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0941/2025

Stärkung der Träger zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in Einrichtungen für Geflüchtete

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.29

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4461 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0941/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stärkung der Träger zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in Einrichtungen für 
Geflüchtete  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Ausweitung der Gewaltschutzkoordination in den Objekten des 
Wohnungsamtes für Geflüchtete. Hierbei stehen die Unterbringungseinrichtungen im 
Fokus, die aufgrund der Größe (über 380 Plätze) oder der Ausstattung (Kojen) einen 
besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung des Gewaltschutzkon-
zeptes benötigen. Hierzu werden den beauftragten Trägern zusätzliche Ressourcen 
zur Finanzierung zusätzlicher Stellen zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Integrationsrat 03.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  240.000 € p.a. 
2025/2026 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 17. August 
2023 diverse Maßnahmen zur Stärkung der Ombudsstelle, der Stärkung der Strukturen sowie 
der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteur*innen befristet bis zum 31. Dezember 
2024 beschlossen (AN/1146/2023). 
Darunter fiel auch die Stärkung der Träger durch zusätzliche personelle Ressourcen für die 
Gewaltschutzkoordination. Mit Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2025/2026 (3987/2024) wurden für die Maßnahme „Gewaltschutz plus Om-
budsstelle“ für die Jahre 2025 und 2026 Mittel in Höhe von jährlich 450.000 Euro zur Verfü-
gung gestellt. 
 
In den Jahren 2023/2024 wurden folgende Stellenanteile für den Gewaltschutz bei den Trä-
gern finanziert: 
Herkulesstraße 0,5 Stellenanteil

3 
Ringstraße 0,5 Stellenanteil 
Hardtgenbuscher Kirchweg 0,5 Stellenanteil 
Luzerner Weg 0,5 Stellenanteil 
 
Hierdurch entstanden Aufwendungen von rund 160.000 Euro insgesamt. 
 
Für die Jahre 2025/2026 soll folgende Verteilung erfolgen: 
Herkulesstraße 1 Stelle 
Ringstraße 0,5 Stellenanteil 
Luzerner Weg 0,25 Stellenanteil 
Merianstraße 0,5 Stellenanteil 
Vorgebirgstraße 0,5 Stellenanteil 
Mathias-Brüggen-Straße 0,25 Stellenanteil 
 
Die Unterstützung des Trägers im Objekt Herkulesstraße sollte nach der Ausweitung der Ka-
pazitäten des Objektes auf rund 700 Plätze auch in einer Aufstockung der Gewaltschutzkoor-
dination vor Ort münden. 
Das Objekt Hardtgenbuscher Kirchweg wird nicht mehr belegt und entfällt. Die Nutzung des 
Objektes Luzerner Weg wurde auf 180 Plätze beschränkt. Aufgrund des Standards (Kojen) 
bedarf es jedoch auch hier, wie auch im vergleichbaren Objekt Mathias-Brüggen-Straße, einer 
Unterstützung des vor Ort tätigen Teams durch Gewaltschutzkoordination, wenn auch in ge-
ringerem Maße. In den Objekten Merianstraße und Vorgebirgstraße mit jeweils rund 400 Plät-
zen sollten aufgrund ihrer Größe jeweils eine 0,5 Stelle den vor Ort tätigen Träger unterstüt-
zen. 
 
Für die Jahre 2025/2026 entstehen Aufwendungen von jeweils 240.000 Euro. Über die Ver-
wendung der restlichen Mittel in Höhe von 210.000 Euro jeweils für die Jahre 2025 und 2026 
aus dem politischen Veränderungsnachweis „Gewaltschutz und Ombudsstelle“ wird eine wei-
tere Vorlage erstellt. 
 
Zur Finanzierung dieser Maßnahme stehen in den Jahren 2025 und 2026 entsprechende Auf-
wandsermächtigungen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Woh-
nungswesen, in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (4)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0941/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.06.2025
Erstellt
26.03.2025 09:06