1114/2024
Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 1 Stellungnahme der Schulkonferenz
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Protokoll zur Schulkonferenz vom 12.12.2023 Deutzer Gymnasium Schaurtestraße Ort: Schule, Raum C114 Zeit: 19:00 - 21:20 Uhr Protokollführer: Elternseite Anwesende: Schulleitung: Die Vertreter der Lehrer/innen, der Schüler/innen und Eltern sind vollständig anwesend. Die Schulkonferenz ist beschlussfähig. Die Anwesenheitsliste wird als Anlage zu diesem Protokoll genommen. Punkt 4 zur Zügigkeit am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße (zusätzlich neuer TOP): Frau informiert die Mitglieder der Schulkonferenz über die Rückkehr der Schule zur Zweizügigkeit aufgrund von G9 voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027. Eine Beibehaltung der bisherigen Dreizügigkeit lässt sich aufgrund des begrenzten Raumangebotes am Schaurte nicht darstellen. Frau erläutert in diesem Zusammenhang die Umstände, die zur seinerzeiYgen Erweiterung auf die Dreizügigkeit zum 01.08.18 geführt haben. In der Vergangenheit wurde gegenüber dem zuständigen Dezernat in der Bezirksregierung die Beibehaltung der Dreizügigkeit seitens der Schulleitung vorgetragen. Frau trägt de n Schulkonferenzmitgliedern die seinerzeiYge Sachverhaltsdarstellung vor. Folgender Passus, der bereits im Vorfeld an den Schulträger kommuniziert wurde, wird vorgelesen: Aus mehreren Gründen betrachten wir eine Zweizügigkeit als sehr kri8sch: Das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße konnte in den letzten Jahren hohe Anmeldezahlen verzeichnen. Eine Klassenstärke von Schülerinnen und Schülern musste leider in den letzten zwölf Jahren immer wieder abgewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass sich diese Situa8on aufgrund guter Lernbedingungen, was auch den Bereich der Digitalisierung betriK, einer insgesamt guten AusstaLung und einer sehr guten Erreichbarkeit auch in ZukunM nicht ändern wird. Außerdem gehört das Deutzer Gymnasium Schaurtestraße zu den wenigen offenen Ganztagsschulen und wird alleine deshalb von einer bes8mmten Elternklientel f ür ihre Kinder ausgewählt. Als offene Ganztagsschule bietet die Schule eine echte Alterna8ve im Veedel Deutz zur Thusneldastraße, das den geschlossenen Ganztag anbietet. Eine Zweiz ügigkeit würde besonders auch Herausforderungen für die Oberstufe bedeuten, denn weniger Schüler:innen in der Oberstufe würde zu Einschränkungen hinsichtlich der Fächerwahl führen. Diese Gründe wurden weit im Voraus bereits mit Unterst ützung des Dezernenten Herrn kommuniziert. Die Schulkonferenz spricht sich einsImmig dafür aus, an einer Dreizügigkeit festzuhalten und die Stellungnahme an die Verantwortlichen der Schulentwicklungsplanung weiterzulei ten.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1114/2024 Freigabedatum 19.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), das Deutzer Gymnasium, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 von derzeit drei auf zukünftig zwei Züge in der Sekundarstufe I sowie von derzeit fünf auf zukünftig drei Züge in der Sekundarstufe II zu reduzieren. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 ab- bauend ab dem 5. Schuljahr umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) per DE 1114/2024/1 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Das Deutzer Gymnasium, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 wird ak- tuell mit drei Zügen in der SEK I und fünf Zügen in der SEK II geführt. Die Rückkehr zum Bil- dungsgang G9 ist für die Schule aufgrund der Raumsituation nur darstellbar, wenn sie in ihrer Zügigkeit reduziert wird. Die schulrechtliche Änderung muss daher zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. (1) Hintergrund Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße aufgrund der stadtweiten Bedarfe an Gymnasialplätzen von zwei Zügen auf drei Züge in der Sekundarstufe I und von drei Zügen auf fünf Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. Dieser Beschluss basierte noch auf der Situ- ation des G8-Bildungsganges. Dafür wurden auch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Er- weiterungsbaumaßnahmen (Fertigstellung in unterschiedlichen Bauabschnitten zwischen 2011 und 2014), fußend auf dem damaligen G9 - Raumprogramm für zwei Züge, für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der Beschluss zur Kapazitätsaus- weitung zum Schuljahr 2017/18 geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleich- zeitig längerfristig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unterrichtsangebote, wenn überhaupt, eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisie- ren zu können. Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich, die Änderung der Zügig- keit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Schulplätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen. Durch die Errichtung des Gymnasiums an der Brügelmannstraße entstehen woh- nortnah neue Schulplätze, mit denen der Entfall der Plätze am Gymnasium Schaurtestraße kompensiert werden können. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung der Zügigkeit des Gymnasiums Schaurtestraße unter der Maßnahmennummer 1- GY-1 (ehemals M11a) geführt. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungsent- wicklung und des Elternwahlverhaltens kontinuierlich geprüft, ob das vorhandene Schulangebot die Nachfrage nach Gymnasialplätzen abbilden kann. Dabei erfolgt neben der stadtweiten Per- spektive auch eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile und Planungsregionen. Beim Stadtbezirk Innenstadt wird dabei auch berücksichtigt, dass dieser traditionell aufgrund der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit aus den benachbarten Stadtbezirken zur ge- samtstädtischen Versorgung mit Schülerplätzen beiträgt. Auf dieser Basis werden die Raumbedarfe für aktuell zu planende Schulsanierungen oder bau- liche Ergänzungen ermittelt. 3 Bestand: Zum Schuljahr 2023/2024 ist das im Stadtteil Deutz liegende städtische Gymnasium in der Zü- gigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadt- teil Standort SEK I SEK II Züge SI Kapazität Ø 27 Kapazität Ø 29 Züge SII Kapazität Ø 19,5 Deutz Schaurtestraße 1 3 81 87 5 97,5 Im Schuljahr 2022/23 wurden rund 700 Schüler*innen an diesem Schulstandort geführt, zum Schuljahr 2023/24 sind es rund 705 Schüler*innen. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wurden an dem Gymnasium (im Bildungsgang G8) je drei Ein- gangsklassen in der Sekundarstufe I gebildet. Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 neun Gymnasien verortet, die insgesamt über 33 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insgesamt 957 Schulplätze in den Ein- gangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte verfügen. Von den Gym- nasien sind acht in städtischer Trägerschaft und werden ergänzt durch ein 4-zügiges Gymna- sium des Erzbistums. Im Stadtbezirk Innenstadt stehen nach der aktuellen Einschätzung im Rahmen der Schulent- wicklungsplanung 2023 rund 20-22 Züge der Schulform Gymnasium für die Bedarfe aus den umliegenden Stadtbezirke zur Verfügung. Prognose der Schülerzahlentwicklung: Zur Prognose des Bedarfs an Gymnasialplätzen wird in Szenarien betrachtet, wie sich geplante Maßnahmen in der jeweiligen Planungsregion auf die Bedarfslage auswirken. Für den Stadtbezirk Innenstadt sind im Rahmen der Stärkungspakete (Vgl. Vorlage 3904/2022) zum Schuljahr 2025/26 folgende Maßnahmen vorgesehen: Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) Gymnasium Neustadt/Nord aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zü- gen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) Durch die vorgesehenen neuen Gymnasien im Stadtbezirk Innenstadt vergrößert sich die Zahl der verfügbaren Gymnasialplätze. Unter Berücksichtigung der neu entstehenden Züge und der Zügigkeitsreduzierung des Gym- nasiums Schaurtestraße zeigt die Kalkulation, dass in den Jahren ab 2025/26 dennoch die Nachfrage nach Gymnasialplätzen sowohl im Bereich Deutz als auch stadtweit gedeckt werden kann. Perspektivisch stehen im Stadtbezirk Innenstadt dann 41 Züge in der Sekundarstufe I und somit 1.149 Schulplätze in den Eingangsklassen nach maximalem Klassenbildungswert zur Verfügung. Dies ist mit verschiedenen Facetten sowohl in der Vorlage „Sammelbeschluss zur schulrechtli- chen Änderung mehrerer Gymnasien gemäß § 81 Schulgesetz NRW „ (4030/2022, Anlage Teil- schulentwicklungsplanung Gymnasien) dargestellt worden als auch in der Schulentwicklungs- planung Köln 2023. Mit den ab 2025/26 bestehenden Zügigkeiten lässt sich stadtweit der er- wartete Bedarf decken. 4 (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Im Zuge einer baulichen Erweiterung sind die vorhandenen Raumkapazitäten des Gymnasiums Schaurtestraße auf das damals aktuelle Raumprogramm für ein Gymnasium mit zwei Zügen in der SEK I und drei Zügen in der SEK II (G9) ausgerichtet worden. Im Jahr 2014 wurden die letzten Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten fertig gestellt. Bei der Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2017/2018 konnten keine räumlichen Ergänzun- gen vorgenommen werden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits festgestellt, dass soweit in Bezug auf § 79 Schulgesetz (Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulge- bäude) ein Ermessensspielraum besteht und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln die grundsätz- liche Sollvorgabe für den Raumbestand darstellt, die Raumsituation am Gymnasium Schaur- testraße bei einer 3/5-Zügigkeit maximal die unterste Grenze des Ermessensspielraums dar- stellen kann. Auch die Bezirksregierung wies im Rahmen der Genehmigung der Zügigkeitserweiterung vom 09.03.2017 auf die beengte Raumsituation und den Bedarf einer regelmäßigen Überprüfung hin. Verschiedene Standortprüfungen in den vergangenen Jahren haben eine bauliche Erweiterung, um das Raumprogramm für ein 3/5-zügiges Gymnasium (G9) zu erfüllen, ausgeschlossen. Die erforderlichen Möglichkeiten auf dem Grundstück bestehen nicht. Zwar lassen sich laut schulfachlicher Einschätzung an einem Gymnasium mit 3/5 Zügen die pädagogischen Anforderungen besser abbilden, jedoch lässt sich die Umsetzung von G9 am Standort Schaurtestraße nur durch die Rückkehr zur 2/3-Zügigkeit realisieren. Es ist daher festzustellen, dass eine Baumaßnahme am Standort Schaurtestraße zur Erfüllung des Raumprogramms für ein 3/5-zügiges Gymnasium nicht möglich ist. Auch eine Inanspruch- nahme von Grundstücksflächen an nahegelegenen Standorten wurde seitens des Schulträgers geprüft und als nicht sinnvoll erachtet. Im Bereich der Unterrichtsräume gibt es für das Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 noch einen zusätzlichen Bedarf, der jedoch bereits zum Schuljahr 2027/28 durch die fortschreitende Redu- zierung ausgewachsen sein wird. Zur Überbrückung dieser Spitze im Klassenraumbedarf wurde bereits im Einvernehmen mit der Schule eine Lösung zur Sicherstellung des G9-Betriebes ge- funden. Eine Containeranlage am nahegelegenen Standort Gotenring kann zum Schuljahr 2026/27 vorübergehend für die Bereitstellung der notwendigen Räume genutzt werden. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Bei Änderungen ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu beteiligen. Bereits im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) hat die Schulkonferenz des Gymnasiums Schaurtestraße im De- zember 2023 zu der geplanten Zügigkeitsreduzierung ihrer Schule Stellung genommen. Die Schulkonferenz sprach sich einstimmig dafür aus, an der Dreizügigkeit festzuhalten und be- gründete dies mit einer hohen Nachfrage, den Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung so- wie pädagogischen Faktoren (siehe Anlage). Im Jahr 2023 fanden Gespräche zwischen Schulträger, Schule und Bezirksregierung bezüglich der Schulplatzsituation am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße statt. Der Schulträger erörterte hier die Raum- und Grundstückssituation. (5) Personalkosten Sekretariat Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u. a. nach der Schulform sowie der Si- cherstellung einer Grundversorgung. Sofern bei einer Zügigkeitsreduzierung nicht schon durch die Gewährung der Grundversorgung eine mögliche Einsparung aufgeht, kann diese nachhaltig 5 erst nach abgeschlossener Umsetzung erreicht werden, bei Gymnasien somit nach neun Jah- ren. Aktuell liegt der Stellenbedarf für das Schulsekretariat des Gymnasiums Schaurtestraße rechnerisch nur mit 7,5 Wochenstunden über der Grundversorgung. Büroarbeitsplatz Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weiter genutzt wer- den können. Hausmeister*innenstelle(n) Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungs- fläche. Die schulrechtliche Änderung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen Schulhausmeister*innenstelle des Gymnasiums. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä- ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge- setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Da aktuell und in den vergangenen Jahren nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler aus be- nachbarten Kommunen das Gymnasium Schaurtestraße besuchen bzw. besucht haben, hat die Änderung der Schule lediglich regionalen Bedeutung. Die Stadt Köln verzichtet daher in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schau- rtestraße 1, 50679 Köln-Deutz zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisato- rischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens ge- zwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schul- jahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausfüh- rung des Beschlusses zur Zügigkeitsreduzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich , die Zügigkeit des Gymnasiums Schaurtestraße aufgrund der Raumsituation zu reduzieren. Mit dieser Vorlage wird der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Reduzierung der Zügigkeit von derzeit drei auf zukünftig zwei Züge in der Sekundarstufe I sowie von derzeit fünf auf zukünftig drei Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 10.06.2024 mit der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stad t Köln zum Beschluss vorzulegen. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren , das bereits im Herbst 2024 mit Informationsmaßnahmen für die Elternschaft beginnt, fest, welche Platzkapazi tät an Gymnasien zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen.
Anlage 2 Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.06.2024
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1114/2024/1 Freigabedatum 25.06.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 zum Schuljahr 2025/26 Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Begründung der Dringlichkeit Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich, die Zügigkeit des Gym- nasiums Schaurtestraße aufgrund der Raumsituation zu reduzieren. Mit dieser Vorlage wird der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Reduzierung der Zügigkeit von derzeit drei auf zukünftig zwei Züge in der Sekundarstufe I sowie von derzeit fünf auf zukünftig drei Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 10.06.2024 mit der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Be- schluss vorzulegen. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das bereits im Herbst 2024 mit Informations- maßnahmen für die Elternschaft beginnt, fest, welche Platzkapazität an Gymnasien zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen. Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), das Deutzer Gymnasium, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 von derzeit drei auf zukünftig zwei Züge in der Sekundarstuf e I sowie von derzeit fünf auf zukünftig drei Züge in der Sekundarstufe II zu reduzieren. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 ab- bauend ab dem 5. Schuljahr umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 2 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. ☒ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 25.06.2024 gez. Hupke Bezirksbürgermeister gez. Leitner 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: (0) Ausgangslage Das Deutzer Gymnasium, Schaurtestraße 1, 50679 Köln-Deutz, Schulnummer 166571 wird ak- tuell mit drei Zügen in der SEK I und fünf Zügen in der SEK II geführt. Die Rückkehr zum Bil- dungsgang G9 ist für die Schule aufgrund der Raumsituation nur darstellbar, wenn sie in ihrer Zügigkeit reduziert wird. Die schulrechtliche Änderung muss daher zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. (1) Hintergrund Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße aufgrund der stadtweiten Bedarfe an Gymnasialplätzen von zwei Zügen auf drei Züge in der Sekundarstufe I und von drei Zügen auf fünf Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. Dieser Beschluss basierte noch auf der Situ- ation des G8-Bildungsganges. Dafür wurden auch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Er- weiterungsbaumaßnahmen (Fertigstellung in unterschiedlichen Bauabschnitten zwischen 2011 und 2014), fußend auf dem damaligen G9 - Raumprogramm für zwei Züge, für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der Beschluss zur Kapazitätsaus- weitung zum Schuljahr 2017/18 geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleich- zeitig längerfristig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unterrichtsangebote, wenn überhaupt, eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisie- ren zu können. Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 ist es erforderlich, die Änderung der Zügig- keit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Schulplätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen. Durch die Errichtung des Gymnasiums an der Brügelmannstraße entstehen woh- nortnah neue Schulplätze, mit dene n der Entfall der Plätze am Gymnasium Schaurtestraße kompensiert werden können. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung der Zügigkeit des Gymnasiums Schaurtestraße unter der Maßnahmennummer 1- GY-1 (ehemals M11a) geführt. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungsent- wicklung und des Elternwahlverhaltens kontinuierlich geprüft, ob das vorhandene Schulangebot die Nachfrage nach Gymnasialplätzen abbilden kann. Dabei erfolgt neben der stadtweiten Per- spektive auch eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile und Planungsregionen. Beim Stadtbezirk Innenstadt wird dabei auch berücksichtigt, dass dieser traditionell aufgrund der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit aus den benachbarten Stadtbezirken zur ge- samtstädtischen Versorgung mit Schülerplätzen beiträgt. Auf dieser Basis werden die Raumbedarfe für aktuell zu planende Schulsanierungen oder bau- liche Ergänzungen ermittelt. Bestand: Zum Schuljahr 2023/2024 ist das im Stadtteil Deutz liegende städtische Gymnasium in der Zü- gigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadt- teil Standort SEK I SEK II Züge SI Kapazität Ø 27 Kapazität Ø 29 Züge SII Kapazität Ø 19,5 Deutz Schaurtestraße 3 81 87 5 97,5 4 1 Im Schuljahr 2022/23 wurden rund 700 Schüler*innen an diesem Schulstandort geführt, zum Schuljahr 2023/24 sind es rund 705 Schüler*innen. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wurden an dem Gymnasium (im Bildungsgang G8) je drei Ein- gangsklassen in der Sekundarstufe I gebildet. Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 neun Gymnasien verortet, die insgesamt über 33 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insgesamt 957 Schulplätze in den Ein- gangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte verfügen. Von den Gym- nasien sind acht in städtischer Trägerschaft und werden ergänzt durch ein 4-zügiges Gymna- sium des Erzbistums. Im Stadtbezirk Innenstadt stehen nach der aktuellen Einschätzung im Rahmen der Schulent- wicklungsplanung 2023 rund 20-22 Züge der Schulform Gymnasium für die Bedarfe aus den umliegenden Stadtbezirke zur Verfügung. Prognose der Schülerzahlentwicklung: Zur Prognose des Bedarfs an Gymnasialplätzen wird in Szenarien betrachtet, wie sich geplante Maßnahmen in der jeweiligen Planungsregion auf die Bedarfslage auswirken. Für den Stadtbezirk Innenstadt sind im Rahmen der Stärkungspakete (Vgl. Vorlage 3904/2022) zum Schuljahr 2025/26 folgende Maßnahmen vorgesehen: Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) Gymnasium Neustadt/Nord aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zü- gen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) Durch die vorgesehenen neuen Gymnasien im Stadtbezirk Innenstadt vergrößert sich die Zahl der verfügbaren Gymnasialplätze. Unter Berücksichtigung der neu entstehenden Züge und der Zügigkeitsreduzierung des Gym- nasiums Schaurtestraße zeigt die Kalkulation, dass in den Jahren ab 2025/26 dennoch die Nachfrage nach Gymnasialplätzen sowohl im Bereich Deutz als auch stadtweit gedeckt werden kann. Perspektivisch stehen im Stadtbezirk Innenstadt dann 41 Züge in der Sekundarstufe I und somit 1.149 Schulplätze in den Eingangsklassen nach maximalem Klassenbildungswert zur Verfügung. Dies ist mit verschiedenen Facetten sowohl in der Vorlage „Sammelbeschluss zur schulrechtli- chen Änderung mehrerer Gymnasien gemäß § 81 Schulgesetz NRW „ (4030/2022, Anlage Teil- schulentwicklungsplanung Gymnasien) dargestellt worden als auch in der Schulentwicklungs- planung Köln 2023. Mit den ab 2025/26 bestehenden Zügigkeiten lässt sich stadtweit der er- wartete Bedarf decken. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Im Zuge einer baulichen Erweiterung sind die vorhandenen Raumkapazitäten des Gymnasiums Schaurtestraße auf das damals aktuelle Raumprogramm für ein Gymnasium mit zwei Zügen in der SEK I und drei Zügen in der SEK II (G9) ausgerichtet worden. Im Jahr 2014 wurden die letzten Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten fertig gestellt. Bei der Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2017/2018 konnten keine räumlichen Ergänzun- gen vorgenommen werden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits festgestellt, dass soweit in 5 Bezug auf § 79 Schulgesetz (Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulge- bäude) ein Ermessensspielraum besteht und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln die grundsätz- liche Sollvorgabe für den Raumbestand darstellt, die Raumsituation am Gymnasium Schaur- testraße bei einer 3/5-Zügigkeit maximal die unterste Grenze des Ermessensspielraums dar- stellen kann. Auch die Bezirksregierung wies im Rahmen der Genehmigung der Zügigkeitserweiterung vom 09.03.2017 auf die beengte Raumsituation und den Bedarf einer regelmäßigen Überprüfung hin. Verschiedene Standortprüfungen in den vergangenen Jahren haben eine bauliche Erweiterung, um das Raumprogramm für ein 3/5-zügiges Gymnasium (G9) zu erfüllen, ausgeschlossen. Die erforderlichen Möglichkeiten auf dem Grundstück bestehen nicht. Zwar lassen sich laut schulfachlicher Einschätzung an einem Gymnasium mit 3/5 Zügen die pädagogischen Anforderungen besser abbilden, jedoch lässt sich die Umsetzung von G9 am Standort Schaurtestraße nur durch die Rückkehr zur 2/3-Zügigkeit realisieren. Es ist daher festzustellen, dass eine Baumaßnahme am Standort Schaurtestraße zur Erfüllung des Raumprogramms für ein 3/5-zügiges Gymnasium nicht möglich ist. Auch eine Inanspruch- nahme von Grundstücksflächen an nahegelegenen Standorten wurde seitens des Schulträgers geprüft und als nicht sinnvoll erachtet. Im Bereich der Unterrichtsräume gibt es für das Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 noch einen zusätzlichen Bedarf, der jedoch bereits zum Schuljahr 2027/28 durch die fortschreitende Redu- zierung ausgewachsen sein wird. Zur Überbrückung dieser Spitze im Klassenraumbedarf wurde bereits im Einvernehmen mit der Schule eine Lösung zur Sicherstellung des G9-Betriebes ge- funden. Eine Containeranlage am nahegelegenen Standort Gotenring kann zum Schuljahr 2026/27 vorübergehend für die Bereitstellung der notwendigen Räume genutzt werden. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Bei Änderungen ist die betroffene Schule nach § 76 SchulG NRW zu beteiligen. Bereits im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) hat die Schulkonferenz des Gymnasiums Schaurtestraße im De- zember 2023 zu der geplanten Zügigkeitsreduzierung ihrer Schule Stellung genommen. Die Schulkonferenz sprach sich einstimmig dafür aus, an der Dreizügigkeit festzuhalten und be- gründete dies mit einer hohen Nachfrage, den Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung so- wie pädagogischen Faktoren (siehe Anlage). Im Jahr 2023 fanden Gespräche zwischen Schulträger, Schule und Bezirksregierung bezüglich der Schulplatzsituation am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße statt. Der Schulträger erörterte hier die Raum- und Grundstückssituation. (5) Personalkosten Sekretariat Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u. a. nach der Schulform sowie der Si- cherstellung einer Grundversorgung. Sofern bei einer Zügigkeitsreduzierung nicht schon durch die Gewährung der Grundversorgung eine mögliche Einsparung aufgeht, kann diese nachhaltig erst nach abgeschlossener Umsetzung erreicht werden, bei Gymnasien somit nach neun Jah- ren. Aktuell liegt der Stellenbedarf für das Schulsekretariat des Gymnasiums Schaurtestraße rechnerisch nur mit 7,5 Wochenstunden über der Grundversorgung. Büroarbeitsplatz Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weiter genutzt wer- den können. 6 Hausmeister*innenstelle(n) Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungs- fläche. Die schulrechtliche Änderung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen Schulhausmeister*innenstelle des Gymnasiums. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä- ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge- setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Da aktuell und in den vergangenen Jahren nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler aus be- nachbarten Kommunen das Gymnasium Schaurtestraße besuchen bzw. besucht haben, hat die Änderung der Schule lediglich regionalen Bedeutung. Die Stadt Köln verzichtet daher in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung des Deutzer Gymnasiums, Schau- rtestraße 1, 50679 Köln-Deutz zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisato- rischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens ge- zwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schul- jahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausfüh- rung des Beschlusses zur Zügigkeitsreduzierung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1114/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.06.2024
- Erstellt
- 26.03.2024 17:09