0941/2025
Stärkung der Träger zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in Einrichtungen für Geflüchtete
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
4461 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/562/2 Vorlagen-Nummer 0941/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stärkung der Träger zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in Einrichtungen für Geflüchtete Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Ausweitung der Gewaltschutzkoordination in den Objekten des Wohnungsamtes für Geflüchtete. Hierbei stehen die Unterbringungseinrichtungen im Fokus, die aufgrund der Größe (über 380 Plätze) oder der Ausstattung (Kojen) einen besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung des Gewaltschutzkon- zeptes benötigen. Hierzu werden den beauftragten Trägern zusätzliche Ressourcen zur Finanzierung zusätzlicher Stellen zur Verfügung gestellt. Integrationsrat 03.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 240.000 € p.a. 2025/2026 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 17. August 2023 diverse Maßnahmen zur Stärkung der Ombudsstelle, der Stärkung der Strukturen sowie der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteur*innen befristet bis zum 31. Dezember 2024 beschlossen (AN/1146/2023). Darunter fiel auch die Stärkung der Träger durch zusätzliche personelle Ressourcen für die Gewaltschutzkoordination. Mit Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 (3987/2024) wurden für die Maßnahme „Gewaltschutz plus Om- budsstelle“ für die Jahre 2025 und 2026 Mittel in Höhe von jährlich 450.000 Euro zur Verfü- gung gestellt. In den Jahren 2023/2024 wurden folgende Stellenanteile für den Gewaltschutz bei den Trä- gern finanziert: Herkulesstraße 0,5 Stellenanteil 3 Ringstraße 0,5 Stellenanteil Hardtgenbuscher Kirchweg 0,5 Stellenanteil Luzerner Weg 0,5 Stellenanteil Hierdurch entstanden Aufwendungen von rund 160.000 Euro insgesamt. Für die Jahre 2025/2026 soll folgende Verteilung erfolgen: Herkulesstraße 1 Stelle Ringstraße 0,5 Stellenanteil Luzerner Weg 0,25 Stellenanteil Merianstraße 0,5 Stellenanteil Vorgebirgstraße 0,5 Stellenanteil Mathias-Brüggen-Straße 0,25 Stellenanteil Die Unterstützung des Trägers im Objekt Herkulesstraße sollte nach der Ausweitung der Ka- pazitäten des Objektes auf rund 700 Plätze auch in einer Aufstockung der Gewaltschutzkoor- dination vor Ort münden. Das Objekt Hardtgenbuscher Kirchweg wird nicht mehr belegt und entfällt. Die Nutzung des Objektes Luzerner Weg wurde auf 180 Plätze beschränkt. Aufgrund des Standards (Kojen) bedarf es jedoch auch hier, wie auch im vergleichbaren Objekt Mathias-Brüggen-Straße, einer Unterstützung des vor Ort tätigen Teams durch Gewaltschutzkoordination, wenn auch in ge- ringerem Maße. In den Objekten Merianstraße und Vorgebirgstraße mit jeweils rund 400 Plät- zen sollten aufgrund ihrer Größe jeweils eine 0,5 Stelle den vor Ort tätigen Träger unterstüt- zen. Für die Jahre 2025/2026 entstehen Aufwendungen von jeweils 240.000 Euro. Über die Ver- wendung der restlichen Mittel in Höhe von 210.000 Euro jeweils für die Jahre 2025 und 2026 aus dem politischen Veränderungsnachweis „Gewaltschutz und Ombudsstelle“ wird eine wei- tere Vorlage erstellt. Zur Finanzierung dieser Maßnahme stehen in den Jahren 2025 und 2026 entsprechende Auf- wandsermächtigungen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Woh- nungswesen, in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0941/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.06.2025
- Erstellt
- 26.03.2025 09:06