesen versteht man defizitäre 
Bereiche mit großräumigen Auswirkungen. So kann ein Durchgängigkeitsdefizit im 
Mündungsbereich das Gewässer für einwandernde Fische unerreichbar machen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  20 
2.6 Monitoring 
Die WRRL (und in Anlehnung daran auch d as LANUV) definieren die monitoringrele-
vanten Qualitätskomponenten für berichtspflichtige Fließgewässer wie folgt: 
 
 
Abbildung 3: Qualitätskomponenten nach der WRRL. 
2.6.1 Biologische Qualitätskomponente 
Die biologischen Qualitätskomponenten sind das zentrale Bewertungselement für den 
ökologischen Zustand und umfassen Wirbellose, Fische, Makrophyten und Phyto-
benthos sowie das Phytoplankton. Die am schlechtesten bewertete biologische Quali-
tätskomponente bestimmt die Gesamtbewertung des ökologischen Zustand s eines 
Gewässers. Die Bewertungsverfahren für die biologischen Qualitätskomponenten der 
EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind in Anlage 6 der Oberflächengewässerver-
ordnung festgeschrieben.  
Detaillierte Beschreibungen aller biologischen Bewertungsverfahre n, Anleitungen zur 
Probennahme, Aufbereitung und Bestimmung sind unter der Auswahl „Fließgewässer“ 
auf folgenden Links zu finden: 
 www.gewaesser-bewertung.de 
 http://www.fliessgewaesserbewertung.de/gewaesserbewertung/probenahme/  
 http://www.fliessgewaesserbewertung.de/downloads/abschlussbericht_20060331_an-
hang_IX.pdf

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  21 
2.6.2 Hydromorphologische Qualitätskontrolle 
Morphologie, Wa sserhaushalt und Durchgängigkeit sind die hydromorphologischen 
Qualitätskomponenten der WRRL. Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten 
sind nicht primär ausschlaggebend für die Bewertung des Zustands eines Fließgewäs-
sers. Ihre Qualität muss aber so beschaffen sein, dass die biologischen Qualitätskom-
ponenten bei der Bewertung einen guten Zustand erreichen können. Unmittelbar be-
wertungsrelevant werden die hydromorphologischen Qualitätskomponenten, wenn ein 
Wasserkörper in den sehr guten Zustand eingestuf t werden soll. In diesem Fall müs-
sen die hydromorphologischen Qualitätskomponenten bestimmten normativen An-
sprüchen genügen. Dessen unbenommen ist es fachlich unbestritten, dass die Ge-
wässerhydromorphologie einen eigenständigen Wert darstellt und für die E inschät-
zung und Beschreibung der Belastungssituation eines Flussabschnitts und für die Ab-
leitung von Habitat verbessernden Maßnahmen grundlegend ist.  
Für die Morphologie, den Wasserhalt und die Durchgängigkeit wurden und werden 
eigenständige Bewertungsverfahren entwickelt.  
Der morphologische Zustand wird mit der Gewässerstrukturgütekartierung ( s.  
Abbildung 4: Gewässerstrukturklassen) ermittelt, in dem die Abweichung der aktuellen 
von der potenziell natürlichen Ausprägung der Gewässerstruktur bestimmt wird. Unter 
der Gewässerstruktur werden alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des 
Gewässerbetts, des Uferbereichs und des Gewässerumlands verstanden, die hydrau-
lisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch  wirksam und für die ökologische 
Funktionsfähigkeit des Gewässers und seiner Auen von Bedeutung sind. 
Detaillierte Beschreibungen aller hydromorphologischen Bewertungsverfahren, Anlei-
tungen zur Probennahme, Aufbereitung und Bestimmung sind unter folgenden Links 
zu finden: 
 www.gewaesser-bewertung.de 
 http://www.fliessgewaesserbewertung.de/gewaesserbewertung/probenahme/  
 http://www.fliessgewaesserbewertung.de/downloads/abschlussbericht_20060331_an-
hang_II.pdf

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  22 
 
Abbildung 4: Gewässerstrukturklassen. 
2.6.3 Allgemeine physikalische und chemische Qualitätskomponente 
Als allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten für Fließgewässer wer-
den in Anhang V WRRL z. B. Sichttiefe, Temperatur, Sauerstoff, Leitfähigkeit, Versau-
erung und Nährstoffverhältnisse genannt. Im „sehr guten Zustand“ sind die typspezi-
fisch festgelegten Hintergrundwerte der allgemeinen physikalisch -chemischen Quali-
tätskomponenten einzuhalten. Im „guten Zustand“ müssen die Werte in einem Bereich 
liegen, in dem die Funktionsfähigkei t des typspezifischen Ökosys tems und eine typ-
spezifische Besiedlung mit mindestens guter biologischer Güteeinstufung gewährleis-
tet sind („Orientierungswerte“). Werden diese Orientierungswerte nicht eingehalten, ist 
das Ergebnis bei den biologischen Qualitätselementen zu überprüfen, sofern sie einen 
guten ökologischen Zustand anzeigen. Gewässertypspezifische Hintergrund - (sehr 
guter Zustand) und Orientierungswerte (Werte für den guten Zustand/das gute ökolo-
gische Potenzial) sind für verschiedene Parameter der allgemeinen physikalisch-che-
mischen Qualitätskomponenten in Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung 
festgelegt. 
Detaillierte Beschreibungen aller physikalischen und chemischen Bewertungsverfah-
ren sowie Anforderungen an den guten bzw. sehr guten ökolo gischen Zustand sind 
unter der Auswahl „Fließgewässer“ und „Unterstützende Qualitätskomponenten“ auf 
folgendem Link zu finden: 
 www.gewaesser-bewertung.de 
 http://www.fliessgewaesserbewertung.de/gewaesserbewertung/probenahme/  
 http://www.fliessgewaesserbewertung.de/downloads/abschlussbericht_20060331_an-
hang_IX.pdf

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  23 
2.6.4 Weitere Qualitätskomponenten zur realistischen Erfassung  von 
Veränderungen 
Neben den von der WRRL definierten Qualitätskomponenten ist es außerdem sinnvoll, ein 
Augenmerk auf die folgenden weiteren zwei Qualitätskomponenten zu lenken:
 
Abbildung 5: Qualitätskomponenten Ufervegetation und Strahlwirkungs-Prinzip. 
2.6.5 Qualitätskomponente der fluvialen Habitatstruktur 
Da renaturierte Fließgewässer ihre ökologische Wirkung häufig erst dann voll entfalten 
können, wenn von der Mündung bis zur Quelle das Flusskontinuum nicht oder wenig 
unterbrochen wird, ist eine Planung des gesamten Flusssystems von entscheidender 
Bedeutung für das Erreichen eines guten ökologischen Zustands wie es die WRRL 
fordert.  
Häufig erreichen einzelne Maßnahmen aber nur die Verbesserung von kleinen Teilab-
schnitten eines Gewässers, die keine ausreichenden Synergieeffekte aufweisen, um 
auf größeren Teilabschnitten noch nachweisbar zu sein. Dennoch ist ein stetiger Aus-
bau einzelner kleiner ökologischer Teilabschnitte ein zu verzeichnender Erfolg und hat 
Anteil an der Gesamtentwicklung eines Gewässers, die durch diese Qualitätskompo-
nente verdeutlicht werden soll. 
2.6.6 Qualitätskomponente der Ufervegetation 
Der "gute ökologische Zustand" eines Fließgewässers ist direkt vom Vorkommen und 
der Vielfältigkeit der im Gewässer lebenden Pflanzen- und Tierarten abhängig. Da die

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  24 
Ufervegetation direkt (Lebensraum und Nahrung) und indirekt (über die hydromorpho-
logischen und chemisch physikalischen Parameter) auf die biologischen Qualitätsele-
mente einwirkt, ist es sinnvoll die Uferveg etation zusätzlich gesondert zu der hydro-
morphologischen Qualitätskomponente zu betrachten und zu bewerten. 
 
Abbildung 6: Einfluss von Ufervegetation auf die WRRL Qualitätskomponenten. 
Unter Ufervegetation werden Vegetationsbes tände im Gewässerbett oberhalb der 
NW-Linie bis zur Grenze häufiger Hochwässer (HQ1, HQ5, HQ10) verstanden. Die 
Ufervegetationen sind von ständig oder periodisch auftretendem Wasser geprägte Le-
bensräume, die vielfältige Pflanzengesellschaften von Wiesenböschungen über Hoch-
stauden, Schilf- und Binsenbestände umfassen. Teilweise mitbehandelt werden Au-
wälder, die sich im Übergangsbereich von Gewässer - zu Landlebensräumen hinau s 
bis zur HQ100-Anschlagslinie bzw. bis zur Grenze der Auenzone erstrecken. 
Neben vielfältigen, zum Teil konkurrierenden Nutzungsinteressen erfüllt die Ufervege-
tation von Fließgewässern verschiedene ökologische Funktionen, die desto vielfältiger 
in ihrem Spektrum für Tier - und Pflanzenarten werden, je höher die Zahl an unter-
schiedlichen Strukturen in einem Gewässer ist. Gewässerbegleitende Vegetationsge-
sellschaften sind Lebens - und Landschaftsraum mit großem biologischem und land-
schaftlichem Wert, während Ufergehölze wichtige Strukturbildner der Landschaft sind 
und eine stabilisierende Wirkung auf den Gesamtraum haben. 
Besonders arten - und strukturreiche Lebensräume, die verglichen mit anderen Le-
bensraumtypen eine besonders große Zahl an spezialisierten Pflanzen, Vögeln und 
Säugetierarten beherbergen, sind die Ufergehölzsäume. Die hohe Strukturvielfalt die-
ser sogenannten Ökozone ergibt sich durch die besondere Lage am Übergang von 
Land und Wasser. Gleichzeitig stellt die Ufervegetation einen Wanderkorridor für die 
amphibische und terrestrische Fauna dar und verbindet entlang von Fließgewässer n 
liegende Biotope. Derartige Biotopverbünde sind eine wesentliche Voraussetzung für

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  25 
den dauerhaften Erhalt der vorkommenden Tier - und Pflanzenwelt, die auf den Aus-
tausch zwischen Teilpopulationen angewiesen ist. Diese wichtige Habitat -Vernet-
zungsfunktion wird heute, in der zunehmend strukturarmen Agrarlandschaft, meist nur 
durch die verbliebenen Migrationskorridore entlang von Fließgewässernetzen erfüllt.  
Gleichzeitig besitzen Ufergehölze aber auch eine wesentliche Bedeutung für den 
aquatischen Lebensraum der Gewässer, denn durch die Beschattung der Fließgewäs-
ser tragen sie wesentlich zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes bei. 
Während an naturnahen Bächen des Tieflands von einer weitgehenden Beschattung 
auszugehen ist, sorgen lange, bewuchslose Strecken für die starke Erwärmung des 
Gewässers, welche in Kombination mit direkter Sonneneinstrahlung und geringen 
Wassertiefen negative Auswirkungen auf die fluvialen Habitate haben kann. Die Prob-
lemstellungen aus Niedrigwasser werden auch in Kapitel 3.3 Niedrigwasserma-
nagement an den Kölner Bächen beschrieben. 
Beim Monitoring nach Umsetzung einer Maßnahme ist qualitativ und individuell ent-
sprechend der Gewässerstruktur und Umgebung zu bewerten, ob sich neue Uferve-
getation und damit Mi grationskorridore und Lebensräume verbessert haben oder so-
gar geschaffen wurden. Auch wenn die biologische Qualitätskomponente innerhalb 
des Gewässers sich nicht im gleichen Tempo verbessert, kann eine ökologisch hoch-
wertige, naturnahe Ufervegetation ein I ndikator für eine baldige Verbesserung des 
ökologischen Zustands sein. 
2.6.7 Vorgehen beim Monitoring 
Generell ist es bei allen Monitoring-Vorgängen erstrebenswert, dass sie so dokumen-
tiert werden, dass sie und die entsprechenden Ergebnisse, in den Folgeja hren repli-
zier- und vergleichbar sind. Dies gilt besonders für die Festlegung der Messstellen und 
die Fotodokumentation, auf die im Folgenden noch weiter eingegangen wird. 
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass bei der Auswertung der Ergebnisse 
sowohl die offiziellen, von der WRRL vorgeschriebenen, Kategorisierungs-Skalen ver-
wendet und die Ergebnisse zugeordnet werden, als auch, dass immer ein Referenz-
wert aus den Vorjahren vorliegt, um im direkten Vergleich die tatsächliche Entwicklung 
eines Gewässers besser nachvollziehen und Prognosen über die Erreichung des gu-
ten ökologischen Zustands besser bewerten zu können. 
2019 wurde mit einer Erfolgskontrolle, welche über die Messungen des LANUV hin-
ausgeht, begonnen. Hierfür wurden 3 Probestellen an Strun de und Flehbach identifi-
ziert, welche hinsichtlich der genannten Kriterien bewertet werden. Diese Messungen 
werden in den nächsten Jahren wiederholt, um die Entwicklung nachvollziehen zu kön-
nen. Hieraus kann sich der Bedarf an weiteren, bisher noch nicht betrachteten Gewäs-
sermaßnahmen ergeben oder aber angedachte Maßnahmen können entfallen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  26 
2.7 Stand der Umsetzung 
2.7.1 Bewertung der Oberflächenwasserkörper 
Im Zuge des Bewirtschaftungsplanes 2016 -2021 wurden die berichtspflichtigen Ge-
wässer vom LANUV  erneut hinsichtlich ihrer Qualitätskomponenten untersucht. Es 
wurde das Worst-Case-Prinzip angewandt. Das bedeutet, dass für die Gesamtbewer-
tung immer die Bewertung der schlechtesten Einzelkomponente gewählt wird.  
Da die Bewertung des chemischen Zustands für so genannte ubiquitäre Stoffe wie 
Quecksilber in Biota, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Tri-
butylzinn etc. immer „nicht gut“ ist, wird der chemische Zustand als „chemischer Zu-
stand ohne ubiquitäre Stoffe“ (Ch. Z. ohne ubiq. Stoffe) dargestellt.  
Dabei ist die landesweite Feststellung eines nicht guten Zustands allein auf die Über-
schreitung der Qualitätsnorm für Quecksilber in Biota zurückzuführen. Diese Über-
schreitung betrifft alle bundesdeutschen Fließgewässer. Der chemische Zustand ohne 
ubiquitäre Stoffe ist bis auf zwei Wasserkörper (Flehbach und Frankenforstbach) als 
„gut“ bewertet. 
Aufgrund des vom Ministerium angewandten „Worst-Case-Prinzips“ erreicht kein Ge-
wässer auf Kölner Stadtgebiet einen besseren ökologischen Zustand als „mäßig“. Dies 
bedeutet, dass die am schlechtesten bewertete Komponente die Gesamtbewertung 
vorgibt. Auf Kölner Stadtgebiet sieht man das im Besonderen am Kurtenwaldbach. Bis 
auf die Komponente der Fische ist der Zustand „gut“, bis „sehr gut“ einzustufen. Da die 
Fische jedoch „schlecht“ bewertet sind, ist die Gesamtbewertung des ökologischen 
Zustandes „schlecht“. Bei allen Kölner Wasserkörpern ist zu erkennen, dass insbeson-
dere die Fischfauna durchgehend mit „unbefriedigend“ oder „schlecht“ bewertet wurde. 
Dies liegt unter anderem daran, dass die Kölner Bäche die letzten Kilometer in unter-
irdischen Verrohrungen verlaufen und letztlich in den Rhein münden. In den unterirdi-
schen Verrohrungen können keine Fische bestehen. Diese Situation kann daher ohne 
eine zumindest teilweise Offenlegung nicht verbessert werden. 
Die folgenden Abbildungen zeigen die detaillierten Bewertungstabellen zu den Ober-
flächenwasserkörpern auf Kölner Stadtgebiet. Die Daten stammen aus dem aktuellen 
Bewirtschaftungsplan 2016-2021 des MULNV.

27 
 
Tabelle 2: Ökologischer Zustand der Gewässer. (nicht rel. = nicht relevant; unbefr. = unbefriedigend; eing. gut = eingehalten gut; nicht eing. = nicht eingehalten; eing. s. gut = eingehalten sehr gut). 
 
Planungseinheit
Wasserkörper-ID
Gewässername
Wasserkörperbezeichnung
LAWA-Fließgewässertyp
Trinkwassergewinnung
Wasserkörperausweisung
HMWB-Fallgruppe
Monitoringzyklus 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014
Ökologischer Zustand mäßig mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht unbefr. schlecht mäßig mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht
MZB Saprobie gut mäßig gut sehr gut gut mäßig gut gut gut gut gut mäßig gut gut unbefr. mäßig
MZB Allgemeine Degradation mäßig unbefr. gut gut unbefr. schlecht mäßig mäßig mäßig mäßig unbefr. mäßig unbefr. mäßig unbefr. unbefr.
MZB Versauerung nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel.
MZB Gesamt mäßig mäßig mäßig unbefr. gut gut unbefr. schlecht mäßig mäßig mäßig mäßig unbefr. mäßig unbefr. mäßig unbefr. unbefr.
Fische schlecht schlecht schlecht schlecht mäßig mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht
Makrophythen (PHYLIB) unbefr. mäßig
Makrophyten (NRW) sehr gut sehr gut sehr gut sehr gut schlecht unbefr.
Phytobenthos (Diatomeen) mäßig unbefr. sehr gut unbefr. unbefr. gut mäßig unbefr. mäßig mäßig mäßig mäßig unbefr.
Phytobenthos o. Diatomeen mäßig mäßig
Phytoplankton nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel.
Ökologisches Potential nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. unbefr. unbefr. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht
MZB Allgemeine Degradation nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig unbefr. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig gut o. bes. mäßig gut o. bes. unbefr. unbefri.
MZB Gesamt nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig unbefr. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig mäßig mäßig gut o. bes. unbefr. unbefr.
Fische nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht
Metalle (Anl. 5 OGewV) gut mäßig mäßig gut mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig
PBSM (Anl. 5O GewV) gut gut gut gut gut gut
Sonst. Stoffe (Anl. 5 OGewV)
ACP Gesamt (OW) eing. gut eing. gut nicht eing. nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. nicht eing. eing. gut nicht eing. nicht eing.
Metalle n. ges. verb. (OW) nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing.
PBSM n. ges. verb. (OW) eing. s. gut eing. gut eing. s. gut eing. gut nicht eing. nicht eing.
Sonst. St. N. ges. verb. (OW) eing. s. gut eing. gut eing. s. gut eing. gut eing. gut eing. s. gut eing. gut eing. s. gut eing. s. gut nicht eing. nicht eing.
Chemischer Zustand nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut
Ch. Zust. Ohne ubig. Stoffe nicht gut gut nicht gut gut gut gut gut nicht gut gut gut gut nicht gut gut gut gut gut
Metalle (Anl. 7 OGewV) gut gut nicht gut gut gut gut nicht gut gut gut gut nicht gut gut gut gut gut
PBSM (Anl. 7 OGewV) gut gut gut gut gut gut
Sonst. Stoffe (Anl. 7 OGewV) nicht gut nicht gut gut
Nitrat (Anl. 7 OGewV) gut gut gut gut gut gut gut
14
nein
verändert - HMWB
BmV-TLB
PE RHE 1400
27373226 0
Frechener Bach
Marsdorf bis 
Frechen
18
PE RHE 1400
273568_0
Strunde
Köln bis Bergisch 
Gladbach
BmV-TLB
nein
verändert - HMWB
1414
nein
natürlich - NWB
BoV-TLB
verändert - HMWB
nein
PE RHE 1400
273566 0
Frankenforstbach
Köln bis Bensberg
PE RHE 1400
273566 4600
Frankenforstbach
Bensberg
verändert - HMWB
BoV-TLB
27356 4874
Flehbach
Köln bis Forsbach
14
nein
natürlich - NWB
nein
PE RHE 1400
27356 0
Flehbach
Köln
1414
nein
natürlich - NWB
14
nein
natürlich - NWB
14
nein
natürlich - NWB
PE RHE 1400 PE RHE 1400PE RHE 1400
2734 4879
Rheinkanal 1
Grengel bis 
Altenrath
2735312 0 
Kurtenwald Bach
Grengel bis 
Kleineichen
PE RHE 1400
2735312 3800
Kurtenwald Bach
Kleineichen bis 
Forsbach

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  28 
Das folgende Diagramm zeigt d en Umsetzungsstand der in Köln geplanten Maßnah-
men. Der Umsetzungsstand beträgt aktuell 32%. Im Vergleich zum Gewässerentwick-
lungskonzept 2014 wurden 6% der Maßnahmen geändert , 51% sind in Bearbeitung, 
6% neu entwickelte Maßnahmen und 5% entfallen.  
 
Abbildung 7: Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnahmenanzahl. 
In Abbildung 8 erkennt man gut, dass die bisher umgesetzten Maßnahmen zum Groß-
teil aus Maßnahmen der Habitatstruktur und des Umlandes bestehen. Dies hat den 
Grund, dass diese vergleichsweise weniger Aufwand erfordern und daher schneller 
umgesetzt werden können. Die meisten dieser Maßnahmen wurden über den Gewäs-
serunterhaltungsplan genehmigt und beinhalten hauptsächlich strukturelle Verbesse-
rungen. Darunter fällt zum Beisp iel das Einbringen von Totholz ode r das Entfernen 
standortfremder Gehölze. 
 
Abbildung 8: Umgesetzte Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnahmenanzahl. 
32%
6%51%
6%
5%
MAßNAHMEN GEK
Umgesetzte Maßnahmen
Geänderte Maßnahmen
Maßnahmen in Bearbeitung
Neue Maßnahmen
Entfallene Maßnahmen
21%
16%
42%
16%
5%
UMGESETZTE MAßNAHMEN
Substrat, Sohl- und Uferverbauung
Ufer und Umland
Habitatstruktur und Totholz
Herstellung der Durchgängigkeit
Sonstige Maßnahmen

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  29 
Analog zu Abbildung 8, zeigt Abbildung 9 die Art und Weise der noch umzusetzenden 
Maßnahmen. Hier sieht man, dass etwa ein Viertel der Maßnahmen aus dem Bereich 
der Sohl- und Uferverbauung stammen. Auch der Rückbau von Abstürzen und ande-
ren Bauwerken, die die Durchgängigkeit beeinträchtigen, macht einen großen Teil der 
zukünftigen Aufgaben aus. 
Die Umsetzung der Durchgängigkeit ist aufgrund der Restriktionen durch den Denk-
malschutz und der Anforderungen durch Anwohner und Fachbehörden sehr an-
spruchsvoll und zeitaufwändig. Daher macht die Herstellung der Durchgängigkeit bis-
her nur 6% der umgesetzten Maßnahmen aus. Die Sohlabstürze , die durch die ehe-
maligen Mühlenstandorte bestehen, befinden sich in der konkreten Planung und Ab-
stimmung, so dass die Umsetzung nach Abschluss der Genehmigungsplanung vorbe-
haltlich einer Genehmigung erfolgen kann. 
2.7.2 Entfallene Maßnahmen 
In diesem Kapitel werden die seit dem GEK 2014 entfallenen Maßnahmen erläutert. 
Flehbach/Faulbach M 15 km6+830 - km6+900:  
Der Marktplatz wird neben dem Wochenmarkt auch für weitere Veranstaltungen bspw. 
ein großes Karnevalszelt genutzt. Dies macht eine Umsetzung aktuell nicht möglich. 
Frankenforstbach M6 km 2+260 – km 2+370:  
Diese Maßnahme wurde nach Überprüfung als nicht mehr notwendig betrachtet. Das 
bei der Gewässerunterhaltung dieses Bachabschnittes anfallende Totholz wird im Ge-
wässer belassen, so dass auf den Einbau zusätzlicher Tothölzer verzichtet werden 
kann. 
  
25%
18%
10%
34%
5%
8%
MAßNAHMEN IN BEARBEITUNG
Substrat, Sohl- und Uferverbauung
Ufer und Umland
Habitatstruktur und Totholz
Herstellen der Durchgängigkeit
Neutrassierung
Sonstige Maßnahmen
Abbildung 9: Maßnahmen des GEK in Bearbeitung in Prozent der Maßnahmenanzahl.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  30 
Strunde M 6 km 1+520 – 1+820:  
In diesem Bereich befindet sich die Strunde sehr eingeengt zwischen Straße und 
Grundstücken. Da der Freibord auf der Strecke sehr gering ist, sollten keine Maßnah-
men vorgesehen werden, die den Wasserspiegel weiter erhöhen könnten. Daher muss 
unter den aktuellen Voraussetzungen auf den Einbau von Totholz verzichtet werden. 
 
Butzbach M5 km 0+420 – 0+500:  
In den beiden Teichen und der dazwischen liegenden Fließstrecke versickert der Butz-
bach. Eine Umgestaltung ist aktuell bautechnisch nicht möglich. 
Butzbach M7 km 0+100 – 0+150:  
In den beiden Teichen und der dazwischen liegenden Fließstrecke versickert der Butz-
bach. Eine Umgestaltung ist aktuell bautechnisch nicht möglich. 
 
2.7.3 Geänderte Maßnahmen 
Flehbach/Faulbach M 1 km 1+900 – km 2+140:  
Die Maßnahme wurde verworfen, da sie als nicht zielführend bewertet wurde. Hinsicht-
lich der Überlegungen, den Flehbach zukünftig offenzulegen, wird die Maßnahme nun-
mehr erneut geprüft. 
Flehbach/Faulbach M 2 km 2+140 – 2+190:  
Die Maßnahme wurde verworfen, da sie als nicht zielführend bewertet wurde. Hinsicht-
lich der Überlegungen, den Flehbach zukünftig offenzulegen, wird die Maßnahme nun 
erneut geprüft. 
Flehbach/Faulbach M 16 km 6+910 – 7+420:  
Es wird aus ökologischen und Hochwasserschutzgründen eine Erweiterung der  ur-
sprünglichen Maßnahmenidee angestrebt. Das Gewässer soll in Abschnitten neu tras-
siert und der Sohl - und Uferverbau  entfernt werden. Durch Einbringen von Totholz 
könnte eine eigendynamische Entwicklung initiier t werd en. Die Umsetzbarkeit aus 
baulicher, liegenschafts- und genehmigungsrechtlicher Sicht wird derzeit geprüft. Bei 
ausreichender Verhältnismäßigkeit wird mit der Planung begonnen. 
Flehbach/Faulbach M 17 km 7+420 - 7+500: 
Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufs durch Verlegung des Gewässers ins Tal-
tiefste und Zulassen eigendynamischer Entwicklung . Hierdurch Schaffung eines po-
tentiellen Strahlursprungs. Durch Abrücken des Gewässers von den bebauten Grund-
stücken lässt sich das Gewässer besser an die Aue anbinden und ein Gewässerrand-
streifen etabliert.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  31 
Strunde M 10 km 2+170 – 2+400: 
Bei Untersuchungen des Krankenhauses hinsichtlich der Gefährdung durch Hochwas-
ser werden die Renaturierung der Strunde und eine mögliche Neutrassierung im Be-
reich des Kindergartens und der Klinik empfohlen. Die ursprünglich entfallene Maß-
nahme soll erneut geprüft werden. 
Strunde M 17 km 3+310 – 4+800: 
Bei Makrozoobenthosuntersuchungen wurde festgestellt, dass das ökologische Poten-
tial bereits den Ansprüchen der WRRL genügt . Daher wurde die Maßnahme auf die  
Beseitigung der Durchgängigkeitshindernisse im Bereich der Holz- und der Gipsmühle 
reduziert. Dadurch ergeben sich zwei Einzelmaßnahmen in diesem Bereich. Diese lau-
fen nun unter den Bezeichnungen Strunde M 17a km 4+070 – 4+130 und Strunde M 
17b km 4+380 – 4+460. 
Frankenforstbach M 9 km 4+420 – 4+500: 
Die Maßnahme wurde verworfen, da sie zum damaligen Zeitpunkt als nicht zielführend 
bewertet wurde. Hinsichtlich der Maßnahmen auf Bergisch  Gladbacher Stadtgebiet 
wird sie nun erneut geprüft. 
 
2.7.4 Neue Maßnahmen 
In diesem Kapitel werden die neu entwickelten Maßnahmen vorgestellt. Bei diesen 
wurden die Planungen noch nicht begonn en, daher fließen die Kosten nicht in die Fi-
nanzplanung ein. 
Flehbach/Faulbach M 0 km 0+000 – 1+900: 
Aktuell wird geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, den Flehbach offen bis zum Rhein zu 
leiten. Dies hätte neben ökologischen auch kultur historische, stadtgestalterische und 
mikroklimatische Vorteile. Dieses Projekt wird gemeinsam mit einer Offenlegung der 
Maßnahme Strunde M 0 geprüft. 
Flehbach M13a km 4+750 – 4+880: 
Im Bereich der Mündung des Frankenforstbaches in den Flehbach steht ein altes Mün-
dungsbauwerk aus Beton. Diese s hat heute keinerlei Funktion. Im direkten Unterlauf 
befindet sich der Flehbach direkt mit einem sehr steilen Ufer am Grundstück eine s 
Gewerbebetriebes. Das Bauwerk könnte zurückgebaut und der Bach auf der angren-
zenden Wiese in ein natürlicheres Bett verlegt werden. 
Frankenforstbach M 0:  
Im Mündungsbereich des Frankenforstbaches in den Flehbach/Faulbach steht ein al-
tes Betonbauwerk, welches in Kombination mit Flehbach/Faulbach M13a zurückge-
baut werden soll.  
Kurtenwaldbach M 3a:  
Zur Wiedervernässung und zur Verringerung der Hochwasserproblematik im Bereich 
der Rennbahn wird eine Versickerung im Bereich des Königsforstes geprüft.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  32 
Strunde M 0 km 0+000 – 1+900: 
Aktuell wird geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, den Flehbach offen bis zum Rhein zu 
leiten. Dies hätte neben ökologischen auch kultur historische, stadtgestalterische und 
mikroklimatische Vorteile. Dieses Projekt wird gemeinsam mit einer Offenlegung der 
Maßnahme Flehbach/Faulbach M 0 geprüft. 
Giesbach M 9:  
Zur Wiedervernässung und zur Verringerung des Einlaufes in das Kanalnetz  im Be-
reich der Teichanlage wird eine Versickerung im Bereich der Maßnahme 8 am Gies-
bach geprüft. 
 
2.7.5 Maßnahmen in Bearbeitung bzw. in Planung 
In diesem Kapitel werden die Maßnahmen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt in Bearbei-
tung bzw. in Planung befinden, erläutert. Sie entsprechenden der Aufstellung in Abbil-
dung 9. Die Maßnahmen sind nach Fließgewässer geordnet. Es wird zwischen be-
richtspflichtigen und nicht berichtspflichtigen Gewässern unterschieden. 
2.7.5.1 Berichtspflichtige Gewässer 
Flehbach/Faulbach 
Flehbach FLE M4 (km 2+250 bis km 2+530): Erhöhung der Strukturvielfalt, Austausch 
des Sohlsubstrats 
Durch den Einbau von Totholz werden Habitate geschaffen, die die natürlichen Umla-
gerungsprozesse des Baches begünstigen und die Strukturvielfalt erhöhen. Der Aus-
tausch des vorhandenen Sohlsubstrats (Schlamm) gegen Sand aus dem Bachsystem 
begünstigt die Umlagerung (Auf- und Ablandung) des Substrats. Der eingebaute Sand 
bringt gewässertypische Samen und Sporen mit, was die Er höhung der Artenvielfalt 
fördert. Dieser Abschnitt ist als Durchgangsstrahlweg ausgewiesen. Die Umsetzung 
vor Ort erfolgt in 2019. 
  
 
Abbildung 10: Maßnahmenabschnitt FLE M4 am Flehbach.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  33 
Flehbach FLE M5 (km 2+560 bis km 2+630): Erhöhung der Strukturvielfalt, Rückbau  
und Ersatz von Ufer- und Sohlverbau 
 
Entlang des Buchheimer Rings verläuft der Flehbach geradlinig und mit Betonschalen 
verbaut. Durch das Entfernen von Ufer- und Sohlverbau, eine geringfügige Aufweitung 
und den Einbau von Totholz können Gewässerstrukturen geschaffen werden, die wich-
tige Bausteine für die Durchgängigkeit darstellen. Für die notwendigen Aufweitungen 
müssen die meisten Bäume ersetzt werden. Dieser Abschnitt dient dem Gewässer als 
Strahlursprung. Es ist geplant die Arbeiten in 2020 durchzuführen. 
Flehbach FLE M6 (km 2+630 bis km 3+100): Entwicklung von Habitaten, Rückbau und 
Ersatz von Ufer - und Sohlverbau, rech tsseitiger Gewässerrandstreifen
 
 
Abbildung 12:Maßnahmenabschnitt FLE M6 am Flehbach. 
Zwischen der rechtsseitigen Pferdekoppel und der linkseitig landwirtschaftlich genutz-
ten Fläche verläuft der Flehbach geradlinig und mit Betonschalen verbaut. Die angren-
zenden Flächen sind in Privateigentum und können nicht erworben werden. Für den 
in einen Strahlursprung zu entwickelnde Maßnahmenabschnitt ist der linkseitige 5 m 
breite Gewässerrandstreifen bereits vorhanden. Rechtsseitig ist dieser durch Pflan-
zungen abzugrenzen. Zur Entwicklung des Gewässerprofils werden Sohl - und Ufer-
verbau wie auch wenige Gehölze entfernt und Totholz eingebaut, wodurch sich die 
erforderlichen Habitate entwickeln können. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 
geplant. 
  
 
Abbildung 11: Maßnahmenabschnitt FLE M5 am Flehbach.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  34 
Flehbach FLE M8 (km 3+450 bis km3+580) und FLE M9 (km 3+580 bis km 3+880): 
Rückbau und Ersatz von Ufer - und S ohlverbau, Gewässerrandstreifen
 
Abbildung 13: Maßnahmenabschnitte FLE M8 und FLE M9 am Flehbach. 
In den Abschnitten FLE M8 und FLE M9 verläuft der Flehbach geradlinig und mit Be-
tonschalen verbaut. Durch das Entfernen von Ufer- und Sohlverbau, eine gering-fügige 
Aufweitung und den Einbau von Totholz können Strukturen geschaffen werden, die 
wichtige Bausteine für die Entwicklung von Habitaten darstellen. Das Anlegen eines 
linkswasserseitigen Gewässerrandstreifens schafft zusätzliche Habitate und Struktu-
ren. Diese Abschnitte sind Durchgangsstrahlwege. Die Arbeiten sollen in 2025 durch-
geführt werden. 
Flehbach FLE M10 (km 3+930 bis km 4+140): Vitalisierung innerhalb des vorhandenen 
Profils 
 
Abbildung 14: Maßnahmenabschnitt FLE M10 am Flehbach. 
Der Flehbach verläuft hier zwischen der Autobahn A4 und einem Weg inmitten einer 
Altablagerung. Durch den Einbau von Totholz können geringfügige Strukturelemente 
geschaffen werden. Es wird ein Durchgangsstrahlweg hergestellt. Es ist geplant, die 
Arbeiten in 2025 durchzuführen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  35 
Flehbach FLE M12 (km 4+320 bis km 4+730): Querschnittsverbreiterung und Erhö-
hung der Strukturvielfalt 
 
Abbildung 15: Maßnahmenabschnitt FLE M12 am Flehbach. 
Entlang der Abshofstraße verläuft der Flehbach zwischen ein er linksseitigen Ufer-
mauer und rechtsseitig privat verbauten Wänden und steilen Böschungen ohne Ent-
wicklungsmöglichkeiten. Die linkseitig neu einzubringende Spundwand verschafft dem 
Flehbach einen etwa 0,5m breiteren Querschnitt, in dem Totholz und Vegetations- und 
Steinwalzen verbaut werden  sollen. Die Sohle wird gegen Steinmatratzen und Sand 
ausgetauscht. Querende Leitungen bleiben erhalten. Es handelt sich hier um einen 
Durchgangsstrahlweg. Die Umsetzung vor Ort ist in Abhängigkeit der städtischen Ufer-
mauersanierung für 2022 vorgesehen. 
Flehbach FLE M13 (km 5+400 bis km 6+400): Gewässerrandstreifen 
 
Abbildung 16: Maßnahmenabschnitt FLE M13 am Flehbach. 
Der zwischen Damm und einem höher gelegenem Weg geradlinig verlaufende Fleh-
bach ist durch das Anlegen eines Entwicklungskorridors zu einem Strahlursprung zu 
entwickeln. Die Größe des Korridors und der angrenzende beidseitige Gewässerrand-
streifen, wie auch die Erhöhung der Strukturvielfalt sind für den Erfolg maßgebend. Es 
ist geplant diese Maßnahme in 2025 umzusetzen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  36 
Flehbach FLE M14 (km 6+440 bis km 6+830) Entwicklung von Habitaten, Anlegen 
einer Sekundäraue, Verlegung des Damms, Austausch des Sohlsubstrats – Trittstein  
In einem Park entlang der Flehbachstraße verläuft der F lehbach geradlinig zwischen 
Straße und Damm. Durch den Einbau von Totholz werden Habitate geschaffen, die 
die natürlichen Umlagerungsprozesse des Baches begünstigen und die die Struktur-
vielfalt erhöhen. Der Austausch des vorhandenen Sohlsubstrats (Schlamm)  gegen 
Sand aus dem Bachsystem begünstigt die Umlagerung (Auf- und Ablandung) des Sub-
strats. Der eingebaute Sand bringt gewässertypische Samen und Sporen mit, was zu-
sammen mit dem Anlegen einer linksseitigen Sekundäraue die Erhöhung der Arten-
vielfalt begünstigt. Der vorhandene Damm wird unter den Parkweg verlegt, so dass 
der bestehende Hochwasserschutz erhalten bleibt. Eine neue Zuwegung schafft eine 
stärkere Erlebbarmachung des Flehbachs. Dieser Abschnitt ist als Trittstein ausgewie-
sen. Die Umsetzung vor Ort erfolgt in 2019. 
 
  
Abbildung 17: Maßnahmenabschnitt FLE M14 am Flehbach.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  37 
Flehbach FLE M23 (km 9+000 bis km 9+070): Umbau des Durchlasses im HRB-Damm 
 
Abbildung 18: Maßnahmenabschnitt FLE M23 am Flehbach. 
Der Flehbach quert mittels einer Verrohrung den vorhandenen Hochwasserd amm. 
Durch den Einbau eines offenen Gerinnes mit Schieberanlage soll die Durchgängigkeit 
hergestellt werden. Zudem müssen zur Sicherung der Betriebsfähigkeit bei Hochwas-
ser der Hochwasserdamm saniert werden. Die Umsetzung vor Ort ist für 2024 geplant. 
Flehbach FLE M25 (km 9+400bis km 9+460): Sandfang 
 
Abbildung 19: Maßnahmenabschnitt FLE M25 am Flehbach. 
Zur Sicherung des Hochwasserschutzes sichert der Sandfang die Verrohrung im HRB 
Damm vor der Verlandung. Zur Herstellung der Durchgängigkeit ist der Sandfang na-
turnah umzubauen. Es ist geplant, die Arbeiten im Zusammenhang mit den Hochwas-
serschutzsanierungen in 2024 durchzuführen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  38 
Flehbach FLE M27 (km 11+500 bis km 11+520) Umbau eines Durchlasses  
–Strahlursprung – 
Der Durchlass ist mit einer rauen, fischpassierbaren Rampe durchgängig umzubauen. 
Es ist ein Strahlursprung. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. 
 
Frankenforstbach 
Frankenforstbach FRA M1 (km 0+160 bis km 0+380): Eigendynamische Entwicklung 
 
Abbildung 20: Maßnahmenabschnitt FRA M1 am Frankenforstbach. 
In diesem gradlinig verlaufenden Bereich des Gewässers ist zu prüfen, ob durch die 
Erhöhung des Totholzdargebotes und dem Anstoßen einer eigendynamischen Ent-
wicklung die Habitatentwicklung optimiert werden kann. Eine voraussichtliche Umset-
zung dieser Maßnahme ist  zusammen mit der FRA M2 (Sandfang)  für 2023 geplant. 
Diese Maßnahme ist ein Strahlweg und gleichzeitig als Trittstein ausgewiesen. 
Frankenforstbach FRA M2 (km0+380 bis km 0+440): Sandfang 
 
Abbildung 21: Maßnahmenabschnitt FRA M2 am Frankenforstbach. 
In diesem Bereich soll der vorhandene Sandfang für die Gewässerlebewesen durch-
gängig gestaltet oder umflossen werden. Die tatsächliche Ausgestaltung hängt von der 
Maßnahme im Zusammenfluss von Flehbach und Frankenforstbach ab. Dort wird das

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  39 
Sedimentmanagement untersucht und überprüft, wie weiter damit verfahren werden 
kann. Eine voraussichtliche Umsetzung dieser Maßnahme ist für 2023 geplant. Diese 
Maßnahme dient der Herstellung der Durchgängigkeit. 
Frankenforstbach FRA M3 (km 0+470 bis km 1+070) und FRA M8 (km 4+150 bis km 
4+400): Uferrandstreifen 
 
Abbildung 22: Maßnahmenabschnitte FRA M3 und FRA M8 am Frankenforstbach. 
In diesen beiden Abschnitten soll ein Uferrandstreifen mit einer Breite von 5  m bzw. 
15 m angelegt werden, um die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die Tram-
pelpfade vom Gewässer fernzuhalten. Es wird ein zu entwickelnder Strahlursprung 
bzw. Trittstein ausgewiesen. Die Umsetzung vor Ort ist für 2020 geplant, die Geneh-
migungen gemäß Gewässerunterhaltungsplan (GUP 2016 bzw. 2013) liegen vor.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  40 
Frechener Bach 
Frechener Bach FRE M2 (km 0+200 bis km 0+750): Maßnahmen zur Vitalisierung des 
Gewässers (u. a. Optimierung von Sohle, Varianz und Substrat) 
 
Abbildung 23: Maßnahmenabschnitt FRE M2 am Frechener Bach. 
Am Frechener Bach soll durch diese Maßnahme am Oberlauf die bereits begonnene 
Renaturierung fortgeführt werden, so dass der gesamte Abschnitt zwischen Autobahn 
und Randkanal einen optimierten naturgemäßen Verlauf aufweist. Es soll ein durch-
gängiger Strahlweg entstehen. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse wegen der 
KVB-Trasse und der angrenzenden Bebauung muss weiterhin eine Böschungssiche-
rung erfolgen, wobei dennoch deutlich mehr Platz für einen geschwungenen Verlauf 
des Gewässers zur Verfügung steht. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2022 ge-
plant.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  41 
Kurtenwaldbach 
Kurtenwaldbach KUR M1 (km 0+000 bis 0+300) und KUR M3 (km 2+220 bis km 
2+230): Herstellen der Durchgängigkei t und Erhöhen der Versickerungs fähigkeit des 
Mündungsbereiches 
 
Abbildung 24: Maßnahmenabschnitt KUR M1 am Kurtenwaldbach. 
Zur gesicherten Planung der beiden genannten Bereiche wurde eine wasserwirtschaft-
liche Studie beauftragt, durch die Vorgaben für die Versickerungsfähigkeit des Mün-
dungsbereichs und für eine durchgängige Bauweise des Abschlagsbauwerks im Be-
reich des Pionierbeckens entwickelt wurden. Da die Studie noch nicht abgeschlossen 
ist, ist die Umsetzung der beiden Maßnahmen erst nach 2024 vorgesehen. 
Kurtenwaldbach KUR M2 (km1+890 bis 1+870), KUR M4 (km 3+230 bis km 3+200) 
und KUR M5 (km 3+560 bis km 3+530): Herstellen der Durchgängigkeit 
 
Abbildung 25: Maßnahmenabschnitt KUR M2 am Kurtenwaldbach. 
In diesen Teilbereichen sollen drei vorhandene Durchlässe, welche ein Wanderhinder-
nis darstellen, durch einen größeren Durchlass ersetzt werden. 
Die vorgesehene Ausgestaltung der Durchlässe entspricht der Blauen Richtlinie, dazu 
soll eine Amphibienberme angelegt und eine gewässertypische Sohle in ausreichen-

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  42 
der Dicke eingebaut  werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen w ird ein Strahlur-
sprung entwickelt und zwei potentielle Strahlursprünge hergestellt. Die Umsetzung ist 
für 2025 geplant, wobei die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen seitens der Bezirksre-
gierung Köln noch nicht bestätigt wurde. 
Kurtenwaldbach KUR M6 (km 3+750 bis km 3+970), KUR M7 (km 4+000 bis km 
4+100) und KUR M8 (km 4+200 bis km 4+220 ): Profilverlegung und Optimierung von 
Substrat, Sohl- und Uferverbau 
 
Abbildung 26: Maßnahmenabschnitte KUR M6 und KUR M8 am Kurtenwaldbach. 
Für diesen Bereich ist eine großräumige Neutrassierung des Gewässers vorgesehen, 
um den schlecht entwickelten Uferabschnitt im Bereich der dort angesiedelten Baum-
schule zu umgehen. Es ist vorgesehen den vorhandenen Teich, der ein Wanderungs-
hindernis darstellt, mit einem Umgehungsgerinne zu versehen, um auch dieses Defizit 
zu beheben. Die angrenzenden Flächen sind Forstflächen, so dass keine Anwohner 
betroffen sind. Es ist vorgesehen, die bestehende Schadwirkung verursacht durch die 
unmittelbare Nutzung zu reduzieren, eine Breiten - und Tiefenvarianz zu schaffen so-
wie die Durchgängigkeit im Bereich der Teichanlage herzustellen. Die Umsetzung die-
ser Maßnahmen ist für 2022 geplant.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  43 
Strunde 
Strunde STR M1 B (km 0+200 bis km 0+370), STR M13 (km 2+710 bis km 2+740), 
STR M17A (km 4+075 bis km 4+110), STR M17B (km 4+390 bis km 4+480) und STR 
M19 (km 5+220 bis km 5+250): Herstellen der Durchgängigkeit 
 
 
Abbildung 27: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde. 
 
In den genannten Bereichen befinden sich Mühlen, deren Nutzung jedoch in der Ver-
gangenheit bereits aufgegeben wurde. Die Anforderungen hinsichtlich des Denkmal-
schutzes variieren sehr stark, so dass dies je nach Schutzgrad in der Planung zu be-
rücksichtigen ist. Um die Durchgängigkeit herzustellen, ist es erforderlich entweder ein 
zusätzliches Gerinne oder eine raue Rampe zu bauen, um den Höhenunterschied der 
Gewässersohle auszugleichen. In Abhängigkeit der örtlichen Anforderungen und 
Platzverhältnissen kann das zusätzliche Gerinne eventuell in einem natürlichen Ver-
lauf angelegt werden. Die Umsetzung der ersten Maßnahme STR M17A (Holzmühle) 
ist für 2021 geplant und die letzte Maßnahme STR M13 (Iddelsfelder Mühle) wird vo-
raussichtlich 2024 begonnen werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  44 
Strunde STR M2 (km 0+860 bis km 0+900), STR M3 (km 1+020 bis km 1+070), 
STR M4 (km 1+090 bis km 1+160), STR M5 (km 1+270 bis km 1+520), STR M8 (km 
1+950 bis 1+980), STR M9 (km 2+040 bis km 2+160), STR M11/12 (km 2+500 bis km 
2+650), STR M14 (km 2+760 bis km 2+850), STR M15 (km 2+870 bis km 3+100) und 
STR M16 (km 3+190 bis km 3+280): Eigen dynamische Entwicklung und Erhöhung 
Totholzdargebot 
 
 
Abbildung 28: Maßnahmenabschnitte mit dem Entwicklungsziel der eigendynamischen 
Entwicklung an der Strunde. 
 
In diesen Bereichen ist es vorgesehen durch eine angepasste M ahd, durch partielle 
Aufweitungen an möglichen Stellen sowie durch Verbesserung des vorhandenen 
Bewuchses einen Gewässerrandstreifen herzustellen. Gemäß Umsetzungsfahrplan 
wurden 5 Trittsteine und 4 Strahlwege entlang der Strunde für diese Abschnitte 
festgelegt. Die Umsetzung vor Ort wird mit 5 Maßnahmen in 2020 erfolgen, die 
restlichen 4 Maßnahmen werden in 2021 folgen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  45 
 
2.7.5.2 Nicht berichtspflichtige Gewässer 
Giesbach 
Giesbach GIE M4 (km 3+160, 2. Teil) und GIE M7 (km 1+540 bis km 1+530): Herstel-
len der Durchgängigkeit 
 
 
Abbildung 29: Maßnahmenabschnitte GIE M4 und GIE M7 am Giesbach. 
 
Am Giesbach sollen zwei Durchlässe umgebaut werden, um die Durchgängigkeit zu 
erreichen. Der eine Durchlass ist ein zu entwickelnder Strahlursprung und der andere 
ein zu entwickelnder Trittstein. Genauso wie bei den Maßnahmen am Kurtenwaldbach 
ist am Giesbach die Förderfähigkeit der Maßnahmen noch strittig. Sollte die Förderung 
gewährt werden, so sind die Arbeiten für 2021 geplant.  
Giesbach GIE M6 (km 1+790 bis km 1+900) und GIE M8 (km 0+350 bis km  1+040): 
Entfernung standortuntypischer Gehölze, Ersatz durch standorttypische Gehölze
 
 
Abbildung 30: Maßnahmenabschnitte GIE M6 und GIE M8 am Giesbach.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  46 
An diesen Ste llen am Giesbach muss der standortuntypische Bestand an Gehölzen 
entfernt und durch standorttypische Bäume und Sträucher ersetzt werden, dies dient 
dazu den Strahlweg zu optimieren. Die Umsetzung vor Ort soll in 2020 erfolgen. 
Kemperbach 
Kemperbach KEM M1 (km 2+820 bis km 2+890), KEM M2 (km 2+580 bis km 2+650), 
KEM M3 (km 2+500 bis km2+520), KEM M9 (km 0+000 bis km 0+430): Rückbau des 
Uferverbaus, Herstellen Gewässerrandstreifen 
 
Abbildung 31: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung eines Gewässerrandstreifens am Kem-
perbach. 
 
In diesen Abschnitten soll der vorhandene technische Uferverbau durch einen natur-
nahen Verbau, wo er weiterhin erforderlich ist, ersetzt werden. Des Weiteren ist vor-
gesehen, die vorhandene Bepflanzung mit stand orttypischen Gehölz zu ergänzen. 
Durch die Maßnahmen wird der Strahlweg optimiert. Die Umsetzung vor Ort ist für 
2020 vorgesehen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  47 
Kemperbach KEM M6 (km 1+780 bis km 1+800), KEM M7 (km 0+900 bis km 1+220), 
KEM M8 (km 0+660 bis km 0+750): Uferrandstreifen 
 
Abbildung 32: Maßnahmenabschnitte KEM M6, KEM M7 am Kemperbach. 
 
In diesen Abschnitten soll ein Uferrandstreifen mit einer Breite von 5 m bzw. 20 m an-
gelegt werden, um die intensive Nutzung durch Beweidung bzw. den hohen Bevölke-
rungsdruck vom Gewässer fernzuhalten. Es wird ein Strahlweg optimiert und ein  
Strahlursprung entwickelt. Die Umsetzung vor Ort ist für 2020 geplant. 
 
Selbach 
Selbach SEL M2 (km 3+380 bis km 3+400), SEL M4 (km 2+670 bis km 2+680), SEL 
M7 (km 1+640 bis km 1+650) und SEL M11 (km 0+030 bis km 0+040): Herstellen der 
Durchgängigkeit 
 
Abbildung 33: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit am Selbach. 
Zur Herstellung der Durchgängigkeit sind die vorhandenen Durchläss e umzubauen. 
Das vorhandene Profil wird ersetzt. Es werden Amphibienbermen vorgesehen und die 
Sohlhöhen mittels rauer Rampe angepasst. Sofern möglich, wird eine Furt statt eines 
durchgängigen Durchlasses erstellt. Diese Bereiche sind als Strahlursprünge au sge-
wiesen. Die Umsetzung vor Ort ist derzeit für 2027 geplant.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  48 
Selbach SEL M5 (km 2+300 bis km 2+400): Selbachweiher 
 
 
Abbildung 34: Maßnahmenabschnitt SEL M5 am Selbachweiher. 
 
Mit dem naturnahen Umbau soll der Selbachweiher  für Fließgewässerlebe wesen 
durchgängig umgestaltet werden. Dazu wird ein Umgehungsgerinne angelegt. Dieser 
Bereich dient dem Selbach dann als Strahlursprung. Der Weiher kann über ein natur-
nahes Trennbauwerk weiterhin mit Wasser gespeist  werden. Die Umsetz ung soll im 
Jahr 2027 erfolgen. 
Selbach SEL M9 (km 0+500 bis km 1+090): Gewässerrandstreifen 
 
Abbildung 35: Maßnahmenabschnitt SEL M9 am Selbach. 
 
Der eng an einem Pfad verlaufende Selbach soll durch die Entfernung des Sohl - und 
Uferverbaus und das Anlegen eines Gewässerrandstreifens entwickelt werden, es ent-
steht ein Strahlweg. Der vorhandene Trampelpfad soll verlegt werden. Es ist geplant, 
diese Maßnahme in 2027 umzusetzen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  49 
2.7.6 Maßnahmen mit zusätzlichen Betroffenheiten 
Im Zuge der Maßnahmenumsetzung ergeben sich insbesondere bei Maßnahmen in 
urban geprägten Gebieten auch jenseits der im Überleitungsvertrag geregelten gewäs-
serökologischen Belange zusätzliche Betroffenheiten der Stadt Köln. Sind zum Bei-
spiel städtebauliche, landschaftliche oder stadtklimatische Belange relevant , so wer-
den diese Maßnahmen vor Einreichen der nötigen wasserrechtlichen Genehmigungen 
mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt  und bei Bedarf die not-
wendigen Ratsbeschlüsse eingeholt. 
Die städtebauliche, landschaftliche oder stadtklimatische Belange sowie ggfl. sich er-
gebender Betroffenheiten lassen sich im Zuge der Grundlagenplanung nicht immer 
vollständig ermitteln und ausräumen. Dies betrifft im Besonderen solche Maßnahmen, 
welche auf den Flächen Dritter umgesetzt werden sollen, insbesondere Neu- und Um-
trassierungen von Gewässerabschnitten. Auch Maßnahmen, welche ins Stadtbild ein-
greifen, lassen einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsbedarf erwarten, der über 
die reinen gewässerökologischen Fachthemen hinausgehen. 
Nähere Informationen zur Art und Weise der Maßnahmen können der Maßnahmenta-
belle im Anhang bzw. der Beschreibung in 2.7.5 Maßnahmen in Bearbeitung bzw. in 
Planung entnommen werden.  Bei den nachfolgende n Maßnahmen sind besondere 
Auswirkungen auf städtebauliche, landschaftliche oder stadtklimatische Belange ge-
geben: 
Flehbach M 0 km 0+000 - 1+900 ((Teil-) Offenlegung Flehbach):  
Aufgrund der großen Bedeutung für das städtebauliche Bild und das Mikroklima. 
Flehbach M 12 km 4+320 – 4+730 (Abshofstraße):  
Gewässerausbau ist Teil der städtischen Sanierung von Straße und Stützwand.  
Ratsbeschluss wird von Amt 69 eingeholt 
Flehbach M 13 km 5+400 – 6+400 (Merheimer Bruch):  
Gewässerausbau ist Teil der städtischen Maßnahme zur Reaktivierung des Nieder-
moores.  
 
Strunde M 0 km 0+000 – 1+900 ((Teil-)Offenlegung Strunde): 
Aufgrund der großen Bedeutung für das städtebauliche Bild und das Mikroklima. 
Strunde M 1b km 0+200 – 0+370 (Wichheimer Mühle): 
Aufgrund des Denkmalschutzes und vieler beteiligter Eigentümer. 
Ratsbeschluss ist am 09.07.2019 erfolgt 
Strunde M 13 km 2+710 – 2+740 (Iddelsfelder Mühle): 
Aufgrund der Anlage eines Umgehungsgerinnes über ein privates Grundstück. 
Strunde M 17b km 4+380 – 4+460 (Gipsmühle): 
Aufgrund der Anlage eines Umgehungsgerinnes über ein privates Grundstück.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  50 
2.8 Finanzen 
Die Kosten für die Renaturierungsmaßnahmen basieren auf der jeweiligen Art und den 
Umfang der Einzelmaßnahmen und w urden maßnahmenbezogen ermittelt und wer-
den regelmäßig aktualisiert.  
Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die berichtspflichtigen Kölner Gewässer (Ta-
belle 3) insgesamt 9,82 Mio. €. Davon sind 1,32 Mio. € für bereits umgesetzte Maß-
nahmen abgeflossen. Somit sind 8,69 Mio. € noch offen. 
Bei den nicht berichtspfl ichtigen Gewässern (Tabelle 4) liegen die geschätzten Ge-
samtkosten aktuell bei 1,83 Mio. €. Davon sind bisher 0,59 Mio. € abgeflossen. Für die 
nächsten Jahre sind weitere Kosten in Höhe von 1,24 Mio. € vorgesehen. 
Die erste überschlägige Kostenschätzung wu rde im Umsetzungsfahrplanplan zu den 
Kölner Fließgewässern mit Stand November 2012 in Höhe von 6,60 Mio. € aufgestellt. 
Dort wurde bereits auf die zu erwartende Kostensteigerung hingewiesen. 
Die Kostensteigerung der aktuellen Kosten gegenüber den Kosten au s dem Umset-
zungsfahrplan 2012 ist durch folgende Sachverhalte begründet: 
 Größere Detailierungstiefe der Einzelmaßnahmen aufgrund der fortgeführten 
Planung, 
 Kostensteigerung durch Inflation und Hochrechnung der Kostenbasis von 2012 
auf das jeweilig geplante Fertigstellungsjahr, 
 Kostensteigerung durch die hohe Auslastung der ausführenden Firmen, 
 Umfangreiche Vorprüfungen (Bodenuntersuchungen, Umweltverträglichkeits-
vorprüfungen (UVVP), Artenschutzprüfungen, etc.) aus Anforderungen für die 
Genehmigungsverfahren, 
 Liegenschaftliche Regelungen und Verhandlungen. 
Für die meisten Maßnahmen treffen die Bestimmungen des Zuschussprogramms zu, 
so dass unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen Beantragung und der Verfügbar-
keit ausreichender Landesmittel eine bis zu 80%-ige Bezuschussung möglich ist. 
In der Vergangenheit sind die beantragten Zuschüsse, mit wenigen Ausnahmen und 
geringfügigen Kürzungen, in voller Höhe genehmigt worden.  Grundlage für die Bezu-
schussung ist die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen-
richtlinie – FöRL HWRM/WRRL vom 11. April 2017. Zuwendungsvoraussetzung sind 
für die Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung die Vorgaben der Blauen 
Richtlinie und für die Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit die Beach-
tung des Handbuchs Querbauwerke. Beide finden bei der Umsetzung der Gewässer-
entwicklungsmaßnahmen Anwendung. 
Die StEB Köln befinden sich aktuell in Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbe-
hörde zur Einführung eines Ökokontos nach Ökokontoverordnung , alternativ für ein 
speziell für die Gewässer geltendes Ausgleichskonto . Hier sollen die Ausgleichszah-

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  51 
lungen von Maßnahmen, aus den anderen Sparten der S tEB Köln, welche nicht orts-
nah ausgeglichen werden können, für die ökologische Wirksamkeit für die Gewässer-
entwicklung genutzt werden. Dies betrifft beispielsweise den Eigenanteil, welcher nicht 
von der Bezirksregierung gefördert wird. Ebenso könn ten nicht förderfähige Maßnah-
men wie Initialpflanzungen im Gewässerrandstreifen über dieses Konto abgewickelt 
werden. Durch ein Ökokonto wird es möglich, Maßnahmen, welche nicht förderfähig 
sind, aber von den StEB Köln als fachlich sinnvoll erachtet werden, umzusetzen. Die 
Bilanzierung erfolgt gemäß dem Verfahren „Kompensation Blau“, welches explizit vom 
Aggerverband zur Maßnahmenbewertung an Gewässern entwickelt und auf die Kölner 
Belange übertragen wurde. Die Bilanzierung wird bei jeder von den StEB Köln durch-
geführten Gewässermaßnahme durchgeführt. Bei den Eingriffen wird dies automatisch 
im Zuge des Landschaftspflegerischen Begleitplans erledigt. 
Im Anhang 1 finden sich die detaillierten Kostenaufstellungen zu den Einzelmaßnah-
men. Wie bereits erwähnt  fließen die Kosten der aktuell neu entwickelten und geän-
derten Maßnahmen derzeit noch nicht ein. 
Die Kostentabelle entspricht der HPL-Anmeldung für 2020 und somit dem Arbeitsstand 
stand April 2019.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  52 
Tabelle 3: Kostenprognose für berichtspflichtige Gewässer (investiv und operativ). 
Berichtspflichtige 
Gewässer Kosten 
  Summe Bis 2018 2019-2024 ab 2025 
Flehbach 5.256.722 € 622.722 € 3.629.000 € 1.005.000 € 
Frankenforstbach 777.512 € 268.512 € 509.000 € 0 € 
Frechener Bach 1.791.586 € 48.586 € 1.743.000 € 0 € 
Kurtenwaldbach 682.927 € 53.727 € 480.200 € 149.000 € 
Strunde 1.313.609 € 138.389 € 1.075.220 € 100.000 € 
Pletschbach 0 € 0 € 0 € 0 € 
Summe: 9.822.356 € 1.131.936 € 7.436.420 € 1.254.000€ 
 
Tabelle 4 Kostenprognose für nicht berichtspflichtige Gewässer (investiv und operativ). 
Nicht berichts-
pflichtige Gewäs-
ser 
Kosten 
  Summe Bis 2018 2019-2024 ab 2025 
Butzbach 257.026 € 65.871 € 191.154 € 0 € 
Giesbach 196.384 € 96.584 € 44.800 € 55.000 € 
Selbach 487.849 € 2.849 € 23.000 € 462.000 € 
Kemperbach 700.670 € 233.670 € 467.000 € 0 € 
Ostgraben 0 € 0 € 0 € 0 € 
Duffesbach 190.402 € 190.402 € 0 € 0 € 
Scheuerbach 0 € 0 € 0 € 0 € 
Umbach 443 € 443 € 0 € 0 € 
Summe: 1.832.774 € 589.820 €  725.954 € 517.000 € 
2.9 Verrohrte Gewässer 
Insgesamt gibt es ca. 15 km verrohrte Bachläufe in der Unterhaltung der StEB Köln, 
die zum überwiegenden Teil zu Zeiten der Industrialisierung von Köln und zur Gewähr-
leistung einer gesicherten städtebaulichen Entwicklung erstellt wurden. Zusätzlich 
existieren eine Vielzahl Durchlässe, also kurze Abschnitte eines Fließgewässers, um 
beispielsweise einen Weg zu queren. Solche Anlagen stellen Bauwerke dar, die hin-
sichtlich ihrer Gebrauchs-, Betriebs- und Funktionssicherheit geprüft werden müssen. 
Unter verrohrten Gewässerabschnitten werden bautechnisch auch Dur chlässe ver-
standen. Sofern ein Weg oder eine Straße ein Fließgewässer quert, wurden in der 
Vergangenheit die Gewässerabschnitte verrohrt und bilden dann eine Barriere und 
Wanderhindernis für die Kleinlebewesen eines ansonsten intakten Gewässerabschnit-
tes. Solche Abschnitte wieder für Fauna und Flora passierbar zu machen und, ebenso

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  53 
wie Abstürze oder andere Barrieren , zu ändern, ist ein wesentliches Ziel der Durch-
gängigkeitsmaßnahmen im hydromorphologischen Konzept.  
Hierzu wurden in Anlehnung an die Regelun gen für Abwasserkanäle Inspektionspro-
gramme aufgestellt. 
Eine Verrohrung kürzer als 25 m kann als Gewässerdurchlass bezeichnet werden. 
Hierzu existieren keine speziellen Vorgaben an die bautechnische Überprüfung. Sie 
werden im Zuge der normalen Unterhaltungsarbeiten der offenen Bachstrecken unter-
sucht und geprüft. 
Aus den anstehenden Projektierungen und Planungen sowie der Konkretisierung der 
Einzelmaßnahmen können sich Änderungen im Umfang, den Rahmenbedingungen 
und in den Kosten ergeben. Zudem kann der la ufende Betrieb die Notwendigkeit von 
Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit sowie Standsicherheit der Bau-
werke aufzeigen. Insofern unterliegen alle Angaben einer ständigen Aktualisierung und 
Fortschreibung.  
Die verrohrten Gewässerabschnitte we rden Zug um Zug im Rahmen der Funktions-
prüfung inspiziert und die Funktionsfähigkeit bewertet. Anschließend werden eventuell 
festgestellte Schäden bewertet und erforderlichenfalls Sanierungsvorschläge erarbei-
tet. Aufgrund der bautechnischen Vergleichbarkei t werden hierbei die Kriterien und 
Rahmenvorgaben für Abwasserkanäle herangezogen und die Gewässer nach den 
gleichen Kriterien beurteilt.  
Erst im Anschluss an diese Inspektionen können die erforderlichen Bewertungen der 
ausreichenden Funktions- und Betriebssicherheit vorgenommen werden. Erforderliche 
Reparaturen, die in diesem Zusammenhang festgestellt bzw. festgelegt werden, sollen 
kurzfristig umgesetzt werden. Bei einem größeren Sanierungsbedarf müssen , auch 
aufgrund der hohen Wasserführung, zunächst umfangreiche Planungen stattfinden.  
Unter Umständen kann es in Einzelfällen sein, dass die bauliche Sanierung verrohrter 
Gewässerabschnitte von den jeweiligen Grundstückseigentümern finanziert werden 
müssen. Dies wird durch den juristischen Fachbereich der StEB Köln in jedem Einzel-
fall geprüft und festgelegt. Die bauliche Sanierung verrohrter Gewässerabschnitte stel-
len keine Gewässerverbesserung dar und kann insofern nicht über Landeszuschüsse 
gefördert werden. Allerdings kann die Offenlegung vormals verrohrter Abschnitte eine 
Gewässerverbesserung darstellen.  
Konkrete Aussagen zu einer Landesförderung erfolgt erst dann, wenn die Anträge vor-
gelegt werden, was wiederum erst nach Abschluss der Planungen möglich ist. Insofern 
steht die Umsetzung der aufgeführten Gewässerverbesserungen unter dem Vorbehalt 
der gesicherten Finanzierung.  
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zu den jeweiligen Haushaltsjahren ange-
meldet.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  54 
Aktuell sehen die Planungen folgende Kosten für die nächsten Jahre vor. Die Kosten-
tabelle ist Stand April 2019 und entspricht der HPL-Anmeldung für 2020. 
Tabelle 5: Kostenprognose für verrohrte Gewässer (investiv und operativ). 
  Summe bis 2018 2019-2024 ab 2025 
Flehbach 150.189 € 87.689 € 62.500 € 0 € 
Frechener Bach 139.040 € 29.040 € 110.000 € 0 € 
Strunde 196.471 € 196.471 € 0 € 0 € 
Duffesbach 3.036.834 € 2.134.834 € 287.000 € 615.000 € 
Rheinkanal 2 0 € 0 € 0 € 0 € 
Thurner Waldbach 1 194.403 € 194.403 € 0 € 0 € 
Mutzbach 39.958 € 2.358 € 37.600 € 0 € 
Sanierung 2.535.000 € 0 € 960.000 € 1.575.000 € 
Summe: 6.291.895 € 2.643.062 € 1.475.100 € 2.190.000 € 
 
2.9 Fazit 
Das Gewässerentwicklungskonzept für die Bäche auf Kölner Stadtgebiet stellt die 
Grundlage für die hydromorphologischen Umsetzungsmaßnahmen für die nächste n 
Jahre dar.  
Anhand der neu entwickelten und geänderten Maßnahmen lässt sich erkennen, dass 
die Erkenntnisse der letzten Jahre in die Maßnahmenfindung eingeflossen sind.  
Auch die Anzahl der bisher umgesetzten Maßnahmen ist im Vergleich zu vielen um-
liegenden Gewässerunterhaltspflichtigen anerkennenswert und wird von der Bezirks-
regierung Köln, der UNB und der UWB positiv betrachtet. 
Viele der noch ausstehenden Arbeiten wurden bereits begonnen, so dass einige Maß-
nahmen kurz vor dem Abschluss der Umsetzung stehen. 
Hier muss auch auf die gute Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern und allen 
weiteren Beteiligten hingewiesen werden. 
Die StEB Köln sind auf einem guten Weg , die Ziele der WRRL zu erreichen. Hierbei 
solle jedoch beachtet werden, dass die biologisc he und wasserökologische Entwick-
lung im Anschluss an eine Maßnahmenumsetzung viele Jahre dauern kann  und sich 
der gewünschte Zustand des Gewässers erst deutlich später einstellen wird.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  55 
3. Abflusssicherung / Hoch- und Niedrigwassermanagement 
3.1 Veranlassung und Ziel 
Die StEB Köln unternehmen seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um zu ver-
hindern, dass die Schutzgüter Mensch, Umwelt, Wirtschaft oder Kultur in Köln Schä-
den durch Überflutungen erleiden. Neben den Gefahren, die hier vom Rhein oder von 
wild abfließendem Oberflächenwasser nach Starkregenereignissen ausgehen, kann 
es auch an Bächen zu Überschwemmungen kommen. Bäche können entweder durch 
lang anhaltende, ergiebige Niederschläge in der Regel im Winter oder aber durch 
kurze, heftige Starkregenereignisse im Sommer anschwellen und über die Ufer treten.  
Die vorliegenden Ausführungen beschränken sich auf das Hoch - und Niedrigwasser-
management an den Kölner Bächen im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln.  Der 
Hochwasserschutz für den Rhein und Maßnahmen zum Schutz vor wild abfließendem 
Oberflächenwasser (Starkregen oder Wolkenbrüche) sind im Hochwasserschutzkon-
zept Köln bzw. im Klimakonzept Wasser beschrieben. Die Hochwasserbetrachtungen 
am Mutzbach, der im Zuständigkeitsbereich des Wupperverbandes  liegt, sind eben-
falls nicht Bestandteil der vorliegenden Betrachtung. 
Entsprechend den Zielen eines Gewässerentwicklungskonzeptes werden für die Köl-
ner Bäche 
 die Hochwassergefahren und der Handlungsbedarf skizziert, 
 die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagemen ts und deren Umsetzungs-
stand beschrieben sowie 
 ggf. weitere Maßnahmen für die kommenden Jahre abgeleitet. 
Es besteht nicht nur im Zusammenhang mit Hochwasser ein Anpassungsbedarf. Auch 
für Niedrigwasser gilt es zu prüfen, ob ein häufigeres Trockenfallen die Gewässeröko-
logie beeinträchtigen kann. Bisher wurde davon ausgegangen, dass das periodische 
Trockenfallen der Bäche in der Niederrheinischen Tiefebene ein seit Jahrhunderten 
bestehender, natürlicher Vorgang ist, von dem sich das Gewässersystem kurz - bis 
mittelfristig immer wieder erholen kann. Aufgrund des erwarteten Klimawandels wird 
nunmehr die Gefahr gesehen, dass die Kölner Bäche zukünftig deutlich häufiger und 
über deutlich längere Zeiträume trockenfallen werden. Dies kann erhebliche Konse-
quenzen mit sich ziehen. Daher soll geprüft werden, ob die oben beschriebene An-
nahme noch zutreffend ist oder Maßnahmen des Niedrigwassermanagements und der 
Abflusssicherung an den Kölner Rheinnebengewässer entwickelt werden müssen. Für 
den Rhein hat die IKSR (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins) eine Ar-
beitsgruppe zur Bewertung von Niedrigwasser gegründet. Deren Ergebnisse sowie die 
Betrachtungen der Wasserverbände werden aufmerksam beobachtet und gegebenen-
falls auf die Kölner Gewässer übertragen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  56 
3.2 Hochwassermanagement an den Kölner Bächen 
Im Zuge der Rechtsvorschriften der §§ 73-75 WHG i. V. m. der Richtlinie 2007/60/EG 
(Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) wurde der eher technische Hochwasser-
schutz zu einem Hochwasserrisikomanagement weiterentwickelt. Alle sechs Jahre ist 
eine Überprüfung der drei Arbeitsschritte (vorläufige Bewertung des Hochwasserrisi-
kos, Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und Erstellung 
von Hochwasserrisikomanagementplänen) vorgesehen. Weitere Informatio nen und 
Hintergrunddokumente können auf www.flussgebiete.nrw.de in der Rubrik „Hochwasser-
risiken gemeinsam meistern“ eingesehen werden. Sämtliche für das GEK relevanten 
Bäche liegen im Teileinzugsgebiet „Rheingraben-Nord“.  
3.2.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 
Im Ergebnis der vorläufigen Bewertung der Gewässer in NRW hat die Bezirksregie-
rung Köln bis Ende 2011 außer dem Rhein noch drei weitere Gewässer im Zuständig-
keitsbereich der StEB Köln als Gewässer mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiko 
eingestuft:  
 der Frankenforstbach,  
 der Rheinkanal 1 und 
 die Strunde  
Dies bedeutet jedoch nicht, dass an den anderen Gewässern keine Schäden durch 
Hochwasser auftreten können. Sie wurden jedoch lediglich als vergleichsweise weni-
ger bedeutend eingestuft. 
3.2.2 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten 
Für die Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko hat die Bezirksregie-
rung Köln in einem zweiten Schritt bis Ende 2013 Hochwassergefahr enkarten und 
Hochwasserrisikokarten erstellt. Dabei wurden jeweils drei Szenarien berechnet:  
 ein häufiges Hochwasser, 
 ein 100-jährliches Hochwasser sowie 
 ein extremes Hochwasser. 
Im Ergebnis sind am Frankenforstbach bei einem Extremereignis weniger als 100 Ein-
wohner im Stadtteil Merheim betroffen. Bei einem 100-jährlichen Hochwasser ergeben 
sich keine Betroffenheiten. Die Festlegung als Risikogewässer diente v or allem auch 
der Flächenfreihaltung, da die kartografisch ermittelten Flächen für das 100 -jährliche 
Hochwasser als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  57 
 
Abbildung 36: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte des Frankenforstbachs  der Bezirks-
regierung Köln. 
Vom Rheinkanal 1 weisen die berechneten Szenarien keine offenen Überflutungen 
aus. Eine Hochwassergefährdung wird daher nicht erwartet.  
An der Strunde sind im Stadtteil Holweide ab einem häufigen Hochwasser einige 
Wohngebäude im Bereich der Schweinheimer Straße betroffen. Bei einem 100 -jährli-
chen Hochwasser käme es zusätzlich im Gebiet um die Neufelder und Dabringhauser 
Straße zu Überschwemmungen. Die Risikokarte geht von ca. 600 betroffenen Einwoh-
nern aus. Dort befindet sich auch das Krankenhaus Holweide sowie ein Kindergarten. 
Bei einem Extremhochwasser käme es lau t den Berechnungen des Landes zu groß-
flächigen Überflutungen, die dann neben Wohngebieten auch Gewerbeflächen erfas-
sen würden. Hiervon wären bis zu 8.000 Einwohner betroffen. Für die Strunde scheint 
aufgrund der Berechnungen eine Überflutungsgefährdung bebauter Flächen und somit 
ein Handlungsbedarf zu bestehen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  58 
 
Abbildung 37: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte Strund e einschließlich Umlauf, HQ 
100. 
Die im Auftrag der Bezirksregierung Köln ermittelten Hochwassergefahrenkarten und 
Hochwasserrisikokarten sind das Ergebnis grob vereinfachter Berechnungsverfahren. 
Weder die Hochwasserrückhaltebecken auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet noch die 
zur Hochwassersicherung Kölns gebaute Wasserüberleitung in den Rechtsrheini-
schen Kölner Randkanal fanden Berücksichtigung. Daher muss davon ausgegangen 
werden, dass die Hochwassergefährdung en in der Realität geringer sind, als in den 
Karten ausgewiesen.  
Die StEB Köln werden sich im Rahmen der Prüfung der Hochwasserentlastung der 
Strunde über den Rechtsrheinischen Kölner Randkanal (siehe Kapitel 3.2.3 Maßnah-
men des Hochwasserrisikomanagement -Plans) dafür einsetzen, dass das Land die 
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten an der Strunde im derzeit an-
stehenden Überarbeitungszyklus korrigiert. Falls dies nicht erfolgt, beabsichtigen die 
StEB Köln – gegebenenfalls mit Beantragung von Landeszuschüssen – eigene Über-
flutungsberechnungen aufzustellen und auf der dann bestehenden, neuen Grundlage 
die Hochwassersicheru ng neu zu bewerten. Sofern sich daraus die Notwendigkeit 
technischer Schutzmaßnahmen oder einer Verhaltensvorsorge ergeben, werden diese 
anschließend kurzfristig umgesetzt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  59 
3.2.3 Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagement-Plans 
Im Zuge der Aufstellung eines Hochwasserrisikomanagement-Plans für das Rhein -
Teileinzugsgebiet „Rheingraben-Nord“ wurden für das Kölner Stadtgebiet zahlreiche 
Maßnahmen erarbeitet, die auf www.flussgebiete.nrw im kommunalen Maßnahmen-
steckbrief eingesehen werden können.  
Die Maßnahmen gliedern sich in die nachfolgenden Maßnahmenarten (Handlungsbe-
reiche) auf: 
 die Vermeidung von Hochwasserrisiken durch Maßnahmen der Flächenvor-
sorge, 
 die Vermeidung von Hochwasserrisiken durch Maßnahmen der Bauvorsorge, 
 die Entfernung oder Verlegung von Objekten, 
 der technische Hochwasserschutz, 
 der natürliche Wasserrückhalt, 
 die Informationsvorsorge in Form von Vorhersagen und Warnungen sowie die 
eng damit verknüpfte Verhaltensvorsorge, 
 die Maßnahmenplanung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, 
 die Hochwassernachsorge durch Wiederherstellung, Regeneration und Über-
prüfung.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  60 
 
Abbildung 38: Maßnahmenarten (Handlungsbereiche) des Hochwasserrisikomanagements 
nach LAWA. 
Für das gesamte Kölner Stadtgebiet wurden derzeit insgesamt 85 Vorhaben benannt. 
Davon beziehen sich 50 Maßnahmen auf mindestens einen der Bäche im Zuständig-
keitsbereich der StEB Köln. In der Maßnahmentabelle auf www.flussgebiete.nrw.de ist 
jede Maßnahme zusammen mit den jeweiligen Gewässern, dem Maßnahmenträger, 
dem Umsetzungsbeginn und dem anvisierten Zeitrahmen für die Umsetzung angege-
ben.  
Die wichtigsten Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 Die Bezirksregierung Köln hat für die oben aufgeführten Risikogewässer die für 
das 100 -jährliche Szenario ermittelten Flächen als gesetzliche Überschwem-
mungsgebiete festgesetzt. Dies verhindert eine Zunahme des Hochwasserrisi-
kos durch aus Gründen der Überflutungsgefährdung unerwünschte Entwicklun-
gen in diesen natürlichen Überschwemmungsgebieten und Flussauen, bei-
spielsweise am Frankenforstbach auf Merheimer Gemarkung  (Maßnahmenart 
„Flächenvorsorge“).

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  61 
 Die Stadt Köln stellt alle Hochwassergefahren in den Plänen der Bauleitplanung 
dar; auch das Szenario Extremhochwasser wird dort nachrichtlich aufgenom-
men. Ebenso wird im Baugenehmigungsverfahren übe r Hochwassergefahren 
informiert (Maßnahmenarten „Flächenvorsorge“ und „Bauvorsorge“). 
 Mehrere Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie,  die der Erreichung des gu-
ten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials dienen, wurden zusätzlich in die 
Maßnahmentabelle der Hochwasserrisikomanagements aufgenommen, da sie 
den Gewässern mehr Raum geben und das natürliche Rückhaltevolumen erhö-
hen. Im Rahmen der konkreten Objektplanung von Entwicklungs- und Ausbau-
maßnahmen wird immer auch geprüft, ob den Gewässern zusätzlicher Raum 
zur Verfügung gestellt werden kann. Hier wirkt sich auch die Festsetzung von 
Überschwemmungsgebieten wie am Frankenforst positiv aus. Für kleinere Bä-
che, an denen kein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist, kann dies durch 
den Uferrandstreifen sichergestellt werden  (Maßnahmenart „Natürlicher Was-
serrückhalt“). 
 Der Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal beabsichtigt eine 
Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Leistungsoptimierung. 
Die StEB Köln führen zur Überprüfung im Auftrag des Zweckverbandes die da-
für nötigen Arbeiten durch. Seit der Herstellung vor etwa 40 bis 50 Jahren muss 
nunmehr für den unterirdischen Rohrkanal und das zugehörende Hochwasser-
rückhaltebecken bestätigt werden, dass für die bestehende und für die zukünf-
tige städtebauliche Entwicklung der Städte Bergisch Gladbach und Köln eine 
ausreichende Abflussleistung besteht und ob ev entuell eine Steuerun gen der 
Wasserführung notwendig geworden ist. Zudem soll in diesem Zusammenhang 
die Hochwassersicherheit der unterhalb liegenden Kölner Bäche und Stadtteile 
sowie der oberhalb zufließenden bergisch-gladbacher Gewässer und Stadtteile 
untersucht werden. Die Grundlage für eine hydraulische Berechnung ist ein va-
lidiertes, also wirklichkeitsnahes Abflussmodell des gesamten Ableitungssys-
tems einschließlich der Zuläufe . Für die Validierung werden ausreichend und 
qualifizierte Messdaten (Niederschlag und Abfluss) benötigt. Derzeit findet eine 
Messkampagne statt, die in 2018 aufgrund des fehlenden Regens nicht abge-
schlossen werden konnte . Nach Abschluss der Messkampagne kann das Ab-
flussmodell validiert und das Leistungsvermögen berechnet werden. Die Ergeb-
nisse sollen auch Berücksichtigung in der Aktualisierung der Hochwassergefah-
renkarten finden (Maßnahmenart „Technischer Hochwasserschutz“). 
 Die StEB Köln unterhalten mehrere Hochwasserrückhaltebecken an den Kölner 
Bächen (Maßnahmenart „Technischer Hochwasserschutz“). 
 Die StEB Köln kontrollieren im Zuge der Gewässerunterhaltung regelmäßig die 
Abflussquerschnitte der Bäche und halten diese von Hindernissen frei (Maß-
nahmenart „Technischer Hochwasserschutz“).

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  62 
 Die StEB Köln informieren auf der Themenseiten http://www.steb-koeln.de/hoch-
wasser-und-ueberflutungsschutz/hochwasser-und-ueberflutungsschutz.jsp über 
Möglichkeiten der Hochwasservorsorge, die auch für die  Bäche gelten. Des 
Weiteren können die umfassenden Informationen der Themenseite www.steb-
koeln.de/starkregen auch auf die Kölner Bäche übertragen werden (Maßnahmen-
feld „Informationsvorsorge/ Verhaltensvorsorge“). 
 Die StEB Köln beabsichtigen eine Informationskampagne zur Sensibilisierung 
der potenziell hochwassergefährdeten Anlieger. Bei den Rheinnebengewäs-
sern sollen die Ergebnisse der neuen Berechnungen die Grundlage für die se 
Informationskampanien bilden (Maßnahmenfeld „Informationsvorsorge/ Verhal-
tensvorsorge“). 
 Die StEB Köln ermitteln fortlaufend sensible Objekte und Infrastrukturen und 
informieren deren Betreiber  (Maßnahmenfeld „Informationsvorsorge/ Verhal-
tensvorsorge“). 
Neben der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts Köln, das sich auf den Rhein 
bezieht, sind auch an den Kölner Bächen in den vergangenen Jahrzehnten viele Maß-
nahmen zum technischen Hochwasserschutz geplant und umgesetzt worden.  
Die wichtigsten Maßnahmen werden nachfolgend vorgestellt. 
Verschiedene Quellen berichten von früheren Überflutungen in den Stadtteilen Brück 
und Rath-Heumar. Die Gewässer Flehbach und Selbach überschwemmten im Bereich 
des Mauspfades die dortigen Rheinniederungen. Unterlagen der Stadt Köln aus dem 
Jahr 1966 dokumentieren großflächig hochwassergefährdete Gebiet e. Aus diesem 
Grund wurden in den sechziger Jahren die beiden Hochwasserrückhaltebecken (HRB) 
Flehbach und Selbach gebaut. Seitdem halten die beiden HRB die hohen Abflussmen-
gen in diesen beiden Gewässern zurück und kappen somit die Hochwasserspitzen. 
Aus den Becken fließt im Hochwasserfall ein gedrosselter Abfluss in Richtung der Un-
terlieger weiter. So kommt es dort in der Regel nur zu moderaten Ausuferungen in die 
örtliche Aue ohne Schäden an Gebäuden zu verursachen. 
Die oberhalb liegenden Einzugsgebiete der beiden HRB liegen im Königsforst und rei-
chen bis nach Bergisch-Gladbach hinein. Das HRB Flehbach verfügt über ein oberir-
disches Einzugsgebiet AEO von rund 11,7 km². In dem Becken kann bei Volleinstau ein 
Volumen von maximal circa 330.000 m³ zwischengespeichert werden, bevor das Be-
cken beginnt überzulaufen. Weil zusätzlich auch die maximale Höhe des Staudammes 
mehr als fünf Meter beträgt, gilt das HRB Flehbach als Talsperre im Sinne von §  75 
Landeswassergesetz NRW. 
Das kleinere HRB Selbach besitzt ein oberirdisches Einzugsgebiet A EO von rund 
4,6 km². Bei Vollstau wird in dem HRB ein Volumen von circa 93.000 m³ zwischenge-
speichert, bevor der Beckenüberlauf anspringt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  63 
 
Abbildung 39: Einzugsgebiete der Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Flehbach und Selbach. 
Die beiden HRB befinden sich im sogenannten Hauptschluss. Das bedeutet, dass der 
jeweilige Absperrdamm die Gewässer kreuzt und die Gewässer in Rohrleitungen durch 
die Dämme geführt werden. Was Ende der sechziger Jahre standardmäßiger Umgang 
mit „Vorflutern“ war, ist mit dem heutigen Wissen um Lebensräume und –bedingungen 
der Fauna und Flora nunmehr nicht mehr vertretbar. Die Durchlässe sind Wanderungs-
hindernisse für die aquatische Fa una und trennen die Gewässer  in ökologisch unab-
hängige Abschnitte auf.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  64 
 
Abbildung 40: Hochwasserrückhaltebecken Flehbach mit Überflutungsfläche. 
 
Abbildung 41: Hochwasserrückhaltebecken Selbach mit Überflutungsfläche. 
Gemäß § 105 ff LWG NRW sind die Betreiber von Rückhaltebecken verpflichtet, „Zu-
stand, Unterhaltung und Betrieb der Anlagen zu überwachen“ und diese Erkenntnisse

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  65 
zu Sicherheitsberichten entsprechend den einschlägigen DIN - Vorschriften zusam-
men zu fassen. 
Die laufende, betriebliche Unterhaltung wird jährlich in einfachen Sicherheitsberichten 
zusammengestellt. In Abständen von ca. 15 Jahren müssen vertiefte Sicherheitsbe-
richte aufgestellt werden. Hierzu müssen alle Berechnungen entsprechend den jeweils 
aktuellen Bestimmungen und Berechnungsvorgaben erneut aufgestellt werden und 
eine vertiefte, bauliche und hydraulische Zustandsbewertung zu m Nachweis der Be-
triebs- und Funktionssicherheit erfolgen. Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass die 
Hochwasserentlastung aus dem HRB Flehbach bei einem 500 -jährlichen und einem 
5.000-jährlichen Hochwasser nicht ausreichend ableiten kann  und dann die Standsi-
cherheit des Damms gefährdet ist. Zusätzlich ist die Durchgängigkeit für aquatische 
Lebewesen aufgrund der Konstruktion des verrohrten Gewässerdurchlasses nicht ge-
geben. Daher ist geplant, den Bedarf aus Sicht des Hochwasserschutzes und der 
Wasserökologie miteinander zu verschneiden, und Lösungsmöglichkeiten zu entwi-
ckeln sowie die nötigen Genehmigungen zur Umsetzung der sich daraus ergebenden 
Baumaßnahmen zu beantragen. 
3.3 Niedrigwassermanagement an den Kölner Bächen 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels besteht die Gefahr, dass es durch längere 
Trockenperioden zu einem häufigeren und deutlich länger andauernden Austrocknen 
der Gewässer kommt. In den vergangenen Jahren und im besonders trockenen Som-
mer des Jahres 2018 war dies besonders am Flehbach/Faulbach der Fall. Hier gilt es 
zu prüfen, ob sich die Flora und Fauna der Bäche davon erholen kann oder ob  eine 
kurz- bzw. mittelfristige Gefahr der Beeinträchtigung der Gewässerökologie bestehen 
kann. Falls die Prüfung einen Handlungsbedarf ergibt, müssen Maßnahmen des Nied-
rigwassermanagements und der Abflusssicherung konzipiert werden. 
Ein verminderter Niedr igwasserabfluss, bis hin zur abschnittweisen oder gesamten 
Austrocknung eines Fließgewässers hat eine Herabsetzung der Strömung sowie die 
Reduzierung der Strömungsdiversität zur Folge. Dies führt durch die geringere 
Schleppkraft zu einer Veränderung der Se dimentverteilung, die sich auf das Lücken-
system von lockeren Sedimenten und die Ablagerung auswirkt. Handelt es sich um 
eine natürliche , zeitweise Verringerung des Abflusses, so stellt sich ein natürliches 
Gleichgewicht ein. Verlängern sich jedoch die Trockenzeiten erheblich, so wird dieses 
Gleichgewicht dauerhaft gestört. Die sich hierdurch ändernden chemisch en und phy-
sikalischen Bedingungen, wie die Temperatur und die Eutrophierung, haben direkte 
Auswirkungen auf die Lebewesen und Pflanzen.  
Des Weiteren führt eine nicht vorhandene Durchgängigkeit im Gewässer zu Proble-
men, da d ie Lebewesen nicht in wasserführende Abschnitte weiterwandern können 
und verenden. Aufgrund einer Austrocknung von Ufer- und Sohlenbereichen erfolgt 
eine Reduktion des Lebensraums , was zu einer weiteren deutlichen Verarmung ins-
besondere beim Makrozoobenthos und bei den Fischen führt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  66 
Da im und angrenzend an das Kölner Stadtgebiet keine anthropogene Wasserent-
nahme erfolgt, kann ein Niedrigwasser nicht durch Wasserzuführung verändert w er-
den. Niedrigwasser ist daher Bestandteil einer naturnahen Eigenentwicklung der Köl-
ner Fließgewässer. Ein verminderter Niedrigwassergang oder die Austrocknung eines 
Gewässers wird im Kölner Stadtgebiet entscheidend durch den fehlenden Nieder-
schlag beeinflusst. Jahreszeitlich erfolgen lang anhaltende Trockenperioden  ebenso 
wie die meisten Starkniederschläge im Sommer. Die Starkregenniederschläge können 
zu einer hydraulischen Stoßbelastung im Gewässer  führen, was ein Verdriften des  
Makrozoobenthos zur Folge hat. Es wird daher erwartet, dass die Kölner Gewässer 
aufgrund der anstehenden Klimawandels zunehmend kritischeren Ereignissen ausge-
setzt werden. Insofern ist vorgesehen, die Resilienz der Gewässerfauna und –flora 
durch angemessene Vorhaben zu stärken. In der Fachwelt wurden hierzu noch keine 
bewährten Maßnahmen veröffentlicht. 
Um die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einsetzen zu können, sind 
Informationen über die Wahrscheinlichkeit des Trockenfallens zu bewerten.  
Standortgerechte einheimi sche Pflanzen dienen nicht nur als Uferbef estigung, son-
dern ebenfalls als  natürliche Beschattung der Gewässer. Im Rahmen der gewässer-
ökologischen Entwicklung sollen, wo sinnvolle und natürliche Sukzession nicht statt-
finden kann, passende Bäume zur Gewässerbeschattung gepflanzt werden. Die Be-
schattung senkt unter anderem die Verdunstung und reduziert die Häufigkeit des Tro-
ckenfallens von Gewässerabschnitten.  
Durch die Verbesserung der Gewässermorphologie können neue Rückzugsräume ge-
schaffen werden. Insbesondere durch die Entfernung von Wanderungshindernissen 
kann die Wirkung von Rückzugsräumen zusätzlich erhöht werden. 
Das Trockenfallen der Kölner Bäche wird primär durch länger andauernde Trockenpe-
rioden verursacht. Betroffen sind konkret der Flehbach und der Selbach. Oberhalb der 
Dämme östlich vom Brücker Mauspfad beim Flehbach und östlich von Rather Maus-
pfad beim Selbach, erfolgt jeweils flussaufwärts ein teilweises Trockenfallen bei lang 
andauernden Trockenzeiten. Unterhalb der Dämme erfolgt das zum Teil v orkom-
mende Trockenfallen beim Flehbach flussabwärts bis zum Sandfang, westlich vom 
Lehmbacher Weg; beim Selbach kann unterhalb vom Hochwasserdamm der Abschnitt 
bis zur Lützerathstraße verstärkt austrocknen und folgend bis zur Einmündung in den 
Flehbach, sogar komplett austrocknen (siehe auch Abbildung 42).

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  67 
 
Abbildung 42: Trockenfallen des Fleh- und Selbaches im Bereich der Hochwasserdämme. 
Der Sandfang beim Flehbach hat im Sommer bei extremen Trockenzeiten eine gering-
fügige Wasserführung. Unterhalb vom Sandfang kommt das Trockenfallen in den 
Sommermonaten verstärkt vor. Dieser Bachabschnitt kann bis zur Straße „Am Gräfen-
hof“ trocken fallen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass genau dieser Abschn itt je nach 
Niederschlag in seiner Wasserführung entweder trocken fällt, oder auch bei starken 
Niederschlägen ausufert. Es ist bekannt, dass die Aue mit dem Sportplatz über längere 
Zeiträume überschwemmt wird. Auch südlich, unterhalb der Verrohung (DN 400) „Am 
Gräfenhof“ sind diese Gewässereigenschaften zu beobachten (siehe auch Abbildung 
43).

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  68 
 
Abbildung 43: Trockenfallen des Flehbaches unterhalb und oberhalb vom Sandfang. 
 Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan der Köl-
ner Bäche soll südlich vom Sandfang am Flehbach der Rückbau/Ersatz von Ufer-
verbau erfolgen. Ebenfalls soll die Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens und das 
Belassen/Einbringen von Totholz überprüft wer den. Dies führt zu örtlich höheren 
Wasserständen, da der Bach sich stellenweise tiefere Zonen gräbt und an anderen 
Stellen abflacht. Die tieferen Wasserstände sichern neue Rückzugsräume für Le-
bewesen, die dann trotz Trockenfallen von Gewässerabschnitte an diesen Stellen 
überleben können. Insofern führen ursprünglich ökologisch veranlasste Maßnah-
men auch zu einer Resilienzverbesserung. Eine Verbesserung der Durchgängig-
keit gewährleistet Wandermöglichkeiten und erhöht die Überlebenschancen der 
Gewässerlebewesen signifikant. Zudem wird die Wiederbesiedlung der zeitweise 
trockengefallenen Gewässerabschnitte erleichtert.  
 Vor allem aus ökologischen Gründen setzen die StEB Köln außerdem auf einen 
sorgsamen Umgang mit dem Thema Niederschlagswasser. Ziel ist es, das s sau-
beres Niederschlagswasser von öffentlichen und privaten Flächen möglichst orts-
nah versickert oder in die Bäche eingeleitet wird. Diese Wiedervergrößerung des 
natürlichen Einzugsgebietes wirkt sich in der Summe ebenfalls positiv auf das Ab-
flussverhalten aus.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  69 
3.4 Finanzen 
Die Kosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen sind teilweise in den gewässeröko-
logischen Maßnahmen enthalten, da die Maßnahmen häufig mehrere Zwecke erfüllen. 
Im Folgenden werden die expliziten Kostenansätze für den Hochwasserschutz darge-
stellt. 
Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die Kölner Gewässer in den nächsten Jahren 
687.000 €.  
Die Kostentabelle ist Stand April 2019 und entspricht der HPL-Anmeldung für 2020. 
Tabelle 6: Kostenverteilung über die nächsten Jahre. 
Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ab 2025 
Kosten 0 € 1.000 € 26.000 € 151.000 € 151.000 € 151.000 € 207.000 € 
3.5 Fazit 
Hoch- sowie Niedrigwasser sind Themenfelder, welche uns in Zeiten des Klimawan-
dels immer stärker beschäftigen werden. Die StEB Köln setzen sich frühzeitig mit den 
Problemen und Lösungen auseinander. 
Dies geschieht durch die Bewertung der Gefährdung der Bachanlieger, de n ökologi-
schen Umbau der Hochwasserrückhaltebecken oder die Festlegung von Über-
schwemmungsgebieten. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung wird die Vorflut gesi-
chert und die Bäche werden von Unrat, Müll sowie sonstigen Abflusshindernissen be-
freit. 
Bis auf vereinzelte Ausnahmen verbessert jede hydromorphologische Maßnahme 
nicht nur den Lebensraum Bach, sondern durch Vergrößerung des Fließquerschnittes 
und Verlangsamen der Fließgeschwindigkeit ebenso den Hochwasserschutz. 
Auch im Bereich des Niedrigwassers können sehr gut Synergien genutzt werden. So 
sorgen Anpflanzungen im Gewässerrandstreifen für Beschattung und schaffen einen 
weiteren Lebensraum.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  70 
4. Erlebbarmachung von Gewässern 
4.1 Veranlassung und Ziel 
Die Erlebbarmachung ist ein wichtiges Instrument im Gewässerbereich, um Menschen 
für dieses Thema zu sensibilisieren, sie zu informieren und Verständnis für die Umset-
zung verschiedener Maßnahmen zu schaffen. Menschen nehmen Wasser, insbeson-
dere Fließgewässer, i nteressiert wahr und reagieren sensibel auf Veränderungen in 
ihrem Wohn- oder Freizeitumfeld. Sie suchen die Gewässer zur Naherholung auf, las-
sen ihre Kinder dort spielen, führen ihre Hunde dort aus und empfinden während dieser 
Aktivitäten die Gewässer als Natur. Dass vieles, was die Menschen an den Gewässern 
sehen, nicht Natur, sondern Kultur ist , entstanden aus den vielfältigen Gewässernut-
zungen der Vergangenheit, ist den meisten Menschen nicht bewusst. Schon aus die-
sem Grund gibt es in der Bevölkerung auch weiterhin Informationsbedarf in Bezug auf 
die Aufgaben und Ziele der StEB Köln im Gewässerbereich. 
Eine erfolgreiche Strategie der Erlebbarmachung beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits-
arbeit und Beteiligungskultur. Je mehr Naturerlebnisse die Menschen an den Bächen 
haben und je größer ihr Wissen um die Ziele der Gewässerentwicklung ist, desto höher 
wird die Akzeptanz für die Gewässerentwicklungsmaßnahmen sein. Dies gilt beson-
ders für urban geprägte Fließgewässer mit konkurrierenden Nutzungsinteressen au f 
engem Raum. Viele Maßnahmen lassen sich nur dann erfolgreich umsetzen, wenn sie 
auf Akzeptanz treffen. Die Gewässer sind ferner darauf angewiesen, dass die Men-
schen sensibel mit ihnen und mit der Flora und Fauna umgehen. 
Für Maßnahmen, die sich positiv auf die Naherholungsfunktion und den Hochwasser-
schutz auswirken, ergibt sich die Akzeptanz oft aus dem Nutzen, von dem die Spazier-
gänger bzw. Anwohner direkt profitieren. Bei ökologischen Gewässerentwicklungs-
maßnahmen erschließt sich der Nutzen nicht immer auf Anhieb. Hier muss der ge-
samtgesellschaftliche und persönliche Nutzen in der Kommunikation stärker heraus-
gestellt werden. Allerdings interessieren und begeistern sich in Deutschland einige 
Menschen auch für ökologische Maßnahmen. Dieses Potenzial gilt e s bei der Erleb-
barmachung zu aktivieren. 
Neben dem Bevölkerungswachstum, dem Klimaschutz und weiteren Zukunftsthemen 
rückt die Klimafolgenanpassung in Köln als neues Handlungsfeld in den Fokus. Hier 
können Maßnahmen der Gewässerentwicklung einen positiven Beitrag leisten, indem 
sie sich nicht nur optisch in den Stadtraum einfügen, sondern als grün-blaue Infrastruk-
turen zur Hitzevorsorge beitragen. 
Ziel der konzeptionellen Überlegungen zur Erlebbarmachung ist es daher, möglichst 
viele Großstadtbewohner an de r Gewässerentwicklung teilhaben zu lassen und ein 
verbessertes Umweltbewusstsein zu schaffen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass 
die Natur auch Ruhezonen benötigt, in denen sich gemäß Trittstein - und Strahlwir-
kungskonzept Flora und Fauna möglichst ungestört entwickeln können. Es wurden da-

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  71 
her, analog zur Vorgehensweise in München bei der Renaturierung der Isar , entspre-
chend des „Isarplans“, gezielt Bereiche identifiziert, die für die Erlebbarmachung von 
Gewässern und Erholungs- und Freizeitfunktion der Bevölkerung von besonderem In-
teresse und hierfür geeignet sind.  
Durch die Aktivitäten zur Erlebbarmachung soll zudem die Außenwirkung der StEB 
Köln verbessert und die Umweltrelevanz von Maßnahmen der StEB Köln und der Stadt 
Köln hervorgehoben werden. Zur Z ielgruppe können zum einen direkte Anwohner, 
Stadtteilbewohner und interessierte Laien, aber auch organisierte Gremien der Öffent-
lichkeit (z. B.  Naturschutz- und Bürgervereine, lokalpolitische Gremien  etc.) gezählt 
werden, die als Multiplikatoren dienen. Ferner sollen Kinder und Jugendlichen geson-
dert angesprochen werden, denn um Gewässerentwicklung erfolgreich zu betreiben, 
ist es außerordentlich wichtig, die künftige Generation frühzeitig für alle Wasserange-
legenheiten zu begeistern. 
Die Strategie zur Erl ebbarmachung von Gewässern in Köln sieht sowohl einzelmaß-
nahmenbezogene Aktivitäten als auch übergreifende Ansätze der Erlebbarmachung 
wie z. B. Informationsangebote, Lehrpfade, Wissensmodule und Veranstaltungen vor. 
Auf verschiedenen Ebenen haben die StEB Köln und die Stadt Köln bereits Maßnah-
men der Erlebbarmachung implementiert. Das Potenzial für Erlebbarmachung und 
Umweltbildung ist dabei noch nicht an allen Stellen ausgeschöpft. Künftig sollen daher, 
aufbauend auf den bestehenden Initiativen, weitere Handlungen forciert werden. Diese 
sind nachfolgend aufgelistet und beschrieben. 
4.2 Offenlegungen, Teiloffenlegungen und Visualisierung alter Gewässerläufe 
Mit der Ausbreitung der Stadt wurden viele Gewässerläufe, die einstmals von den Ver-
sickerungsgebieten zum Rhein künstlich verlängert worden waren (z. B. Fleh-
bach/Faulbach, Strunde und Duffesbach), wieder verrohrt. Mit der Entstehung inner-
städtischer (Industrie-)brachen und Umnutzung zu Wohn - und Gewerbeflächen ent-
stehen oftmals neue Möglichkeiten, um die Gewässer wieder offenzulegen. Dadurch 
kann nicht nur die ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, sondern es kommt 
auch zu positiven stadtklimatischen Effekten, einer positiven Wahrnehmung des Woh-
numfelds und zu einer verbesserten Erlebbarkeit.  
Eine Offenlegung der Gewässer wird nicht von heute auf morgen möglich sein. Überall 
dort, wo sich die Gelegenheit bietet, soll jedoch geprüft werden, ob unterirdische Ge-
wässerabschnitte wieder offengelegt werden können. Beispiele wie das prämierte I-
senach-Projekt im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim zeigen, dass auch Teiloffenle-
gungen mit einer Teilwassermenge oberirdisch (und einem verbleibenden unterirdi-
schen Abfluss) positive Wirkungen entfalten können. Wenn auch dies nicht möglich 
ist, sollte zumindest übe r eine Visualisierung des alten Gewässerverlaufs im Land-
schaftsbild im Sinne der Erlebbarmachung nachgedacht werden. 
Als Beispiele für die oben genannte Thematik kann die Maßnahme STR0/FLE0 aufge-
führt werden, die in das Gewässerentwicklungskonzept neu aufgenommen wurde. So

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  72 
wird geprüft, ob das Gewässersystem Strunde/Flehbach durch (Teil -)Offenlegungen 
wieder besser mit dem Rhein verbunden werden kann, um die ökologische Durchgän-
gigkeit zu verbessern, an die kulturhistorische Bedeutung z. B. des Altarms Strunde in 
Köln-Buchheim anzuknüpfen und die Stadtbildqualität durch blau -grüne Infrastruktu-
ren zu bereichern.  
Der Duffesbach wurde bereits zwischen der A4 und dem Militärring renaturiert und 
dadurch besser erlebbar gemacht (Maßnahme DUF M1 und M2). Im vom Am t für 
Landschaftspflege und Grünflächen im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs neu 
geplanten Grünzug, der die künftige Parkstadt Süd mit dem Äußeren Grüngürtel ver-
binden soll, wurde eine (Teil -) Offenlegung geprüft. Diese ist jedoch aus technischen 
Gründen nicht möglich. Auch entspricht die heutige Verrohrung nicht dem historischen 
Verlauf des Duffesbachs. Als Alternative ist eine Visualisierung des unterirdischen 
Bachverlaufs an der Geländeoberfläche angedacht. 
4.3 Internetauftritt und Printmedien 
Neben digitalen Angeboten sind analoge Materialien wie z. B. Broschüren ein weiterer 
Baustein, insbesondere um weniger internet - und smartphoneaffine Bevölkerungs-
gruppen zu erreichen. Die Broschüre „Kölner Bäche – natürlich klar. Wir machen das!“ 
gibt seit 2010  einen Überblick über die naturnahe Entwicklung und Unterhaltung der 
Gewässer in Köln. 
Viele Kölner Bäche durchfließen dicht besiedelte Gebiete und grenzen in einigen Ab-
schnitten direkt an private Hausgärten. Um die Eigentümer und Bewohner als beson-
dere Zielgruppe direkt anzusprechen, sie einzubinden und die Ziele der Gewässerent-
wicklung zu gewinnen, haben die StEB Köln eine weitere Broschüre mit dem Titel „Al-
les im Fluss? Gewässerschutz beginnt vor der eigenen Haustür“ herausgegeben. Hier 
werden konkrete Verhaltenstipps gegeben, wie die Gewässeranlieger eine nachhaltige 
Gewässerentwicklung unterstützen können. Die Broschüren der StEB Köln sollen be-
darfsgerecht fortgeschrieben, aktualisiert und nachproduziert werden. 
4.4 Informations- und Schautafeln, Beobachtungskanzeln 
Ergänzt werden die allgemeinen Angebote durch vor Ort angebrachte Informations - 
und Schautafeln, die sich auf in Umsetzung befindliche oder umgesetzte Maßnahmen 
oder auf Anlagen an und im Gewässer beziehen, so z. B. an der Herrenwiese in Dell-
brück, am Sandfang in Brück oder an den Hochwasserrückhaltebecken. Mittels der 
Tafeln können Menschen, die sich gezielt in Gewässernähe aufhalten und somit einen 
Bezug zum Gewässer haben, direkt angesprochen und dazu eingeladen werden, wei-
tere Informationen z. B. auf der Website zu suchen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  73 
 
Abbildung 44: Beispiel für eine Infotafel nach Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaß-
nahme. 
Neben dauerhaften werden stets temporäre Tafeln im Zuge von Baumaßnahmen 
(Bauschilder) installiert oder der Text wird nach Umsetzung der Maßnahme aktuali-
siert.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  74 
Um Gewässerabschnitte und Umfelder von besonderem Interesse zugänglich zu ma-
chen, können Beobachtungskanzeln und Aussichtsplattformen eingerichtet werden. 
4.5 Veranstaltungen, Bürgerworkshops 
Die Erlebbarmachung wird durch Veranstaltungen als weitere Komponente unter-
stützt. So wurden zum einen allgemeine Veranstaltungen wie z. B. der Tag der Strunde 
am 05.09.2010 und am 25.09.2011 sowie der Dellbrückentag am 01. Juni 2018 durch-
geführt. Des Weiteren werden bei Bürgervereinen und sonstigen Veranstaltungen nä-
here Informationen zu geplanten Maßnahmen den Bürgern vorgestellt. Die StEB Köln 
beabsichtigen die Produktion von Roll -Ups (Postern) mit allgemeinen Informationen 
zur Gewässerentwicklung, die bei ö ffentlichen Terminen zum Einsatz kommen kön-
nen. 
Zum anderen führen die StEB Köln bei Planungs- und Baumaßnahmen Informations-
veranstaltungen durch, um Anwohner und Interessierte über Maßnahmen und deren 
Ziele zu informieren.  
Bei Maßnahmen mit besonderer ortsbildprägender und städtebaulicher Relevanz, wie 
z. B. an der Flehbachstraße in Köln -Brück bereits praktiziert, bieten sich interaktivere 
Workshop- und Konsultationsformate an. Diese ermöglichen es, die Öffentlichkeit früh-
zeitig aktiv an der Gestaltung der Gewässer zu beteiligen.  
Darüber hinaus sollen bei allen Maßnahmen, von denen private Grundstückseigentü-
mer unmittelbar betroffen sind (z.  B. Umbau eines Absturzes an einer Mühle), diese 
frühzeitig eingebunden werden. 
4.6 Lehrpfade und Wanderrouten, Wasserspielplätze 
Um Fließgewässer erlebbar zu machen, sollen Fuß - und Radwanderrouten verschie-
dener Länge ausgearbeitet und angelegt werden. Neben den eigentlichen, gewässer-
ökologischen Themen könnte zudem auf Sehenswürdigkeiten in der näheren Umge-
bung hingewiesen werden. Hier gibt es bereits zahlreiche Angebote, die von den StEB 
Köln unterstützt und in das Teilkonzept zur Gewässererlebbarmachung mit aufgenom-
men werden.  
Als Beispiel kann auf die vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchge-
führten Projekte der Regionale 2010 hingewiesen werden. So wurde an der Strunde 
ein durchgängiges Wegekonzept mit Informationstafeln von der ehemaligen Mündung 
in den Rhein bis zur Quelle in Bergisch Gladbach geplant. Auf Kölner Stadtgebiet sind 
sieben „Lupenräume“ entstanden. Weitere Informationen sind auf www.rheinland.info 
über den Klickpfad „Touren > Radweg > Strunde-Radweg“ verfügbar. 
Am Frechener Bach plant das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt 
Köln die dauerhafte Beschickung des heute trocken liegenden Altarms, dessen Reak-
tivierung weniger ein ökologischer als ein landschaftsgestalterischer Zugewinn ist. Da

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  75 
der Altarm höher liegt, soll eine Kombination aus einem Wasserrad zur Energiegewin-
nung und einem Schöpfrad zur Überwindung des Höhenunterschieds installiert wer-
den. Die Wassermenge wird auf sechs Liter pro Sekunde dimensioniert, so dass das 
Wasser im Verlauf des Bachgerinnes infiltriert oder verdunstet. Die Maßnahme wurde 
als FRE M3 in das Gewässerent wicklungskonzept aufgenommen. Eine höhere Was-
sermenge darf aufgrund einer in diesem Bereich ebenfalls geplanten Festsetzung ei-
ner Wasserschutzzone sowie den von der Bezirksregierung Köln darauf abgestellten 
Rahmenbedingungen nicht zur gezielten Versickerung gebracht werden. 
An diesen Grundlagen ansetzend sollen die Aktivitäten zur Einrichtung von Lehrpfaden 
und Wanderrouten fortgesetzt werden. Dabei sollen moderne Medien wie z. B. Apps 
verstärkt Eingang finden und eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen wird 
angestrebt (siehe auch „Umweltbildung mit Erwachsenen und Kindern“). 
Die StEB Köln haben den von der Kölner Grün Stiftung aus Fördermitteln sowie von 
der Bezirksvertretung Chorweiler aus bezirksorientierten Mitteln finanzierten und seit 
2017 in P lanung befindlichen Wassererlebnispfad Nord durch das Finanzieren einer 
Personalstelle und inhaltliche Mitarbeit unterstützt. Das Thema Bäche wird hier zwar 
nur am Rande durch den Pletschbach thematisiert, doch trägt der Lehrpfad zur Erleb-
barmachung verschiedener Wasserthemen bei und schließt an die Lehrpfade am Pul-
heimer Bach und Kölner Randkanal an. 
Als ein Leuchtturmprojekt der Gewässerentwicklung ist denkbar, in den nächsten Jah-
ren einen geeigneten Standort an einem Kölner Bach zu identifizieren, an dem  ein 
Wasserspielplatz geplant und angelegt werden kann. In Hamburg wurde beispiels-
weise im Stadtteil Neugraben-Fischbek ein Regenwasserspielplatz errichtet, der sehr 
gut angenommen wird. Der angedachte Wasserspielplatz an einem geeigneten Stand-
ort in Köln soll vorzugsweise mit Bachwasser betrieben werden. Falls das aus gesund-
heitlich-hygienischen Gründen nicht möglich ist, muss alternativ auf Regenwasser, 
Grundwasser oder Trinkwasser zurückgegriffen werden.  
4.7 Umweltbildung mit Erwachsenen und Kindern 
Umweltschutz lebt vom Mitmachen. Aus diesem Grund ist die aktive und dauerhafte 
Einbindung verschiedener Interessensgruppen im Bereich Gewässerentwicklung wün-
schenswert.  
Wie im Gewässerentwicklungskonzept 2014 angedacht, wurde in Kooperation mit der 
Wasserschule Köln e. V. ein Umweltbildungsangebot für Schulkinder entwickelt. Die 
Wasserschule Köln ist ein außerschulischer Lernort, der Schülerinnen und Schülern 
aller Altersgruppen und Schulformen verschiedene Unterrichtsprogramme im Bereich 
des Wasserkreislaufs bietet. Die Wasserschule wird von den StEB Köln und der Rhein-
Energie AG getragen und die StEB Köln unterstützen die Wasserschule aktiv bei der 
Entwicklung von Angeboten der Umweltbildung für Kinder.  
Das Modul „Bachreporter“ wird seit 2013 angeboten und bringt Schulkindern am Bei-
spiel der Strunde Themen der Gewässerökologie und Gewässerentwicklung nahe.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  76 
Aufgabe der Kinder ist es, mit Keschern Tier- und Pflanzenarten zu bestimmen und zu 
bewerten. Sie lernen dadurch ökologische Zusammenhänge, die Auswirkung  von 
Wasserverschmutzung und Klimawandel kennen. Das Modul wird sehr gut angenom-
men. Eine Erweiterung mit zusätzlichen Bachstandorten ist angedacht. 
Für Erwachsene sollen Ansätze der Citizen Science (Bürgerwissenschaft) erprobt wer-
den. Hierzu wurde in Kooperation mit dem Geographischen Institut der Universität Köln 
und der TH Köln das Pilotprojekt „RiverMon“ gestartet. Die Smartphone App kombiniert 
interaktive Umweltbildung mit dem Sammeln von Gewässerdaten. Sie dient als lehr-
reiche und benutzerfreundliche Begleitung für jedes Gewässermon itoring. Daneben 
wird den Studierenden auch künftig die Durchführung von Praktika und Abschlussar-
beiten bei den StEB Köln angeboten, um die Gewässerentwicklung zu unterstützen 
und weiterzuentwickeln. 
Um Interessierte für das Thema Gewässer zu aktivieren und zu begeistern , kann die 
Durchführung eines Foto -Wettbewerbs mit Erarbeitung eines Kalenders angestoßen 
werden. 
Ferner ist angedacht, gemeinsam mit anderen Trägern (z. B. Vereinen und Stiftungen) 
Führungen zu den Themen nat urnahe Gewässerentwicklung und Gewässer aus kul-
turhistorischer Sicht zu entwickeln. Auch hier bietet sich die Strunde als ehemaliger 
Mühlenbach und wegen der vielen noch bestehenden Bauwerken oder Spuren hiervon 
an. Hierzu können gemeinsam mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln sowie den um-
liegenden Wasserverbänden weitere Vorschläge ausgearbeitet werden. 
4.8 Bachpatenschaften 
Weiterhin könnten – analog zu den Weiherpatenschaften der StEB Köln un d den 
Baumscheibenpatenschaften des Grünflächenamtes der Stadt Köln – gemeinsam mit 
Schulen, Vereinen und Anliegern Bereiche ausgewählt werden, an denen mittels 
Bachpatenschaften die Gewässerunterhaltung und kleine Maßnahmen der Gewässer-
entwicklung aktiv unterstützt werden. Die StEB Köln beabsichtigen ganz konkret in 
einem nächsten Schritt, alle Schulen in Bachnähe anzuschreiben und ihnen vorzu-
schlagen, eine Bachpatenschaft zu übernehmen.  
4.9 Informationsveranstaltungen im Zuge der Planung und Baudurchführung 
Bei anstehenden Renaturierungen werden die Kölner Einwohner über die Tages-
presse über die Baumaßnahmen informiert. Durch die Verteilung von Informationsfly-
ern an Interessierte und die Anwohner in dem näheren Umfeld der Renaturierungs-
maßnahme erfolgt eine detaillierte und anschauliche Information über die Maßnahme. 
Bei größeren Maßnahmen oder Maßnahmen mit erhöhter Anwohnerbetroffenheit wer-
den im Vorfeld Informationsveranstaltungen durchgeführt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  77 
4.10 Finanzen 
Die Kosten für die Maßnahmen zur Erlebbarmachung sind teilweise in den Gewässer-
ökologischen Maßnahmen enthalten, da die Maßnahmen häufig mehrere Zwecke er-
füllen. Im Folgenden werden die expliziten Kostenansätze für die Erlebbarmachung 
dargestellt. 
Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die Kölner Gewässer in den nächsten Jahren 
260.000 €.  
Die Kostentabelle ist Stand April 2019 und entspricht der HPL-Anmeldung für 2020. 
Tabelle 7: Kostenverteilung über die nächsten Jahre. 
Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ab 2025 
Kosten 0 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 62.000 € 112.000 € 62.000 € 
4.11 Fazit 
Schon heute werden Bäche und deren Umfeld gerne zur Erholung genutzt. Aber auch 
zur Ablagerung von Müll und Grünschnitt scheinen sie ein beliebter Ort zu sein.  Die 
Erholung zu stärken und negativen Auswirkungen einzudämmen haben sich die StEB 
Köln zur Aufgabe gemacht. 
Anhand von passendem Infomaterialen und der Einrichtung von Gewässerlehrpfaden 
soll für die Bäche ein neues Bewusstsein geschaffen werden. Die Bevölkerung soll ihr 
Wissen vertiefen können und für gewässerökologische Aspekte sensibilisiert werden. 
Anhand der Bachpatenschaften und mit Hilfe der Wasserschule sollen schon Kinder 
spielerisch den nachhaltigen Umgang mit den Gewässern lernen und dies an ihre El-
tern weitergeben. Durch die Summe der Maßnahmen sollen die Kölner Fließgewässer 
auch zukünftigen Generationen einen Ort der Entspannung bieten können. 
Zusätzlich sollen Aktivitäten und Maßnahmen ergriffen werden, wenn im Zuge einer 
anderen Aktion oder Handlung sinnvolle Aktivitäten ermöglicht werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  78 
5. Grünentwicklung an Bächen 
5.1 Veranlassung und Ziel 
Bach- und Flussauen sind die Überschneidungsbereiche von aquatischen und terrest-
rischen Lebensräumen und bedürfen daher einer besonderen Betrachtung. Hierdurch 
wird sichergestellt, dass die Belange der Gewässerentwicklung mit den Belangen des 
Natur- und Landschaftsschutzes im Einklang stehen. 
An naturbelassenen Fließgewässern gehen Gewässerentwicklung und Natur - bzw. 
Landschaftsschutz miteinander einher. Sie sind von einem dichten Gehölzsaum um-
standen. Dieser bietet als wichtiger Bestandte il der Bachaue vielfältige Habitate für 
Flora und Fauna und gerade in verstädterten Gebieten wichtige Rückzugsräume und 
Wanderkorridore für Tiere. Ufergehölze tragen nicht nur zu einem ansprechenden 
Landschaftsbild bei, sie halten auch Sedimente und Giftstoffe aus der Umwelt und vom 
Gewässer fern. Das Stadtklima, welches gerade in den Sommermonaten oft durch 
lokale Hitzeinseln gekennzeichnet ist, wird von einer Grünentwicklung an Bächen po-
sitiv beeinflusst. Des Weiteren wird der Abfluss während eines Hochwa ssers in einer 
bewachsenen Aue zurückgehalten, wodurch sich die Hochwasserwelle abschwächt. 
Vielerorts sind jedoch die natürlichen Verhältnisse an Bächen aufgrund von Sicher-
heits- und Nutzungsbedürfnissen der Bachanlieger verändert worden. So führte nicht 
nur die zunehmend dichte Besiedelung in Köln, sondern auch die Intensivierung der 
Landwirtschaft dazu, dass vielerorts Bäche begradigt und Auen abgeholzt und trocken-
gelegt wurden. Im Zuge der Renaturierung von Gewässerabschnitten ist es teilweise 
beabsichtigt, dass bestehende Lebensräume durch andere wertvolle re Lebensräume 
ersetzt werden, was gegebenenfalls mit temporären Eingriffen in Natur und Landschaft 
verbunden ist. Als Beispiel sei eine nicht standorttypische Ufervegetation genannt, die 
entfernt wird, um eine naturbelassene Bachaue zu etablieren. 
Den StEB Köln ist es ein besonderes Anliegen, im Zuge der Gewässerentwicklung 
auch die Grünentwicklung an den Bächen voranzutreiben und Verbesserungen für Na-
tur und Landschaft zu erzielen. Hierzu werden vielfältige Projekte vorangetrieben. Bei 
allen gewässerökologischen Maßnahmen werden die Auswirkungen auf Natur und 
Landschaft ausführlich mit betrachtet. Die betroffenen Fachdienststellen der Stadt Köln 
wie z. B. die Untere Naturschutzbehörde (als Teil des Amtes für Umwelt und Verbrau-
cherschutz) sowie das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden ebenso wie 
die anerkannten Naturschutzverbände intensiv und frühzeitig in die Planungen einge-
bunden. 
5.2 Aktueller Status und Handlungsbedarf 
Wie eingangs beschrieben, wurde vielerorts die natürliche Ufer - und Auenvegetation 
zugunsten von Siedlungsgebieten, Verkehrswegen und Landwirtschaft zurückge-
drängt. Insgesamt ergaben sich dadurch negative Folgen für Flora und Fauna sowie

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  79 
für das Landschaftsbild. Es besteht also ein weitreichender Handlungsbedarf im Be-
reich der Grünentwicklung an Bächen. In diesem Kontext nehmen die StEB Köln als 
zuständige Institution für die Gewässerentwicklung und Gewässerunterhalt ung eine 
wichtige Rolle ein.  
Leitbild für die Grünentwicklung an Bächen ist eine naturnahe Entwicklung der Gewäs-
ser und ihres Umfelds. Die im Flachland typischerweise ein Fließgewässer umgeben-
den Auen sind dabei ein wichtiger Ansatzpunkt für die Entwicklung von Natur und 
Landschaft. Überall wo dies möglich ist, s ollen in der Vergangenheit verloren gegan-
gene Auen wieder reaktiviert und vorhandene erhalten werden. 
Nachfolgend werden einige der von den StEB Köln verfolgten Ansätze zur Grünent-
wicklung an Gewässern beschrieben. 
5.3 Initialpflanzungen 
Zur Wiederherstellung von naturnahen Bachauen werden zum einen standortfremde 
Pflanzen entfernt und zum anderen standortgerechte Pflanzen durch Initialpflanzun-
gen wieder angesiedelt. Auch Uferrandstreifen und typische Ufervegetation, wie Röh-
richte, die einen ingenieurbiolog ischen und damit umweltverträglicheren Uferschutz 
darstellen, können durch Initialpflanzungen realisiert werden.  
Die Bezirksregierung Köln lehnt derzeit Initialpflanzungen entlang von neu angelegten 
oder renaturierten Gewässerabschnitten ab und folgt dem Leitbild der Sukzession, das 
davon ausgeht, dass sich eine standorttypische Vegetation von allein etabliert. Daher 
werden solche Maßnahmen nicht durch die Bezirksregierung Köln im Rahmen der 
WRRL finanziell gefördert. Das Gewässerentwicklungskonzept der StEB Köln vertritt 
jedoch den Standpunkt, dass Initialpflanzungen gerade in verstädterten Gebieten eine 
Entwicklung von unerwünschter, standortfremder Vegetation verhindert und die natur-
nahe Entwicklung beschleunigt. Initialpflanzungen werden daher grundsätz lich auch 
ohne Fördergelder der Bezirksregierung Köln vorgesehen und wenn möglich, über das 
Öko- bzw. Ausgleichskonto der StEB Köln finanziert. 
5.4 Bekämpfung von Neobiota 
Die Ausbreitung von Neobiota entlang von Gewässern stellt ein weiteres Problem dar 
– vor allem dann, wenn es sich um invasive Spezies handelt, die si ch sehr schnell 
ausbreiten. Neobiota sind aus anderen Erdteilen eingeführte und eingewanderte Pflan-
zen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die heimische Arten verdrängen und so zu ei-
ner ökologischen Verarmung führen.  
Als Beispiel für eine n invasiven Neophyt kann das Drüsige Springkraut ( Impatiens 
glandulifera) angeführt werden, welches mit seinem schnellen Wuchs und seiner ho-
hen Ausbreitungsgeschwindigkeit ein Problem darstellt, da es heimischen  Pflanzen 
überlegen ist und diese von Bach - und Flussufern verdrängt. Manche Pflanzen sind 
sogar gefährlich für den Mensch, wie beispielsweise der Riesenbärenklau (Heracleum 
mantegazzianum), der bei Hautkontakt in Verbindung mit Sonneneinstrahlung starke

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  80 
Verbrennungen verursacht. Durch seine Fruchtstände mit bis zu 50.000 Samen und 
durch Wurzelknollen, aus denen die Pflanze immer wieder neu austreiben kann, ist 
seine Bekämpfung ein langwieriges, aber notwendiges Unterfangen.  
Der Signalkrebs und der Kamberk rebs sind ein Beispiel für problematische Neozoen 
in den Kölner Gewässern. Diese Krebsarten sind überträger der Krebspest gegen 
diese aber immun. Für den heimischen Edelkrebs hingegen stellt die Krebspest eine 
große Bedrohung dar. Des Weiteren ist er den beiden Krebsarten auch biologisch un-
terlegen und wird in betroffenen Gewässerabschnitten verdrängt.  
In Köln gibt es eine Edelkrebspopulation im Oberlauf des Flehbaches und seiner Zu-
läufe. Der Edelkrebs wird in der nationalen Roten Liste als vom Aussterben bedroht 
beurteilt, weshalb ein wirksamer Schutz ein großes Anliegen der StEB Köln ist. Daher 
wurden in den letzten Jahren zwei Krebssperren errichtet um die invasiven Krebsarten 
am aufwärtswandern und der weiteren Ausbreitung zu hindern. Um die Situation z u 
beurteilen und die Wirksamkeit der Krebssperren zu überprüfen wird alle 2 Jahre ein 
Monitoring durchgeführt.  
5.5 Wiedervernässung des Merheimer Bruchs 
Ein Projekt an der Schnittstelle zwischen Gewässerentwicklung und Natur- bzw. Land-
schaftsschutz ist die geplante Wiedervernässung des Merheimer Bruchs. Dieser ist ein 
Feuchtgebiet, welches als Folge der Umlegung, Begradigung und Befestigung des 
Flehbaches aus Gründen der Urbachmachung von landwirtschaftlichen Flächen tro-
cken gelegt worden war. Hierdurch gi ng die für ein Niedermoor typische Flora und 
Fauna im Bereich des Bruchs verloren. 
Unter Federführung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen und des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes ist eine Reaktivierung des Merheimer Bruchs vor-
gesehen. In demselben Abschnitt soll auch der Flehbach, der dort in Dammlage ver-
läuft, in einen naturnahen Zustand zurückversetzt werden. Auf den ersten Blick er-
scheint es selbstverständlich, dass hier die Belange von Gewässerentwicklung und 
Naturschutz in Einklang gebracht werden können.  
Die topografischen Verhältnisse führen jedoch zu besonderen Herausforderungen. 
Aus gewässerökologischer Sicht muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einem Auf-
stau des Flehbachs kommt. Dies würde zu einem Durchgängigkeitshindernis für Fi-
sche und andere Gewässerlebewesen führen. Stattdessen erscheint es sinnvoll, eine 
bestimmte Wassermenge aus dem Flehbach in den Bruch einzuleiten. In Zeiten gerin-
ger Wasserführung muss allerdings gewährleistet sein, dass eine bestimmte Restwas-
sermenge im Bachbett verbleibt. 
Die StEB Köln befürworten die Wiedervernässung des Merheimer Bruchs und werden 
diese konstruktiv begleiten. Die Reaktivierung des Niedermoors muss so geschehen, 
dass die Gewässerbelange berücksichtigt werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  81 
5.6 Wiederansiedlung der Wechselkröte 
In Zusammenarbeit mit dem Kölner Zoo und der vom Naturschutzbund betriebenen 
Naturschutzstation Köln-Leverkusen kümmern sich die StEB Köln auch um den Schutz 
und die Wiederansiedelung der Wechselkröte. Diese ist in ihrem Bestand auf den kli-
matisch begünstigten Naturraum Niederrheinische Bucht beschränkt. Früher war sie 
in der ackergeprägten Bördelandschaft weit verbreitet, doch durch Landschaftswandel 
der vergangenen Jahrzehnte ist sie in ihrem Bestand bedroht. Heutzutage ist sie auf-
grund ihrer Ansprüche vom Kiesabbau und der Renaturierung stillgelegter Kiesgruben 
abhängig.  
Um ihren Bestand zu sichern, kümmert sich der Kölner Zoo um die Aufzucht der Wech-
selkröte, während die Naturschutzstation sich um den Erhalt und die Neuanlegung ge-
eigneter Lebensräume bemüht. Die StEB Köln möchten diese Anliegen unterstützen. 
Neben einem Grundstück auf der Kläranlage Wahn, einer Anlage des Wasser - und 
Bodenverbandes Wahn, dessen Betriebsführung bei den StEB Köln angesiedelt ist, 
sind hierfür weitere geeignete Lebensräume im Kölner Stadtgebiet in der Diskussion. 
5.7 Finanzen 
Die Grünentwicklung wird normalerweise über die Gewässerentwicklungsmaßnahmen 
abgedeckt. Aus diesem Grund sind bisher keine Einzelmaßnahmen und damit verbun-
dene Kosten enthalten. 
5.8 Fazit 
Hat sich das Umfeld der Bäche in der Vergangenheit zum Negativen verändert, so 
steht mit der Rückbesinnung auf den Umweltgedanken eine Wiederherstellung gewäs-
serbegleitender, artenreicher Auen auf dem Programm. Vor dem Hintergrund der 
wachsenden Belastung von Natur und Umwelt durch den fortschreitenden Klimawan-
del und des zunehmenden Flächendrucks im Ballungsraum Köln bietet die Grünent-
wicklung entlang von Bächen die Möglichkeit, den positiven Folgeerscheinungen ent-
gegen zu wirken.  
Die StEB Köln haben es sich im Zuge der Gewässerentwicklung zur Aufgabe gemacht, 
neben der Gewässerökologie auch positive Wirkungen auf Natur und Landschaft zu 
erreichen. In Zukunft wird die Grünentwicklung entlang der Kölner Bäche ein wichtiges 
Aktionsfeld der StEB Köln bleiben.  Überall dort, wo es die Rahmenbedingungen er-
möglichen, sollen naturnahe Strukturen etabliert werden. Dazu wird ein breites Spekt-
rum an Maßnahmen in Kooperation mit der Stadt Köln und weiteren Verantwortlichen 
realisiert. Maßnahmen der Gewässerentwicklung werden systematisch im Hinblick auf 
ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht. Ebenso wird bei allen Maß-
nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entlang von Gewässern die 
Gewässerökologie Berücksichtigung finden. Durch die Verknüpfung  beider Hand-
lungsfelder können die Ökosystemleistungen gesteigert werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  82 
6. Parkweiher 
6.1 Veranlassung 
Die Parkweiher prägen das Kölner Stadtbild und tragen mit ihrem Freizeit - und Erho-
lungswert zu einer besseren Wohnqualität bei. Sie bieten aber auch  Rückzugsräume 
für Brutvögel und sind Lebensraum für verschiedenste Fisch - und Pflanzenarten. Bei 
den Kölnern sind die Weiher beliebte Ausflugsziele , sei es für ausgedehnte Spazier-
gänge, interessante Bootsfahrten, gastronomische Erlebnisse oder für sportli che Be-
tätigungen. 
Zum 01.06.2017 hat die Stadt Köln den StEB Köln die Pflicht zur Unterhaltung  und 
zum Ausbau von insgesamt 16 Parkweihern übertragen. Zuvor war das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln für diese Leistungen verantwortlich. Oft 
werden Obere und Untere Groov  zusammen betrachtet, so dass häufig nur von 15 
Weihern gesprochen wird. Da die Parks, in denen die Weiher eingebettet sind, weiter-
hin im Eigentum der Stadt Köln und in der fachlichen Zuständigkeit des Amtes für 
Landschaftspflege und Grünflächen verbleiben, ist die Durchführung dieser Maßnah-
men an den Weihern stets auch mit diesem Fachamt abzustimmen. 
Laut dem Ergänzungsvertrag zum sogenannten Bachvertrag  zwischen der Stadt Köln 
und den StEB Köln haben sich die StEB Köln  verpflichtet, die Entwicklungsmaßnah-
men an den Parkweihern frühzeitig mit der Stadt Köln abzustimmen. Die StEB Köln 
haben hierzu das Gewässerentwicklungskonzept mit den geplanten investiven Maß-
nahmen an den Weihern sowie den Gewässerunterhaltungsplan mit den geplanten 
Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich der jeweiligen Kosten zu ergänzen.  
6.2 Beschreibung und Lage 
Betrachtet werden folgende Gewässer: 
1. Aachener Weiher 
2. Adenauer Weiher 
3. Alpinumweiher 
4. Blücherparkweiher 
5. Clarenbachkanal 
6. Decksteiner Weiher 
7. Floraweiher 
8. Obere und Untere Groov  
9. Kalscheurer Weiher 
10. Klettenparkweiher 
11. Mülheimer Stadtgartenweiher 
12. Rautenstrauchkanal 
13. Stadtwaldweiher 
14. Theodor-Heuss-Weiher 
15. Volksgartenweiher

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  83 
 
Abbildung 45: Lage der Parkweiher im Kölner Stadtgebiet. 
6.3 Grundlagen für die Bewirtschaftung der Parkweiher 
Vor dem Hintergrund des prognostizierten Klimawandels erlangen Grünflächen in un-
seren Städten vermehrt an Bedeutung. Grünanlagen können aufgrund des geringen 
Versiegelungsgrades und der Transpirationswi rkung von Pflanzen dazu beitragen, 
dass Regenwasser versickert und die Temperatur innerhalb der Grünanlage und im 
Umfeld gesenkt werden kann. Von großer Bedeutung hierbei ist die Lage der Grünflä-
chen im Stadtgebiet und deren Größe. Aber auch die Struktur und die Art der Bepflan-
zung und somit der windoffene Charakter einer Freifläche beeinflusst die klimatische 
Ausgleichsfunktion von Grünflächen. In heißen und trockenen Sommermonaten kann 
die Transpirationswirkung der Vegetation jedoch so herabgesetzt sein, dass eine kli-
matische Ausgleichsfunktion nicht mehr gewährleistet ist. Ist hingegen eine Wasser-
fläche vorhanden, so kann die Verdunstung von Wasser Wärmeenergie verbrauchen 
und so zu einer signifikanten Verbesserung der thermischen Behaglichkeit beitragen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  84 
Die zunehmende Erwärmung im Sommer kann vor allem bei künstlichen Parkgewäs-
sern aber auch zu einer Verschlechterung der Wassergüte und der Lebensbedingun-
gen für Tiere und Pflanzen führen. Die Kölner Parkweiher sind durch eine geringe 
Wassertiefe und somit  durch eine fehlende Zonierung des Wasserkörpers gekenn-
zeichnet. Dies führt zu einer schnellen Erwärmung des Wassers und zu einer Absen-
kung des Sauerstoffgehaltes. Hinzu kommt ein hoher Nährstoffeintrag, zum Beispiel 
durch Füttern von Wasservögeln, der zu einem vermehrten Algen- und Unterwasser-
pflanzenwachstum führt. Die Zersetzungsprozesse der abgestorbenen Pflanzen zeh-
ren zusätzlich den im Wasser gelösten Sauerstoff. Dies kann in Extremsituationen zu 
einem Fischsterben führen. 
Im Juli 2010 trat genau dies am Aachener Weiher im Inneren Grüngürtel von Köln auf. 
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Weihers war das Interesse der Öffentlichkeit 
überaus groß. „Die Empörung schlägt Wellen. Anwohner werfen der Stadt Versäum-
nisse vor“ lautete einer der vielen Übe rschriften in den lokalen Medien. In der Tat 
musste sich die Verwaltung Versäumnisse vorwerfen lassen, denn über viele Jahre 
wurden die Finanzmittel für die Überwachung der Wasserqualität und auch die Inves-
titionsmittel für Sanierungsmaßnahmen vollständig gestrichen. Der Vorfall im Sommer 
2010 war letztendlich eine Konsequenz aus der Vernachlässigung dieses Themas, 
auch wenn bis heute nicht die Ursachen für das Fischsterben geklärt werden konnten. 
Da nicht nur Fische, sondern auch Wasservögel starben wurde das Auftreten von Bo-
tulismus vermutet, jedoch nicht abschließend nachgewiesen. Sicher ist jedoch, dass 
die Gründe in der lang anhaltenden Hitzeperiode und den damit verbundenen Verän-
derungen im Wasserkörper liegen. Dies bewirkte eine erhebliche Erwärmung d es 
Wassers und somit eine Reduzierung des Sauerstoffgehaltes, was letztendlich zum 
Auftreten von Botulismus führen kann. 
Nachdem im Sommer 2010 erste Sofortmaßnahmen, wie zusätzliche Wasserzugabe 
zur Reduzierung der Wassertemperatur, durch die Stadt Köln d urchgeführt wurden 
und das Fischsterben nach wenigen Wochen gestoppt werden konnte, stand fest, dass 
ein solcher Vorfall jederzeit auch an anderen Gewässern auftreten konnte. Aus diesem 
Grunde wurde unter Einbezug von Experten ein Gesamtkonzept zur Sanieru ng der 
Parkweiher erarbeitet. 
Die StEB Köln betreiben insgesamt 16 Parkgewässer mit einer Gesamtfläche von 55 
Hektar. Die meisten Weiher und Teiche sind vor 80 bis 110 Jahren, also in nur etwas 
mehr als 30 Jahren Grünentwicklung, entstanden. Ihre bauliche und technische Infra-
struktur ist veraltet und eine grundlegende Renovierung ist allenfalls nach dem 2. Welt-
krieg mit der Instandsetzung de r Kriegsschäden erfolgt. Alle 1 6 Parkweiher haben 
nicht nur ähnliche Probleme, was die bauliche und technische Infrast ruktur betrifft, 
sondern auch hinsichtlich ihrer Wasserqualität und Gewässergüte. Alle Gewässer sind 
gekennzeichnet durch Perioden der Stagnation, die von Perioden intensiver Befüllung, 
oft bis zum Überlaufen, unterbrochen werden. Für die Wasserqualität ist es dabei un-
erheblich, ob das hinzugespeiste Wasser aus dem Leitungsnetz stammt ode r aus ei-
nem Grundwasserbrunnen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  85 
6.3.1 Fütterung von Fischen und Wasservögeln nicht eingedämmt 
Weitaus gravierender wirkt sich aber das veränderte Verhalten der menschlichen Ge-
wässerbesucher gegenüber der Tierwelt aus. Waren Fische und Wasservögel früher 
Nahrung, so sind sie heute Verwerter der Überschüsse verderblicher Nahrung. Trotz 
Fütterungsverbot nach Kölner Stadtordnung, trotz erläuternden Hinweis- und Verbots-
schildern ist die Fütterung gängige Praxis und konnte noch nicht eingedämmt werden. 
Daraus resultieren unnatürlich hohe Populationsdichten von Fischen und Vögeln, wo-
bei sich die Tiere gegenseitig unter Stress setzen. Sie sind anfällig für Krankheiten und 
Intoxikationen. Für das Gewässer bedeutet die ständige Überfrachtung mit Nährstof-
fen aus dem Futtereintrag eine hohe Sauerstoffzehrung, die zur verstärkten Schlamm-
bildung mit anaeroben, fauligen Zonen beiträgt. 
Da die Struktur und auch die jeweilige Belastung des Gewässers recht unterschiedlich 
sind, wurde im Jahr 2011 zunächst für jeden  einzelnen Weiher eine Analyse der Ist -
Situation durchgeführt, aus der konkrete Maßnahmen formuliert und diese untereinan-
der gewichtet wurden. Für alle Weiher wurden eine kontinuierliche Überwachung der 
Wasserqualität und eine Steuerung des Fischbesatzes festgelegt. Bei einigen standen 
die Entschlammung, die Installation von Fontänen zur Sauerstoffanreicherung und die 
Umstellung der Befüllung auf Grundwasser im Vordergrund. 
6.3.2 Entschlammung der Parkweiher 
Die Kölner Parkgewässer weisen in der Regel eine Tiefe von ca. 1,50 Meter auf. Zum 
Untergrund sind die Weiher durch Ton oder Beton abgedichtet. Alle Weiher werden 
über Grund- oder Trinkwasser gespeist und verfügen lediglich über einen Überlauf für 
überschüssiges Wasser. Dies hat zur Folge, dass alles, was im Gewässer produziert 
wird oder von außen hineingerät, auch dort verbleibt und sich über die Zeit ansammelt. 
Die eingetragene organische Substanz durch Laubeintrag, Fäkalien von Ent en und 
Fischen sowie Fütterungsreste wird von Mikroorganismen unter Sauerstoffverbrauch 
abgebaut. Der dazu notwendige Sauerstoffeintrag in die Gewässer erfolgt durch die 
Atmosphäre und die Photosynthese der Wasserpflanzen. In den Sommermonaten 
steigt die Wassertemperatur schnell stark an, mit der Folge, dass der Sauerstoffgehalt 
ab- und der Verbrauch der Mikroorganismen für ihre Abbauprozesse zunehmen. Ist 
also der Eintrag von organischer Substanz im Verhältnis zum Sauerstoffgehalt im Ge-
wässer zu hoch, so k ann diese mikrobiell nicht komplett abgebaut werden. Sie sinkt 
zu Boden und bildet eine Faulschlammschicht, die im Laufe der Zeit wächst. Um dem 
Prozess der Verlandung entgegenzuwirken und um die Gewässerfunktion zu erhalten, 
muss dieser Schlamm immer wied er entfernt werden. Dies verursacht Kosten und 
kann zu erheblichen Eingriffen in das Ökosystem des Gewässers führen. Aus diesem 
Grunde wurden zunächst verschiedene technische und chemische Verfahren zur Re-
duzierung der Weiherschlämme geprüft. 
6.3.3 Umstellung auf Grundwasser 
Die 16 Parkgewässer wurden zur Regulierung des Wasserstandes teilweise über 
Brunnenwasser (Grundwasser) oder Trinkwasser (Stadtwasser) gespeist. Vor allem in

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  86 
den Sommermonaten werden große Mengen an Wasser zugeführt, um den Wasser-
spiegel auszugleichen und einer Erwärmung entgegenzuwirken. Da der Betrieb der 
Weiher über aufbereitetes Stadtwasser weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll 
ist, wurde im Rahmen des Gutachtens 2011 geprüft, welches Potenzial an ökonomi-
scher Einsparung durch die Umstellung auf Grundwasser für die betrachteten Weiher 
möglich ist. Das Ergebnis dieser Voruntersuchung hat damals auch den Rat der Stadt 
Köln überzeugt und so wurden etwa 1,3 Mio. Euro für die Installation von acht Grund-
wasserbrunnen zur Verfügung gestellt. Die Planungs- und Umsetzungsphase mit Re-
cherchearbeiten, hydrogeologischen Untersuchungen, Aufschlussbohrungen sowie 
wasserrechtlichen Anträgen dauerte mehr als zwei Jahre, so dass im Winter 2015 der 
erste Brunnen in Betrieb gehen konnte. Alle weitere n Grundwasserbrunnen konnten 
bis zur Übergabe der Weiherverantwortung auf die StEB Köln im Juni 2017 durch die 
Stadt Köln gebaut werden. Da für den Betrieb der Brunnen zum Teil auch die Neuein-
richtung eines Stromanschlusses erforderlich wurde, konnten einige Weiher gleichzei-
tig mit Belüftungseinrichtungen in Form von Fontänen oder Schaumsprudlern ausge-
stattet werden. 
Nach der Übergabe der Parkweiher an die StEB Köln wurde für drei weitere Weiher 
die Planung von insgesamt vier Grundwasserbrunnen aufgenommen. Die Planung und 
Genehmigung ist soweit fortgeschritten, dass die restlichen Brunnen nunmehr in 2019 
installiert werden kön nen, und damit zukünftig alle 1 6 Parkweiher mit Grundwasser 
gespeist werden. 
6.3.4 Überwachung der Wasserqualität 
Neben den Entschlammungsmaßnahmen und der Installation von Grundwasserpum-
pen und Belüftungseinrichtungen steht seit den Ereignissen am Aachener Weiher das 
Monitoring der Gewässer im Vordergrund. Bis in die 1980er-Jahre wurde die Wasser-
qualität der Weiher noch regelmäßig gepr üft, danach wurde dies  aber aufgrund von 
Einsparungsvorgaben eingestellt. Ohne verlässliche Daten kann aber der Zustand der 
Gewässer nicht eingeschätzt werden. Aus diesem Grund wurde 2010 eine Erstunter-
suchung durchgeführt, um die aktuelle Wasserqualität zu kontrollieren und Missstände 
und den daraus resultierenden Sanierungsbedarf aufzuzeigen. In erster Linie wurden 
die sauerstoffzehrenden organischen Belastungen sowie die Nährstoffe Stickstoff und 
Phosphor, die eine übermäßige Produktion organischer Substanz, die sogenannte Eu-
trophierung verursachen, erfasst. Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte für jedes 
Gewässer die jeweils spezifische Belastung ermittelt und bewertet, sowie eine Abstu-
fung des erforderlichen Sanierungsbedarfs aufgezeigt werden. Seit d ieser Erstunter-
suchung wurden bis 2016 alle Gewässer seitens der Stadt Köln zweimal jährlich hin-
sichtlich chemischer Parameter (Ammonium, Nitrit, Nitrat, Gesamtphosphor und Chlo-
rophyll-a), physikalisch -chemische Parameter (Sichttiefe, Temperatur, Leitfähig keit, 
pH-Werte, Sauerstoffgehalt und -sättigung) untersucht und eine Plankton Bestimmung 
durchgeführt. 
Seit 2017 überwachen die StEB Köln die Wasserqualität der Parkweiher nach einem 
eigenen Messkonzept, um dauerhaft Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge  zu

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  87 
erhalten. Dabei werden im Hochsommer einmalig die v.g. Parameter durch einen un-
abhängigen Gutachter und in 4- bzw. 8-wöchigen Intervallen durch sachkundige Mit-
arbeitende der StEB Köln untersucht und bewertet. 
6.3.5 Steuerung Fischbesatz 
Auch wenn die vorliegenden Ergebnisse der Wasseruntersuchungen nur den Zustand 
an dem jeweiligen Tag der Probeentnahme wi ederspiegeln, so lässt sich aber eine 
Tendenz in der Entwicklung der Wassergüte darlegen. Deutlich ablesbar ist die hohe 
Nährstoffbelastung aller Gewässer, die auch Auswirkungen auf den Fischbestand hat. 
Da keinerlei Erkenntnisse über den tatsächlichen Fischbesatz vorlagen, wurde 2011 
der Rheinische Fischereiverband mit der Erstellung eines fischereilichen Pflegekon-
zeptes beauftragt. Das langfristig ausgerichtete Konzept sollte Vorschläge für eine re-
gelmäßige professionelle Bestandsreduktion und für eine nachhaltige angelfischereili-
che Nutzung aufzeigen und so zur Stabilisierung der Wasserqualität und zu einer Be-
grenzung des Risikos von Krankheiten und Fischsterben beitragen. 
Grundlage war eine Erhebung des Besatzes durch Elektrobefischung. Hierzu wurde 
von einem Boot aus ein Elektrofischereigerät eingesetzt, durch das in einem 1,5 Meter 
breiten Korridor alle Fische betäubt wurden. Die aufgenomme nen Fische wurden be-
stimmt, vermessen und dem Gewässer entnommen. 
Ergänzend zur Elektrobefischung wurden Stellnetze eingesetzt, um den Gesamtbe-
stand und die Fische des Freiwassers besser erfassen zu können. Bei der Untersu-
chung wurden über 7800 Fische gefangen und 21 Fischarten registriert. Die entnom-
mene Gesamtbiomasse betrug 1,5 Tonnen. Die aus den Ergebnissen ermittelte Fisch-
bestandsdichte von 200 bis 400 Kilogramm Biomasse pro Hektar ist insgesamt als 
hoch zu bezeichnen. Hauptgrund hierfür ist die Fütterung durc h Erholungssuchende. 
Aufbauend auf dieser Untersuchung wurde für alle Gewässer ein zwei- bis dreijähriger 
Entnahmeturnus durch Elektrobefischung festgelegt. 
Für die Angelfischerei wurden zu jedem Gewässer konkrete Entnahmevorschläge for-
muliert, um die gewünschte fischereiliche Steuerung durch die drei bewirtschaftenden 
Angelvereine im Rahmen der laufenden Hege optimal zu unterstützen. Die Entnahme 
zielt vor allem auf Weißfischarten und den stark gründelnden Karpfen. Ergänzend wird 
durch konkrete Besatzmaßnahmen der Anteil an Raubfischen, wie Hecht und Zander, 
erhöht. Angestrebt wird ein Raubfisch-Anteil von 20 bis 30 Prozent. Diese Maßnahmen 
wurden seitens der Stadt Köln bis 2016 und ab 2017 durch die StEB Köln fortgesetzt. 
6.3.6 Weiherpaten 
Die Durchführung der hier aufgeführten Maßnahmen soll mittelfristig dazu beitragen, 
die Parkgewässer grundlegend zu sanieren und in einen guten ökologischen Zustand 
zu versetzen. Das öffentliche Interesse an dieser Zielsetzung ist sehr groß und vor 
allem die Elektrobefischung und der Besatz mit Raubfischen werden intensiv durch die 
Medien begleitet. Dennoch ist festzustellen, dass eine der Hauptursachen für den

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  88 
schlechten Zustand der Gewässer, das Füttern von Wasservögeln und Fischen, in ei-
ner Großstadt alleine durch die Verwaltung nicht zu unterbinden ist. Aus diesem Grund 
hatte das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln einen Aufruf zur 
Findung von Weiherpaten gestartet. Im Zuge der Aufgabenübertragung an die StEB 
Köln in 2017 wurden auch die Weiherpaten schaften mit übertragen. Mittlerweile gibt 
es insgesamt 17 Weiherpaten (15 Einzelpersonen und 2 Vereine), die vor Ort die Er-
holungssuchenden ansprechen und über die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens auf-
klären. Die Weiherpaten tragen blaue Weste n mit dem Lo go der StEB Köln und der 
Aufschrift „Weiherpate/Weiherpatin“, haben aber keine ordnungsbehördliche Befugnis. 
Infotafeln an den Weihern und Infoflyer unterstützen die Arbeit der Paten. 
Das Fisch- und Wasservogelsterben am Aachener Weiher 2010 hat die bis dahin ver-
nachlässigte Betreuung der Parkweiher offengelegt. Mittlerweile liegt ein umfassendes 
Konzept, bestehend aus verschiedenen Bausteinen vor, das zum Teil schon seitens 
der Stadt Köln umgesetzt werden konnte. Hierauf aufbauend müssen weitere Maß-
nahmen umgesetzt werden, die auch finanziert werden müssen. Vor dem Hintergrund 
sich verändernder klimatischer Bedingungen müssen die erforderlichen Ressourcen 
bereitgestellt werden, wenn die Parkweiher weiterhin ihre ökologischen, klimatischen 
und erholungsrelevanten Funktionen erfüllen sollen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  89 
6.4 Vorgesehene Maßnahmen der Bewirtschaftung der Parkweiher 
Neben den bereits genannten Grundlagen, die seit 2010 durch die Stadt Köln und de-
ren Fachplanern erarbeitet wurden, stehen den StEB Köln zur Aufstellung des ne uen 
Gewässerentwicklungskonzeptes für die Kölner Parkweiher und der identifizierten 
Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen weitere Gutachten und Empfehlungen zur Verfü-
gung. Neben der erworbenen Fachkenntnis alle r beteiligten Mitarbeitenden der StEB 
Köln sind hier maßgebend die limnologische Untersuchung von 1 6 Kölner Stadtge-
wässern im Jahr 2017, Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und –bewertung e.V. 
(gaiac), 22. Dezember 2017 zu erwähnen (siehe Abbildung 46: Limnologische Unter-
suchung von 16 Kölner Stadtgewässern im Jahr 2017. ). Aus den vorliegenden Gut-
achten und Empfehlungen lassen sich Maßnahmen zur Weihersanierung und –unter-
haltung ableiten. Verschiedene Aspekte wurden allerdings noch nicht betrachtet und 
untersucht, so dass auch konzeptionelle Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung 
Abbildung 46: Limnologische Untersuchung von 16 Kölner Stadtgewässern im Jahr 
2017.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  90 
des Gewässerentwicklungskonzepts umgesetzt werden müssen. Weiterhin sind unter-
nehmensinternen Prozessabläufe  unter ökonomischen und personellen Gesichts-
punkten neu zu betrachten. 
6.4.1 Allgemeine Maßnahmen für alle Weiher 
 Planung zur Sicherstellung der Wasserqualität in Trockenperioden  Die gute 
Wasserqualität muss auch in Trockenperioden sicherzustellen sein. Hieraus erge-
ben sich weitere Baumaßnahmen. 
 Planung für die technische Ausrüstung In den vergangenen Jahrzehnten wur-
den unterschiedliche technische Anlagen in den Parkweihern verbaut. Es ist zu 
überprüfen, ob diese noch den vorherrschenden Standards und den ökologischen 
Erfordernissen entsprechen. Hieraus ergeben sich weitere Baumaßnahmen. 
 Elektrobefischung und Nachbesetzung Die Erhebung des Fischbesatzes ist für 
eine regelmäßige professionelle Bestandsreduktion und für eine nachhaltige an-
gelfischereiliche Nutzung notwendig und wird kontinuierlich fortgeführt (jedes Jahr 
werden ca. fünf We iher untersucht, d.h. jeder Weiher wird ca. alle drei Jahre hin-
sichtlich des Fischbesatzes beprobt). 
 Limnologische Untersuchung (chemisch, physikalisch, Plankton, Algen)  Die 
Überwachung der Wasserqualität ist für die Kenntnis der ökologischen Zusammen-
hänge essenziell und wird kontinuierlich fortgeführt (1x jährlich durch Nachunter-
nehmer, laufend durch StEB Köln). 
 Beschilderung zur Information und Bewusstseinsänderung (Fütterungsver-
bot) Die Populationsdichten der Fische und Wasservögel sind durch das Füttern  
durch die Parkbesucher nicht weiter zu erhöhen. 
 Stromversorgung für mobile Belüftung oder Schaumsprudler anlegen Um bei 
sinkender Sauerstoffsättigung zusätzlichen Sauerstoffeintrag in das Gewässer si-
cherzustellen, sind mobile Belüfter oder Schaumsprudler kurzfristig einzusetzen. 
Hierzu sind stationäre Stromkästen in Wassernähe zu errichten. 
 Umrüstung der Schaumsprudler, Umwälzanlagen, etc. auf ein Pumpensys-
tem Beim Ausfall einer technischen Anlage am Weiher sind die Reparaturarbeiten 
unverzüglich durchzuführen. Um eine Lagerhaltung unterschiedlichster Pumpen-
systeme zu vermeiden, sind alle technischen Anlagen Zug um Zug auf einen Sys-
temstandard zu bringen. In der Regel erfolgt die Umrüstung bei einem Tota lscha-
den des verbauten Systems. 
 Automatisierung der Wasserstandskontrolle/Befüllung Die Wasserstände der 
Weiher sollen zukünftig in die Abflusssteuerzentrale der StEB Köln übertragen und 
die Wasserzugabe von dort aus automatisiert gesteuert werden. Dies erspart die 
zeit- und personalintensive optische und händische Arbeit.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  91 
 Sanierung der Verrohrungen/Kanäle zwischen Grundablässen/Überläufen 
zum öffentlichen Kanalnetz bzw. Verrohrungen zwischen den einzelnen Wei-
hern und Sanierung von Grundablässen/Überläufen  Die Grundablässe (Aus-
laufbauwerke) der Weiher und deren Anbindung an das öffentliche Kanalnetz sind 
stark sanierungsbedürftig. Die Bauwerke und Kanäle, die zum Weiher gehören, 
sind zu reinigen, zu inspizieren und zu sanieren. 
 Sanierung der Schieber, die im Zusammenhang mit den o.g. Verrohrun gen ste-
hen 
Begründung wie vor. 
 Einbau von Rückstauklappen in v.g. Verrohrungen , um den Eintrag von 
Schmutzwasser aus öffentl ichem Kanalnetz in den Weiher zu verhindern . 
In den Verbindungskanälen zwischen Weiher und öffentlichem Kanalnetz befinden 
sich entweder keine oder stark sanierungsbedürftige Absperreinrichtungen. 
6.4.2 Zustand und Maßnahmen an den einzelnen Weihern 
6.4.2.1 Aachener Weiher 
Stadtteil:  Altstadt-Süd 
Entstehungsjahr: 1921 bis 1923 
Wasserfläche:  4,02 ha 
Wassertiefe:  1,40 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Der Aachener Weiher ist Teil des Inneren Grüngürtels und ein beliebter Treffpunkt 
vieler Kölnerinnen und Kölner. Die Wiesen rund um den Parkweiher werden zum Son-
nenbaden, Grillen oder zu sonstigen Formen der Erholung genutzt.  
Angelegt wurde der Aachener Weiher in den 1920er Jahren. Er wird derzeit mit Grund-
wasser aus den Lindenthaler Kanälen - dem Rautenstrauchkanal und dem Claren-
bachkanal - gespeist. Wegen der langen Fließzeit sowie der begrenzten Leistungsfä-
higkeit ist jedoch vorgesehen, die Wasserversorgung mit dem Bau eines neuen Grund-
wasserbrunnens auf einen Eigenbetrieb umzustellen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  92 
 
Abbildung 47: Der Aachener Weiher. 
Limnologischer Zustand: 
Der nahezu makrophytenfreie Aachener Weiher zeigte in 2017 eine leichte Ver-
schlechterung gegenüber den Vorjahren. Diese ist auf erhöhte Gesamtphosphorwerte 
sowie leicht erhöhte Chlorophyll -a-Gehalte zurückzuführen. Die erhöhten Ge-
samtphosphorwerte führen zu einer Erhöhung der Trophiestufe von eutroph zu poly-
troph. Das Wasser des Oberfläch enzulaufs des Aachener Weihers ist neben einem 
relativ hohen Nitratgehalt durch einen sehr niedrigen Gesamtphosphorwert charakte-
risiert.  
Das Phytoplankton wurde durch Euglenophyceen dominiert, die in der Fluoreszenz als 
Chlorophyceen eingestuft wurden. In  der Fluoreszenzmessung wurden nur geringe 
Anteile an Cyanobakterien (Blaualgen) nachgewiesen, die im mikroskopischen Bild der 
filtrierten Netzprobe (20 μm) bis auf einzelne Nachweise von Kolonien der Blaualge 
Microcystis fehlen. Da insbesondere problemati sche Vertreter der Blaualgen in den 
Netzproben quantitativ sichtbar geworden wären, liegt auf der Basis dieser Ergebnisse 
kein dringender Handlungsbedarf vor.  
Allerdings sollte der Aachener Weiher aufgrund der wieder stark erhöhten Phosphor-
werte, der zwis chen eutroph und polytroph schwankenden Trophie, und der Blaual-
gendominanz im Phytoplankton im Jahr 2015 weiterhin regelmäßig limnologisch über-
wacht werden. 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 4,0 ha großen Aachener Weihers wurde am 12.05.2016 
durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 800 m mit einer Fläche von 1. 200 m² 
elektrisch beprobt. Daneben kamen 7 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wur-
den 103 Fische aus 4 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 122 kg gefangen. Die 
Raubfischart Flussbarsch wu rde wie vorgesehen zur Stärkung des Raubfischanteils

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  93 
zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 121,7 kg der Arten Karpfen, Brachsen und 
Giebel. 
Die häufigste Art war der Flussbarsch gefolgt vom Karpfen. Letzterer stellte mit über 
97 % den Großteil der gefangenen Biomasse. Die Arten Hecht, Rotauge und Aal, die 
in 2014 noch nachgewiesen wurden (Aal in 2014 ein Einzelexemplar), waren in 2016 
nicht im Fang vertreten. Der Raubfischbesatz mit Hecht und auch Zander scheint dem-
nach nicht im ausreichenden Maße Erfolg zu zeigen. Der Raubfischanteil an der Fisch-
biomasse blieb mit 0,3% deutlich unter dem anzustrebenden Wert von 20 % bis 30%. 
Möglicherweise entziehen die jüngst stärker aufgekommen en konkurrenzstarken 
Flussbarsche jungen Hechten und Zandern einen Teil ihrer Nah rungsgrundlage 
(Fischbrut), haben aber keinen Zugriff auf den Hauptanteil der größten Friedfischbio-
masse (größere Karpfen), so dass sie das vorhandene Fried-fisch/Raubfischverhältnis 
kaum positiv beeinflussen können. Die rechnerische Fischbestands-dichte nach Elekt-
robefischung (vor Entnahme) betrug rund 75 kg/ha und lag damit deutlich unter den 
Werten der Dichtermittlungen von 2011 (rd. 316 kg) und 2014 (rd. 200 kg). Da der 
Fang in den Stellnetzen jedoch vergleichsweise reichhaltig ausfiel (insbesondere Karp-
fen), liegt die Vermutung nahe, dass die Fischbestandsdichte auf Basis der Elektrofi-
scherei unter-schätzt wurde. Ein Lerneffekt und eine damit verbundene höhere Flucht-
bereitschaft der bereits mehrfach beprobten Fische im Aachener Weiher oder auch in 
den a nderen Gewässern sind dabei nicht auszuschließen. Bestand swerte von 100 
kg/ha bis 150 kg/ha erscheinen daher wahrscheinlicher. Wenngleich es sich bei diesen 
Werten immer nur um eine erste Annäherung handeln kann, könnte damit im Aachener 
Weiher zurzeit eine Stabilisierung des Fischbestandes auf ein unkritisches Niveau ge-
geben sein. Unter Annahme von 150 kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im 
Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 500 kg. 
Der Großteil der nachgewiesenen Karpfen weist eine Totallänge zwischen 50 cm und 
70 cm auf. Karpfenbrut oder Altersklassen unter 40 cm konnten nicht festgestellt wer-
den. Damit ist zunächst unterbunden, dass der Karpfenbestand durch natürlichen 
Nachwuchs kurzfristig auf ein kritisches Maß anwachsen kann. Eine weitere Reduktion 
dieser Fischart über die angelfischereiliche Hege hinaus, erscheint daher vorerst nicht 
nötig zu sein. Der Weiher bleibt weiterhin nahezu ganzjährlich trüb. Damit entspricht 
er eher dem Zandergewässer-Typus. Die Stützung des Raubfischbestandes sollte sich 
deshalb vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen versuchsweise auf den Zan-
der konzentrieren. 
Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Blesshühner, Nilgänse, Kanadagänse, Reiher, 
Kormorane, Lachmöwen nur im Winter 
Brutzonen: Keine vorhanden 
Ausstiege: 8 Kükentreppen und keine Steinausstiege (jedoch geplant) 
Entenhäuser: 2

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  94 
Tabelle 8: Technische Anlagen und deren Zustand des Aachener Weihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
2 Schaumsprudler 
inkl. Stromanschluss-
säule 
Südwestseite 
01.07.2011 wartungsintensiv 
Grundablass im Zu-
laufbereich West-
seite 
1921-23 sanierungsbedürftig 
Überlauf in öffentli-
chen Kanal Aache-
ner Straße 
1950 sanierungsbedürftig 
 
Maßnahmen: 
 Bau eines Grundwasserbrunnens 
Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko-
logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll (Maßnahme befindet sich in der Um-
setzung). 
 Entschlammung bei Bedarf 
 
6.4.2.2 Adenauer Weiher 
Stadtteil:  Braunsfeld 
Entstehungsjahr: 1919 bis 1923 
Wasserfläche:  5,30 ha 
Wassertiefe:  1,60 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Der Adenauer Weiher wurde in den Jahren 1919 bis 1923 im Zuge der Stadtwalder-
weiterung angelegt.  
Als Freizeitziel ist dieser Parkweiher bei Spaziergängern und Sportlern sehr bel iebt. 
Kein Wunder, liegt er doch unmittelbar neben dem RheinEnergie-Stadion und den an-

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  95 
grenzenden Jahnwiesen, die als Paradies für Freizeitsportler gelten. Auch die Sport-
hochschule ist nicht weit. Viele Jogger starten hier ihre Runde durch den Stadtwald.
 
Abbildung 48: Der Adenauer Weiher. 
Sein Wasser erhält der Weiher aus einem Schachtbrunnen im Bereich des nicht weit 
entfernt liegenden Landhauses Kuckuck. Die Brunnenstube ist jedoch stark sanie-
rungsbedürftig und die Pumpentechni k ist veraltet. Aus wirtschaftlichen Gründen ist 
vorgesehen, direkt am Adenauer Weiher einen neuen Grundwasserbrunnen zu errich-
ten. 
 
Limnologischer Zustand: 
Die Ergebnisse für den polytrophen Adenauer Weiher zeigen 2017 eine gleichblei-
bende Phosphorkonzentration, wobei der Nitratgehalt mit 0,425 mg NO -3 N/L gegen-
über den Vorjahreswerten deutlich erhöht ist und somit keine Stickstofflimitation mehr 
festzustellen ist. Der Gesamtchlorophyll-a-Gehalt weist mit 46.7 μg Chl-a/L eine Erhö-
hung um 50% gegenüber dem Vorjahr auf. Diese Veränderungen bleiben jedoch ohne 
Auswirkung auf die seit 2014 konstanten Trophiestufe p1. Nennenswerte Makrophy-
tenbestände konnten während des Untersuchungszeitraums nicht festgestellt werden. 
Der Oberflächenzulauf des Adenauer Weihers führte während des Untersuchungszeit-
raums kein Wasser.  
Das Phytoplankton besteht vor allem aus Grünalgen und Cyanobakterien. Letztere 
wurden durch filamenöse Arten, mitunte r der problematischen Art Aphanizomenon 
flosaquae, dominiert.  
Für den Adenauer Weiher liegt auch 2017 kein dringlicher Sanierungsbedarf vor, al-
lerdings ist aufgrund seiner mehrjährig hohen Trophie und des Vorkommens proble-
matischer Blaualgen eine regelmäßige Überwachung nötig.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  96 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 5,3 ha großen Adenauer Weihers wurde am 25.08.2015 
durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 1.200 m mit einer Fläche von 1.800 m² 
elektrisch befischt. Daneben kamen parallel 5 Stellnetze zum Einsatz. Insgesamt wur-
den 72 Fische aus 6 Arten und eine Zuchtform mit einer Gesamtbiomasse von rund 
230 kg gefangen. Die Raubfischarten Flussbarsch und Zander wurden wie vorgesehen 
zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 225 kg der Arten Karpfen, Koikarpfen, Brach-
sen und Schwarzmaulgrundel. 
Die häufigsten Arten waren Karpfen, gefolgt von Flussbarsch, Brachsen und Zander. 
Fast 98 % des Biomasseanteils im Gesamtfang stellten die Arten Karpfen (mit Zucht-
form Koikarpfen) und Brachsen mit großwüchsigen Exemplaren. Der R aubfischanteil 
an der Fischbiomasse blieb bei rund 2,4 % und damit deutlich unter dem anzustreben-
den Wert von 20 % bis 30 %. Von den Arten Flussbarsch und Zander konnte der Nach-
weis einer natürlichen Reproduktion im Gewässer erbracht werden. Die Fischbe-
standsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 422 kg/ha und lag damit überdurch-
schnittlich hoch (Vergleich: Durchschnittsbestandsdichte der 11 untersuchten Kölner 
Stadtgewässer im Jahr 2011 vor Entnahme: 353 kg/ha, Wert des Adenauerweihers in 
2011 vor Entnahme 232,4 kg/ha). Die Gesamtfischbiomasse wird auf Grundlage der 
Elektrobefischung auf rund 2.237 kg (davon 2.096 kg Karpfen) eingeschätzt. Mit der 
getätigten Entnahme von rund 225 kg gelang eine Reduktion des aktuellen Bestandes 
um rund 10 %. Die Bestandsdichte nach Entnahme liegt demnach bei rund 380 kg/ha 
und damit immer noch über dem Durchschnitt und über dem Wert von 2011. 
Gegenüber der Befischung aus dem August 2011 ergibt sich eine deutliche Verände-
rung des Fischbestandes mit einer progressiven Bioma sseentwicklung: Während in 
2011 noch Aale, vor allem Flussbarsche und Rotaugen in erheblicher Zahl nachgewie-
sen werden konnten, wurden in 2015 überhaupt keine Aale mehr, Flussbarsche in 
deutlich reduzierter Anzahl und nur noch ein einzelnes Rotauge gefange n. Brachsen 
treten in 2015 verstärkt auf, für die Schwarzmaulgrundel ergeben sich zwei Erstnach-
weise. Die Fischbiomasse hat sich im Gewässer gegenüber 2011 offenbar nahezu 
verdoppelt (vor Entnahme 2011). Wie die Schwarzmaulgrundel in das Gewässer ge-
langt und welche Entwicklung ihr Bestand nehmen wird, bleibt unklar. Sicher sind Aale 
weiterhin im Gewässer vertreten. Ihr Nachweis ist bei diesem Beprobungsdurchgang 
jedoch nicht gelungen. Möglicherweise haben sie zum Zeitpunkt der Befischung ufer-
nahe Strukturen gemieden oder haben sich dort so tief verborgen, dass sie nicht er-
fasst werden konnten. 
Die Hauptursache für die Biomasseentwicklung liegt im individuellen Wachstum der 
Karpfen. Sie dominieren in 2015 die Massenverteilung deutlich. Während in 2011 das 
rechnerische Durchschnittsgewicht der Karpfen noch bei rund 1,9 kg/Ind. lag, liegt es 
2015 bei 5,7 kg/Ind. Das entspricht einer Verdreifachung des Durchschnittsgewichtes. 
Diese Annahme wird unterstützt durch den Vergleich der Längenhäufigkeiten beider 
Untersuchungsjahre. Demnach sind die mittleren Größen der Karpfen (ca. 30 bis 50 
cm), die in 2011 noch zahlenstark vertreten waren, nunmehr vollends in die größeren

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  97 
Längenkohorten von 50 -70 cm hineingewachsen und haben damit an Biomasse er-
heblich zugenommen. Dich te Karpfenbestände haben in geschlossenen Gewässern 
nachhaltige Auswirkungen auf den Restfischbestand, insbesondere auf die Gemein-
schaft der karpfenartigen Fischarten wie Brachsen und Rotauge. Durch eine Vielzahl 
von Wechselwirkungen reduziert sich im Allg emeinen deren Aufkommen und es blei-
ben langfristig oft nur wenige Alttiere zurück. Die Ergebnisse der vorliegenden Unter-
suchung können in diese Richtung gedeutet werden. Mit der offensichtlich erfolgrei-
chen Ansiedlung des Zanders gelingt zwar die Etablieru ng eines Räubers. Dieser ist 
jedoch nicht in der Lage, ausgewachsene Karpfen zu erbeuten und damit auf deren 
Bestandsentwicklung regulierend einzuwirken. Bei zu dichten Karpfenbeständen kön-
nen die bekannten Probleme in den Sommermonaten oder auch nach der Überwinte-
rungsphase auftreten. Es wird daher empfohlen, in den Folgejahren eine gezielte Re-
duktion des Karpfenbestandes um wenigstens ein Drittel anzustreben. Dazu kann der 
Rheinische Fischereiverband seine Unterstützung anbieten. Einhergehend kann die 
Fortführung des Raubfischbesatzes die natürliche Regulierung der anderen Fischarten 
und des weiteren Karpfennachwuchses unterstützen. 
Wasservögel: Stockenten, Blesshühner, Teichhühner, Haubentaucher, Nilgänse, ge-
legentlich: Schwäne, Kanadagänse und Kormorane 
Brutzonen für kleinere Wasservögel: 2 schwimmende Nisthilfen, 1 Entenhaus 
Ausstiege: 23 Kükentreppen und keine Steinausstiege 
Entenhäuser: 1 
Tabelle 9: Technische Anlage und deren Zustand des Adenauer Weihers. 
Technische An-
lage 
Baujahr Zustand 
technische Anla-
gen für den Be-
trieb des Ade-
nauer Weihers im 
Schachtbrunnen 
Landhaus Ku-
ckuck 
1921-23 sanierungsbedürftig 
Freispiegelleitung 
Kuckuck bis Aus-
lauf Junkersdorfer 
Str. 
1921-23 sanierungsbedürftig 
 
Maßnahmen: 
 Bau eines Grundwasserbrunnens

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  98 
Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko-
logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll (Maßnahme befindet sich in der Um-
setzung). 
 Schaumsprudler oder andere technische Einbauten 
Zur Erhöhung des Sauerstoffeintrags in das Gewässer notwendig. 
 Filterzone am Zulauf anlegen 
Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge-
biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse-
rung Wasserqualität). 
 Rückhaltung von Laubeintrag aus dem Zulaufgerinne 
Laub führt zur Bildung von Sedimentschichten, in denen durch Zersetzung sauer-
stoffzehrende Prozesse stattfinden. Am sinnvollsten ist die Abschöpfung des Laubs 
bereits von der Wasseroberfläche, damit das Absetzen und Fäulnisvor gänge be-
reits vermieden werden. Hierzu sind technische Anlagen (z.B. Rechen) vorzuse-
hen. 
 Entschlammung bei Bedarf 
6.4.2.3 Alpinumweiher 
Stadtteil:  Riehl 
Entstehungsjahr: 1912 
Wasserfläche:  0,12 ha 
Wassertiefe:  1,00 bis 2,00 m 
Wasserversorgung: Leitungswasser 
Als „Goldfischteich für Wasserpflanzen“ wurde der Alpinumweiher in den Entwürfen 
der damaligen Zeit bezeichnet, eine treffende Beschreibung für diesen auf seine Art 
besonderen Parkweiher. Angelegt wurde er im Jahr 1912 im Rahmen der Erweiterung 
der Kölner Flora. 
Wie in anderen Gartenanlagen spielt Wasser als Gestaltungselement und spannender 
Lebensraum auch in der Flora eine wichtige Rolle. Der Alpinumweiher mit seinen See-
rosen lädt dabei zum Träumen ein. 
Benannt ist er nach der hinter dem Teich aufra genden, eigens angelegten Felsen-
gruppe des Alpinums. Über deren homogen ausgebildete Felswand ergießt sich aus 
Natursteinblöcken ein künstlicher Wasserfall. Die Technik zur Umwälzung des kleinen 
und ökologisch sensiblen Parkweihers, der aufgrund der bemerk enswerten Bepflan-
zung als Sonderbiotop gilt, befindet sich im und in der Nähe des Gebirgsfelsens. Der 
Wasserfall versorgt den Weiher mit Sauerstoff. Wie der Flora -Weiher soll auch der

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  99 
Alpinum Weiher künftig über eine Ringwasserleitung aus einem eigens ange legten 
Grundwasserbrunnen gespeist werden. 
 
Abbildung 49: Der Alpinumweiher. 
Limnologischer Zustand: 
Der Alpinumweiher ist 2017 wie in den vorangegangenen Untersuchungsjahren durch 
eine massive Bedeckung mit weißen Seerosen und eine sehr geringe Wassertiefe von 
häufig nicht mehr als 30 cm sowie Verlandungsbereichen charakterisiert. Im Vergleich 
zum Vorjahr war der schon recht geringe Gesamtchlorophyll-a-Gehalt im Alpinumwei-
her um knapp 50% reduziert. 
Der Sauerstoffgehalt lag wie bereits im letzten Jahr deutlich unterhalb von 4 mg/L und 
unterschreitet somit im gesamten Wasserkörper für viele Organismen lebensnotwen-
dige Konzentrationen. Diese niedrigen Werte sind sicherlich durch die starke Beschat-
tung, die auch den Wasserkörper abkühlt, sowie die hohe Sedimentfläche in Relation 
zum geringen Wasservolumen (erhöhte Sauerstoffzehrung) verursacht. 
Die Phytoplanktonzusammensetzung wird weder von problematischen Algengruppen 
dominiert, noch sind Phosphorgehalt oder Chlorophyll a-Gehalt übermäßig erhöht. Die 
geschätzte Trophie schwankte in den Jahren 2014 -2016 zwischen eutroph (e1 ) und 
polytroph (p1) und liegt auch in diesem Jahr mit eutroph (e1) in diesem Schwankungs-
bereich. 
Aufgrund der geringen Sauerstoffgehalte, die für die Fische prob lematisch werden 
können, und der geringen Wassertiefe wird für den Alpinumweiher weiterhin eine Sa-
nierung in Form einer Entschlammung empfohlen. 
Fischbesatz:

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  100 
Das Gewässer weist einen, nur sehr flachen Wasserkörper mit einer Schlammauflage 
von z.T 1 m über Betongrund auf. Geringste Aufwirbelungen verursachen Schwefel-
wasserstoffaustritte aus dem Sediment. Die Fischartengemeinschaft ist vornehmlich 
durch Rotaugen, Giebel und Rotfedern geprägt. Daneben wurden kleinere Karpfen 
und einige Gründlinge nachweisen. Die größten Fische im Nachweis waren die Karp-
fen, die aber unter 50 cm Totallänge blieben. Alle anderen Fische blieben unter 18 cm. 
Vor dem Hintergrund der geringen Wassertiefe sowie der Schlammschicht können 
keine nachhaltigen Maßnahmen für eine fischereil iche Steuerung benannt werden. 
Größere Hechte würden beispielsweise ein Durchfrieren des Teiches im Winter nicht 
überstehen. Als Referenz für den Istzustand könnte ein trockenfallendes Fluss -Altge-
wässer herangezogen werden. Hier würde man natürlicherweise eine Artengemein-
schaft von hauptsächlich Rotfedern, Moderlieschen, Schleien, gg f. Karauschen und 
Hechten vorfinden. Daneben junge Stadien von anderen Cypriniden. Die Fische könn-
ten bei einem Altgewässer in Flussnähe allerdings im Falle der hochwasserbedingten 
Anbindung an den Vorfluter in den Fluss wechseln. Daher ist eine Vergleichbarkeit nur 
bedingt gegeben. 
Einen akuten Handlungsbedarf für eine Fischentnahme wird nicht gesehen. Der Fisch-
bestand wird durch die Rahmenbedingungen bereits reguliert und kann nicht kritisch 
anwachsen. 
Für das weitere Vorgehen ist eine Zielbeschreibung für das Gewässer entscheidend. 
Soll es vornehmlich den Wasserpflanzen und einer Vielzahl von weiteren Kleinlebe-
wesen als Lebensraum dienen, ergibt sich kein akuter Handlungsbedarf. Soll das Ge-
wässer einen Teichcharakter mit auch größeren Fischen bekommen, wird eine Ent-
schlammung unausweichlich sein. Die StEB Köln werden die Entwicklung weiter be-
obachten und in Abstimmung mit der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen eine Entschlammung prüfen. 
Wasservögel: keine 
Brutzonen: Schilfbereich 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: keine

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  101 
Tabelle 10: Technische Anlagen und deren Zustand des Alpinumweihers. 
Technische Anlagen Baujahr Zustand 
Trinkwasseranschluss 
über Bachlauf Nr. 2 
1950 Zustand unklar 
Umwälzung inkl. 
Steuerung im Ge-
birgsfelsen 
1950 ohne Befund 
Ablaufschieber 1912 stark verschlammt und 
außer Funktion 
 
Maßnahmen: 
 Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen – Kostenbeteiligung StEB Köln)  
Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko-
logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll. 
 Entschlammung in Abstimmung mit  dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrun dlage zurückgehen und 
dadurch das Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 
 
6.4.2.4 Blücherparkweiher 
Stadtteil:  Bilderstöckchen 
Entstehungsjahr: 1911 bis 1913 
Wasserfläche:  1,20 ha 
Wassertiefe:  1,00 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Der Blücherparkweiher entstand mit dem Ausbau des Blücherparks Anfang des 20. 
Jahrhunderts. Die Parkanlage stammt folglich aus einer Zeit, in der der Kölner Norden 
mit den Stadtteilen Neuehrenfeld und Nippes vorwiegend industriell geprägt war. Sie 
sollte den Menschen in der Nachbarschaft zur Erholung dienen, was im Übrigen noch 
heute der Fall ist. 
Der Park ist nach wie vor das größte zu sammenhängende Stück Grün in diesem Teil 
der Stadt. Er wird vor allem in den Sommermonaten zum Grillen, Joggen, Fußballspie-
len oder einfach nur zum Spazierengehen genutzt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  102 
Eine wichtige Rolle spielt dabei das zentral im Park gelegene, rechteckige Wasserbe-
cken, das ein elementarer Bestandteil der Gartenarchitektur ist. Eingerahmt wird es 
von mit hundertjährigen Linden gesäumten Wegen. Am Parkweiher selbst befindet 
sich ein kleiner Gastronomiebetrieb mit Kahnverleih. 
Die Schwimmfontäne, die einst in der Mitte  des Parkweihers plätscherte, ist mittler-
weile stillgelegt. Um die Notbelüftung und Ausgasung des flachen Weihers bei Extrem-
wetterlagen zu gewährleisten, wurde 2011 jedoch ein neuer Schaumsprudler instal-
liert. Ferner wurde 2016 ein Grundwasserbrunnen zur B espeisung des Parkweihers 
hergestellt. 
Ufereinfassung und Sohle des Blücherparkweihers sind stark beschädigt und müssen 
saniert werden. Um diese Arbeiten durchführen zu können, wird der Blüch erparkwei-
her vorab entschlammt. 
 
Abbildung 50: Der Blücherparkweiher. 
Limnologischer Zustand: 
Der Blücherparkweiher behielt im Vergleich zum Vorjahr 2017 seinen geringen som-
merlichen Phosphorgehalt bei, während sich der Nitratgehalt leicht erhöhte. Der im 
Vorjahr gemessene erhöhte Ammoniumge halt reduzierte sich hingegen auf ca. 10% 
des Vorjahreswertes.  
Die Verbesserung der Trophie von polytroph p1 (2014 und 2015) zu mesotroph im 
Jahr 2016 konnte auch 2017 beibehalten werden.  
Möglicherweise zeigen die Maßnahmen der Durchspülung und der Fischentnahme im 
Weiher langfristigere Erfolge. Der Zufluss des Blücherparkweihers liegt unter der Was-
seroberfläche, eine separate physikochemische Untersuchung des Zuflusswassers 
war daher nicht möglich.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  103 
Es gab auch in 2017 , wie im Jahr zuvor , keine nennenswe rte Entwicklung von 
Cyanobakterien und der Chlorophyll-a-Gehalt lag sehr niedrig.  
Das Zooplankton ist dominiert von Wasserflöhen (Daphnia) und weiteren planktischen 
Crustaceen, was auf einen sehr niedrigen Fischbestand und somit eine erfolgreiche 
Reduzierung des Fischbestandes im Jahr 2016 schließen lässt.  
Neben den angepflanzten, geringen Bestände von Typha latifolia (ca. 5% Uferlinie) im 
Uferbereich traten während des Untersuchungszeitraumes Dominanzbestände von 
Potamogeton filiformis auf, welche während der ersten Makrophytenerfassung in 2016 
nicht festgestellt wurden.  
Für den Blücherparkweiher liegen aus limnologischer Sicht keine Indizien für einen 
dringlichen Handlungsbedarf vor, allerdings sollte dieses Gewässer aufgrund seiner 
Neigung zur Ausbildu ng von Blaualgenblüten in den vergangenen Jahren sowie zur 
Untersuchung der Entwicklung nach der Fischentnahme vorerst noch limnologisch 
überwacht werden. Allerdings ist das Becken undicht und soll im Zuge der Sanierung 
vertieft werden, um den Fischen mehr Rückzugsmöglichkeiten zu geben. 
Fischbesatz: 
Im Rahmen der laufenden Sanierung des Weihers wurde der Fischbestand abgefischt. 
Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Blesshühner 
Brutzonen: Schilfbereich 
Ausstiege: nur diverse Kükentreppen 
Entenhäuser: keine 
Tabelle 11: Technische Anlagen und deren Zustand des Blücherparkweihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 
Schaumsprudler 15.01.2013 wartungsintensiv 
Überlauf 1913 sanierungsbedürftig 
Pflanzkläranlagen im 
Bereich NW- und 
NO-Ecke 
1950 ohne Funktion 
 
Maßnahmen: 
 Sanierung der Sohle und der Ufereinfassung einschl. Neubau der technischen An-
lagen 
Vollständige Sanierung des Betonbauwerks notwendig.  Die Maßnahme wird bis 
2020 umgesetzt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  104 
6.4.2.5 Clarenbachkanal 
Stadtteil:  Braunsfeld 
Entstehungsjahr: 1923 
Wasserfläche:  1,02 ha 
Wassertiefe:  1,30 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Gemeinsam mit dem Rautenstrauchkanal, aus dem er auch sein Wasser erhält, bildet 
der Clarenbachkanal das Gewässersystem d er Lindenthaler Kanäle, das an der Uni-
versitätsstraße einen zum Aachener Weiher führenden Überlauf aufweist. Die Kanäle 
stellen eine radiale Verbindung zwischen dem Inneren und Äußeren Kölner Grüngürtel 
her und begreifen Wasser dabei als stadtgestaltendes Element. Der Clarenbachkanal 
beginnt am italienischen Kulturinstitut und geht Richtung Westen in den Rauten-
strauchkanal über. 
Realisiert wurde die gesamte Anlage 1923 durch den Gartenbaudirektor Fritz Encke, 
der so die Idee des Generalbebauungsplans von Fr itz Schumacher aus den Jahren 
1920 bis 1923 umsetzte. Der vom Aachener Weiher ausgehend erste Teil des Kanals 
wurde schon zur Entstehungszeit mit Rosskastanien bepflanzt. 
 
Abbildung 51: Der Clarenbachkanal. 
Limnologischer Zustand: 
Der Clarenbachkanal weist 2017 gegenüber dem Vorjahr wieder einen geringeren 
Nährstoffgehalt auf, und zeigt mit der Trophieklasse eutrophie e1/e2 wieder dieselbe 
Klasse auf wie in den Jahren 2014 -2015. Der Ammoniumgrenzwert wird nach LAWA

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  105 
(2012) nur knapp unterschritten. Der Gesamtchlorophyll-a-Gehalt ist mit 10,7 μg Chl -
a/L wieder relativ gering. 
Die Zusammensetzung der Makrophytenbestände ist über die letzten Untersuchungs-
jahre gleichbleibend. Einzig der Dominanzbestand der Armleuchteralge Chara globu-
laris ist mit 5% Bedeckung gegenüber 50% Bedeckung im Vorjahr deutlich reduziert. 
Das Phytoplankton zeigt eine typische Zusammensetzung nährstoffreicher Gewässer, 
dominiert von Schmuckalgen, Grünalgen und Goldalgen. Blaualgen sind nicht im nen-
nenswerten Maße vorhanden. 
Für den Clarenbachkanal gibt es aus limnologischer Sicht keinen Handlungsbedarf. 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 0,6 ha großen Clarenbachkanals wurde am 14. Juni 2017 
durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 740 m mit einer Fläche von 1.1 10 m² 
elektrisch beprobt. Insgesamt wurden 100 Fische aus 4 Arten und mit einer Gesamt-
biomasse von rund 16,4 kg gefangen. Die Artenzahl ist damit eher gering. Es erfolgte 
keine Entnahme von Fischen. Die Lindenthaler Kanäle sind nach einer vollständigen 
Sanierung im Aufbau eines neuen Fischbestandes begriffen. Zum Zeitpunkt der Be-
probung fielen der verhältnismäßig klare Wasserkör per sowie eine reiche submerse 
Vegetation auf. Im Rahmen des Programms seit 2011 ist die vorliegende Bestandser-
fassung die erste nach der Sanierung (inkl. Trockenlegung) des Gewässers. Die Lin-
denthaler Kanäle waren zu der damaligen Zeit noch von starken Karpfen- und Rotau-
genbeständen geprägt. 
Die häufigste Art war die Schleie gefolgt vom Flussbarsch, wobei die Schleien - über-
wiegend E xemplare von bis zu 20 cm Totallänge - rund ¾ der Biomasse stellten. 
Exemplare bis 10 cm könnten dabei auf eine eigenständige Reproduktion der Schleie 
im Gewässer hinweisen. Der Raubfischanteil an der Fischbiomasse betrug 24,4 % 
(inkl. der Art Aal) und ist  damit im anzustrebenden Wertebereich von 20 % bis 30 %. 
Der moderate Besatz mit einzelnen Hechten könnte dieses Verhältnis weiter optimie-
ren. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 148 
kg/ha und liegt damit in einem unkritischen Bereich unter 200 kg/ha. Die Bewirtschaf-
tung als Hecht -/Schleiengewässer könnte den aktuellen Zustand stabilisieren. Aller-
dings zeigt die Erfahrung, dass das Fehlen von Karpfen in den Stadtgewässern zu 
einer geringeren Trübung und einem damit im Zus ammenhang stehenden starken 
Pflanzenwachstum (submers) führt. Aus diesem Grunde wurden einige Karpfen in 
Rautenstrauch-Kanalsystem belassen, denn die „Krautproblematik“ führt zu Unterhal-
tungsproblemen. Karpfen sorgen durch ihre permanente Wühltätigkeit am Gewässer-
grund für eine stete Rücklösung von Trüb- und Nährstoffen und damit für eine Eintrü-
bung des Wasserkörpers, die das Pflanzenwachstum hemmen kann. Die Entwicklung 
am Clarenbachkanal bleibt dahingehend abzuwarten. Dauerhaft klares Wasser ohne 
starkes und möglicherweise dann auch problematisches Pflanzenwachstum wird ver-
mutlich nicht zu halten sein.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  106 
Wasservögel: Stockenten, Nilgänse, Blesshühner, Teichhühner, Kormorane, Reiher, 
gelegentlich: Schwäne und Kanadagänse 
Brutzone: Uferbereich im Schilf 
Ausstiege: nur natürliche 
Entenhäuser: keine 
Tabelle 12: Technische Anlage und deren Zustand des Clarenbachkanals. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Siebbandrechenanlage 
Universitätsstraße inkl. ei-
ner Stromanschlusssäule 
Clarenbachstr. ca. 5 m ab 
Ecke Universitätsstr. 
05.09.2011 wartungsintensiv 
- Venturi-Schwelle auf 
Mauerkopf und Unterwas-
sergitterroststeg, sowie 
beidseitl. Gabioneneinfas-
sung, Pflanzenkläranlage 
und 1,00 m breiten paral-
lel verlaufenden Sauer-
grasstreifen  
- Eine Stromanschluss-
säule Platzfläche Bruck-
nerstraße für Umwälz-
pumpe Wasserkläranlage 
Einlaufbecken 
05.09.2011 wartungsintensiv 
Rohrleitung Universitäts-
straße bis Aachener Wei-
her 
1950 Zustand unklar 
 
Maßnahmen: 
 Umbau der Reinigungsschächte / Siebbandrechenanlage 
Anlagen liegen an unzugänglichen Stellen und müssen versetzt bzw. umgebaut 
werden. 
 Zulaufkanal Aachener Weiher  
Kanal bleibt bestehen oder wird zurückgebaut  
 Vorrichtung für Laubentnahme aus dem Gewässer (Nährstoffreduzierung)

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  107 
Laub führt zur Bildung von Sedim entschichten, in denen durch Zersetzung sauer-
stoffzehrende Prozesse stattfinden. Am sinnvollsten ist die Abschöpfung des Laubs 
bereits von der Wasseroberfläche, damit das Absetzen und Fäulnisvorgänge be-
reits vermieden werden. Um die hierzu erforderlichen G roßgeräte in Weihernähe 
positionieren zu können, sind ggf. bauliche Maßnahmen (Plateau, Berme) herzu-
stellen. 
6.4.2.6 Decksteiner Weiher 
Stadtteil:  Lindenthal, Sülz 
Entstehungsjahr: 1928 bis 1932 
Wasserfläche:  24,80 ha 
Wassertiefe:  1,10 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Der Decksteiner Weiher ist der größte künstlich angelegte Parkweiher in Köln. Er er-
streckt sich in einem leichten Bogen auf einer Länge von gut zwei Kilometern. 
Ende der 1920er bis Anfang der 1930er Jahre wurde er vom damaligen Stadtbaurat 
Theodor Nussbaum realisiert. Dabei diente der städtebauliche Gesamtplan von Fritz 
Schumacher als Grundlage. Da Nussbaum ein Freund des Wassersports war, entwarf 
er den Weiher auch als Übungsstrecke fürs Rudern. 
Bis heute weist die Anlage einen hohen Freizei twert auf. Der Decksteiner Weiher ist 
sowohl ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger, die unter den schattigen Bäumen 
breiter Alleen flanieren, als auch Sportstätte für Jogger und Walker. Am Ufer gibt es 
zahlreiche Möglichkeiten zum Verweilen sowie ei nen Bootsverleih und eine Minigol-
fanlage unweit des Hauses am See. Sehenswert ist auch das Decksteiner Fort als Teil 
der einst gewaltigen Kölner Festungsanlage.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  108 
 
Abbildung 52: Der Decksteiner Weiher. 
Der Untergrund des Weiher s war ursprünglich durch 5 x 5 Meter große Betonplatten 
abgedichtet. Im Zweiten Weltkrieg wurden große Teile der Anlage zerstört, die Abdich-
tung erfolgte nunmehr mit Ton. 
 
Limnologischer Zustand: 
Der Decksteiner Weiher zeigt 2017 wie bereits in den letzten  Untersuchungsjahren 
eine deutliche Zweiteilung. Der südliche bis mittlere Abschnitt des Gewässers weist 
weiterhin einen Gesamtphosphorgehalt von 32 μg P/L auf, die gute Wasserqualität mit 
der Trophiestufe mesotroph bleibt auch dieses Jahr erhalten. Der nö rdliche Gewäs-
serabschnitt zeigt wiederum einen deutlich höheren Phosphorgehalt (92 μg P/L) auf 
und ist mit 44,4 μg Chl-a/L, wie schon in den letzten untersuchten Jahren, durch hohe 
Algendichten charakterisiert. Die Zweiteilung des Gewässers wird auch an de n Mak-
rophytenbeständen deutlich. Neben den Dominanzbeständen der Armleuchteralge Ni-
tellopsis obtusa im südlichen Gewässerabschnitt konnten lediglich vereinzelte Be-
stände von der Wasserpest Elodea spec. sowie des Laichkrauts Potamogeton crispus 
im mittleren und nördlichen Abschnitt festgestellt werden (Tabelle 4.8; vgl. auch Karte 
der Makrophytenbedeckung, Abb. 8.2). 
Die Untersuchung des Oberflächenzuflusses des Decksteiner Weihers ergab neben 
sehr niedrigen Gesamtphosphorkonzentration einen relativ hohen Nitratgehalt von 4.6 
mg NO3- N/L. Zum Zeitpunkt der Untersuchung des Decksteiner Weihers war lediglich 
der Zulauf in der Gewässermitte (Gleueler Straße) aktiv. 
Im südlichen und mittleren Bereich des Decksteiner Weihers sind bei sehr geringen 
Algendichten keine Blaualgen nachweisbar. Im nördlichen Abschnitt trat als dominante 
Blaualge auch 2017 Aphanizomenon flos -aquae mit einer massiven Algenblüte auf,

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  109 
die für ihre Präferenz für nährstoffhaltige Stillgewässer und ihre Fähigkeit zur Toxinbil-
dung bekannt ist. 
Insgesamt ist die Situation im Decksteiner Weiher gegenüber 2016 unverändert. 
Daher wird für den Decksteiner Weiher grundsätzlich ein weiteres Monitoring empfoh-
len. Wichtig wäre zudem eine zusätzliche Untersuchung zum Nährstoffeintrag im nörd-
lichen Abschnitt. 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 21,5 ha großen Decksteiner Weihers wurde am 11.06.2016 
durchgeführt. Es wurde eine Strecke 1.000 m mit einer Fläche von 1.500 m² elektrisch 
beprobt. Daneben kamen 7 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wurden 7 1 Fi-
sche aus 7 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 157 kg gefangen. Die Raub-
fischarten Aal, Flussbarsch und Hecht wurden wie vorgesehen zur Stärkung des Raub-
fischanteils zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 145 kg der Arten Brachsen, Gie-
bel, Graskarpfen und Karpfen. 
Die häufigste Art war der Brachsen gefolgt vom Karpfen und dem Aal. Die Arten Karp-
fen und Brachsen stellten mit rund 78 % den Großteil der gefangenen Biomasse. Ge-
genüber den Befischungen in den Jahren 2011 und 2014 konnte in 2016 der Hecht als 
eine neue Art im Gewässer nachgewiesen werden. Dies ist mutmaßlich auf die einge-
leiteten Besatz- und Hegemaßnahmen zurückzuführen. Der an submerser Flora stel-
lenweise reichhaltige Decksteiner Weiher bietet gegenüber dem trüben Aachener Wei-
her offensichtlich bessere ökologische Rahmenbedingungen für den Hecht. Die Art 
kann sich etablieren. Hingegen fehlt in 2016 der Nachweis von Zandern. Die Besatz-
maßnahmen zeigen bei dieser Art im Weiher offensichtlich nicht den gewünschten Er-
folg. Der Flussbarsch, der 2011 noch zahlenstark vertreten war, in 2014 im Fang plötz-
lich fehlte, ist in 2016 wieder vertreten, wenngleich nur mit wenigen Exemplaren. Rot-
augen, die in 2011 noch einen relativen Häufigkeitsanteil von fast 50 % hatten, fehlen 
in den Befischungen 2014 un d 2016. Solche Bestandseinbrüche bei Rotauge und 
Flussbarsch gehen in anderen Gewässern für gewöhn lich mit einem verstärkten 
Fraßdruck durch Kormorane einher. Auch am Decksteiner Weiher könnte dies eine 
Ursache für den Rückgang dieser Arten sein. Vor Ort g aben Fischereiberechtigte je-
denfalls Hinweise dazu. 
Nach Beobachtungen konnten zeitweise bis zu 35 Kormorane angetroffen werden. Der 
Raubfischanteil an der Fischbiomasse (inkl. Aal) betr ug in 2016 6,6 % und ist in der-
selben Größenordnung wie in 2014. Der Anteil bleibt deutlich unter dem anzustreben-
den Wert von 20 % bis 30 %. Eine weitere Förderung des Hechtbestandes erscheint 
daher sinnvoll. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor 
Entnahme) betrug rund 215 kg/ha und lag damit deutli ch unter den Werten der Dich-
termittlungen von 2011 (rd. 482 kg) und 2014 (rd. 450 kg). Ähnlich wie beim Aachener 
Weiher scheint damit eine Stabilisierung des Fischbestandes auf ein unkritisches Ni-
veau gegeben zu sein, wenngleich es sich bei diesen Werten immer nur um eine erste

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  110 
Annäherung handeln kann. Für die Fischbestandsreduktion in der angegebenen Di-
mension kommt neben den getätigten Entnahmen als eine mögliche Ursache der be-
reits angesprochene Kormoranfraß in Betra cht. Unter Annahme von 215 kg/ha  ver-
bleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer 
Größenordnung von bis zu 4.500 kg. 
Die nachgewiesenen Brachsen und Karpfen weisen eine Totallänge zwischen 50 cm 
und 80 cm auf. Brutfische dieser Arten bzw. Altersklassen unter 40 cm konnten nicht 
festgestellt werden. Damit ist unterbunden, dass der Bestand des Karpfens durch na-
türlichen Zuwachs kurzfristig auf ein kritisches Maß anwächst. Eine weitere Reduktion 
dieser Fischart über die angelfischereiliche Hege hinaus, erscheint daher vorerst nicht 
nötig zu sein. Insgesamt deutet das Fehlen von Fischen unter 15 cm auf eine Störung 
bei der Rekrutierung hin. Als eine mögliche Ursache wurde verstärkter Kormoranfraß 
bereits oben diskutiert. 
Wasservögel: Schwäne, Kanadagänse, 1 Graugans, Stockenten, Nilgänse, Blesshüh-
ner, Haubentaucher, Reiher, Kormorane 
Brutzone:  Vogelinsel und Schilfbereich (Haus am See) 
Ausstiege: nur natürliche über flache Betonkante 
Entenhäuser: keine 
Tabelle 13: Technische Anlagen und deren Zustand des Decksteiner Weihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
2 Grundwasserbrun-
nen 
05.09.2016 ohne Befund 
Trinkwasseranschluss 1950 ohne Befund 
 
Maßnahmen: 
 Uferrandeinfassung sanieren und erneuern  inkl. d er notwendigen Entschlam-
mungsarbeiten 
Betonanlagen sind stark sanierungsbedürftig. 
 Filterzonen anlegen 
Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge-
biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse-
rung Wasserqualität). 
 Bootsanleger für Schulbetrieb erneuern 
Die Anlage ist verrottet und muss instandgesetzt werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  111 
 Prüfung, ob Notüberlauf zum Duffesbach und die Verbindung zum Klettenbergpark-
weiher reaktiviert werden kann, um die Wasserqualität im Duffesbach und im Klet-
tenbergparkweiher zu verbessern. 
6.4.2.7 Floraweiher 
Stadtteil:  Riehl 
Entstehungsjahr: 1863 
Wasserfläche:  0,25 ha 
Wassertiefe:  2,30 m 
Wasserversorgung: Leitungswasser 
Direkt neben dem Kölner Zoo liegt die Flora, der Botanische Garten der Domstadt, der 
einen großen und attraktiven Facettenreichtum an teils exotischen Pflanzen aufweist. 
Eingeweiht wurde er im Jahr 1864. Ein Jahr zuvor war bereits der Floraweiher angelegt 
worden – ein flaches Gewässer mit nur wenig Ufer- und Wasservegetation und einem 
hohen Fischbestand. 
Eine be sondere Rolle spielte der Parkweiher im Jahr 1906, als mit der Deutschen 
Kunstausstellung eine Veranstaltung von internationalem Rang in der Flora stattfand 
und dieser den Jugendstil brachte. Um den Floraweiher herum wurde seinerzeit eine 
Gruppe von Gebäuden angelegt, die die unterschiedlichen Strömungen des Jugend-
stils verkörpern. Imposant ist dies heute noch, ebenso wie die Neptun -Statue in der 
Mitte des Parkweihers. 
Unter der Statue befindet sich übrigens eine Umwälzpumpe, die durch einen Schalt-
kasten im Sockel gesteuert wird. Sowohl die Neptun -Statue als auch der Pumpenso-
ckel sind denkmalgeschützt. Wie beim benachbarten Alpinum Weiher soll die Wasser-
speisung auch beim Floraweiher ab 2018 über eine Ringwasserleitung aus einem ei-
gens angelegten Grundwasserbrunnen erfolgen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  112 
 
Abbildung 53: Der Floraweiher. 
Limnologischer Zustand: 
Der teilweise mit Seerosen (Nymphaceae) bedeckte Floraweiher zeigte auch im Jahr 
2017 sehr nährstoffreiche (polytroph p2) Bedingungen. Auffällig ist weit erhin der ge-
genüber dem Vorjahr weiter erhöhte Ammoniumgehalt, der deutlich über den LAWA -
Grenzwerten für Güteklasse II liegt. Das Phytoplankton weist in der fluorimetrischen 
Messung eine Dominanz der Grünalgen an, aber auch einen deutlichen Gehalt an 
Blaualgen. In den Netzproben ist unter den Blaualgen die Biomasse der Arten Anaba-
ena cf. catenula und Chroococcus cf. limneticus sehr hoch. 
Im Floraweiher wurde bei der Probenahme wieder ein hoher Bestand an Karpfen fest-
gestellt, der eine nennenswerte interne Nährstoffquelle für dieses Gewässer darstellen 
kann. Die Fällung ufernaher Bäume und ein dadurch potentiell verminderter Eintrag 
organischen Materials blieben bisher ohne erkennbare Auswirkung auf den Nährstoff-
haushalt des Gewässers. 
Die geschätzte Trophie blieb, wie schon im Vorjahr, bei polytroph (p2). Aufgrund sei-
nes hohen Nährstoffgehaltes und dem deutlichen Blaualgenanteil ist für den Florawei-
her eine Sanierung dennoch weiterhin zu empfehlen. 
Fischbesatz: 
Der Floraweiher weist einen für Parkgewässer typisch dichten Fischbestand auf. Nach-
gewiesen wurden Karpfen, Schleien, zahlreiche, auch größere Hechte, Rotfedern so-
wie die gebietsfremden Fischarten Silberkarpfen, Graskarpfen und Blaubandbärbling. 
Mit insgesamt 17 Karpfen, einem Silberkarpfen und einem Graskarpfen wurden in der 
Größenordnung von 75 kg Fisch entnommen (ca. 30–50 % der Gesamtfischbiomasse, 
erste Schätzung). Das Gewässer bzw . der Fischbestand können nach dieser Ent-
nahme so belassen werden, ohne dass zeitnah negative Folgen zu erwarten sind.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  113 
Wasservögel: keine 
Brutzonen: Schilfbereich 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: keine 
 
Tabelle 14: Technische Anlagen und deren Zustand des Floraweihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Trinkwasseranschluss 
durch Überlauf-Kas-
kade 
1863 Zustand unklar 
Umwälzung durch 
Neptun-Statue 
1950 wartungsintensiv 
Überlauf (Rohr) unter 
Brücke 
1950 Zustand unklar 
 
Maßnahmen: 
 Bau eines Grundwasserbrunnens 
(Umsetzung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln 
– Kostenbeteiligung StEB Köln ) Die Umrüstung von Trink - auf Grundwasser zur 
Befüllung des Weihers ist aus ökologischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll. 
 Neubau Ablauf- /Überlaufbauwerk  
Die Anlage ist funktionslos und muss erneuert werden. 
 Umrüstung der Pumpe an der Neptunstatue, damit diese im Winter nicht ausgebaut 
werden muss 
 Entschlammung in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  114 
6.4.2.8 Groov 
Stadtteil:  Porz-Zündorf 
Entstehungsjahr: 1972 
Wasserfläche:  8,30 ha 
Wassertiefe:  0,50 bis 3,00 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Die Groov ist eine parkähnliche Insel im Kölner Ortsteil Porz -Zündorf und insbeson-
dere bei schönem Wetter ein beliebtes Ausflugsziel für Jung und Alt. Ursprünglich war 
sie einmal eine Insel im Fluss, die im Jahr 1849 jedoch mit dem Ufer verbunden wurde. 
Inzwischen ist der Rheinarm nur noch ein Doppelsee, in dem sich Schwäne, Enten, 
Gänse und sogar Schildkröten tummeln. 
Der Name "Groov" leitet sich von dem Wort "grava" ab, welches so viel wie Sandbank 
oder Kies bedeutet. Eine Kiesbank ist es auch, die hier e inen alten Rheinarm vom 
Fluss abtrennt und so die Entstehung des Geländes ermöglichte. Die Gewässer der 
Groov – die Obere und die Untere Groov – wurden Anfang der 1970er Jahre im Rah-
men des Ausbaus der Freizeitanlage im Bereich einer Hochflutrinne des Rheins ange-
legt. Möglich wurde dies durch die Schaffung eines Damms und die Zufuhr von Grund-
wasser. Der Wasserzulauf erfolgt über einen Brunnen an der Oberen Groov, von wo 
das Wasser über ein Durchlassrohr zur Unteren Groov weiterfließt. 
Eine Besonderheit der Oberen Groov ist ein Kranz von 16 Fontänen, die für die Belüf-
tung und einen stabilen Sauerstoffgehalt sorgen und gleichzeitig die Ästhetik als Aus-
flugsziel steigern. Beide Gewässer sind ökologisch isolierte Auengewässer mit hohem 
Fischbestand. 
 
Abbildung 54: Die Groov.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  115 
Neben Sandstränden und alten Baumbeständen bietet sie auch einige Restaurants 
und einen kleinen Yachthafen. Wer die Groov vom Wasser aus erleben möchte, kann 
an der Groov-Terrasse Tretboote ausleihen und „in See stechen“. 
Limnologischer Zustand: 
Die obere Groov weist 2017 einen flächendeckend hohen Anteil submerser (unterge-
tauchter) Makrophyten auf. Die dominanten Wasserpflanzen sind Myriophyllum spica-
tum und Elodea spec. Der Bestand an Ceratophyllum demersum ist g egenüber 2016 
drastisch zurückgegangen, so dass diese Pflanze nur noch vereinzelt als Begleitart zu 
finden ist. 
Im Hinblick auf die Nährstoffzusammensetzung des Wassers hat sich der Ammonium-
gehalt gegenüber dem Vorjahr mit 0,168 mg NH -4 N/L erhöht, weiterhin überschreitet 
der Nitratgehalt mit 3,33 mg NO3- N/L den Grenzwert nach LAWA (2012) für Gewässer 
der Güteklasse II. Die Erhöhung beider Werte ist möglicherweise Folge der Grundwas-
sereinspeisung am Westende des Gewässers, da auch in den Proben des Zulaufs  
erhöhte Werte an anorganischem Stickstoff gemessen wurden. Dieser Zulauf weist 
erfreulicherweise einen sehr geringen Phosphorgehalt auf. 
Die Trophie ist relativ gering (mesotroph). Die Phytoplanktonzusammensetzung wird 
durch Kieselalgen, Grünalgen und Blaualgen dominiert. 
Für dieses Gewässer ist aus trophischer Sicht kein Handlungsbedarf gegeben. Aller-
dings müsste weiterhin die Entwicklung der Makrophyten hinsichtlich einer starken 
Verkrautung im Blick behalten werden. 
Im Vergleich zum Vorjahr traten 2017 zum Untersuchungszeitpunkt größere Bestände 
der Wasserpest Elodea spec. sowie etwas größere Bestände des Ährigen Tausend-
blatts Myriophyllum spicatum in der Unteren Groov auf. Hierbei ist jedoch zu berück-
sichtigen, dass die Makrophytenkartierung in 2016 rel ativ kurz nach einer Makrophy-
tenentnahme durchgeführt wurde, die diesjährige Kartierung sollte folglich die Verhält-
nisse am Gewässer besser abbilden. 
Die Phosphorkonzentrationen weist, wie auch in der oberen Groov, gegenüber dem 
Vorjahr leicht reduzierte Werte auf. Die Nitratkonzentration ist jedoch deutlich geringer 
als in der oberen Groov. Die trophische Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr 
leicht auf eutroph (e1) verbessert, und liegt somit im Schwankungsbereich von me-
sotroph bis eutroph e2 der Jahre 2014-2016. 
Für die Untere Groov sind eine Überwachung der Makrophytenentwicklung und gege-
benenfalls eine Entkrautung des Gewässers weiterhin sinnvoll. 
Fischbesatz: 
Von den beiden rheinnahen Groov -Gewässern konnte aufgrund der Pflanzenproble-
matik (s.o.) nur das nordöstliche Gewässer, die Untere Groov, bearbeitet werden. Die 
Befischung des 2,4 ha großen Teils erfolgte früh im Jahr, am 26.04.2016. Es wurde

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  116 
eine Strecke von 1.000 m mit einer Fläche von 1.500 m² elektrisch beprobt. Daneben 
kamen 3 Stellnetze parallel zum Einsatz. 
Insgesamt wurden 42 Fische aus 10 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 54 kg 
gefangen. Die Raubfischarten Aal, Flussbarsch, Hecht, Waller und Zander wurden wie 
vorgesehen zur Stärkung des Raubfischanteils zurückgesetzt. Entnommen wurden 
der rund 19 kg schwere Karpfen sowie die gebietsfremden Arten Sonnenbarsch und 
Schwarzmaulgrundel. 
Die häufigste Fischart war der Hecht gefolgt von Flussbarsch und Rotauge. Für ein 
Auengewässer, das unter dem Einfluss des Rheinhauptstroms steht, ist dieser Befund 
wenig überraschend. Allerdings wären auch Brachsen zu erwarten gewesen, waren 
im Fang selbst jedoch nicht vertreten. Gegenüber der letzten Befischung in 2011 ergibt 
sich ansonsten kein wesentlich verändertes Bild. Ein großer Karpfen sowie ein größe-
rer Waller stellten mit rund 75 % den Hauptbiomasseanteil. Dies war in ähnlicher Weise 
auch in 2011 der Fall. Zander, die bereits in 2011 zu erwarten gewesen waren, konnten 
nunmehr in 2016 nachgewiesen werden. 
Für den Raubfischanteil wurde rechnerisch ein hoher Wert von rund 64 % an der Bio-
masse ermittelt. Da dieser Wert vornehmlich durch einen einzigen größeren Waller 
bestimmt ist, muss er unter Vorbehalt gewertet werden. Der Fang zahlreicher Hechte 
deutet jedoch zusätzlich einen erfreulich hohen Ra ubfischanteil an und ist auch im 
Sinne einer Biotopvernetzung zum Rhein sehr positiv zu bewerten. Der Hecht ist im 
Rheinstrom für seine Reproduktion auf ganzjährig oder zeitweise angebundene Auen-
gewässer und Überflutungsgebiete angewiesen. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug 
rund 212 kg/ha und lag damit unter dem Wert der Dic hteermittlung von 2011 (403 
kg/ha). Fischbestandsschwankungen in permanent oder zeitweise angebundenen Au-
engewässern sind normal und durch vielfältige Ursachen begründet. So ist der Fisch-
bestand des Rheins beispielsweise durch die rückläufige Entwicklung des Nährstoff-
gehaltes der fließenden Welle einer stetigen Veränderung unterzogen. Darüber hinaus 
kommt an Rheingewässern auch die Prädation durch den Kormoran zum Tragen. So 
sind Unterschiede in den Fischbestandsdichten nur unter generellen Annahmen zu 
interpretieren und hängen zusätzlich von „Zufallsereignissen“ wie Hochwässern ab. 
Für den Rhein lässt sich in den letzten Jahrzehnten ein klarer Trend zu weniger Mas-
senfischen (wie Brachsen und Rotauge) hin zu anspruchsvolleren , standorttypischen 
Arten wie z.B. Barben und Nasen ableiten. Diese Veränderungen wirken auch auf die 
Auengewässer. Ihre Fischbestände verändern sich mit. Unter der Annahme  von 212 
kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in 
einer Größenordnung von bis zu 500 kg. 
Der frühe Beprobungszeitpunkt führte dazu, dass von Cypriniden noch keine diesjäh-
rigen Brutfische nachgewiesen werden konnten. Der Hechtbestand zeigt ein ausge-
wogenes Verhältnis von jüngeren und älteren Hechten. Da die Groov -Gewässer vom

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  117 
Fischbestand des Rheins abhängen, sollte sich die Entnahme von Fischen auf die an-
gelfischereiliche Hege konzentrieren. In 2016 ergaben sich keine  Hinweise darauf, 
dass der aktuelle Fischbestand einer zusätzlichen Ausdünnung durch weitere Entnah-
memaßnahmen bedarf. 
Wasservögel: 6 Schwäne, Kormorane, Stockenten, Reiher (Obere Groov) 
Stockenten/1 Haubenente (Untere Groov) 
Brutzonen: Schilfbereiche 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: keine 
Tabelle 15: Technische Anlagen und deren Zustand der Groov. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Obere Groov:   
Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 
3 Umwälzpumpen inkl. 
Stromanschluss und 
Steuerungseinrichtungen 
im Teehaus 
1950 wartungsintensiv 
Mönchbauwerk im Mittel-
damm 
1950 Zustand unklar 
Steg mit Holzbeplankung 1950 sanierungsbedürftig 
schwimmende Insel (für 
Umwälzung) 
1950 ohne Befund 
Mitteldamm (gespunde-
tes Bauwerk) 
1950 ohne Befund 
Untere Groov:   
Fontäne 1950 wartungsintensiv 
Mönchbauwerk im 
Damm Gewässerkopf 
  
Ostseite 1950 Zustand unklar 
Teehaus mit Stroman-
schluss und Steuerungs-
einrichtungen 
1950 sanierungsbedürftig 
 
Steg (Metallkonstruktion) 1950 ohne Befund 
 
Maßnahmen: 
Obere Groov: 
 Bootsanleger neu bauen und hochwassersicher machen

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  118 
Die Anlage ist verrottet und muss instandgesetzt werden. 
 Anlegen einer Filterzone 
Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge-
biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse-
rung Wasserqualität). 
 Teilentschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlanden. Diesem ist vorzubeugen. 
 
Untere Groov: 
 Fontäne frostsicher umbauen  
 Kleinen Bootsanleger instand setzen 
Die Anlage ist verrottet und muss instandgesetzt werden. 
 Totholzeinbau für Jungfische 
Totholz dient als Rückzugsraum für Jungfische. 
 Teilentschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 
6.4.2.9 Kalscheurer Weiher 
Stadtteil:  Zollstock 
Entstehungsjahr: 1928 bis 1932 
Wasserfläche:  6,0 ha 
Wassertiefe:  1,10 m 
Wasserversorgung: Leitungswasser 
Die Ursprünge des Kalscheurer Weihers liegen in den 1920er Jahren. Der Parkweiher 
wurde im Zuge des Ausbaus des Äußeren Kölner Grüngürtels angelegt. Heute ist er 
ein echter Kulturweiher, an dem von Mai bis September ein eigenes Programm gebo-
ten wird. Organisiert wird dieses vom Verein „Unser Kalscheurer Weiher e.V.“, der das 
Gelände am Ufer gepachtet und hier ei n abwechslungsreiches Freizeitangebot ge-
schaffen hat.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  119 
Übrigens: Der Weiher hat sowohl eine eigene Website, hinter der sich der Verein ver-
birgt, als auch einen eigenen Song, in dem seine besonderen Reize als Treffpunkt für 
die Menschen der benachbarten Vier tel benannt werden. Ein Beispiel ist die hier be-
heimatete Außengastronomie mit einem kleinen Kahnpachtb etrieb.
 
Abbildung 55: Der Kalscheurer Weiher. 
Die Wasserversorgung des Kalscheurer Weihers wird von Leitungswasser auf Grund-
wasser umgestellt. Die defekte Solaranlage auf dem Weiher wird zurückgebaut. 
 
Limnologischer Zustand: 
Der Kalscheurer Weiher w ies in 2017 nahezu unverändert gute Nährstoffgehalte auf 
mit recht geringen Phosphorgehalten (26 μg P/L). Die Chlorophyll-a-Konzentration ver-
doppelte sich gegenüber dem Vorjahreswert, ist jedoch immer noch niedrig. 
Der Kalscheurer Weiher weist weiterhin einen sehr hohen Deckungsgrad von ungefähr 
95 % untergetauchter Makrophyten auf, dominant sind dabei Armleu chteralgen der 
Gattung Ni tella. Allerdings konnte ein relativ hoher Anteil an Blaualgen, dominiert 
durch Microcystis aeroginosa, festgestellt werden (Abb. 4.33). Dieses algenblütenbil-
dende und in vielen Fällen auch toxische bzw. allergene Cyanobakterium kam auch 
schon in den Jahren 2012-2015 in hohen Abundanzen im Kalscheurer Weiher vor. 
Im Kalscheurer Weiher liegt mit einem leicht eutrophen Zustand (e1) eine relativ gute 
Gewässerqualität vor, und liegt im Bereich der vergangenen Jahre (mesotroph – eu-
troph e2). Der Kalscheurer Weiher sollte aufgrund seiner Tendenz zur Ausbildung to-
xischer Blaualgenblüten weiterhin limnologisch überwacht werden. 
Fischbesatz:

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  120 
Die Befischung des rund 5,6 ha großen Kalscheurer Weihers wurde am 02.06.2016 
durchgeführt. Es wurde eine Strecke 1.400 m mit einer Fläche von 2.100 m² elektrisch 
beprobt. Daneben kamen 5 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wurden 49 Fi-
sche aus 9 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 133 kg gefangen. Daneben 
wurden ca. 500 Karpfenbrütlinge registriert, die in die Summenbe rechnungen nicht 
einbezogen werden (da Schätzung). Die Raubfischarten Aal, Flussbarsch, Waller und 
Zander wurden wie vorgesehen zur Stärkung des Raubfischanteils zurückgesetzt. Ent-
nommen wurden rund 61 kg der Arten Brachsen und Karpfen sowie die gebietsfremde 
Schwarzmaulgrundel. 
Die häufigste Art war der Aal gefolgt vom Karpfen und dem Waller. Dabei stellten die 
Arten Karpfen, Waller und Aal mit rund 93 % den Großteil der gefangenen Biomasse. 
Über den Verlauf der Befischungen der Jahre 2011, 2012, 2014 und 2016 bleibt das 
Arteninventar im Kalscheurer Weiher nahezu identisch, die Häufigkeit der Cypriniden 
(Karpfen, Brachsen und Schleien) nimmt jedoch ab. Erstmals konnte ein Rotauge 
nachgewiesen werden. Ab dem Jahr 2014 tauchen Waller im Fang auf. In 2016 stellen 
sie bereits rund 44 % der Biomasse. Die tendenziell rückläufige Bestandsentwicklung 
bei Brachsen und Schleien könnte mit diesem Aufkommen des Wallers in Zusammen-
hang stehen. Daneben ist auch hier der Einfluss des Kormorans gegeben. Das Fried-
fisch-Raubfischverhältnis hat sich über die Jahre von 2011 mit 15 % Raubfischanteil, 
über 2014 mit 16 % zu 2016 mit 52 % entwickelt und liegt nun sehr hoch. Der Zuwachs 
beim Raubfischanteil ist dabei dem hohen Biomasseanteil des Wallers geschuldet. Vor 
diesem Hintergrund wird es anderen Raubfischen wie dem Zander schwer fallen, sich 
nachhaltig zu etablieren. Er muss um das Futterangebot mit dem Waller konkurrieren. 
Hechte sind weiterhin nicht im Arteninventar vertreten bzw. konnten nicht nachgewie-
sen werden. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug 
rund 443 kg/ha und lag damit deutlich über den Werten der Dicht eermittlungen von 
2011 (rd. 236 kg/ ha) und 2014 (rd. 300 kg/ha). Die hohe Dichte kommt maßgeblich 
durch den hohen Biomasseanteil größerer Waller zu Stande. Der Fang größerer Ein-
zelindividuen kann ein Fangergebnis verfälschen, da die zufällige statistische Vertei-
lung von Biomasse und Anzahl nicht mehr geben ist. Ein Vergleich mit 2011 ist zudem 
nur bedingt möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Waller im Fang vertreten wa-
ren. Werden die mit dem Elektrogerät gefangenen Waller (5 Ind.) herausgerechnet, 
ergibt sich ein Bestand von 271 kg/ha. Dieser Wert spiegelt sicher besser die tatsäch-
liche Fischbiomasse im Weiher wieder und liegt in der bisherigen Größenordnung. Un-
ter Annahme von 271 kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein 
Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 1.460 kg. 
Die nachgewiesenen Brachsen und Karpfen weisen eine Totallänge zwisch en 50 cm 
und 80 cm auf. Zwar konnten Brutfische des Karpfens beobachtet werden, doch ist vor 
dem Hintergrund des Wallerbestandes anzunehmen, dass der Karpfenbestand durch 
natürlichen Zuwachs zunächst nicht auf ein kritisches Maß anwachsen kann. Eine wei-
tere Reduktion des Karpfens über die angelfischereiliche Hege hinaus, erscheint damit

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  121 
vorerst nicht nötig zu sein. Insgesamt deuten die sehr geringen Fangzahlen von Fi-
schen unter 15 cm (außer Karpfenbrut) auf eine Störung bei der Rekrutierung hin. Als 
mögliche Ursache kommen wie bereits diskutiert der Wallerbestand und so wie an an-
deren Gewässern auch verstärkter Kormoranfraß in Betracht. 
Wasservögel: Schwäne, Nilgänse, Kanadagänse, Stockenten, Blesshühner, Teich-
hühner, Reiher, Kormorane, Haubentaucher 
Brutzone: Brutinsel, Schilfbereich 
Ausstiege: nur natürliche über flache Betonkante 
Entenhäuser: keine 
 
Tabelle 16: Technische Anlagen und deren Zustand des Kalscheurer Weihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Solaranlage für Um-
wälzung 
ca. 1990 defekt 
Trinkwasseranschluss 1950 ohne Befund 
 
Maßnahmen: 
 Bau von zwei Grundwasserbrunnen 
Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko-
logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll (Maßnahme befindet sich in der Um-
setzung). 
 Bau der technischen Weihereinrichtung wie Schaumsprudler, Umwälzung in Filter-
zone, etc. 
Zur Erhöhung des Sauerstoffeintrags in das Gewässer notwendig. 
 Teilentschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  122 
 
6.4.2.10 Klettenbergparkweiher 
Stadtteil:  Klettenberg 
Entstehungsjahr: 1905 bis 1907 
Wasserfläche:  0,70 ha 
Wassertiefe:  0,40 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Die Anlage des Klettenbergparkweihers erfolgte in den Jahren 1905 bis 1907 im Zuge 
der Einrichtung einer Grünanlage im Bereich einer ehemaligen Kiesgrube. Die infolge-
dessen vertiefte Lage des Parkweihers und der umgebende dichte Baumbestand füh-
ren dazu, dass der relativ kleine Wasserkörper kaum vom Wind durchmischt werden 
kann. 
Sein Wasser erhält er über ein offenes Gerinne und einen gebauten Wasserfall aus 
einem 2016 errichteten Grundwasserbrunnen. Zuvor wurden 2014 die Umwälzanlage 
und ein Schaumsprudler erneuert, die bei Extremwetterlagen für die benötigte Sauer-
stoffzufuhr sorgen. Außerdem wurde eine Entschlammung und Erneuerung der Wei-
hersohle mittels Ton durchgeführt. 
Der flache Weiher mit hohem Fisch bestand fungiert als Erholungsgebiet für die Men-
schen aus dem Stadtviertel. Der Park selbst zeichnet sich dadurch aus, dass er vom 
damaligen Kölner Gartenbaudirektor Fritz Encke bewusst als Naturgarten mit Land-
schaftselementen und Vegetation der rheinische n Heimat angelegt wurde.
 
Abbildung 56: Der Klettenbergparkweiher. 
Limnologischer Zustand:

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  123 
Nach der Sanierung des Klettenbergparkweihers in 2013 zeigte dieser in 2014 einen 
nährstoffärmeren Zustand (mesotroph bis eutroph e1), we lcher sich über die Folge-
jahre 2015 (eutroph e2), 2016 (polytroph p1) zunächst verschlechterte. In 2017 ist nun 
mit der Trophiestufe eutroph (e1/e2) erstmals wieder eine Verbesserung festzustellen 
bei sinkenden Phosphorwerten (32 μg P/L). Die geringe Sichttiefe von 40 cm ist mög-
licherweise weiterhin durch das milchig trübe Wasser beeinflusst. 
Die Makrophyten-Zusammensetzung deckt sich mit den Vorjahren, die Bedeckungs-
grade sind jedoch vor allem bei Myriophyllum spicatum deutlich höher, da 2017 die 
Entkrautung erst nach der Makrophyten-Kartierung stattfand. 
Die Phosphorkonzentrationen im Zulauf liegen mit 15 μg P/L sehr niedrig. 
Aufgrund der starken Schwankungen in der Nährstoffkonzentration sollte die Entwick-
lung im Klettenbergparkweiher weiterhin regelmäßig überprüft werden. 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 0,6 ha großen Klettenbergparkweihers wurde am 07. Juni 
2017 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 390 m mit einer Fläche von 585 m² 
elektrisch beprobt. Daneben kam ein Stellnetz parallel zum Einsatz, blieb jedoch ohne 
Fang. 
Es wurden nur zwei Fischarten mit einer Gesamtbiomasse von 17,8 kg gefangen, wo-
bei die Fischart Giebel in allen möglichen Farbvarianten über 99 % der Fischindividuen 
und fast 96 % der Fischbiomasse stellte. Die überwiegende Anzahl dieser Fische wies 
eine Totallänge zwischen 10 cm und 15 cm auf. Die Fischart Nase ist eine typischer 
Flussfisch und natürlicherweise in permanent abgeschlossenen Stillgewässern nicht 
anzutreffen. Vermutlich wurde diese Fischart als Hinterlassenschaft ein es geleerten 
Gartenteichs in das Gewässer eingebracht. Der Klettenbergparkweiher wurde im Jahr 
2013 nahezu trocken gefahren und der Fischbestand wurde unter Mithilfe des RhFV 
geborgen. Die erste Bestandsaufnahme in 2011 ergab seinerzeit Bestände von Karp-
fen, Giebel, Bitterlingen  und wenigen Raubfischen (Fluss barsche) auf einem unkriti-
schen Gesamtbestandsdichteniveau von unter 100 kg/ ha. Der heute vorzufindende 
Fischbestand rekrutiert sich vermutlich aus kleinen Resten des Giebelbestandes nach 
der Abfischung in 2013 oder stammt ebenfalls aus einem Aquarium oder Gartenteich. 
Nur wenige Einzelexemplare sind beim Giebel für eine rapide Bestandsentwicklung 
erforderlich, da er über ein enormes Rekrutierungspotential verfügt, anpassungsfähig 
gegenüber Gewässerbelastungssituationen ist und bei Abwesenheit von Raubfischen 
zur Massenentwicklung neigt. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug 
rund 304 kg/ha und lag damit deutlich höher als in 2011. Eine Eindämmung dieser 
Entwicklung ist über den Besatz mit Hechten möglich. Allerdings werden Hechte vor 
dem Hintergrund der aktuell geringen Wassertiefe sehr schlechte Überwinterungsbe-
dingungen vorfinden. So bleibt eine grundlegende Sanierung des Weihers weiterhin 
Thema.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  124 
Wasservögel: Stockenten, Reiher, Blesshühner, Teichhühner 
Brutzone: Schilfbereich 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: keine 
 
Tabelle 17: Technische Anlagen und deren Zustand des Klettenbergparkweihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 
Schaumsprudler und 
Umwälzung inkl. 
Steuereinrichtung 
30.10.2014 wartungsintensiv 
Überlauf (Versicke-
rung) 
1950 Zustand unklar 
 
Maßnahmen: 
 Tiefzone für Fischbesatz anlegen inkl. Der notwendigen Entschlammungsarbeiten 
Um d ie Fischpopulation auch in den Wintermonaten stabil zu halten, ist eine 
Tiefzone im Weiher sinnvoll. Fische nutzen die tiefen Gewässerbereiche als Ruhe-
raum während des Winters. 
6.4.2.11 Mülheimer Stadtgartenweiher 
Stadtteil:  Mülheim 
Entstehungsjahr: 1912 
Wasserfläche:  0,20 ha 
Wassertiefe:  0,80 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Bevor das einstmals wohlhabende rechtsrheinische Mülheim mit seinen Industriebe-
trieben im Jahr 1914 von Köln eingemeindet wurde, schuf man einen Ort, an dem die 
Arbeiter der Enge ihr er Mietskasernen entrinnen und sich im Grün einer Parkanlage 
erholen konnten: den Mülheimer Stadtgarten. Aufgrund seiner zentralen Lage erhielt 
er bald den Beinamen „Central Park Mülheims“ – und wie in New York, so gibt es auch 
hier ein Gewässer, an dessen  Ufer die Menschen aus dem Stadtviertel im Sommer 
grillen oder und in der Sonne baden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  125 
Da der Parkweiher mit den Jahren sowohl Schäden an der betonierten Sohle als auch 
eine zunehmend schlechtere Wasserqualität aufwies, wurde er 2013 umfassend sa-
niert. Ein Grund hierfür war auch, dass durch eine Überfütterung der Wasservögel und 
sich zersetzende Brotreste dem Wasser Sauerstoff entzogen worden war. Das erhöhte 
vor allem bei höheren Temperaturen die Gefahr, dass das Gewässer umkippt. Um den 
Sauerstoffgehalt zu stabilisieren, wurden 2016 ein Schaumsprudler und ein Grund-
wasserbrunnen installiert. 
 
Abbildung 57: Der Mülheimer Stadtgartenweiher. 
Limnologischer Zustand: 
Eine vertikale Schichtung im Tiefenprofil war 2017 für keinen der g emessenen Para-
meter erkennbar. Auch eine sichtbare Entwicklung von Makrophyten im Mülheimer 
Stadtgartenweiher war nicht zu erkennen. 
Die Nährstoffkonzentration im Mülheimer Stadtgartenweiher ist 2017 äußerst hoch, 
sowohl der Gesamtphosphor - als auch Ammoni um- und Nitritgehalt überschreiten 
deutlich die Grenzwerte der stoffbezogenen chemischen Gewässerklassifikation nach 
LAWA (2012) für die Güteklasse II. 
Der Chlorophyll-a-Gehalt ist 2017 mit 4,4 μg Chl.a/L gegenüber den Werten der Vor-
jahre, die im August stets über 100 μg Chl.a/L lagen, allerdings sehr gering. Daher 
liegt die trophische Klassifikation rechnerisch nur bei eutroph (e2). Der Phosphorgehalt 
im Mülheimer Stadtgartenweiher liegt aber weiterhin im polytrophen bis hypertrophen 
Bereich. 
Daher ist eine Sanierung mit dem Ziel der Nährstoffreduktion weiterhin dringend an-
geraten. 
Fischbesatz:

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  126 
Am Mülheimer Stadtgartenweiher wurden in der vorliegenden Unt ersuchung 2 Fisch-
arten nachgewiesen. Als häufigste Fischarten tritt der allochthone Blaubandbärbling, 
daneben der Giebel auf. In der Biomasse dominiert der Giebel. Durch die einmalige 
Entnahme erfolgte eine erhebliche Reduktion des Fischbestands, wobei nac h einer 
realistischen Abschätzung noch ein Restbestand von 50 – 100 kg Fisch nach der Be-
fischung anzunehmen ist (welcher schnell wieder zunehmen wird). Grundsätzlich ist 
nach Möglichkeit ein komplett neuer Bestandsaufbau anzustreben. 
Auf Basis des aktuelle n Fischbestands und der gegebenen Produktionssteigerung 
durch die starke Zufütterung sollte eine jährliche Entnahme (Ertr agsmöglichkeit) von 
gut 75 kg/ha angestrebt werden, was an dem kleinen Gewässer (0,2 ha) einer Gesam-
tentnahme von rund 25 kg Fischbiomasse pro Jahr entspricht. 
Der Raubfischanteil an der Fischbiomasse sollte i.d.R. bei 20 bis 30 % liegen. Im Mül-
heimer Stadtgartenweiher wurden bei der vorliegenden Befischung jedoch gar keine 
Raubfische nachgewiesen.  
Wasservögel: Stockenten, Laufenten, Möwen, eine Nilgans 
Brutzone: keine bzw. Entenhaus 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: 1 
Tabelle 18: Technische Anlagen und deren Zustand Mülheimer Stadtgartenweiher. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 
Schaumsprudler 1950 wartungsintensiv 
Grundablass 1950 defekt 
Überlauf mit Gitter-
rostabdeckung 
1950 Zustand unklar 
 
Maßnahmen: 
 Entschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbest ände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 
 Tiefzone für Fischbesatz anlegen

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  127 
Um die Fischpopulation auch in den Wintermonaten stabil zu halten, ist eine 
Tiefzone im Weiher sinnvoll. Fische nutzen die tiefen Gewässerbereiche als Ruhe-
raum während des Winters. 
 Anlegen einer Filterzone / Versickerungszone 
Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge-
biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse-
rung Wasserqualität). 
 Ablauf- / Überlaufbauwerk instand setzen 
Die Anlage ist funktionslos und muss erneuert werden. 
6.4.2.12 Rautenstrauchkanal 
Stadtteil:  Braunsfeld 
Entstehungsjahr: 1923 
Wasserfläche:  0,81 ha 
Wassertiefe:  0,90 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Der Rautenstrauchkanal ist – wie auch der Clarenbachkanal – Teil der Lindenthaler 
Kanalanlage, die den Inneren und Äußeren Kölner Grüngürtel miteinander verbindet. 
Er beginnt mit einem runden, von zwei Skulpturen flankierten Wasserbecken, am Karl-
Schwering-Platz (gleich nebenan befindet sich ein kleiner Rosengarten) und führt in 
drei Abschnitten bis zum Lindenthalgürtel. 
Eine Besonderheit ist die barocke Formgebung der geradlinig verlaufenden Kanalan-
lage, die von Alleen mit Aho rnbäumen gesäumt wird. Geplant wurde der Rauten-
strauchkanal – wie auch der benachbarte Clarenbachkanal – in den 1920er Jahren 
vom Stadtplaner Fritz Schumacher, den Oberbürgermeister Konrad Adenauer zur Re-
alisierung der Grünplanung nach Köln geholt hatte. Die Umsetzung übernahm der da-
malige Gartenbaumeister Fritz Encke. 
Sein Wasser bezieht der Kanal aus dem 2016 errichteten Grundwasserbrunnen in der 
Nähe der Landgrafenstraße. Vom Rautenstrauchkanal wird das Wasser über ein Rohr 
zum Clarenbachkanal und zum Aachener Weiher weitergeführt.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  128 
 
Abbildung 58: Der Rautenstrauchkanal. 
Limnologischer Zustand: 
Wie schon der Clarenbachkanal weist 2017 auch der Rautenstrauchkanal eine gute 
Wasserqualität mit nur einem unwesentlich erhöhten Ammoniumwert auf. Der Chloro-
phyll a-Gehalt ist hingegen mit 42,0 μg Chl-a/L im mittleren respektive 34,9 μg Chl-a/L 
im östlichen Becken gegenüber dem Vorjahres Mittelwert mit 1,2 μg Chl -a/L deutlich 
erhöht. Auch das Phytoplankton zeigt wieder eine typische Zusammensetzung 
schwach eutropher Gewässer mit Grünalgen, Goldalgen und Dinoflagellaten. 
Die Makrophytenbestände sind gegenüber dem Vorjahr merklich reduziert. Dabei 
weist vor allem die Armleuchteralge Chara globularis mit 40% weniger Deckung deut-
lich geringere Bestände auf. Der Bewuchs dur ch filamentöse Grünalgen der vergan-
genen Jahre war zum diesjährigen Untersuchungszeitpunkt nicht festzustellen. 
Die Wasserqualität der Grundwassereinspeisung zeichnet sich wie bereits bei den an-
deren Gewässern durch sehr niedrige Phosphorgehalte und relati v hohe Nitratkon-
zentrationen aus. 
Die geschätzte Trophie liegt in diesem Jahr mit eutroph (e2) etwas höher als im Vor-
jahr. Seit 2014 schwankt die trophische Einschätzung zwischen mesotroph (m, 2015, 
2016) und eutroph (e2, 2014, 2017). 
Für den Rautenstrauchkanal gibt es aus limnologischer Sicht keinen Handlungsbedarf. 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 0,37 ha großen Rautenstrauchkanalteils mit dem Rondell-
bauwerk am östlichen Ende wurde am 14. Juni 2017 durchgeführt. Es wurde eine Stre-
cke von 480 m mit einer Fläche von 720 m² elektrisch beprobt. Es erfolgte keine Ent-
nahme von Fischen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  129 
Es wurden insgesamt 339 Fische aus 6 Arten mit einer Gesamtbiomasse von 54,7 kg 
gefangen. Zahlenmäßig dominierten die Kleinfischarten Moderlieschen und Bitterling, 
die zusammen rund 91 % der Individuen stellten. Bitterlinge wurden dabei in voller 
Laichfärbungspracht angetroffen. Ausgehend von der Fischbiomasse stellen Karpfen 
und Schleien den Hauptanteil (rund 53 %). Dabei wurden größere Karpfen bis 70 cm 
und größere Schleien nachgewiesen. Das Halten eines Karpfenbestandes war im ge-
samten Rautenstrauchkanalsystem bewusst zur Eintrübung des Gewässers gegen ein 
übermäßiges Pflanzenwachstum angestrebt worden. Im Arteninventar sind keine 
Raubfische vertreten. Dies erklärt vermutlich die hohe Individuenzahl von Kleinfischen. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug 
rund 760 kg/ha. Dies entspricht sicher nicht dem realen Fischbestand, denn im Rondell 
konnten die Karpfen an der Schilfinsel überdurchschnittlich gut gefangen werden (die 
meisten verbargen sich dort), so dass sich eine Überschätzung des Bestandes ergibt. 
Eine Bestandsdichte von 200 kg/ ha bis 400 kg/ha ist jedoch wahrscheinlich und Karp-
fen unter 25 cm deuten auf ein natürliches Aufkom men dieser Art hin. Die Bestands-
entwicklung sollte daher im Auge behalten werden. Gegebenenfalls kann mit einem 
moderaten Hechtbesatz einer übermäßigen Bestandszunahme entgegengewirkt wer-
den. 
Die Befischung des rund 0,16 ha großen Mittelteils des Rautenstr auchkanals erfolgte 
am 14. Juni 2017. Es wurde eine Strecke von 300 m mit einer Fläche von 450 m² 
elektrisch beprobt. Eine Fischentnahme war dort nicht vorgesehen. 
Insgesamt wurden 269 Fische aus 7 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 40,5 
kg gefangen. Die Kleinfischarten Stichling und Moderlieschen dominierten mit rund 94 
% den Fang. Bitterlinge waren in diesem Kanalteil hingegen nur vereinzelt vertreten. 
Den Hauptbiomasseanteil stellten Karpfen und Graskarpfen in Größen bis 60 cm To-
tallänge. Raubfische waren auch hier nicht vertreten. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 900 kg/ha 
und ist in gleicher Weise wie beim Rondellteil aufgrund der sehr guten Erfolgsrate beim 
Karpfenfang deutlich überschätzt. Realistisch ist ein Bestand zwischen 200 kg/ha und 
400 kg/ha. Auch in diesem Kanalteil sollte die Bestandsentwicklung der Fischfauna in 
regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls regulierend eingegriffen wer-
den, um ungünstigen Veränderungen entgegen wirken zu können. 
Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Kanadagänse, Nilgänse, Blesshühner, Teich-
hühner, Reiher, Eisvogel 
Brutzone: Schilfbereich 
Ausstiege: 12 Kükentreppen / 5 Steinausstiege 
Entenhäuser: 2

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  130 
Tabelle 19: Technische Anlagen und deren Zustand des Rautenstrauchkanals. 
Maßnahmen: 
 Umbau der Reinigungsschächte 
Anlagen liegen an unzugänglichen Stellen und müssen versetzt bzw. umgebaut 
werden. 
6.4.2.13 Stadtwaldweiher 
Stadtteil:  Lindenthal 
Entstehungsjahr: 1898/1919 
Wasserfläche:  6,50 ha 
Wassertiefe:  1,20 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Ende des 19. Jahrhunderts wurde damit begonnen, im Kölner Stadtwald, der sich vom 
Stadtteil Lindenthal bis nach Junkersdorf erstreckt und eine der größten Grünflächen 
der Stadt bildet, einen Parkweiher  anzulegen: den Stadtwaldweiher (heute auch oft 
Kahnweiher genannt). Dieser befindet sich an der Dürener Straße, in unmittelbarer 
Nähe zum Wildgehege im Stadtwald. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Skimmeranlagen mit Um-
wälzpumpen  Wasserklär-
anlagen Brücke 
Lortzingstr. 
und Brücke Klosterstr. 
- Pumpanlage (Einlaufbe-
cken mit Beton- mauer mit 
Venturi-Schwelle auf 
Mauerkopf und Unterwas-
sergitterroststeg, sowie 
beidseitl. Gabioneneinfas-
sung und  Pflanzenkläran-
lage) 
-Schaumsprudler 
05.09.2011 wartungsintensiv 
Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 
Überlauf ab Rondell / 
Karl-Schwering Platz über 
Unterflur-Rohrleitung in 
den Clarenbachkanal 
1950/Sanierung 2011 Zustand unklar

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  131 
Realisiert wurde er vom damaligen Gartendirektor der Stadt, Adolf Kowallek. Dabei 
wurde das System zunächst durch den Frechener Bach gespeist, später wurde eine 
Pumpe im Weiher installiert, auch um den Durchfluss für eine imposante Fontäne zu 
fördern. Insgesamt gibt es hier sogar zwei Fontänen, deren Düsen sich in einem 
Schacht inmitten des Parkweihers befinden, wobei die zweite über eine Grundwasser-
pumpe im Schachtbrunnen Kitschburger Straße betrieben wird. 
Ab 1919 wurden zusätzlich der unmittelbar benachbarte Waldweiher sowie kleine Ver-
bindungskanäle zwischen den Gewässern geschaffen. 
Heute ist der Stadtwaldweiher ein beliebtes Ausflugsziel für Familien, die hier auch 
Ruder- und Tretboote ausleihen können. 
 
Abbildung 59: Der Stadtwaldweiher. 
Limnologischer Zustand: 
Die Probenahme am 29.08.2017 wurde im Weiherbecken ös tlich der Kitschburger 
Straße durchgeführt. 
Im Vergleich zu den Vorjahren kam es im Stadtwaldweiher zu einer leichten Erhöhung 
des Phosphorgehaltes auf 0.109 mg P/L sowie zu einer Verdopplung der Ammonium-
konzentration auf 0,225 mg NH 4- N/L. Weiterhin verdo ppelte sich der Chloro phyll-a-
Gehalt gegenüber 2016 auf 93,7 μg Chl-a/L. Im Tiefenprofil kam es trotz der geringen 
Gewässertiefe von 0,9 m zu leicht abnehmenden Sauerstoffgehalten über dem Ge-
wässergrund. Der Stadtwaldweiher wies bereits seit 2014 eine erhöhte Trophie (poly-
troph p1) auf, im aktuellen Untersuchungsjahr kommt es zu einer weiteren Erhöhung 
auf die Trophiestufe polytroph (p2).

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  132 
Bei hohen Chlorophyll a-Werten von 93,7 μg/L ist weiterhin eine klare Dominanz von 
Blaualgen der Gattungen Lyngbya, Microcystis und Snowella z u verzeichnen. Dane-
ben liegen hohe Gehalte an Grünalgen und Kieselalgen vor. Im Stadtwaldweiher gab 
es keine quantitativ bedeutsame Entwicklung von Makrophyten. 
Aufgrund der langfristig erhöhten Nährstoffe und der Blaualgensituation sowie der Ten-
denz zur w eiteren Verschlechterung der Gewässergüte ist für den Stadtwaldweiher 
neben einem regelmäßigen limnologischen Monitoring auch die Erstellung eines Sa-
nierungskonzeptes sinnvoll. 
Fischbesatz: 
Die Befischung des rund 6,3 ha (nur Hauptteil) großen Stadtwaldwei hers wurde am 
26.08.2015 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 1.300 m mit einer Fläche von 
1.950 m² elektrisch befischt. Daneben kamen parallel 5 Stellnetze zum Einsatz. Insge-
samt wurden 171 Fische aus 8 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 101 kg ge-
fangen. Die Raubfischarten Flussbarsch und Zander wurden wie vorgesehen zurück-
gesetzt. Entnommen wurden rund 61,5 kg der Arten Karpfen, Brachsen und Graskarp-
fen. 
Die häufigsten Arten waren Rotaugen, gefolgt von Flussbarsch, Brachsen und Zander. 
Karpfen und Brachsen stellten jedoch rund 57 % der Biomasse. Der Raubfischanteil 
an der Fischbiomasse betrug 25,5 % und liegt damit im Bereich des anzustrebenden 
Wertes von 20 % bis 30 %. Von den Arten Brachsen, Flussbarsch, Rotauge und Zan-
der konnte der Nachweis ein er natürlichen Reproduktion im Gewässer erbracht wer-
den. Die Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 334 kg/ha, einem 
durchschnittlichen Wert für nährstoffreiche Stadtgewässer. Die Gesamtfischbiomasse 
wird auf dieser Grundlage auf rund 2.104  kg eingeschätzt und lag damit unter dem 
Wert von 2011 (2.667 kg). Mit der getätigten Entnahme von rund 61,5 kg gelang eine 
Reduktion des aktuellen Bestandes um rund 2,9 %. Die Bestandsdichte nach Ent-
nahme liegt bei rund 324 kg/ha und damit deutlich unter dem Wert von 2011 (401,9 
kg/ha nach Entnahme). 
Zusätzlich zur Minderung der Fischbiomasse ergeben sich gegenüber der Beprobung 
in 2011 Änderungen im Arteninventar: Weit weniger häufig als 2011 wurden vor allem 
Karpfen und Giebel nachgewiesen. Nicht im Fang 2015 vertreten waren die Arten Aal, 
Güster und die Zuchtform Koikarpfen. Ihr Fang gelang jedoch auch in 2011 nur in Ein-
zelexemplaren, so dass der Nachweis unter einer statistischen Wahrscheinlichkeits-
grenze lag und eher dem Zufall überlassen blieb. 
Die getätigten Entnahmen in 2011 sowie in den Folgejahren haben am Stadtwaldwei-
her offenbar zu einer nennenswerten Reduktion der Fischbiomasse beigetragen. Die 
ergriffenen Maßnahmen sollten fortgeführt werden. Es ergibt sich kein Hinweis darauf, 
dass sich die Fischbiomasse in unkontrollierter Weise progressiv entwickelt. Die Not-
wendigkeit einer Bestandsregulierung über das Maß der angelfischereilichen Bewirt-
schaftung hinaus, besteht offensichtlich nicht.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  133 
Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Kanadagänse, Nilgänse, Bl esshühner, Teich-
hühner, Reiher, Kormorane, Haubentaucher, Mandarinenten, Zwergtaucher, Eisvogel 
Brutzone: Schilfbereich, 2 Brutinseln (zu steil) 
Ausstiege: 5 Kükentreppen /5 Steinausstiege 
Entenhäuser: keine 
Tabelle 20: Technische Anlagen und deren Zustand des Stadtwaldweihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Brunnenstube 
Kitschburger Straße 
1898/1912 sanierungsbedürftig 
Schaumsprudler 
Waldweiher inkl. 
Stromanschluss-
säule 
25.09.2014 wartungsintensiv 
Fontäne Hauptwei-
her inkl. Stroman-
schlusssäule für 
Fontäne und Fontä-
nenbeleuchtung Dü-
rener Str. 
2007-2008 wartungsintensiv 
 
Maßnahmen: 
 Teilentschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrund lage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 
 Vorrichtung für Laubentnahme aus dem Gewässer (Nährstoffreduzierung) 
Laub führt zur Bildung von Sedimentschichten, in denen durch Zersetzung sauer-
stoffzehrende Prozesse stattfinden. Am sinnvollsten ist die Abschöpfung des Laubs 
bereits von der Wasseroberfläche, damit das Absetzen und Fäulnisvorgänge be-
reits vermieden werden. Um die hierzu erforderlichen Großgeräte in Weihernähe 
positionieren zu können, sind ggf. bauli che Maßnahmen (Plateau, Berme) herzu-
stellen. 
6.4.2.14 Theodor-Heuss-Weiher 
Stadtteil:  Neustadt-Nord 
Entstehungsjahr: um 1900 
Wasserfläche:  0,40 ha

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  134 
Wassertiefe:  1,20 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
Der Theodor-Heuss-Weiher wurde im Zuge des Ausbaus der K ölner Ringe angelegt. 
Während die ersten zehn Ringabschnitte unter Leitung des Kölner Gartendirektors An-
ton Strauß gestaltet worden waren, führte Gartenarchitekt Adolf Kowallek ab 1888 die 
Arbeit fort. Er schuf am damaligen Deutschen Ring (später Theodor-Heuss-Ring) eine 
kleine Parkanlage, deren Baumbepflanzung vorwiegend aus Eichen besteht. Inmitten 
des Parks befindet sich ein etwas tiefer angelegter Weiher, der hauptsächlich von Wei-
denbäumen und Akazien umgeben ist. Er ist eine Art Ruhepol inmitten des hektischen 
Großstadtrubels am verkehrsumtosten Ebertplatz und wird vor allem zum Sonnenba-
den, Picknicken und Spielen genutzt. 
Die Speisung des Parkweihers erfolgte lange Zeit über Trinkwasser. 2016 wurde je-
doch eine Umrüstung auf Grundwasserentnahme realisie rt. Seither sprudelt im Teich 
auch eine Fontäne. Dabei handelt es sich um einen Schaumsprudler, der Sauerstoff 
in den Weiher pumpen und die Wasserqualität verbessern soll. 
 
Abbildung 60: Der Theodor-Heuss-Weiher. 
Limnologischer Zustand: 
Die Wasserqualität im Theodor -Heuss-Weiher ist 2017 durch eine gegenüber 2016 
deutlich erhöhte Gesamtphosphorkonzenration charakterisiert, die den Grenzwert der 
Güteklasse II nach LAWA (2012) überschreitet. Der Chlorophyll-a-Gehalt ist mit 187,7 
μg Chl-a/L um den Faktor 4,8 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Gesamttrophie hat 
sich damit gegenüber den Vorjahren weiterhin drastisch verschlechtert. Der Theodor-
Heuss-Weiher ist für das aktuelle Untersuchungsjahr erstmalig als hypertroph einzu-
stufen.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  135 
Das umfangreiche Phytoplankton ist dominiert durch die Blaualge Planktothrix agard-
hii, zudem liegen hohe Biomassen von Grünalgen und Dinoflagellaten vor. Zooplank-
ton konnte außer einigen Rädertieren keines nachgewiesen werden, was auf einen 
hohen Friedfischbestand schließen lässt. 
Die Makrophytenbedeckung, dominiert durch Ceratophyllum demersum ist gegenüber 
dem Vorjahr um etwa 15% leicht zurückgegangen. Auch das massenhafte Auftreten 
von filamentösen Algen der Gattung Oedogonium konnte im aktuellen Untersuchungs-
jahr nicht mehr nachgewiesen werden. 
Aufgrund der erhöhten Nährstoffgehalte und der starken Blaualgendominanz im The-
odor-Heuss-Weiher sollte für dieses Gewässer ein Sanierungskonzept entwickelt wer-
den. 
Fischbesatz:  
Die Befischung des rund 0,4 ha großen Theodor-Heuss-Weihers am Ebertplatz wurde 
am 13. Juni 2017 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 300 m mit einer Fläche von 
450 m² elektrisch befischt. Im Rahmen des fischereilichen Steuerungsprogramms 
wurde das Gewässer erstmals untersucht. 
Insgesamt wurden 442 Fische aus 6 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 1,1 kg 
gefangen. Die zahlenmäßig häufigsten Fische waren Giebel, Rotfedern und Moder-
lieschen zwischen 5 und 10 cm Totallänge. Sie stellen in Ihrer Gesamtheit auch den 
Hauptanteil an der insges amt geringen Biomasse von nur 1,1 kg. Raubfische waren 
nicht im Fang vertreten. Für die jungen Karpfen fehlt der Nachweis von Elterntieren. 
Der Weiher wurde mit einem starken Bewuchs von Unterwasserpflanzen angetroffen. 
In dieser Situation können sich einzelne größere Karpfen in diesem Bewuchs verber-
gen und ein Nachweis kann unter diesen Bedingungen ausbleiben. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug 
rund 25 kg/ha und liegt damit in einem unkritischen Wertebereich. In dem kleinen fla-
chen Gewässer reguliert eine hohe Wintermortalität vermutlich den Fischbestand und 
verhindert ein Anwachsen auf ein kritisches Biomassenniveau. 
Wasservögel: Kanadagänse, Nilgänse, Stockenten, Reiher 
Brutzone: keine 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: keine

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  136 
Tabelle 21: Technische Anlagen und deren Zustand des Theodor-Heuss-Weihers. 
Technische Anlagen Baujahr Zustand 
Grundwasserbrunnen 
mit Schaumsprudler 
05.09.2016 ohne Befund 
Überlauf (Versicke-
rung) 
1950 Zustand unklar 
 
Maßnahmen: 
 Entschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 
 Ablauf- / Überlaufbauwerk instand setzen 
Die Anlage ist funktionslos und muss erneuert werden. 
 Versickerungsbereich instand setzen 
Die Anlage ist verlandet und somit funktionslos. 
 Tiefzone für Fischbesatz anlegen 
Um die Fischpopulation auch in den Wintermo naten stabil zu halten, ist eine 
Tiefzone im Weiher sinnvoll. Fische nutzen die tiefen Gewässerbereiche als Ruhe-
raum während des Winters. 
 
6.4.2.15 Volksgartenweiher 
Stadtteil:  Neustadt-Süd 
Entstehungsjahr: 1887 bis 1889 
Wasserfläche:  1,30 ha 
Wassertiefe:  1,00 m 
Wasserversorgung: Grundwasser 
 
Der Volksgartenweiher in der Kölner Südstadt ist neben dem Floraweiher der älteste 
der Kölner Parkweiher.  
Er entstand im Zuge der Anlage des Volksgartens, der seit 1890 auf dem Gelände des 
ehemaligen Fort IV existiert, und wurde vom damaligen Gartendirektor Adolf Kowallek

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  137 
vollendet. Der Park war damit die erste Grünanlage im später in den Inneren Grüngür-
tel umgewandelten Festungsring von Köln. Reste der alten Festungsanlage sind heute 
noch in Teilen erhalten. 
Mit dem Parkweiher, der zu einem Tretboot-Ausflug einlädt, dem unmittelbar am Ufer 
gelegenen Biergarten und der interessanten Grüngestaltung ist der Volksgarten bis 
heute ein beliebter Freizeittreffpunkt. 
Der Weiher liegt etwas vertieft im Gelände, wa s auf eine ehemalige Rheinrinne zu-
rückzuführen ist. Für die notwendige Belüftung sorgt eine Fontäne, die auf einer 
Schwimmkonstruktion befestigt ist. Gespeist wird er über einen erhöht liegenden Was-
serfall, von wo das Grundwasser über ei n Gerinne in den We iher fließt.
 
Abbildung 61: Der Volksgartenweiher. 
Limnologischer Zustand: 
Der Volksgartenweiher ist zwar 2017 abermals als hypertroph eingestuft worden. Der 
Gesamtphosphorgehalt liegt mit 0,132 mg P/ L jedoch deutlich unter dem Vorjahres-
wert und auch Ammonium ist mit 0,21 mg NH 4- N/L deutlich gegenüber dem Vorjahr 
reduziert und liegt damit nicht mehr über dem Grenzwert der stoffbezogenen chemi-
schen Gewässerklassifikation nach LAWA (2012) für die Güteklasse II. Den Grenzwert 
überschreitet 2017 nur noch der Nitrit-Wert. 
Der Chlorophyll-a-Gehalt erreicht jedoch mit 202,5 μg Chl.a/L eine Erhöhung um den 
Faktor 10 gegenüber dem Vorjahr. 
Neben einer hohen Biomasse an Grünalgen und Kieselalgen dominieren Microcystis 
aeruginosa und Lyngbya contorta die Gruppe der Blaualgen. 
Nennenswerte Makrophytenbestände konnten am Gewässer nicht festgestellt werden.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  138 
Aufgrund der nährstoffreichen Verhältnisse und der mehrjährigen Dominanz von Blau-
algen besteht weiterhin ein deutlicher Sanierungsbedarf für den Volksgartenweiher. 
Fischbesatz:  
Die Befischung des rund 1,2 ha großen Volksgartenweihers wurde am 10.05.2016 
durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 600 m mit einer Fläche von 900 m² elektrisch 
befischt. Daneben kamen parallel 6 Stellnetze zum Einsatz. 
Insgesamt wurden 222 Fische aus 5 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 60 kg 
gefangen. Die Raubfischarten Hecht und Zander wurden , wie vorgesehen zur Stär-
kung des Raubfischbestandes zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 49 kg Karpfen 
sowie die gebietsfremden Blaubandbärblinge und Giebel. 
Die häufigste Art war der Karpfen (überwiegend Jungfische) gefolgt vom Zander. Karp-
fen und Zander stellten zusammen 93 % der Biomasse. Gegenüber den Befischungen 
in 2011, 2012 und 2014 ändert sich das Arteninventar in  der Hinsicht, dass der Blau-
bandbärbling und der Hecht in 2016 hinzukommen, die einst zahlreichen Rotaugen 
jedoch nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Der Raubfischanteil an der Fisch-
biomasse betrug 18,6 % und liegt damit nahe am Bereich des anzustrebenden Wertes 
von 20 % bis 30 %. Offensichtlich eignet sich das Gewässer für beide Raubfischarten. 
Insbesondere der Zander findet gute Bedingungen vor. Die Reduzierung des Rotau-
genbestandes geht zum einen vermutlich mit der positiven Entwicklung des Raubfisch-
bestandes einher (Raubfischanteil an der Biomasse vor 2016: Um 6 %), könnte zu-
sätzlich jedoch auch durch Kormoranfraß (aufgrund der geringen Größe des Gewäs-
sers können einzelne, gelegentlich raubende Vögel schon einen Effekt erzielen) for-
ciert sein. 
Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug 
rund 151 kg/ha und lag damit deutlich unter den Werten der Dicht eermittlungen von 
2011 (262, kg/ha), 2012 (rd. 300 - 500 kg/ha) und 2014 (rd. 700 kg/ha 1. Befischung, 
rd. 440 kg/ha 2. Befischung). In kleinen flachen Gewässern mit hoher Schlammauflage 
kann sich die Bestandsschätzung auf der Grundlage der Elektrofischerei schwierig ge-
stalten, mitunter zufallsbedingt sein und wesentlich vom Fang großer Einzelfische be-
einflusst werden. Tendenziell ist jedoch zu erkennen, dass es offensichtlich gelungen 
ist, den Fischbestand durch die Entnahmen und die Förderung des Raubfischbestan-
des auf ein zurzeit unkritisches Niveau zu regulieren. Unter der Annahme von 151 
kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in 
einer Größenordnung von bis zu 185 kg. 
Das Größenspektrum der nachgewiesen Arten zeigt junge Karpfen in größere Anzahl. 
Ansonsten finden sich überwiegend größere Karpfen, Zander und Hechte im Gewäs-
ser. Durch eine erfolgreiche Reproduktion des Karpfens besteht latent die Möglichkeit 
des Wiederanwachsens des Karpfenbestandes. Der Sachverhalt sollte unter Be-
obachtung bleiben. Die Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung des Fischbestan-
des jenseits der angelf ischereiliche Hege ergibt sich zurzeit jedoch nicht. Auffällig ist

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  139 
das Fehlen mittlerer Fischgrößen. Ein solches Bild ergibt sich in Gewässern häufig, 
wenn Kormorane in den Fischbestand eingreifen. 
Wasservögel: Stockenten, Kanadagänse, Nilgänse, Reiher, Bl esshühner, Teichhüh-
ner, Reiher 
Brutzone: Schilfbereich, Brutinsel 
Ausstiege: natürliche 
Entenhäuser: keine 
Tabelle 22: Technische Anlagen und deren Zustand des Volksgartenweihers. 
Technische Anlage Baujahr Zustand 
Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 
Steg des Bootver-
leihs 
1950 Zustand unklar 
Umwälzung über 
Fontäne und Wasser-
fall 
inkl. Stromanschluss 
in der Grotte 
1950 sanierungsbedürftig 
 
Maßnahmen: 
 Entschlammung 
Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was-
ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und 
dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 
 Röhrichtzone im Zulaufbereich anlegen 
Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nu r Brut- und Rückzugsge-
biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse-
rung Wasserqualität). 
 
6.5 Finanzen 
Alle vorgesehenen Sanierungs-, Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen sind zusam-
mengefasst in der Anlage dargestellt. Hierbei wurden die Kosten ermittelt und die zeit-
liche Umsetzung definiert.

StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020  140 
Die Kosten für die Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Unterhal-
tungsarbeiten) basieren auf der jeweiligen Art und den Umfang der Einzelmaßnahmen 
und wurden maßnahmenbezogen ermittelt und werden regelmäßig aktualisiert.  
Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die Parkweiher für den Planungszeitraum 
2019 bis 2025 insgesamt 12,93 Mio. €.  
Tabelle 23: Kostenverteilung über die nächsten Jahre. 
Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 
Kosten 4.917 T€ 2.194 T€ 664 T€ 1.302 T€ 1.444 T€ 1.189 T€ 1.219 T€ 
 
Detaillierte Kostenansätze für die geplanten Projekte sind auf den jeweiligen Weiher 
und das Kalenderjahr bezogen in der als Anlage  2 beigefügten Liste „Investitionspro-
gramm Weiher 2025“ dargestellt. 
 
6.6 Fazit 
Das Gewässerentwicklungskonzept für die Kölner Parkweiher stellt die Grundlage für 
die Umsetzungsmaßnahmen für die nächsten Jahre dar.  
Mit diesen Umsetzungsmaßnahmen soll erreicht werden: 
 Die Verbesserung der Wassergüte, 
 die Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, 
 die Erhöhung des Freizeit- und Erholungswertes, 
 die Verbesserung der innerbetrieblichen Arbeitsprozesse und die Erhöhung 
der Effizienz bei der Weiherunterhaltung; einhergehend  mit der damit ver-
bundenen Reduzierung der Betriebskosten. 
Anhand der neu entwickelten Umsetzungsmaßnahmen lässt sich erkennen, dass die 
Erkenntnisse aus Betrieb und den ersten Neubau - und Sanierungsprojekten seit der 
Übernahme der Aufgabe im Jahre 2017 eingeflossen sind.

Anlage 7, BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 7.2

2693 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 27004  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 11.05.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvert retung 
Porz vom 07.05.2020  
öffentlich 
7.2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB): Gewässerentwick-
lungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung 
3406/2019 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur „Vorlage 
3406/2019, Gewässerentwicklungskonzept“  
AN/0177/2020 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die  
Grünen 
Beschluss:  
Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungs-
konzeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 mit folgenden Maßga-
ben zu:  
Für die in Köln Porz Langel als Binnenteiche bekannten Teiche muss die Stadt kurz-
fristig und Langfristig eine verbindliche Lösung für deren Unterhalt und Pflege finden. 
Das in den letzten Jahren nur mühsam mit Hilfe des THW abgewehrten Umkippen 
der Binnenteiche darf so nicht wiederkehren. Ein zuschieben der Verantwortung oh-
ne konkretes Handeln zur Besserung der Teiche zwischen einzelnen Behörden in 
der Stadt und im Land wie es bisher auftritt, muss ein für allemal ein Ende haben. Es 
soll nach Möglichkeit die frühere Belüftung durch das Langeler Wasserrad wieder 
hergestellt werden. Das Freizeitgebiet um die Binnenteiche darf durch die Untätigkeit 
der einzelnen Verwaltung nicht weiter verwahrlosen und muss wieder als Freizeit und 
Natur Erholungsgebiet wahrnehmbar sein 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage:

Beschluss:  
Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungs-
konzeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 mit folgenden Maßga-
ben zu:  
Für die in Köln Porz Langel als Binnenteiche bekannten Teiche muss die Stadt 
kurzfristig und Langfristig eine verbindliche Lösung für deren Unterhalt und 
Pflege finden. Das in den letzten Jahren nur mühsam mit Hilfe des THW abge-
wehrten Umkippen der Binnenteiche darf so nicht wiederkehren. Ein zuschi e-
ben der Verantwortung ohne konkretes Handeln zur Besserung der Teiche zw i-
schen einzelnen Behörden in der Stadt und im Land wie es bisher auftritt, 
muss ein für allemal ein Ende haben. Es soll nach Möglichkeit die frühere Be-
lüftung durch das Langeler Wasserrad wieder hergestellt werden. Das Freizeit-
gebiet um die Binnenteiche darf durch die Untätigkeit der einzelnen Verwaltung 
nicht weiter verwahrlosen und muss wieder als Freizeit und Natur Erholungs-
gebiet wahrnehmbar sein 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5_Pläne_nicht_berichtspflichtige_Gewässer

12176 Zeichen

!.!.!.!.!. !.!.
!. !.
!.!.
!.!. !.!.!.
!.!.!. !.!.!. !.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
Prüfen auf Niederschlagswassereinleitung
 von Landstraße u. Flugplatz
1
2
3
4
5
6
7
3
6
4
5
1
7
1
0
1
3
2
1,3
1,2
1,1
0,9
0,7
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,5
3,3
1,6 3,11,1 3,2
1,2 1,4 1,71,3 2,9
1,8 2,8
2,71,9
2,62,1 2,2 2,3 2,4 2,5
2
0,8
2578000
2578000
2579000
2579000
2580000
2580000
2581000
2581000
5637000
5637000
5638000
5638000
5639000
5639000
5640000
5640000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 1
1 : 6.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Butzbach
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-7
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 240 120
Meter

!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
1
2
2
1
5
6
4,6
4,7
4,8
4,9
5,1
5,2
5,3
5,4
5,5
5,6
5,7
5,8
5,9
6,1
2563000
2563000
2564000
2564000
2565000
2565000
5640000
5640000
5641000
5641000
5642000
5642000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 2
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Duffesbach
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-2
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter

!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!. !. !.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!. !.
!. !. !.!.
!.
!.!. !. !.!. !.
!.
!. !. !.!.
!.
!. !.!. !.
!.
!.
!. !.
!.!.
!.
!. !.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!. !. !.
!.
!.
!.
1
3
2
4
5
6
7
8
9
Maßnahmen für Kurtenwaldbach s. gesonderte Pläne 
8
0
6
1
4
2
3
5
7
4
3
2
4,34,2
4,1
3,9
3,8
3,7
3,6
3,5
3,4
3,3
3,2
3,1
2,9
2,8
2,72,62,5
2,4
2,3
2,22,1
1,9
1,8
1,7
1,6
1,5
4
3
0
2
4,7
4,6
4,5
4,44,34,2
4,1
3,93,8
3,7
3,5
3,4
3,3
3,1
2,9
2,8
0,1 2,7
2,60,2
2,5
2,4
0,4
0,3
2,3
0,5
2,2
2,11,90,6
1,81,71,2 1,61,51,3 1,4
0,7
1,10,8 1
3,6
3,2
0,9
2577000
2577000
2578000
2578000
2579000
2579000
2580000
2580000
5641000
5641000
5642000
5642000
5643000
5643000
5644000
5644000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 4
1 : 6.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Giesbach
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-9
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U

!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!. !.!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!. !. !.!.
!. !.!.!.
!. !. !.
!. !.
!.!.
!.!. !.!.
!.
!.
!.
!.
!.
Maßnahmen Strunde s. gesonderte Pläne
1
2
3
4
5
1
6
7
8
9
9
7
1
2
4
5
6
4
5
3
5,7
5,6
5,5
5,4
5,3
3,6 5,23,5 3,7
3,4 3,8
5,1
3,9 4,43,3
4,1 4,3
4,2
4,7 4,84,53,2 4,9
4,6
3,1
2,9
2,8
1
3
1
2
0,9
0,8
0,70,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0,70,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
2,9
2,8
2,7
1,4 1,51,3
1,2
1,1 1,6
1,7
0,9
1,8
0,8
1,9
0,7
0,6
2,1
0,5
2,2
0,4
2,4
2,6
0,3
2,5
0,2
0,1
8
3
1
2,3
2575000
2575000
2576000
2576000
2577000
2577000
5649000
5649000
5650000
5650000
5651000
5651000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
0 200 100
Meter
X X
Papesch Vedder 5
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Kemperbach / Umbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-9
Legende
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Stadtgrenze
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen

!.
!. !.
!.
!. !.
!. !.
!. !.
!. !.
!. !.
!.!.
!. !.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!. !.
!. !.
!. !.
!. !.
!. !.
!.!.
!. !.
!.
!.!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.!.
!. !.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!. !. !. !.!.!. !. !. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
Anlage eines Sickergrabens zur Behandlung
 und Abkopplung von Straßenwässern
Maßnahmen Scheuerbach s. gesonderte Pläne
1
4
5
6
1
0
12
3,3
3,4
3,5
3,6
3,7
3,8
4,64,54,43,9 4,3 4,74,24,1
4,8
4,9
0,1
5,1
5,2
5,30,2
5,4 5,6
5,75,5
0,3
5,8
5,9
6,1
0,4
6,2
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,1 0,1
0,2
0,31,2
1,3
1,4
1,5
0,71,6
0,81,7
0,91,8
1,9
2,1
1
12
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,1 0,1
0,2
0,3
1,2
1,3
1,4
1,5
0,71,6
0,81,7
0,91,8
1,9
2,1
0,4
0,5
0,6
0,4
0,5
0,6
2577000
2577000
2578000
2578000
2579000
2579000
5634000
5634000
5635000
5635000
5636000
5636000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 6
1 : 5.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Ostgraben, Senkelsgraben
Übersichtslageplan 
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
0 200 100
Meter
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U

!. !.
!. !.
!. !.
!. !.
!. !.
!.!.
!. !.
!.
!.!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!. !.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.!. !. !. !.
1
2
3
5
1
0
4,64,54,44,3 4,74,2
4,8
4,9
5,1
5,2
5,3
5,4 5,6
5,75,5 5,8
5,9
6,2
6,3
6,4
0,7
0,8
0,9
1,1 0,1
0,2
0,31,2
1,3 0,4
0,51,4
0,61,5
0,71,6
0,81,7
0,9
6
6,1
2578000
2578000
2579000
2579000
2580000
2580000
5635000
5635000
5636000
5636000
5637000
5637000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 7
1 : 5.000
März 2019
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Scheuerbach
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-3
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
0 200 100
Meter

!.!.
!.
!.!.
!.
!. !.
!.!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.!. !.!. !.!.
!.!. !.!.!. !. !.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!. !.
!.
!. !.
!.
!.
!.
!.
!.
!. !.
!.
!.
!. !. !.
!.
!.
!.!. !.!. !.!.!. !. !.!. !.!. !.!.!. !.!. !.!.!. !.!. !.
!.
!. !.
!.!. !.!.!.!. !.!.!. !.!.!.!.
!.
!.
!.
!.
Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Karten
Maßnahmen Giesbach s. gesonderte Pläne
1
2
4
3
5
6
7
8
9
11
9a
10
6
1
3
5
8
10
0
0
9
11
12
13
10
9,9
9,8
9,7
9,6
9,5
9,48,3
8,4 9,3
9,28,5
9,1
8,6
8,9
8,7 8,8
11,311,1
10,9
10,8
11,811,4 11,7 13,111,6
12,3 12,412,1 12,2 12,5
12,6 12,9
10,7
10,6
10,5
10,4
10,3
10,2
10,1
0
4
1
2
3
4
3
0
0,1
0,2
4,2
0,3
0,6 0,7 4,1
0,5
0,8 1,20,4
0,9
1,31,1
3,91,4
3,8
3,72,4 2,61,5 2,5 3,51,6 3,62,3 2,7 2,81,7 2,1 3,43,22,2 2,9 3,31,9 3,11,8
4,6
4,5
4,44,34,2
4,1
3,93,8
3,7
3,6
3,5
3,4
3,3
3,23,1
2,9
9
2
4
7
11
2577000
2577000
2578000
2578000
2579000
2579000
2580000
2580000
5643000
5643000
5644000
5644000
5645000
5645000
5646000
5646000
Maßstab: 
Gezeichnet: 
Dateiname:
Geprüft: 
Index-Nr.: 
ABeKo-Nr.:
Projekt-Nr.:
Plan-Nr.:Datum:
.................................................
Hauptabteilungsleiter
.................................................
Abteilungsleiter
.................................................
Projektleiter
±
Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger
Ostmerheimer Straße 555
D - 51109 Köln
Internet: www.steb-koeln.de
X X
Papesch Vedder 3
1 : 6.000
März 2019
Gewässerentwicklungskonzept 2020 
Entwicklung der Kölner Fließgewässer
Gewässerentwicklungskonzept
Sellbach 
Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-11
Stadtgrenze
Gewässerverlauf
verrohrt
offen
Gewässerstationierung!.
Legende
Strahlwege
Aufwertungsstrahlweg
Durchgangsstrahlweg
Degradationsstrecke
Optimierung der Durchgängigkeit!U
Funktionselemente
potenzieller Strahlursprung
zu entwickelnder Strahlursprung
potenzieller Trittstein
zu entwickelnder Trittstein
Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans
Kennzeichnung des Umsetzungsstatus
der Maßnahmen
Umgesetzt
in Planung
geändert
neue Maßnahme
entfallen
0 200 100
Meter

Anlage 2_Maßnahmentabelle_Gewässer (4)

18034 Zeichen

Anlage 1: Maßnahmentabelle 
Gewässer Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Stat. Bis in km Stat. Von in km Gesamtlänge in km Stat us Kommentar Realisierung Prognose 
Gesamtkosten [T €] 
Flehbach/Faulbach 0 Offenlegung Flehbach/Strunde 1,900 0,000 neu 
Flehbach/Faulbach 1 Ersatz des technischen durch naturnahen Verbau und Vitalisierung 
innerhalb des vorhandenen Profils. 2,100 1,900 0,200 geändert eigentlich entfallen. Prüfen  ob Wiederaufnahme sinnvoll 
Flehbach/Faulbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Umgestaltung in eine fischpassierbare 
raue Rampe unter Einbeziehung des Durchlasses. 2,190 2,140 0,050 geändert eigentlich entfallen. Prüfen  ob Wiederaufnahme sinnvoll 
Flehbach/Faulbach 3
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus und 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Schaffung von Varianz. 
Anlage eines Entwicklungskorridors. Initialbepflanzung. 
2,350 2,200 0,150 umgesetzt 2014 
Flehbach/Faulbach 4 Herstellung von Varianz durch Vitalisierung innerhalb des vorhandenen 
Profils. 2,530 2,350 0,180 umgesetzt 2019 
Flehbach/Faulbach 5 Rückbau/Ersatz von Uferverbau, Schaffung von Varian z durch 
einbringen von Totholz. 2,630 2,560 0,070 in Planung 2020 107 
Flehbach/Faulbach 6
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus und 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung sowie Totholzförderung. 
Beidseitige Anlage eines Gewässerrandstreifens. Beidseitig langfristig 
extensive Grünlandnutzung anstreben. 
3,100 2,630 0,470 in Planung 2020 347 
Flehbach/Faulbach 7
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus 
(rechtsseitig verträglicher Ersatz). Linksseitig eigendynamische 
Entwicklung zulassen und Anlage eines Entwicklungskorridors. 
3,380 3,240 0,140 umgesetzt 2015 
Flehbach/Faulbach 8
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus. 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines 
Entwicklungskorridors. 
3,580 3,450 0,130 in Planung 2025 25 
Flehbach/Faulbach 9
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus. 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines 
Entwicklungskorridors. 
3,880 3,580 0,300 in Planung 2025 265 
Flehbach/Faulbach 10 Rückbau/Ersatz von Uferverbau, Schaffung von Varian z durch 
einbringen von Totholz. 4,140 3,930 0,210 in Planung 2025 65 
Flehbach/Faulbach 11 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 4,310 4,210 0,100 umgesetzt 2013 
Flehbach/Faulbach 12 Aufweitung des Gerinnes. Entwicklung von naturnahen Sohl-/ 
Uferstrukturen. Entwicklung eines urbanen Fließgewässers. 4,730 4,320 0,410 in Planung 2022 366 
Flehbach/Faulbach 13a Neutrassierung im Bereich der Kuhwiese/Renia. Entwicklung natürlicher 
Sohl- und Uferstrukturen. Entwicklung eines Uferstreifens. 4,880 4,750 0,130 neu In Kombination mit FRA M 0 Rückba u Einlaufbauwerk 2026 
Flehbach/Faulbach 13 
Rückbau von Sohl-/ und Uferverbau. Entwicklung von Habitaten durch 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung und Schaffung von Breiten- 
und Tiefenvarianz unter Berücksichtigung der Altlast.  Anlage 
Gewässerrandstreifens als Entwicklungskorridor. 
6,400 5,400 1,000 in Planung Renaturierung Merheimer Br uch 2025 600 
Flehbach/Faulbach 14 
Entwicklung von Habitaten durch partielles Entfernen (teilweise Ersatz) 
des Uferverbaus und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage 
eines Entwicklungskorridors. 
6,830 6,490 0,340 umgesetzt 2019 
Flehbach/Faulbach 15 Herstellung der Durchgängigkeit: Offenlegen des verrohrten Gewässers 
unter Berücksichtigung der Nutzung (Marktplatz). 6,900 6,830 0,070 entfallen 
Flehbach/Faulbach 16 Neutrassierung. Entfernen von Ufer-/Sohlverbau. Eigenentwicklung 
zulassen. Entwicklung eines Uferrandstreifens. 7,420 6,910 0,510 geändert 2024 702 
Flehbach/Faulbach 17 
Neutrassierung im Bereich der vorhanden Flutmulde. Entwicklung 
naturnaher Sohl- und Uferstrukturen. Entwicklung eines Uferstreifens. 
Rückbau/Umbau des Sandfangs in eine naturnahe Varia nte. 
7,730 7,420 0,310 geändert 2024 800 
Flehbach/Faulbach 18 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 7,730 7,500 0,230 umgesetzt 2014 
Flehbach/Faulbach 19 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 7,810 7,740 0,070 umgesetzt 2014 
Flehbach/Faulbach 20 
Entwicklung von Habitaten durch Initiierung eigendynamischer 
Entwicklung und Schaffung von Breiten- und Tiefenvarianz sowie 
Totholzförderung. Rechts Anlage eines mindestens 5 m breiten 
Gewässerstreifens. Langfristig Umwandlung der Ackernutzung in 
extensives Grünland. 
8,6 7,9 0,7 umgesetzt 2018 
Flehbach/Faulbach 21 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 8,790 8,780 0,010 umgesetzt 2014 
Flehbach/Faulbach 22 Entfernen von zwei Sohlabstürzen. 8,940 8,820 0,120 umgesetzt 2014 
Flehbach/Faulbach 23 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. Umbau des HRB-Dammes. 9,070 9,000 0,070 in Planung in Kombination mit Sandfan g FLE M 25. 2024 50 
Flehbach/Faulbach 24 Einbau von "Stör-"Elementen aus Totholz: Schaffung von Strömungs- 
und Substratdiversität. 9,270 9,070 0,200 umgesetzt 2016 
Flehbach/Faulbach 25 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Sandfangs. 9,460 9,400 0,060 in Planung in Kombination mit Damm FL E M 23. 2024 499 
Flehbach/Faulbach 26 
Einbringen größerer Totholzelemente zur Erhöhung der Tiefenvarianz 
und kleinerer Elemente zur Schaffung von Mikrohabitaten. Optimierung 
einiger Querbauwerke zur Erhöhung der Durchgängigkeit auch bei 
niedrigen Abflüssen. Langfristig Umwandlung der angrenzenden 
Waldflächen in potentiell natürliche Waldbestände. 
10,000 9,460 0,540 umgesetzt 2015 
Flehbach/Faulbach 27 Herstellung der Durchgängigkeit: durch fischpassi erbare raue Rampen. 11,520 11,500 0,020 in Planung 2027 7
Frankenforstbach 0 Rückbau eines Querbauwerks. 0,030 0,000 0,030 neu in Kombination mit FLE 13a. 2026 
Frankenforstbach 1 Entwicklung von Habitaten durch einbringen/belassen von Totholz und 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung. 0,380 0,160 0,220 in Planung in Kombination mit FRA M 2 . 2023 13 
Frankenforstbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Notwendigkeit des Sandfangs prüfen 
und ggf. Rückbau. Auslassbereich durchgängig gestalten. 0,440 0,380 0,060 in Planung 2023 104 
Frankenforstbach 3
Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot 
und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines 
Gewässerrandstreifens. 
1,070 0,470 0,600 umgesetzt 2019 
Frankenforstbach 4 Einstellung der Unterhaltung des Sandfangs prüfen. 1,700 1,570 0,130 umgesetzt 2013 
berichtspflichtige Gewässer

Anlage 1: Maßnahmentabelle 
Frankenforstbach 5
Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot 
und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines 
Gewässerrandstreifens. 
2,250 1,100 1,150 umgesetzt 2019 
Frankenforstbach 6 Strukturelle Aufwertung durch Totholzförderung. 2,370 2,260 0,110 entfallen 
Frankenforstbach 7
Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot 
und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines 
Gewässerrandstreifens. Partiell Initialbepflanzung.
3,900 2,400 1,500 umgesetzt 2016 
Frankenforstbach 8
Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot 
und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines 
Uferstreifens. 
4,400 4,150 0,250 umgesetzt 2019 
Frankenforstbach 9 Herstellung der Durchgängigkeit: Vorflutbecken durchgängig und 
gewässerverträglich gestalten. 4,500 4,420 0,080 geändert 
Frechener Bach 1 Reduzierte Mahd. 0,900 0,000 0,900 umgesetzt 2013 1.779 
Frechener Bach 2
Fortsetzung des Renaturierungsabschnitts. Vorher: Maßnahmen zur 
Vitalisierung des Gewässers (u. a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb 
des vorhandenen Profils, u. a. durch Totholzförderung. 
0,750 0,200 0,550 in Planung 2022 
Frechener Bach 3 Vitalisierung des Gewässers durch Laufverlängerung und 
Böschungsbepflanzung. 0,880 0,560 0,320 im Bau Verdunstungsfläche Regionale ( Amt 67) 2019 
Kurtenwaldbach 1 Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung im Gewässerumfeld. 
Konzept zum großflächigen Versickern erstellen. 0,320 0,000 0,320 in Planung 2025 19 
Kurtenwaldbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 1,890 1,870 0,020 in Planung 2020 73 
Kurtenwaldbach 3a Prüfung einer möglichen Versickerung im Bereich des 
Abschlagbauwerks 2,230 2,200 0,030 neu Zur Verringerung der Hochwasserpr oblematik im Bereich Rennbahn. 2024 
Kurtenwaldbach 3 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchlässiger Umbau des 
Abschlagbauwerks. 2,230 2,200 0,030 in Planung 2024 75 
Kurtenwaldbach 4 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 3,230 3,200 0,030 in Planung 2020 75 
Kurtenwaldbach 5 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 3,560 3,530 0,030 in Planung 2020 86 
Kurtenwaldbach 6
Reduktion der Schadwirkung unmittelbar angrenzender Nutzung durch 
Entfernen mehrerer Sohlabstürze, Schaffung von Breiten- und 
Tiefenvarianz, Beschattung und Schutz vor Eintrag von Pflanzenschutz- 
und Düngemitteln. 
3,970 3,750 0,220 in Planung 2022 37 
Kurtenwaldbach 7 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängige Umgestaltung einer 
Teichanlage durch Umlaufgerinne. 4,100 4,000 0,100 in Planung 2022 313 
Kurtenwaldbach 8 Herstellung der Durchgängigkeit: Beseitigung einer Sohlschwelle und 
Ersatz durch fischpassierbare raue Gleite. 4,220 4,200 0,020 in Planung 2022 5
Strunde 1
Anlage Entwicklungskorridors. Entwicklung von Habitaten durch 
Aufweitung des Gewässerbetts und Initiierung eigendynamischer 
Entwicklung. Totholzförderung. 
0,200 0,050 0,150 in Planung 2019 2
Strunde 1b 
Neuanlage eines naturnahen Bachbetts durch Verlegen  des 
Gewässers. Minimalvariante: Herstellung d. Durchgängigkeit im vorh. 
Gerinne. 
0,370 0,200 0,170 in Planung 2023 577 
Strunde 2 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 0,900 0,860 0,040 in Planung 2021 6
Strunde 3 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 1,070 1,020 0,050 in Planung 2021 31 
Strunde 4
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Uferverbaus Initiierung 
eigendynamischer Entwicklung durch einbringen von Totholz. Anlage 
eines Entwicklungskorridors. Initialbepflanzung. 
1,160 1,090 0,070 in Planung 2021 45 
Strunde 5 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 1,520 1,270 0,250 in Planung 2021 13 
Strunde 6 Vitalisierung innerhalb des Profils (u. a. durch Totholz). 1,820 1,520 0,300 entfallen 2012 
Strunde 7 Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue 
Gleite. 1,940 1,910 0,030 umgesetzt 2017 
Strunde 8 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 1,980 1,950 0,030 in Planung 2021 5
Strunde 9 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. Initiierung 
eigendynamischer Entwicklung durch Totholz. 2,160 2,040 0,120 in Planung 2021 19 
Strunde 10 Uferverbau entfernen, Gehölzsaum anlegen, Müll/Bauwerksreste 
entfernen 2,400 2,170 0,230 geändert 2021 
Strunde 11 Entwicklung von Habitaten durch Initiierung 
eigendynamischer Entwicklung und Totholzförderung 2,650 2,500 0,150 in Planung 2021 13 
Strunde 12 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 2,630 2,550 0,080 in Planung 2021 12 
Strunde 13 Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue 
Gleite. 2,740 2,710 0,030 in Planung 2024 159 
Strunde 14 Entwicklung von Habitaten durch Initiierung eigendynamischer 
Entwicklung und Totholzförderung. 2,850 2,760 0,090 in Planung 2020 8
Strunde 15 Entwicklung von Habitaten durch Aufweitung des Gewässerbetts und 
Totholzförderung. 3,100 2,870 0,230 in Planung 2020 18 
Strunde 16 
Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Uferverbaus und 
Initiierung eigendynamischer Entwicklung durch partielles Aufweinten 
des  Gewässerbetts und Totholzförderung. 
3,280 3,190 0,090 in Planung 2022 25 
Strunde 17a Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue 
Gleite. 4,130 4,070 0,060 geändert 2022 
Strunde 17b Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue 
Gleite. 4,460 4,380 0,080 geändert 2023 
Strunde 18 Entwicklung von Habitaten durch rechtsseitiges, Entfernen/Ersatz des 
Uferverbaus und Aufweitung des Gewässerbetts. Totholzförderung. 5,220 5,000 0,220 in Planung 2024 136 
Strunde 19 Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue 
Gleite. 5,250 5,220 0,030 in Planung 2022 197 
Strunde          20 Ökologische Wiederanbindung eines Nebengerinnes an den 
Hauptstrom durch Rückbau / Umgestaltung eines Absch lagbauwerks. 5,570 5,560 0,010 umgesetzt 2010 
Strunde/Flehbach 0 Offenlegung Flehbach/Strunde neu Prüfung ob eine ökologische Offenlegung bis zum Rhein möglich ist 
Butzbach 1 Optimierung des Durchlasses durch eine raue Rampe 3,340 3,290 0,050 umgesetzt 2018 
Butzbach 2 Entfernung nicht standorttypischer Gehölze 3,000 2,900 0,100 umgesetzt 2013 
Butzbach 3 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau ggf. Ersatz durch naturnahen 
Verbau; Pflanzen von Ufergehölz im Mittelwasserbereich 1,100 0,720 0,380 in Planung 2019 49 
nicht berichtspflichtige Gewässer

Anlage 1: Maßnahmentabelle 
Butzbach 4 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau, naturnahe Gest altung von Sohle 
und Ufer, Pflanzen von Ufergehölzen im Mittelwasserbereich 0,700 0,500 0,200 in Planung 2019 26 
Butzbach 5 Maßnahme verworfen: Naturnahe Gestaltung des Teich es 0,500 0,420 0,080 entfallen 2013 
Butzbach 6 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau, naturnahe Gest altung von Sohle 
und Ufer, Pflanzen von Ufergehölzen im Mittelwasserbereich 0,420 0,240 0,180 in Planung 2019 45 
Butzbach 7 Maßnahme verworfen: Naturnahe Gestaltung des Teich es 0,150 0,100 0,050 entfallen 2013 
Duffesbach 1 Entwicklung von Habitaten durch Schaffung einer Substratauflage 
innerhalb des vorhandenen Profis 5,500 5,270 0,230 umgesetzt 2016 
Duffesbach 2
Entwicklung von Habitaten durch Schaffung einer Substratauflage 
innerhalb des vorhandenen Profis. Außerhalb der Waldparzellen Anlage 
einer mindestens 2 m breiten Sukzessionsflur mit Initialbepflanzung 
6,000 5,500 0,500 umgesetzt 2016 
Giesbach 9 Prüfen, wie der Überlauf des Teichs in den Kanal verhindert werden 
kann. 0,300 0,000 0,300 neu Möglicherweise Versickerung im Be reich GIE M 8 
Giesbach 1 Entfernen standortfremder Gehölze, Umwandlung in potenziell 
natürlichen Waldbestand 4,690 4,560 0,130 umgesetzt 2017 
Giesbach 2 Belassen von Totholz 4,370 4,280 0,090 umgesetzt 2013 
Giesbach 3 Belassen von Totholz 3,630 3,570 0,060 umgesetzt 2013 
Giesbach 4 Optimierung der beiden Wegdurchlässe 3,230 3,160 0,070 
teilweise umgesetzt, 2. 
Durchlass muss noch 
umgebaut werden 
Umsetzung des zweiten Durchlasses 2021 2016 83 
Giesbach 5 Optimierung des Wegdurchlasses 2,320 2,300 0,020 umgesetzt 2015 
Giesbach 6 Entfernen standortfremder Gehölze, Umwandlung in potenziell 
natürlichen Waldbestand 1,900 1,790 0,110 in Planung 2020 16 
Giesbach 7 Optimierung des Wegdurchlasses 1,540 1,530 0,010 in Planung 2021 26 
Giesbach 8 Pflanzung bachtypischer Ufergehölze in den Mittelwasserbereich, 
Umwandlung der Wälder in potenziell natürliche Waldbestände 1,040 0,350 0,690 in Planung 2021 26 
Kemperbach 1 Ersatz des technischen durch naturnahen Verbau und Vitalisierung 
innerhalb des vorhandenen Profils. 2,980 2,820 0,160 in Planung 2020 51 
Kemperbach 2 Entfernen standortfremder Nadelgehölze 2,650 2,580 0,070 in Planung 2019 1
Kemperbach 3 Entfernen von Sohl-- und 
Uferverbau. 2,520 2,500 0,020 in Planung 2019 1
Kemperbach 4 Belassen von Totholz 2,340 2,280 0,060 umgesetzt 2013 
Kemperbach 5 Belassen von Totholz 2,080 2,010 0,070 umgesetzt 2013 
Kemperbach 6 Entfernen von Müll, Pflanzung von Ufergehölzen. Ab flachen des Ufers. 1,800 1,780 0,020 in Planung 2019 40 
Kemperbach 7 Extensivierung der Umlandnutzung, Förderung einer 
Auwaldentwicklung, Pflanzung von Ufergehölz, Abflachen des Ufers 1,220 0,900 0,320 in Planung 2021 227 
Kemperbach 8 Pflanzung von Ufergehölz 0,750 0,660 0,090 in Planung 2020 3
Kemperbach 9 Rückbau/Ersatz von Uferverbau, Entwicklung typisch er Vegetation. 0,430 0,000 0,430 in Planung 2021 161 
Ostgraben 1 Gestaltung eines Sickergrabens zur Behandlung von Straßenwässern 1,070 0,260 0,810 in Planung Umsetzung i n Sparte Abwasser 2016 
Selbach 1
zu prüfen: Umwandlung der Wälder in potenziell natürliche 
Waldbestände, Ersatz von standortfremden Gehölzen i m 
Gewässerumfeld 
4,230 4,010 0,220 umgesetzt 2013 
Selbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 3,400 3,380 0,020 in Planung 2027 6
Selbach 3 Einbringen/Belassen von Totholz zur Förderung der Sedimentation, 
Ersatz von standortfremden Bäumen im Gewässerumfeld  2,900 2,800 0,100 umgesetzt 2013 
Selbach 4 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 2,680 2,670 0,010 in Planung 2027 25 
Selbach 5 Naturnahe Gestaltung des Selbachweihers (in Nebenschluss legen), 
naturnahe Gestaltung der Ein- u. Auslaufbauwerke 2,400 2,300 0,100 in Planung 2027 200 
Selbach 6 Einbringen/Belassen von Totholz zur Förderung der Sedimentation, 
Ersatz von standortfremden Bäumen im Gewässerumfeld  1,900 1,700 0,200 in Planung 2027 1
Selbach 7 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 1,650 1,640 0,010 in Planung 2027 50 
Selbach 8 Rückbau/Ersatz von Sohlverbau. 1,460 1,430 0,030 umgesetzt 2013 
Selbach 9 Rückbau/Ersatz von Sohlverbau. Entwicklung eines 
Gewässerrandstreifens. 1,090 0,500 0,590 in Planung 2027 107 
Selbach 9a Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. Umbau des HRB-Dammes. 1,100 1,050 0,050 neu 2024 
Selbach 10 Ersatz des Uferverbaus. Pflanzung von Ufergehölze n. 0,290 0,220 0,070 entfällt 2013 
Selbach 11 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des 
Durchlasses. 0,040 0,030 0,010 in Planung 2027 97 
Umbach 1 Sicherung des linken Ufers durch Ufergehölzpflanzu ngen 0,310 0,080 0,230 umgesetzt 2018 
Scheuerbach 1 Entfernung Rasengittersteine 6,120 6,100 0,020 umgesetzt 2016 
Scheuerbach 2 Entfernung nicht standorttypischer Gehölze umgesetzt 2019 
Scheuerbach 3 Entfernung Spundwandreste 5,460 5,460 0,000 umgesetzt 2017

Beratungsverlauf (14)

21.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3406/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.11.2019
Erstellt
26.09.2019 13:42