2015/0577
Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Netzwerk Deutscher Bio-Städte und am European Organic Cities Network
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2015/0577
5851 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0577
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 571010
Kostenstelle: 015-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5710-11 Sachkonto: 6861000
Betreff: Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Netzwerk Deutscher Bio -Städte und
am European Organic Cities Network
Vorlage vom: 22.12.2015
Beschlussvorschlag :
Die Wissenschaftsstadt Darmstad t wird Mitglied des Netzwerks Deutscher Bio -Städte und im Eu-
ropean Organic Cities Network .
Anlagen: Kooperationsvereinbarung Deutscher Bio -Städte
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.12.2015:
Eine nachhaltige Stadtentwicklung beschränkt sich nicht auf die unmittelbar bauliche Dime n-
sion eines urbanen Gemeinwesens. Sie richtet den Blick übergreifend auf das Nachhalti g-
keitsdreieck Ö kologie-Soziales-Ökonomie. Dazu zählen insbesondere auch Aspekte des Ko n-
sums, des Handels, der Logistik und der Produktion.
Gerade Ernährung und die Förderung einer ökologischen Lebensmittelwirtschaft wird in die-
sem Zusammenhang in deutschen Städten immer mehr als kommunales Arbeitsfeld mit Wi r-
kungszusammenhängen von der Gesundheitsvorsorge über den langfristigen Erhalt der E r-
tragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen bis hin zur Biodiversität ve rstanden.
Insgesamt hat sich in der jüngeren Zeit in Bezug auf nachhaltig wirksame Wertschöpfung s-
ketten der Dreiklang Bio -Regional-Fair herausgebildet. Fairtrade-Stadt ist Darmstadt dabei
seit 2013.
Auch im Bereich der ökologischen Land - bzw. Lebensmittel wirtschaft, des Ha ndels und des
Konsums von biologisch herges tellten Produkten sowie der zivilgesellschaftlichen Initiat iven,
die sich mit diesem Thema befassen, bestehen in Darmstadt zahlreiche, wichtige Anknü p-
fungspunkte.
Aus der Stadtverwaltung heraus wurde seit 2014 in Kooperation mit Partnern wie der Caritas
und dem Vegetarierbund die Kampagne „Darmstadt genießt fair“ entwickelt, zu deren
Kernthemen gesunde Ernährung und Bio -Lebensmittel zählen. Kampagnenbausteine sind
unter anderem der vegane, ökologische und faire Imbissstand auf dem Heinerfest, Kochsch u-
lungen, Auszeichnungen für Gastronomiebetriebe und der Nachhaltigkeits -Aktionstag
„Sinn&FairStand“ (am 12. Se ptember 2015 in der Centralstation).
Institutionell ist die Bio -Branche in Darmstadt durch den Forschungsring für Biologisch -
Dynamische Wirtschaftsweis e bzw. den Demeter -Verband vertreten. Zu einem inhaltlich we i-
ter gefassten Kreis ökologisch hochkompetenter Akteure zählen beispielsweise aber auch das
Institut Wohnen und Umwelt, das Passivhausinstitut, das Öko -Institut oder der Entega -
Konzern.
Zivilgesellschaftlich herauszuheben sind neben anderen das biologisch -dynamisch, integrativ
und als Lernort geführte Hofgut Oberfeld sowie Initiativen wie Solidarische Landwirtschaft,
Urban Garden Darmstadt, Foodsharing oder Transition Town.
In der Summe zeigt sich , dass Darmstadt eine besondere Ausprägung als Bio -Stadt entwi-
ckelt hat und weiter ausbaut.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, wie bei anderen Themenfeldern auch, die Kooperation
unter den Städten zu suchen, um gemeinsam aus Erfahrungen aus Projekten in jeweils and e-
ren Städten zu lernen, Schwierigkeiten und Hemmnisse zu identifizieren sowie erfolgverspr e-
chende Verfahrenswege auszutauschen. Darüber hinaus geht es darum, gemeinsam Haltu n-
gen und Forderungen zu formulieren und zum Beispiel gegenüber der B undes- und EU-Ebene
zu kommunizieren.
Dazu geeignet ist das Netzwerk Deutscher Bio -Städte (Netzwerk Bio -Städte. –Gemeinden und
–Landkreise). Dieses befindet sich derzeit im Aufbau und Darmstadt bietet sich hier die G e-
legenheit, sich in einer Frühphase ein zubringen und zu profilieren.
Kooperationskommunen sind derzeit Nürnberg, München, Freiburg, Augsburg, Ingolstadt,
Heidelberg, Lauf a.d. Pegnitz, Stuttgart, Karlsruhe, Bremen und Hamburg.
- 4 -
Es wird empfohlen, dem Netzwerk beizutreten und eine gemeinsame Erklärung der Partner
(Entwurf s. Anlage) mitzuzeichnen.
Zugleich bietet sich mittels des nationalen Bio -Städte-Netzwerks die Möglichkeit, auch die
internationale Vernetzung und Zusammenarbeit zu intensivieren. Existent ist hier ausg ehend
von Italien ber eits eine Städtegruppe namens „Città del Bio“. Die Städte Nürnberg und Turin
haben die Aufgabe übernommen, diese Gruppe zu erweitern und auf eine europäische Ebene
zu heben. Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Nürnberg, hat die Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt ausdrücklich eingeladen, sich an diesen European Organic Cities Network von seiner
Gründung an zu beteiligen.
Aufgrund der fachlichen und personellen Nähe zwischen den beiden Initiativen und ang e-
sichts der außer Frage stehenden Sinnhaftigkeit europ äischer Vernetzung und Zusammena r-
beit, wird empfohlen, diesen Vo rschlag anzunehmen.
Wahrgenommen wird die Netzwerkarbeit vom Oberbürgermeister bzw. auf Fachebene vom
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung. Konkrete Projekte vor Ort werden in bewährter
Weise dezernats - und ämterübergreifend organisiert.
Darmstadt, den 22.12.2015
Dez. I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
anlage 1
8784 Zeichen
KOOPERATIONSVEREINBARUNG des Netzwerkes Bio -Städte, -Gemeinden und — Landkreise Präambel / Ziele der Zusammenarbeit Die ökologische Landwirtschaft, weiterverarbeitende Bio-Betriebe, der Bio-Handel und der damit verbundene Konsum stehen für praktizierte Nachhaltigkeit, insbeson- dere wenn hierbei auf kurze Transportwege, Saisonalität und faire Geschäfts- und Handelsbeziehungen geachtet wird. Zudem sind Bio-Lebensmittel ein wichtiges Element einer modernen, gesunden Ernährung. Die Bio-Branche ist eine Wachs- tumsbranche mit hervorragenden ökonomischen Perspektiven. Die Bio -Städte, -Gemeinden und -Landkreise setzen sich zum Ziel, den Ökoland- bau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und regionaler Wertschöpfung verstärkt zu fördern. Mittelfristig soll auch die Verwendung weiterer ökologischer und fair gehandelter Bio-Produkte (z.B. Textilien, Naturkosmetik), möglichst mit kurzen Transportwegen, vorangebracht werden. Bei der Lebensmittelbeschaffung für öffentliche Einrichtungen, Veranstaltungen und Märkte räumen die Bio -Städte, -Gemeinden und -Landkreise den Bio-Lebensmitteln Vorrang ein. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen setzen sie auf gesunde Bio-Lebensmittel. Über vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen werden private Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits, aber auch Großverbraucher, wie Betriebskantinen und Cateringunternehmen andererseits angesprochen, um sie für eine nachhaltige Lebensweise und gesunde Ernährung zu gewinnen. Darüber hinaus unterstützen die Bio - Städte, - Gemeinden und - Landkreise im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Bio-Branche über Einzelprojekte und vernetzen Unternehmen, Organisationen und weitere Akteure. Sie fördern dadurch Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche. Die Bio -Städte, -Gemeinden und -Landkreise streben eine Vernetzung auf natio- naler Ebene an. Vom Erfahrungsaustausch, von gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten sollen die beteiligten Kommunen in besonderer Weise profitieren. Sie wollen der kommunalen Kompetenz zur Förderung des Ökolandbaus sowie beim Einsatz und Verbrauch von Bio-Produkten ein stärkeres politisches Gewicht ver- schaffen. Darüber hinaus kooperieren die Bio -Städte, -Gemeinden und -Landkreise mit dem europäischen Städteverbund „Cittä del Bio“, sind offen für Kooperationen mit sonstigen europäischen Bio-Städten und tragen zum Aufbau eines flächendeckenden Netzwerkes von Bio-Städten in Europa bei. Dies soll dem Ökologischen Landbau auf europäischer Ebene einen entscheidenden Schub geben. Kooperationsvereinbarung $1 Kooperationspartner 1) (2) 82 Die GründungspartnerInnen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Bio-Städte und Gemeinden“ sind der Anlage zu dieser Vereinbarung zu ent- nehmen. Der kommunalen Arbeitsgemeinschaft können bundesdeutsche Städte, Gemeinden und Landkreise beitreten. Eine Kooperation mit Kommunen aus weiteren Staaten ist möglich. Gemeinsamer Auftrag N) (2) (3) Die zeichnenden Städte, Gemeinden und Landkreise sehen es als gemein- samen Auftrag, die Bio-Branche (Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Öko-Texti- lien) zu fördern. Bio-Städte und Gemeinden 1. haben einen entsprechenden Ratsbeschluss 2. verfolgen selbst definierte Ziele 3. setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten um, und 4. benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson Die Bio-Städte und Gemeinden bündeln die kommunale Kompetenz und wir- ken darauf hin, dass sich die staatliche Förderpolitik wesentlich stärker auf die Bio-Branche und entsprechende Kooperationsprojekte fokussiert, und agrar- politische und wirtschaftspolitische Maßnahmen enger mit den kommunalen Aktivitäten verzahnt werden. Zur Zielerreichung vereinbaren die KooperationspartnerInnen eine Zusammenarbeit zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Lösungsan- sätze, Akquisition von Fördermitteln und Durchführung gemeinsamer Pro- jekte und öffentlichkeitswirksamer Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten soll dem Anliegen des Netzwerkes ein höheres politisches Gewicht verliehen werden. Dazu gilt es, möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise für das Netzwerk zu gewinnen. 83 Kooperationsfelder (1) Die Kooperationsfelder umfassen 1. die Entwicklung gemeinsamer Strategien, Aktionen, Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen in städtischen Einrichtungen (wie z.B. Kanti- nen, in der Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Schulver- pflegung), bei städtischen Veranstaltungen und Märkten, unter Ausgewogenheit von pflanzlichen und tierischen Produkten Betreuung bestehender Unternehmen aus der Bio(lebensmittel) branche sowie Förderung der Neuansiedlung solcher Unter- nehmen 2. die Bevorzugung von Biobetrieben bei der Neuverpachtung landwirt- schaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum, sofern keine sach- lichen oder rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe sprechen 3. die Durchführung konzertierter Öffentlichkeitskampagnen mit dem Ziel, eine breite Bevölkerungsschicht und Betriebe der Außer-Haus-Verpfle- gung, wie z. B. Betriebskantinen, Catering - Unternehmen und die lo- kale und regionale Gastronomie zur Umstellung auf nachhaltige Bio- Produkte zu bewegen 4. die gemeinsame politische Einflussnahme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene für eine Agrar- und Verbraucherpolitik, die sich nach ökologischen und sozialen Kriterien richtet 5. die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Städteverbund „Cittäa del Bio“ 6. die Kooperation bei der Umstellung des Kommunalen Beschaffungs- wesens in Bereichen, in denen biologische und fair gehandelte Alter- nativen gegeben sind 7. die gegenseitige Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln zur Umsetzung der zu den Kooperationsfeldern formulierten Ziele (2) Beiallen unter Abs. 1 aufgeführten Vorhaben bleiben die für die Netzwerk- Mitglieder geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (wie beispielsweise das Beihilfe-, Wettbewerbs- und Vergaberecht) unberührt. 84 Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft und Aufgaben der Geschäftsstelle 1) (2) (3) (4) (5) (6) 85 Jede(r) KooperationspartnerIn benennt eine Stelle bzw. Ansprechperson für sämtliche Fragen der Zusammenarbeit nach dieser Kooperationsver- einbarung. Die zeichnenden Kooperationspartner führen in der eigenen Kommune Aktivitäten und Projekte im Sinne von $ 3 durch und berichten im Zwei-Jah- res-Turnus über die geplanten und durchgeführten Vorhaben. Die Außenpräsentation des Netzwerkes übernehmen jeweils zwei Personen (SprecherInnen) mit politischem Amt für die Dauer von zwei Jahren. Die SprecherInnen werden auf einem Netzwerktreffen benannt. Die Geschäftsstelle übernimmt eine der Kommunen, die die Kooperationsver- einbarung unterzeichnet hat, für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäfts- stelle wird, zusammen mit den Sprecherlnnen, auf einem Netzwerktreffen be- nannt. Zweimal im Jahr findet im Wechsel ein Netzwerktreffen bei einem der KooperationspartnerInnen statt, auf dem die gemeinsamen Aktivitäten fest- gelegt werden. Die Organisation der Netzwerktreffen sowie die Umsetzung der dort getroffenen Beschlüsse erfolgt durch die Geschäftsstelle. Bei Bedarf werden Arbeits- oder Projektgruppen eingerichtet. In einem im Zwei-Jahres-Turnus von der Geschäftsstelle zu erstellenden Rechenschaftsbericht werden die gemeinsamen Projekte, Aktionen und Ver- anstaltungen dargestellt. Finanzierung 1) (2) Jede(r) Kooperationspartnerln trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst. Laufende Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle werden vom ge- schäftsführenden Netzwerk-Mitglied getragen. Kostenerstattungen erfolgen nicht. Die finanzielle Beteiligung an der Netzwerkarbeit ist freiwillig und erfolgt aktions- bzw. projekt-bezogen. 86 Anderung der Kooperationsvereinbarung, Mitgliedschaft (1) Änderungen der Kooperationsvereinbarung bedürfen der 2/3-Mehrheit der Kooperationspartner. (2) _Jedefr) Kooperationspartnerin kann zum Ende eines Monats aus dem Netz- werk austreten. Der Austritt ist mit einem Vorlauf von 3 Monaten der Geschäftsstelle in Schriftform mitzuteilen. (3) Nach einer Änderung der Kooperationsvereinbarung nach Absatz 1 ist ein Austritt ohne Fristeinhaltung möglich. (4) Der Beitritt neuer Kooperationspartnerinnen in das Netzwerk bedarf der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. 87 Inkrafttreten Diese Kooperationsvereinbarung ist in der Fassung vom 22.11.2013 von den in der Anlage aufgeführten Kommunen (Gründungsmitglieder) unterzeichnet worden und tritt am ...... in Kraft. Anlage Gründungsmitglieder des „Netzwerkes Bio-Kommunen“ Stand: Februar 2014 . Augsburg . Freiburg . München Nürnberg . Heidelberg Lauf / Pegnitz . Stuttgart 277? non Rum.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0577
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00