3406/2019
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB): Gewässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung
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Anlage 7, BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 7.2
2693 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 27004 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 11.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvert retung Porz vom 07.05.2020 öffentlich 7.2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB): Gewässerentwick- lungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung 3406/2019 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur „Vorlage 3406/2019, Gewässerentwicklungskonzept“ AN/0177/2020 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungs- konzeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 mit folgenden Maßga- ben zu: Für die in Köln Porz Langel als Binnenteiche bekannten Teiche muss die Stadt kurz- fristig und Langfristig eine verbindliche Lösung für deren Unterhalt und Pflege finden. Das in den letzten Jahren nur mühsam mit Hilfe des THW abgewehrten Umkippen der Binnenteiche darf so nicht wiederkehren. Ein zuschieben der Verantwortung oh- ne konkretes Handeln zur Besserung der Teiche zwischen einzelnen Behörden in der Stadt und im Land wie es bisher auftritt, muss ein für allemal ein Ende haben. Es soll nach Möglichkeit die frühere Belüftung durch das Langeler Wasserrad wieder hergestellt werden. Das Freizeitgebiet um die Binnenteiche darf durch die Untätigkeit der einzelnen Verwaltung nicht weiter verwahrlosen und muss wieder als Freizeit und Natur Erholungsgebiet wahrnehmbar sein Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungs- konzeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 mit folgenden Maßga- ben zu: Für die in Köln Porz Langel als Binnenteiche bekannten Teiche muss die Stadt kurzfristig und Langfristig eine verbindliche Lösung für deren Unterhalt und Pflege finden. Das in den letzten Jahren nur mühsam mit Hilfe des THW abge- wehrten Umkippen der Binnenteiche darf so nicht wiederkehren. Ein zuschi e- ben der Verantwortung ohne konkretes Handeln zur Besserung der Teiche zw i- schen einzelnen Behörden in der Stadt und im Land wie es bisher auftritt, muss ein für allemal ein Ende haben. Es soll nach Möglichkeit die frühere Be- lüftung durch das Langeler Wasserrad wieder hergestellt werden. Das Freizeit- gebiet um die Binnenteiche darf durch die Untätigkeit der einzelnen Verwaltung nicht weiter verwahrlosen und muss wieder als Freizeit und Natur Erholungs- gebiet wahrnehmbar sein Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5_Pläne_nicht_berichtspflichtige_Gewässer
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!.!.!.!.!. !.!. !. !. !.!. !.!. !.!.!. !.!.!. !.!.!. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. Prüfen auf Niederschlagswassereinleitung von Landstraße u. Flugplatz 1 2 3 4 5 6 7 3 6 4 5 1 7 1 0 1 3 2 1,3 1,2 1,1 0,9 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,5 3,3 1,6 3,11,1 3,2 1,2 1,4 1,71,3 2,9 1,8 2,8 2,71,9 2,62,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2 0,8 2578000 2578000 2579000 2579000 2580000 2580000 2581000 2581000 5637000 5637000 5638000 5638000 5639000 5639000 5640000 5640000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 1 1 : 6.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Butzbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-7 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 240 120 Meter !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. 1 2 2 1 5 6 4,6 4,7 4,8 4,9 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 5,8 5,9 6,1 2563000 2563000 2564000 2564000 2565000 2565000 5640000 5640000 5641000 5641000 5642000 5642000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 2 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Duffesbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-2 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !.!. !. !.!. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. 1 3 2 4 5 6 7 8 9 Maßnahmen für Kurtenwaldbach s. gesonderte Pläne 8 0 6 1 4 2 3 5 7 4 3 2 4,34,2 4,1 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 2,9 2,8 2,72,62,5 2,4 2,3 2,22,1 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 4 3 0 2 4,7 4,6 4,5 4,44,34,2 4,1 3,93,8 3,7 3,5 3,4 3,3 3,1 2,9 2,8 0,1 2,7 2,60,2 2,5 2,4 0,4 0,3 2,3 0,5 2,2 2,11,90,6 1,81,71,2 1,61,51,3 1,4 0,7 1,10,8 1 3,6 3,2 0,9 2577000 2577000 2578000 2578000 2579000 2579000 2580000 2580000 5641000 5641000 5642000 5642000 5643000 5643000 5644000 5644000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 4 1 : 6.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Giesbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-9 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !.!. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !.!. !. !. !. !. !. Maßnahmen Strunde s. gesonderte Pläne 1 2 3 4 5 1 6 7 8 9 9 7 1 2 4 5 6 4 5 3 5,7 5,6 5,5 5,4 5,3 3,6 5,23,5 3,7 3,4 3,8 5,1 3,9 4,43,3 4,1 4,3 4,2 4,7 4,84,53,2 4,9 4,6 3,1 2,9 2,8 1 3 1 2 0,9 0,8 0,70,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,70,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 2,9 2,8 2,7 1,4 1,51,3 1,2 1,1 1,6 1,7 0,9 1,8 0,8 1,9 0,7 0,6 2,1 0,5 2,2 0,4 2,4 2,6 0,3 2,5 0,2 0,1 8 3 1 2,3 2575000 2575000 2576000 2576000 2577000 2577000 5649000 5649000 5650000 5650000 5651000 5651000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de 0 200 100 Meter X X Papesch Vedder 5 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Kemperbach / Umbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-9 Legende Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Stadtgrenze Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. Anlage eines Sickergrabens zur Behandlung und Abkopplung von Straßenwässern Maßnahmen Scheuerbach s. gesonderte Pläne 1 4 5 6 1 0 12 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 4,64,54,43,9 4,3 4,74,24,1 4,8 4,9 0,1 5,1 5,2 5,30,2 5,4 5,6 5,75,5 0,3 5,8 5,9 6,1 0,4 6,2 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,1 0,1 0,2 0,31,2 1,3 1,4 1,5 0,71,6 0,81,7 0,91,8 1,9 2,1 1 12 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,1 0,1 0,2 0,3 1,2 1,3 1,4 1,5 0,71,6 0,81,7 0,91,8 1,9 2,1 0,4 0,5 0,6 0,4 0,5 0,6 2577000 2577000 2578000 2578000 2579000 2579000 5634000 5634000 5635000 5635000 5636000 5636000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 6 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Ostgraben, Senkelsgraben Übersichtslageplan Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. 1 2 3 5 1 0 4,64,54,44,3 4,74,2 4,8 4,9 5,1 5,2 5,3 5,4 5,6 5,75,5 5,8 5,9 6,2 6,3 6,4 0,7 0,8 0,9 1,1 0,1 0,2 0,31,2 1,3 0,4 0,51,4 0,61,5 0,71,6 0,81,7 0,9 6 6,1 2578000 2578000 2579000 2579000 2580000 2580000 5635000 5635000 5636000 5636000 5637000 5637000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 7 1 : 5.000 März 2019 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Scheuerbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-3 Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans Gewässerentwicklungskonzept 2020 0 200 100 Meter !.!. !. !.!. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !.!. !.!. !.!. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !.!.!. !. !.!. !.!. !.!.!. !.!. !.!.!. !.!. !. !. !. !. !.!. !.!.!.!. !.!.!. !.!.!.!. !. !. !. !. Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Karten Maßnahmen Giesbach s. gesonderte Pläne 1 2 4 3 5 6 7 8 9 11 9a 10 6 1 3 5 8 10 0 0 9 11 12 13 10 9,9 9,8 9,7 9,6 9,5 9,48,3 8,4 9,3 9,28,5 9,1 8,6 8,9 8,7 8,8 11,311,1 10,9 10,8 11,811,4 11,7 13,111,6 12,3 12,412,1 12,2 12,5 12,6 12,9 10,7 10,6 10,5 10,4 10,3 10,2 10,1 0 4 1 2 3 4 3 0 0,1 0,2 4,2 0,3 0,6 0,7 4,1 0,5 0,8 1,20,4 0,9 1,31,1 3,91,4 3,8 3,72,4 2,61,5 2,5 3,51,6 3,62,3 2,7 2,81,7 2,1 3,43,22,2 2,9 3,31,9 3,11,8 4,6 4,5 4,44,34,2 4,1 3,93,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,23,1 2,9 9 2 4 7 11 2577000 2577000 2578000 2578000 2579000 2579000 2580000 2580000 5643000 5643000 5644000 5644000 5645000 5645000 5646000 5646000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 3 1 : 6.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Sellbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-11 Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen 0 200 100 Meter
Anlage 2_Maßnahmentabelle_Gewässer (4)
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Anlage 1: Maßnahmentabelle Gewässer Maßnahmen Nr. Art der Maßnahme Stat. Bis in km Stat. Von in km Gesamtlänge in km Stat us Kommentar Realisierung Prognose Gesamtkosten [T €] Flehbach/Faulbach 0 Offenlegung Flehbach/Strunde 1,900 0,000 neu Flehbach/Faulbach 1 Ersatz des technischen durch naturnahen Verbau und Vitalisierung innerhalb des vorhandenen Profils. 2,100 1,900 0,200 geändert eigentlich entfallen. Prüfen ob Wiederaufnahme sinnvoll Flehbach/Faulbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Umgestaltung in eine fischpassierbare raue Rampe unter Einbeziehung des Durchlasses. 2,190 2,140 0,050 geändert eigentlich entfallen. Prüfen ob Wiederaufnahme sinnvoll Flehbach/Faulbach 3 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Schaffung von Varianz. Anlage eines Entwicklungskorridors. Initialbepflanzung. 2,350 2,200 0,150 umgesetzt 2014 Flehbach/Faulbach 4 Herstellung von Varianz durch Vitalisierung innerhalb des vorhandenen Profils. 2,530 2,350 0,180 umgesetzt 2019 Flehbach/Faulbach 5 Rückbau/Ersatz von Uferverbau, Schaffung von Varian z durch einbringen von Totholz. 2,630 2,560 0,070 in Planung 2020 107 Flehbach/Faulbach 6 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus und Initiierung eigendynamischer Entwicklung sowie Totholzförderung. Beidseitige Anlage eines Gewässerrandstreifens. Beidseitig langfristig extensive Grünlandnutzung anstreben. 3,100 2,630 0,470 in Planung 2020 347 Flehbach/Faulbach 7 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus (rechtsseitig verträglicher Ersatz). Linksseitig eigendynamische Entwicklung zulassen und Anlage eines Entwicklungskorridors. 3,380 3,240 0,140 umgesetzt 2015 Flehbach/Faulbach 8 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus. Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Entwicklungskorridors. 3,580 3,450 0,130 in Planung 2025 25 Flehbach/Faulbach 9 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Ufer-/Sohlverbaus. Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Entwicklungskorridors. 3,880 3,580 0,300 in Planung 2025 265 Flehbach/Faulbach 10 Rückbau/Ersatz von Uferverbau, Schaffung von Varian z durch einbringen von Totholz. 4,140 3,930 0,210 in Planung 2025 65 Flehbach/Faulbach 11 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 4,310 4,210 0,100 umgesetzt 2013 Flehbach/Faulbach 12 Aufweitung des Gerinnes. Entwicklung von naturnahen Sohl-/ Uferstrukturen. Entwicklung eines urbanen Fließgewässers. 4,730 4,320 0,410 in Planung 2022 366 Flehbach/Faulbach 13a Neutrassierung im Bereich der Kuhwiese/Renia. Entwicklung natürlicher Sohl- und Uferstrukturen. Entwicklung eines Uferstreifens. 4,880 4,750 0,130 neu In Kombination mit FRA M 0 Rückba u Einlaufbauwerk 2026 Flehbach/Faulbach 13 Rückbau von Sohl-/ und Uferverbau. Entwicklung von Habitaten durch Initiierung eigendynamischer Entwicklung und Schaffung von Breiten- und Tiefenvarianz unter Berücksichtigung der Altlast. Anlage Gewässerrandstreifens als Entwicklungskorridor. 6,400 5,400 1,000 in Planung Renaturierung Merheimer Br uch 2025 600 Flehbach/Faulbach 14 Entwicklung von Habitaten durch partielles Entfernen (teilweise Ersatz) des Uferverbaus und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Entwicklungskorridors. 6,830 6,490 0,340 umgesetzt 2019 Flehbach/Faulbach 15 Herstellung der Durchgängigkeit: Offenlegen des verrohrten Gewässers unter Berücksichtigung der Nutzung (Marktplatz). 6,900 6,830 0,070 entfallen Flehbach/Faulbach 16 Neutrassierung. Entfernen von Ufer-/Sohlverbau. Eigenentwicklung zulassen. Entwicklung eines Uferrandstreifens. 7,420 6,910 0,510 geändert 2024 702 Flehbach/Faulbach 17 Neutrassierung im Bereich der vorhanden Flutmulde. Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen. Entwicklung eines Uferstreifens. Rückbau/Umbau des Sandfangs in eine naturnahe Varia nte. 7,730 7,420 0,310 geändert 2024 800 Flehbach/Faulbach 18 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 7,730 7,500 0,230 umgesetzt 2014 Flehbach/Faulbach 19 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 7,810 7,740 0,070 umgesetzt 2014 Flehbach/Faulbach 20 Entwicklung von Habitaten durch Initiierung eigendynamischer Entwicklung und Schaffung von Breiten- und Tiefenvarianz sowie Totholzförderung. Rechts Anlage eines mindestens 5 m breiten Gewässerstreifens. Langfristig Umwandlung der Ackernutzung in extensives Grünland. 8,6 7,9 0,7 umgesetzt 2018 Flehbach/Faulbach 21 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 8,790 8,780 0,010 umgesetzt 2014 Flehbach/Faulbach 22 Entfernen von zwei Sohlabstürzen. 8,940 8,820 0,120 umgesetzt 2014 Flehbach/Faulbach 23 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. Umbau des HRB-Dammes. 9,070 9,000 0,070 in Planung in Kombination mit Sandfan g FLE M 25. 2024 50 Flehbach/Faulbach 24 Einbau von "Stör-"Elementen aus Totholz: Schaffung von Strömungs- und Substratdiversität. 9,270 9,070 0,200 umgesetzt 2016 Flehbach/Faulbach 25 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Sandfangs. 9,460 9,400 0,060 in Planung in Kombination mit Damm FL E M 23. 2024 499 Flehbach/Faulbach 26 Einbringen größerer Totholzelemente zur Erhöhung der Tiefenvarianz und kleinerer Elemente zur Schaffung von Mikrohabitaten. Optimierung einiger Querbauwerke zur Erhöhung der Durchgängigkeit auch bei niedrigen Abflüssen. Langfristig Umwandlung der angrenzenden Waldflächen in potentiell natürliche Waldbestände. 10,000 9,460 0,540 umgesetzt 2015 Flehbach/Faulbach 27 Herstellung der Durchgängigkeit: durch fischpassi erbare raue Rampen. 11,520 11,500 0,020 in Planung 2027 7 Frankenforstbach 0 Rückbau eines Querbauwerks. 0,030 0,000 0,030 neu in Kombination mit FLE 13a. 2026 Frankenforstbach 1 Entwicklung von Habitaten durch einbringen/belassen von Totholz und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. 0,380 0,160 0,220 in Planung in Kombination mit FRA M 2 . 2023 13 Frankenforstbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Notwendigkeit des Sandfangs prüfen und ggf. Rückbau. Auslassbereich durchgängig gestalten. 0,440 0,380 0,060 in Planung 2023 104 Frankenforstbach 3 Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Gewässerrandstreifens. 1,070 0,470 0,600 umgesetzt 2019 Frankenforstbach 4 Einstellung der Unterhaltung des Sandfangs prüfen. 1,700 1,570 0,130 umgesetzt 2013 berichtspflichtige Gewässer Anlage 1: Maßnahmentabelle Frankenforstbach 5 Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Gewässerrandstreifens. 2,250 1,100 1,150 umgesetzt 2019 Frankenforstbach 6 Strukturelle Aufwertung durch Totholzförderung. 2,370 2,260 0,110 entfallen Frankenforstbach 7 Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Gewässerrandstreifens. Partiell Initialbepflanzung. 3,900 2,400 1,500 umgesetzt 2016 Frankenforstbach 8 Entwicklung von Habitaten durch Maßnahmen zum Totholzdargebot und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Anlage eines Uferstreifens. 4,400 4,150 0,250 umgesetzt 2019 Frankenforstbach 9 Herstellung der Durchgängigkeit: Vorflutbecken durchgängig und gewässerverträglich gestalten. 4,500 4,420 0,080 geändert Frechener Bach 1 Reduzierte Mahd. 0,900 0,000 0,900 umgesetzt 2013 1.779 Frechener Bach 2 Fortsetzung des Renaturierungsabschnitts. Vorher: Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u. a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils, u. a. durch Totholzförderung. 0,750 0,200 0,550 in Planung 2022 Frechener Bach 3 Vitalisierung des Gewässers durch Laufverlängerung und Böschungsbepflanzung. 0,880 0,560 0,320 im Bau Verdunstungsfläche Regionale ( Amt 67) 2019 Kurtenwaldbach 1 Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung im Gewässerumfeld. Konzept zum großflächigen Versickern erstellen. 0,320 0,000 0,320 in Planung 2025 19 Kurtenwaldbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 1,890 1,870 0,020 in Planung 2020 73 Kurtenwaldbach 3a Prüfung einer möglichen Versickerung im Bereich des Abschlagbauwerks 2,230 2,200 0,030 neu Zur Verringerung der Hochwasserpr oblematik im Bereich Rennbahn. 2024 Kurtenwaldbach 3 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchlässiger Umbau des Abschlagbauwerks. 2,230 2,200 0,030 in Planung 2024 75 Kurtenwaldbach 4 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 3,230 3,200 0,030 in Planung 2020 75 Kurtenwaldbach 5 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 3,560 3,530 0,030 in Planung 2020 86 Kurtenwaldbach 6 Reduktion der Schadwirkung unmittelbar angrenzender Nutzung durch Entfernen mehrerer Sohlabstürze, Schaffung von Breiten- und Tiefenvarianz, Beschattung und Schutz vor Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. 3,970 3,750 0,220 in Planung 2022 37 Kurtenwaldbach 7 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängige Umgestaltung einer Teichanlage durch Umlaufgerinne. 4,100 4,000 0,100 in Planung 2022 313 Kurtenwaldbach 8 Herstellung der Durchgängigkeit: Beseitigung einer Sohlschwelle und Ersatz durch fischpassierbare raue Gleite. 4,220 4,200 0,020 in Planung 2022 5 Strunde 1 Anlage Entwicklungskorridors. Entwicklung von Habitaten durch Aufweitung des Gewässerbetts und Initiierung eigendynamischer Entwicklung. Totholzförderung. 0,200 0,050 0,150 in Planung 2019 2 Strunde 1b Neuanlage eines naturnahen Bachbetts durch Verlegen des Gewässers. Minimalvariante: Herstellung d. Durchgängigkeit im vorh. Gerinne. 0,370 0,200 0,170 in Planung 2023 577 Strunde 2 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 0,900 0,860 0,040 in Planung 2021 6 Strunde 3 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 1,070 1,020 0,050 in Planung 2021 31 Strunde 4 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Uferverbaus Initiierung eigendynamischer Entwicklung durch einbringen von Totholz. Anlage eines Entwicklungskorridors. Initialbepflanzung. 1,160 1,090 0,070 in Planung 2021 45 Strunde 5 Entwicklung von Habitaten durch Totholzförderung. 1,520 1,270 0,250 in Planung 2021 13 Strunde 6 Vitalisierung innerhalb des Profils (u. a. durch Totholz). 1,820 1,520 0,300 entfallen 2012 Strunde 7 Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue Gleite. 1,940 1,910 0,030 umgesetzt 2017 Strunde 8 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 1,980 1,950 0,030 in Planung 2021 5 Strunde 9 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. Initiierung eigendynamischer Entwicklung durch Totholz. 2,160 2,040 0,120 in Planung 2021 19 Strunde 10 Uferverbau entfernen, Gehölzsaum anlegen, Müll/Bauwerksreste entfernen 2,400 2,170 0,230 geändert 2021 Strunde 11 Entwicklung von Habitaten durch Initiierung eigendynamischer Entwicklung und Totholzförderung 2,650 2,500 0,150 in Planung 2021 13 Strunde 12 Anlage eines Gewässerrandstreifens. Initialbepflanzung. 2,630 2,550 0,080 in Planung 2021 12 Strunde 13 Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue Gleite. 2,740 2,710 0,030 in Planung 2024 159 Strunde 14 Entwicklung von Habitaten durch Initiierung eigendynamischer Entwicklung und Totholzförderung. 2,850 2,760 0,090 in Planung 2020 8 Strunde 15 Entwicklung von Habitaten durch Aufweitung des Gewässerbetts und Totholzförderung. 3,100 2,870 0,230 in Planung 2020 18 Strunde 16 Entwicklung von Habitaten durch Entfernen des Uferverbaus und Initiierung eigendynamischer Entwicklung durch partielles Aufweinten des Gewässerbetts und Totholzförderung. 3,280 3,190 0,090 in Planung 2022 25 Strunde 17a Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue Gleite. 4,130 4,070 0,060 geändert 2022 Strunde 17b Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue Gleite. 4,460 4,380 0,080 geändert 2023 Strunde 18 Entwicklung von Habitaten durch rechtsseitiges, Entfernen/Ersatz des Uferverbaus und Aufweitung des Gewässerbetts. Totholzförderung. 5,220 5,000 0,220 in Planung 2024 136 Strunde 19 Herstellung der Durchgängigkeit: Umbau in eine fischpassierbare raue Gleite. 5,250 5,220 0,030 in Planung 2022 197 Strunde 20 Ökologische Wiederanbindung eines Nebengerinnes an den Hauptstrom durch Rückbau / Umgestaltung eines Absch lagbauwerks. 5,570 5,560 0,010 umgesetzt 2010 Strunde/Flehbach 0 Offenlegung Flehbach/Strunde neu Prüfung ob eine ökologische Offenlegung bis zum Rhein möglich ist Butzbach 1 Optimierung des Durchlasses durch eine raue Rampe 3,340 3,290 0,050 umgesetzt 2018 Butzbach 2 Entfernung nicht standorttypischer Gehölze 3,000 2,900 0,100 umgesetzt 2013 Butzbach 3 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau ggf. Ersatz durch naturnahen Verbau; Pflanzen von Ufergehölz im Mittelwasserbereich 1,100 0,720 0,380 in Planung 2019 49 nicht berichtspflichtige Gewässer Anlage 1: Maßnahmentabelle Butzbach 4 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau, naturnahe Gest altung von Sohle und Ufer, Pflanzen von Ufergehölzen im Mittelwasserbereich 0,700 0,500 0,200 in Planung 2019 26 Butzbach 5 Maßnahme verworfen: Naturnahe Gestaltung des Teich es 0,500 0,420 0,080 entfallen 2013 Butzbach 6 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau, naturnahe Gest altung von Sohle und Ufer, Pflanzen von Ufergehölzen im Mittelwasserbereich 0,420 0,240 0,180 in Planung 2019 45 Butzbach 7 Maßnahme verworfen: Naturnahe Gestaltung des Teich es 0,150 0,100 0,050 entfallen 2013 Duffesbach 1 Entwicklung von Habitaten durch Schaffung einer Substratauflage innerhalb des vorhandenen Profis 5,500 5,270 0,230 umgesetzt 2016 Duffesbach 2 Entwicklung von Habitaten durch Schaffung einer Substratauflage innerhalb des vorhandenen Profis. Außerhalb der Waldparzellen Anlage einer mindestens 2 m breiten Sukzessionsflur mit Initialbepflanzung 6,000 5,500 0,500 umgesetzt 2016 Giesbach 9 Prüfen, wie der Überlauf des Teichs in den Kanal verhindert werden kann. 0,300 0,000 0,300 neu Möglicherweise Versickerung im Be reich GIE M 8 Giesbach 1 Entfernen standortfremder Gehölze, Umwandlung in potenziell natürlichen Waldbestand 4,690 4,560 0,130 umgesetzt 2017 Giesbach 2 Belassen von Totholz 4,370 4,280 0,090 umgesetzt 2013 Giesbach 3 Belassen von Totholz 3,630 3,570 0,060 umgesetzt 2013 Giesbach 4 Optimierung der beiden Wegdurchlässe 3,230 3,160 0,070 teilweise umgesetzt, 2. Durchlass muss noch umgebaut werden Umsetzung des zweiten Durchlasses 2021 2016 83 Giesbach 5 Optimierung des Wegdurchlasses 2,320 2,300 0,020 umgesetzt 2015 Giesbach 6 Entfernen standortfremder Gehölze, Umwandlung in potenziell natürlichen Waldbestand 1,900 1,790 0,110 in Planung 2020 16 Giesbach 7 Optimierung des Wegdurchlasses 1,540 1,530 0,010 in Planung 2021 26 Giesbach 8 Pflanzung bachtypischer Ufergehölze in den Mittelwasserbereich, Umwandlung der Wälder in potenziell natürliche Waldbestände 1,040 0,350 0,690 in Planung 2021 26 Kemperbach 1 Ersatz des technischen durch naturnahen Verbau und Vitalisierung innerhalb des vorhandenen Profils. 2,980 2,820 0,160 in Planung 2020 51 Kemperbach 2 Entfernen standortfremder Nadelgehölze 2,650 2,580 0,070 in Planung 2019 1 Kemperbach 3 Entfernen von Sohl-- und Uferverbau. 2,520 2,500 0,020 in Planung 2019 1 Kemperbach 4 Belassen von Totholz 2,340 2,280 0,060 umgesetzt 2013 Kemperbach 5 Belassen von Totholz 2,080 2,010 0,070 umgesetzt 2013 Kemperbach 6 Entfernen von Müll, Pflanzung von Ufergehölzen. Ab flachen des Ufers. 1,800 1,780 0,020 in Planung 2019 40 Kemperbach 7 Extensivierung der Umlandnutzung, Förderung einer Auwaldentwicklung, Pflanzung von Ufergehölz, Abflachen des Ufers 1,220 0,900 0,320 in Planung 2021 227 Kemperbach 8 Pflanzung von Ufergehölz 0,750 0,660 0,090 in Planung 2020 3 Kemperbach 9 Rückbau/Ersatz von Uferverbau, Entwicklung typisch er Vegetation. 0,430 0,000 0,430 in Planung 2021 161 Ostgraben 1 Gestaltung eines Sickergrabens zur Behandlung von Straßenwässern 1,070 0,260 0,810 in Planung Umsetzung i n Sparte Abwasser 2016 Selbach 1 zu prüfen: Umwandlung der Wälder in potenziell natürliche Waldbestände, Ersatz von standortfremden Gehölzen i m Gewässerumfeld 4,230 4,010 0,220 umgesetzt 2013 Selbach 2 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 3,400 3,380 0,020 in Planung 2027 6 Selbach 3 Einbringen/Belassen von Totholz zur Förderung der Sedimentation, Ersatz von standortfremden Bäumen im Gewässerumfeld 2,900 2,800 0,100 umgesetzt 2013 Selbach 4 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 2,680 2,670 0,010 in Planung 2027 25 Selbach 5 Naturnahe Gestaltung des Selbachweihers (in Nebenschluss legen), naturnahe Gestaltung der Ein- u. Auslaufbauwerke 2,400 2,300 0,100 in Planung 2027 200 Selbach 6 Einbringen/Belassen von Totholz zur Förderung der Sedimentation, Ersatz von standortfremden Bäumen im Gewässerumfeld 1,900 1,700 0,200 in Planung 2027 1 Selbach 7 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 1,650 1,640 0,010 in Planung 2027 50 Selbach 8 Rückbau/Ersatz von Sohlverbau. 1,460 1,430 0,030 umgesetzt 2013 Selbach 9 Rückbau/Ersatz von Sohlverbau. Entwicklung eines Gewässerrandstreifens. 1,090 0,500 0,590 in Planung 2027 107 Selbach 9a Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. Umbau des HRB-Dammes. 1,100 1,050 0,050 neu 2024 Selbach 10 Ersatz des Uferverbaus. Pflanzung von Ufergehölze n. 0,290 0,220 0,070 entfällt 2013 Selbach 11 Herstellung der Durchgängigkeit: Durchgängiger Umbau des Durchlasses. 0,040 0,030 0,010 in Planung 2027 97 Umbach 1 Sicherung des linken Ufers durch Ufergehölzpflanzu ngen 0,310 0,080 0,230 umgesetzt 2018 Scheuerbach 1 Entfernung Rasengittersteine 6,120 6,100 0,020 umgesetzt 2016 Scheuerbach 2 Entfernung nicht standorttypischer Gehölze umgesetzt 2019 Scheuerbach 3 Entfernung Spundwandreste 5,460 5,460 0,000 umgesetzt 2017
Anlage 3_Maßnahmentabelle_Weiher
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StEB Köln Investitionsprogramm Weiher 2025 Stand: 05.03.2019 Gewässerunterhalt Gewässerunterhalt Instandsetzung Infrastruktur Bautechnik geschätzer Aufwand technische Maßnahmen limnologisch (netto ohne Planung) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 externer Fachplaner TB‐4 TB‐4 TB‐52 TB‐51 Planung zur Sicherstellung der Wasserqualität im Jahresverlauf 100.000 € 50.000 € 50.000 € Elektrobefischung und Nachbesetzung Planung für die technische Ausrüstung 70.000 € 70.000 € Beschilderung zur Information und Bewusstseinsänderung (Fütterungsverbot) 100.000 € 100.000 € Limnologische Untersuchung (chemisch, physikalisch, Plankton, Algen) Stromversorgung für mobile Belüftung oder Schaumsprudler anlegen 150.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € Umrüstung der vorhandenen Schaumsprudler, Umwälzanlagen etc. auf ein Pumpensystem 150.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € Sanierung der Schieber, die im Zusammenhang mit den o.g. Verrohrungen stehen, sowie Einbau von Rückstauklappen in v.g. Verrohrungen, um den Eintrag von Schmutzwasser aus öffentl. Kanalnetz in den Weiher zu verhindern 150.000 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € 21.429 € Automatisierung der Wasserstandskontrolle / Befüllung 50.000 € 50.000 € Sanierung der Verrohrungen/Kanäle zwischen Grundablässen/Überläufen zum öffentl. Kanalnetz bzw. Verrohrungen zwischen den einzelnen Weihen 500.000 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € 71.429 € Summe Maßnahmen über alle Weiher 1.270.000 € 192.857 € 387.857 € 167.857 € 167.857 € 117.857 € 117.857 € 117.857 € Aachener Weiher Bau eines Grundwasserbrunnens 150.000 € 150.000 € Adenauer Weiher Bau eines Grundwasserbrunnens 200.000 € 200.000 € Neue InstallationSchaumsprudler oder andere technische Einbauten 100.000 € 100.000 € Filterzone am Zulauf anlegen 20.000 € 20.000 € Rückhaltung von Laubeintrag aus dem Zulaufgerinne 30.000 € 30.000 € Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch 67 ‐ Kostenbeteiligung StEB Köln) 125.000 € 125.000 € Entschlammung Blücherparkweiher Sanierung der Sohle und der Ufereinfassung einschl. Neubau der technischen Anlagen 3.000.000 € 2.250.000 € 750.000 € Umbau der Reinigungsschächte / Siebbandrechenanlagen 50.000 € 50.000 € Konzept für Laubentnahme aus dem Gewässer (Nährstoffreduzierung) 20.000 € 20.000 € Uferandeinfassung sanieren und erneuern inkl. der notwendigen Entschlammungsarbeiten 2.250.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 € Bootsanleger für Schulbetrieb erneuern 25.000 € 25.000 € Filterzonen anlegen 100.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch 67 ‐ Kostenbeteiligung StEB Köln) 125.000 € 125.000 € Umrüstung der Pumpe an der Neptunstatue, damit diese im Winter nicht ausgebaut werden muss 10.000 € 10.000 € Neubau Ablauf‐ / Überlaufbauwerk 50.000 € 50.000 € Entschlammung als Grundlage für Neubau Ablauf‐ / Überlaufbauwerk 100.000 € 100.000 € Bau von zwei Grundwasserbrunnen 350.000 € 350.000 € Entschlammung in mehreren Schritten 100.000 € 100.000 € Bau der technischen Weihereinrichtung wie Schaumsprudler, Umwälzung in Filterzone etc. 100.000 € 100.000 € Klettenbergparkweiher Tiefzone für Fischbesatz anlegen inkl. der notwendigen Entschlammungsarbeiten 230.000 € 230.000 € Ablauf‐ / Überlaufpumpwerk Instandsetzung 15.000 € 15.000 € Anlegen einer Filterzone / Versickerungszone 10.000 € 10.000 € Tiefzone für Fischbesatz anlegen 25.000 € 25.000 € Entschlammung Entschlammung in mehreren Schritten 250.000 € 125.000 € 125.000 € Anlegen einer Filterzone 50.000 € 50.000 € Bootsanleger neu bauen und hochwassersicher machen 50.000 € 50.000 € Rautenstrauchkanal Umbau der Reinigungsschächte 30.000 € 30.000 € Vorrichtung für Laubentnahme aus dem Gewässer (Nährstoffreduzierung) 50.000 € 50.000 € Mittelabfluss Weiher Alpinumweiher Alle Parkweiher Clarenbachkanal Decksteiner Weiher Floraweiher Stadtwaldweiher Kalscheurer Weiher Mülheimer Stadtgartenweiher Obere Groov 190305 Investitionsprogramm Weiher 2025 Seite 1 von 2 Seiten StEB Köln Investitionsprogramm Weiher 2025 Stand: 05.03.2019 Entschlammung in mehreren Schritten 250.000 € 125.000 € 125.000 € Theodor‐Heuss‐Weiher Ablauf‐ / Überlaufpumpwerk Instandsetzung 20.000 € 20.000 € Versickerungsbereich instand setzen 10.000 € 10.000 € Tiefzone für Fischbesatz anlegen inkl. der notwendigen Entschlammungsarbeiten 280.000 € 155.000 € 125.000 € Entschlammung in mehreren Schritten Fontäne frostsicher umbauen 20.000 € 20.000 € Kleinen Bootsanleger instand setzen 20.000 € 20.000 € Totholzeinbau für Jungfische 10.000 € 10.000 € Entschlammung Röhrichtzone im Zulaufbereich anlegen 25.000 € 25.000 € Summe Einzelmaßnahme je Weihe r 8.250.000 € 3.085.000 € 1.075.000 € 275.000 € 700.000 € 845.000 € 675 .000 € 695.000 € 7.350.000 € Summe Maßnahmen über alle Weiher 1.270.000 € 192.857 € 387.857 € 167.857 € 167.857 € 117.857 € 117.857 € 117.857 € 1.270.000 € Gesamtsumme, netto 9.520.000 € 3.277.857 € 1.462.857 € 442.857 € 867.857 € 962.857 € 792 .857 € 812.857 € 8.620.000 € Gesamtsumme, brutto mit Planer 14.280.000 € 4.916.786 € 2.194.286 € 664.286 € 1.301.786 € 1.444.286 € 1.189.286 € 1.219.286 € 12.930.000 € Volksgartenweiher Untere Groov 190305 Investitionsprogramm Weiher 2025 Seite 2 von 2 Seiten
Anlage 6, Auszug BV 5 (Nippes) 05.12.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (022 1) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019 öffentlich 9.2.7 Stadtentwässerungsbetriebe K öln, AöR (StEB): Gewässerentwick- lungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung 3406/2019 Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Vorlage der Verwaltung bittet den Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungskon- zeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 zu und bittet die Stadtent- wässerungsbetriebe, dass die Maßnahmen, die zur Sanierung des Floraweihers auf Seite 113 aufgeführt werden, zeitnah umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 4_Pläne_berichtspflichtige_Gewässer
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Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Dummer Vedder 1 1 : 5.000 März 2019 Umsetzungsfahrplan KOE-52 (Stadtgebiet Köln) Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Flehbach / Faulbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 0-12 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter !U !U !U !U !U !.!. !. !.!. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !.!. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. 14 16 18 19 20 21 22 23 15 13 17 Maßnahmen Frankenforstbach s. gesonderte Pläne 13 20 16 14 24 23 15 21 18 22 19 17 0 0,1 0,3 0,6 0,70,5 0,4 4 7 8 9 4,33,9 4,24,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 5,8 6,4 6,5 6,6 6,7 6,8 6,9 7,1 7,2 7,3 7,4 7,5 7,9 8,1 8,2 8,3 8,4 9,28,5 9,1 8,6 8,98,7 8,8 0,2 65,9 6,1 6,2 6,3 7,6 7,7 7,8 2575000 2575000 2576000 2576000 2577000 2577000 5645000 5645000 5646000 5646000 5647000 5647000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 2 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Flehbach / Faulbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 13-23 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende 0 200 100 Meter Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans !U !U !U !.!. !.!. !.!.!. !. !.!. !.!. !.!.!. !.!. !.!.!. !.!. !. !. !. !. !.!. !.!.!. !.!. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !.!. !.!. !.!. !.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. Erweiterung des pot. Strahlursprungs nach Bergisch Gladbach möglich 24 25 26 27 Maßnahmen Selbach s. gesonderte Pläne 26 24 27 25 41 2 3 4,2 0,6 0,7 4,1 0,8 1,20,9 1,31,1 3,91,4 3,8 3,72,4 2,61,5 2,5 3,51,6 3,62,3 2,7 2,81,7 2,1 3,43,22,2 2,9 3,31,9 3,11,8 0 0 0 11 12 13 10 9,9 9,8 9,7 9,6 9,4 9,3 9,2 9,1 11,3 11,2 11,1 10,9 10,8 11,811,4 11,7 13,111,6 12,3 12,412,1 12,2 12,5 12,6 12,9 10,7 10,6 10,5 10,4 10,3 10,2 10,1 9,5 2578000 2578000 2579000 2579000 2580000 2580000 5644000 5644000 5645000 5645000 5646000 5646000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 3 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Flehbach / Faulbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 24-27 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter !U !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !.!. !. !. !. !.!. !.!.!.!. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !.!.!. !.!. !. !. !. !. !. !.!.!. !.!. !.!.!.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !.!. Maßnahmen Strunde s. gesonderte Pläne 1 2 3 5 4 6 0 Maßnahmen Flehbach/Faulbach s. gesonderte Pläne Maßnahmen Flehbach/Faulbach s. gesonderte Pläne 7 3 5 1 6 2 5 4 3 2 1 3 1 4 0 5 6 3,3 4,1 3,2 3,1 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 1,7 1,3 1,4 1,5 1,6 1,8 1,2 2,2 1,9 2,1 1,1 0,9 0,8 0,7 1,7 1,9 1,8 2,2 2,3 1,6 2,4 1,5 2,5 1,4 2,6 2,7 1,3 2,8 1,2 1,1 2,9 3,1 0,9 3,2 0,8 3,3 0,7 0,6 3,6 0,5 3,7 0,4 3,8 3,9 0,3 4,1 0,2 4,2 0,1 4,3 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 4,9 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 5,8 5,9 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 6,6 4 0 2 3,4 3,8 3,9 4,3 4,2 2,1 2573000 2573000 2574000 2574000 2575000 2575000 2576000 2576000 5647000 5647000 5648000 5648000 5649000 5649000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.: Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem: NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 4 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Frankenforstbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 0-6 Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung !. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit !U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen !U !. !. !. !. !. !. !.!. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !. !.!.!. !. !. Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Pläne 7 8 9 Maßnahmen Strunde s. gesonderte Pläne 7 8 6 9 4 5 3 4 4,1 4,7 4,8 4,5 4,9 4,6 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 4,4 4,5 4,3 3,9 4,2 4,1 6,4 6,5 6,6 6,7 4,4 4,3 4,2 3,8 2576000 2576000 2577000 2577000 2578000 2578000 5647000 5647000 5648000 5648000 5649000 5649000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.: Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem: NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 5 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Frankenforstbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 7-9 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung !. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit !U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. 1 2 3 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 2 1 3 1 0,3 0,7 0,8 0,9 0,1 0,2 0,4 0,5 0,6 2560000 2560000 2561000 2561000 2562000 2562000 5642000 5642000 5643000 5643000 5644000 5644000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 6 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Frechener Bach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-3 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter !U !U !U !U !U !U !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. 1 2 3 4 5 6 8 7 3a 6 1 4 5 8 2 3 4 3 2 1 4,34,2 4,1 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,23,1 2,9 2,8 2,72,62,5 2,4 2,3 2,22,1 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 7 2578000 2578000 2579000 2579000 2580000 2580000 5640000 5640000 5641000 5641000 5642000 5642000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 7 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Kurtenwaldbach Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 1-12 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter !U !U !. !. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !. !.!.!. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !. !. !. !. !. !. !.!.!. !.!. !.!.!.!.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. Maßnahmen Frankenforstbach s. gesonderte Pläne Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Pläne 1 1b 2 4 3 5 6 7 8 9 10 12 11 13 14 15 16 0 9 15 10 7 1/1b 3 14 8 13 3 2 1 2 1 3,63,5 3,4 3,3 3,2 3,1 2,9 2,82,7 2,62,5 2,4 2,3 1,3 1,4 1,5 1,6 1,81,2 2,21,9 2,1 1,1 0,9 0,8 0,7 0,6 1,7 1,91,8 2,21,6 2,10,5 1,5 0,4 1,4 0,3 1,3 1,20,2 1,1 0,1 0,9 3,2 3,32,9 2,8 3,1 0,8 2,72,6 3,4 0,7 3,5 0,6 3,6 0,53,7 0,4 3,8 65 4 2 16 11 /1 2 3 1,7 2573000 2573000 2574000 2574000 2575000 2575000 5648000 5648000 5649000 5649000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 8 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Strunde Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 0-16 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U !U !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !.!. !. !. !.!. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !. !U !U !. !. !. !.!. !. !.!.!. !. !. !. !.!. !. !.!. !. !.!.!. !. !. !. !. !. !.!. !.!. !.!. !. !. !. !. !. Maßnahmen Flehbach s. gesonderte Pläne 18 19 20 17a 17b 18 16 15 1 3 1 2 0,9 0,8 0,70,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,70,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 2,92,8 2,7 1,4 1,51,3 1,2 1,1 1,6 1,7 0,9 1,8 0,8 1,9 0,7 0,6 2,1 0,5 2,2 2,3 0,4 2,4 2,6 0,3 2,5 0,2 0,1 4 5 2 5,7 5,6 5,5 5,4 5,3 3,6 5,23,5 3,7 3,4 3,8 5,13,9 4,4 3,3 4,1 4,3 4,2 4,7 4,84,53,2 4,9 4,6 3,1 1,91,8 2,2 2,3 2,1 2,4 2,5 2,6 2,7 17b 17a 19 2575000 2575000 2576000 2576000 2577000 2577000 5648000 5648000 5649000 5649000 5650000 5650000 Maßstab: Gezeichnet: Dateiname: Geprüft: Index-Nr.: ABeKo-Nr.: Projekt-Nr.: Plan-Nr.:Datum: ................................................. Hauptabteilungsleiter ................................................. Abteilungsleiter ................................................. Projektleiter ± Höhenreferenzsystem: Lagebezugssystem:NHN / DHHN92 NN / DHHN12 UTM / ETRS89 Gauß-Krüger Ostmerheimer Straße 555 D - 51109 Köln Internet: www.steb-koeln.de X X Papesch Vedder 9 1 : 5.000 März 2019 Gewässerentwicklungskonzept 2020 Entwicklung der Kölner Fließgewässer Gewässerentwicklungskonzept Strunde Übersichtslageplan Maßnahmenabschnitte 17-20 Kennzeichnung des Umsetzungsstatus der Maßnahmen Umgesetzt in Planung geändert neue Maßnahme entfallen Stadtgrenze Gewässerverlauf verrohrt offen Gewässerstationierung!. Legende Strahlwege Aufwertungsstrahlweg Durchgangsstrahlweg Degradationsstrecke Optimierung der Durchgängigkeit!U Funktionselemente potenzieller Strahlursprung zu entwickelnder Strahlursprung potenzieller Trittstein zu entwickelnder Trittstein Maßnahmenabschnitt des Umsetzungsfahrplans 0 200 100 Meter
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2-2 Vorlagen-Nummer 3406/2019 Freigabedatum 12.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB): Gewässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) - Erste Fortschreibung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt der 1. Fortschreibung des Gewässerentwicklungskonzeptes Köln (GEK 2020) –Fortschreibung 2020 bis 2026 zu. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.11.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Verkehrsausschuss 02.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Anmeldung erfolgt zu den jeweiligen Haushaltsplananmeldungen. . € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja bis zu 80 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2009 hat die Stadt Köln den StEB Köln die Aufgaben der Gewässerun- terhaltung einschließlich des Gewässerausbaues, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hoch- wasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Köln gelegenen sonstigen Gewässern (Bächen) übertragen. Die StEB führen daher seit dem 01.01.2010 auf der Grundlage der vertraglichen Rege- lungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 21.12.2009 die nötigen Arbeiten und Maßnahmen im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch. Zusätzlich sind die StEB Köln seit dem 01.06.2017 für die Unterhaltung und Entwicklung von 16 Parkweihern zuständig. Gemäß § 2 des Vertrages vom 21.12.2009 mit der Stadt Köln sind die StEB Köln verpflichtet, ein Ge- wässerentwicklungs- sowie ein Gewässersanierungskonzept aufzustellen und alle sechs Jahre fort- zuschreiben. Da der Rat am 11.02.2014 den Beschluss des Gewässerentwicklungskonzepts geneh- migte, ist eine Fortschreibung in 2020 vorzunehmen. Im GEK sind Angaben zur Gewässersanierung enthalten, daher wird auf die Vorlage eines separaten Gewässersanierungskonzeptes verzichtet. Das GEK befasst sich ausschließlich mit den Gewässern u nd Parkweihern, die in der Verantwortlichkeit des Kommunalunternehmens StEB Köln liegen. Grundlage der weiteren Entwicklung der Kölner Bäche (Rheinnebengewässer) bildet das beiliegende Gewässerentwicklungskonzept mit seinen Zielen und Maßnahmenprogrammen. Die Arbeiten der Gewässerunterhaltung werden jährlich in einem Arbeitsplan (Gewässerunterhaltungsplan) beschrie- ben, welcher den Aufsichtsbehörden zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Maßnahmen, die nicht der reinen Gewässerunterhaltung dienen, bedürfen einer Genehmigung nach Wasserrecht. Die rechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der Fließgewässer ergeben sich aus den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die 2002 in das nationale Recht, das Wasserhaushaltsgesetz, über- führt wurden. Das in NRW maßgebliche Instrument ist die Blaue Richtlinie mit dem Strahlwirkungs- 3 und Trittsteinkonzept. Das gesamte Gewässerentwicklungskonzept wird alle sechs Jahre vollständig fortgeschrieben, dem Verwaltungsrat der StEB Köln sowie dem Stadtrat und seinen nachgeordneten Gremien zur Be- schlussfassung vorgelegt und stellt somit ein neues Zielkonzept dar. Hierbei werden neben dem Sta- tus-Abgleich (Soll/Ist-Umsetzungsstand) insbesondere eventuell zu erwartende rechtliche Rahmen- bedingungen beachtet und die Erkenntnisse aus den bereits umgesetzten Maßnahmen berücksich- tigt. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.10.2019 das vorliegende Gewässerentwicklungs- konzept beschlossen. Die Entwicklung der Kölner Fließgewässer entsprechend den rechtlichen Vorgaben und vor allem die Erlebbarmachung von Wasser unter besonderer Berücksichtigung urbaner Ansprüche ist die maßge- bende Handlungsgrundlage der nächsten Jahre. Im vorliegenden Gewässerentwicklungskonzept werden alle Maßnahmen an den Kölner Bächen und Parkweihern dargestellt, die der Verbesserung der Ökologie, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion, des Hochwasserschutzes, der Vorflutsi- cherung, der baulichen und betrieblichen Funktionsfähigkeit sowie der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben dienen. Für die hydromorphologischen Maßnahmen der Umsetzungsfahrpläne können zum Großteil Landes- zuschüsse beantragt werden, sobald die nötigen wasserrechtlichen Genehmigungen vorliegen. Lan- deszuschüsse können bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten beantragt werden. Zudem werden wei- tere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, beispielsweise als Kompensation für Grünflächeneingriffe an anderer Stelle. Die Umsetzung der Gewässermaßnahmen erfolgt entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln. Entsprechend § 3 des Vertrages mit der Stadt Köln werden investive Gewässermaßnahmen bei den StEB Köln als eigene Anlagengüter geführt und mit ihren Abschreibungswerten einschl. Finanzie- rungskosten gemeinsam mit den operativen bzw. konsumtiven Leistungen für die Gewässerunterhal- tung in der jährlich aufzustellenden Planspartenrechnung ausgewiesen. Insofern stehen alle Maß- nahmenrealisierungen unter dem Vorbehalt der gesicherten einzelmaßnahmenbezogenen Finanzier- barkeit. Die Finanzierung erfolgt einerseits durch Landeszuschüsse, andererseits durch Eigenmittel. Zudem werden derzeit mit der Unteren Landschaftsbehörde die Möglichkeiten der Verwendung von Ersatzgeldern für Grüneingriffe abgestimmt. Auf eine Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird verzichtet, da dies der einzige Stadtbezirk ist, in dem sich keine Fließgewässer oder Parkweiher im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln befin- den. Anlagen: Anlage 1: GEK 2020 Anlage 2: Maßnahmentabelle Fließgewässer Anlage 3: Maßnahmentabelle Parkweiher Anlage 4: Pläne berichtspflichtige Fließgewässer Anlage 5: Pläne nicht berichtspflichtige Fließgewässer
Anlage 1_GEK Gewässerentwicklungskonzept 2020
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Gewässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 (GEK 2020) ERSTE FORTSCHREIBUNG StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln – 2020 I Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG 1 2. WASSERÖKOLOGIE 5 2.1 Ziel der Gewässerentwicklung 5 2.2 Fließgewässer im Stadtgebiet 5 2.2.1 Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln 5 2.2.2 Fließgewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln im Zuständigkeitsbereich Dritter 7 2.2.3 Berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Gewässer 8 2.3 Rechtliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 9 2.3.1 EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 9 2.3.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 10 2.3.3 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) 11 2.3.4 Genehmigungsverfahren 12 2.4 Fachliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 14 2.4.1 Einteilung der Wasserkörper 14 2.4.2 Bewertung der Wasserkörper 14 2.4.3 Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Maßnahmenübersichten 15 2.4.5 Bewirtschaftungszyklen 16 2.5 Trittstein- und Strahlwirkungskonzept 16 2.6 Monitoring 20 2.6.1 Biologische Qualitätskomponente 20 2.6.2 Hydromorphologische Qualitätskontrolle 21 2.6.3 Allgemeine physikalische und chemische Qualitätskomponente 22 2.6.4 Weitere Qualitätskomponenten zur realistischen Erfassung von Veränderungen 23 2.6.5 Qualitätskomponente der fluvialen Habitatstruktur 23 2.6.6 Qualitätskomponente der Ufervegetation 23 2.6.7 Vorgehen beim Monitoring 25 2.7 Stand der Umsetzung 26 2.7.1 Bewertung der Oberflächenwasserkörper 26 2.7.2 Entfallene Maßnahmen 29 2.7.3 Geänderte Maßnahmen 30 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 II 2.7.4 Neue Maßnahmen 31 2.7.5 Maßnahmen in Bearbeitung bzw. in Planung 32 2.7.5.1 Berichtspflichtige Gewässer 32 2.7.5.2 Nicht berichtspflichtige Gewässer 45 2.7.6 Maßnahmen mit zusätzlichen Betroffenheiten 49 2.8 Finanzen 50 2.9 Verrohrte Gewässer 52 2.9 Fazit 54 3. ABFLUSSSICHERUNG / HOCH- UND NIEDRIGWASSERMANAGEMENT 55 3.1 Veranlassung und Ziel 55 3.2 Hochwassermanagement an den Kölner Bächen 56 3.2.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 56 3.2.2 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten 56 3.2.3 Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagement-Plans 59 3.3 Niedrigwassermanagement an den Kölner Bächen 65 3.4 Finanzen 69 3.5 Fazit 69 4. ERLEBBARMACHUNG VON GEWÄSSERN 70 4.1 Veranlassung und Ziel 70 4.2 Offenlegungen, Teiloffenlegungen und Visualisierung alter Gewässerläufe 71 4.3 Internetauftritt und Printmedien 72 4.4 Informations- und Schautafeln, Beobachtungskanzeln 72 4.5 Veranstaltungen, Bürgerworkshops 74 4.6 Lehrpfade und Wanderrouten, Wasserspielplätze 74 4.7 Umweltbildung mit Erwachsenen und Kindern 75 4.8 Bachpatenschaften 76 4.9 Informationsveranstaltungen im Zuge der Planung und Baudurchführung 76 4.10 Finanzen 77 4.11 Fazit 77 5. GRÜNENTWICKLUNG AN BÄCHEN 78 5.1 Veranlassung und Ziel 78 5.2 Aktueller Status und Handlungsbedarf 78 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 III 5.3 Initialpflanzungen 79 5.4 Bekämpfung von Neobiota 79 5.5 Wiedervernässung des Merheimer Bruchs 80 5.6 Wiederansiedlung der Wechselkröte 81 5.7 Finanzen 81 5.8 Fazit 81 6. PARKWEIHER 82 6.1 Veranlassung 82 6.2 Beschreibung und Lage 82 6.3 Grundlagen für die Bewirtschaftung der Parkweiher 83 6.3.1 Fütterung von Fischen und Wasservögeln nicht eingedämmt 85 6.3.2 Entschlammung der Parkweiher 85 6.3.3 Umstellung auf Grundwasser 85 6.3.4 Überwachung der Wasserqualität 86 6.3.5 Steuerung Fischbesatz 87 6.3.6 Weiherpaten 87 6.4 Vorgesehene Maßnahmen der Bewirtschaftung der Parkweiher 89 6.4.1 Allgemeine Maßnahmen für alle Weiher 90 6.4.2 Zustand und Maßnahmen an den einzelnen Weihern 91 6.4.2.1 Aachener Weiher 91 6.4.2.2 Adenauer Weiher 94 6.4.2.3 Alpinumweiher 98 6.4.2.4 Blücherparkweiher 101 6.4.2.5 Clarenbachkanal 104 6.4.2.6 Decksteiner Weiher 107 6.4.2.7 Floraweiher 111 6.4.2.8 Groov 114 6.4.2.9 Kalscheurer Weiher 118 6.4.2.10 Klettenbergparkweiher 122 6.4.2.11 Mülheimer Stadtgartenweiher 124 6.4.2.12 Rautenstrauchkanal 127 6.4.2.13 Stadtwaldweiher 130 6.4.2.14 Theodor-Heuss-Weiher 133 6.4.2.15 Volksgartenweiher 136 6.5 Finanzen 139 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 IV 6.6 Fazit 140 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 V TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Berichtspflichtige Kölner Fließgewässer, mit Wasserkörpern und deren Einstufung 9 Tabelle 2: Ökologischer Zustand der Gewässer 27 Tabelle 3: Kostenprognose für berichtspflichtige Gewässer (investiv und ope- rativ) 52 Tabelle 4: Kostenprognose für nicht berichtspflichtige Gewässer (investiv und operativ) 52 Tabelle 5: Kostenprognose für verrohrte Gewässer (investiv und operativ) 54 Tabelle 6: Kostenverteilung über die nächsten Jahre 69 Tabelle 7: Kostenverteilung über die nächsten Jahre 77 Tabelle 8: Technische Anlagen und deren Zustand des Aachener Weihers 94 Tabelle 9: Technische Anlage und deren Zustand des Adenauer Weihers 97 Tabelle 10: Technische Anlagen und deren Zustand des Alpinumweihers 101 Tabelle 11: Technische Anlagen und deren Zustand des Blücherparkweihers 103 Tabelle 12: Technische Anlage und deren Zustand des Clarenbachkanals 106 Tabelle 13: Technische Anlagen und deren Zustand des Decksteiner Weihers 110 Tabelle 14: Technische Anlagen und deren Zustand des Floraweihers 113 Tabelle 15: Technische Anlagen und deren Zustand der Groov 117 Tabelle 16: Technische Anlagen und deren Zustand des Kalscheurer Weihers 121 Tabelle 17: Technische Anlagen und deren Zustand des Klettenbergparkwei- hers 124 Tabelle 18: Technische Anlagen und deren Zustand Mülheimer Stadtgarten- weiher 126 Tabelle 19: Technische Anlagen und deren Zustand des Rautenstrauchkanals 130 Tabelle 20: Technische Anlagen und deren Zustand des Stadtwaldweihers 133 Tabelle 21: Technische Anlagen und deren Zustand des Theodor-Heuss-Wei- hers 136 Tabelle 22: Technische Anlagen und deren Zustand des Volksgartenweihers 139 Tabelle 23: Kostenverteilung über die nächsten Jahre 140 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 VI ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtskarte Kölner Fließgewässer 7 Abbildung 2: Funktionselemente des Strahl- und Trittsteinkonzepts 18 Abbildung 3: Qualitätskomponenten nach der WRRL 20 Abbildung 4: Gewässerstrukturklassen 22 Abbildung 5: Qualitätskomponenten Ufervegetation und Strahlwirkungs- Prinzip 23 Abbildung 6: Einfluss von Ufervegetation auf die WRRL Qualitätskompo- nenten 24 Abbildung 7: Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnahmenanzahl 28 Abbildung 8: Umgesetzte Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnah- menanzahl 28 Abbildung 9: Maßnahmen des GEK in Bearbeitung in Prozent der Maßnah- menanzahl 29 Abbildung 10: Maßnahmenabschnitt FLE M4 am Flehbach 32 Abbildung 11: Maßnahmenabschnitt FLE M5 am Flehbach 33 Abbildung 12: Maßnahmenabschnitt FLE M6 am Flehbach 33 Abbildung 13: Maßnahmenabschnitte FLE M8 und FLE M9 am Flehbach 34 Abbildung 14: Maßnahmenabschnitt FLE M10 am Flehbach 34 Abbildung 15: Maßnahmenabschnitt FLE M12 am Flehbach 35 Abbildung 16: Maßnahmenabschnitt FLE M13 am Flehbach 35 Abbildung 17: Maßnahmenabschnitt FLE M14 am Flehbach 36 Abbildung 18: Maßnahmenabschnitt FLE M23 am Flehbach 37 Abbildung 19: Maßnahmenabschnitt FLE M25 am Flehbach 37 Abbildung 20: Maßnahmenabschnitt FRA M1 am Frankenforstbach 38 Abbildung 21: Maßnahmenabschnitt FRA M2 am Frankenforstbach 38 Abbildung 22: Maßnahmenabschnitte FRA M3 und FRA M8 am Franken- forstbach 39 Abbildung 23: Maßnahmenabschnitt FRE M2 am Frechener Bach 40 Abbildung 24: Maßnahmenabschnitt KUR M1 am Kurtenwaldbach 41 Abbildung 25: Maßnahmenabschnitt KUR M2 am Kurtenwaldbach 41 Abbildung 26: Maßnahmenabschnitte KUR M6 und KUR M8 am Kurtenwald- bach 42 Abbildung 27: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde 43 Abbildung 28: Maßnahmenabschnitte mit dem Entwicklungsziel der eigendy- namischen Entwicklung an der Strunde 44 Abbildung 29: Maßnahmenabschnitte GIE M4 und GIE M7 am Giesbach 45 Abbildung 30: Maßnahmenabschnitte GIE M6 und GIE M8 am Giesbach 45 Abbildung 31: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung eines Gewässerrand- streifens am Kemperbach 46 Abbildung 32: Maßnahmenabschnitte KEM M6, KEM M7 am Kemperbach 47 Abbildung 33: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit am Selbach 47 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 VII Abbildung 34: Maßnahmenabschnitt SEL M5 am Selbachweiher 48 Abbildung 35: Maßnahmenabschnitt SEL M9 am Selbach 48 Abbildung 36: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte des Frankenforst- bachs der Bezirksregierung Köln 57 Abbildung 37: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte Strunde einschließ- lich Umlauf, HQ 100 58 Abbildung 38: Maßnahmenarten (Handlungsbereiche) des Hochwasserrisiko- managements nach LAWA 60 Abbildung 39: Einzugsgebiete der Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Fleh- bach und Selbach 63 Abbildung 40: Hochwasserrückhaltebecken Flehbach mit Überflutungsfläche 64 Abbildung 41: Hochwasserrückhaltebecken Selbach mit Überflutungsfläche 64 Abbildung 42: Trockenfallen des Fleh- und Selbaches im Bereich der Hoch- wasserdämme 67 Abbildung 43: Trockenfallen des Flehbaches unterhalb und oberhalb vom Sandfang 68 Abbildung 44: Beispiel für eine Infotafel nach Umsetzung der Gewässerent- wicklungsmaßnahme 73 Abbildung 45: Lage der Parkweiher im Kölner Stadtgebiet 83 Abbildung 46: Limnologische Untersuchung von 16 Kölner Stadtgewässern im Jahr 2017 89 Abbildung 47: Der Aachener Weiher 92 Abbildung 48: Der Adenauer Weiher 95 Abbildung 49: Der Alpinumweiher 99 Abbildung 50: Der Blücherparkweiher 102 Abbildung 51: Der Clarenbachkanal 104 Abbildung 52: Der Decksteiner Weiher 108 Abbildung 53: Der Floraweiher 112 Abbildung 54: Die Groov 114 Abbildung 55: Der Kalscheurer Weiher 119 Abbildung 56: Der Klettenbergparkweiher 122 Abbildung 57: Der Mülheimer Stadtgartenweiher 125 Abbildung 58: Der Rautenstrauchkanal 128 Abbildung 59: Der Stadtwaldweiher 131 Abbildung 60: Der Theodor-Heuss-Weiher 134 Abbildung 61: Der Volksgartenweiher 137 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 VIII ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Maßnahmentabelle Gewässer Anlage 2: Maßnahmentabelle Parkweiher Anlage 3: Pläne berichtspflichtige Gewässer Anlage 4: Pläne nicht berichtspflichtige Gewässer StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 IX ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS A4 Autobahn 4 Abs. Absatz Ch. Z. ohne ubiq. Stoffe chemischer Zustand ohne ubiquitäre Stoffe Chl-a/L Chlorophyll-a pro Liter cm Zentimeter DN Nennweite (diamètre nominal) e.V. Eingetragener Verein e1 eutroph >45-85 mg/m³ e2 eutroph >85-150 mg/m³ EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EU-WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie GEK Gewässerentwicklungskonzept ggf. gegebenenfalls ha Hektar HRB Hochwasserrückhaltebecken HWRM-RL Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie kg Kilogramm kg/ha Kilogramm pro Hektar kg/Ing. Kilogramm pro Individuum km Kilometer km² Quadratkilometer LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser m³ Kubikmeter mg Milligramm mg/L Milligramm pro Liter StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 X MULNV Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen N/L Nitrat pro Liter NH4 Ammonium NO3 Nitrate NWB Natürliche Wasserkörper O2/L Sauerstoff pro Liter P/L Phosphor pro Liter p1 polytroph >150-230 mg/m³ p2 polytroph >150-230 mg/m³ PAK Polyziklische aromatische Kohlenwasserstoffe rd. rund RhFV Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. UBB Untere Bodenschutzbehörde UNB Untere Naturschutzbehörde UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UWB Untere Wasserbehörde v.g. Vorher genannt WHG Wasserhaushaltsgesetz WK Wasserkörperbezeichnung WRRL Wasserrahmenrichtlinie z.T. Zum Teil μg/L Mikrogramm pro Liter μm Mikrometer StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 1 1. Einleitung Fließgewässer prägen das Bild sowohl von urbanen wie auch ländlich geprägt en Ge- bieten und müssen dabei viele weitere Funktionen erfüllen. Neben dem gefahrlosen Ableiten von Hochwasser stellen sie einen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen dar und sind Nutzungs- und Erholungsraum für den Menschen. Um all diesen Aufga- ben gerecht zu werden, sind die Gewässerentwicklung und -unterhaltung wichtige ho- heitliche Aufgaben. Die im Jahre 2000 von der Europäischen Union eingeführte Was- serrahmenrichtlinie (WRRL) setzt hierfür den Rahmen. Im Zuge des Umsetzungspro- zesses wurden auf Bundes- und Landesebene diverse Arbeitshilfen erstellt und für die Kommunen verbindlich eingeführt. In der Vergangenheit hat die Zuständigkeit für den Ausbau und die Unterhaltung der Bäche in Köln mehrfach gewechselt. Ursprünglich beim Amt 68 – Amt für Stadtent- wässerung angesiedelt, wurden die Fließgewässer mit Gründung der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) dem Amt für Brücken und Stadtbahnbau ( Amt 69) übertragen. Mit der Übernahme der Umsetzung des Hochwasserschutzes für Köln im Jahr 2004 wurden die StEB Köln auch mit den Leistungen zur Gewässerunterhal- tung und Gewässerausbau beauftragt, jedoch blieb nach seinerzeit gültigem Recht die Verantwortung bei der Stadt Köln. Erst mit der geänderten Fassung des Landeswas- sergesetzes NRW, welches 2007 in Kraft getreten ist, wurde eine eigenverantwortliche Aufgabenübertragung ermöglicht. Hiervon hat die Stadt Köln Gebrauch gemacht und mit Wirkung zum 01.01.2010 dem Kommunalunternehmen die ihr gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 und § 68 LWG in Verbindung mit § 40 WHG obliegende Gewäs- serunterhaltungs- und Gewässerausbaupflicht gemäß § 114a Abs. 3 GO NRW in Ver- bindung mit § 62 Abs. 5 LWG zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung auf die StEB Köln übertragen (Beschlussvorlage 1458/2008). Seit Januar 2010 obliegen den StEB Köln alle Aufgaben der Gewässerunterhaltung einschließlich d es Gewässerausbaus, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Köln liegenden „sonstigen Ge- wässern“ im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehören auch die Unterhaltung, die Pla- nung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Insgesamt handelt es sich um ca. 90 km offene und 14 km verrohrte Bachläufe in Unterhaltung der StEB Köln. Gemäß § 2 des Vertrages vom 21.12.2009 mit der Stadt Köln sind die StEB Köln ver- pflichtet, ein Gewässerentwicklungskonzept wenigstens alle sechs Jahre fortzuschrei- ben. Die ursprünglich für 2010 vorgesehene Aktualisierung der bei Aufgabenübertra- gung vorliegenden Konzepte zur naturnahen Entwicklung vo n Fließgewässern der Stadt Köln musste aufgrund der erst 2011 veröffentlichten Vorgaben zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mehrfach verschoben werden. Zudem konn- ten erst 2011 die rechtlich vorgegebenen Workshops zur Abstimmung mit den Fachämtern und den fachlichen Kreisen stattfinden, bevor die Maßnahmenprogramme StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 2 in das Gewässerkonzept aufgenommen werden konnten. Vor diesem Hintergrund ge- nehmigte der Rat der Stadt Köln erst am 11.02.2014 den Beschluss des Verwaltungs- rats der StEB Köln zum ak tualisierten Gewässerentwicklungskonzept. Eine 1. Fort- schreibung sollte demnach bis zum 11.02.2020 vom Verwaltungsrat der StEB Köln beschlossen und dem Rat der Stadt Köln zur Genehmigung dieses Beschlusses vor- gelegt werden. Hierzu wurde d ie hier vorliegende Fortschreibung des Gewässerent- wicklungskonzeptes erstellt. Zur Umsetzung der Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mussten soge- nannte Umsetzungsfahrpläne für die im hydromorphologischen Sinne defizitären Ge- wässer aufgestellt werden. Ziel ist eine Verbesserung der Gewässerstrukturen. Für Köln erfolgte dies als Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK). Gemäß § 74 Landeswassergesetz (LWG 2016) werden die U msetzungsfahrpläne zukünftig von Maßnahmenübersichten abgelöst. Diese Maßnahmenübersicht sol l zur Erfüllung der rechtlichen Gewässerpflichten nach §§ 62, 66, 68 LWG eine Übersicht der erforderli- chen Maßnahmen zum Ausbau und Ausgleich der Wasserführung sowie zur Gewäs- serunterhaltung darstellen und ist gem. § 74 Abs. 2 LWG bis zum 22. Dezember 2018 der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Da sich die Erstellung des Leitfadens zur Er- stellung der Maßnahmenübersichten zeitlich verzögert hat, sind auf der Grundlage des Erlasses des MULNV vom 06.09.2018 (Az.: IV-8 61 45 10) die Maßnahmenübersich- ten nun spätestens bis zum 31.03.2020 vorzulegen. Die UFP/Maßnahmenübersichten geben eine Übersicht über die seit dem Jahr 2000 durchgeführten sowie die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur hydromorphologischen Gewässerentwicklung. Sie lie- fern eine räumliche Verortung der Funktionselemente (Strahlursprung, Trittstein, Strahlweg) nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept des Landesamtes für Na- tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), Arbeitsblatt 16 (2012). Bei den in den UFP/Maßnahmenübersi chten vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich in der Regel um vergleichsweise abstrakte Maßnahmenzuordnungen, in der Regel ohne detaillierte Planung und/oder Dimensionierung. Neben der naturnahen Gewässerentwicklung und -unterhaltung im Sinne der WRRL sind aber auch eine Reihe weiterer Themenfelder betroffen, die umfassend betrachtet werden. Dabei sind Gewässerentwicklung und -unterhaltung nicht nur gesetzlich ver- pflichtende Kernaufgaben, sondern auch ein wichtiges Anliegen der StEB Köln und der Stadtgesellschaft. Es gibt viele verschiedene Nutzungsansprüche an die Kölner Bäche: Sie sind ökologischer Lebensraum für Fauna und Flora, sowohl in und am Ge- wässer als auch im direkten Umfeld. Wenn sie über die Ufer treten, kommt es zu Überschwemmungen; daher ist der Hochwasserschutz ebenfalls Bestandteil der Betrachtungen. So unterhalten die StEB Köln bei Rath/Heumar zwei Hoch- wasserrückhaltebecken. Es werden aber auch bei allen ökologischen Maßnah- men die Wechselwirkungen mit dem Hochwasserschutz betrachtet. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 3 Gewässer sind auch identitätsstiftend, sie prägen den sie umgebenden Raum. Als Beispiel sei die Strunde, der fleißigste Bach Deutschlands, mit ihren Mühlen genannt. Auch die historische Bedeutung der Bäche wird mitbedacht, alle Maßnahmen an Gewässern, werden mit d en zuständigen Denkmalschutzbehörden abge- stimmt. Gerade im dicht besiedelten Köln haben die Bäche auch eine wichtige Funktion für die Naherholung der Bevölkerung. Neben naturnahen „unberührten“ Bach- abschnitten soll es auch zugängliche Abschnitte geben, die für die Bevölkerung erlebbar gemacht werden und ihnen das Ökosystem „Bach“ näher bringen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird es in Köln künftig zu einer Zu- nahme der Hitzebelastung kommen. Auch hier können Bäche durch eine Ab- kühlungsfunktion einen wichtigen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leisten. In einer Großstadt spielt die Gewässerunterhaltung (neben der Gewässerentwicklung) eine zentrale Rolle: z. B. verstopfte Durchlässe reinigen, invasive Neophyten bekämp- fen, Uferabbrüche sichern und weitere alltägliche Aufgaben. Bei den StEB Köln wi rd eine möglichst naturnahe Gewässerunterhaltung unter dem Motto: „so wenig wie mög- lich, so viel wie nötig“ praktiziert. Seit dem 01.06.2017 ist die Unterhaltung und Entwicklung von 16 Parkweiher als Auf- gabe auf di e StEB Köln übergegangen. Neben der ökologischen Bedeutung stehen hier der Denkmalschutz und die Erholungsfunktion im Fokus. Die vorgesehenen Maß- nahmen an den Parkweiher werden ebenfalls aufgeführt. Auch um die über die hydromorphologischen Gewässerverbesserungen hinausgehen- den Maßnahmen und Arbeiten darzustellen, wurde das hier vorliegende Gewässerent- wicklungskonzept erstellt. Das vorliegende Konzept ist die erste Fortschreibung des Kölner Gewässerentwick- lungskonzeptes. Es wird in sechs Jahren umfassend ne u betrachtet und dann erneut fortgeschrieben. In den vergangenen sechs Jahren wurden an den Kölner Bächen zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Die neuen Erkenntnisse, die sich hierbei ergeben haben, sind in diese Fortschreibung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen ein- geflossen. Tiefergehend werden außerdem die Wirkungszusammenhänge (Strahlwir- kungskonzept) und die Erfolgskontrolle anhand von Qualitätskomponenten betrachtet. Diese stellen Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Gewässerentwicklung dar. Neu betrachtet werden die Parkweiher, da sie als Aufgabe 2017 von der Stadt Köln in die Zuständigkeit der StEB Köln übertragen wurden. Die entstehenden Kosten werden jährlich im Haushaltsplan angemeldet . Der aktuelle Stand der Kosten ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausarbeitung. Die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie können zu 40-80 % von der Bezirksregierung gefördert wer- StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 4 den. Der Eigenanteil wird aus dem städtischen Haushalt finanziert. Alternativ wird der- zeit geprüft, ob Maßnahmen und der Eigenanteil über das geplante Ökokonto oder Ausgleichskonto der StEB Köln finanziert werden können. Die nachfolgende Gliederung orientiert sich an den verschiedenen Belangen im Be- reich der Gewässer. In den Kapiteln dieses GEKs wird die Vorgehensweise genauer erläutert. Der die Fließgewässer betreffende Teil besteht aus der Gewässerökologie, dem Hoch- und Niedrigwasserschutz, der Erlebbarmachung und der Grünentwicklung. Die Park- weiher werden, da erstmals Bestandteil des GEK, in einem eigenen Kapitel ausführlich vorgestellt. Alle Maßnahmen für die Bäche sowie die Weiher sind in Tabellen und Karten im An- hang dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt auf Maßnahmen, die neu hinzugekom- men sind, entfallen sind oder sich umfassend geändert haben. Diese werden einzeln erläutert. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 5 2. Wasserökologie 2.1 Ziel der Gewässerentwicklung In dem vorliegenden Teilkonzept zur Gewässerentwicklung sollen alle erforderlichen Maßnahmen an den Kölner Bächen dargestellt und beschrieben werden, die der Er- reichung der oben beschriebenen Ziele der Gewässerentwicklung im Besonderen der Gewässerökologie dienen. Das Teilkonzept setzt sich aus einem Textteil und einer Maßnahmentabelle zusam- men. Zu Beginn wird das Plangebiet in Köln vorgestellt. Es werden die Grundlagen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die zugrunde liegenden Konzepte wie beispiels- weise das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept erläutert. Ferner wird in der vorliegenden Fassung der bisherige Fortschritt bei der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen aus dem ersten Gewässerentwicklungskonzept mit dem Stand 2013 bewertet werden. So wird dargelegt und begründet, welche Maßnahmen abgeschlossen sind, sich derzeit noch in Umsetzung befinden, verworfen wurden oder neu hinzugekommen sind. Das Gewässerentwicklungskonzept bildet somit die Grund- lage, um die zur Erreichung der Ziele benötigten Ressourcen bereitzustellen. 2.2 Fließgewässer im Stadtgebiet Auf Kölner Stadtgebiet gibt es ca. 1 73 km Bachstrecke. Davon befinden sich 90 km offene Gewässer und 15 km verrohrte Gewässer im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Die nicht im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln befindlichen Gewässer werden an- schließend aus nachrichtlichen Gründen ebenfalls aufgeführt und es wird die für deren Entwicklung und Unterhaltung zuständige Institution benannt. 2.2.1 Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln Linksrheinisch: Duffesbach Frechener Bach Gleueler Bach Pletschbach mit Bruchgraben Rechtsrheinisch: Asselbach Brandroster Bach Butzbach Flehbach mit Hochwasserrückhaltebecken StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 6 Frankenforstbach Giesbach Kemperbach Kempernebenbach 1 Kempernebenbach 2 Kurtenwaldbach Mühlenbach Mühlengraben am Flehbach Penningsfelder Bach Rheinkanal 1 Sandbach Scheuerbach Senkelsgraben Selbach mit Hochwasserrückhaltebecken Strunde Thurner Waldbach 1 Thurner Waldbach 2 Umbach Wasserbach diverse Umlauf- und Waldbäche ohne Namen Diese Liste umfasst sowohl berichtspflichtige als auch nicht berichtspflichtige Gewäs- ser gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Informationen hierzu können Kapitel 2.2.3 Berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Gewässer entnommen werden. Von den StEB Köln betreute Gewässer vom Wasser- und Bodenverband Wahn (WBV Wahn) sind ebenfalls Bestandteil dieser Liste. Der Rheinkanal 2 leitet in einem untergeordneten Umfang Quellwasser ab. Überwie- gend dient er jedoch der Ableitung von Oberflächenwasser des Flughafens und der Ableitung von nicht klärpflichtigem Wasser aus Misch - und Trennkanalisationen. Da- her erfolgt die Finanzierung anteilig vom Flughafen und aus Abwassergebühren. Alle anderen Gewässer werden aus Haushaltsmitteln der Sparte Gewässer finanziert. Auf StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 7 die finanztechnischen Gesichtspunkte wird in Kapitel 2.8 Finanzen vertieft eingegan- gen. Abbildung 1: Übersichtskarte Kölner Fließgewässer. 2.2.2 Fließgewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln im Zuständigkeitsbereich Dritter Der Rhein wird wasserwirtschaftlich von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) über Ländergrenzen hinweg betreut. Für den Ausbau, Neubau und die Verwaltung vor Ort sind die örtlichen Wasserstraßen - und Schifffahrtsämter ver- antwortlich. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 8 Zusätzlich verlaufen auf dem Kölner Stadtgebiet die nachfolgenden Gewässer, die von Verbänden betreut werden. Die Verbände setzen eigenverantwortlich ihre Gewässer- entwicklungskonzepte bzw. Umsetzungsfahrpläne um. Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb und die Änderungen haben die StEB Köln nur als Mitglied im Verband: Hoppesheider Bach Wupperverband Katterbach Wupperverband Mutzbach Wupperverband Ostgraben, Senkelsgraben Wasser- und Bodenverband Wahn Verrohrter Senkelsgraben Wasser- und Bodenverband Wahn Scheuerbachkanal Wasser- und Bodenverband Wahn Rheinkanal 1 Wasser- und Bodenverband Wahn Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Zweckverband Rechtsrheinischer Randkanal Kölner Randkanal Zweckverband Kölner Randkanal Südlicher Randkanal Zweckverband Südlicher Randkanal Vorfluter Süd Zweckverband Südlicher Randkanal 2.2.3 Berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Gewässer Die WRRL gilt grundsätzlich für alle Gewässer. Bei den Fließgewässern besteht je- doch nur dann eine Berichtspflicht an die Europäische Kommission, wenn deren Ein- zugsgebiet größer als 10 km² ist. In Köln gibt es sechs berichtspflichtige, von den StEB Köln unterhaltene Fließgewässer, mit einer Lauflänge von insgesamt ca. 50 km. Diese berichtspflichtigen Gewässer sind auf Kölner Stadtgebiet in neun Wasserkörper unter- gliedert, von denen vier als „erheblich verändert“ und fünf als „natürlich“ von den Auf- sichtsbehörden eingestuft wurden. Diese berichtspflichtigen Fließgewässer werden somit als die bedeutenderen Gewäs- ser angesehen. An diesen Fließgewässern sollen die Maßnahmen vordringlich geplant und umgesetzt werden. Letztlich ergibt sich die Reihenfolge bei der konkreten Umset- zung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen jedoch nicht nur aus wasserwirtschaftli- chen oder ökologischen Gesichtspunkten, sondern wird zusätzlich von äußeren Rah- menbedingungen wie Flächenverfügbarkeit, verfügbare Personal - und Fina nzmittel sowie Aufwand zur landschafts- und wasserrechtlichen Genehmigung gesteuert. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 9 Tabelle 1: Berichtspflichtige Kölner Fließgewässer, mit Wasserkörpern und deren Einstufung. Fließgewässer Einstufung Strunde WK 273568_0 erheblich verändert (HMWB) Frankenforstbach (Eg- gerbach) WK 273566_0 natürlich (NWB) Flehbach/Faulbach WK 27356_0 WK 27356_4874 erheblich verändert (HMWB) natürlich (NWB) Kurtenwaldbach WK 2735312_0 WK 2735312_3800 natürlich (NWB) natürlich (NWB) Frechener Bach WK 27373226_0 erheblich verändert (HMWB) Rheinkanal 1 (Scheuerbach) WK 2734_0 WK 2734_4879 erheblich verändert (HMWB) natürlich (NWB) Neben den berichtspflichtigen Gewässern werden von den StEB Köln auch folgende nicht berichtspflichtig en Gewässer ganzheitlich betrachtet und mit Maßnahmen be- plant. Butzbach Duffesbach Giesbach Kemperbach Ostgraben Scheuerbach Selbach Umbach Diese Maßnahmen finden sich in den Maßnahmenbeschreibungen, 2.7 Stand der Umsetzung sowie in den angehängten Plänen und der Maßnahmentabelle. 2.3 Rechtliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 2.3.1 EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Im Dezember 2000 ist die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. 10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EU -Wasserrahmenrichtlinie, kurz: WRRL) in Kraft getreten. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 10 Die Richtlinie zielt auf die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller euro- päischen Gewässer, also sowohl der Oberflächengewässer als auch des Grundwas- sers ab. Die Mitgliedstaaten sollen jede weitere Verschlechterung des Gewässerzu- standes vermeiden und Gewässer ökologisch entwickeln, falls sie den vorgegebenen Anforderungen nicht entsprechen. Für die Ob erflächengewässer einschließlich der wasserabhängigen Landökosysteme verpflichtet e die EU-WRRL die Mitgliedstaaten, bis zum Jahre 2015 einen guten ökologischen Zustand herzustellen. Dieser Zeitraum kann zweimalig bis 2027 verlängert werden. Ein "guter ökologischer Zustand" umfasst neben den chemischen und physikalischen Parametern der Wasserqualität auch das Vorkommen gewässertypischer Pflanzen und Tiere sowie die Ausstattung eines Gewässers mit natürlichen bzw. naturnahen Strukturen. Für die Fließgewässer wurden Flussgebietseinheiten gebildet und Bewirt- schaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet. Mit der WRRL wurden EU - weit einheitliche und allgemein verbindliche Standards für die chemisch-physikalische, hydromorphologische und ökologische Gewässerqualität entwickelt. Schwerpunkt der Betrachtungen der WRRL ist ein auf das Flusseinzugsgebiet bezo- gener Ansatz, bei dem nicht nur das Gewässer an sich, sondern auch das Einzugsge- biet aus ökologischer Sicht betrachtet wird. Bis zum Jahr 2006 mussten Monitorin gprogramme aufgestellt werden und bis 2009 Bewirtschaftungspläne zur Erreichung der in Artikel 4, WRRL genannten Umweltziele. Mittlerweile wurden die Bewirtschaftungspläne für den Zeitraum von 2016 bis 2021 fortgeschrieben. Die dritte Fortschreibung der Be wirtschaftungspläne ist in Vorberei- tung. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wurde 2007 die EG -Hochwasserrisikomanage- ment-Richtlinie (HWRM -RL) erlassen, die weitere Anforderungen und Handlungen vorschreibt, siehe Kapitel 3.2 Hochwassermanagement an den Kölner Bächen. 2.3.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Die Vorgaben der WRRL gelten nicht unmittelbar, sondern wurden 2002 in das natio- nale Recht überführt. So wurden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der aktuellen Fassung vom 31.07.2009, die wesentlichen Grundsätze der Richtlinie übernommen. Gemäß § 6 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass: ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalt en und zu verbessern, insbe- sondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigen- schaften, Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermei- den und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen, so weit wie möglich auszugleichen, StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 11 sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Ein- zelner zu nutzen, bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentli- che Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Ab- flussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vor- zubeugen sind. Darüber hinaus schreibt § 6 Abs. 2 WHG vor: Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute na- türliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zu- stand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allge- meinheit dem nicht entgegenstehen. 2.3.3 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) Gemäß Art. 72 Absatz 3 GG (konkurrierende Gesetzgebung) können die Länder für den Wasserhaushalt von der Bundesgesetzgebung abweichende Regelungen treffen. Das Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen (LWG) wurde novelliert und trat in seiner neuen Fassung am 16.07.2016 in Kraft. Neben umfangreichen Regelungen zur Erfassung von Daten zu den Grundlagen der Wasserwirtschaft, zur Nutzung und Benutzung von Gewässern, zur Wasserversor- gung und Abwasserbeseitigung, werden auch die Gewässerunterhaltung und der Ge- wässerausbau im LWG abgehandelt. Die Pflicht zur Unterhaltung sonstiger Gewässer obliegt gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 LWG NRW den Gemeinden, die mit ihrem Gebiet Anlieger sind , wobei die Gemeinde ihre Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer gemäß § 62 Abs. 5 LWG NRW auf eine von ihr nach § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen errich- teten Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen kann. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen gemäß WHG ausrichten und darf die Errei- chung der Bewirtschaftungsziele nicht gefährden. D. h., eine nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen Zustandes der Fließgewässer muss vermieden werden, Gewässerunterhaltungs - und Gewässerausbaumaßnahmen müssen auch auf die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. Potenti- als abzielen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 12 Das LWG 2016 verlangt in § 74 Abs. 2 LWG vom Gewässerunterhaltungspflichtigen eine Maßnahmenübersicht. Diese soll eine Übersicht der erforderlichen Maßnahmen zum Ausbau und Ausgleich der Wa sserführung sowie zur Gewässerunterhaltung zur Erfüllung ihrer Pflichten nach §§ 62, 66, 68 LWG darstellen. Die Pflichtigen müssen gem. § 74 Abs. 2 LWG bis zum 22. Dezember 2018 der Bezirksregierung als zustän- dige Behörde eine gemeinsame und abgestimmte Übersicht ihrer Maßnahmen zur Un- terhaltung und zum Ausbau der Gewässer sowie zum Ausgleich der Wasserführung vorlegen. Da sich die Erstellung des Leitfadens zur Erstellung der Maßnahmenüber- sichten zeitlich verzö gert hat, sind auf der Grundlage des Erlasses Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -West- falen vom 06.09.2018 (Az.: IV-8 61 45 10) die Maßnahmenübersichten nunmehr spä- testens bis zum 31.03.2020 vorzulegen. Das LANUV füllt mit den vorhandenen Daten aus den vorherigen Bewirtschaftungszyklen Tabellen aus, welche dann von den Ge- wässerunterhaltungspflichtigen überprüft und korrigiert werden sollen. Aktuell sind diese Tabellen noch nicht erstellt. Unter Umständen sind nachträglich die Maßnahmen entsprechend den eingeführten Formvorschriften des Landes anzupassen. Auch hierzu dient das hier vorliegende Gewässerentwicklungskonzept. Nach § 72 LWG gewährt das Land Zuschüsse im Rahmen vorhandener Haushaltsmit- tel, wenn die zugrunde liegenden Maßnahmen dem Allgemeinwohl dienen. Die Vertei- lung und Verwendung der Mittel richtet sich nach Richtlinien, die das für Umwelt zu- ständige Ministerium erlässt. Weitere In formationen können dem Kapitel 2.8 Finanzen entnommen werden. 2.3.4 Genehmigungsverfahren Alle Arbeiten und Änderungen an Fließgewässern bedürfen der Genehmigung der da- für zuständigen Behörde. Dies gilt auch für den Gewässerunterhaltungspflichtigen. Bei den Kölner Fließgewässern ist die Untere Wasserbehörde der Stadt Köln (U WB) zu- ständige Behörde. Die generellen Vorgaben und Rahmenbedingungen sowie die Zu- schüsse für Gewässerausbaumaßnahmen werden allerdings von der Bezirksregie- rung Köln verwaltet und kontrolliert. Insofern müssen die StEB Köln bei allen Vorhaben und Arbeiten immer beide Behörden einbinden. Alle Arbeiten an Gewässern unterliegen immer einer Zustimmung oder einer Geneh- migung. Entweder wird ihnen als Teil des Gewässerunterhaltungsplans von den Be- hörden zugestimmt oder es werden Einzelgenehmigungen erteilt. Folgende Genehmigungsverfahren werden unterschieden: Gewässerunterhaltungsplan: Arbeiten der betrieblichen Gewässerunterhaltung zielen vor allem auf die Sicherstel- lung der Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Es handelt sich um jährlich zu wieder- holende Arbeiten sowie um eine Reihe von vorwiegend kleineren Entwicklungsmaß- nahmen. Solche Unterhaltungsarbeiten werden in einem Jahresprogramm als Gewäs- StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 13 serunterhaltungsplan der UWB zur Genehmigung vorgelegt und von dieser, im Beneh- men mit der UBB sowie der UNB, aus wasser-, bodenschutz- sowie naturschutzrecht- licher Sicht zugestimmt. Der Ausschuss für Umwelt und Grün wird jährlich durch eine Mitteilung informiert. Planfeststellung: Der Ausbau eines Gewässers, d.h., die Herstellung, die Beseitigung oder wesentliche Veränderung eines Gewässers bedarf in aller Regel einer förmlichen wasserrechtli- chen Planfeststellung gemäß § 68 Absatz 1 WHG, die - soweit eine Vorprüfung die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben hat - diese einschließt. Im Falle eines geplanten und mit dem Stadtrat abgestimmten Gewässerausbaus gem. § 68 WHG stellen die StEB Köln die für die Planfeststellung entscheidungserheblichen Unterlagen auf und reichen diese mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Sofern Dritte durch das Vorhaben betroffen sein sollten, wird in der Regel die Zustim- mung des Verwaltungsrates der StEB Köln eingeholt. Im Zuge des Genehmigungsver- fahrens werden im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens neben den Fachdienststellen der Stadt Köln alle anderen betroffenen Träger öffentli- cher Belange sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Öffentlichkeit u. a. über eine Offenlage der Planunterlagen beteiligt. Die Stellungnahme der Stadt Köln wird dem Stadtrat vorgelegt. Nach Rechtskraft der Planfeststellung oder der Plan- genehmigung, kann die Ausführungsplanung beginnen und die Zuschüsse bei der Be- zirksregierung Köln beantragt werden. Nach Recht skraft des Zuschussbescheides bzw. Zustimmung eines förderunschädlichen Baubeginns kann die B auausführung ausgeschrieben werden und beginnen. Erfahrungsgemäß muss ab Antragsstellung mit eine r Genehmigungsdauer von we- nigstens 12 bis 16 Monaten (8-12 für Planfeststellung und 3 Monate für Zuschussge- nehmigung) gerechnet werden, was in etwa der Planungsdauer entspricht. Plangenehmigung: Unter bestimmten, in § 74 Abs. 6 V erwaltungsverfahrensgesetz geregelten Rahmen- bedingungen kann ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren anstelle einer Plan- feststellung treten. Eine der Voraussetzungen dafür ist unter anderem, dass die Vor- prüfung ergeben hat, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Bei einer Plangenehmigung kann mit einer kürzeren Verfahrensdauer gerechnet wer- den, da die Offenlage entfällt. Der Aufwand für die Genehmigungsbehörde ist deutlich geringer und die reine Genehmigungsdauer reduziert sich erfahrungsgemäß um etwa 3 Monate. Anlagen in, an über und unter Gewässern: Sofern bei den Maßnahmen, Anlagen im Sinne von §36 WHG betroffen sind, bedürfen diese einer Genehmigung nach § 22 LWG. Ausgenommen hiervon sind unter ande- rem: Anlagen, die der Unterhaltung des Gewässers dienen, StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 14 Anlagen, die einer anderen behördlichen Zulassung auf Grund des Wasser- haushaltsgesetzes oder des LWG bedürfen. 2.4 Fachliche Grundlagen der Gewässerentwicklung 2.4.1 Einteilung der Wasserkörper Die Bewirtschaftungsziele für die oberirdischen Gewässer werden in § 27 WHG für die natürlichen sowie für die nach § 28 WHG erheblich veränderten oder künstlichen ein- gestuften Gewässer wie folgt festgelegt: Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands ver- mieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zu- stands vermieden wird und 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. 2.4.2 Bewertung der Wasserkörper Der Maßstab zur Bewertung eines guten ökologischen Zustandes ist der Referenzzu- stand des Gewässers. Dieser Referenzzustand beschreibt ein Gewässer, welches sich komplett ohne Einfluss des Menschen entwickelt hätte. Dies ist ein praktisch nicht er- reichbares Ziel. Der gute Zustand aus den hydromorphologischen und den physika- lisch-chemischen Komponenten wird dadurch definiert, dass die Funktion des Ökosys- tems gewährleistet wird und die Werte für die biologischen Komponenten erreicht wer- den können. Die biologischen Qualitätskomponenten, welche berücksichtigt werden müssen, sind: Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten und Phytobenthos, sowie Phytoplankton. Die hydromorphologischen Komponenten, wie Abflussdynamik, Morphologie und Durchgängigkeit sind laut des Bewirtschaftungsplans der WRRL nur unterstützende Parameter zur Einschätzung des Gewässers. Jedoch bilden diese die Grundlage für die Gewässerstrukturgütekartierung, welche einen wesentlichen Bestandteil für die Maßnahmenableitung und die Erstellung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes darstellt und damit auch für diese Ausarbeitung. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 15 Ebenso wie die hydromorphologischen Qualitätskomponenten stellen die physikalisch- chemischen Komponenten laut WRRL nur eine ergänzende Information für die Beur- teilung des Gewässerzustandes dar. Betrachtet werden dabei im Wesentlichen der Sauerstoffhaushalt, d er Versauerungszustand, die Nährstoffverhältnisse sowie der Salzgehalt und die Temperatur. Diese Größen geben häufig Hinweise auf mögliche Ursachen für einen nicht erreichten Referenzzustand. Nähere Informationen zu den Qualitätskomponenten finden sich in Kapitel 2.6 Monitoring. 2.4.3 Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Maßnahmenübersichten Der Bewirtschaftungsplan 2016-2021 fasst die Grundlagen für die Bewirtschaftungs- planung der Oberflächengewässer und Grundwasservorräte in NRW zusammen. Er enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2013, die aktuellen Bewirtschaftungs- ziele und eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme auf Landesebene. Er- gänzt werden die Inhalte des Bewirtschaftungsplans durch einen umfangreichen An- hang, der neben verschiedenen Tabellen vor allem Karten enthält, die einen Überblick über den Zustand der Gewässer und verschiedene Belastungsparameter geben. Den Bewirtschaftungsplan sowie seine Anhänge und viele weitere Informationen finden sich auf der Seite des MULNV: https://www.flussgebiete.nrw.de Diese „Maßnahmen“ der Bewirtschaftungspläne definieren die aus Sicht der Landes- behörden erforderlichen Vorgaben, die nunmehr von den Maßnahmenträgern in Maß- nahmenkonzepten und Maßnahmenprogrammen objektscharf definiert und umgesetzt werden sollen. Bis Anfang 2012 mussten in einem Umsetzungsfahrplan die hydromor- phologischen Einzel maßnahmen an den wichtigsten (= berichtspflichtigen) Fließge- wässern definiert sein und de r Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Dies ist für Köln erfolgt und bildete einen wesentlichen Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes 2014. Das Maßnahmenprogramm wi rd regelmäßig aktualisiert und als Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsplanung herangezogen. Das Maßnahmenprogramm stellt die Herangehensweise in Nordrhein -Westfalen an die verschiedenen Wasserbewirtschaftungsfragen dar. Es legt auf Ebene der Wasser- körper die Programmmaßnahmen fest, die zur Erreichung der im Bewirtschaftungsplan enthaltenen Bewirtschaftungsziele für die Wasserkörper erforderlich sind. Es dient da- mit auch als Rahmen für die Planung hydromorphologischer Maßnahmen. Weder An- zahl noch der Ort von Einzelmaßnahmen sind hier festgelegt. Das Maßnahmenpro- gramm wird alle 6 Jahre vom Ministerium aktualisiert. Die Maßnahmen werden mithilfe der verbindlichen Maßnahmen in Köln im Umset- zungsfahrplan genauer erläutert. Der Umsetzungsfahrplan beschreibt die fachlich -inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Maßnahmenprogramms für jeweils ein Kooperationsgebiet, d. h., er gibt eine StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 16 Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie bis 2027 vorgesehenen Maßnah- men zur ökologischen Gewässerentwicklung und Gewässerunterhaltung. Alle an das Land bzw. Bund und EU -Kommission gemeldeten Pläne bzw. Kon zepte sind in das GEK eingeflossen. Der Umsetzungsfahrplan wird in Zukunft von den Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG abgelöst. 2.4.5 Bewirtschaftungszyklen In NRW wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fristen der WRRL bis 2027 zu verlängern. Dies entspricht einer Verlängerung des Umsetzungszeitraums von zwei Bewirtschaftungszyklen um jeweils 6 Jahre. 2.5 Trittstein- und Strahlwirkungskonzept Auf dem Strahlwirkungs - und Trittsteinkonzept beruht die Ausarbeitung der Umset- zungsfahrpläne, der Maßnahmenprogramme und der darin entwickelten Maßnahmen. Die Strahlwirkung beruht auf der Erkenntnis, dass auch in degradierten Gewässerab- schnitten zum Teil gewässertypische Lebensgemeinschaften der Fauna und Flora vor- gefunden wurden, weil die Wirkung der naturna hen Gewässerabschnitte positiv dort- hin „ausstrahlt“. Im Jahr 2008 brachte der Deutsche Rat für Landespflege die Ergebnisse des Projekts „Potenziale der Fließgewässer zur Kompensation von Strukturdefiziten („Strahlwir- kung“)“ in seiner Schriftenreihe im Heft 81 „Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung“ heraus. In dieser Ergebnissammlung von drei Workshops wurde das Prinzip der Strahlwirkung erstmals beschrieben. Die Strahlwirkung beruht auf zwei wesentlichen Mechanismen: „Der Einwanderung oder Verdriftung von Organismen aus naturnahen Berei- chen in benachbarte, morphologisch degradierte Abschnitte. Diese Effekte sind insbesondere dann unmittelbar zu beobachten, wenn die naturnahen Bereiche noch (oder nach Renaturierung wieder) gut besiedelt sind. Der Überlagerung ungünstiger struktureller Lebensraumbedingungen durch günstige Umweltbedingungen (z.B. kühles, unbelastetes Wasser, Eintrag von gewässertypischem Sediment) aus naturnahen Gewässerabschnitten“. Dabei unterscheiden sich d ie Ausbreitungsmechanismen sowie -distanzen zwischen Makrophyten, Fischen und Makrozoobenthos. Beim Makrozoobenthos spielt neben der passiven Ausbreitung und dem Drift auch aktive Auf- und Abwärtswanderung eine Rolle. Über den Landweg kann Makrozoobenthos sich zum Beispiel über den Flug aktiv ausbreiten. Makrophyten hingegen können sich nur passiv ausbreiten. Dies ge- schieht durch Verdriftung, Wind und Wasservögel. Fische bewegen sich innerhalb des Fließgewässers hauptsächlich schwimmen d fort. Jungtiere und Larven können aber StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 17 auch durch Drift verbreitet werden. Da sich die Ausbreitungsdistanzen zwischen ver- schiedenen Arten und verschiedenen Gewässertypen stark unterscheiden, gibt es keine absoluten Zahlen. Grundsätzlich sind die Distanzen in Mittelgebirgsgewä ssern mit Strömung größer als in Tieflandgewässern. Das Strahlwirkungskonzept beruht auf einer einzugsgebietsbezogenen Betrachtung und einer zielorientierten Kombination von Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Aus diesem Grunde ist eine überregionale Planung notwendig, welche sich nicht nur mit einzelnen Wasserkörpern, sondern mit größeren Einheiten und ihren Wechselwirkungen auseinandersetzt. In Nordrhein-Westfalen wurde vom LANUV NRW 2011 eine entsprechende Arbeitshilfe erstellt. Diese dient als Grundlage, in der die naturwissenschaftlichen und fachlichen Anforderungen an die Anordnung und Gestaltung der funktionalen Elemente im Sinne des Strahlwirkungskonzepts im Hinblick auf den guten ökologischen Zustand zusam- mengetragen wurden. Im Folgenden w erden die grundlegenden Begriffe des Strahl- wirkungs- und Trittsteinkonzepts erläutert. Daraufhin wird die Methodik mit ihren ver- schiedenen Bestandteilen vorgestellt und es wird dargelegt, was das Konzept für die Kölner Bäche bedeutet. Unter Strahlwirkung wird die „Aufwertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials eines strukturell beeinträchtigten Gewässerabschnittes durch eine benachbarte natur- nahe Strecke“ verstanden. Neben dieser positiven Auswirkung der Strahlwirkung kann es auch zu negativen Aus- wirkungen kommen. Trotz guter struktureller Merkmale kann kein guter ökologischer Zustand bestehen, weil Störungen in benachbarten Gewässerabschnitten die ökologi- sche Funktionalität beeinträchtigen. Dies kann zum Beispiel durch erhöhten Sediment- eintrag geschehen. Es wird bei der Strahlwirkung außerdem zwischen der biotischen und der abiotischen Strahlwirkung unterschieden. Die biotische Strahlwirkung basiert auf Organismen, die abiotische auf Umweltbedingungen. Das Strahlwirkungs - und Trittsteinkonzept beruht auf drei wesentlichen Funktionselementen: Strahlursprung Strahlweg Trittstein Diese werden in Abbildung 2 schematisch dargestellt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 18 Abbildung 2: Funktionselemente des Strahl- und Trittsteinkonzepts. Strahlursprünge sind der Ausgangsbereich der Strahlwirkung. Es handelt sich um ar- tenreiche und dem Gewässertyp entsprechend besiedelte Gewässerabschnitte. Von diesen ausgehend können gewässertypspezifische Organismen durch Drift oder Wan- derung positive Auswirkungen auf andere Gewässerabschnitte haben. Diese können aufgrund von struktureller, stofflicher und hydrologischer Qualität, also abiotischen Faktoren eine Strahlwirkung ausüben. Die Besiedelung hat eine biotische Auswirkung auf die degradierten Gewässerabschnitte. Strahlursprünge müssen nicht zwangsläufig im Hauptlauf des Gewässers liegen. Ein- mündende Nebengewässer können vor allem unterhalb von Querbauwerken einen po- sitiven Einfluss haben und damit als Strahlursprung dienen. Auch Altar me oder Buh- nenfelder können als Strahlursprung dienen. Es wird unterschieden zwischen vorhandenen potentiellen Strahlursprüngen und neu zu planenden potentiellen Strahlursprüngen. Erstere erfüllen die abiotischen Rahmen- bedingungen bereits. Bei den zu plane nden Strahlursprüngen besteht noch Entwick- lungsbedarf hinsichtlich der hydromorphologischen Ausstattung des Gewässerab- schnittes. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die abiotische Strahlwir- kung bei einer naturnahen Gestaltung gegeben ist. Strahlwege sind strukturell beeinträchtigte Gewässerabschnitte zwischen den Strahl- ursprüngen. In diese wandern die Organismen des Strahlursprungs ein oder werden eingetragen. Diese werden aber auch von den Organismen durchwandert oder durch Drift durchquert. Aufgrund der Strahlwirkung kann sich in den Strahlwegen aber auch eine Biozönose einstellen. Auch wenn dies aufgrund der bestehenden strukturellen Degradation nicht zu erwarten wäre. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 19 Es werden zwei Typen von Strahlwegen unterschieden: Aufwertungsstrahlwege und Durchgangsstrahlwege. Bei den Aufwertungsstrahlwegen ist zumindest eine vorübergehende Ansiedlung ge- wässertypspezifischer Organismen möglich. Sie sind demnach durch die Strahlwir- kung aufwertbar. Durchgangsstrahlwege haben, wie der Name schon sagt, nur ei ne Durchgangsfunk- tion. Die Anforderungen für eine Ansiedlung von typspezifischen Organismen sind nicht erfüllt. Sie lassen aufgrund ihrer Beschaffenheit jedoch einen funktionalen Aus- tausch zwischen benachbarten Gewässerabschnitten zu. Trittsteine sind morphologische Bestandteile der Strahlwege. Sie bieten die notwendi- gen Habitate zum einen für die dauerhafte An- und Besiedlung von Gewässerorganis- men in Aufwertungsstrahlwegen, können zum anderen aber auch die Durchwander- barkeit bei Durchgangsstrahlwegen und Aufwertungsstrahlwegen erleichtern. Sie be- stehen zumeist aus kürzeren Teilabschnitten mit naturnahen hydromorphologischen Bedingungen. Darunter fallen zum Beispiel Abschnitte, welche die Anforderung und Qualität von Strahlursprüngen erfüllen, aber nicht l ang genug sind. Sie können aber auch aus einzelnen Strukturelementen, zum Beispiel Totholzansammlungen, Wurzel- tellern oder Wasserpflanzen, bestehen. Sie fungieren demnach als Durchquerungs- hilfe für die Strahlwege. Neben den hier vorgestellten Funktionselementen kann es in Gewässern auch Degra- dationsstrecken geben. Degradationsstrecken sind die Gewässerabschnitte , für die weder die Anforderungen an einen Strahlursprung, noch an einen Durchgangs - oder Aufwertungsstrahlweg erfüllbar sind. Dies betrifft zum Bei spiel lange Verrohrungen. Selbst unter optimalen Bedingungen nimmt die Strahlwirkung mit weiterer Entfernung zum Strahlursprung ab. Dies e kann je nach Gewässertyp komplett abreißen, wenn kein neuer Strahlursprung mit neuer Strahlwirkung folgt. Trittsteine können die über- windbare Strecke verlängern. Durch mehrere Strahlursprünge und der von dort aus- gehende Strahlwirkung ist es möglich , für große Gewässerstrecken den guten ökolo- gischen Zustand zu erreichen. Es wird unterschieden zwischen dem Bewirtschaftungs ziel von natürlichen Wasser- körpern dem „guten ökologischen Zustand„ und dem für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper dem “guten ökologischen Potential“. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bedeutung von „Schlüsselstellen“. Unter diesen versteht man defizitäre Bereiche mit großräumigen Auswirkungen. So kann ein Durchgängigkeitsdefizit im Mündungsbereich das Gewässer für einwandernde Fische unerreichbar machen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 20 2.6 Monitoring Die WRRL (und in Anlehnung daran auch d as LANUV) definieren die monitoringrele- vanten Qualitätskomponenten für berichtspflichtige Fließgewässer wie folgt: Abbildung 3: Qualitätskomponenten nach der WRRL. 2.6.1 Biologische Qualitätskomponente Die biologischen Qualitätskomponenten sind das zentrale Bewertungselement für den ökologischen Zustand und umfassen Wirbellose, Fische, Makrophyten und Phyto- benthos sowie das Phytoplankton. Die am schlechtesten bewertete biologische Quali- tätskomponente bestimmt die Gesamtbewertung des ökologischen Zustand s eines Gewässers. Die Bewertungsverfahren für die biologischen Qualitätskomponenten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind in Anlage 6 der Oberflächengewässerver- ordnung festgeschrieben. Detaillierte Beschreibungen aller biologischen Bewertungsverfahre n, Anleitungen zur Probennahme, Aufbereitung und Bestimmung sind unter der Auswahl „Fließgewässer“ auf folgenden Links zu finden: www.gewaesser-bewertung.de http://www.fliessgewaesserbewertung.de/gewaesserbewertung/probenahme/ http://www.fliessgewaesserbewertung.de/downloads/abschlussbericht_20060331_an- hang_IX.pdf StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 21 2.6.2 Hydromorphologische Qualitätskontrolle Morphologie, Wa sserhaushalt und Durchgängigkeit sind die hydromorphologischen Qualitätskomponenten der WRRL. Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten sind nicht primär ausschlaggebend für die Bewertung des Zustands eines Fließgewäs- sers. Ihre Qualität muss aber so beschaffen sein, dass die biologischen Qualitätskom- ponenten bei der Bewertung einen guten Zustand erreichen können. Unmittelbar be- wertungsrelevant werden die hydromorphologischen Qualitätskomponenten, wenn ein Wasserkörper in den sehr guten Zustand eingestuf t werden soll. In diesem Fall müs- sen die hydromorphologischen Qualitätskomponenten bestimmten normativen An- sprüchen genügen. Dessen unbenommen ist es fachlich unbestritten, dass die Ge- wässerhydromorphologie einen eigenständigen Wert darstellt und für die E inschät- zung und Beschreibung der Belastungssituation eines Flussabschnitts und für die Ab- leitung von Habitat verbessernden Maßnahmen grundlegend ist. Für die Morphologie, den Wasserhalt und die Durchgängigkeit wurden und werden eigenständige Bewertungsverfahren entwickelt. Der morphologische Zustand wird mit der Gewässerstrukturgütekartierung ( s. Abbildung 4: Gewässerstrukturklassen) ermittelt, in dem die Abweichung der aktuellen von der potenziell natürlichen Ausprägung der Gewässerstruktur bestimmt wird. Unter der Gewässerstruktur werden alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbetts, des Uferbereichs und des Gewässerumlands verstanden, die hydrau- lisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und seiner Auen von Bedeutung sind. Detaillierte Beschreibungen aller hydromorphologischen Bewertungsverfahren, Anlei- tungen zur Probennahme, Aufbereitung und Bestimmung sind unter folgenden Links zu finden: www.gewaesser-bewertung.de http://www.fliessgewaesserbewertung.de/gewaesserbewertung/probenahme/ http://www.fliessgewaesserbewertung.de/downloads/abschlussbericht_20060331_an- hang_II.pdf StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 22 Abbildung 4: Gewässerstrukturklassen. 2.6.3 Allgemeine physikalische und chemische Qualitätskomponente Als allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten für Fließgewässer wer- den in Anhang V WRRL z. B. Sichttiefe, Temperatur, Sauerstoff, Leitfähigkeit, Versau- erung und Nährstoffverhältnisse genannt. Im „sehr guten Zustand“ sind die typspezi- fisch festgelegten Hintergrundwerte der allgemeinen physikalisch -chemischen Quali- tätskomponenten einzuhalten. Im „guten Zustand“ müssen die Werte in einem Bereich liegen, in dem die Funktionsfähigkei t des typspezifischen Ökosys tems und eine typ- spezifische Besiedlung mit mindestens guter biologischer Güteeinstufung gewährleis- tet sind („Orientierungswerte“). Werden diese Orientierungswerte nicht eingehalten, ist das Ergebnis bei den biologischen Qualitätselementen zu überprüfen, sofern sie einen guten ökologischen Zustand anzeigen. Gewässertypspezifische Hintergrund - (sehr guter Zustand) und Orientierungswerte (Werte für den guten Zustand/das gute ökolo- gische Potenzial) sind für verschiedene Parameter der allgemeinen physikalisch-che- mischen Qualitätskomponenten in Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Detaillierte Beschreibungen aller physikalischen und chemischen Bewertungsverfah- ren sowie Anforderungen an den guten bzw. sehr guten ökolo gischen Zustand sind unter der Auswahl „Fließgewässer“ und „Unterstützende Qualitätskomponenten“ auf folgendem Link zu finden: www.gewaesser-bewertung.de http://www.fliessgewaesserbewertung.de/gewaesserbewertung/probenahme/ http://www.fliessgewaesserbewertung.de/downloads/abschlussbericht_20060331_an- hang_IX.pdf StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 23 2.6.4 Weitere Qualitätskomponenten zur realistischen Erfassung von Veränderungen Neben den von der WRRL definierten Qualitätskomponenten ist es außerdem sinnvoll, ein Augenmerk auf die folgenden weiteren zwei Qualitätskomponenten zu lenken: Abbildung 5: Qualitätskomponenten Ufervegetation und Strahlwirkungs-Prinzip. 2.6.5 Qualitätskomponente der fluvialen Habitatstruktur Da renaturierte Fließgewässer ihre ökologische Wirkung häufig erst dann voll entfalten können, wenn von der Mündung bis zur Quelle das Flusskontinuum nicht oder wenig unterbrochen wird, ist eine Planung des gesamten Flusssystems von entscheidender Bedeutung für das Erreichen eines guten ökologischen Zustands wie es die WRRL fordert. Häufig erreichen einzelne Maßnahmen aber nur die Verbesserung von kleinen Teilab- schnitten eines Gewässers, die keine ausreichenden Synergieeffekte aufweisen, um auf größeren Teilabschnitten noch nachweisbar zu sein. Dennoch ist ein stetiger Aus- bau einzelner kleiner ökologischer Teilabschnitte ein zu verzeichnender Erfolg und hat Anteil an der Gesamtentwicklung eines Gewässers, die durch diese Qualitätskompo- nente verdeutlicht werden soll. 2.6.6 Qualitätskomponente der Ufervegetation Der "gute ökologische Zustand" eines Fließgewässers ist direkt vom Vorkommen und der Vielfältigkeit der im Gewässer lebenden Pflanzen- und Tierarten abhängig. Da die StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 24 Ufervegetation direkt (Lebensraum und Nahrung) und indirekt (über die hydromorpho- logischen und chemisch physikalischen Parameter) auf die biologischen Qualitätsele- mente einwirkt, ist es sinnvoll die Uferveg etation zusätzlich gesondert zu der hydro- morphologischen Qualitätskomponente zu betrachten und zu bewerten. Abbildung 6: Einfluss von Ufervegetation auf die WRRL Qualitätskomponenten. Unter Ufervegetation werden Vegetationsbes tände im Gewässerbett oberhalb der NW-Linie bis zur Grenze häufiger Hochwässer (HQ1, HQ5, HQ10) verstanden. Die Ufervegetationen sind von ständig oder periodisch auftretendem Wasser geprägte Le- bensräume, die vielfältige Pflanzengesellschaften von Wiesenböschungen über Hoch- stauden, Schilf- und Binsenbestände umfassen. Teilweise mitbehandelt werden Au- wälder, die sich im Übergangsbereich von Gewässer - zu Landlebensräumen hinau s bis zur HQ100-Anschlagslinie bzw. bis zur Grenze der Auenzone erstrecken. Neben vielfältigen, zum Teil konkurrierenden Nutzungsinteressen erfüllt die Ufervege- tation von Fließgewässern verschiedene ökologische Funktionen, die desto vielfältiger in ihrem Spektrum für Tier - und Pflanzenarten werden, je höher die Zahl an unter- schiedlichen Strukturen in einem Gewässer ist. Gewässerbegleitende Vegetationsge- sellschaften sind Lebens - und Landschaftsraum mit großem biologischem und land- schaftlichem Wert, während Ufergehölze wichtige Strukturbildner der Landschaft sind und eine stabilisierende Wirkung auf den Gesamtraum haben. Besonders arten - und strukturreiche Lebensräume, die verglichen mit anderen Le- bensraumtypen eine besonders große Zahl an spezialisierten Pflanzen, Vögeln und Säugetierarten beherbergen, sind die Ufergehölzsäume. Die hohe Strukturvielfalt die- ser sogenannten Ökozone ergibt sich durch die besondere Lage am Übergang von Land und Wasser. Gleichzeitig stellt die Ufervegetation einen Wanderkorridor für die amphibische und terrestrische Fauna dar und verbindet entlang von Fließgewässer n liegende Biotope. Derartige Biotopverbünde sind eine wesentliche Voraussetzung für StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 25 den dauerhaften Erhalt der vorkommenden Tier - und Pflanzenwelt, die auf den Aus- tausch zwischen Teilpopulationen angewiesen ist. Diese wichtige Habitat -Vernet- zungsfunktion wird heute, in der zunehmend strukturarmen Agrarlandschaft, meist nur durch die verbliebenen Migrationskorridore entlang von Fließgewässernetzen erfüllt. Gleichzeitig besitzen Ufergehölze aber auch eine wesentliche Bedeutung für den aquatischen Lebensraum der Gewässer, denn durch die Beschattung der Fließgewäs- ser tragen sie wesentlich zum Erreichen eines guten ökologischen Zustandes bei. Während an naturnahen Bächen des Tieflands von einer weitgehenden Beschattung auszugehen ist, sorgen lange, bewuchslose Strecken für die starke Erwärmung des Gewässers, welche in Kombination mit direkter Sonneneinstrahlung und geringen Wassertiefen negative Auswirkungen auf die fluvialen Habitate haben kann. Die Prob- lemstellungen aus Niedrigwasser werden auch in Kapitel 3.3 Niedrigwasserma- nagement an den Kölner Bächen beschrieben. Beim Monitoring nach Umsetzung einer Maßnahme ist qualitativ und individuell ent- sprechend der Gewässerstruktur und Umgebung zu bewerten, ob sich neue Uferve- getation und damit Mi grationskorridore und Lebensräume verbessert haben oder so- gar geschaffen wurden. Auch wenn die biologische Qualitätskomponente innerhalb des Gewässers sich nicht im gleichen Tempo verbessert, kann eine ökologisch hoch- wertige, naturnahe Ufervegetation ein I ndikator für eine baldige Verbesserung des ökologischen Zustands sein. 2.6.7 Vorgehen beim Monitoring Generell ist es bei allen Monitoring-Vorgängen erstrebenswert, dass sie so dokumen- tiert werden, dass sie und die entsprechenden Ergebnisse, in den Folgeja hren repli- zier- und vergleichbar sind. Dies gilt besonders für die Festlegung der Messstellen und die Fotodokumentation, auf die im Folgenden noch weiter eingegangen wird. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass bei der Auswertung der Ergebnisse sowohl die offiziellen, von der WRRL vorgeschriebenen, Kategorisierungs-Skalen ver- wendet und die Ergebnisse zugeordnet werden, als auch, dass immer ein Referenz- wert aus den Vorjahren vorliegt, um im direkten Vergleich die tatsächliche Entwicklung eines Gewässers besser nachvollziehen und Prognosen über die Erreichung des gu- ten ökologischen Zustands besser bewerten zu können. 2019 wurde mit einer Erfolgskontrolle, welche über die Messungen des LANUV hin- ausgeht, begonnen. Hierfür wurden 3 Probestellen an Strun de und Flehbach identifi- ziert, welche hinsichtlich der genannten Kriterien bewertet werden. Diese Messungen werden in den nächsten Jahren wiederholt, um die Entwicklung nachvollziehen zu kön- nen. Hieraus kann sich der Bedarf an weiteren, bisher noch nicht betrachteten Gewäs- sermaßnahmen ergeben oder aber angedachte Maßnahmen können entfallen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 26 2.7 Stand der Umsetzung 2.7.1 Bewertung der Oberflächenwasserkörper Im Zuge des Bewirtschaftungsplanes 2016 -2021 wurden die berichtspflichtigen Ge- wässer vom LANUV erneut hinsichtlich ihrer Qualitätskomponenten untersucht. Es wurde das Worst-Case-Prinzip angewandt. Das bedeutet, dass für die Gesamtbewer- tung immer die Bewertung der schlechtesten Einzelkomponente gewählt wird. Da die Bewertung des chemischen Zustands für so genannte ubiquitäre Stoffe wie Quecksilber in Biota, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Tri- butylzinn etc. immer „nicht gut“ ist, wird der chemische Zustand als „chemischer Zu- stand ohne ubiquitäre Stoffe“ (Ch. Z. ohne ubiq. Stoffe) dargestellt. Dabei ist die landesweite Feststellung eines nicht guten Zustands allein auf die Über- schreitung der Qualitätsnorm für Quecksilber in Biota zurückzuführen. Diese Über- schreitung betrifft alle bundesdeutschen Fließgewässer. Der chemische Zustand ohne ubiquitäre Stoffe ist bis auf zwei Wasserkörper (Flehbach und Frankenforstbach) als „gut“ bewertet. Aufgrund des vom Ministerium angewandten „Worst-Case-Prinzips“ erreicht kein Ge- wässer auf Kölner Stadtgebiet einen besseren ökologischen Zustand als „mäßig“. Dies bedeutet, dass die am schlechtesten bewertete Komponente die Gesamtbewertung vorgibt. Auf Kölner Stadtgebiet sieht man das im Besonderen am Kurtenwaldbach. Bis auf die Komponente der Fische ist der Zustand „gut“, bis „sehr gut“ einzustufen. Da die Fische jedoch „schlecht“ bewertet sind, ist die Gesamtbewertung des ökologischen Zustandes „schlecht“. Bei allen Kölner Wasserkörpern ist zu erkennen, dass insbeson- dere die Fischfauna durchgehend mit „unbefriedigend“ oder „schlecht“ bewertet wurde. Dies liegt unter anderem daran, dass die Kölner Bäche die letzten Kilometer in unter- irdischen Verrohrungen verlaufen und letztlich in den Rhein münden. In den unterirdi- schen Verrohrungen können keine Fische bestehen. Diese Situation kann daher ohne eine zumindest teilweise Offenlegung nicht verbessert werden. Die folgenden Abbildungen zeigen die detaillierten Bewertungstabellen zu den Ober- flächenwasserkörpern auf Kölner Stadtgebiet. Die Daten stammen aus dem aktuellen Bewirtschaftungsplan 2016-2021 des MULNV. 27 Tabelle 2: Ökologischer Zustand der Gewässer. (nicht rel. = nicht relevant; unbefr. = unbefriedigend; eing. gut = eingehalten gut; nicht eing. = nicht eingehalten; eing. s. gut = eingehalten sehr gut). Planungseinheit Wasserkörper-ID Gewässername Wasserkörperbezeichnung LAWA-Fließgewässertyp Trinkwassergewinnung Wasserkörperausweisung HMWB-Fallgruppe Monitoringzyklus 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 2011 2014 Ökologischer Zustand mäßig mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht unbefr. schlecht mäßig mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht MZB Saprobie gut mäßig gut sehr gut gut mäßig gut gut gut gut gut mäßig gut gut unbefr. mäßig MZB Allgemeine Degradation mäßig unbefr. gut gut unbefr. schlecht mäßig mäßig mäßig mäßig unbefr. mäßig unbefr. mäßig unbefr. unbefr. MZB Versauerung nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. MZB Gesamt mäßig mäßig mäßig unbefr. gut gut unbefr. schlecht mäßig mäßig mäßig mäßig unbefr. mäßig unbefr. mäßig unbefr. unbefr. Fische schlecht schlecht schlecht schlecht mäßig mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht Makrophythen (PHYLIB) unbefr. mäßig Makrophyten (NRW) sehr gut sehr gut sehr gut sehr gut schlecht unbefr. Phytobenthos (Diatomeen) mäßig unbefr. sehr gut unbefr. unbefr. gut mäßig unbefr. mäßig mäßig mäßig mäßig unbefr. Phytobenthos o. Diatomeen mäßig mäßig Phytoplankton nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. Ökologisches Potential nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. unbefr. unbefr. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht MZB Allgemeine Degradation nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig unbefr. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig gut o. bes. mäßig gut o. bes. unbefr. unbefri. MZB Gesamt nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig unbefr. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. mäßig mäßig mäßig gut o. bes. unbefr. unbefr. Fische nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. nicht rel. schlecht schlecht unbefr. unbefr. schlecht schlecht Metalle (Anl. 5 OGewV) gut mäßig mäßig gut mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig mäßig PBSM (Anl. 5O GewV) gut gut gut gut gut gut Sonst. Stoffe (Anl. 5 OGewV) ACP Gesamt (OW) eing. gut eing. gut nicht eing. nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. nicht eing. eing. gut nicht eing. nicht eing. Metalle n. ges. verb. (OW) nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. eing. gut nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. nicht eing. PBSM n. ges. verb. (OW) eing. s. gut eing. gut eing. s. gut eing. gut nicht eing. nicht eing. Sonst. St. N. ges. verb. (OW) eing. s. gut eing. gut eing. s. gut eing. gut eing. gut eing. s. gut eing. gut eing. s. gut eing. s. gut nicht eing. nicht eing. Chemischer Zustand nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut nicht gut Ch. Zust. Ohne ubig. Stoffe nicht gut gut nicht gut gut gut gut gut nicht gut gut gut gut nicht gut gut gut gut gut Metalle (Anl. 7 OGewV) gut gut nicht gut gut gut gut nicht gut gut gut gut nicht gut gut gut gut gut PBSM (Anl. 7 OGewV) gut gut gut gut gut gut Sonst. Stoffe (Anl. 7 OGewV) nicht gut nicht gut gut Nitrat (Anl. 7 OGewV) gut gut gut gut gut gut gut 14 nein verändert - HMWB BmV-TLB PE RHE 1400 27373226 0 Frechener Bach Marsdorf bis Frechen 18 PE RHE 1400 273568_0 Strunde Köln bis Bergisch Gladbach BmV-TLB nein verändert - HMWB 1414 nein natürlich - NWB BoV-TLB verändert - HMWB nein PE RHE 1400 273566 0 Frankenforstbach Köln bis Bensberg PE RHE 1400 273566 4600 Frankenforstbach Bensberg verändert - HMWB BoV-TLB 27356 4874 Flehbach Köln bis Forsbach 14 nein natürlich - NWB nein PE RHE 1400 27356 0 Flehbach Köln 1414 nein natürlich - NWB 14 nein natürlich - NWB 14 nein natürlich - NWB PE RHE 1400 PE RHE 1400PE RHE 1400 2734 4879 Rheinkanal 1 Grengel bis Altenrath 2735312 0 Kurtenwald Bach Grengel bis Kleineichen PE RHE 1400 2735312 3800 Kurtenwald Bach Kleineichen bis Forsbach StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 28 Das folgende Diagramm zeigt d en Umsetzungsstand der in Köln geplanten Maßnah- men. Der Umsetzungsstand beträgt aktuell 32%. Im Vergleich zum Gewässerentwick- lungskonzept 2014 wurden 6% der Maßnahmen geändert , 51% sind in Bearbeitung, 6% neu entwickelte Maßnahmen und 5% entfallen. Abbildung 7: Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnahmenanzahl. In Abbildung 8 erkennt man gut, dass die bisher umgesetzten Maßnahmen zum Groß- teil aus Maßnahmen der Habitatstruktur und des Umlandes bestehen. Dies hat den Grund, dass diese vergleichsweise weniger Aufwand erfordern und daher schneller umgesetzt werden können. Die meisten dieser Maßnahmen wurden über den Gewäs- serunterhaltungsplan genehmigt und beinhalten hauptsächlich strukturelle Verbesse- rungen. Darunter fällt zum Beisp iel das Einbringen von Totholz ode r das Entfernen standortfremder Gehölze. Abbildung 8: Umgesetzte Maßnahmen des GEK in Prozent der Maßnahmenanzahl. 32% 6%51% 6% 5% MAßNAHMEN GEK Umgesetzte Maßnahmen Geänderte Maßnahmen Maßnahmen in Bearbeitung Neue Maßnahmen Entfallene Maßnahmen 21% 16% 42% 16% 5% UMGESETZTE MAßNAHMEN Substrat, Sohl- und Uferverbauung Ufer und Umland Habitatstruktur und Totholz Herstellung der Durchgängigkeit Sonstige Maßnahmen StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 29 Analog zu Abbildung 8, zeigt Abbildung 9 die Art und Weise der noch umzusetzenden Maßnahmen. Hier sieht man, dass etwa ein Viertel der Maßnahmen aus dem Bereich der Sohl- und Uferverbauung stammen. Auch der Rückbau von Abstürzen und ande- ren Bauwerken, die die Durchgängigkeit beeinträchtigen, macht einen großen Teil der zukünftigen Aufgaben aus. Die Umsetzung der Durchgängigkeit ist aufgrund der Restriktionen durch den Denk- malschutz und der Anforderungen durch Anwohner und Fachbehörden sehr an- spruchsvoll und zeitaufwändig. Daher macht die Herstellung der Durchgängigkeit bis- her nur 6% der umgesetzten Maßnahmen aus. Die Sohlabstürze , die durch die ehe- maligen Mühlenstandorte bestehen, befinden sich in der konkreten Planung und Ab- stimmung, so dass die Umsetzung nach Abschluss der Genehmigungsplanung vorbe- haltlich einer Genehmigung erfolgen kann. 2.7.2 Entfallene Maßnahmen In diesem Kapitel werden die seit dem GEK 2014 entfallenen Maßnahmen erläutert. Flehbach/Faulbach M 15 km6+830 - km6+900: Der Marktplatz wird neben dem Wochenmarkt auch für weitere Veranstaltungen bspw. ein großes Karnevalszelt genutzt. Dies macht eine Umsetzung aktuell nicht möglich. Frankenforstbach M6 km 2+260 – km 2+370: Diese Maßnahme wurde nach Überprüfung als nicht mehr notwendig betrachtet. Das bei der Gewässerunterhaltung dieses Bachabschnittes anfallende Totholz wird im Ge- wässer belassen, so dass auf den Einbau zusätzlicher Tothölzer verzichtet werden kann. 25% 18% 10% 34% 5% 8% MAßNAHMEN IN BEARBEITUNG Substrat, Sohl- und Uferverbauung Ufer und Umland Habitatstruktur und Totholz Herstellen der Durchgängigkeit Neutrassierung Sonstige Maßnahmen Abbildung 9: Maßnahmen des GEK in Bearbeitung in Prozent der Maßnahmenanzahl. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 30 Strunde M 6 km 1+520 – 1+820: In diesem Bereich befindet sich die Strunde sehr eingeengt zwischen Straße und Grundstücken. Da der Freibord auf der Strecke sehr gering ist, sollten keine Maßnah- men vorgesehen werden, die den Wasserspiegel weiter erhöhen könnten. Daher muss unter den aktuellen Voraussetzungen auf den Einbau von Totholz verzichtet werden. Butzbach M5 km 0+420 – 0+500: In den beiden Teichen und der dazwischen liegenden Fließstrecke versickert der Butz- bach. Eine Umgestaltung ist aktuell bautechnisch nicht möglich. Butzbach M7 km 0+100 – 0+150: In den beiden Teichen und der dazwischen liegenden Fließstrecke versickert der Butz- bach. Eine Umgestaltung ist aktuell bautechnisch nicht möglich. 2.7.3 Geänderte Maßnahmen Flehbach/Faulbach M 1 km 1+900 – km 2+140: Die Maßnahme wurde verworfen, da sie als nicht zielführend bewertet wurde. Hinsicht- lich der Überlegungen, den Flehbach zukünftig offenzulegen, wird die Maßnahme nun- mehr erneut geprüft. Flehbach/Faulbach M 2 km 2+140 – 2+190: Die Maßnahme wurde verworfen, da sie als nicht zielführend bewertet wurde. Hinsicht- lich der Überlegungen, den Flehbach zukünftig offenzulegen, wird die Maßnahme nun erneut geprüft. Flehbach/Faulbach M 16 km 6+910 – 7+420: Es wird aus ökologischen und Hochwasserschutzgründen eine Erweiterung der ur- sprünglichen Maßnahmenidee angestrebt. Das Gewässer soll in Abschnitten neu tras- siert und der Sohl - und Uferverbau entfernt werden. Durch Einbringen von Totholz könnte eine eigendynamische Entwicklung initiier t werd en. Die Umsetzbarkeit aus baulicher, liegenschafts- und genehmigungsrechtlicher Sicht wird derzeit geprüft. Bei ausreichender Verhältnismäßigkeit wird mit der Planung begonnen. Flehbach/Faulbach M 17 km 7+420 - 7+500: Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufs durch Verlegung des Gewässers ins Tal- tiefste und Zulassen eigendynamischer Entwicklung . Hierdurch Schaffung eines po- tentiellen Strahlursprungs. Durch Abrücken des Gewässers von den bebauten Grund- stücken lässt sich das Gewässer besser an die Aue anbinden und ein Gewässerrand- streifen etabliert. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 31 Strunde M 10 km 2+170 – 2+400: Bei Untersuchungen des Krankenhauses hinsichtlich der Gefährdung durch Hochwas- ser werden die Renaturierung der Strunde und eine mögliche Neutrassierung im Be- reich des Kindergartens und der Klinik empfohlen. Die ursprünglich entfallene Maß- nahme soll erneut geprüft werden. Strunde M 17 km 3+310 – 4+800: Bei Makrozoobenthosuntersuchungen wurde festgestellt, dass das ökologische Poten- tial bereits den Ansprüchen der WRRL genügt . Daher wurde die Maßnahme auf die Beseitigung der Durchgängigkeitshindernisse im Bereich der Holz- und der Gipsmühle reduziert. Dadurch ergeben sich zwei Einzelmaßnahmen in diesem Bereich. Diese lau- fen nun unter den Bezeichnungen Strunde M 17a km 4+070 – 4+130 und Strunde M 17b km 4+380 – 4+460. Frankenforstbach M 9 km 4+420 – 4+500: Die Maßnahme wurde verworfen, da sie zum damaligen Zeitpunkt als nicht zielführend bewertet wurde. Hinsichtlich der Maßnahmen auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet wird sie nun erneut geprüft. 2.7.4 Neue Maßnahmen In diesem Kapitel werden die neu entwickelten Maßnahmen vorgestellt. Bei diesen wurden die Planungen noch nicht begonn en, daher fließen die Kosten nicht in die Fi- nanzplanung ein. Flehbach/Faulbach M 0 km 0+000 – 1+900: Aktuell wird geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, den Flehbach offen bis zum Rhein zu leiten. Dies hätte neben ökologischen auch kultur historische, stadtgestalterische und mikroklimatische Vorteile. Dieses Projekt wird gemeinsam mit einer Offenlegung der Maßnahme Strunde M 0 geprüft. Flehbach M13a km 4+750 – 4+880: Im Bereich der Mündung des Frankenforstbaches in den Flehbach steht ein altes Mün- dungsbauwerk aus Beton. Diese s hat heute keinerlei Funktion. Im direkten Unterlauf befindet sich der Flehbach direkt mit einem sehr steilen Ufer am Grundstück eine s Gewerbebetriebes. Das Bauwerk könnte zurückgebaut und der Bach auf der angren- zenden Wiese in ein natürlicheres Bett verlegt werden. Frankenforstbach M 0: Im Mündungsbereich des Frankenforstbaches in den Flehbach/Faulbach steht ein al- tes Betonbauwerk, welches in Kombination mit Flehbach/Faulbach M13a zurückge- baut werden soll. Kurtenwaldbach M 3a: Zur Wiedervernässung und zur Verringerung der Hochwasserproblematik im Bereich der Rennbahn wird eine Versickerung im Bereich des Königsforstes geprüft. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 32 Strunde M 0 km 0+000 – 1+900: Aktuell wird geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, den Flehbach offen bis zum Rhein zu leiten. Dies hätte neben ökologischen auch kultur historische, stadtgestalterische und mikroklimatische Vorteile. Dieses Projekt wird gemeinsam mit einer Offenlegung der Maßnahme Flehbach/Faulbach M 0 geprüft. Giesbach M 9: Zur Wiedervernässung und zur Verringerung des Einlaufes in das Kanalnetz im Be- reich der Teichanlage wird eine Versickerung im Bereich der Maßnahme 8 am Gies- bach geprüft. 2.7.5 Maßnahmen in Bearbeitung bzw. in Planung In diesem Kapitel werden die Maßnahmen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt in Bearbei- tung bzw. in Planung befinden, erläutert. Sie entsprechenden der Aufstellung in Abbil- dung 9. Die Maßnahmen sind nach Fließgewässer geordnet. Es wird zwischen be- richtspflichtigen und nicht berichtspflichtigen Gewässern unterschieden. 2.7.5.1 Berichtspflichtige Gewässer Flehbach/Faulbach Flehbach FLE M4 (km 2+250 bis km 2+530): Erhöhung der Strukturvielfalt, Austausch des Sohlsubstrats Durch den Einbau von Totholz werden Habitate geschaffen, die die natürlichen Umla- gerungsprozesse des Baches begünstigen und die Strukturvielfalt erhöhen. Der Aus- tausch des vorhandenen Sohlsubstrats (Schlamm) gegen Sand aus dem Bachsystem begünstigt die Umlagerung (Auf- und Ablandung) des Substrats. Der eingebaute Sand bringt gewässertypische Samen und Sporen mit, was die Er höhung der Artenvielfalt fördert. Dieser Abschnitt ist als Durchgangsstrahlweg ausgewiesen. Die Umsetzung vor Ort erfolgt in 2019. Abbildung 10: Maßnahmenabschnitt FLE M4 am Flehbach. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 33 Flehbach FLE M5 (km 2+560 bis km 2+630): Erhöhung der Strukturvielfalt, Rückbau und Ersatz von Ufer- und Sohlverbau Entlang des Buchheimer Rings verläuft der Flehbach geradlinig und mit Betonschalen verbaut. Durch das Entfernen von Ufer- und Sohlverbau, eine geringfügige Aufweitung und den Einbau von Totholz können Gewässerstrukturen geschaffen werden, die wich- tige Bausteine für die Durchgängigkeit darstellen. Für die notwendigen Aufweitungen müssen die meisten Bäume ersetzt werden. Dieser Abschnitt dient dem Gewässer als Strahlursprung. Es ist geplant die Arbeiten in 2020 durchzuführen. Flehbach FLE M6 (km 2+630 bis km 3+100): Entwicklung von Habitaten, Rückbau und Ersatz von Ufer - und Sohlverbau, rech tsseitiger Gewässerrandstreifen Abbildung 12:Maßnahmenabschnitt FLE M6 am Flehbach. Zwischen der rechtsseitigen Pferdekoppel und der linkseitig landwirtschaftlich genutz- ten Fläche verläuft der Flehbach geradlinig und mit Betonschalen verbaut. Die angren- zenden Flächen sind in Privateigentum und können nicht erworben werden. Für den in einen Strahlursprung zu entwickelnde Maßnahmenabschnitt ist der linkseitige 5 m breite Gewässerrandstreifen bereits vorhanden. Rechtsseitig ist dieser durch Pflan- zungen abzugrenzen. Zur Entwicklung des Gewässerprofils werden Sohl - und Ufer- verbau wie auch wenige Gehölze entfernt und Totholz eingebaut, wodurch sich die erforderlichen Habitate entwickeln können. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 geplant. Abbildung 11: Maßnahmenabschnitt FLE M5 am Flehbach. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 34 Flehbach FLE M8 (km 3+450 bis km3+580) und FLE M9 (km 3+580 bis km 3+880): Rückbau und Ersatz von Ufer - und S ohlverbau, Gewässerrandstreifen Abbildung 13: Maßnahmenabschnitte FLE M8 und FLE M9 am Flehbach. In den Abschnitten FLE M8 und FLE M9 verläuft der Flehbach geradlinig und mit Be- tonschalen verbaut. Durch das Entfernen von Ufer- und Sohlverbau, eine gering-fügige Aufweitung und den Einbau von Totholz können Strukturen geschaffen werden, die wichtige Bausteine für die Entwicklung von Habitaten darstellen. Das Anlegen eines linkswasserseitigen Gewässerrandstreifens schafft zusätzliche Habitate und Struktu- ren. Diese Abschnitte sind Durchgangsstrahlwege. Die Arbeiten sollen in 2025 durch- geführt werden. Flehbach FLE M10 (km 3+930 bis km 4+140): Vitalisierung innerhalb des vorhandenen Profils Abbildung 14: Maßnahmenabschnitt FLE M10 am Flehbach. Der Flehbach verläuft hier zwischen der Autobahn A4 und einem Weg inmitten einer Altablagerung. Durch den Einbau von Totholz können geringfügige Strukturelemente geschaffen werden. Es wird ein Durchgangsstrahlweg hergestellt. Es ist geplant, die Arbeiten in 2025 durchzuführen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 35 Flehbach FLE M12 (km 4+320 bis km 4+730): Querschnittsverbreiterung und Erhö- hung der Strukturvielfalt Abbildung 15: Maßnahmenabschnitt FLE M12 am Flehbach. Entlang der Abshofstraße verläuft der Flehbach zwischen ein er linksseitigen Ufer- mauer und rechtsseitig privat verbauten Wänden und steilen Böschungen ohne Ent- wicklungsmöglichkeiten. Die linkseitig neu einzubringende Spundwand verschafft dem Flehbach einen etwa 0,5m breiteren Querschnitt, in dem Totholz und Vegetations- und Steinwalzen verbaut werden sollen. Die Sohle wird gegen Steinmatratzen und Sand ausgetauscht. Querende Leitungen bleiben erhalten. Es handelt sich hier um einen Durchgangsstrahlweg. Die Umsetzung vor Ort ist in Abhängigkeit der städtischen Ufer- mauersanierung für 2022 vorgesehen. Flehbach FLE M13 (km 5+400 bis km 6+400): Gewässerrandstreifen Abbildung 16: Maßnahmenabschnitt FLE M13 am Flehbach. Der zwischen Damm und einem höher gelegenem Weg geradlinig verlaufende Fleh- bach ist durch das Anlegen eines Entwicklungskorridors zu einem Strahlursprung zu entwickeln. Die Größe des Korridors und der angrenzende beidseitige Gewässerrand- streifen, wie auch die Erhöhung der Strukturvielfalt sind für den Erfolg maßgebend. Es ist geplant diese Maßnahme in 2025 umzusetzen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 36 Flehbach FLE M14 (km 6+440 bis km 6+830) Entwicklung von Habitaten, Anlegen einer Sekundäraue, Verlegung des Damms, Austausch des Sohlsubstrats – Trittstein In einem Park entlang der Flehbachstraße verläuft der F lehbach geradlinig zwischen Straße und Damm. Durch den Einbau von Totholz werden Habitate geschaffen, die die natürlichen Umlagerungsprozesse des Baches begünstigen und die die Struktur- vielfalt erhöhen. Der Austausch des vorhandenen Sohlsubstrats (Schlamm) gegen Sand aus dem Bachsystem begünstigt die Umlagerung (Auf- und Ablandung) des Sub- strats. Der eingebaute Sand bringt gewässertypische Samen und Sporen mit, was zu- sammen mit dem Anlegen einer linksseitigen Sekundäraue die Erhöhung der Arten- vielfalt begünstigt. Der vorhandene Damm wird unter den Parkweg verlegt, so dass der bestehende Hochwasserschutz erhalten bleibt. Eine neue Zuwegung schafft eine stärkere Erlebbarmachung des Flehbachs. Dieser Abschnitt ist als Trittstein ausgewie- sen. Die Umsetzung vor Ort erfolgt in 2019. Abbildung 17: Maßnahmenabschnitt FLE M14 am Flehbach. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 37 Flehbach FLE M23 (km 9+000 bis km 9+070): Umbau des Durchlasses im HRB-Damm Abbildung 18: Maßnahmenabschnitt FLE M23 am Flehbach. Der Flehbach quert mittels einer Verrohrung den vorhandenen Hochwasserd amm. Durch den Einbau eines offenen Gerinnes mit Schieberanlage soll die Durchgängigkeit hergestellt werden. Zudem müssen zur Sicherung der Betriebsfähigkeit bei Hochwas- ser der Hochwasserdamm saniert werden. Die Umsetzung vor Ort ist für 2024 geplant. Flehbach FLE M25 (km 9+400bis km 9+460): Sandfang Abbildung 19: Maßnahmenabschnitt FLE M25 am Flehbach. Zur Sicherung des Hochwasserschutzes sichert der Sandfang die Verrohrung im HRB Damm vor der Verlandung. Zur Herstellung der Durchgängigkeit ist der Sandfang na- turnah umzubauen. Es ist geplant, die Arbeiten im Zusammenhang mit den Hochwas- serschutzsanierungen in 2024 durchzuführen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 38 Flehbach FLE M27 (km 11+500 bis km 11+520) Umbau eines Durchlasses –Strahlursprung – Der Durchlass ist mit einer rauen, fischpassierbaren Rampe durchgängig umzubauen. Es ist ein Strahlursprung. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Frankenforstbach Frankenforstbach FRA M1 (km 0+160 bis km 0+380): Eigendynamische Entwicklung Abbildung 20: Maßnahmenabschnitt FRA M1 am Frankenforstbach. In diesem gradlinig verlaufenden Bereich des Gewässers ist zu prüfen, ob durch die Erhöhung des Totholzdargebotes und dem Anstoßen einer eigendynamischen Ent- wicklung die Habitatentwicklung optimiert werden kann. Eine voraussichtliche Umset- zung dieser Maßnahme ist zusammen mit der FRA M2 (Sandfang) für 2023 geplant. Diese Maßnahme ist ein Strahlweg und gleichzeitig als Trittstein ausgewiesen. Frankenforstbach FRA M2 (km0+380 bis km 0+440): Sandfang Abbildung 21: Maßnahmenabschnitt FRA M2 am Frankenforstbach. In diesem Bereich soll der vorhandene Sandfang für die Gewässerlebewesen durch- gängig gestaltet oder umflossen werden. Die tatsächliche Ausgestaltung hängt von der Maßnahme im Zusammenfluss von Flehbach und Frankenforstbach ab. Dort wird das StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 39 Sedimentmanagement untersucht und überprüft, wie weiter damit verfahren werden kann. Eine voraussichtliche Umsetzung dieser Maßnahme ist für 2023 geplant. Diese Maßnahme dient der Herstellung der Durchgängigkeit. Frankenforstbach FRA M3 (km 0+470 bis km 1+070) und FRA M8 (km 4+150 bis km 4+400): Uferrandstreifen Abbildung 22: Maßnahmenabschnitte FRA M3 und FRA M8 am Frankenforstbach. In diesen beiden Abschnitten soll ein Uferrandstreifen mit einer Breite von 5 m bzw. 15 m angelegt werden, um die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die Tram- pelpfade vom Gewässer fernzuhalten. Es wird ein zu entwickelnder Strahlursprung bzw. Trittstein ausgewiesen. Die Umsetzung vor Ort ist für 2020 geplant, die Geneh- migungen gemäß Gewässerunterhaltungsplan (GUP 2016 bzw. 2013) liegen vor. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 40 Frechener Bach Frechener Bach FRE M2 (km 0+200 bis km 0+750): Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u. a. Optimierung von Sohle, Varianz und Substrat) Abbildung 23: Maßnahmenabschnitt FRE M2 am Frechener Bach. Am Frechener Bach soll durch diese Maßnahme am Oberlauf die bereits begonnene Renaturierung fortgeführt werden, so dass der gesamte Abschnitt zwischen Autobahn und Randkanal einen optimierten naturgemäßen Verlauf aufweist. Es soll ein durch- gängiger Strahlweg entstehen. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse wegen der KVB-Trasse und der angrenzenden Bebauung muss weiterhin eine Böschungssiche- rung erfolgen, wobei dennoch deutlich mehr Platz für einen geschwungenen Verlauf des Gewässers zur Verfügung steht. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2022 ge- plant. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 41 Kurtenwaldbach Kurtenwaldbach KUR M1 (km 0+000 bis 0+300) und KUR M3 (km 2+220 bis km 2+230): Herstellen der Durchgängigkei t und Erhöhen der Versickerungs fähigkeit des Mündungsbereiches Abbildung 24: Maßnahmenabschnitt KUR M1 am Kurtenwaldbach. Zur gesicherten Planung der beiden genannten Bereiche wurde eine wasserwirtschaft- liche Studie beauftragt, durch die Vorgaben für die Versickerungsfähigkeit des Mün- dungsbereichs und für eine durchgängige Bauweise des Abschlagsbauwerks im Be- reich des Pionierbeckens entwickelt wurden. Da die Studie noch nicht abgeschlossen ist, ist die Umsetzung der beiden Maßnahmen erst nach 2024 vorgesehen. Kurtenwaldbach KUR M2 (km1+890 bis 1+870), KUR M4 (km 3+230 bis km 3+200) und KUR M5 (km 3+560 bis km 3+530): Herstellen der Durchgängigkeit Abbildung 25: Maßnahmenabschnitt KUR M2 am Kurtenwaldbach. In diesen Teilbereichen sollen drei vorhandene Durchlässe, welche ein Wanderhinder- nis darstellen, durch einen größeren Durchlass ersetzt werden. Die vorgesehene Ausgestaltung der Durchlässe entspricht der Blauen Richtlinie, dazu soll eine Amphibienberme angelegt und eine gewässertypische Sohle in ausreichen- StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 42 der Dicke eingebaut werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen w ird ein Strahlur- sprung entwickelt und zwei potentielle Strahlursprünge hergestellt. Die Umsetzung ist für 2025 geplant, wobei die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen seitens der Bezirksre- gierung Köln noch nicht bestätigt wurde. Kurtenwaldbach KUR M6 (km 3+750 bis km 3+970), KUR M7 (km 4+000 bis km 4+100) und KUR M8 (km 4+200 bis km 4+220 ): Profilverlegung und Optimierung von Substrat, Sohl- und Uferverbau Abbildung 26: Maßnahmenabschnitte KUR M6 und KUR M8 am Kurtenwaldbach. Für diesen Bereich ist eine großräumige Neutrassierung des Gewässers vorgesehen, um den schlecht entwickelten Uferabschnitt im Bereich der dort angesiedelten Baum- schule zu umgehen. Es ist vorgesehen den vorhandenen Teich, der ein Wanderungs- hindernis darstellt, mit einem Umgehungsgerinne zu versehen, um auch dieses Defizit zu beheben. Die angrenzenden Flächen sind Forstflächen, so dass keine Anwohner betroffen sind. Es ist vorgesehen, die bestehende Schadwirkung verursacht durch die unmittelbare Nutzung zu reduzieren, eine Breiten - und Tiefenvarianz zu schaffen so- wie die Durchgängigkeit im Bereich der Teichanlage herzustellen. Die Umsetzung die- ser Maßnahmen ist für 2022 geplant. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 43 Strunde Strunde STR M1 B (km 0+200 bis km 0+370), STR M13 (km 2+710 bis km 2+740), STR M17A (km 4+075 bis km 4+110), STR M17B (km 4+390 bis km 4+480) und STR M19 (km 5+220 bis km 5+250): Herstellen der Durchgängigkeit Abbildung 27: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde. In den genannten Bereichen befinden sich Mühlen, deren Nutzung jedoch in der Ver- gangenheit bereits aufgegeben wurde. Die Anforderungen hinsichtlich des Denkmal- schutzes variieren sehr stark, so dass dies je nach Schutzgrad in der Planung zu be- rücksichtigen ist. Um die Durchgängigkeit herzustellen, ist es erforderlich entweder ein zusätzliches Gerinne oder eine raue Rampe zu bauen, um den Höhenunterschied der Gewässersohle auszugleichen. In Abhängigkeit der örtlichen Anforderungen und Platzverhältnissen kann das zusätzliche Gerinne eventuell in einem natürlichen Ver- lauf angelegt werden. Die Umsetzung der ersten Maßnahme STR M17A (Holzmühle) ist für 2021 geplant und die letzte Maßnahme STR M13 (Iddelsfelder Mühle) wird vo- raussichtlich 2024 begonnen werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 44 Strunde STR M2 (km 0+860 bis km 0+900), STR M3 (km 1+020 bis km 1+070), STR M4 (km 1+090 bis km 1+160), STR M5 (km 1+270 bis km 1+520), STR M8 (km 1+950 bis 1+980), STR M9 (km 2+040 bis km 2+160), STR M11/12 (km 2+500 bis km 2+650), STR M14 (km 2+760 bis km 2+850), STR M15 (km 2+870 bis km 3+100) und STR M16 (km 3+190 bis km 3+280): Eigen dynamische Entwicklung und Erhöhung Totholzdargebot Abbildung 28: Maßnahmenabschnitte mit dem Entwicklungsziel der eigendynamischen Entwicklung an der Strunde. In diesen Bereichen ist es vorgesehen durch eine angepasste M ahd, durch partielle Aufweitungen an möglichen Stellen sowie durch Verbesserung des vorhandenen Bewuchses einen Gewässerrandstreifen herzustellen. Gemäß Umsetzungsfahrplan wurden 5 Trittsteine und 4 Strahlwege entlang der Strunde für diese Abschnitte festgelegt. Die Umsetzung vor Ort wird mit 5 Maßnahmen in 2020 erfolgen, die restlichen 4 Maßnahmen werden in 2021 folgen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 45 2.7.5.2 Nicht berichtspflichtige Gewässer Giesbach Giesbach GIE M4 (km 3+160, 2. Teil) und GIE M7 (km 1+540 bis km 1+530): Herstel- len der Durchgängigkeit Abbildung 29: Maßnahmenabschnitte GIE M4 und GIE M7 am Giesbach. Am Giesbach sollen zwei Durchlässe umgebaut werden, um die Durchgängigkeit zu erreichen. Der eine Durchlass ist ein zu entwickelnder Strahlursprung und der andere ein zu entwickelnder Trittstein. Genauso wie bei den Maßnahmen am Kurtenwaldbach ist am Giesbach die Förderfähigkeit der Maßnahmen noch strittig. Sollte die Förderung gewährt werden, so sind die Arbeiten für 2021 geplant. Giesbach GIE M6 (km 1+790 bis km 1+900) und GIE M8 (km 0+350 bis km 1+040): Entfernung standortuntypischer Gehölze, Ersatz durch standorttypische Gehölze Abbildung 30: Maßnahmenabschnitte GIE M6 und GIE M8 am Giesbach. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 46 An diesen Ste llen am Giesbach muss der standortuntypische Bestand an Gehölzen entfernt und durch standorttypische Bäume und Sträucher ersetzt werden, dies dient dazu den Strahlweg zu optimieren. Die Umsetzung vor Ort soll in 2020 erfolgen. Kemperbach Kemperbach KEM M1 (km 2+820 bis km 2+890), KEM M2 (km 2+580 bis km 2+650), KEM M3 (km 2+500 bis km2+520), KEM M9 (km 0+000 bis km 0+430): Rückbau des Uferverbaus, Herstellen Gewässerrandstreifen Abbildung 31: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung eines Gewässerrandstreifens am Kem- perbach. In diesen Abschnitten soll der vorhandene technische Uferverbau durch einen natur- nahen Verbau, wo er weiterhin erforderlich ist, ersetzt werden. Des Weiteren ist vor- gesehen, die vorhandene Bepflanzung mit stand orttypischen Gehölz zu ergänzen. Durch die Maßnahmen wird der Strahlweg optimiert. Die Umsetzung vor Ort ist für 2020 vorgesehen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 47 Kemperbach KEM M6 (km 1+780 bis km 1+800), KEM M7 (km 0+900 bis km 1+220), KEM M8 (km 0+660 bis km 0+750): Uferrandstreifen Abbildung 32: Maßnahmenabschnitte KEM M6, KEM M7 am Kemperbach. In diesen Abschnitten soll ein Uferrandstreifen mit einer Breite von 5 m bzw. 20 m an- gelegt werden, um die intensive Nutzung durch Beweidung bzw. den hohen Bevölke- rungsdruck vom Gewässer fernzuhalten. Es wird ein Strahlweg optimiert und ein Strahlursprung entwickelt. Die Umsetzung vor Ort ist für 2020 geplant. Selbach Selbach SEL M2 (km 3+380 bis km 3+400), SEL M4 (km 2+670 bis km 2+680), SEL M7 (km 1+640 bis km 1+650) und SEL M11 (km 0+030 bis km 0+040): Herstellen der Durchgängigkeit Abbildung 33: Maßnahmenabschnitte zur Herstellung der Durchgängigkeit am Selbach. Zur Herstellung der Durchgängigkeit sind die vorhandenen Durchläss e umzubauen. Das vorhandene Profil wird ersetzt. Es werden Amphibienbermen vorgesehen und die Sohlhöhen mittels rauer Rampe angepasst. Sofern möglich, wird eine Furt statt eines durchgängigen Durchlasses erstellt. Diese Bereiche sind als Strahlursprünge au sge- wiesen. Die Umsetzung vor Ort ist derzeit für 2027 geplant. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 48 Selbach SEL M5 (km 2+300 bis km 2+400): Selbachweiher Abbildung 34: Maßnahmenabschnitt SEL M5 am Selbachweiher. Mit dem naturnahen Umbau soll der Selbachweiher für Fließgewässerlebe wesen durchgängig umgestaltet werden. Dazu wird ein Umgehungsgerinne angelegt. Dieser Bereich dient dem Selbach dann als Strahlursprung. Der Weiher kann über ein natur- nahes Trennbauwerk weiterhin mit Wasser gespeist werden. Die Umsetz ung soll im Jahr 2027 erfolgen. Selbach SEL M9 (km 0+500 bis km 1+090): Gewässerrandstreifen Abbildung 35: Maßnahmenabschnitt SEL M9 am Selbach. Der eng an einem Pfad verlaufende Selbach soll durch die Entfernung des Sohl - und Uferverbaus und das Anlegen eines Gewässerrandstreifens entwickelt werden, es ent- steht ein Strahlweg. Der vorhandene Trampelpfad soll verlegt werden. Es ist geplant, diese Maßnahme in 2027 umzusetzen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 49 2.7.6 Maßnahmen mit zusätzlichen Betroffenheiten Im Zuge der Maßnahmenumsetzung ergeben sich insbesondere bei Maßnahmen in urban geprägten Gebieten auch jenseits der im Überleitungsvertrag geregelten gewäs- serökologischen Belange zusätzliche Betroffenheiten der Stadt Köln. Sind zum Bei- spiel städtebauliche, landschaftliche oder stadtklimatische Belange relevant , so wer- den diese Maßnahmen vor Einreichen der nötigen wasserrechtlichen Genehmigungen mit den betroffenen Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt und bei Bedarf die not- wendigen Ratsbeschlüsse eingeholt. Die städtebauliche, landschaftliche oder stadtklimatische Belange sowie ggfl. sich er- gebender Betroffenheiten lassen sich im Zuge der Grundlagenplanung nicht immer vollständig ermitteln und ausräumen. Dies betrifft im Besonderen solche Maßnahmen, welche auf den Flächen Dritter umgesetzt werden sollen, insbesondere Neu- und Um- trassierungen von Gewässerabschnitten. Auch Maßnahmen, welche ins Stadtbild ein- greifen, lassen einen erhöhten Planungs- und Abstimmungsbedarf erwarten, der über die reinen gewässerökologischen Fachthemen hinausgehen. Nähere Informationen zur Art und Weise der Maßnahmen können der Maßnahmenta- belle im Anhang bzw. der Beschreibung in 2.7.5 Maßnahmen in Bearbeitung bzw. in Planung entnommen werden. Bei den nachfolgende n Maßnahmen sind besondere Auswirkungen auf städtebauliche, landschaftliche oder stadtklimatische Belange ge- geben: Flehbach M 0 km 0+000 - 1+900 ((Teil-) Offenlegung Flehbach): Aufgrund der großen Bedeutung für das städtebauliche Bild und das Mikroklima. Flehbach M 12 km 4+320 – 4+730 (Abshofstraße): Gewässerausbau ist Teil der städtischen Sanierung von Straße und Stützwand. Ratsbeschluss wird von Amt 69 eingeholt Flehbach M 13 km 5+400 – 6+400 (Merheimer Bruch): Gewässerausbau ist Teil der städtischen Maßnahme zur Reaktivierung des Nieder- moores. Strunde M 0 km 0+000 – 1+900 ((Teil-)Offenlegung Strunde): Aufgrund der großen Bedeutung für das städtebauliche Bild und das Mikroklima. Strunde M 1b km 0+200 – 0+370 (Wichheimer Mühle): Aufgrund des Denkmalschutzes und vieler beteiligter Eigentümer. Ratsbeschluss ist am 09.07.2019 erfolgt Strunde M 13 km 2+710 – 2+740 (Iddelsfelder Mühle): Aufgrund der Anlage eines Umgehungsgerinnes über ein privates Grundstück. Strunde M 17b km 4+380 – 4+460 (Gipsmühle): Aufgrund der Anlage eines Umgehungsgerinnes über ein privates Grundstück. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 50 2.8 Finanzen Die Kosten für die Renaturierungsmaßnahmen basieren auf der jeweiligen Art und den Umfang der Einzelmaßnahmen und w urden maßnahmenbezogen ermittelt und wer- den regelmäßig aktualisiert. Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die berichtspflichtigen Kölner Gewässer (Ta- belle 3) insgesamt 9,82 Mio. €. Davon sind 1,32 Mio. € für bereits umgesetzte Maß- nahmen abgeflossen. Somit sind 8,69 Mio. € noch offen. Bei den nicht berichtspfl ichtigen Gewässern (Tabelle 4) liegen die geschätzten Ge- samtkosten aktuell bei 1,83 Mio. €. Davon sind bisher 0,59 Mio. € abgeflossen. Für die nächsten Jahre sind weitere Kosten in Höhe von 1,24 Mio. € vorgesehen. Die erste überschlägige Kostenschätzung wu rde im Umsetzungsfahrplanplan zu den Kölner Fließgewässern mit Stand November 2012 in Höhe von 6,60 Mio. € aufgestellt. Dort wurde bereits auf die zu erwartende Kostensteigerung hingewiesen. Die Kostensteigerung der aktuellen Kosten gegenüber den Kosten au s dem Umset- zungsfahrplan 2012 ist durch folgende Sachverhalte begründet: Größere Detailierungstiefe der Einzelmaßnahmen aufgrund der fortgeführten Planung, Kostensteigerung durch Inflation und Hochrechnung der Kostenbasis von 2012 auf das jeweilig geplante Fertigstellungsjahr, Kostensteigerung durch die hohe Auslastung der ausführenden Firmen, Umfangreiche Vorprüfungen (Bodenuntersuchungen, Umweltverträglichkeits- vorprüfungen (UVVP), Artenschutzprüfungen, etc.) aus Anforderungen für die Genehmigungsverfahren, Liegenschaftliche Regelungen und Verhandlungen. Für die meisten Maßnahmen treffen die Bestimmungen des Zuschussprogramms zu, so dass unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen Beantragung und der Verfügbar- keit ausreichender Landesmittel eine bis zu 80%-ige Bezuschussung möglich ist. In der Vergangenheit sind die beantragten Zuschüsse, mit wenigen Ausnahmen und geringfügigen Kürzungen, in voller Höhe genehmigt worden. Grundlage für die Bezu- schussung ist die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen- richtlinie – FöRL HWRM/WRRL vom 11. April 2017. Zuwendungsvoraussetzung sind für die Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung die Vorgaben der Blauen Richtlinie und für die Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit die Beach- tung des Handbuchs Querbauwerke. Beide finden bei der Umsetzung der Gewässer- entwicklungsmaßnahmen Anwendung. Die StEB Köln befinden sich aktuell in Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbe- hörde zur Einführung eines Ökokontos nach Ökokontoverordnung , alternativ für ein speziell für die Gewässer geltendes Ausgleichskonto . Hier sollen die Ausgleichszah- StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 51 lungen von Maßnahmen, aus den anderen Sparten der S tEB Köln, welche nicht orts- nah ausgeglichen werden können, für die ökologische Wirksamkeit für die Gewässer- entwicklung genutzt werden. Dies betrifft beispielsweise den Eigenanteil, welcher nicht von der Bezirksregierung gefördert wird. Ebenso könn ten nicht förderfähige Maßnah- men wie Initialpflanzungen im Gewässerrandstreifen über dieses Konto abgewickelt werden. Durch ein Ökokonto wird es möglich, Maßnahmen, welche nicht förderfähig sind, aber von den StEB Köln als fachlich sinnvoll erachtet werden, umzusetzen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß dem Verfahren „Kompensation Blau“, welches explizit vom Aggerverband zur Maßnahmenbewertung an Gewässern entwickelt und auf die Kölner Belange übertragen wurde. Die Bilanzierung wird bei jeder von den StEB Köln durch- geführten Gewässermaßnahme durchgeführt. Bei den Eingriffen wird dies automatisch im Zuge des Landschaftspflegerischen Begleitplans erledigt. Im Anhang 1 finden sich die detaillierten Kostenaufstellungen zu den Einzelmaßnah- men. Wie bereits erwähnt fließen die Kosten der aktuell neu entwickelten und geän- derten Maßnahmen derzeit noch nicht ein. Die Kostentabelle entspricht der HPL-Anmeldung für 2020 und somit dem Arbeitsstand stand April 2019. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 52 Tabelle 3: Kostenprognose für berichtspflichtige Gewässer (investiv und operativ). Berichtspflichtige Gewässer Kosten Summe Bis 2018 2019-2024 ab 2025 Flehbach 5.256.722 € 622.722 € 3.629.000 € 1.005.000 € Frankenforstbach 777.512 € 268.512 € 509.000 € 0 € Frechener Bach 1.791.586 € 48.586 € 1.743.000 € 0 € Kurtenwaldbach 682.927 € 53.727 € 480.200 € 149.000 € Strunde 1.313.609 € 138.389 € 1.075.220 € 100.000 € Pletschbach 0 € 0 € 0 € 0 € Summe: 9.822.356 € 1.131.936 € 7.436.420 € 1.254.000€ Tabelle 4 Kostenprognose für nicht berichtspflichtige Gewässer (investiv und operativ). Nicht berichts- pflichtige Gewäs- ser Kosten Summe Bis 2018 2019-2024 ab 2025 Butzbach 257.026 € 65.871 € 191.154 € 0 € Giesbach 196.384 € 96.584 € 44.800 € 55.000 € Selbach 487.849 € 2.849 € 23.000 € 462.000 € Kemperbach 700.670 € 233.670 € 467.000 € 0 € Ostgraben 0 € 0 € 0 € 0 € Duffesbach 190.402 € 190.402 € 0 € 0 € Scheuerbach 0 € 0 € 0 € 0 € Umbach 443 € 443 € 0 € 0 € Summe: 1.832.774 € 589.820 € 725.954 € 517.000 € 2.9 Verrohrte Gewässer Insgesamt gibt es ca. 15 km verrohrte Bachläufe in der Unterhaltung der StEB Köln, die zum überwiegenden Teil zu Zeiten der Industrialisierung von Köln und zur Gewähr- leistung einer gesicherten städtebaulichen Entwicklung erstellt wurden. Zusätzlich existieren eine Vielzahl Durchlässe, also kurze Abschnitte eines Fließgewässers, um beispielsweise einen Weg zu queren. Solche Anlagen stellen Bauwerke dar, die hin- sichtlich ihrer Gebrauchs-, Betriebs- und Funktionssicherheit geprüft werden müssen. Unter verrohrten Gewässerabschnitten werden bautechnisch auch Dur chlässe ver- standen. Sofern ein Weg oder eine Straße ein Fließgewässer quert, wurden in der Vergangenheit die Gewässerabschnitte verrohrt und bilden dann eine Barriere und Wanderhindernis für die Kleinlebewesen eines ansonsten intakten Gewässerabschnit- tes. Solche Abschnitte wieder für Fauna und Flora passierbar zu machen und, ebenso StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 53 wie Abstürze oder andere Barrieren , zu ändern, ist ein wesentliches Ziel der Durch- gängigkeitsmaßnahmen im hydromorphologischen Konzept. Hierzu wurden in Anlehnung an die Regelun gen für Abwasserkanäle Inspektionspro- gramme aufgestellt. Eine Verrohrung kürzer als 25 m kann als Gewässerdurchlass bezeichnet werden. Hierzu existieren keine speziellen Vorgaben an die bautechnische Überprüfung. Sie werden im Zuge der normalen Unterhaltungsarbeiten der offenen Bachstrecken unter- sucht und geprüft. Aus den anstehenden Projektierungen und Planungen sowie der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen können sich Änderungen im Umfang, den Rahmenbedingungen und in den Kosten ergeben. Zudem kann der la ufende Betrieb die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit sowie Standsicherheit der Bau- werke aufzeigen. Insofern unterliegen alle Angaben einer ständigen Aktualisierung und Fortschreibung. Die verrohrten Gewässerabschnitte we rden Zug um Zug im Rahmen der Funktions- prüfung inspiziert und die Funktionsfähigkeit bewertet. Anschließend werden eventuell festgestellte Schäden bewertet und erforderlichenfalls Sanierungsvorschläge erarbei- tet. Aufgrund der bautechnischen Vergleichbarkei t werden hierbei die Kriterien und Rahmenvorgaben für Abwasserkanäle herangezogen und die Gewässer nach den gleichen Kriterien beurteilt. Erst im Anschluss an diese Inspektionen können die erforderlichen Bewertungen der ausreichenden Funktions- und Betriebssicherheit vorgenommen werden. Erforderliche Reparaturen, die in diesem Zusammenhang festgestellt bzw. festgelegt werden, sollen kurzfristig umgesetzt werden. Bei einem größeren Sanierungsbedarf müssen , auch aufgrund der hohen Wasserführung, zunächst umfangreiche Planungen stattfinden. Unter Umständen kann es in Einzelfällen sein, dass die bauliche Sanierung verrohrter Gewässerabschnitte von den jeweiligen Grundstückseigentümern finanziert werden müssen. Dies wird durch den juristischen Fachbereich der StEB Köln in jedem Einzel- fall geprüft und festgelegt. Die bauliche Sanierung verrohrter Gewässerabschnitte stel- len keine Gewässerverbesserung dar und kann insofern nicht über Landeszuschüsse gefördert werden. Allerdings kann die Offenlegung vormals verrohrter Abschnitte eine Gewässerverbesserung darstellen. Konkrete Aussagen zu einer Landesförderung erfolgt erst dann, wenn die Anträge vor- gelegt werden, was wiederum erst nach Abschluss der Planungen möglich ist. Insofern steht die Umsetzung der aufgeführten Gewässerverbesserungen unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zu den jeweiligen Haushaltsjahren ange- meldet. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 54 Aktuell sehen die Planungen folgende Kosten für die nächsten Jahre vor. Die Kosten- tabelle ist Stand April 2019 und entspricht der HPL-Anmeldung für 2020. Tabelle 5: Kostenprognose für verrohrte Gewässer (investiv und operativ). Summe bis 2018 2019-2024 ab 2025 Flehbach 150.189 € 87.689 € 62.500 € 0 € Frechener Bach 139.040 € 29.040 € 110.000 € 0 € Strunde 196.471 € 196.471 € 0 € 0 € Duffesbach 3.036.834 € 2.134.834 € 287.000 € 615.000 € Rheinkanal 2 0 € 0 € 0 € 0 € Thurner Waldbach 1 194.403 € 194.403 € 0 € 0 € Mutzbach 39.958 € 2.358 € 37.600 € 0 € Sanierung 2.535.000 € 0 € 960.000 € 1.575.000 € Summe: 6.291.895 € 2.643.062 € 1.475.100 € 2.190.000 € 2.9 Fazit Das Gewässerentwicklungskonzept für die Bäche auf Kölner Stadtgebiet stellt die Grundlage für die hydromorphologischen Umsetzungsmaßnahmen für die nächste n Jahre dar. Anhand der neu entwickelten und geänderten Maßnahmen lässt sich erkennen, dass die Erkenntnisse der letzten Jahre in die Maßnahmenfindung eingeflossen sind. Auch die Anzahl der bisher umgesetzten Maßnahmen ist im Vergleich zu vielen um- liegenden Gewässerunterhaltspflichtigen anerkennenswert und wird von der Bezirks- regierung Köln, der UNB und der UWB positiv betrachtet. Viele der noch ausstehenden Arbeiten wurden bereits begonnen, so dass einige Maß- nahmen kurz vor dem Abschluss der Umsetzung stehen. Hier muss auch auf die gute Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern und allen weiteren Beteiligten hingewiesen werden. Die StEB Köln sind auf einem guten Weg , die Ziele der WRRL zu erreichen. Hierbei solle jedoch beachtet werden, dass die biologisc he und wasserökologische Entwick- lung im Anschluss an eine Maßnahmenumsetzung viele Jahre dauern kann und sich der gewünschte Zustand des Gewässers erst deutlich später einstellen wird. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 55 3. Abflusssicherung / Hoch- und Niedrigwassermanagement 3.1 Veranlassung und Ziel Die StEB Köln unternehmen seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um zu ver- hindern, dass die Schutzgüter Mensch, Umwelt, Wirtschaft oder Kultur in Köln Schä- den durch Überflutungen erleiden. Neben den Gefahren, die hier vom Rhein oder von wild abfließendem Oberflächenwasser nach Starkregenereignissen ausgehen, kann es auch an Bächen zu Überschwemmungen kommen. Bäche können entweder durch lang anhaltende, ergiebige Niederschläge in der Regel im Winter oder aber durch kurze, heftige Starkregenereignisse im Sommer anschwellen und über die Ufer treten. Die vorliegenden Ausführungen beschränken sich auf das Hoch - und Niedrigwasser- management an den Kölner Bächen im Zuständigkeitsbereich der StEB Köln. Der Hochwasserschutz für den Rhein und Maßnahmen zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser (Starkregen oder Wolkenbrüche) sind im Hochwasserschutzkon- zept Köln bzw. im Klimakonzept Wasser beschrieben. Die Hochwasserbetrachtungen am Mutzbach, der im Zuständigkeitsbereich des Wupperverbandes liegt, sind eben- falls nicht Bestandteil der vorliegenden Betrachtung. Entsprechend den Zielen eines Gewässerentwicklungskonzeptes werden für die Köl- ner Bäche die Hochwassergefahren und der Handlungsbedarf skizziert, die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagemen ts und deren Umsetzungs- stand beschrieben sowie ggf. weitere Maßnahmen für die kommenden Jahre abgeleitet. Es besteht nicht nur im Zusammenhang mit Hochwasser ein Anpassungsbedarf. Auch für Niedrigwasser gilt es zu prüfen, ob ein häufigeres Trockenfallen die Gewässeröko- logie beeinträchtigen kann. Bisher wurde davon ausgegangen, dass das periodische Trockenfallen der Bäche in der Niederrheinischen Tiefebene ein seit Jahrhunderten bestehender, natürlicher Vorgang ist, von dem sich das Gewässersystem kurz - bis mittelfristig immer wieder erholen kann. Aufgrund des erwarteten Klimawandels wird nunmehr die Gefahr gesehen, dass die Kölner Bäche zukünftig deutlich häufiger und über deutlich längere Zeiträume trockenfallen werden. Dies kann erhebliche Konse- quenzen mit sich ziehen. Daher soll geprüft werden, ob die oben beschriebene An- nahme noch zutreffend ist oder Maßnahmen des Niedrigwassermanagements und der Abflusssicherung an den Kölner Rheinnebengewässer entwickelt werden müssen. Für den Rhein hat die IKSR (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins) eine Ar- beitsgruppe zur Bewertung von Niedrigwasser gegründet. Deren Ergebnisse sowie die Betrachtungen der Wasserverbände werden aufmerksam beobachtet und gegebenen- falls auf die Kölner Gewässer übertragen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 56 3.2 Hochwassermanagement an den Kölner Bächen Im Zuge der Rechtsvorschriften der §§ 73-75 WHG i. V. m. der Richtlinie 2007/60/EG (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) wurde der eher technische Hochwasser- schutz zu einem Hochwasserrisikomanagement weiterentwickelt. Alle sechs Jahre ist eine Überprüfung der drei Arbeitsschritte (vorläufige Bewertung des Hochwasserrisi- kos, Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen) vorgesehen. Weitere Informatio nen und Hintergrunddokumente können auf www.flussgebiete.nrw.de in der Rubrik „Hochwasser- risiken gemeinsam meistern“ eingesehen werden. Sämtliche für das GEK relevanten Bäche liegen im Teileinzugsgebiet „Rheingraben-Nord“. 3.2.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Im Ergebnis der vorläufigen Bewertung der Gewässer in NRW hat die Bezirksregie- rung Köln bis Ende 2011 außer dem Rhein noch drei weitere Gewässer im Zuständig- keitsbereich der StEB Köln als Gewässer mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiko eingestuft: der Frankenforstbach, der Rheinkanal 1 und die Strunde Dies bedeutet jedoch nicht, dass an den anderen Gewässern keine Schäden durch Hochwasser auftreten können. Sie wurden jedoch lediglich als vergleichsweise weni- ger bedeutend eingestuft. 3.2.2 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten Für die Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko hat die Bezirksregie- rung Köln in einem zweiten Schritt bis Ende 2013 Hochwassergefahr enkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Dabei wurden jeweils drei Szenarien berechnet: ein häufiges Hochwasser, ein 100-jährliches Hochwasser sowie ein extremes Hochwasser. Im Ergebnis sind am Frankenforstbach bei einem Extremereignis weniger als 100 Ein- wohner im Stadtteil Merheim betroffen. Bei einem 100-jährlichen Hochwasser ergeben sich keine Betroffenheiten. Die Festlegung als Risikogewässer diente v or allem auch der Flächenfreihaltung, da die kartografisch ermittelten Flächen für das 100 -jährliche Hochwasser als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 57 Abbildung 36: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte des Frankenforstbachs der Bezirks- regierung Köln. Vom Rheinkanal 1 weisen die berechneten Szenarien keine offenen Überflutungen aus. Eine Hochwassergefährdung wird daher nicht erwartet. An der Strunde sind im Stadtteil Holweide ab einem häufigen Hochwasser einige Wohngebäude im Bereich der Schweinheimer Straße betroffen. Bei einem 100 -jährli- chen Hochwasser käme es zusätzlich im Gebiet um die Neufelder und Dabringhauser Straße zu Überschwemmungen. Die Risikokarte geht von ca. 600 betroffenen Einwoh- nern aus. Dort befindet sich auch das Krankenhaus Holweide sowie ein Kindergarten. Bei einem Extremhochwasser käme es lau t den Berechnungen des Landes zu groß- flächigen Überflutungen, die dann neben Wohngebieten auch Gewerbeflächen erfas- sen würden. Hiervon wären bis zu 8.000 Einwohner betroffen. Für die Strunde scheint aufgrund der Berechnungen eine Überflutungsgefährdung bebauter Flächen und somit ein Handlungsbedarf zu bestehen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 58 Abbildung 37: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte Strund e einschließlich Umlauf, HQ 100. Die im Auftrag der Bezirksregierung Köln ermittelten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sind das Ergebnis grob vereinfachter Berechnungsverfahren. Weder die Hochwasserrückhaltebecken auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet noch die zur Hochwassersicherung Kölns gebaute Wasserüberleitung in den Rechtsrheini- schen Kölner Randkanal fanden Berücksichtigung. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die Hochwassergefährdung en in der Realität geringer sind, als in den Karten ausgewiesen. Die StEB Köln werden sich im Rahmen der Prüfung der Hochwasserentlastung der Strunde über den Rechtsrheinischen Kölner Randkanal (siehe Kapitel 3.2.3 Maßnah- men des Hochwasserrisikomanagement -Plans) dafür einsetzen, dass das Land die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten an der Strunde im derzeit an- stehenden Überarbeitungszyklus korrigiert. Falls dies nicht erfolgt, beabsichtigen die StEB Köln – gegebenenfalls mit Beantragung von Landeszuschüssen – eigene Über- flutungsberechnungen aufzustellen und auf der dann bestehenden, neuen Grundlage die Hochwassersicheru ng neu zu bewerten. Sofern sich daraus die Notwendigkeit technischer Schutzmaßnahmen oder einer Verhaltensvorsorge ergeben, werden diese anschließend kurzfristig umgesetzt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 59 3.2.3 Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagement-Plans Im Zuge der Aufstellung eines Hochwasserrisikomanagement-Plans für das Rhein - Teileinzugsgebiet „Rheingraben-Nord“ wurden für das Kölner Stadtgebiet zahlreiche Maßnahmen erarbeitet, die auf www.flussgebiete.nrw im kommunalen Maßnahmen- steckbrief eingesehen werden können. Die Maßnahmen gliedern sich in die nachfolgenden Maßnahmenarten (Handlungsbe- reiche) auf: die Vermeidung von Hochwasserrisiken durch Maßnahmen der Flächenvor- sorge, die Vermeidung von Hochwasserrisiken durch Maßnahmen der Bauvorsorge, die Entfernung oder Verlegung von Objekten, der technische Hochwasserschutz, der natürliche Wasserrückhalt, die Informationsvorsorge in Form von Vorhersagen und Warnungen sowie die eng damit verknüpfte Verhaltensvorsorge, die Maßnahmenplanung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, die Hochwassernachsorge durch Wiederherstellung, Regeneration und Über- prüfung. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 60 Abbildung 38: Maßnahmenarten (Handlungsbereiche) des Hochwasserrisikomanagements nach LAWA. Für das gesamte Kölner Stadtgebiet wurden derzeit insgesamt 85 Vorhaben benannt. Davon beziehen sich 50 Maßnahmen auf mindestens einen der Bäche im Zuständig- keitsbereich der StEB Köln. In der Maßnahmentabelle auf www.flussgebiete.nrw.de ist jede Maßnahme zusammen mit den jeweiligen Gewässern, dem Maßnahmenträger, dem Umsetzungsbeginn und dem anvisierten Zeitrahmen für die Umsetzung angege- ben. Die wichtigsten Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Bezirksregierung Köln hat für die oben aufgeführten Risikogewässer die für das 100 -jährliche Szenario ermittelten Flächen als gesetzliche Überschwem- mungsgebiete festgesetzt. Dies verhindert eine Zunahme des Hochwasserrisi- kos durch aus Gründen der Überflutungsgefährdung unerwünschte Entwicklun- gen in diesen natürlichen Überschwemmungsgebieten und Flussauen, bei- spielsweise am Frankenforstbach auf Merheimer Gemarkung (Maßnahmenart „Flächenvorsorge“). StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 61 Die Stadt Köln stellt alle Hochwassergefahren in den Plänen der Bauleitplanung dar; auch das Szenario Extremhochwasser wird dort nachrichtlich aufgenom- men. Ebenso wird im Baugenehmigungsverfahren übe r Hochwassergefahren informiert (Maßnahmenarten „Flächenvorsorge“ und „Bauvorsorge“). Mehrere Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie, die der Erreichung des gu- ten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials dienen, wurden zusätzlich in die Maßnahmentabelle der Hochwasserrisikomanagements aufgenommen, da sie den Gewässern mehr Raum geben und das natürliche Rückhaltevolumen erhö- hen. Im Rahmen der konkreten Objektplanung von Entwicklungs- und Ausbau- maßnahmen wird immer auch geprüft, ob den Gewässern zusätzlicher Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Hier wirkt sich auch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten wie am Frankenforst positiv aus. Für kleinere Bä- che, an denen kein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist, kann dies durch den Uferrandstreifen sichergestellt werden (Maßnahmenart „Natürlicher Was- serrückhalt“). Der Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal beabsichtigt eine Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Leistungsoptimierung. Die StEB Köln führen zur Überprüfung im Auftrag des Zweckverbandes die da- für nötigen Arbeiten durch. Seit der Herstellung vor etwa 40 bis 50 Jahren muss nunmehr für den unterirdischen Rohrkanal und das zugehörende Hochwasser- rückhaltebecken bestätigt werden, dass für die bestehende und für die zukünf- tige städtebauliche Entwicklung der Städte Bergisch Gladbach und Köln eine ausreichende Abflussleistung besteht und ob ev entuell eine Steuerun gen der Wasserführung notwendig geworden ist. Zudem soll in diesem Zusammenhang die Hochwassersicherheit der unterhalb liegenden Kölner Bäche und Stadtteile sowie der oberhalb zufließenden bergisch-gladbacher Gewässer und Stadtteile untersucht werden. Die Grundlage für eine hydraulische Berechnung ist ein va- lidiertes, also wirklichkeitsnahes Abflussmodell des gesamten Ableitungssys- tems einschließlich der Zuläufe . Für die Validierung werden ausreichend und qualifizierte Messdaten (Niederschlag und Abfluss) benötigt. Derzeit findet eine Messkampagne statt, die in 2018 aufgrund des fehlenden Regens nicht abge- schlossen werden konnte . Nach Abschluss der Messkampagne kann das Ab- flussmodell validiert und das Leistungsvermögen berechnet werden. Die Ergeb- nisse sollen auch Berücksichtigung in der Aktualisierung der Hochwassergefah- renkarten finden (Maßnahmenart „Technischer Hochwasserschutz“). Die StEB Köln unterhalten mehrere Hochwasserrückhaltebecken an den Kölner Bächen (Maßnahmenart „Technischer Hochwasserschutz“). Die StEB Köln kontrollieren im Zuge der Gewässerunterhaltung regelmäßig die Abflussquerschnitte der Bäche und halten diese von Hindernissen frei (Maß- nahmenart „Technischer Hochwasserschutz“). StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 62 Die StEB Köln informieren auf der Themenseiten http://www.steb-koeln.de/hoch- wasser-und-ueberflutungsschutz/hochwasser-und-ueberflutungsschutz.jsp über Möglichkeiten der Hochwasservorsorge, die auch für die Bäche gelten. Des Weiteren können die umfassenden Informationen der Themenseite www.steb- koeln.de/starkregen auch auf die Kölner Bäche übertragen werden (Maßnahmen- feld „Informationsvorsorge/ Verhaltensvorsorge“). Die StEB Köln beabsichtigen eine Informationskampagne zur Sensibilisierung der potenziell hochwassergefährdeten Anlieger. Bei den Rheinnebengewäs- sern sollen die Ergebnisse der neuen Berechnungen die Grundlage für die se Informationskampanien bilden (Maßnahmenfeld „Informationsvorsorge/ Verhal- tensvorsorge“). Die StEB Köln ermitteln fortlaufend sensible Objekte und Infrastrukturen und informieren deren Betreiber (Maßnahmenfeld „Informationsvorsorge/ Verhal- tensvorsorge“). Neben der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts Köln, das sich auf den Rhein bezieht, sind auch an den Kölner Bächen in den vergangenen Jahrzehnten viele Maß- nahmen zum technischen Hochwasserschutz geplant und umgesetzt worden. Die wichtigsten Maßnahmen werden nachfolgend vorgestellt. Verschiedene Quellen berichten von früheren Überflutungen in den Stadtteilen Brück und Rath-Heumar. Die Gewässer Flehbach und Selbach überschwemmten im Bereich des Mauspfades die dortigen Rheinniederungen. Unterlagen der Stadt Köln aus dem Jahr 1966 dokumentieren großflächig hochwassergefährdete Gebiet e. Aus diesem Grund wurden in den sechziger Jahren die beiden Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Flehbach und Selbach gebaut. Seitdem halten die beiden HRB die hohen Abflussmen- gen in diesen beiden Gewässern zurück und kappen somit die Hochwasserspitzen. Aus den Becken fließt im Hochwasserfall ein gedrosselter Abfluss in Richtung der Un- terlieger weiter. So kommt es dort in der Regel nur zu moderaten Ausuferungen in die örtliche Aue ohne Schäden an Gebäuden zu verursachen. Die oberhalb liegenden Einzugsgebiete der beiden HRB liegen im Königsforst und rei- chen bis nach Bergisch-Gladbach hinein. Das HRB Flehbach verfügt über ein oberir- disches Einzugsgebiet AEO von rund 11,7 km². In dem Becken kann bei Volleinstau ein Volumen von maximal circa 330.000 m³ zwischengespeichert werden, bevor das Be- cken beginnt überzulaufen. Weil zusätzlich auch die maximale Höhe des Staudammes mehr als fünf Meter beträgt, gilt das HRB Flehbach als Talsperre im Sinne von § 75 Landeswassergesetz NRW. Das kleinere HRB Selbach besitzt ein oberirdisches Einzugsgebiet A EO von rund 4,6 km². Bei Vollstau wird in dem HRB ein Volumen von circa 93.000 m³ zwischenge- speichert, bevor der Beckenüberlauf anspringt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 63 Abbildung 39: Einzugsgebiete der Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Flehbach und Selbach. Die beiden HRB befinden sich im sogenannten Hauptschluss. Das bedeutet, dass der jeweilige Absperrdamm die Gewässer kreuzt und die Gewässer in Rohrleitungen durch die Dämme geführt werden. Was Ende der sechziger Jahre standardmäßiger Umgang mit „Vorflutern“ war, ist mit dem heutigen Wissen um Lebensräume und –bedingungen der Fauna und Flora nunmehr nicht mehr vertretbar. Die Durchlässe sind Wanderungs- hindernisse für die aquatische Fa una und trennen die Gewässer in ökologisch unab- hängige Abschnitte auf. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 64 Abbildung 40: Hochwasserrückhaltebecken Flehbach mit Überflutungsfläche. Abbildung 41: Hochwasserrückhaltebecken Selbach mit Überflutungsfläche. Gemäß § 105 ff LWG NRW sind die Betreiber von Rückhaltebecken verpflichtet, „Zu- stand, Unterhaltung und Betrieb der Anlagen zu überwachen“ und diese Erkenntnisse StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 65 zu Sicherheitsberichten entsprechend den einschlägigen DIN - Vorschriften zusam- men zu fassen. Die laufende, betriebliche Unterhaltung wird jährlich in einfachen Sicherheitsberichten zusammengestellt. In Abständen von ca. 15 Jahren müssen vertiefte Sicherheitsbe- richte aufgestellt werden. Hierzu müssen alle Berechnungen entsprechend den jeweils aktuellen Bestimmungen und Berechnungsvorgaben erneut aufgestellt werden und eine vertiefte, bauliche und hydraulische Zustandsbewertung zu m Nachweis der Be- triebs- und Funktionssicherheit erfolgen. Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass die Hochwasserentlastung aus dem HRB Flehbach bei einem 500 -jährlichen und einem 5.000-jährlichen Hochwasser nicht ausreichend ableiten kann und dann die Standsi- cherheit des Damms gefährdet ist. Zusätzlich ist die Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen aufgrund der Konstruktion des verrohrten Gewässerdurchlasses nicht ge- geben. Daher ist geplant, den Bedarf aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Wasserökologie miteinander zu verschneiden, und Lösungsmöglichkeiten zu entwi- ckeln sowie die nötigen Genehmigungen zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Baumaßnahmen zu beantragen. 3.3 Niedrigwassermanagement an den Kölner Bächen Vor dem Hintergrund des Klimawandels besteht die Gefahr, dass es durch längere Trockenperioden zu einem häufigeren und deutlich länger andauernden Austrocknen der Gewässer kommt. In den vergangenen Jahren und im besonders trockenen Som- mer des Jahres 2018 war dies besonders am Flehbach/Faulbach der Fall. Hier gilt es zu prüfen, ob sich die Flora und Fauna der Bäche davon erholen kann oder ob eine kurz- bzw. mittelfristige Gefahr der Beeinträchtigung der Gewässerökologie bestehen kann. Falls die Prüfung einen Handlungsbedarf ergibt, müssen Maßnahmen des Nied- rigwassermanagements und der Abflusssicherung konzipiert werden. Ein verminderter Niedr igwasserabfluss, bis hin zur abschnittweisen oder gesamten Austrocknung eines Fließgewässers hat eine Herabsetzung der Strömung sowie die Reduzierung der Strömungsdiversität zur Folge. Dies führt durch die geringere Schleppkraft zu einer Veränderung der Se dimentverteilung, die sich auf das Lücken- system von lockeren Sedimenten und die Ablagerung auswirkt. Handelt es sich um eine natürliche , zeitweise Verringerung des Abflusses, so stellt sich ein natürliches Gleichgewicht ein. Verlängern sich jedoch die Trockenzeiten erheblich, so wird dieses Gleichgewicht dauerhaft gestört. Die sich hierdurch ändernden chemisch en und phy- sikalischen Bedingungen, wie die Temperatur und die Eutrophierung, haben direkte Auswirkungen auf die Lebewesen und Pflanzen. Des Weiteren führt eine nicht vorhandene Durchgängigkeit im Gewässer zu Proble- men, da d ie Lebewesen nicht in wasserführende Abschnitte weiterwandern können und verenden. Aufgrund einer Austrocknung von Ufer- und Sohlenbereichen erfolgt eine Reduktion des Lebensraums , was zu einer weiteren deutlichen Verarmung ins- besondere beim Makrozoobenthos und bei den Fischen führt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 66 Da im und angrenzend an das Kölner Stadtgebiet keine anthropogene Wasserent- nahme erfolgt, kann ein Niedrigwasser nicht durch Wasserzuführung verändert w er- den. Niedrigwasser ist daher Bestandteil einer naturnahen Eigenentwicklung der Köl- ner Fließgewässer. Ein verminderter Niedrigwassergang oder die Austrocknung eines Gewässers wird im Kölner Stadtgebiet entscheidend durch den fehlenden Nieder- schlag beeinflusst. Jahreszeitlich erfolgen lang anhaltende Trockenperioden ebenso wie die meisten Starkniederschläge im Sommer. Die Starkregenniederschläge können zu einer hydraulischen Stoßbelastung im Gewässer führen, was ein Verdriften des Makrozoobenthos zur Folge hat. Es wird daher erwartet, dass die Kölner Gewässer aufgrund der anstehenden Klimawandels zunehmend kritischeren Ereignissen ausge- setzt werden. Insofern ist vorgesehen, die Resilienz der Gewässerfauna und –flora durch angemessene Vorhaben zu stärken. In der Fachwelt wurden hierzu noch keine bewährten Maßnahmen veröffentlicht. Um die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einsetzen zu können, sind Informationen über die Wahrscheinlichkeit des Trockenfallens zu bewerten. Standortgerechte einheimi sche Pflanzen dienen nicht nur als Uferbef estigung, son- dern ebenfalls als natürliche Beschattung der Gewässer. Im Rahmen der gewässer- ökologischen Entwicklung sollen, wo sinnvolle und natürliche Sukzession nicht statt- finden kann, passende Bäume zur Gewässerbeschattung gepflanzt werden. Die Be- schattung senkt unter anderem die Verdunstung und reduziert die Häufigkeit des Tro- ckenfallens von Gewässerabschnitten. Durch die Verbesserung der Gewässermorphologie können neue Rückzugsräume ge- schaffen werden. Insbesondere durch die Entfernung von Wanderungshindernissen kann die Wirkung von Rückzugsräumen zusätzlich erhöht werden. Das Trockenfallen der Kölner Bäche wird primär durch länger andauernde Trockenpe- rioden verursacht. Betroffen sind konkret der Flehbach und der Selbach. Oberhalb der Dämme östlich vom Brücker Mauspfad beim Flehbach und östlich von Rather Maus- pfad beim Selbach, erfolgt jeweils flussaufwärts ein teilweises Trockenfallen bei lang andauernden Trockenzeiten. Unterhalb der Dämme erfolgt das zum Teil v orkom- mende Trockenfallen beim Flehbach flussabwärts bis zum Sandfang, westlich vom Lehmbacher Weg; beim Selbach kann unterhalb vom Hochwasserdamm der Abschnitt bis zur Lützerathstraße verstärkt austrocknen und folgend bis zur Einmündung in den Flehbach, sogar komplett austrocknen (siehe auch Abbildung 42). StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 67 Abbildung 42: Trockenfallen des Fleh- und Selbaches im Bereich der Hochwasserdämme. Der Sandfang beim Flehbach hat im Sommer bei extremen Trockenzeiten eine gering- fügige Wasserführung. Unterhalb vom Sandfang kommt das Trockenfallen in den Sommermonaten verstärkt vor. Dieser Bachabschnitt kann bis zur Straße „Am Gräfen- hof“ trocken fallen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass genau dieser Abschn itt je nach Niederschlag in seiner Wasserführung entweder trocken fällt, oder auch bei starken Niederschlägen ausufert. Es ist bekannt, dass die Aue mit dem Sportplatz über längere Zeiträume überschwemmt wird. Auch südlich, unterhalb der Verrohung (DN 400) „Am Gräfenhof“ sind diese Gewässereigenschaften zu beobachten (siehe auch Abbildung 43). StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 68 Abbildung 43: Trockenfallen des Flehbaches unterhalb und oberhalb vom Sandfang. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan der Köl- ner Bäche soll südlich vom Sandfang am Flehbach der Rückbau/Ersatz von Ufer- verbau erfolgen. Ebenfalls soll die Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens und das Belassen/Einbringen von Totholz überprüft wer den. Dies führt zu örtlich höheren Wasserständen, da der Bach sich stellenweise tiefere Zonen gräbt und an anderen Stellen abflacht. Die tieferen Wasserstände sichern neue Rückzugsräume für Le- bewesen, die dann trotz Trockenfallen von Gewässerabschnitte an diesen Stellen überleben können. Insofern führen ursprünglich ökologisch veranlasste Maßnah- men auch zu einer Resilienzverbesserung. Eine Verbesserung der Durchgängig- keit gewährleistet Wandermöglichkeiten und erhöht die Überlebenschancen der Gewässerlebewesen signifikant. Zudem wird die Wiederbesiedlung der zeitweise trockengefallenen Gewässerabschnitte erleichtert. Vor allem aus ökologischen Gründen setzen die StEB Köln außerdem auf einen sorgsamen Umgang mit dem Thema Niederschlagswasser. Ziel ist es, das s sau- beres Niederschlagswasser von öffentlichen und privaten Flächen möglichst orts- nah versickert oder in die Bäche eingeleitet wird. Diese Wiedervergrößerung des natürlichen Einzugsgebietes wirkt sich in der Summe ebenfalls positiv auf das Ab- flussverhalten aus. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 69 3.4 Finanzen Die Kosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen sind teilweise in den gewässeröko- logischen Maßnahmen enthalten, da die Maßnahmen häufig mehrere Zwecke erfüllen. Im Folgenden werden die expliziten Kostenansätze für den Hochwasserschutz darge- stellt. Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die Kölner Gewässer in den nächsten Jahren 687.000 €. Die Kostentabelle ist Stand April 2019 und entspricht der HPL-Anmeldung für 2020. Tabelle 6: Kostenverteilung über die nächsten Jahre. Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ab 2025 Kosten 0 € 1.000 € 26.000 € 151.000 € 151.000 € 151.000 € 207.000 € 3.5 Fazit Hoch- sowie Niedrigwasser sind Themenfelder, welche uns in Zeiten des Klimawan- dels immer stärker beschäftigen werden. Die StEB Köln setzen sich frühzeitig mit den Problemen und Lösungen auseinander. Dies geschieht durch die Bewertung der Gefährdung der Bachanlieger, de n ökologi- schen Umbau der Hochwasserrückhaltebecken oder die Festlegung von Über- schwemmungsgebieten. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung wird die Vorflut gesi- chert und die Bäche werden von Unrat, Müll sowie sonstigen Abflusshindernissen be- freit. Bis auf vereinzelte Ausnahmen verbessert jede hydromorphologische Maßnahme nicht nur den Lebensraum Bach, sondern durch Vergrößerung des Fließquerschnittes und Verlangsamen der Fließgeschwindigkeit ebenso den Hochwasserschutz. Auch im Bereich des Niedrigwassers können sehr gut Synergien genutzt werden. So sorgen Anpflanzungen im Gewässerrandstreifen für Beschattung und schaffen einen weiteren Lebensraum. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 70 4. Erlebbarmachung von Gewässern 4.1 Veranlassung und Ziel Die Erlebbarmachung ist ein wichtiges Instrument im Gewässerbereich, um Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, sie zu informieren und Verständnis für die Umset- zung verschiedener Maßnahmen zu schaffen. Menschen nehmen Wasser, insbeson- dere Fließgewässer, i nteressiert wahr und reagieren sensibel auf Veränderungen in ihrem Wohn- oder Freizeitumfeld. Sie suchen die Gewässer zur Naherholung auf, las- sen ihre Kinder dort spielen, führen ihre Hunde dort aus und empfinden während dieser Aktivitäten die Gewässer als Natur. Dass vieles, was die Menschen an den Gewässern sehen, nicht Natur, sondern Kultur ist , entstanden aus den vielfältigen Gewässernut- zungen der Vergangenheit, ist den meisten Menschen nicht bewusst. Schon aus die- sem Grund gibt es in der Bevölkerung auch weiterhin Informationsbedarf in Bezug auf die Aufgaben und Ziele der StEB Köln im Gewässerbereich. Eine erfolgreiche Strategie der Erlebbarmachung beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- arbeit und Beteiligungskultur. Je mehr Naturerlebnisse die Menschen an den Bächen haben und je größer ihr Wissen um die Ziele der Gewässerentwicklung ist, desto höher wird die Akzeptanz für die Gewässerentwicklungsmaßnahmen sein. Dies gilt beson- ders für urban geprägte Fließgewässer mit konkurrierenden Nutzungsinteressen au f engem Raum. Viele Maßnahmen lassen sich nur dann erfolgreich umsetzen, wenn sie auf Akzeptanz treffen. Die Gewässer sind ferner darauf angewiesen, dass die Men- schen sensibel mit ihnen und mit der Flora und Fauna umgehen. Für Maßnahmen, die sich positiv auf die Naherholungsfunktion und den Hochwasser- schutz auswirken, ergibt sich die Akzeptanz oft aus dem Nutzen, von dem die Spazier- gänger bzw. Anwohner direkt profitieren. Bei ökologischen Gewässerentwicklungs- maßnahmen erschließt sich der Nutzen nicht immer auf Anhieb. Hier muss der ge- samtgesellschaftliche und persönliche Nutzen in der Kommunikation stärker heraus- gestellt werden. Allerdings interessieren und begeistern sich in Deutschland einige Menschen auch für ökologische Maßnahmen. Dieses Potenzial gilt e s bei der Erleb- barmachung zu aktivieren. Neben dem Bevölkerungswachstum, dem Klimaschutz und weiteren Zukunftsthemen rückt die Klimafolgenanpassung in Köln als neues Handlungsfeld in den Fokus. Hier können Maßnahmen der Gewässerentwicklung einen positiven Beitrag leisten, indem sie sich nicht nur optisch in den Stadtraum einfügen, sondern als grün-blaue Infrastruk- turen zur Hitzevorsorge beitragen. Ziel der konzeptionellen Überlegungen zur Erlebbarmachung ist es daher, möglichst viele Großstadtbewohner an de r Gewässerentwicklung teilhaben zu lassen und ein verbessertes Umweltbewusstsein zu schaffen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Natur auch Ruhezonen benötigt, in denen sich gemäß Trittstein - und Strahlwir- kungskonzept Flora und Fauna möglichst ungestört entwickeln können. Es wurden da- StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 71 her, analog zur Vorgehensweise in München bei der Renaturierung der Isar , entspre- chend des „Isarplans“, gezielt Bereiche identifiziert, die für die Erlebbarmachung von Gewässern und Erholungs- und Freizeitfunktion der Bevölkerung von besonderem In- teresse und hierfür geeignet sind. Durch die Aktivitäten zur Erlebbarmachung soll zudem die Außenwirkung der StEB Köln verbessert und die Umweltrelevanz von Maßnahmen der StEB Köln und der Stadt Köln hervorgehoben werden. Zur Z ielgruppe können zum einen direkte Anwohner, Stadtteilbewohner und interessierte Laien, aber auch organisierte Gremien der Öffent- lichkeit (z. B. Naturschutz- und Bürgervereine, lokalpolitische Gremien etc.) gezählt werden, die als Multiplikatoren dienen. Ferner sollen Kinder und Jugendlichen geson- dert angesprochen werden, denn um Gewässerentwicklung erfolgreich zu betreiben, ist es außerordentlich wichtig, die künftige Generation frühzeitig für alle Wasserange- legenheiten zu begeistern. Die Strategie zur Erl ebbarmachung von Gewässern in Köln sieht sowohl einzelmaß- nahmenbezogene Aktivitäten als auch übergreifende Ansätze der Erlebbarmachung wie z. B. Informationsangebote, Lehrpfade, Wissensmodule und Veranstaltungen vor. Auf verschiedenen Ebenen haben die StEB Köln und die Stadt Köln bereits Maßnah- men der Erlebbarmachung implementiert. Das Potenzial für Erlebbarmachung und Umweltbildung ist dabei noch nicht an allen Stellen ausgeschöpft. Künftig sollen daher, aufbauend auf den bestehenden Initiativen, weitere Handlungen forciert werden. Diese sind nachfolgend aufgelistet und beschrieben. 4.2 Offenlegungen, Teiloffenlegungen und Visualisierung alter Gewässerläufe Mit der Ausbreitung der Stadt wurden viele Gewässerläufe, die einstmals von den Ver- sickerungsgebieten zum Rhein künstlich verlängert worden waren (z. B. Fleh- bach/Faulbach, Strunde und Duffesbach), wieder verrohrt. Mit der Entstehung inner- städtischer (Industrie-)brachen und Umnutzung zu Wohn - und Gewerbeflächen ent- stehen oftmals neue Möglichkeiten, um die Gewässer wieder offenzulegen. Dadurch kann nicht nur die ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, sondern es kommt auch zu positiven stadtklimatischen Effekten, einer positiven Wahrnehmung des Woh- numfelds und zu einer verbesserten Erlebbarkeit. Eine Offenlegung der Gewässer wird nicht von heute auf morgen möglich sein. Überall dort, wo sich die Gelegenheit bietet, soll jedoch geprüft werden, ob unterirdische Ge- wässerabschnitte wieder offengelegt werden können. Beispiele wie das prämierte I- senach-Projekt im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim zeigen, dass auch Teiloffenle- gungen mit einer Teilwassermenge oberirdisch (und einem verbleibenden unterirdi- schen Abfluss) positive Wirkungen entfalten können. Wenn auch dies nicht möglich ist, sollte zumindest übe r eine Visualisierung des alten Gewässerverlaufs im Land- schaftsbild im Sinne der Erlebbarmachung nachgedacht werden. Als Beispiele für die oben genannte Thematik kann die Maßnahme STR0/FLE0 aufge- führt werden, die in das Gewässerentwicklungskonzept neu aufgenommen wurde. So StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 72 wird geprüft, ob das Gewässersystem Strunde/Flehbach durch (Teil -)Offenlegungen wieder besser mit dem Rhein verbunden werden kann, um die ökologische Durchgän- gigkeit zu verbessern, an die kulturhistorische Bedeutung z. B. des Altarms Strunde in Köln-Buchheim anzuknüpfen und die Stadtbildqualität durch blau -grüne Infrastruktu- ren zu bereichern. Der Duffesbach wurde bereits zwischen der A4 und dem Militärring renaturiert und dadurch besser erlebbar gemacht (Maßnahme DUF M1 und M2). Im vom Am t für Landschaftspflege und Grünflächen im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs neu geplanten Grünzug, der die künftige Parkstadt Süd mit dem Äußeren Grüngürtel ver- binden soll, wurde eine (Teil -) Offenlegung geprüft. Diese ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich. Auch entspricht die heutige Verrohrung nicht dem historischen Verlauf des Duffesbachs. Als Alternative ist eine Visualisierung des unterirdischen Bachverlaufs an der Geländeoberfläche angedacht. 4.3 Internetauftritt und Printmedien Neben digitalen Angeboten sind analoge Materialien wie z. B. Broschüren ein weiterer Baustein, insbesondere um weniger internet - und smartphoneaffine Bevölkerungs- gruppen zu erreichen. Die Broschüre „Kölner Bäche – natürlich klar. Wir machen das!“ gibt seit 2010 einen Überblick über die naturnahe Entwicklung und Unterhaltung der Gewässer in Köln. Viele Kölner Bäche durchfließen dicht besiedelte Gebiete und grenzen in einigen Ab- schnitten direkt an private Hausgärten. Um die Eigentümer und Bewohner als beson- dere Zielgruppe direkt anzusprechen, sie einzubinden und die Ziele der Gewässerent- wicklung zu gewinnen, haben die StEB Köln eine weitere Broschüre mit dem Titel „Al- les im Fluss? Gewässerschutz beginnt vor der eigenen Haustür“ herausgegeben. Hier werden konkrete Verhaltenstipps gegeben, wie die Gewässeranlieger eine nachhaltige Gewässerentwicklung unterstützen können. Die Broschüren der StEB Köln sollen be- darfsgerecht fortgeschrieben, aktualisiert und nachproduziert werden. 4.4 Informations- und Schautafeln, Beobachtungskanzeln Ergänzt werden die allgemeinen Angebote durch vor Ort angebrachte Informations - und Schautafeln, die sich auf in Umsetzung befindliche oder umgesetzte Maßnahmen oder auf Anlagen an und im Gewässer beziehen, so z. B. an der Herrenwiese in Dell- brück, am Sandfang in Brück oder an den Hochwasserrückhaltebecken. Mittels der Tafeln können Menschen, die sich gezielt in Gewässernähe aufhalten und somit einen Bezug zum Gewässer haben, direkt angesprochen und dazu eingeladen werden, wei- tere Informationen z. B. auf der Website zu suchen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 73 Abbildung 44: Beispiel für eine Infotafel nach Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaß- nahme. Neben dauerhaften werden stets temporäre Tafeln im Zuge von Baumaßnahmen (Bauschilder) installiert oder der Text wird nach Umsetzung der Maßnahme aktuali- siert. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 74 Um Gewässerabschnitte und Umfelder von besonderem Interesse zugänglich zu ma- chen, können Beobachtungskanzeln und Aussichtsplattformen eingerichtet werden. 4.5 Veranstaltungen, Bürgerworkshops Die Erlebbarmachung wird durch Veranstaltungen als weitere Komponente unter- stützt. So wurden zum einen allgemeine Veranstaltungen wie z. B. der Tag der Strunde am 05.09.2010 und am 25.09.2011 sowie der Dellbrückentag am 01. Juni 2018 durch- geführt. Des Weiteren werden bei Bürgervereinen und sonstigen Veranstaltungen nä- here Informationen zu geplanten Maßnahmen den Bürgern vorgestellt. Die StEB Köln beabsichtigen die Produktion von Roll -Ups (Postern) mit allgemeinen Informationen zur Gewässerentwicklung, die bei ö ffentlichen Terminen zum Einsatz kommen kön- nen. Zum anderen führen die StEB Köln bei Planungs- und Baumaßnahmen Informations- veranstaltungen durch, um Anwohner und Interessierte über Maßnahmen und deren Ziele zu informieren. Bei Maßnahmen mit besonderer ortsbildprägender und städtebaulicher Relevanz, wie z. B. an der Flehbachstraße in Köln -Brück bereits praktiziert, bieten sich interaktivere Workshop- und Konsultationsformate an. Diese ermöglichen es, die Öffentlichkeit früh- zeitig aktiv an der Gestaltung der Gewässer zu beteiligen. Darüber hinaus sollen bei allen Maßnahmen, von denen private Grundstückseigentü- mer unmittelbar betroffen sind (z. B. Umbau eines Absturzes an einer Mühle), diese frühzeitig eingebunden werden. 4.6 Lehrpfade und Wanderrouten, Wasserspielplätze Um Fließgewässer erlebbar zu machen, sollen Fuß - und Radwanderrouten verschie- dener Länge ausgearbeitet und angelegt werden. Neben den eigentlichen, gewässer- ökologischen Themen könnte zudem auf Sehenswürdigkeiten in der näheren Umge- bung hingewiesen werden. Hier gibt es bereits zahlreiche Angebote, die von den StEB Köln unterstützt und in das Teilkonzept zur Gewässererlebbarmachung mit aufgenom- men werden. Als Beispiel kann auf die vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchge- führten Projekte der Regionale 2010 hingewiesen werden. So wurde an der Strunde ein durchgängiges Wegekonzept mit Informationstafeln von der ehemaligen Mündung in den Rhein bis zur Quelle in Bergisch Gladbach geplant. Auf Kölner Stadtgebiet sind sieben „Lupenräume“ entstanden. Weitere Informationen sind auf www.rheinland.info über den Klickpfad „Touren > Radweg > Strunde-Radweg“ verfügbar. Am Frechener Bach plant das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln die dauerhafte Beschickung des heute trocken liegenden Altarms, dessen Reak- tivierung weniger ein ökologischer als ein landschaftsgestalterischer Zugewinn ist. Da StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 75 der Altarm höher liegt, soll eine Kombination aus einem Wasserrad zur Energiegewin- nung und einem Schöpfrad zur Überwindung des Höhenunterschieds installiert wer- den. Die Wassermenge wird auf sechs Liter pro Sekunde dimensioniert, so dass das Wasser im Verlauf des Bachgerinnes infiltriert oder verdunstet. Die Maßnahme wurde als FRE M3 in das Gewässerent wicklungskonzept aufgenommen. Eine höhere Was- sermenge darf aufgrund einer in diesem Bereich ebenfalls geplanten Festsetzung ei- ner Wasserschutzzone sowie den von der Bezirksregierung Köln darauf abgestellten Rahmenbedingungen nicht zur gezielten Versickerung gebracht werden. An diesen Grundlagen ansetzend sollen die Aktivitäten zur Einrichtung von Lehrpfaden und Wanderrouten fortgesetzt werden. Dabei sollen moderne Medien wie z. B. Apps verstärkt Eingang finden und eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen wird angestrebt (siehe auch „Umweltbildung mit Erwachsenen und Kindern“). Die StEB Köln haben den von der Kölner Grün Stiftung aus Fördermitteln sowie von der Bezirksvertretung Chorweiler aus bezirksorientierten Mitteln finanzierten und seit 2017 in P lanung befindlichen Wassererlebnispfad Nord durch das Finanzieren einer Personalstelle und inhaltliche Mitarbeit unterstützt. Das Thema Bäche wird hier zwar nur am Rande durch den Pletschbach thematisiert, doch trägt der Lehrpfad zur Erleb- barmachung verschiedener Wasserthemen bei und schließt an die Lehrpfade am Pul- heimer Bach und Kölner Randkanal an. Als ein Leuchtturmprojekt der Gewässerentwicklung ist denkbar, in den nächsten Jah- ren einen geeigneten Standort an einem Kölner Bach zu identifizieren, an dem ein Wasserspielplatz geplant und angelegt werden kann. In Hamburg wurde beispiels- weise im Stadtteil Neugraben-Fischbek ein Regenwasserspielplatz errichtet, der sehr gut angenommen wird. Der angedachte Wasserspielplatz an einem geeigneten Stand- ort in Köln soll vorzugsweise mit Bachwasser betrieben werden. Falls das aus gesund- heitlich-hygienischen Gründen nicht möglich ist, muss alternativ auf Regenwasser, Grundwasser oder Trinkwasser zurückgegriffen werden. 4.7 Umweltbildung mit Erwachsenen und Kindern Umweltschutz lebt vom Mitmachen. Aus diesem Grund ist die aktive und dauerhafte Einbindung verschiedener Interessensgruppen im Bereich Gewässerentwicklung wün- schenswert. Wie im Gewässerentwicklungskonzept 2014 angedacht, wurde in Kooperation mit der Wasserschule Köln e. V. ein Umweltbildungsangebot für Schulkinder entwickelt. Die Wasserschule Köln ist ein außerschulischer Lernort, der Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen und Schulformen verschiedene Unterrichtsprogramme im Bereich des Wasserkreislaufs bietet. Die Wasserschule wird von den StEB Köln und der Rhein- Energie AG getragen und die StEB Köln unterstützen die Wasserschule aktiv bei der Entwicklung von Angeboten der Umweltbildung für Kinder. Das Modul „Bachreporter“ wird seit 2013 angeboten und bringt Schulkindern am Bei- spiel der Strunde Themen der Gewässerökologie und Gewässerentwicklung nahe. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 76 Aufgabe der Kinder ist es, mit Keschern Tier- und Pflanzenarten zu bestimmen und zu bewerten. Sie lernen dadurch ökologische Zusammenhänge, die Auswirkung von Wasserverschmutzung und Klimawandel kennen. Das Modul wird sehr gut angenom- men. Eine Erweiterung mit zusätzlichen Bachstandorten ist angedacht. Für Erwachsene sollen Ansätze der Citizen Science (Bürgerwissenschaft) erprobt wer- den. Hierzu wurde in Kooperation mit dem Geographischen Institut der Universität Köln und der TH Köln das Pilotprojekt „RiverMon“ gestartet. Die Smartphone App kombiniert interaktive Umweltbildung mit dem Sammeln von Gewässerdaten. Sie dient als lehr- reiche und benutzerfreundliche Begleitung für jedes Gewässermon itoring. Daneben wird den Studierenden auch künftig die Durchführung von Praktika und Abschlussar- beiten bei den StEB Köln angeboten, um die Gewässerentwicklung zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Um Interessierte für das Thema Gewässer zu aktivieren und zu begeistern , kann die Durchführung eines Foto -Wettbewerbs mit Erarbeitung eines Kalenders angestoßen werden. Ferner ist angedacht, gemeinsam mit anderen Trägern (z. B. Vereinen und Stiftungen) Führungen zu den Themen nat urnahe Gewässerentwicklung und Gewässer aus kul- turhistorischer Sicht zu entwickeln. Auch hier bietet sich die Strunde als ehemaliger Mühlenbach und wegen der vielen noch bestehenden Bauwerken oder Spuren hiervon an. Hierzu können gemeinsam mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln sowie den um- liegenden Wasserverbänden weitere Vorschläge ausgearbeitet werden. 4.8 Bachpatenschaften Weiterhin könnten – analog zu den Weiherpatenschaften der StEB Köln un d den Baumscheibenpatenschaften des Grünflächenamtes der Stadt Köln – gemeinsam mit Schulen, Vereinen und Anliegern Bereiche ausgewählt werden, an denen mittels Bachpatenschaften die Gewässerunterhaltung und kleine Maßnahmen der Gewässer- entwicklung aktiv unterstützt werden. Die StEB Köln beabsichtigen ganz konkret in einem nächsten Schritt, alle Schulen in Bachnähe anzuschreiben und ihnen vorzu- schlagen, eine Bachpatenschaft zu übernehmen. 4.9 Informationsveranstaltungen im Zuge der Planung und Baudurchführung Bei anstehenden Renaturierungen werden die Kölner Einwohner über die Tages- presse über die Baumaßnahmen informiert. Durch die Verteilung von Informationsfly- ern an Interessierte und die Anwohner in dem näheren Umfeld der Renaturierungs- maßnahme erfolgt eine detaillierte und anschauliche Information über die Maßnahme. Bei größeren Maßnahmen oder Maßnahmen mit erhöhter Anwohnerbetroffenheit wer- den im Vorfeld Informationsveranstaltungen durchgeführt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 77 4.10 Finanzen Die Kosten für die Maßnahmen zur Erlebbarmachung sind teilweise in den Gewässer- ökologischen Maßnahmen enthalten, da die Maßnahmen häufig mehrere Zwecke er- füllen. Im Folgenden werden die expliziten Kostenansätze für die Erlebbarmachung dargestellt. Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die Kölner Gewässer in den nächsten Jahren 260.000 €. Die Kostentabelle ist Stand April 2019 und entspricht der HPL-Anmeldung für 2020. Tabelle 7: Kostenverteilung über die nächsten Jahre. Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ab 2025 Kosten 0 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 62.000 € 112.000 € 62.000 € 4.11 Fazit Schon heute werden Bäche und deren Umfeld gerne zur Erholung genutzt. Aber auch zur Ablagerung von Müll und Grünschnitt scheinen sie ein beliebter Ort zu sein. Die Erholung zu stärken und negativen Auswirkungen einzudämmen haben sich die StEB Köln zur Aufgabe gemacht. Anhand von passendem Infomaterialen und der Einrichtung von Gewässerlehrpfaden soll für die Bäche ein neues Bewusstsein geschaffen werden. Die Bevölkerung soll ihr Wissen vertiefen können und für gewässerökologische Aspekte sensibilisiert werden. Anhand der Bachpatenschaften und mit Hilfe der Wasserschule sollen schon Kinder spielerisch den nachhaltigen Umgang mit den Gewässern lernen und dies an ihre El- tern weitergeben. Durch die Summe der Maßnahmen sollen die Kölner Fließgewässer auch zukünftigen Generationen einen Ort der Entspannung bieten können. Zusätzlich sollen Aktivitäten und Maßnahmen ergriffen werden, wenn im Zuge einer anderen Aktion oder Handlung sinnvolle Aktivitäten ermöglicht werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 78 5. Grünentwicklung an Bächen 5.1 Veranlassung und Ziel Bach- und Flussauen sind die Überschneidungsbereiche von aquatischen und terrest- rischen Lebensräumen und bedürfen daher einer besonderen Betrachtung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Belange der Gewässerentwicklung mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes im Einklang stehen. An naturbelassenen Fließgewässern gehen Gewässerentwicklung und Natur - bzw. Landschaftsschutz miteinander einher. Sie sind von einem dichten Gehölzsaum um- standen. Dieser bietet als wichtiger Bestandte il der Bachaue vielfältige Habitate für Flora und Fauna und gerade in verstädterten Gebieten wichtige Rückzugsräume und Wanderkorridore für Tiere. Ufergehölze tragen nicht nur zu einem ansprechenden Landschaftsbild bei, sie halten auch Sedimente und Giftstoffe aus der Umwelt und vom Gewässer fern. Das Stadtklima, welches gerade in den Sommermonaten oft durch lokale Hitzeinseln gekennzeichnet ist, wird von einer Grünentwicklung an Bächen po- sitiv beeinflusst. Des Weiteren wird der Abfluss während eines Hochwa ssers in einer bewachsenen Aue zurückgehalten, wodurch sich die Hochwasserwelle abschwächt. Vielerorts sind jedoch die natürlichen Verhältnisse an Bächen aufgrund von Sicher- heits- und Nutzungsbedürfnissen der Bachanlieger verändert worden. So führte nicht nur die zunehmend dichte Besiedelung in Köln, sondern auch die Intensivierung der Landwirtschaft dazu, dass vielerorts Bäche begradigt und Auen abgeholzt und trocken- gelegt wurden. Im Zuge der Renaturierung von Gewässerabschnitten ist es teilweise beabsichtigt, dass bestehende Lebensräume durch andere wertvolle re Lebensräume ersetzt werden, was gegebenenfalls mit temporären Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist. Als Beispiel sei eine nicht standorttypische Ufervegetation genannt, die entfernt wird, um eine naturbelassene Bachaue zu etablieren. Den StEB Köln ist es ein besonderes Anliegen, im Zuge der Gewässerentwicklung auch die Grünentwicklung an den Bächen voranzutreiben und Verbesserungen für Na- tur und Landschaft zu erzielen. Hierzu werden vielfältige Projekte vorangetrieben. Bei allen gewässerökologischen Maßnahmen werden die Auswirkungen auf Natur und Landschaft ausführlich mit betrachtet. Die betroffenen Fachdienststellen der Stadt Köln wie z. B. die Untere Naturschutzbehörde (als Teil des Amtes für Umwelt und Verbrau- cherschutz) sowie das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden ebenso wie die anerkannten Naturschutzverbände intensiv und frühzeitig in die Planungen einge- bunden. 5.2 Aktueller Status und Handlungsbedarf Wie eingangs beschrieben, wurde vielerorts die natürliche Ufer - und Auenvegetation zugunsten von Siedlungsgebieten, Verkehrswegen und Landwirtschaft zurückge- drängt. Insgesamt ergaben sich dadurch negative Folgen für Flora und Fauna sowie StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 79 für das Landschaftsbild. Es besteht also ein weitreichender Handlungsbedarf im Be- reich der Grünentwicklung an Bächen. In diesem Kontext nehmen die StEB Köln als zuständige Institution für die Gewässerentwicklung und Gewässerunterhalt ung eine wichtige Rolle ein. Leitbild für die Grünentwicklung an Bächen ist eine naturnahe Entwicklung der Gewäs- ser und ihres Umfelds. Die im Flachland typischerweise ein Fließgewässer umgeben- den Auen sind dabei ein wichtiger Ansatzpunkt für die Entwicklung von Natur und Landschaft. Überall wo dies möglich ist, s ollen in der Vergangenheit verloren gegan- gene Auen wieder reaktiviert und vorhandene erhalten werden. Nachfolgend werden einige der von den StEB Köln verfolgten Ansätze zur Grünent- wicklung an Gewässern beschrieben. 5.3 Initialpflanzungen Zur Wiederherstellung von naturnahen Bachauen werden zum einen standortfremde Pflanzen entfernt und zum anderen standortgerechte Pflanzen durch Initialpflanzun- gen wieder angesiedelt. Auch Uferrandstreifen und typische Ufervegetation, wie Röh- richte, die einen ingenieurbiolog ischen und damit umweltverträglicheren Uferschutz darstellen, können durch Initialpflanzungen realisiert werden. Die Bezirksregierung Köln lehnt derzeit Initialpflanzungen entlang von neu angelegten oder renaturierten Gewässerabschnitten ab und folgt dem Leitbild der Sukzession, das davon ausgeht, dass sich eine standorttypische Vegetation von allein etabliert. Daher werden solche Maßnahmen nicht durch die Bezirksregierung Köln im Rahmen der WRRL finanziell gefördert. Das Gewässerentwicklungskonzept der StEB Köln vertritt jedoch den Standpunkt, dass Initialpflanzungen gerade in verstädterten Gebieten eine Entwicklung von unerwünschter, standortfremder Vegetation verhindert und die natur- nahe Entwicklung beschleunigt. Initialpflanzungen werden daher grundsätz lich auch ohne Fördergelder der Bezirksregierung Köln vorgesehen und wenn möglich, über das Öko- bzw. Ausgleichskonto der StEB Köln finanziert. 5.4 Bekämpfung von Neobiota Die Ausbreitung von Neobiota entlang von Gewässern stellt ein weiteres Problem dar – vor allem dann, wenn es sich um invasive Spezies handelt, die si ch sehr schnell ausbreiten. Neobiota sind aus anderen Erdteilen eingeführte und eingewanderte Pflan- zen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die heimische Arten verdrängen und so zu ei- ner ökologischen Verarmung führen. Als Beispiel für eine n invasiven Neophyt kann das Drüsige Springkraut ( Impatiens glandulifera) angeführt werden, welches mit seinem schnellen Wuchs und seiner ho- hen Ausbreitungsgeschwindigkeit ein Problem darstellt, da es heimischen Pflanzen überlegen ist und diese von Bach - und Flussufern verdrängt. Manche Pflanzen sind sogar gefährlich für den Mensch, wie beispielsweise der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), der bei Hautkontakt in Verbindung mit Sonneneinstrahlung starke StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 80 Verbrennungen verursacht. Durch seine Fruchtstände mit bis zu 50.000 Samen und durch Wurzelknollen, aus denen die Pflanze immer wieder neu austreiben kann, ist seine Bekämpfung ein langwieriges, aber notwendiges Unterfangen. Der Signalkrebs und der Kamberk rebs sind ein Beispiel für problematische Neozoen in den Kölner Gewässern. Diese Krebsarten sind überträger der Krebspest gegen diese aber immun. Für den heimischen Edelkrebs hingegen stellt die Krebspest eine große Bedrohung dar. Des Weiteren ist er den beiden Krebsarten auch biologisch un- terlegen und wird in betroffenen Gewässerabschnitten verdrängt. In Köln gibt es eine Edelkrebspopulation im Oberlauf des Flehbaches und seiner Zu- läufe. Der Edelkrebs wird in der nationalen Roten Liste als vom Aussterben bedroht beurteilt, weshalb ein wirksamer Schutz ein großes Anliegen der StEB Köln ist. Daher wurden in den letzten Jahren zwei Krebssperren errichtet um die invasiven Krebsarten am aufwärtswandern und der weiteren Ausbreitung zu hindern. Um die Situation z u beurteilen und die Wirksamkeit der Krebssperren zu überprüfen wird alle 2 Jahre ein Monitoring durchgeführt. 5.5 Wiedervernässung des Merheimer Bruchs Ein Projekt an der Schnittstelle zwischen Gewässerentwicklung und Natur- bzw. Land- schaftsschutz ist die geplante Wiedervernässung des Merheimer Bruchs. Dieser ist ein Feuchtgebiet, welches als Folge der Umlegung, Begradigung und Befestigung des Flehbaches aus Gründen der Urbachmachung von landwirtschaftlichen Flächen tro- cken gelegt worden war. Hierdurch gi ng die für ein Niedermoor typische Flora und Fauna im Bereich des Bruchs verloren. Unter Federführung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen und des Um- welt- und Verbraucherschutzamtes ist eine Reaktivierung des Merheimer Bruchs vor- gesehen. In demselben Abschnitt soll auch der Flehbach, der dort in Dammlage ver- läuft, in einen naturnahen Zustand zurückversetzt werden. Auf den ersten Blick er- scheint es selbstverständlich, dass hier die Belange von Gewässerentwicklung und Naturschutz in Einklang gebracht werden können. Die topografischen Verhältnisse führen jedoch zu besonderen Herausforderungen. Aus gewässerökologischer Sicht muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einem Auf- stau des Flehbachs kommt. Dies würde zu einem Durchgängigkeitshindernis für Fi- sche und andere Gewässerlebewesen führen. Stattdessen erscheint es sinnvoll, eine bestimmte Wassermenge aus dem Flehbach in den Bruch einzuleiten. In Zeiten gerin- ger Wasserführung muss allerdings gewährleistet sein, dass eine bestimmte Restwas- sermenge im Bachbett verbleibt. Die StEB Köln befürworten die Wiedervernässung des Merheimer Bruchs und werden diese konstruktiv begleiten. Die Reaktivierung des Niedermoors muss so geschehen, dass die Gewässerbelange berücksichtigt werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 81 5.6 Wiederansiedlung der Wechselkröte In Zusammenarbeit mit dem Kölner Zoo und der vom Naturschutzbund betriebenen Naturschutzstation Köln-Leverkusen kümmern sich die StEB Köln auch um den Schutz und die Wiederansiedelung der Wechselkröte. Diese ist in ihrem Bestand auf den kli- matisch begünstigten Naturraum Niederrheinische Bucht beschränkt. Früher war sie in der ackergeprägten Bördelandschaft weit verbreitet, doch durch Landschaftswandel der vergangenen Jahrzehnte ist sie in ihrem Bestand bedroht. Heutzutage ist sie auf- grund ihrer Ansprüche vom Kiesabbau und der Renaturierung stillgelegter Kiesgruben abhängig. Um ihren Bestand zu sichern, kümmert sich der Kölner Zoo um die Aufzucht der Wech- selkröte, während die Naturschutzstation sich um den Erhalt und die Neuanlegung ge- eigneter Lebensräume bemüht. Die StEB Köln möchten diese Anliegen unterstützen. Neben einem Grundstück auf der Kläranlage Wahn, einer Anlage des Wasser - und Bodenverbandes Wahn, dessen Betriebsführung bei den StEB Köln angesiedelt ist, sind hierfür weitere geeignete Lebensräume im Kölner Stadtgebiet in der Diskussion. 5.7 Finanzen Die Grünentwicklung wird normalerweise über die Gewässerentwicklungsmaßnahmen abgedeckt. Aus diesem Grund sind bisher keine Einzelmaßnahmen und damit verbun- dene Kosten enthalten. 5.8 Fazit Hat sich das Umfeld der Bäche in der Vergangenheit zum Negativen verändert, so steht mit der Rückbesinnung auf den Umweltgedanken eine Wiederherstellung gewäs- serbegleitender, artenreicher Auen auf dem Programm. Vor dem Hintergrund der wachsenden Belastung von Natur und Umwelt durch den fortschreitenden Klimawan- del und des zunehmenden Flächendrucks im Ballungsraum Köln bietet die Grünent- wicklung entlang von Bächen die Möglichkeit, den positiven Folgeerscheinungen ent- gegen zu wirken. Die StEB Köln haben es sich im Zuge der Gewässerentwicklung zur Aufgabe gemacht, neben der Gewässerökologie auch positive Wirkungen auf Natur und Landschaft zu erreichen. In Zukunft wird die Grünentwicklung entlang der Kölner Bäche ein wichtiges Aktionsfeld der StEB Köln bleiben. Überall dort, wo es die Rahmenbedingungen er- möglichen, sollen naturnahe Strukturen etabliert werden. Dazu wird ein breites Spekt- rum an Maßnahmen in Kooperation mit der Stadt Köln und weiteren Verantwortlichen realisiert. Maßnahmen der Gewässerentwicklung werden systematisch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht. Ebenso wird bei allen Maß- nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entlang von Gewässern die Gewässerökologie Berücksichtigung finden. Durch die Verknüpfung beider Hand- lungsfelder können die Ökosystemleistungen gesteigert werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 82 6. Parkweiher 6.1 Veranlassung Die Parkweiher prägen das Kölner Stadtbild und tragen mit ihrem Freizeit - und Erho- lungswert zu einer besseren Wohnqualität bei. Sie bieten aber auch Rückzugsräume für Brutvögel und sind Lebensraum für verschiedenste Fisch - und Pflanzenarten. Bei den Kölnern sind die Weiher beliebte Ausflugsziele , sei es für ausgedehnte Spazier- gänge, interessante Bootsfahrten, gastronomische Erlebnisse oder für sportli che Be- tätigungen. Zum 01.06.2017 hat die Stadt Köln den StEB Köln die Pflicht zur Unterhaltung und zum Ausbau von insgesamt 16 Parkweihern übertragen. Zuvor war das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln für diese Leistungen verantwortlich. Oft werden Obere und Untere Groov zusammen betrachtet, so dass häufig nur von 15 Weihern gesprochen wird. Da die Parks, in denen die Weiher eingebettet sind, weiter- hin im Eigentum der Stadt Köln und in der fachlichen Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen verbleiben, ist die Durchführung dieser Maßnah- men an den Weihern stets auch mit diesem Fachamt abzustimmen. Laut dem Ergänzungsvertrag zum sogenannten Bachvertrag zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln haben sich die StEB Köln verpflichtet, die Entwicklungsmaßnah- men an den Parkweihern frühzeitig mit der Stadt Köln abzustimmen. Die StEB Köln haben hierzu das Gewässerentwicklungskonzept mit den geplanten investiven Maß- nahmen an den Weihern sowie den Gewässerunterhaltungsplan mit den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich der jeweiligen Kosten zu ergänzen. 6.2 Beschreibung und Lage Betrachtet werden folgende Gewässer: 1. Aachener Weiher 2. Adenauer Weiher 3. Alpinumweiher 4. Blücherparkweiher 5. Clarenbachkanal 6. Decksteiner Weiher 7. Floraweiher 8. Obere und Untere Groov 9. Kalscheurer Weiher 10. Klettenparkweiher 11. Mülheimer Stadtgartenweiher 12. Rautenstrauchkanal 13. Stadtwaldweiher 14. Theodor-Heuss-Weiher 15. Volksgartenweiher StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 83 Abbildung 45: Lage der Parkweiher im Kölner Stadtgebiet. 6.3 Grundlagen für die Bewirtschaftung der Parkweiher Vor dem Hintergrund des prognostizierten Klimawandels erlangen Grünflächen in un- seren Städten vermehrt an Bedeutung. Grünanlagen können aufgrund des geringen Versiegelungsgrades und der Transpirationswi rkung von Pflanzen dazu beitragen, dass Regenwasser versickert und die Temperatur innerhalb der Grünanlage und im Umfeld gesenkt werden kann. Von großer Bedeutung hierbei ist die Lage der Grünflä- chen im Stadtgebiet und deren Größe. Aber auch die Struktur und die Art der Bepflan- zung und somit der windoffene Charakter einer Freifläche beeinflusst die klimatische Ausgleichsfunktion von Grünflächen. In heißen und trockenen Sommermonaten kann die Transpirationswirkung der Vegetation jedoch so herabgesetzt sein, dass eine kli- matische Ausgleichsfunktion nicht mehr gewährleistet ist. Ist hingegen eine Wasser- fläche vorhanden, so kann die Verdunstung von Wasser Wärmeenergie verbrauchen und so zu einer signifikanten Verbesserung der thermischen Behaglichkeit beitragen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 84 Die zunehmende Erwärmung im Sommer kann vor allem bei künstlichen Parkgewäs- sern aber auch zu einer Verschlechterung der Wassergüte und der Lebensbedingun- gen für Tiere und Pflanzen führen. Die Kölner Parkweiher sind durch eine geringe Wassertiefe und somit durch eine fehlende Zonierung des Wasserkörpers gekenn- zeichnet. Dies führt zu einer schnellen Erwärmung des Wassers und zu einer Absen- kung des Sauerstoffgehaltes. Hinzu kommt ein hoher Nährstoffeintrag, zum Beispiel durch Füttern von Wasservögeln, der zu einem vermehrten Algen- und Unterwasser- pflanzenwachstum führt. Die Zersetzungsprozesse der abgestorbenen Pflanzen zeh- ren zusätzlich den im Wasser gelösten Sauerstoff. Dies kann in Extremsituationen zu einem Fischsterben führen. Im Juli 2010 trat genau dies am Aachener Weiher im Inneren Grüngürtel von Köln auf. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Weihers war das Interesse der Öffentlichkeit überaus groß. „Die Empörung schlägt Wellen. Anwohner werfen der Stadt Versäum- nisse vor“ lautete einer der vielen Übe rschriften in den lokalen Medien. In der Tat musste sich die Verwaltung Versäumnisse vorwerfen lassen, denn über viele Jahre wurden die Finanzmittel für die Überwachung der Wasserqualität und auch die Inves- titionsmittel für Sanierungsmaßnahmen vollständig gestrichen. Der Vorfall im Sommer 2010 war letztendlich eine Konsequenz aus der Vernachlässigung dieses Themas, auch wenn bis heute nicht die Ursachen für das Fischsterben geklärt werden konnten. Da nicht nur Fische, sondern auch Wasservögel starben wurde das Auftreten von Bo- tulismus vermutet, jedoch nicht abschließend nachgewiesen. Sicher ist jedoch, dass die Gründe in der lang anhaltenden Hitzeperiode und den damit verbundenen Verän- derungen im Wasserkörper liegen. Dies bewirkte eine erhebliche Erwärmung d es Wassers und somit eine Reduzierung des Sauerstoffgehaltes, was letztendlich zum Auftreten von Botulismus führen kann. Nachdem im Sommer 2010 erste Sofortmaßnahmen, wie zusätzliche Wasserzugabe zur Reduzierung der Wassertemperatur, durch die Stadt Köln d urchgeführt wurden und das Fischsterben nach wenigen Wochen gestoppt werden konnte, stand fest, dass ein solcher Vorfall jederzeit auch an anderen Gewässern auftreten konnte. Aus diesem Grunde wurde unter Einbezug von Experten ein Gesamtkonzept zur Sanieru ng der Parkweiher erarbeitet. Die StEB Köln betreiben insgesamt 16 Parkgewässer mit einer Gesamtfläche von 55 Hektar. Die meisten Weiher und Teiche sind vor 80 bis 110 Jahren, also in nur etwas mehr als 30 Jahren Grünentwicklung, entstanden. Ihre bauliche und technische Infra- struktur ist veraltet und eine grundlegende Renovierung ist allenfalls nach dem 2. Welt- krieg mit der Instandsetzung de r Kriegsschäden erfolgt. Alle 1 6 Parkweiher haben nicht nur ähnliche Probleme, was die bauliche und technische Infrast ruktur betrifft, sondern auch hinsichtlich ihrer Wasserqualität und Gewässergüte. Alle Gewässer sind gekennzeichnet durch Perioden der Stagnation, die von Perioden intensiver Befüllung, oft bis zum Überlaufen, unterbrochen werden. Für die Wasserqualität ist es dabei un- erheblich, ob das hinzugespeiste Wasser aus dem Leitungsnetz stammt ode r aus ei- nem Grundwasserbrunnen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 85 6.3.1 Fütterung von Fischen und Wasservögeln nicht eingedämmt Weitaus gravierender wirkt sich aber das veränderte Verhalten der menschlichen Ge- wässerbesucher gegenüber der Tierwelt aus. Waren Fische und Wasservögel früher Nahrung, so sind sie heute Verwerter der Überschüsse verderblicher Nahrung. Trotz Fütterungsverbot nach Kölner Stadtordnung, trotz erläuternden Hinweis- und Verbots- schildern ist die Fütterung gängige Praxis und konnte noch nicht eingedämmt werden. Daraus resultieren unnatürlich hohe Populationsdichten von Fischen und Vögeln, wo- bei sich die Tiere gegenseitig unter Stress setzen. Sie sind anfällig für Krankheiten und Intoxikationen. Für das Gewässer bedeutet die ständige Überfrachtung mit Nährstof- fen aus dem Futtereintrag eine hohe Sauerstoffzehrung, die zur verstärkten Schlamm- bildung mit anaeroben, fauligen Zonen beiträgt. Da die Struktur und auch die jeweilige Belastung des Gewässers recht unterschiedlich sind, wurde im Jahr 2011 zunächst für jeden einzelnen Weiher eine Analyse der Ist - Situation durchgeführt, aus der konkrete Maßnahmen formuliert und diese untereinan- der gewichtet wurden. Für alle Weiher wurden eine kontinuierliche Überwachung der Wasserqualität und eine Steuerung des Fischbesatzes festgelegt. Bei einigen standen die Entschlammung, die Installation von Fontänen zur Sauerstoffanreicherung und die Umstellung der Befüllung auf Grundwasser im Vordergrund. 6.3.2 Entschlammung der Parkweiher Die Kölner Parkgewässer weisen in der Regel eine Tiefe von ca. 1,50 Meter auf. Zum Untergrund sind die Weiher durch Ton oder Beton abgedichtet. Alle Weiher werden über Grund- oder Trinkwasser gespeist und verfügen lediglich über einen Überlauf für überschüssiges Wasser. Dies hat zur Folge, dass alles, was im Gewässer produziert wird oder von außen hineingerät, auch dort verbleibt und sich über die Zeit ansammelt. Die eingetragene organische Substanz durch Laubeintrag, Fäkalien von Ent en und Fischen sowie Fütterungsreste wird von Mikroorganismen unter Sauerstoffverbrauch abgebaut. Der dazu notwendige Sauerstoffeintrag in die Gewässer erfolgt durch die Atmosphäre und die Photosynthese der Wasserpflanzen. In den Sommermonaten steigt die Wassertemperatur schnell stark an, mit der Folge, dass der Sauerstoffgehalt ab- und der Verbrauch der Mikroorganismen für ihre Abbauprozesse zunehmen. Ist also der Eintrag von organischer Substanz im Verhältnis zum Sauerstoffgehalt im Ge- wässer zu hoch, so k ann diese mikrobiell nicht komplett abgebaut werden. Sie sinkt zu Boden und bildet eine Faulschlammschicht, die im Laufe der Zeit wächst. Um dem Prozess der Verlandung entgegenzuwirken und um die Gewässerfunktion zu erhalten, muss dieser Schlamm immer wied er entfernt werden. Dies verursacht Kosten und kann zu erheblichen Eingriffen in das Ökosystem des Gewässers führen. Aus diesem Grunde wurden zunächst verschiedene technische und chemische Verfahren zur Re- duzierung der Weiherschlämme geprüft. 6.3.3 Umstellung auf Grundwasser Die 16 Parkgewässer wurden zur Regulierung des Wasserstandes teilweise über Brunnenwasser (Grundwasser) oder Trinkwasser (Stadtwasser) gespeist. Vor allem in StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 86 den Sommermonaten werden große Mengen an Wasser zugeführt, um den Wasser- spiegel auszugleichen und einer Erwärmung entgegenzuwirken. Da der Betrieb der Weiher über aufbereitetes Stadtwasser weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist, wurde im Rahmen des Gutachtens 2011 geprüft, welches Potenzial an ökonomi- scher Einsparung durch die Umstellung auf Grundwasser für die betrachteten Weiher möglich ist. Das Ergebnis dieser Voruntersuchung hat damals auch den Rat der Stadt Köln überzeugt und so wurden etwa 1,3 Mio. Euro für die Installation von acht Grund- wasserbrunnen zur Verfügung gestellt. Die Planungs- und Umsetzungsphase mit Re- cherchearbeiten, hydrogeologischen Untersuchungen, Aufschlussbohrungen sowie wasserrechtlichen Anträgen dauerte mehr als zwei Jahre, so dass im Winter 2015 der erste Brunnen in Betrieb gehen konnte. Alle weitere n Grundwasserbrunnen konnten bis zur Übergabe der Weiherverantwortung auf die StEB Köln im Juni 2017 durch die Stadt Köln gebaut werden. Da für den Betrieb der Brunnen zum Teil auch die Neuein- richtung eines Stromanschlusses erforderlich wurde, konnten einige Weiher gleichzei- tig mit Belüftungseinrichtungen in Form von Fontänen oder Schaumsprudlern ausge- stattet werden. Nach der Übergabe der Parkweiher an die StEB Köln wurde für drei weitere Weiher die Planung von insgesamt vier Grundwasserbrunnen aufgenommen. Die Planung und Genehmigung ist soweit fortgeschritten, dass die restlichen Brunnen nunmehr in 2019 installiert werden kön nen, und damit zukünftig alle 1 6 Parkweiher mit Grundwasser gespeist werden. 6.3.4 Überwachung der Wasserqualität Neben den Entschlammungsmaßnahmen und der Installation von Grundwasserpum- pen und Belüftungseinrichtungen steht seit den Ereignissen am Aachener Weiher das Monitoring der Gewässer im Vordergrund. Bis in die 1980er-Jahre wurde die Wasser- qualität der Weiher noch regelmäßig gepr üft, danach wurde dies aber aufgrund von Einsparungsvorgaben eingestellt. Ohne verlässliche Daten kann aber der Zustand der Gewässer nicht eingeschätzt werden. Aus diesem Grund wurde 2010 eine Erstunter- suchung durchgeführt, um die aktuelle Wasserqualität zu kontrollieren und Missstände und den daraus resultierenden Sanierungsbedarf aufzuzeigen. In erster Linie wurden die sauerstoffzehrenden organischen Belastungen sowie die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor, die eine übermäßige Produktion organischer Substanz, die sogenannte Eu- trophierung verursachen, erfasst. Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte für jedes Gewässer die jeweils spezifische Belastung ermittelt und bewertet, sowie eine Abstu- fung des erforderlichen Sanierungsbedarfs aufgezeigt werden. Seit d ieser Erstunter- suchung wurden bis 2016 alle Gewässer seitens der Stadt Köln zweimal jährlich hin- sichtlich chemischer Parameter (Ammonium, Nitrit, Nitrat, Gesamtphosphor und Chlo- rophyll-a), physikalisch -chemische Parameter (Sichttiefe, Temperatur, Leitfähig keit, pH-Werte, Sauerstoffgehalt und -sättigung) untersucht und eine Plankton Bestimmung durchgeführt. Seit 2017 überwachen die StEB Köln die Wasserqualität der Parkweiher nach einem eigenen Messkonzept, um dauerhaft Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge zu StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 87 erhalten. Dabei werden im Hochsommer einmalig die v.g. Parameter durch einen un- abhängigen Gutachter und in 4- bzw. 8-wöchigen Intervallen durch sachkundige Mit- arbeitende der StEB Köln untersucht und bewertet. 6.3.5 Steuerung Fischbesatz Auch wenn die vorliegenden Ergebnisse der Wasseruntersuchungen nur den Zustand an dem jeweiligen Tag der Probeentnahme wi ederspiegeln, so lässt sich aber eine Tendenz in der Entwicklung der Wassergüte darlegen. Deutlich ablesbar ist die hohe Nährstoffbelastung aller Gewässer, die auch Auswirkungen auf den Fischbestand hat. Da keinerlei Erkenntnisse über den tatsächlichen Fischbesatz vorlagen, wurde 2011 der Rheinische Fischereiverband mit der Erstellung eines fischereilichen Pflegekon- zeptes beauftragt. Das langfristig ausgerichtete Konzept sollte Vorschläge für eine re- gelmäßige professionelle Bestandsreduktion und für eine nachhaltige angelfischereili- che Nutzung aufzeigen und so zur Stabilisierung der Wasserqualität und zu einer Be- grenzung des Risikos von Krankheiten und Fischsterben beitragen. Grundlage war eine Erhebung des Besatzes durch Elektrobefischung. Hierzu wurde von einem Boot aus ein Elektrofischereigerät eingesetzt, durch das in einem 1,5 Meter breiten Korridor alle Fische betäubt wurden. Die aufgenomme nen Fische wurden be- stimmt, vermessen und dem Gewässer entnommen. Ergänzend zur Elektrobefischung wurden Stellnetze eingesetzt, um den Gesamtbe- stand und die Fische des Freiwassers besser erfassen zu können. Bei der Untersu- chung wurden über 7800 Fische gefangen und 21 Fischarten registriert. Die entnom- mene Gesamtbiomasse betrug 1,5 Tonnen. Die aus den Ergebnissen ermittelte Fisch- bestandsdichte von 200 bis 400 Kilogramm Biomasse pro Hektar ist insgesamt als hoch zu bezeichnen. Hauptgrund hierfür ist die Fütterung durc h Erholungssuchende. Aufbauend auf dieser Untersuchung wurde für alle Gewässer ein zwei- bis dreijähriger Entnahmeturnus durch Elektrobefischung festgelegt. Für die Angelfischerei wurden zu jedem Gewässer konkrete Entnahmevorschläge for- muliert, um die gewünschte fischereiliche Steuerung durch die drei bewirtschaftenden Angelvereine im Rahmen der laufenden Hege optimal zu unterstützen. Die Entnahme zielt vor allem auf Weißfischarten und den stark gründelnden Karpfen. Ergänzend wird durch konkrete Besatzmaßnahmen der Anteil an Raubfischen, wie Hecht und Zander, erhöht. Angestrebt wird ein Raubfisch-Anteil von 20 bis 30 Prozent. Diese Maßnahmen wurden seitens der Stadt Köln bis 2016 und ab 2017 durch die StEB Köln fortgesetzt. 6.3.6 Weiherpaten Die Durchführung der hier aufgeführten Maßnahmen soll mittelfristig dazu beitragen, die Parkgewässer grundlegend zu sanieren und in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Das öffentliche Interesse an dieser Zielsetzung ist sehr groß und vor allem die Elektrobefischung und der Besatz mit Raubfischen werden intensiv durch die Medien begleitet. Dennoch ist festzustellen, dass eine der Hauptursachen für den StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 88 schlechten Zustand der Gewässer, das Füttern von Wasservögeln und Fischen, in ei- ner Großstadt alleine durch die Verwaltung nicht zu unterbinden ist. Aus diesem Grund hatte das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln einen Aufruf zur Findung von Weiherpaten gestartet. Im Zuge der Aufgabenübertragung an die StEB Köln in 2017 wurden auch die Weiherpaten schaften mit übertragen. Mittlerweile gibt es insgesamt 17 Weiherpaten (15 Einzelpersonen und 2 Vereine), die vor Ort die Er- holungssuchenden ansprechen und über die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens auf- klären. Die Weiherpaten tragen blaue Weste n mit dem Lo go der StEB Köln und der Aufschrift „Weiherpate/Weiherpatin“, haben aber keine ordnungsbehördliche Befugnis. Infotafeln an den Weihern und Infoflyer unterstützen die Arbeit der Paten. Das Fisch- und Wasservogelsterben am Aachener Weiher 2010 hat die bis dahin ver- nachlässigte Betreuung der Parkweiher offengelegt. Mittlerweile liegt ein umfassendes Konzept, bestehend aus verschiedenen Bausteinen vor, das zum Teil schon seitens der Stadt Köln umgesetzt werden konnte. Hierauf aufbauend müssen weitere Maß- nahmen umgesetzt werden, die auch finanziert werden müssen. Vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen müssen die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, wenn die Parkweiher weiterhin ihre ökologischen, klimatischen und erholungsrelevanten Funktionen erfüllen sollen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 89 6.4 Vorgesehene Maßnahmen der Bewirtschaftung der Parkweiher Neben den bereits genannten Grundlagen, die seit 2010 durch die Stadt Köln und de- ren Fachplanern erarbeitet wurden, stehen den StEB Köln zur Aufstellung des ne uen Gewässerentwicklungskonzeptes für die Kölner Parkweiher und der identifizierten Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen weitere Gutachten und Empfehlungen zur Verfü- gung. Neben der erworbenen Fachkenntnis alle r beteiligten Mitarbeitenden der StEB Köln sind hier maßgebend die limnologische Untersuchung von 1 6 Kölner Stadtge- wässern im Jahr 2017, Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und –bewertung e.V. (gaiac), 22. Dezember 2017 zu erwähnen (siehe Abbildung 46: Limnologische Unter- suchung von 16 Kölner Stadtgewässern im Jahr 2017. ). Aus den vorliegenden Gut- achten und Empfehlungen lassen sich Maßnahmen zur Weihersanierung und –unter- haltung ableiten. Verschiedene Aspekte wurden allerdings noch nicht betrachtet und untersucht, so dass auch konzeptionelle Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung Abbildung 46: Limnologische Untersuchung von 16 Kölner Stadtgewässern im Jahr 2017. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 90 des Gewässerentwicklungskonzepts umgesetzt werden müssen. Weiterhin sind unter- nehmensinternen Prozessabläufe unter ökonomischen und personellen Gesichts- punkten neu zu betrachten. 6.4.1 Allgemeine Maßnahmen für alle Weiher Planung zur Sicherstellung der Wasserqualität in Trockenperioden Die gute Wasserqualität muss auch in Trockenperioden sicherzustellen sein. Hieraus erge- ben sich weitere Baumaßnahmen. Planung für die technische Ausrüstung In den vergangenen Jahrzehnten wur- den unterschiedliche technische Anlagen in den Parkweihern verbaut. Es ist zu überprüfen, ob diese noch den vorherrschenden Standards und den ökologischen Erfordernissen entsprechen. Hieraus ergeben sich weitere Baumaßnahmen. Elektrobefischung und Nachbesetzung Die Erhebung des Fischbesatzes ist für eine regelmäßige professionelle Bestandsreduktion und für eine nachhaltige an- gelfischereiliche Nutzung notwendig und wird kontinuierlich fortgeführt (jedes Jahr werden ca. fünf We iher untersucht, d.h. jeder Weiher wird ca. alle drei Jahre hin- sichtlich des Fischbesatzes beprobt). Limnologische Untersuchung (chemisch, physikalisch, Plankton, Algen) Die Überwachung der Wasserqualität ist für die Kenntnis der ökologischen Zusammen- hänge essenziell und wird kontinuierlich fortgeführt (1x jährlich durch Nachunter- nehmer, laufend durch StEB Köln). Beschilderung zur Information und Bewusstseinsänderung (Fütterungsver- bot) Die Populationsdichten der Fische und Wasservögel sind durch das Füttern durch die Parkbesucher nicht weiter zu erhöhen. Stromversorgung für mobile Belüftung oder Schaumsprudler anlegen Um bei sinkender Sauerstoffsättigung zusätzlichen Sauerstoffeintrag in das Gewässer si- cherzustellen, sind mobile Belüfter oder Schaumsprudler kurzfristig einzusetzen. Hierzu sind stationäre Stromkästen in Wassernähe zu errichten. Umrüstung der Schaumsprudler, Umwälzanlagen, etc. auf ein Pumpensys- tem Beim Ausfall einer technischen Anlage am Weiher sind die Reparaturarbeiten unverzüglich durchzuführen. Um eine Lagerhaltung unterschiedlichster Pumpen- systeme zu vermeiden, sind alle technischen Anlagen Zug um Zug auf einen Sys- temstandard zu bringen. In der Regel erfolgt die Umrüstung bei einem Tota lscha- den des verbauten Systems. Automatisierung der Wasserstandskontrolle/Befüllung Die Wasserstände der Weiher sollen zukünftig in die Abflusssteuerzentrale der StEB Köln übertragen und die Wasserzugabe von dort aus automatisiert gesteuert werden. Dies erspart die zeit- und personalintensive optische und händische Arbeit. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 91 Sanierung der Verrohrungen/Kanäle zwischen Grundablässen/Überläufen zum öffentlichen Kanalnetz bzw. Verrohrungen zwischen den einzelnen Wei- hern und Sanierung von Grundablässen/Überläufen Die Grundablässe (Aus- laufbauwerke) der Weiher und deren Anbindung an das öffentliche Kanalnetz sind stark sanierungsbedürftig. Die Bauwerke und Kanäle, die zum Weiher gehören, sind zu reinigen, zu inspizieren und zu sanieren. Sanierung der Schieber, die im Zusammenhang mit den o.g. Verrohrun gen ste- hen Begründung wie vor. Einbau von Rückstauklappen in v.g. Verrohrungen , um den Eintrag von Schmutzwasser aus öffentl ichem Kanalnetz in den Weiher zu verhindern . In den Verbindungskanälen zwischen Weiher und öffentlichem Kanalnetz befinden sich entweder keine oder stark sanierungsbedürftige Absperreinrichtungen. 6.4.2 Zustand und Maßnahmen an den einzelnen Weihern 6.4.2.1 Aachener Weiher Stadtteil: Altstadt-Süd Entstehungsjahr: 1921 bis 1923 Wasserfläche: 4,02 ha Wassertiefe: 1,40 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Aachener Weiher ist Teil des Inneren Grüngürtels und ein beliebter Treffpunkt vieler Kölnerinnen und Kölner. Die Wiesen rund um den Parkweiher werden zum Son- nenbaden, Grillen oder zu sonstigen Formen der Erholung genutzt. Angelegt wurde der Aachener Weiher in den 1920er Jahren. Er wird derzeit mit Grund- wasser aus den Lindenthaler Kanälen - dem Rautenstrauchkanal und dem Claren- bachkanal - gespeist. Wegen der langen Fließzeit sowie der begrenzten Leistungsfä- higkeit ist jedoch vorgesehen, die Wasserversorgung mit dem Bau eines neuen Grund- wasserbrunnens auf einen Eigenbetrieb umzustellen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 92 Abbildung 47: Der Aachener Weiher. Limnologischer Zustand: Der nahezu makrophytenfreie Aachener Weiher zeigte in 2017 eine leichte Ver- schlechterung gegenüber den Vorjahren. Diese ist auf erhöhte Gesamtphosphorwerte sowie leicht erhöhte Chlorophyll -a-Gehalte zurückzuführen. Die erhöhten Ge- samtphosphorwerte führen zu einer Erhöhung der Trophiestufe von eutroph zu poly- troph. Das Wasser des Oberfläch enzulaufs des Aachener Weihers ist neben einem relativ hohen Nitratgehalt durch einen sehr niedrigen Gesamtphosphorwert charakte- risiert. Das Phytoplankton wurde durch Euglenophyceen dominiert, die in der Fluoreszenz als Chlorophyceen eingestuft wurden. In der Fluoreszenzmessung wurden nur geringe Anteile an Cyanobakterien (Blaualgen) nachgewiesen, die im mikroskopischen Bild der filtrierten Netzprobe (20 μm) bis auf einzelne Nachweise von Kolonien der Blaualge Microcystis fehlen. Da insbesondere problemati sche Vertreter der Blaualgen in den Netzproben quantitativ sichtbar geworden wären, liegt auf der Basis dieser Ergebnisse kein dringender Handlungsbedarf vor. Allerdings sollte der Aachener Weiher aufgrund der wieder stark erhöhten Phosphor- werte, der zwis chen eutroph und polytroph schwankenden Trophie, und der Blaual- gendominanz im Phytoplankton im Jahr 2015 weiterhin regelmäßig limnologisch über- wacht werden. Fischbesatz: Die Befischung des rund 4,0 ha großen Aachener Weihers wurde am 12.05.2016 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 800 m mit einer Fläche von 1. 200 m² elektrisch beprobt. Daneben kamen 7 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wur- den 103 Fische aus 4 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 122 kg gefangen. Die Raubfischart Flussbarsch wu rde wie vorgesehen zur Stärkung des Raubfischanteils StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 93 zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 121,7 kg der Arten Karpfen, Brachsen und Giebel. Die häufigste Art war der Flussbarsch gefolgt vom Karpfen. Letzterer stellte mit über 97 % den Großteil der gefangenen Biomasse. Die Arten Hecht, Rotauge und Aal, die in 2014 noch nachgewiesen wurden (Aal in 2014 ein Einzelexemplar), waren in 2016 nicht im Fang vertreten. Der Raubfischbesatz mit Hecht und auch Zander scheint dem- nach nicht im ausreichenden Maße Erfolg zu zeigen. Der Raubfischanteil an der Fisch- biomasse blieb mit 0,3% deutlich unter dem anzustrebenden Wert von 20 % bis 30%. Möglicherweise entziehen die jüngst stärker aufgekommen en konkurrenzstarken Flussbarsche jungen Hechten und Zandern einen Teil ihrer Nah rungsgrundlage (Fischbrut), haben aber keinen Zugriff auf den Hauptanteil der größten Friedfischbio- masse (größere Karpfen), so dass sie das vorhandene Fried-fisch/Raubfischverhältnis kaum positiv beeinflussen können. Die rechnerische Fischbestands-dichte nach Elekt- robefischung (vor Entnahme) betrug rund 75 kg/ha und lag damit deutlich unter den Werten der Dichtermittlungen von 2011 (rd. 316 kg) und 2014 (rd. 200 kg). Da der Fang in den Stellnetzen jedoch vergleichsweise reichhaltig ausfiel (insbesondere Karp- fen), liegt die Vermutung nahe, dass die Fischbestandsdichte auf Basis der Elektrofi- scherei unter-schätzt wurde. Ein Lerneffekt und eine damit verbundene höhere Flucht- bereitschaft der bereits mehrfach beprobten Fische im Aachener Weiher oder auch in den a nderen Gewässern sind dabei nicht auszuschließen. Bestand swerte von 100 kg/ha bis 150 kg/ha erscheinen daher wahrscheinlicher. Wenngleich es sich bei diesen Werten immer nur um eine erste Annäherung handeln kann, könnte damit im Aachener Weiher zurzeit eine Stabilisierung des Fischbestandes auf ein unkritisches Niveau ge- geben sein. Unter Annahme von 150 kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 500 kg. Der Großteil der nachgewiesenen Karpfen weist eine Totallänge zwischen 50 cm und 70 cm auf. Karpfenbrut oder Altersklassen unter 40 cm konnten nicht festgestellt wer- den. Damit ist zunächst unterbunden, dass der Karpfenbestand durch natürlichen Nachwuchs kurzfristig auf ein kritisches Maß anwachsen kann. Eine weitere Reduktion dieser Fischart über die angelfischereiliche Hege hinaus, erscheint daher vorerst nicht nötig zu sein. Der Weiher bleibt weiterhin nahezu ganzjährlich trüb. Damit entspricht er eher dem Zandergewässer-Typus. Die Stützung des Raubfischbestandes sollte sich deshalb vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen versuchsweise auf den Zan- der konzentrieren. Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Blesshühner, Nilgänse, Kanadagänse, Reiher, Kormorane, Lachmöwen nur im Winter Brutzonen: Keine vorhanden Ausstiege: 8 Kükentreppen und keine Steinausstiege (jedoch geplant) Entenhäuser: 2 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 94 Tabelle 8: Technische Anlagen und deren Zustand des Aachener Weihers. Technische Anlage Baujahr Zustand 2 Schaumsprudler inkl. Stromanschluss- säule Südwestseite 01.07.2011 wartungsintensiv Grundablass im Zu- laufbereich West- seite 1921-23 sanierungsbedürftig Überlauf in öffentli- chen Kanal Aache- ner Straße 1950 sanierungsbedürftig Maßnahmen: Bau eines Grundwasserbrunnens Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko- logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll (Maßnahme befindet sich in der Um- setzung). Entschlammung bei Bedarf 6.4.2.2 Adenauer Weiher Stadtteil: Braunsfeld Entstehungsjahr: 1919 bis 1923 Wasserfläche: 5,30 ha Wassertiefe: 1,60 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Adenauer Weiher wurde in den Jahren 1919 bis 1923 im Zuge der Stadtwalder- weiterung angelegt. Als Freizeitziel ist dieser Parkweiher bei Spaziergängern und Sportlern sehr bel iebt. Kein Wunder, liegt er doch unmittelbar neben dem RheinEnergie-Stadion und den an- StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 95 grenzenden Jahnwiesen, die als Paradies für Freizeitsportler gelten. Auch die Sport- hochschule ist nicht weit. Viele Jogger starten hier ihre Runde durch den Stadtwald. Abbildung 48: Der Adenauer Weiher. Sein Wasser erhält der Weiher aus einem Schachtbrunnen im Bereich des nicht weit entfernt liegenden Landhauses Kuckuck. Die Brunnenstube ist jedoch stark sanie- rungsbedürftig und die Pumpentechni k ist veraltet. Aus wirtschaftlichen Gründen ist vorgesehen, direkt am Adenauer Weiher einen neuen Grundwasserbrunnen zu errich- ten. Limnologischer Zustand: Die Ergebnisse für den polytrophen Adenauer Weiher zeigen 2017 eine gleichblei- bende Phosphorkonzentration, wobei der Nitratgehalt mit 0,425 mg NO -3 N/L gegen- über den Vorjahreswerten deutlich erhöht ist und somit keine Stickstofflimitation mehr festzustellen ist. Der Gesamtchlorophyll-a-Gehalt weist mit 46.7 μg Chl-a/L eine Erhö- hung um 50% gegenüber dem Vorjahr auf. Diese Veränderungen bleiben jedoch ohne Auswirkung auf die seit 2014 konstanten Trophiestufe p1. Nennenswerte Makrophy- tenbestände konnten während des Untersuchungszeitraums nicht festgestellt werden. Der Oberflächenzulauf des Adenauer Weihers führte während des Untersuchungszeit- raums kein Wasser. Das Phytoplankton besteht vor allem aus Grünalgen und Cyanobakterien. Letztere wurden durch filamenöse Arten, mitunte r der problematischen Art Aphanizomenon flosaquae, dominiert. Für den Adenauer Weiher liegt auch 2017 kein dringlicher Sanierungsbedarf vor, al- lerdings ist aufgrund seiner mehrjährig hohen Trophie und des Vorkommens proble- matischer Blaualgen eine regelmäßige Überwachung nötig. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 96 Fischbesatz: Die Befischung des rund 5,3 ha großen Adenauer Weihers wurde am 25.08.2015 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 1.200 m mit einer Fläche von 1.800 m² elektrisch befischt. Daneben kamen parallel 5 Stellnetze zum Einsatz. Insgesamt wur- den 72 Fische aus 6 Arten und eine Zuchtform mit einer Gesamtbiomasse von rund 230 kg gefangen. Die Raubfischarten Flussbarsch und Zander wurden wie vorgesehen zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 225 kg der Arten Karpfen, Koikarpfen, Brach- sen und Schwarzmaulgrundel. Die häufigsten Arten waren Karpfen, gefolgt von Flussbarsch, Brachsen und Zander. Fast 98 % des Biomasseanteils im Gesamtfang stellten die Arten Karpfen (mit Zucht- form Koikarpfen) und Brachsen mit großwüchsigen Exemplaren. Der R aubfischanteil an der Fischbiomasse blieb bei rund 2,4 % und damit deutlich unter dem anzustreben- den Wert von 20 % bis 30 %. Von den Arten Flussbarsch und Zander konnte der Nach- weis einer natürlichen Reproduktion im Gewässer erbracht werden. Die Fischbe- standsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 422 kg/ha und lag damit überdurch- schnittlich hoch (Vergleich: Durchschnittsbestandsdichte der 11 untersuchten Kölner Stadtgewässer im Jahr 2011 vor Entnahme: 353 kg/ha, Wert des Adenauerweihers in 2011 vor Entnahme 232,4 kg/ha). Die Gesamtfischbiomasse wird auf Grundlage der Elektrobefischung auf rund 2.237 kg (davon 2.096 kg Karpfen) eingeschätzt. Mit der getätigten Entnahme von rund 225 kg gelang eine Reduktion des aktuellen Bestandes um rund 10 %. Die Bestandsdichte nach Entnahme liegt demnach bei rund 380 kg/ha und damit immer noch über dem Durchschnitt und über dem Wert von 2011. Gegenüber der Befischung aus dem August 2011 ergibt sich eine deutliche Verände- rung des Fischbestandes mit einer progressiven Bioma sseentwicklung: Während in 2011 noch Aale, vor allem Flussbarsche und Rotaugen in erheblicher Zahl nachgewie- sen werden konnten, wurden in 2015 überhaupt keine Aale mehr, Flussbarsche in deutlich reduzierter Anzahl und nur noch ein einzelnes Rotauge gefange n. Brachsen treten in 2015 verstärkt auf, für die Schwarzmaulgrundel ergeben sich zwei Erstnach- weise. Die Fischbiomasse hat sich im Gewässer gegenüber 2011 offenbar nahezu verdoppelt (vor Entnahme 2011). Wie die Schwarzmaulgrundel in das Gewässer ge- langt und welche Entwicklung ihr Bestand nehmen wird, bleibt unklar. Sicher sind Aale weiterhin im Gewässer vertreten. Ihr Nachweis ist bei diesem Beprobungsdurchgang jedoch nicht gelungen. Möglicherweise haben sie zum Zeitpunkt der Befischung ufer- nahe Strukturen gemieden oder haben sich dort so tief verborgen, dass sie nicht er- fasst werden konnten. Die Hauptursache für die Biomasseentwicklung liegt im individuellen Wachstum der Karpfen. Sie dominieren in 2015 die Massenverteilung deutlich. Während in 2011 das rechnerische Durchschnittsgewicht der Karpfen noch bei rund 1,9 kg/Ind. lag, liegt es 2015 bei 5,7 kg/Ind. Das entspricht einer Verdreifachung des Durchschnittsgewichtes. Diese Annahme wird unterstützt durch den Vergleich der Längenhäufigkeiten beider Untersuchungsjahre. Demnach sind die mittleren Größen der Karpfen (ca. 30 bis 50 cm), die in 2011 noch zahlenstark vertreten waren, nunmehr vollends in die größeren StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 97 Längenkohorten von 50 -70 cm hineingewachsen und haben damit an Biomasse er- heblich zugenommen. Dich te Karpfenbestände haben in geschlossenen Gewässern nachhaltige Auswirkungen auf den Restfischbestand, insbesondere auf die Gemein- schaft der karpfenartigen Fischarten wie Brachsen und Rotauge. Durch eine Vielzahl von Wechselwirkungen reduziert sich im Allg emeinen deren Aufkommen und es blei- ben langfristig oft nur wenige Alttiere zurück. Die Ergebnisse der vorliegenden Unter- suchung können in diese Richtung gedeutet werden. Mit der offensichtlich erfolgrei- chen Ansiedlung des Zanders gelingt zwar die Etablieru ng eines Räubers. Dieser ist jedoch nicht in der Lage, ausgewachsene Karpfen zu erbeuten und damit auf deren Bestandsentwicklung regulierend einzuwirken. Bei zu dichten Karpfenbeständen kön- nen die bekannten Probleme in den Sommermonaten oder auch nach der Überwinte- rungsphase auftreten. Es wird daher empfohlen, in den Folgejahren eine gezielte Re- duktion des Karpfenbestandes um wenigstens ein Drittel anzustreben. Dazu kann der Rheinische Fischereiverband seine Unterstützung anbieten. Einhergehend kann die Fortführung des Raubfischbesatzes die natürliche Regulierung der anderen Fischarten und des weiteren Karpfennachwuchses unterstützen. Wasservögel: Stockenten, Blesshühner, Teichhühner, Haubentaucher, Nilgänse, ge- legentlich: Schwäne, Kanadagänse und Kormorane Brutzonen für kleinere Wasservögel: 2 schwimmende Nisthilfen, 1 Entenhaus Ausstiege: 23 Kükentreppen und keine Steinausstiege Entenhäuser: 1 Tabelle 9: Technische Anlage und deren Zustand des Adenauer Weihers. Technische An- lage Baujahr Zustand technische Anla- gen für den Be- trieb des Ade- nauer Weihers im Schachtbrunnen Landhaus Ku- ckuck 1921-23 sanierungsbedürftig Freispiegelleitung Kuckuck bis Aus- lauf Junkersdorfer Str. 1921-23 sanierungsbedürftig Maßnahmen: Bau eines Grundwasserbrunnens StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 98 Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko- logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll (Maßnahme befindet sich in der Um- setzung). Schaumsprudler oder andere technische Einbauten Zur Erhöhung des Sauerstoffeintrags in das Gewässer notwendig. Filterzone am Zulauf anlegen Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge- biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse- rung Wasserqualität). Rückhaltung von Laubeintrag aus dem Zulaufgerinne Laub führt zur Bildung von Sedimentschichten, in denen durch Zersetzung sauer- stoffzehrende Prozesse stattfinden. Am sinnvollsten ist die Abschöpfung des Laubs bereits von der Wasseroberfläche, damit das Absetzen und Fäulnisvor gänge be- reits vermieden werden. Hierzu sind technische Anlagen (z.B. Rechen) vorzuse- hen. Entschlammung bei Bedarf 6.4.2.3 Alpinumweiher Stadtteil: Riehl Entstehungsjahr: 1912 Wasserfläche: 0,12 ha Wassertiefe: 1,00 bis 2,00 m Wasserversorgung: Leitungswasser Als „Goldfischteich für Wasserpflanzen“ wurde der Alpinumweiher in den Entwürfen der damaligen Zeit bezeichnet, eine treffende Beschreibung für diesen auf seine Art besonderen Parkweiher. Angelegt wurde er im Jahr 1912 im Rahmen der Erweiterung der Kölner Flora. Wie in anderen Gartenanlagen spielt Wasser als Gestaltungselement und spannender Lebensraum auch in der Flora eine wichtige Rolle. Der Alpinumweiher mit seinen See- rosen lädt dabei zum Träumen ein. Benannt ist er nach der hinter dem Teich aufra genden, eigens angelegten Felsen- gruppe des Alpinums. Über deren homogen ausgebildete Felswand ergießt sich aus Natursteinblöcken ein künstlicher Wasserfall. Die Technik zur Umwälzung des kleinen und ökologisch sensiblen Parkweihers, der aufgrund der bemerk enswerten Bepflan- zung als Sonderbiotop gilt, befindet sich im und in der Nähe des Gebirgsfelsens. Der Wasserfall versorgt den Weiher mit Sauerstoff. Wie der Flora -Weiher soll auch der StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 99 Alpinum Weiher künftig über eine Ringwasserleitung aus einem eigens ange legten Grundwasserbrunnen gespeist werden. Abbildung 49: Der Alpinumweiher. Limnologischer Zustand: Der Alpinumweiher ist 2017 wie in den vorangegangenen Untersuchungsjahren durch eine massive Bedeckung mit weißen Seerosen und eine sehr geringe Wassertiefe von häufig nicht mehr als 30 cm sowie Verlandungsbereichen charakterisiert. Im Vergleich zum Vorjahr war der schon recht geringe Gesamtchlorophyll-a-Gehalt im Alpinumwei- her um knapp 50% reduziert. Der Sauerstoffgehalt lag wie bereits im letzten Jahr deutlich unterhalb von 4 mg/L und unterschreitet somit im gesamten Wasserkörper für viele Organismen lebensnotwen- dige Konzentrationen. Diese niedrigen Werte sind sicherlich durch die starke Beschat- tung, die auch den Wasserkörper abkühlt, sowie die hohe Sedimentfläche in Relation zum geringen Wasservolumen (erhöhte Sauerstoffzehrung) verursacht. Die Phytoplanktonzusammensetzung wird weder von problematischen Algengruppen dominiert, noch sind Phosphorgehalt oder Chlorophyll a-Gehalt übermäßig erhöht. Die geschätzte Trophie schwankte in den Jahren 2014 -2016 zwischen eutroph (e1 ) und polytroph (p1) und liegt auch in diesem Jahr mit eutroph (e1) in diesem Schwankungs- bereich. Aufgrund der geringen Sauerstoffgehalte, die für die Fische prob lematisch werden können, und der geringen Wassertiefe wird für den Alpinumweiher weiterhin eine Sa- nierung in Form einer Entschlammung empfohlen. Fischbesatz: StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 100 Das Gewässer weist einen, nur sehr flachen Wasserkörper mit einer Schlammauflage von z.T 1 m über Betongrund auf. Geringste Aufwirbelungen verursachen Schwefel- wasserstoffaustritte aus dem Sediment. Die Fischartengemeinschaft ist vornehmlich durch Rotaugen, Giebel und Rotfedern geprägt. Daneben wurden kleinere Karpfen und einige Gründlinge nachweisen. Die größten Fische im Nachweis waren die Karp- fen, die aber unter 50 cm Totallänge blieben. Alle anderen Fische blieben unter 18 cm. Vor dem Hintergrund der geringen Wassertiefe sowie der Schlammschicht können keine nachhaltigen Maßnahmen für eine fischereil iche Steuerung benannt werden. Größere Hechte würden beispielsweise ein Durchfrieren des Teiches im Winter nicht überstehen. Als Referenz für den Istzustand könnte ein trockenfallendes Fluss -Altge- wässer herangezogen werden. Hier würde man natürlicherweise eine Artengemein- schaft von hauptsächlich Rotfedern, Moderlieschen, Schleien, gg f. Karauschen und Hechten vorfinden. Daneben junge Stadien von anderen Cypriniden. Die Fische könn- ten bei einem Altgewässer in Flussnähe allerdings im Falle der hochwasserbedingten Anbindung an den Vorfluter in den Fluss wechseln. Daher ist eine Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben. Einen akuten Handlungsbedarf für eine Fischentnahme wird nicht gesehen. Der Fisch- bestand wird durch die Rahmenbedingungen bereits reguliert und kann nicht kritisch anwachsen. Für das weitere Vorgehen ist eine Zielbeschreibung für das Gewässer entscheidend. Soll es vornehmlich den Wasserpflanzen und einer Vielzahl von weiteren Kleinlebe- wesen als Lebensraum dienen, ergibt sich kein akuter Handlungsbedarf. Soll das Ge- wässer einen Teichcharakter mit auch größeren Fischen bekommen, wird eine Ent- schlammung unausweichlich sein. Die StEB Köln werden die Entwicklung weiter be- obachten und in Abstimmung mit der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen eine Entschlammung prüfen. Wasservögel: keine Brutzonen: Schilfbereich Ausstiege: natürliche Entenhäuser: keine StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 101 Tabelle 10: Technische Anlagen und deren Zustand des Alpinumweihers. Technische Anlagen Baujahr Zustand Trinkwasseranschluss über Bachlauf Nr. 2 1950 Zustand unklar Umwälzung inkl. Steuerung im Ge- birgsfelsen 1950 ohne Befund Ablaufschieber 1912 stark verschlammt und außer Funktion Maßnahmen: Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen – Kostenbeteiligung StEB Köln) Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko- logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll. Entschlammung in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrun dlage zurückgehen und dadurch das Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 6.4.2.4 Blücherparkweiher Stadtteil: Bilderstöckchen Entstehungsjahr: 1911 bis 1913 Wasserfläche: 1,20 ha Wassertiefe: 1,00 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Blücherparkweiher entstand mit dem Ausbau des Blücherparks Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Parkanlage stammt folglich aus einer Zeit, in der der Kölner Norden mit den Stadtteilen Neuehrenfeld und Nippes vorwiegend industriell geprägt war. Sie sollte den Menschen in der Nachbarschaft zur Erholung dienen, was im Übrigen noch heute der Fall ist. Der Park ist nach wie vor das größte zu sammenhängende Stück Grün in diesem Teil der Stadt. Er wird vor allem in den Sommermonaten zum Grillen, Joggen, Fußballspie- len oder einfach nur zum Spazierengehen genutzt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 102 Eine wichtige Rolle spielt dabei das zentral im Park gelegene, rechteckige Wasserbe- cken, das ein elementarer Bestandteil der Gartenarchitektur ist. Eingerahmt wird es von mit hundertjährigen Linden gesäumten Wegen. Am Parkweiher selbst befindet sich ein kleiner Gastronomiebetrieb mit Kahnverleih. Die Schwimmfontäne, die einst in der Mitte des Parkweihers plätscherte, ist mittler- weile stillgelegt. Um die Notbelüftung und Ausgasung des flachen Weihers bei Extrem- wetterlagen zu gewährleisten, wurde 2011 jedoch ein neuer Schaumsprudler instal- liert. Ferner wurde 2016 ein Grundwasserbrunnen zur B espeisung des Parkweihers hergestellt. Ufereinfassung und Sohle des Blücherparkweihers sind stark beschädigt und müssen saniert werden. Um diese Arbeiten durchführen zu können, wird der Blüch erparkwei- her vorab entschlammt. Abbildung 50: Der Blücherparkweiher. Limnologischer Zustand: Der Blücherparkweiher behielt im Vergleich zum Vorjahr 2017 seinen geringen som- merlichen Phosphorgehalt bei, während sich der Nitratgehalt leicht erhöhte. Der im Vorjahr gemessene erhöhte Ammoniumge halt reduzierte sich hingegen auf ca. 10% des Vorjahreswertes. Die Verbesserung der Trophie von polytroph p1 (2014 und 2015) zu mesotroph im Jahr 2016 konnte auch 2017 beibehalten werden. Möglicherweise zeigen die Maßnahmen der Durchspülung und der Fischentnahme im Weiher langfristigere Erfolge. Der Zufluss des Blücherparkweihers liegt unter der Was- seroberfläche, eine separate physikochemische Untersuchung des Zuflusswassers war daher nicht möglich. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 103 Es gab auch in 2017 , wie im Jahr zuvor , keine nennenswe rte Entwicklung von Cyanobakterien und der Chlorophyll-a-Gehalt lag sehr niedrig. Das Zooplankton ist dominiert von Wasserflöhen (Daphnia) und weiteren planktischen Crustaceen, was auf einen sehr niedrigen Fischbestand und somit eine erfolgreiche Reduzierung des Fischbestandes im Jahr 2016 schließen lässt. Neben den angepflanzten, geringen Bestände von Typha latifolia (ca. 5% Uferlinie) im Uferbereich traten während des Untersuchungszeitraumes Dominanzbestände von Potamogeton filiformis auf, welche während der ersten Makrophytenerfassung in 2016 nicht festgestellt wurden. Für den Blücherparkweiher liegen aus limnologischer Sicht keine Indizien für einen dringlichen Handlungsbedarf vor, allerdings sollte dieses Gewässer aufgrund seiner Neigung zur Ausbildu ng von Blaualgenblüten in den vergangenen Jahren sowie zur Untersuchung der Entwicklung nach der Fischentnahme vorerst noch limnologisch überwacht werden. Allerdings ist das Becken undicht und soll im Zuge der Sanierung vertieft werden, um den Fischen mehr Rückzugsmöglichkeiten zu geben. Fischbesatz: Im Rahmen der laufenden Sanierung des Weihers wurde der Fischbestand abgefischt. Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Blesshühner Brutzonen: Schilfbereich Ausstiege: nur diverse Kükentreppen Entenhäuser: keine Tabelle 11: Technische Anlagen und deren Zustand des Blücherparkweihers. Technische Anlage Baujahr Zustand Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund Schaumsprudler 15.01.2013 wartungsintensiv Überlauf 1913 sanierungsbedürftig Pflanzkläranlagen im Bereich NW- und NO-Ecke 1950 ohne Funktion Maßnahmen: Sanierung der Sohle und der Ufereinfassung einschl. Neubau der technischen An- lagen Vollständige Sanierung des Betonbauwerks notwendig. Die Maßnahme wird bis 2020 umgesetzt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 104 6.4.2.5 Clarenbachkanal Stadtteil: Braunsfeld Entstehungsjahr: 1923 Wasserfläche: 1,02 ha Wassertiefe: 1,30 m Wasserversorgung: Grundwasser Gemeinsam mit dem Rautenstrauchkanal, aus dem er auch sein Wasser erhält, bildet der Clarenbachkanal das Gewässersystem d er Lindenthaler Kanäle, das an der Uni- versitätsstraße einen zum Aachener Weiher führenden Überlauf aufweist. Die Kanäle stellen eine radiale Verbindung zwischen dem Inneren und Äußeren Kölner Grüngürtel her und begreifen Wasser dabei als stadtgestaltendes Element. Der Clarenbachkanal beginnt am italienischen Kulturinstitut und geht Richtung Westen in den Rauten- strauchkanal über. Realisiert wurde die gesamte Anlage 1923 durch den Gartenbaudirektor Fritz Encke, der so die Idee des Generalbebauungsplans von Fr itz Schumacher aus den Jahren 1920 bis 1923 umsetzte. Der vom Aachener Weiher ausgehend erste Teil des Kanals wurde schon zur Entstehungszeit mit Rosskastanien bepflanzt. Abbildung 51: Der Clarenbachkanal. Limnologischer Zustand: Der Clarenbachkanal weist 2017 gegenüber dem Vorjahr wieder einen geringeren Nährstoffgehalt auf, und zeigt mit der Trophieklasse eutrophie e1/e2 wieder dieselbe Klasse auf wie in den Jahren 2014 -2015. Der Ammoniumgrenzwert wird nach LAWA StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 105 (2012) nur knapp unterschritten. Der Gesamtchlorophyll-a-Gehalt ist mit 10,7 μg Chl - a/L wieder relativ gering. Die Zusammensetzung der Makrophytenbestände ist über die letzten Untersuchungs- jahre gleichbleibend. Einzig der Dominanzbestand der Armleuchteralge Chara globu- laris ist mit 5% Bedeckung gegenüber 50% Bedeckung im Vorjahr deutlich reduziert. Das Phytoplankton zeigt eine typische Zusammensetzung nährstoffreicher Gewässer, dominiert von Schmuckalgen, Grünalgen und Goldalgen. Blaualgen sind nicht im nen- nenswerten Maße vorhanden. Für den Clarenbachkanal gibt es aus limnologischer Sicht keinen Handlungsbedarf. Fischbesatz: Die Befischung des rund 0,6 ha großen Clarenbachkanals wurde am 14. Juni 2017 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 740 m mit einer Fläche von 1.1 10 m² elektrisch beprobt. Insgesamt wurden 100 Fische aus 4 Arten und mit einer Gesamt- biomasse von rund 16,4 kg gefangen. Die Artenzahl ist damit eher gering. Es erfolgte keine Entnahme von Fischen. Die Lindenthaler Kanäle sind nach einer vollständigen Sanierung im Aufbau eines neuen Fischbestandes begriffen. Zum Zeitpunkt der Be- probung fielen der verhältnismäßig klare Wasserkör per sowie eine reiche submerse Vegetation auf. Im Rahmen des Programms seit 2011 ist die vorliegende Bestandser- fassung die erste nach der Sanierung (inkl. Trockenlegung) des Gewässers. Die Lin- denthaler Kanäle waren zu der damaligen Zeit noch von starken Karpfen- und Rotau- genbeständen geprägt. Die häufigste Art war die Schleie gefolgt vom Flussbarsch, wobei die Schleien - über- wiegend E xemplare von bis zu 20 cm Totallänge - rund ¾ der Biomasse stellten. Exemplare bis 10 cm könnten dabei auf eine eigenständige Reproduktion der Schleie im Gewässer hinweisen. Der Raubfischanteil an der Fischbiomasse betrug 24,4 % (inkl. der Art Aal) und ist damit im anzustrebenden Wertebereich von 20 % bis 30 %. Der moderate Besatz mit einzelnen Hechten könnte dieses Verhältnis weiter optimie- ren. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 148 kg/ha und liegt damit in einem unkritischen Bereich unter 200 kg/ha. Die Bewirtschaf- tung als Hecht -/Schleiengewässer könnte den aktuellen Zustand stabilisieren. Aller- dings zeigt die Erfahrung, dass das Fehlen von Karpfen in den Stadtgewässern zu einer geringeren Trübung und einem damit im Zus ammenhang stehenden starken Pflanzenwachstum (submers) führt. Aus diesem Grunde wurden einige Karpfen in Rautenstrauch-Kanalsystem belassen, denn die „Krautproblematik“ führt zu Unterhal- tungsproblemen. Karpfen sorgen durch ihre permanente Wühltätigkeit am Gewässer- grund für eine stete Rücklösung von Trüb- und Nährstoffen und damit für eine Eintrü- bung des Wasserkörpers, die das Pflanzenwachstum hemmen kann. Die Entwicklung am Clarenbachkanal bleibt dahingehend abzuwarten. Dauerhaft klares Wasser ohne starkes und möglicherweise dann auch problematisches Pflanzenwachstum wird ver- mutlich nicht zu halten sein. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 106 Wasservögel: Stockenten, Nilgänse, Blesshühner, Teichhühner, Kormorane, Reiher, gelegentlich: Schwäne und Kanadagänse Brutzone: Uferbereich im Schilf Ausstiege: nur natürliche Entenhäuser: keine Tabelle 12: Technische Anlage und deren Zustand des Clarenbachkanals. Technische Anlage Baujahr Zustand Siebbandrechenanlage Universitätsstraße inkl. ei- ner Stromanschlusssäule Clarenbachstr. ca. 5 m ab Ecke Universitätsstr. 05.09.2011 wartungsintensiv - Venturi-Schwelle auf Mauerkopf und Unterwas- sergitterroststeg, sowie beidseitl. Gabioneneinfas- sung, Pflanzenkläranlage und 1,00 m breiten paral- lel verlaufenden Sauer- grasstreifen - Eine Stromanschluss- säule Platzfläche Bruck- nerstraße für Umwälz- pumpe Wasserkläranlage Einlaufbecken 05.09.2011 wartungsintensiv Rohrleitung Universitäts- straße bis Aachener Wei- her 1950 Zustand unklar Maßnahmen: Umbau der Reinigungsschächte / Siebbandrechenanlage Anlagen liegen an unzugänglichen Stellen und müssen versetzt bzw. umgebaut werden. Zulaufkanal Aachener Weiher Kanal bleibt bestehen oder wird zurückgebaut Vorrichtung für Laubentnahme aus dem Gewässer (Nährstoffreduzierung) StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 107 Laub führt zur Bildung von Sedim entschichten, in denen durch Zersetzung sauer- stoffzehrende Prozesse stattfinden. Am sinnvollsten ist die Abschöpfung des Laubs bereits von der Wasseroberfläche, damit das Absetzen und Fäulnisvorgänge be- reits vermieden werden. Um die hierzu erforderlichen G roßgeräte in Weihernähe positionieren zu können, sind ggf. bauliche Maßnahmen (Plateau, Berme) herzu- stellen. 6.4.2.6 Decksteiner Weiher Stadtteil: Lindenthal, Sülz Entstehungsjahr: 1928 bis 1932 Wasserfläche: 24,80 ha Wassertiefe: 1,10 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Decksteiner Weiher ist der größte künstlich angelegte Parkweiher in Köln. Er er- streckt sich in einem leichten Bogen auf einer Länge von gut zwei Kilometern. Ende der 1920er bis Anfang der 1930er Jahre wurde er vom damaligen Stadtbaurat Theodor Nussbaum realisiert. Dabei diente der städtebauliche Gesamtplan von Fritz Schumacher als Grundlage. Da Nussbaum ein Freund des Wassersports war, entwarf er den Weiher auch als Übungsstrecke fürs Rudern. Bis heute weist die Anlage einen hohen Freizei twert auf. Der Decksteiner Weiher ist sowohl ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger, die unter den schattigen Bäumen breiter Alleen flanieren, als auch Sportstätte für Jogger und Walker. Am Ufer gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Verweilen sowie ei nen Bootsverleih und eine Minigol- fanlage unweit des Hauses am See. Sehenswert ist auch das Decksteiner Fort als Teil der einst gewaltigen Kölner Festungsanlage. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 108 Abbildung 52: Der Decksteiner Weiher. Der Untergrund des Weiher s war ursprünglich durch 5 x 5 Meter große Betonplatten abgedichtet. Im Zweiten Weltkrieg wurden große Teile der Anlage zerstört, die Abdich- tung erfolgte nunmehr mit Ton. Limnologischer Zustand: Der Decksteiner Weiher zeigt 2017 wie bereits in den letzten Untersuchungsjahren eine deutliche Zweiteilung. Der südliche bis mittlere Abschnitt des Gewässers weist weiterhin einen Gesamtphosphorgehalt von 32 μg P/L auf, die gute Wasserqualität mit der Trophiestufe mesotroph bleibt auch dieses Jahr erhalten. Der nö rdliche Gewäs- serabschnitt zeigt wiederum einen deutlich höheren Phosphorgehalt (92 μg P/L) auf und ist mit 44,4 μg Chl-a/L, wie schon in den letzten untersuchten Jahren, durch hohe Algendichten charakterisiert. Die Zweiteilung des Gewässers wird auch an de n Mak- rophytenbeständen deutlich. Neben den Dominanzbeständen der Armleuchteralge Ni- tellopsis obtusa im südlichen Gewässerabschnitt konnten lediglich vereinzelte Be- stände von der Wasserpest Elodea spec. sowie des Laichkrauts Potamogeton crispus im mittleren und nördlichen Abschnitt festgestellt werden (Tabelle 4.8; vgl. auch Karte der Makrophytenbedeckung, Abb. 8.2). Die Untersuchung des Oberflächenzuflusses des Decksteiner Weihers ergab neben sehr niedrigen Gesamtphosphorkonzentration einen relativ hohen Nitratgehalt von 4.6 mg NO3- N/L. Zum Zeitpunkt der Untersuchung des Decksteiner Weihers war lediglich der Zulauf in der Gewässermitte (Gleueler Straße) aktiv. Im südlichen und mittleren Bereich des Decksteiner Weihers sind bei sehr geringen Algendichten keine Blaualgen nachweisbar. Im nördlichen Abschnitt trat als dominante Blaualge auch 2017 Aphanizomenon flos -aquae mit einer massiven Algenblüte auf, StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 109 die für ihre Präferenz für nährstoffhaltige Stillgewässer und ihre Fähigkeit zur Toxinbil- dung bekannt ist. Insgesamt ist die Situation im Decksteiner Weiher gegenüber 2016 unverändert. Daher wird für den Decksteiner Weiher grundsätzlich ein weiteres Monitoring empfoh- len. Wichtig wäre zudem eine zusätzliche Untersuchung zum Nährstoffeintrag im nörd- lichen Abschnitt. Fischbesatz: Die Befischung des rund 21,5 ha großen Decksteiner Weihers wurde am 11.06.2016 durchgeführt. Es wurde eine Strecke 1.000 m mit einer Fläche von 1.500 m² elektrisch beprobt. Daneben kamen 7 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wurden 7 1 Fi- sche aus 7 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 157 kg gefangen. Die Raub- fischarten Aal, Flussbarsch und Hecht wurden wie vorgesehen zur Stärkung des Raub- fischanteils zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 145 kg der Arten Brachsen, Gie- bel, Graskarpfen und Karpfen. Die häufigste Art war der Brachsen gefolgt vom Karpfen und dem Aal. Die Arten Karp- fen und Brachsen stellten mit rund 78 % den Großteil der gefangenen Biomasse. Ge- genüber den Befischungen in den Jahren 2011 und 2014 konnte in 2016 der Hecht als eine neue Art im Gewässer nachgewiesen werden. Dies ist mutmaßlich auf die einge- leiteten Besatz- und Hegemaßnahmen zurückzuführen. Der an submerser Flora stel- lenweise reichhaltige Decksteiner Weiher bietet gegenüber dem trüben Aachener Wei- her offensichtlich bessere ökologische Rahmenbedingungen für den Hecht. Die Art kann sich etablieren. Hingegen fehlt in 2016 der Nachweis von Zandern. Die Besatz- maßnahmen zeigen bei dieser Art im Weiher offensichtlich nicht den gewünschten Er- folg. Der Flussbarsch, der 2011 noch zahlenstark vertreten war, in 2014 im Fang plötz- lich fehlte, ist in 2016 wieder vertreten, wenngleich nur mit wenigen Exemplaren. Rot- augen, die in 2011 noch einen relativen Häufigkeitsanteil von fast 50 % hatten, fehlen in den Befischungen 2014 un d 2016. Solche Bestandseinbrüche bei Rotauge und Flussbarsch gehen in anderen Gewässern für gewöhn lich mit einem verstärkten Fraßdruck durch Kormorane einher. Auch am Decksteiner Weiher könnte dies eine Ursache für den Rückgang dieser Arten sein. Vor Ort g aben Fischereiberechtigte je- denfalls Hinweise dazu. Nach Beobachtungen konnten zeitweise bis zu 35 Kormorane angetroffen werden. Der Raubfischanteil an der Fischbiomasse (inkl. Aal) betr ug in 2016 6,6 % und ist in der- selben Größenordnung wie in 2014. Der Anteil bleibt deutlich unter dem anzustreben- den Wert von 20 % bis 30 %. Eine weitere Förderung des Hechtbestandes erscheint daher sinnvoll. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 215 kg/ha und lag damit deutli ch unter den Werten der Dich- termittlungen von 2011 (rd. 482 kg) und 2014 (rd. 450 kg). Ähnlich wie beim Aachener Weiher scheint damit eine Stabilisierung des Fischbestandes auf ein unkritisches Ni- veau gegeben zu sein, wenngleich es sich bei diesen Werten immer nur um eine erste StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 110 Annäherung handeln kann. Für die Fischbestandsreduktion in der angegebenen Di- mension kommt neben den getätigten Entnahmen als eine mögliche Ursache der be- reits angesprochene Kormoranfraß in Betra cht. Unter Annahme von 215 kg/ha ver- bleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 4.500 kg. Die nachgewiesenen Brachsen und Karpfen weisen eine Totallänge zwischen 50 cm und 80 cm auf. Brutfische dieser Arten bzw. Altersklassen unter 40 cm konnten nicht festgestellt werden. Damit ist unterbunden, dass der Bestand des Karpfens durch na- türlichen Zuwachs kurzfristig auf ein kritisches Maß anwächst. Eine weitere Reduktion dieser Fischart über die angelfischereiliche Hege hinaus, erscheint daher vorerst nicht nötig zu sein. Insgesamt deutet das Fehlen von Fischen unter 15 cm auf eine Störung bei der Rekrutierung hin. Als eine mögliche Ursache wurde verstärkter Kormoranfraß bereits oben diskutiert. Wasservögel: Schwäne, Kanadagänse, 1 Graugans, Stockenten, Nilgänse, Blesshüh- ner, Haubentaucher, Reiher, Kormorane Brutzone: Vogelinsel und Schilfbereich (Haus am See) Ausstiege: nur natürliche über flache Betonkante Entenhäuser: keine Tabelle 13: Technische Anlagen und deren Zustand des Decksteiner Weihers. Technische Anlage Baujahr Zustand 2 Grundwasserbrun- nen 05.09.2016 ohne Befund Trinkwasseranschluss 1950 ohne Befund Maßnahmen: Uferrandeinfassung sanieren und erneuern inkl. d er notwendigen Entschlam- mungsarbeiten Betonanlagen sind stark sanierungsbedürftig. Filterzonen anlegen Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge- biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse- rung Wasserqualität). Bootsanleger für Schulbetrieb erneuern Die Anlage ist verrottet und muss instandgesetzt werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 111 Prüfung, ob Notüberlauf zum Duffesbach und die Verbindung zum Klettenbergpark- weiher reaktiviert werden kann, um die Wasserqualität im Duffesbach und im Klet- tenbergparkweiher zu verbessern. 6.4.2.7 Floraweiher Stadtteil: Riehl Entstehungsjahr: 1863 Wasserfläche: 0,25 ha Wassertiefe: 2,30 m Wasserversorgung: Leitungswasser Direkt neben dem Kölner Zoo liegt die Flora, der Botanische Garten der Domstadt, der einen großen und attraktiven Facettenreichtum an teils exotischen Pflanzen aufweist. Eingeweiht wurde er im Jahr 1864. Ein Jahr zuvor war bereits der Floraweiher angelegt worden – ein flaches Gewässer mit nur wenig Ufer- und Wasservegetation und einem hohen Fischbestand. Eine be sondere Rolle spielte der Parkweiher im Jahr 1906, als mit der Deutschen Kunstausstellung eine Veranstaltung von internationalem Rang in der Flora stattfand und dieser den Jugendstil brachte. Um den Floraweiher herum wurde seinerzeit eine Gruppe von Gebäuden angelegt, die die unterschiedlichen Strömungen des Jugend- stils verkörpern. Imposant ist dies heute noch, ebenso wie die Neptun -Statue in der Mitte des Parkweihers. Unter der Statue befindet sich übrigens eine Umwälzpumpe, die durch einen Schalt- kasten im Sockel gesteuert wird. Sowohl die Neptun -Statue als auch der Pumpenso- ckel sind denkmalgeschützt. Wie beim benachbarten Alpinum Weiher soll die Wasser- speisung auch beim Floraweiher ab 2018 über eine Ringwasserleitung aus einem ei- gens angelegten Grundwasserbrunnen erfolgen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 112 Abbildung 53: Der Floraweiher. Limnologischer Zustand: Der teilweise mit Seerosen (Nymphaceae) bedeckte Floraweiher zeigte auch im Jahr 2017 sehr nährstoffreiche (polytroph p2) Bedingungen. Auffällig ist weit erhin der ge- genüber dem Vorjahr weiter erhöhte Ammoniumgehalt, der deutlich über den LAWA - Grenzwerten für Güteklasse II liegt. Das Phytoplankton weist in der fluorimetrischen Messung eine Dominanz der Grünalgen an, aber auch einen deutlichen Gehalt an Blaualgen. In den Netzproben ist unter den Blaualgen die Biomasse der Arten Anaba- ena cf. catenula und Chroococcus cf. limneticus sehr hoch. Im Floraweiher wurde bei der Probenahme wieder ein hoher Bestand an Karpfen fest- gestellt, der eine nennenswerte interne Nährstoffquelle für dieses Gewässer darstellen kann. Die Fällung ufernaher Bäume und ein dadurch potentiell verminderter Eintrag organischen Materials blieben bisher ohne erkennbare Auswirkung auf den Nährstoff- haushalt des Gewässers. Die geschätzte Trophie blieb, wie schon im Vorjahr, bei polytroph (p2). Aufgrund sei- nes hohen Nährstoffgehaltes und dem deutlichen Blaualgenanteil ist für den Florawei- her eine Sanierung dennoch weiterhin zu empfehlen. Fischbesatz: Der Floraweiher weist einen für Parkgewässer typisch dichten Fischbestand auf. Nach- gewiesen wurden Karpfen, Schleien, zahlreiche, auch größere Hechte, Rotfedern so- wie die gebietsfremden Fischarten Silberkarpfen, Graskarpfen und Blaubandbärbling. Mit insgesamt 17 Karpfen, einem Silberkarpfen und einem Graskarpfen wurden in der Größenordnung von 75 kg Fisch entnommen (ca. 30–50 % der Gesamtfischbiomasse, erste Schätzung). Das Gewässer bzw . der Fischbestand können nach dieser Ent- nahme so belassen werden, ohne dass zeitnah negative Folgen zu erwarten sind. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 113 Wasservögel: keine Brutzonen: Schilfbereich Ausstiege: natürliche Entenhäuser: keine Tabelle 14: Technische Anlagen und deren Zustand des Floraweihers. Technische Anlage Baujahr Zustand Trinkwasseranschluss durch Überlauf-Kas- kade 1863 Zustand unklar Umwälzung durch Neptun-Statue 1950 wartungsintensiv Überlauf (Rohr) unter Brücke 1950 Zustand unklar Maßnahmen: Bau eines Grundwasserbrunnens (Umsetzung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln – Kostenbeteiligung StEB Köln ) Die Umrüstung von Trink - auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus ökologischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll. Neubau Ablauf- /Überlaufbauwerk Die Anlage ist funktionslos und muss erneuert werden. Umrüstung der Pumpe an der Neptunstatue, damit diese im Winter nicht ausgebaut werden muss Entschlammung in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 114 6.4.2.8 Groov Stadtteil: Porz-Zündorf Entstehungsjahr: 1972 Wasserfläche: 8,30 ha Wassertiefe: 0,50 bis 3,00 m Wasserversorgung: Grundwasser Die Groov ist eine parkähnliche Insel im Kölner Ortsteil Porz -Zündorf und insbeson- dere bei schönem Wetter ein beliebtes Ausflugsziel für Jung und Alt. Ursprünglich war sie einmal eine Insel im Fluss, die im Jahr 1849 jedoch mit dem Ufer verbunden wurde. Inzwischen ist der Rheinarm nur noch ein Doppelsee, in dem sich Schwäne, Enten, Gänse und sogar Schildkröten tummeln. Der Name "Groov" leitet sich von dem Wort "grava" ab, welches so viel wie Sandbank oder Kies bedeutet. Eine Kiesbank ist es auch, die hier e inen alten Rheinarm vom Fluss abtrennt und so die Entstehung des Geländes ermöglichte. Die Gewässer der Groov – die Obere und die Untere Groov – wurden Anfang der 1970er Jahre im Rah- men des Ausbaus der Freizeitanlage im Bereich einer Hochflutrinne des Rheins ange- legt. Möglich wurde dies durch die Schaffung eines Damms und die Zufuhr von Grund- wasser. Der Wasserzulauf erfolgt über einen Brunnen an der Oberen Groov, von wo das Wasser über ein Durchlassrohr zur Unteren Groov weiterfließt. Eine Besonderheit der Oberen Groov ist ein Kranz von 16 Fontänen, die für die Belüf- tung und einen stabilen Sauerstoffgehalt sorgen und gleichzeitig die Ästhetik als Aus- flugsziel steigern. Beide Gewässer sind ökologisch isolierte Auengewässer mit hohem Fischbestand. Abbildung 54: Die Groov. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 115 Neben Sandstränden und alten Baumbeständen bietet sie auch einige Restaurants und einen kleinen Yachthafen. Wer die Groov vom Wasser aus erleben möchte, kann an der Groov-Terrasse Tretboote ausleihen und „in See stechen“. Limnologischer Zustand: Die obere Groov weist 2017 einen flächendeckend hohen Anteil submerser (unterge- tauchter) Makrophyten auf. Die dominanten Wasserpflanzen sind Myriophyllum spica- tum und Elodea spec. Der Bestand an Ceratophyllum demersum ist g egenüber 2016 drastisch zurückgegangen, so dass diese Pflanze nur noch vereinzelt als Begleitart zu finden ist. Im Hinblick auf die Nährstoffzusammensetzung des Wassers hat sich der Ammonium- gehalt gegenüber dem Vorjahr mit 0,168 mg NH -4 N/L erhöht, weiterhin überschreitet der Nitratgehalt mit 3,33 mg NO3- N/L den Grenzwert nach LAWA (2012) für Gewässer der Güteklasse II. Die Erhöhung beider Werte ist möglicherweise Folge der Grundwas- sereinspeisung am Westende des Gewässers, da auch in den Proben des Zulaufs erhöhte Werte an anorganischem Stickstoff gemessen wurden. Dieser Zulauf weist erfreulicherweise einen sehr geringen Phosphorgehalt auf. Die Trophie ist relativ gering (mesotroph). Die Phytoplanktonzusammensetzung wird durch Kieselalgen, Grünalgen und Blaualgen dominiert. Für dieses Gewässer ist aus trophischer Sicht kein Handlungsbedarf gegeben. Aller- dings müsste weiterhin die Entwicklung der Makrophyten hinsichtlich einer starken Verkrautung im Blick behalten werden. Im Vergleich zum Vorjahr traten 2017 zum Untersuchungszeitpunkt größere Bestände der Wasserpest Elodea spec. sowie etwas größere Bestände des Ährigen Tausend- blatts Myriophyllum spicatum in der Unteren Groov auf. Hierbei ist jedoch zu berück- sichtigen, dass die Makrophytenkartierung in 2016 rel ativ kurz nach einer Makrophy- tenentnahme durchgeführt wurde, die diesjährige Kartierung sollte folglich die Verhält- nisse am Gewässer besser abbilden. Die Phosphorkonzentrationen weist, wie auch in der oberen Groov, gegenüber dem Vorjahr leicht reduzierte Werte auf. Die Nitratkonzentration ist jedoch deutlich geringer als in der oberen Groov. Die trophische Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf eutroph (e1) verbessert, und liegt somit im Schwankungsbereich von me- sotroph bis eutroph e2 der Jahre 2014-2016. Für die Untere Groov sind eine Überwachung der Makrophytenentwicklung und gege- benenfalls eine Entkrautung des Gewässers weiterhin sinnvoll. Fischbesatz: Von den beiden rheinnahen Groov -Gewässern konnte aufgrund der Pflanzenproble- matik (s.o.) nur das nordöstliche Gewässer, die Untere Groov, bearbeitet werden. Die Befischung des 2,4 ha großen Teils erfolgte früh im Jahr, am 26.04.2016. Es wurde StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 116 eine Strecke von 1.000 m mit einer Fläche von 1.500 m² elektrisch beprobt. Daneben kamen 3 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wurden 42 Fische aus 10 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 54 kg gefangen. Die Raubfischarten Aal, Flussbarsch, Hecht, Waller und Zander wurden wie vorgesehen zur Stärkung des Raubfischanteils zurückgesetzt. Entnommen wurden der rund 19 kg schwere Karpfen sowie die gebietsfremden Arten Sonnenbarsch und Schwarzmaulgrundel. Die häufigste Fischart war der Hecht gefolgt von Flussbarsch und Rotauge. Für ein Auengewässer, das unter dem Einfluss des Rheinhauptstroms steht, ist dieser Befund wenig überraschend. Allerdings wären auch Brachsen zu erwarten gewesen, waren im Fang selbst jedoch nicht vertreten. Gegenüber der letzten Befischung in 2011 ergibt sich ansonsten kein wesentlich verändertes Bild. Ein großer Karpfen sowie ein größe- rer Waller stellten mit rund 75 % den Hauptbiomasseanteil. Dies war in ähnlicher Weise auch in 2011 der Fall. Zander, die bereits in 2011 zu erwarten gewesen waren, konnten nunmehr in 2016 nachgewiesen werden. Für den Raubfischanteil wurde rechnerisch ein hoher Wert von rund 64 % an der Bio- masse ermittelt. Da dieser Wert vornehmlich durch einen einzigen größeren Waller bestimmt ist, muss er unter Vorbehalt gewertet werden. Der Fang zahlreicher Hechte deutet jedoch zusätzlich einen erfreulich hohen Ra ubfischanteil an und ist auch im Sinne einer Biotopvernetzung zum Rhein sehr positiv zu bewerten. Der Hecht ist im Rheinstrom für seine Reproduktion auf ganzjährig oder zeitweise angebundene Auen- gewässer und Überflutungsgebiete angewiesen. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 212 kg/ha und lag damit unter dem Wert der Dic hteermittlung von 2011 (403 kg/ha). Fischbestandsschwankungen in permanent oder zeitweise angebundenen Au- engewässern sind normal und durch vielfältige Ursachen begründet. So ist der Fisch- bestand des Rheins beispielsweise durch die rückläufige Entwicklung des Nährstoff- gehaltes der fließenden Welle einer stetigen Veränderung unterzogen. Darüber hinaus kommt an Rheingewässern auch die Prädation durch den Kormoran zum Tragen. So sind Unterschiede in den Fischbestandsdichten nur unter generellen Annahmen zu interpretieren und hängen zusätzlich von „Zufallsereignissen“ wie Hochwässern ab. Für den Rhein lässt sich in den letzten Jahrzehnten ein klarer Trend zu weniger Mas- senfischen (wie Brachsen und Rotauge) hin zu anspruchsvolleren , standorttypischen Arten wie z.B. Barben und Nasen ableiten. Diese Veränderungen wirken auch auf die Auengewässer. Ihre Fischbestände verändern sich mit. Unter der Annahme von 212 kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 500 kg. Der frühe Beprobungszeitpunkt führte dazu, dass von Cypriniden noch keine diesjäh- rigen Brutfische nachgewiesen werden konnten. Der Hechtbestand zeigt ein ausge- wogenes Verhältnis von jüngeren und älteren Hechten. Da die Groov -Gewässer vom StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 117 Fischbestand des Rheins abhängen, sollte sich die Entnahme von Fischen auf die an- gelfischereiliche Hege konzentrieren. In 2016 ergaben sich keine Hinweise darauf, dass der aktuelle Fischbestand einer zusätzlichen Ausdünnung durch weitere Entnah- memaßnahmen bedarf. Wasservögel: 6 Schwäne, Kormorane, Stockenten, Reiher (Obere Groov) Stockenten/1 Haubenente (Untere Groov) Brutzonen: Schilfbereiche Ausstiege: natürliche Entenhäuser: keine Tabelle 15: Technische Anlagen und deren Zustand der Groov. Technische Anlage Baujahr Zustand Obere Groov: Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund 3 Umwälzpumpen inkl. Stromanschluss und Steuerungseinrichtungen im Teehaus 1950 wartungsintensiv Mönchbauwerk im Mittel- damm 1950 Zustand unklar Steg mit Holzbeplankung 1950 sanierungsbedürftig schwimmende Insel (für Umwälzung) 1950 ohne Befund Mitteldamm (gespunde- tes Bauwerk) 1950 ohne Befund Untere Groov: Fontäne 1950 wartungsintensiv Mönchbauwerk im Damm Gewässerkopf Ostseite 1950 Zustand unklar Teehaus mit Stroman- schluss und Steuerungs- einrichtungen 1950 sanierungsbedürftig Steg (Metallkonstruktion) 1950 ohne Befund Maßnahmen: Obere Groov: Bootsanleger neu bauen und hochwassersicher machen StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 118 Die Anlage ist verrottet und muss instandgesetzt werden. Anlegen einer Filterzone Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge- biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse- rung Wasserqualität). Teilentschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlanden. Diesem ist vorzubeugen. Untere Groov: Fontäne frostsicher umbauen Kleinen Bootsanleger instand setzen Die Anlage ist verrottet und muss instandgesetzt werden. Totholzeinbau für Jungfische Totholz dient als Rückzugsraum für Jungfische. Teilentschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. 6.4.2.9 Kalscheurer Weiher Stadtteil: Zollstock Entstehungsjahr: 1928 bis 1932 Wasserfläche: 6,0 ha Wassertiefe: 1,10 m Wasserversorgung: Leitungswasser Die Ursprünge des Kalscheurer Weihers liegen in den 1920er Jahren. Der Parkweiher wurde im Zuge des Ausbaus des Äußeren Kölner Grüngürtels angelegt. Heute ist er ein echter Kulturweiher, an dem von Mai bis September ein eigenes Programm gebo- ten wird. Organisiert wird dieses vom Verein „Unser Kalscheurer Weiher e.V.“, der das Gelände am Ufer gepachtet und hier ei n abwechslungsreiches Freizeitangebot ge- schaffen hat. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 119 Übrigens: Der Weiher hat sowohl eine eigene Website, hinter der sich der Verein ver- birgt, als auch einen eigenen Song, in dem seine besonderen Reize als Treffpunkt für die Menschen der benachbarten Vier tel benannt werden. Ein Beispiel ist die hier be- heimatete Außengastronomie mit einem kleinen Kahnpachtb etrieb. Abbildung 55: Der Kalscheurer Weiher. Die Wasserversorgung des Kalscheurer Weihers wird von Leitungswasser auf Grund- wasser umgestellt. Die defekte Solaranlage auf dem Weiher wird zurückgebaut. Limnologischer Zustand: Der Kalscheurer Weiher w ies in 2017 nahezu unverändert gute Nährstoffgehalte auf mit recht geringen Phosphorgehalten (26 μg P/L). Die Chlorophyll-a-Konzentration ver- doppelte sich gegenüber dem Vorjahreswert, ist jedoch immer noch niedrig. Der Kalscheurer Weiher weist weiterhin einen sehr hohen Deckungsgrad von ungefähr 95 % untergetauchter Makrophyten auf, dominant sind dabei Armleu chteralgen der Gattung Ni tella. Allerdings konnte ein relativ hoher Anteil an Blaualgen, dominiert durch Microcystis aeroginosa, festgestellt werden (Abb. 4.33). Dieses algenblütenbil- dende und in vielen Fällen auch toxische bzw. allergene Cyanobakterium kam auch schon in den Jahren 2012-2015 in hohen Abundanzen im Kalscheurer Weiher vor. Im Kalscheurer Weiher liegt mit einem leicht eutrophen Zustand (e1) eine relativ gute Gewässerqualität vor, und liegt im Bereich der vergangenen Jahre (mesotroph – eu- troph e2). Der Kalscheurer Weiher sollte aufgrund seiner Tendenz zur Ausbildung to- xischer Blaualgenblüten weiterhin limnologisch überwacht werden. Fischbesatz: StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 120 Die Befischung des rund 5,6 ha großen Kalscheurer Weihers wurde am 02.06.2016 durchgeführt. Es wurde eine Strecke 1.400 m mit einer Fläche von 2.100 m² elektrisch beprobt. Daneben kamen 5 Stellnetze parallel zum Einsatz. Insgesamt wurden 49 Fi- sche aus 9 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 133 kg gefangen. Daneben wurden ca. 500 Karpfenbrütlinge registriert, die in die Summenbe rechnungen nicht einbezogen werden (da Schätzung). Die Raubfischarten Aal, Flussbarsch, Waller und Zander wurden wie vorgesehen zur Stärkung des Raubfischanteils zurückgesetzt. Ent- nommen wurden rund 61 kg der Arten Brachsen und Karpfen sowie die gebietsfremde Schwarzmaulgrundel. Die häufigste Art war der Aal gefolgt vom Karpfen und dem Waller. Dabei stellten die Arten Karpfen, Waller und Aal mit rund 93 % den Großteil der gefangenen Biomasse. Über den Verlauf der Befischungen der Jahre 2011, 2012, 2014 und 2016 bleibt das Arteninventar im Kalscheurer Weiher nahezu identisch, die Häufigkeit der Cypriniden (Karpfen, Brachsen und Schleien) nimmt jedoch ab. Erstmals konnte ein Rotauge nachgewiesen werden. Ab dem Jahr 2014 tauchen Waller im Fang auf. In 2016 stellen sie bereits rund 44 % der Biomasse. Die tendenziell rückläufige Bestandsentwicklung bei Brachsen und Schleien könnte mit diesem Aufkommen des Wallers in Zusammen- hang stehen. Daneben ist auch hier der Einfluss des Kormorans gegeben. Das Fried- fisch-Raubfischverhältnis hat sich über die Jahre von 2011 mit 15 % Raubfischanteil, über 2014 mit 16 % zu 2016 mit 52 % entwickelt und liegt nun sehr hoch. Der Zuwachs beim Raubfischanteil ist dabei dem hohen Biomasseanteil des Wallers geschuldet. Vor diesem Hintergrund wird es anderen Raubfischen wie dem Zander schwer fallen, sich nachhaltig zu etablieren. Er muss um das Futterangebot mit dem Waller konkurrieren. Hechte sind weiterhin nicht im Arteninventar vertreten bzw. konnten nicht nachgewie- sen werden. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 443 kg/ha und lag damit deutlich über den Werten der Dicht eermittlungen von 2011 (rd. 236 kg/ ha) und 2014 (rd. 300 kg/ha). Die hohe Dichte kommt maßgeblich durch den hohen Biomasseanteil größerer Waller zu Stande. Der Fang größerer Ein- zelindividuen kann ein Fangergebnis verfälschen, da die zufällige statistische Vertei- lung von Biomasse und Anzahl nicht mehr geben ist. Ein Vergleich mit 2011 ist zudem nur bedingt möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Waller im Fang vertreten wa- ren. Werden die mit dem Elektrogerät gefangenen Waller (5 Ind.) herausgerechnet, ergibt sich ein Bestand von 271 kg/ha. Dieser Wert spiegelt sicher besser die tatsäch- liche Fischbiomasse im Weiher wieder und liegt in der bisherigen Größenordnung. Un- ter Annahme von 271 kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 1.460 kg. Die nachgewiesenen Brachsen und Karpfen weisen eine Totallänge zwisch en 50 cm und 80 cm auf. Zwar konnten Brutfische des Karpfens beobachtet werden, doch ist vor dem Hintergrund des Wallerbestandes anzunehmen, dass der Karpfenbestand durch natürlichen Zuwachs zunächst nicht auf ein kritisches Maß anwachsen kann. Eine wei- tere Reduktion des Karpfens über die angelfischereiliche Hege hinaus, erscheint damit StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 121 vorerst nicht nötig zu sein. Insgesamt deuten die sehr geringen Fangzahlen von Fi- schen unter 15 cm (außer Karpfenbrut) auf eine Störung bei der Rekrutierung hin. Als mögliche Ursache kommen wie bereits diskutiert der Wallerbestand und so wie an an- deren Gewässern auch verstärkter Kormoranfraß in Betracht. Wasservögel: Schwäne, Nilgänse, Kanadagänse, Stockenten, Blesshühner, Teich- hühner, Reiher, Kormorane, Haubentaucher Brutzone: Brutinsel, Schilfbereich Ausstiege: nur natürliche über flache Betonkante Entenhäuser: keine Tabelle 16: Technische Anlagen und deren Zustand des Kalscheurer Weihers. Technische Anlage Baujahr Zustand Solaranlage für Um- wälzung ca. 1990 defekt Trinkwasseranschluss 1950 ohne Befund Maßnahmen: Bau von zwei Grundwasserbrunnen Die Umrüstung von Trink- auf Grundwasser zur Befüllung des Weihers ist aus öko- logischer und ökonomischer Hinsicht sinnvoll (Maßnahme befindet sich in der Um- setzung). Bau der technischen Weihereinrichtung wie Schaumsprudler, Umwälzung in Filter- zone, etc. Zur Erhöhung des Sauerstoffeintrags in das Gewässer notwendig. Teilentschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 122 6.4.2.10 Klettenbergparkweiher Stadtteil: Klettenberg Entstehungsjahr: 1905 bis 1907 Wasserfläche: 0,70 ha Wassertiefe: 0,40 m Wasserversorgung: Grundwasser Die Anlage des Klettenbergparkweihers erfolgte in den Jahren 1905 bis 1907 im Zuge der Einrichtung einer Grünanlage im Bereich einer ehemaligen Kiesgrube. Die infolge- dessen vertiefte Lage des Parkweihers und der umgebende dichte Baumbestand füh- ren dazu, dass der relativ kleine Wasserkörper kaum vom Wind durchmischt werden kann. Sein Wasser erhält er über ein offenes Gerinne und einen gebauten Wasserfall aus einem 2016 errichteten Grundwasserbrunnen. Zuvor wurden 2014 die Umwälzanlage und ein Schaumsprudler erneuert, die bei Extremwetterlagen für die benötigte Sauer- stoffzufuhr sorgen. Außerdem wurde eine Entschlammung und Erneuerung der Wei- hersohle mittels Ton durchgeführt. Der flache Weiher mit hohem Fisch bestand fungiert als Erholungsgebiet für die Men- schen aus dem Stadtviertel. Der Park selbst zeichnet sich dadurch aus, dass er vom damaligen Kölner Gartenbaudirektor Fritz Encke bewusst als Naturgarten mit Land- schaftselementen und Vegetation der rheinische n Heimat angelegt wurde. Abbildung 56: Der Klettenbergparkweiher. Limnologischer Zustand: StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 123 Nach der Sanierung des Klettenbergparkweihers in 2013 zeigte dieser in 2014 einen nährstoffärmeren Zustand (mesotroph bis eutroph e1), we lcher sich über die Folge- jahre 2015 (eutroph e2), 2016 (polytroph p1) zunächst verschlechterte. In 2017 ist nun mit der Trophiestufe eutroph (e1/e2) erstmals wieder eine Verbesserung festzustellen bei sinkenden Phosphorwerten (32 μg P/L). Die geringe Sichttiefe von 40 cm ist mög- licherweise weiterhin durch das milchig trübe Wasser beeinflusst. Die Makrophyten-Zusammensetzung deckt sich mit den Vorjahren, die Bedeckungs- grade sind jedoch vor allem bei Myriophyllum spicatum deutlich höher, da 2017 die Entkrautung erst nach der Makrophyten-Kartierung stattfand. Die Phosphorkonzentrationen im Zulauf liegen mit 15 μg P/L sehr niedrig. Aufgrund der starken Schwankungen in der Nährstoffkonzentration sollte die Entwick- lung im Klettenbergparkweiher weiterhin regelmäßig überprüft werden. Fischbesatz: Die Befischung des rund 0,6 ha großen Klettenbergparkweihers wurde am 07. Juni 2017 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 390 m mit einer Fläche von 585 m² elektrisch beprobt. Daneben kam ein Stellnetz parallel zum Einsatz, blieb jedoch ohne Fang. Es wurden nur zwei Fischarten mit einer Gesamtbiomasse von 17,8 kg gefangen, wo- bei die Fischart Giebel in allen möglichen Farbvarianten über 99 % der Fischindividuen und fast 96 % der Fischbiomasse stellte. Die überwiegende Anzahl dieser Fische wies eine Totallänge zwischen 10 cm und 15 cm auf. Die Fischart Nase ist eine typischer Flussfisch und natürlicherweise in permanent abgeschlossenen Stillgewässern nicht anzutreffen. Vermutlich wurde diese Fischart als Hinterlassenschaft ein es geleerten Gartenteichs in das Gewässer eingebracht. Der Klettenbergparkweiher wurde im Jahr 2013 nahezu trocken gefahren und der Fischbestand wurde unter Mithilfe des RhFV geborgen. Die erste Bestandsaufnahme in 2011 ergab seinerzeit Bestände von Karp- fen, Giebel, Bitterlingen und wenigen Raubfischen (Fluss barsche) auf einem unkriti- schen Gesamtbestandsdichteniveau von unter 100 kg/ ha. Der heute vorzufindende Fischbestand rekrutiert sich vermutlich aus kleinen Resten des Giebelbestandes nach der Abfischung in 2013 oder stammt ebenfalls aus einem Aquarium oder Gartenteich. Nur wenige Einzelexemplare sind beim Giebel für eine rapide Bestandsentwicklung erforderlich, da er über ein enormes Rekrutierungspotential verfügt, anpassungsfähig gegenüber Gewässerbelastungssituationen ist und bei Abwesenheit von Raubfischen zur Massenentwicklung neigt. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 304 kg/ha und lag damit deutlich höher als in 2011. Eine Eindämmung dieser Entwicklung ist über den Besatz mit Hechten möglich. Allerdings werden Hechte vor dem Hintergrund der aktuell geringen Wassertiefe sehr schlechte Überwinterungsbe- dingungen vorfinden. So bleibt eine grundlegende Sanierung des Weihers weiterhin Thema. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 124 Wasservögel: Stockenten, Reiher, Blesshühner, Teichhühner Brutzone: Schilfbereich Ausstiege: natürliche Entenhäuser: keine Tabelle 17: Technische Anlagen und deren Zustand des Klettenbergparkweihers. Technische Anlage Baujahr Zustand Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund Schaumsprudler und Umwälzung inkl. Steuereinrichtung 30.10.2014 wartungsintensiv Überlauf (Versicke- rung) 1950 Zustand unklar Maßnahmen: Tiefzone für Fischbesatz anlegen inkl. Der notwendigen Entschlammungsarbeiten Um d ie Fischpopulation auch in den Wintermonaten stabil zu halten, ist eine Tiefzone im Weiher sinnvoll. Fische nutzen die tiefen Gewässerbereiche als Ruhe- raum während des Winters. 6.4.2.11 Mülheimer Stadtgartenweiher Stadtteil: Mülheim Entstehungsjahr: 1912 Wasserfläche: 0,20 ha Wassertiefe: 0,80 m Wasserversorgung: Grundwasser Bevor das einstmals wohlhabende rechtsrheinische Mülheim mit seinen Industriebe- trieben im Jahr 1914 von Köln eingemeindet wurde, schuf man einen Ort, an dem die Arbeiter der Enge ihr er Mietskasernen entrinnen und sich im Grün einer Parkanlage erholen konnten: den Mülheimer Stadtgarten. Aufgrund seiner zentralen Lage erhielt er bald den Beinamen „Central Park Mülheims“ – und wie in New York, so gibt es auch hier ein Gewässer, an dessen Ufer die Menschen aus dem Stadtviertel im Sommer grillen oder und in der Sonne baden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 125 Da der Parkweiher mit den Jahren sowohl Schäden an der betonierten Sohle als auch eine zunehmend schlechtere Wasserqualität aufwies, wurde er 2013 umfassend sa- niert. Ein Grund hierfür war auch, dass durch eine Überfütterung der Wasservögel und sich zersetzende Brotreste dem Wasser Sauerstoff entzogen worden war. Das erhöhte vor allem bei höheren Temperaturen die Gefahr, dass das Gewässer umkippt. Um den Sauerstoffgehalt zu stabilisieren, wurden 2016 ein Schaumsprudler und ein Grund- wasserbrunnen installiert. Abbildung 57: Der Mülheimer Stadtgartenweiher. Limnologischer Zustand: Eine vertikale Schichtung im Tiefenprofil war 2017 für keinen der g emessenen Para- meter erkennbar. Auch eine sichtbare Entwicklung von Makrophyten im Mülheimer Stadtgartenweiher war nicht zu erkennen. Die Nährstoffkonzentration im Mülheimer Stadtgartenweiher ist 2017 äußerst hoch, sowohl der Gesamtphosphor - als auch Ammoni um- und Nitritgehalt überschreiten deutlich die Grenzwerte der stoffbezogenen chemischen Gewässerklassifikation nach LAWA (2012) für die Güteklasse II. Der Chlorophyll-a-Gehalt ist 2017 mit 4,4 μg Chl.a/L gegenüber den Werten der Vor- jahre, die im August stets über 100 μg Chl.a/L lagen, allerdings sehr gering. Daher liegt die trophische Klassifikation rechnerisch nur bei eutroph (e2). Der Phosphorgehalt im Mülheimer Stadtgartenweiher liegt aber weiterhin im polytrophen bis hypertrophen Bereich. Daher ist eine Sanierung mit dem Ziel der Nährstoffreduktion weiterhin dringend an- geraten. Fischbesatz: StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 126 Am Mülheimer Stadtgartenweiher wurden in der vorliegenden Unt ersuchung 2 Fisch- arten nachgewiesen. Als häufigste Fischarten tritt der allochthone Blaubandbärbling, daneben der Giebel auf. In der Biomasse dominiert der Giebel. Durch die einmalige Entnahme erfolgte eine erhebliche Reduktion des Fischbestands, wobei nac h einer realistischen Abschätzung noch ein Restbestand von 50 – 100 kg Fisch nach der Be- fischung anzunehmen ist (welcher schnell wieder zunehmen wird). Grundsätzlich ist nach Möglichkeit ein komplett neuer Bestandsaufbau anzustreben. Auf Basis des aktuelle n Fischbestands und der gegebenen Produktionssteigerung durch die starke Zufütterung sollte eine jährliche Entnahme (Ertr agsmöglichkeit) von gut 75 kg/ha angestrebt werden, was an dem kleinen Gewässer (0,2 ha) einer Gesam- tentnahme von rund 25 kg Fischbiomasse pro Jahr entspricht. Der Raubfischanteil an der Fischbiomasse sollte i.d.R. bei 20 bis 30 % liegen. Im Mül- heimer Stadtgartenweiher wurden bei der vorliegenden Befischung jedoch gar keine Raubfische nachgewiesen. Wasservögel: Stockenten, Laufenten, Möwen, eine Nilgans Brutzone: keine bzw. Entenhaus Ausstiege: natürliche Entenhäuser: 1 Tabelle 18: Technische Anlagen und deren Zustand Mülheimer Stadtgartenweiher. Technische Anlage Baujahr Zustand Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund Schaumsprudler 1950 wartungsintensiv Grundablass 1950 defekt Überlauf mit Gitter- rostabdeckung 1950 Zustand unklar Maßnahmen: Entschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbest ände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. Tiefzone für Fischbesatz anlegen StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 127 Um die Fischpopulation auch in den Wintermonaten stabil zu halten, ist eine Tiefzone im Weiher sinnvoll. Fische nutzen die tiefen Gewässerbereiche als Ruhe- raum während des Winters. Anlegen einer Filterzone / Versickerungszone Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nur Brut - und Rückzugsge- biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse- rung Wasserqualität). Ablauf- / Überlaufbauwerk instand setzen Die Anlage ist funktionslos und muss erneuert werden. 6.4.2.12 Rautenstrauchkanal Stadtteil: Braunsfeld Entstehungsjahr: 1923 Wasserfläche: 0,81 ha Wassertiefe: 0,90 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Rautenstrauchkanal ist – wie auch der Clarenbachkanal – Teil der Lindenthaler Kanalanlage, die den Inneren und Äußeren Kölner Grüngürtel miteinander verbindet. Er beginnt mit einem runden, von zwei Skulpturen flankierten Wasserbecken, am Karl- Schwering-Platz (gleich nebenan befindet sich ein kleiner Rosengarten) und führt in drei Abschnitten bis zum Lindenthalgürtel. Eine Besonderheit ist die barocke Formgebung der geradlinig verlaufenden Kanalan- lage, die von Alleen mit Aho rnbäumen gesäumt wird. Geplant wurde der Rauten- strauchkanal – wie auch der benachbarte Clarenbachkanal – in den 1920er Jahren vom Stadtplaner Fritz Schumacher, den Oberbürgermeister Konrad Adenauer zur Re- alisierung der Grünplanung nach Köln geholt hatte. Die Umsetzung übernahm der da- malige Gartenbaumeister Fritz Encke. Sein Wasser bezieht der Kanal aus dem 2016 errichteten Grundwasserbrunnen in der Nähe der Landgrafenstraße. Vom Rautenstrauchkanal wird das Wasser über ein Rohr zum Clarenbachkanal und zum Aachener Weiher weitergeführt. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 128 Abbildung 58: Der Rautenstrauchkanal. Limnologischer Zustand: Wie schon der Clarenbachkanal weist 2017 auch der Rautenstrauchkanal eine gute Wasserqualität mit nur einem unwesentlich erhöhten Ammoniumwert auf. Der Chloro- phyll a-Gehalt ist hingegen mit 42,0 μg Chl-a/L im mittleren respektive 34,9 μg Chl-a/L im östlichen Becken gegenüber dem Vorjahres Mittelwert mit 1,2 μg Chl -a/L deutlich erhöht. Auch das Phytoplankton zeigt wieder eine typische Zusammensetzung schwach eutropher Gewässer mit Grünalgen, Goldalgen und Dinoflagellaten. Die Makrophytenbestände sind gegenüber dem Vorjahr merklich reduziert. Dabei weist vor allem die Armleuchteralge Chara globularis mit 40% weniger Deckung deut- lich geringere Bestände auf. Der Bewuchs dur ch filamentöse Grünalgen der vergan- genen Jahre war zum diesjährigen Untersuchungszeitpunkt nicht festzustellen. Die Wasserqualität der Grundwassereinspeisung zeichnet sich wie bereits bei den an- deren Gewässern durch sehr niedrige Phosphorgehalte und relati v hohe Nitratkon- zentrationen aus. Die geschätzte Trophie liegt in diesem Jahr mit eutroph (e2) etwas höher als im Vor- jahr. Seit 2014 schwankt die trophische Einschätzung zwischen mesotroph (m, 2015, 2016) und eutroph (e2, 2014, 2017). Für den Rautenstrauchkanal gibt es aus limnologischer Sicht keinen Handlungsbedarf. Fischbesatz: Die Befischung des rund 0,37 ha großen Rautenstrauchkanalteils mit dem Rondell- bauwerk am östlichen Ende wurde am 14. Juni 2017 durchgeführt. Es wurde eine Stre- cke von 480 m mit einer Fläche von 720 m² elektrisch beprobt. Es erfolgte keine Ent- nahme von Fischen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 129 Es wurden insgesamt 339 Fische aus 6 Arten mit einer Gesamtbiomasse von 54,7 kg gefangen. Zahlenmäßig dominierten die Kleinfischarten Moderlieschen und Bitterling, die zusammen rund 91 % der Individuen stellten. Bitterlinge wurden dabei in voller Laichfärbungspracht angetroffen. Ausgehend von der Fischbiomasse stellen Karpfen und Schleien den Hauptanteil (rund 53 %). Dabei wurden größere Karpfen bis 70 cm und größere Schleien nachgewiesen. Das Halten eines Karpfenbestandes war im ge- samten Rautenstrauchkanalsystem bewusst zur Eintrübung des Gewässers gegen ein übermäßiges Pflanzenwachstum angestrebt worden. Im Arteninventar sind keine Raubfische vertreten. Dies erklärt vermutlich die hohe Individuenzahl von Kleinfischen. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 760 kg/ha. Dies entspricht sicher nicht dem realen Fischbestand, denn im Rondell konnten die Karpfen an der Schilfinsel überdurchschnittlich gut gefangen werden (die meisten verbargen sich dort), so dass sich eine Überschätzung des Bestandes ergibt. Eine Bestandsdichte von 200 kg/ ha bis 400 kg/ha ist jedoch wahrscheinlich und Karp- fen unter 25 cm deuten auf ein natürliches Aufkom men dieser Art hin. Die Bestands- entwicklung sollte daher im Auge behalten werden. Gegebenenfalls kann mit einem moderaten Hechtbesatz einer übermäßigen Bestandszunahme entgegengewirkt wer- den. Die Befischung des rund 0,16 ha großen Mittelteils des Rautenstr auchkanals erfolgte am 14. Juni 2017. Es wurde eine Strecke von 300 m mit einer Fläche von 450 m² elektrisch beprobt. Eine Fischentnahme war dort nicht vorgesehen. Insgesamt wurden 269 Fische aus 7 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 40,5 kg gefangen. Die Kleinfischarten Stichling und Moderlieschen dominierten mit rund 94 % den Fang. Bitterlinge waren in diesem Kanalteil hingegen nur vereinzelt vertreten. Den Hauptbiomasseanteil stellten Karpfen und Graskarpfen in Größen bis 60 cm To- tallänge. Raubfische waren auch hier nicht vertreten. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 900 kg/ha und ist in gleicher Weise wie beim Rondellteil aufgrund der sehr guten Erfolgsrate beim Karpfenfang deutlich überschätzt. Realistisch ist ein Bestand zwischen 200 kg/ha und 400 kg/ha. Auch in diesem Kanalteil sollte die Bestandsentwicklung der Fischfauna in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls regulierend eingegriffen wer- den, um ungünstigen Veränderungen entgegen wirken zu können. Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Kanadagänse, Nilgänse, Blesshühner, Teich- hühner, Reiher, Eisvogel Brutzone: Schilfbereich Ausstiege: 12 Kükentreppen / 5 Steinausstiege Entenhäuser: 2 StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 130 Tabelle 19: Technische Anlagen und deren Zustand des Rautenstrauchkanals. Maßnahmen: Umbau der Reinigungsschächte Anlagen liegen an unzugänglichen Stellen und müssen versetzt bzw. umgebaut werden. 6.4.2.13 Stadtwaldweiher Stadtteil: Lindenthal Entstehungsjahr: 1898/1919 Wasserfläche: 6,50 ha Wassertiefe: 1,20 m Wasserversorgung: Grundwasser Ende des 19. Jahrhunderts wurde damit begonnen, im Kölner Stadtwald, der sich vom Stadtteil Lindenthal bis nach Junkersdorf erstreckt und eine der größten Grünflächen der Stadt bildet, einen Parkweiher anzulegen: den Stadtwaldweiher (heute auch oft Kahnweiher genannt). Dieser befindet sich an der Dürener Straße, in unmittelbarer Nähe zum Wildgehege im Stadtwald. Technische Anlage Baujahr Zustand Skimmeranlagen mit Um- wälzpumpen Wasserklär- anlagen Brücke Lortzingstr. und Brücke Klosterstr. - Pumpanlage (Einlaufbe- cken mit Beton- mauer mit Venturi-Schwelle auf Mauerkopf und Unterwas- sergitterroststeg, sowie beidseitl. Gabioneneinfas- sung und Pflanzenkläran- lage) -Schaumsprudler 05.09.2011 wartungsintensiv Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund Überlauf ab Rondell / Karl-Schwering Platz über Unterflur-Rohrleitung in den Clarenbachkanal 1950/Sanierung 2011 Zustand unklar StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 131 Realisiert wurde er vom damaligen Gartendirektor der Stadt, Adolf Kowallek. Dabei wurde das System zunächst durch den Frechener Bach gespeist, später wurde eine Pumpe im Weiher installiert, auch um den Durchfluss für eine imposante Fontäne zu fördern. Insgesamt gibt es hier sogar zwei Fontänen, deren Düsen sich in einem Schacht inmitten des Parkweihers befinden, wobei die zweite über eine Grundwasser- pumpe im Schachtbrunnen Kitschburger Straße betrieben wird. Ab 1919 wurden zusätzlich der unmittelbar benachbarte Waldweiher sowie kleine Ver- bindungskanäle zwischen den Gewässern geschaffen. Heute ist der Stadtwaldweiher ein beliebtes Ausflugsziel für Familien, die hier auch Ruder- und Tretboote ausleihen können. Abbildung 59: Der Stadtwaldweiher. Limnologischer Zustand: Die Probenahme am 29.08.2017 wurde im Weiherbecken ös tlich der Kitschburger Straße durchgeführt. Im Vergleich zu den Vorjahren kam es im Stadtwaldweiher zu einer leichten Erhöhung des Phosphorgehaltes auf 0.109 mg P/L sowie zu einer Verdopplung der Ammonium- konzentration auf 0,225 mg NH 4- N/L. Weiterhin verdo ppelte sich der Chloro phyll-a- Gehalt gegenüber 2016 auf 93,7 μg Chl-a/L. Im Tiefenprofil kam es trotz der geringen Gewässertiefe von 0,9 m zu leicht abnehmenden Sauerstoffgehalten über dem Ge- wässergrund. Der Stadtwaldweiher wies bereits seit 2014 eine erhöhte Trophie (poly- troph p1) auf, im aktuellen Untersuchungsjahr kommt es zu einer weiteren Erhöhung auf die Trophiestufe polytroph (p2). StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 132 Bei hohen Chlorophyll a-Werten von 93,7 μg/L ist weiterhin eine klare Dominanz von Blaualgen der Gattungen Lyngbya, Microcystis und Snowella z u verzeichnen. Dane- ben liegen hohe Gehalte an Grünalgen und Kieselalgen vor. Im Stadtwaldweiher gab es keine quantitativ bedeutsame Entwicklung von Makrophyten. Aufgrund der langfristig erhöhten Nährstoffe und der Blaualgensituation sowie der Ten- denz zur w eiteren Verschlechterung der Gewässergüte ist für den Stadtwaldweiher neben einem regelmäßigen limnologischen Monitoring auch die Erstellung eines Sa- nierungskonzeptes sinnvoll. Fischbesatz: Die Befischung des rund 6,3 ha (nur Hauptteil) großen Stadtwaldwei hers wurde am 26.08.2015 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 1.300 m mit einer Fläche von 1.950 m² elektrisch befischt. Daneben kamen parallel 5 Stellnetze zum Einsatz. Insge- samt wurden 171 Fische aus 8 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 101 kg ge- fangen. Die Raubfischarten Flussbarsch und Zander wurden wie vorgesehen zurück- gesetzt. Entnommen wurden rund 61,5 kg der Arten Karpfen, Brachsen und Graskarp- fen. Die häufigsten Arten waren Rotaugen, gefolgt von Flussbarsch, Brachsen und Zander. Karpfen und Brachsen stellten jedoch rund 57 % der Biomasse. Der Raubfischanteil an der Fischbiomasse betrug 25,5 % und liegt damit im Bereich des anzustrebenden Wertes von 20 % bis 30 %. Von den Arten Brachsen, Flussbarsch, Rotauge und Zan- der konnte der Nachweis ein er natürlichen Reproduktion im Gewässer erbracht wer- den. Die Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung betrug rund 334 kg/ha, einem durchschnittlichen Wert für nährstoffreiche Stadtgewässer. Die Gesamtfischbiomasse wird auf dieser Grundlage auf rund 2.104 kg eingeschätzt und lag damit unter dem Wert von 2011 (2.667 kg). Mit der getätigten Entnahme von rund 61,5 kg gelang eine Reduktion des aktuellen Bestandes um rund 2,9 %. Die Bestandsdichte nach Ent- nahme liegt bei rund 324 kg/ha und damit deutlich unter dem Wert von 2011 (401,9 kg/ha nach Entnahme). Zusätzlich zur Minderung der Fischbiomasse ergeben sich gegenüber der Beprobung in 2011 Änderungen im Arteninventar: Weit weniger häufig als 2011 wurden vor allem Karpfen und Giebel nachgewiesen. Nicht im Fang 2015 vertreten waren die Arten Aal, Güster und die Zuchtform Koikarpfen. Ihr Fang gelang jedoch auch in 2011 nur in Ein- zelexemplaren, so dass der Nachweis unter einer statistischen Wahrscheinlichkeits- grenze lag und eher dem Zufall überlassen blieb. Die getätigten Entnahmen in 2011 sowie in den Folgejahren haben am Stadtwaldwei- her offenbar zu einer nennenswerten Reduktion der Fischbiomasse beigetragen. Die ergriffenen Maßnahmen sollten fortgeführt werden. Es ergibt sich kein Hinweis darauf, dass sich die Fischbiomasse in unkontrollierter Weise progressiv entwickelt. Die Not- wendigkeit einer Bestandsregulierung über das Maß der angelfischereilichen Bewirt- schaftung hinaus, besteht offensichtlich nicht. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 133 Wasservögel: Schwäne, Stockenten, Kanadagänse, Nilgänse, Bl esshühner, Teich- hühner, Reiher, Kormorane, Haubentaucher, Mandarinenten, Zwergtaucher, Eisvogel Brutzone: Schilfbereich, 2 Brutinseln (zu steil) Ausstiege: 5 Kükentreppen /5 Steinausstiege Entenhäuser: keine Tabelle 20: Technische Anlagen und deren Zustand des Stadtwaldweihers. Technische Anlage Baujahr Zustand Brunnenstube Kitschburger Straße 1898/1912 sanierungsbedürftig Schaumsprudler Waldweiher inkl. Stromanschluss- säule 25.09.2014 wartungsintensiv Fontäne Hauptwei- her inkl. Stroman- schlusssäule für Fontäne und Fontä- nenbeleuchtung Dü- rener Str. 2007-2008 wartungsintensiv Maßnahmen: Teilentschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrund lage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. Vorrichtung für Laubentnahme aus dem Gewässer (Nährstoffreduzierung) Laub führt zur Bildung von Sedimentschichten, in denen durch Zersetzung sauer- stoffzehrende Prozesse stattfinden. Am sinnvollsten ist die Abschöpfung des Laubs bereits von der Wasseroberfläche, damit das Absetzen und Fäulnisvorgänge be- reits vermieden werden. Um die hierzu erforderlichen Großgeräte in Weihernähe positionieren zu können, sind ggf. bauli che Maßnahmen (Plateau, Berme) herzu- stellen. 6.4.2.14 Theodor-Heuss-Weiher Stadtteil: Neustadt-Nord Entstehungsjahr: um 1900 Wasserfläche: 0,40 ha StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 134 Wassertiefe: 1,20 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Theodor-Heuss-Weiher wurde im Zuge des Ausbaus der K ölner Ringe angelegt. Während die ersten zehn Ringabschnitte unter Leitung des Kölner Gartendirektors An- ton Strauß gestaltet worden waren, führte Gartenarchitekt Adolf Kowallek ab 1888 die Arbeit fort. Er schuf am damaligen Deutschen Ring (später Theodor-Heuss-Ring) eine kleine Parkanlage, deren Baumbepflanzung vorwiegend aus Eichen besteht. Inmitten des Parks befindet sich ein etwas tiefer angelegter Weiher, der hauptsächlich von Wei- denbäumen und Akazien umgeben ist. Er ist eine Art Ruhepol inmitten des hektischen Großstadtrubels am verkehrsumtosten Ebertplatz und wird vor allem zum Sonnenba- den, Picknicken und Spielen genutzt. Die Speisung des Parkweihers erfolgte lange Zeit über Trinkwasser. 2016 wurde je- doch eine Umrüstung auf Grundwasserentnahme realisie rt. Seither sprudelt im Teich auch eine Fontäne. Dabei handelt es sich um einen Schaumsprudler, der Sauerstoff in den Weiher pumpen und die Wasserqualität verbessern soll. Abbildung 60: Der Theodor-Heuss-Weiher. Limnologischer Zustand: Die Wasserqualität im Theodor -Heuss-Weiher ist 2017 durch eine gegenüber 2016 deutlich erhöhte Gesamtphosphorkonzenration charakterisiert, die den Grenzwert der Güteklasse II nach LAWA (2012) überschreitet. Der Chlorophyll-a-Gehalt ist mit 187,7 μg Chl-a/L um den Faktor 4,8 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Gesamttrophie hat sich damit gegenüber den Vorjahren weiterhin drastisch verschlechtert. Der Theodor- Heuss-Weiher ist für das aktuelle Untersuchungsjahr erstmalig als hypertroph einzu- stufen. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 135 Das umfangreiche Phytoplankton ist dominiert durch die Blaualge Planktothrix agard- hii, zudem liegen hohe Biomassen von Grünalgen und Dinoflagellaten vor. Zooplank- ton konnte außer einigen Rädertieren keines nachgewiesen werden, was auf einen hohen Friedfischbestand schließen lässt. Die Makrophytenbedeckung, dominiert durch Ceratophyllum demersum ist gegenüber dem Vorjahr um etwa 15% leicht zurückgegangen. Auch das massenhafte Auftreten von filamentösen Algen der Gattung Oedogonium konnte im aktuellen Untersuchungs- jahr nicht mehr nachgewiesen werden. Aufgrund der erhöhten Nährstoffgehalte und der starken Blaualgendominanz im The- odor-Heuss-Weiher sollte für dieses Gewässer ein Sanierungskonzept entwickelt wer- den. Fischbesatz: Die Befischung des rund 0,4 ha großen Theodor-Heuss-Weihers am Ebertplatz wurde am 13. Juni 2017 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 300 m mit einer Fläche von 450 m² elektrisch befischt. Im Rahmen des fischereilichen Steuerungsprogramms wurde das Gewässer erstmals untersucht. Insgesamt wurden 442 Fische aus 6 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 1,1 kg gefangen. Die zahlenmäßig häufigsten Fische waren Giebel, Rotfedern und Moder- lieschen zwischen 5 und 10 cm Totallänge. Sie stellen in Ihrer Gesamtheit auch den Hauptanteil an der insges amt geringen Biomasse von nur 1,1 kg. Raubfische waren nicht im Fang vertreten. Für die jungen Karpfen fehlt der Nachweis von Elterntieren. Der Weiher wurde mit einem starken Bewuchs von Unterwasserpflanzen angetroffen. In dieser Situation können sich einzelne größere Karpfen in diesem Bewuchs verber- gen und ein Nachweis kann unter diesen Bedingungen ausbleiben. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 25 kg/ha und liegt damit in einem unkritischen Wertebereich. In dem kleinen fla- chen Gewässer reguliert eine hohe Wintermortalität vermutlich den Fischbestand und verhindert ein Anwachsen auf ein kritisches Biomassenniveau. Wasservögel: Kanadagänse, Nilgänse, Stockenten, Reiher Brutzone: keine Ausstiege: natürliche Entenhäuser: keine StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 136 Tabelle 21: Technische Anlagen und deren Zustand des Theodor-Heuss-Weihers. Technische Anlagen Baujahr Zustand Grundwasserbrunnen mit Schaumsprudler 05.09.2016 ohne Befund Überlauf (Versicke- rung) 1950 Zustand unklar Maßnahmen: Entschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. Ablauf- / Überlaufbauwerk instand setzen Die Anlage ist funktionslos und muss erneuert werden. Versickerungsbereich instand setzen Die Anlage ist verlandet und somit funktionslos. Tiefzone für Fischbesatz anlegen Um die Fischpopulation auch in den Wintermo naten stabil zu halten, ist eine Tiefzone im Weiher sinnvoll. Fische nutzen die tiefen Gewässerbereiche als Ruhe- raum während des Winters. 6.4.2.15 Volksgartenweiher Stadtteil: Neustadt-Süd Entstehungsjahr: 1887 bis 1889 Wasserfläche: 1,30 ha Wassertiefe: 1,00 m Wasserversorgung: Grundwasser Der Volksgartenweiher in der Kölner Südstadt ist neben dem Floraweiher der älteste der Kölner Parkweiher. Er entstand im Zuge der Anlage des Volksgartens, der seit 1890 auf dem Gelände des ehemaligen Fort IV existiert, und wurde vom damaligen Gartendirektor Adolf Kowallek StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 137 vollendet. Der Park war damit die erste Grünanlage im später in den Inneren Grüngür- tel umgewandelten Festungsring von Köln. Reste der alten Festungsanlage sind heute noch in Teilen erhalten. Mit dem Parkweiher, der zu einem Tretboot-Ausflug einlädt, dem unmittelbar am Ufer gelegenen Biergarten und der interessanten Grüngestaltung ist der Volksgarten bis heute ein beliebter Freizeittreffpunkt. Der Weiher liegt etwas vertieft im Gelände, wa s auf eine ehemalige Rheinrinne zu- rückzuführen ist. Für die notwendige Belüftung sorgt eine Fontäne, die auf einer Schwimmkonstruktion befestigt ist. Gespeist wird er über einen erhöht liegenden Was- serfall, von wo das Grundwasser über ei n Gerinne in den We iher fließt. Abbildung 61: Der Volksgartenweiher. Limnologischer Zustand: Der Volksgartenweiher ist zwar 2017 abermals als hypertroph eingestuft worden. Der Gesamtphosphorgehalt liegt mit 0,132 mg P/ L jedoch deutlich unter dem Vorjahres- wert und auch Ammonium ist mit 0,21 mg NH 4- N/L deutlich gegenüber dem Vorjahr reduziert und liegt damit nicht mehr über dem Grenzwert der stoffbezogenen chemi- schen Gewässerklassifikation nach LAWA (2012) für die Güteklasse II. Den Grenzwert überschreitet 2017 nur noch der Nitrit-Wert. Der Chlorophyll-a-Gehalt erreicht jedoch mit 202,5 μg Chl.a/L eine Erhöhung um den Faktor 10 gegenüber dem Vorjahr. Neben einer hohen Biomasse an Grünalgen und Kieselalgen dominieren Microcystis aeruginosa und Lyngbya contorta die Gruppe der Blaualgen. Nennenswerte Makrophytenbestände konnten am Gewässer nicht festgestellt werden. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 138 Aufgrund der nährstoffreichen Verhältnisse und der mehrjährigen Dominanz von Blau- algen besteht weiterhin ein deutlicher Sanierungsbedarf für den Volksgartenweiher. Fischbesatz: Die Befischung des rund 1,2 ha großen Volksgartenweihers wurde am 10.05.2016 durchgeführt. Es wurde eine Strecke von 600 m mit einer Fläche von 900 m² elektrisch befischt. Daneben kamen parallel 6 Stellnetze zum Einsatz. Insgesamt wurden 222 Fische aus 5 Arten mit einer Gesamtbiomasse von rund 60 kg gefangen. Die Raubfischarten Hecht und Zander wurden , wie vorgesehen zur Stär- kung des Raubfischbestandes zurückgesetzt. Entnommen wurden rund 49 kg Karpfen sowie die gebietsfremden Blaubandbärblinge und Giebel. Die häufigste Art war der Karpfen (überwiegend Jungfische) gefolgt vom Zander. Karp- fen und Zander stellten zusammen 93 % der Biomasse. Gegenüber den Befischungen in 2011, 2012 und 2014 ändert sich das Arteninventar in der Hinsicht, dass der Blau- bandbärbling und der Hecht in 2016 hinzukommen, die einst zahlreichen Rotaugen jedoch nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Der Raubfischanteil an der Fisch- biomasse betrug 18,6 % und liegt damit nahe am Bereich des anzustrebenden Wertes von 20 % bis 30 %. Offensichtlich eignet sich das Gewässer für beide Raubfischarten. Insbesondere der Zander findet gute Bedingungen vor. Die Reduzierung des Rotau- genbestandes geht zum einen vermutlich mit der positiven Entwicklung des Raubfisch- bestandes einher (Raubfischanteil an der Biomasse vor 2016: Um 6 %), könnte zu- sätzlich jedoch auch durch Kormoranfraß (aufgrund der geringen Größe des Gewäs- sers können einzelne, gelegentlich raubende Vögel schon einen Effekt erzielen) for- ciert sein. Die rechnerische Fischbestandsdichte nach Elektrobefischung (vor Entnahme) betrug rund 151 kg/ha und lag damit deutlich unter den Werten der Dicht eermittlungen von 2011 (262, kg/ha), 2012 (rd. 300 - 500 kg/ha) und 2014 (rd. 700 kg/ha 1. Befischung, rd. 440 kg/ha 2. Befischung). In kleinen flachen Gewässern mit hoher Schlammauflage kann sich die Bestandsschätzung auf der Grundlage der Elektrofischerei schwierig ge- stalten, mitunter zufallsbedingt sein und wesentlich vom Fang großer Einzelfische be- einflusst werden. Tendenziell ist jedoch zu erkennen, dass es offensichtlich gelungen ist, den Fischbestand durch die Entnahmen und die Förderung des Raubfischbestan- des auf ein zurzeit unkritisches Niveau zu regulieren. Unter der Annahme von 151 kg/ha verbleibt nach der Entnahme von 2016 im Gewässer ein Gesamtfischbestand in einer Größenordnung von bis zu 185 kg. Das Größenspektrum der nachgewiesen Arten zeigt junge Karpfen in größere Anzahl. Ansonsten finden sich überwiegend größere Karpfen, Zander und Hechte im Gewäs- ser. Durch eine erfolgreiche Reproduktion des Karpfens besteht latent die Möglichkeit des Wiederanwachsens des Karpfenbestandes. Der Sachverhalt sollte unter Be- obachtung bleiben. Die Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung des Fischbestan- des jenseits der angelf ischereiliche Hege ergibt sich zurzeit jedoch nicht. Auffällig ist StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 139 das Fehlen mittlerer Fischgrößen. Ein solches Bild ergibt sich in Gewässern häufig, wenn Kormorane in den Fischbestand eingreifen. Wasservögel: Stockenten, Kanadagänse, Nilgänse, Reiher, Bl esshühner, Teichhüh- ner, Reiher Brutzone: Schilfbereich, Brutinsel Ausstiege: natürliche Entenhäuser: keine Tabelle 22: Technische Anlagen und deren Zustand des Volksgartenweihers. Technische Anlage Baujahr Zustand Grundwasserbrunnen 05.09.2016 ohne Befund Steg des Bootver- leihs 1950 Zustand unklar Umwälzung über Fontäne und Wasser- fall inkl. Stromanschluss in der Grotte 1950 sanierungsbedürftig Maßnahmen: Entschlammung Schlamm und feste Sedimentstoffe führen dazu, dass der Nährstoffgehalt im Was- ser steigt, die Fischbestände und deren Nahrungsgrundlage zurückgehen und dadurch die Gewässer nach und nach verlandet. Diesem ist vorzubeugen. Röhrichtzone im Zulaufbereich anlegen Filterzonen mit Schilf - oder Röhrichtbesatz sind nicht nu r Brut- und Rückzugsge- biete für Lebewesen, sondern filtern auch Nährstoffe aus dem Wasser (Verbesse- rung Wasserqualität). 6.5 Finanzen Alle vorgesehenen Sanierungs-, Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen sind zusam- mengefasst in der Anlage dargestellt. Hierbei wurden die Kosten ermittelt und die zeit- liche Umsetzung definiert. StEB Köln | Gewässerentwicklungskonzept Köln - 2020 140 Die Kosten für die Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Unterhal- tungsarbeiten) basieren auf der jeweiligen Art und den Umfang der Einzelmaßnahmen und wurden maßnahmenbezogen ermittelt und werden regelmäßig aktualisiert. Die aktuellen Gesamtkosten betragen für die Parkweiher für den Planungszeitraum 2019 bis 2025 insgesamt 12,93 Mio. €. Tabelle 23: Kostenverteilung über die nächsten Jahre. Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kosten 4.917 T€ 2.194 T€ 664 T€ 1.302 T€ 1.444 T€ 1.189 T€ 1.219 T€ Detaillierte Kostenansätze für die geplanten Projekte sind auf den jeweiligen Weiher und das Kalenderjahr bezogen in der als Anlage 2 beigefügten Liste „Investitionspro- gramm Weiher 2025“ dargestellt. 6.6 Fazit Das Gewässerentwicklungskonzept für die Kölner Parkweiher stellt die Grundlage für die Umsetzungsmaßnahmen für die nächsten Jahre dar. Mit diesen Umsetzungsmaßnahmen soll erreicht werden: Die Verbesserung der Wassergüte, die Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, die Erhöhung des Freizeit- und Erholungswertes, die Verbesserung der innerbetrieblichen Arbeitsprozesse und die Erhöhung der Effizienz bei der Weiherunterhaltung; einhergehend mit der damit ver- bundenen Reduzierung der Betriebskosten. Anhand der neu entwickelten Umsetzungsmaßnahmen lässt sich erkennen, dass die Erkenntnisse aus Betrieb und den ersten Neubau - und Sanierungsprojekten seit der Übernahme der Aufgabe im Jahre 2017 eingeflossen sind.
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3406/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.11.2019
- Erstellt
- 26.09.2019 13:42