V/0312/2010
Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte 2010
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Anlage 3 - Einzelveranstaltungen
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Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen im Jahr 2010 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Zuschuss zu einer Einzelveran- staltung Zuschuss 2010 (in €) Zuschuss 2009 (in €) Bemerkun- gen 1 Begräbnisverein Überwasser VaG seit 1880 1 Jubiläumsveranstaltung am 31.07.2010 im Schlossgarten-Cafe (130 Jahre) 500 - Fehlbetrag: 4.100 2 Augustin Wibbelt-Gesellschaft e. V. 5 „Regenbogen über der Appel- baumchaussee“ Symposium aus Anlass des 80. Geburtstages des westfälischen Autors Norbert Jo- hannimloh am 20.03.2010 in der DKV-Residenz, Tibusplatz 500 150,- lfd. Auf- wendungen Fehlbetrag: 1.465,- € 3 Männerquartett Hilaria 8 Kaiser- und Königsball im Oktober 2010 500 150,- lfd. Auf- wendungen 300,- Jubiläum 465,- Königsball Fehlbetrag: 1.850,- € 4 Männerchor Constantia v. 1874 e. V. 10 Weihnachtskonzert am 05.12.2010 in einer Innenstadtkir- che 335 150,- lfd. Auf- wendungen 400-, Konzert Fehlbetrag: 900,- € 5 Verein der Kakteenfreunde 14 14. Kakteen – und Sukkulente- nausstellung vom 13.-16.05.2010 in der Orangerie des Botanischen Gartens 230 255,- für Ausstel- lung in 2008 Fehlbetrag: 460,- € 6 Verein Bürgernetz – büne e. V. 18 Jubiläumsempfang am 30.04.2010 (15 Jahre) 250 - Fehlbetrag: 500,- € 7 Landsmannschaft Schlesien 20 „Landwirtschaft in Schlesien“, Re- ferat - Film - Diskussion am 31.10.2010 im Stadthotel Münster 255 - Fehlbetrag: 510,- € 8 amici musici 26 Semesterabschlusskonzert in der Adventskirche 220 200,- lfd. Aufw. 500,- Konzert Fehlbetrag: 439,- € Anlage 3 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Zuschuss zu einer Einzelveran- staltung Zuschuss 2010 (in €) Zuschuss 2009 (in €) Bemerkun- gen 9 Mozart-Orchester Münster 1882 27 Symphonisches Konzert am 09.07.2010 im Rathaus Münster 500 150,- lfd. Aufw. 500,- Konzert Fehlbetrag: 1.800,- € 10 Kammerorchester ars musica 32 Konzerte am 18.06. und im De- zember 2010 500 150,- lfd. Aufw. 500,- Konzert Fehlbetrag: 2.500,- € 11 Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aasee- markt e. V. 33 Sommerfest am 11.07.2010 in der Zweigstelle der Stadtbücherei im Aaseemarkt 225 - Fehlbetrag: 450,- € 12 Freie Gartenakademie e. V. 39 diverse Abendveranstaltungen vom 21.06. bis 22.08.2010 in der Kleingartenanlage Lange- marckstraße 500 150,- lfd. Auf- wendungen, 500,- Abendver- anstaltung Fehlbetrag: 2.000,- € 13 DJK Grün-Weiß Marathon Münster e. V. 40 1. Sockenparty für Kinder am 15.02.2010 in der Sporthalle der Martin-Luther-Schule 2. Spirit Camp Ultimate Frisbee Youth Tournament am 19./20.06.2010 3. Kaspar trifft den Nikolaus am 10.12.2010 in der Sporthalle der Kreuzschule 4. Jubiläumsveranstaltung mit Band und Sport vom 21.- 24.06.2010 im Wienburgpark (60 Jahre) einschl. Wiedereröff- nung des Marathonplatzes 5. Kindertag am 12.06.2010 500 - Fehlbetrag: 11.201,75 (insgesamt) [im Einzel- nen 251,75, 2.800, 650, 3.500, 4.000] Anlage 3 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Zuschuss zu einer Einzelveran- staltung Zuschuss 2010 (in €) Zuschuss 2009 (in €) Bemerkun- gen 14 Stadtheimatbund Münster e.V. 46 Präsentation auf dem Fest am 19.06.2010 anlässlich des 225- jährigen Jubiläums der Martini- Grundschule (Plattdeutsche Spra- che, Kosten für Sachausgaben) 250 - Beantragt 250 – 300,- € Kostenbetei- ligung 15 Pro Musica Orchester Münster 48 Orchesterkonzert mit tänzerischer Balletteinlage am 27.06.2010 in der Aula des Schillergymnasiums 500 150,- lfd. Aufw. 500,- Konzert Fehlbetrag 1.414,- € 16 Club 68 Münster e. V. - Verein Behinderter und ihrer Freunde 49 40-jähriges Vereinsjubiläum am 17.04.2010 im Paul-Gerhardt- Haus 500 - Fehlbetrag: 1.147,- € 17 Bund der Danziger 54 Vortrag mit Dias oder Film ab Sep- tember 2010 in der Gaststätte „Stuhlmacher“ 25 150,- Ausstellung Fehlbetrag: 50,- € Summe 6.290 Anlage 3
Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte (zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 20.05.2008) 1. Mit diesen Richtlinien zu r Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativ en in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun- gen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinie n sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveran- staltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereini gungen und Initiativen zu fö rdern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Ma ßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Ve rbänden befassen. Die besondere Förde- rungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun- gen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städ tischen Stellen För- derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtli- che Vereine, Verbände und sonstige Verein igungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtum spflege, Gesangvereine), soweit nicht ih- nen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtli- che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Kar- nevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzel fällen auch an Spor tvereine bei aus- schließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen kön- nen auf Antrag mit einem angemessenen Zusc huss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstalt ung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretung en entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 1 Anlage 1 2 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen , die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 Euro nicht unterschreiten und 500,00 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verw endet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Anlage 2 - laufende Aufwendungen
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Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen im Jahr 2010 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Mitglieder (Erw./Jug., laut Antrag) Zuschuss 2009 in EURO Zuschuss 2010 in EURO Bemerkungen 1 Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. 3 58 150 150 2 Polizeichor Münster 1958 e. V. 4 30 150 150 3 Westfälischer Volkstanzkreis Münster-St. Mauritz 6 Keine Angabe 150 150 4 MC „Westfalia“ bei der Bezirksregierung Münster 7 18 150 150 5 Männerquartett Hilaria 8 15 150 150 6 Briefmarkensammlerverein Münster im Bund deutscher Philatelisten 9 280/10 150 150 7 Männerchor Constantia v. 1874 e. V. 10 34 150 150 8 Münsterscher Männergesangverein 11 40/4 150 150 9 Spielmannszug des Schützenvereins Stadtrand-Süd e.V. 12 75/16 150 150 10 Marine-Shanty-Chor e. V. 13 50 150 150 11 Quartettverein „Rheingold“ Münster von 1919 15 22 150 150 12 Chorgemeinschaft der KAB 17 16 150 150 13 Spielmannszug der Schützenbruderschaft Heilig-Geist von 1879 21 12/8 150 150 14 Männerchor Postalia Münster v. 1936 e. V. 22 19 150 150 15 Autofreie Siedlung Weißenburg eV 25 60 150 150 16 amici musici 26 17 150 150 17 Mozart-Orchester Münster 1882 27 30/10 150 150 18 Augustin Wibbelt-Gesellschaft e.V. 30 290 150 150 19 Modelleisenbahnclub Münster 31 73/7 - 150 in 2007: 150 € für lfd. Aufw. Anlage 2 Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Mitglieder (Erw./Jug., laut Antrag) Zuschuss 2009 in EURO Zuschuss 2010 in EURO Bemerkungen 20 Kammerorchester ars musica 32 17 150 150 21 Cäcilia-Chor von 1855 Münster e. V. 34 32 150 150 22 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Münster 1908 e. V. 35 50/15 150 150 23 Verein zur Förderung eines Porzellanmuseums in Münster e. V. 36 40 150 150 24 Villa Vera, Alternatives Wohnen im Alter e. V. 37 30 150 150 25 Freie Gartenakademie e. V. 39 9 150 150 26 Spielmannszug St. Mauritz-Erpho 41 19/11 150 150 27 MGV Mauritz Amicitia v. 1888 e. V. 42 35 150 150 28 Verein zur Förderung der Drogenhilfe e. V. 47 27 150 150 29 Pro Musica Orchester Münster 48 32/4 150 150 30 Erhaltet den Hawerkamp e. V. 50 40 150 150 31 Verein Lichtblick e. V. 51 137 150 150 Summe 4650 Anlage 2
Beschlussvorlage
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V/0312/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2010 Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven erhalten für das Jahr 2010 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der An- lage 2 aufgeführten Beträge. 2. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen werden den in der Anlage 3 aufgeführten Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 aufgeführten Beträge gewährt. 3. Die nachfolgenden Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des Vereinsjubiläums: Pluggendorfer Schützengesellschaft von 1810 e. V. (200-jähriges Jubiläum, 159 Mitglieder davon 5 Jugendliche) 400 € Stadtfanfarenkorps Münster 1960 (50-jähriges Jubiläum, 45 Mitglieder davon 10 Jugendliche) 100 Bund der Historischen Deutschen. Schützenbruderschaft e. V. (50-jähriges Jubiläum, 696 Mitglieder davon 73 Jugendliche) 100 Ev. Familienbildungsstätte (50-jähriges Jubiläum, keine Angaben zur Anzahl der Mitglieder) 100 Eltern helfen Eltern e.V. (25-jähriges Jubiläum, keine Angaben zur Anzahl der Mitglieder) 50 Die drei erstgenannten Vereine erhalten für die Durchführung der Veranstaltungen im Zu- sammenhang mit dem Jubiläum gemäß Ihrer Anträge zusätzlich einen Zuschuss von jeweils 100,- €. Vorlagen-Nr.: V/0312/2010 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-6041 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 05.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0312/2010 4. Folgende Anträge werden abgelehnt: Köcheclub Münsterland e. V. Schachklub Münster 32 e. V. Männerchor Sängerbund Münster von 1897 e. V. Medienforum Münster e. V. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Arbeitskreis Seniorentanz Münster im Bundesverband Seniorentanz e. V. pArt 96 Künstlervereinigung e. V. Jakobsfreunde Münster Universitäts-Tanzsportclub Münster e. V. Kosten/Folgekosten 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 11.990 €, aber keine Folgekosten entstehen. Mittelbereitstellung/Finanzierung 6. Die oben genannten Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2010 12.800 Insgesamt: 12.800 Begründung: I. Ausgangslage Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver- tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. Gemäß Beschluss in der Sitzung am 09.02.2010 hat die Bezirksvertretung Münster-Mitte 12.800,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. - Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen a) Zuschussberechtigung Lt. Ziffer 3 der o. a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit - 3 - V/0312/2010 nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. b) Zuschussberechnung Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50,- € nicht unterschreiten und 500,- € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den Zahlen der Vorjahre. - Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört- liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tier zuchtvereine, Schützenvereine, Karnevals- vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in be- sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezo- genen Aktivitäten gewährt werden. Die Verwaltung ist bei der Berechnung der Zuschüsse wie folgt vorgegangen: Die angegebe- nen Fehlbeträge werden bis zu einer Fehlbetragshöhe von 500,- € mit 50 Prozent des Fehlbe- trages bezuschusst. Übersteigt der angegebene Fehlbetrag 500,- € wird der Betrag bis 500 € zu 50 % und der darüber hinaus gehende Betrag ab 500 € zu einem Drittel bis zum o. g. Höchstbetrag von 500,- € bezuschusst. Der Zuschussbetrag wird ggf. ab-/aufgerundet auf ei- nen durch 5 teilbaren Betrag. Der Höchstbetrag von 500,- € gilt dabei für jeden Antragsteller und nicht für jede Einzelveranstaltung. - Zuschüsse zu Jubiläen Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt wer- den. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zu- schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtli- nien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschreiten soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Aktivitäten und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. II. Erstmalige Antragstellung Folgende Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen haben in diesem Jahr erstmalig seit 2007 einen Zuschussantrag an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet: Begräbnisverein Überwasser VaG seit 1880 (1) Es wird ein Zuschuss zum 130-jährigen Ju biläum und zur Jubiläumsveranstaltung am 31.07.2010 im Schlossgarten beantragt. Der Verein ist eine Sterbekasse und gewährt beim Tod eines Mitglieds ein Sterbegeld. Pluggendorfer Schützengesellschaft von 1810 e. V. (2) Es wird ein Zuschuss zum 200-jährigen Jubiläum beantragt, das vom 07. bis 09.05.2010 an der Friedrichsburg gefeiert wird. Zweck des Vere ins ist u. a. die Pflege des Schießsports, die Jugendpflege zur Förderung des Nachwuchses und die Altenbetreuung. - 4 - V/0312/2010 Köcheclub Münsterland e. V. (16) Es wird ein Zuschuss zum 25. Laurentiustag (bundesweite Veranstaltung zum Tag der Köche 2010) am 14.08.2010 im Rathausinnenhof. Der Köcheklub Münsterland e. V. ist als Berufs- fachverein ein Zweigverein des Verbandes der Köche Deutschlands e. V. Die wichtigste Auf- gabe des Vereins ist die Durchführung von Wettbewerben und Fort- und Weiterbildungsmaß- nahmen für Auszubildende und Köche. Verein Bürgernetz – büne e. V. (18) Es wird ein Zuschuss zum 15-jährigen Jubiläum und Jubiläumsempfang am 30.04.2010 am Verspoel 7/8 beantragt. Der Vereinszweck fördert die Volksbildung und Kultur, indem er u. a. die Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien stärkt, die Bevölkerung schult und auf Chancen und Risiken der neuen Technologie hinweist sowie die Errichtung und den Betrieb eines lokalen Bürgernetzes bewirkt. Schachklub Münster 32 e. V. (19) Der Verein beantragt einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen. Ziel des Vereins ist die Förderung des Schachsports. Landmannschaft Schlesien (20) Es wird ein Zuschuss zur Veranstaltung am 31.10.2010 im Stadthotel beantragt. Die Lands- mannschaft hat laut Satzung die Aufgabe, die gemeinschaftlichen Interessen der Schlesier durch verschiedene Aktivitäten wahrzunehmen. Medienforum Münster e. V. (24) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Das Medienforum unterstützt seit 1986 die Beteiligung von Münsteranern am Bürgerfunk im Lokalradio. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (28) Es wird ein Zuschuss zur Eröffnungsfeier der Moschee nach dem Umbau beantragt. Aufgabe des Vereins ist u. a. die Integration der muslimischen Mitbürger zu fördern. Evangelische Familienbildungsstätte e. V. (29) Es wird ein Zuschuss zum 50-jährigen Bestehen der Ev. Familienbildungsstätte e. V. bean- tragt. Sie trägt zur Gestaltung und Unterstützung von Familien und Eltern als ein Teil des Ju- gendhilfesystems bei. Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aaeseemarkt e. V. (33) Es wird ein Zuschuss zum Sommerfest am 11.07.2010 beantragt. Zweck des Vereins ist u. a. die ideelle Unterstützung der Stadtbücherei und tätige Mithilfe zur Aufrechterhaltung des Bü- chereibetriebes. Arbeitskreis Seniorentanz Münster im Bundesverband Seniorentanz e. V. (38) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Der Verein als Teil des Bundes- verbands Seniorentanz e. V. verfolgt das Ziel, älteren Menschen Aktivitäten mit gleichzeitig musischem, sozialem und motorischem Anspruch zu bieten. Gemäß der Zielsetzung bildet er Tanzleiter nach eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aus. pArt 96 Künstlervereinigung e. V. (43) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und zu zwei Einzelveranstaltungen in der Galerie an der Bahnhofstraße beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist die Förderung der Kunst von Jugendlichen und Erwachsenen sowie des Kultur- und Internationalen Künst- leraustausch. Sitz des Vereins ist nach der Satzung Albachten. - 5 - V/0312/2010 Jakobsfreunde Münster (44) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Tra- dition des Jakobspilgerns zu pflegen und besonders in Münster zu verankern. Dazu soll u. a. ein Pilgerzentrum realisiert werden, in dem Pilger beherbergt werden können und der Pilger- gedanke gelebt werden kann. Universitäts-Tanzsportclub Münster e. V. (45) Es wird ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen beantragt. Zweck des Vereins laut Satzung ist die Förderung und Pflege des Amateurtanzsports und die Wahrung des ideellen Charakters insbesondere im Umfeld des Hochschulsports der Universität Club 68 Münster e. V. Verein Behinderter und ihrer Freunde (49) Es wird ein Zuschuss zum 40-jährigen Jubiläum und zur Feier des Vereinsjubiläums am 17.04.2010 beantragt. Der Zweck des Vereins laut Satzung ist u. a. Kenntnisse über die Le- bensumstände Behinderter zu vermitteln, sich für die Eingliederung Behinderter und um die Mitwirkung Behinderter in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einzusetzen. Stadtfanfarenkorps Münster 1960 e. V. (52) Es wird ein Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum beantragt. Das Stadtfanfarenkorps trägt sei- nen Namen seit dem Hauptausschussbeschluss 1961 und dient der Freude der Bürgerinnen und Bürger an Musik und Unterhaltung. Eltern helfen Eltern e. V. (53) Es wird ein Zuschuss zum 25-jährigen Jubiläum beantragt. Zweck des Vereins ist die Informa- tion und Beratung für Elterninitiativen im Bereich der Kindertagesbetreuung, Platzbörse für Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, Neugründung von Kindergruppen, Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher und Eltern. Bund der Historischen Dt. Schützenbruderschaft e. V. (55) Es wird zu Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum beantragt. Der Bund widmet sich insbesonde- re der Jugendpflege, dem Schießsport, dem Fahnenschwenken und –schlagen sowie der Pflege des Brauchtums. III. Ablehnungen Köcheclub Münsterland e. V. (16) Es handelt sich um einen berufsständischen Verein. Eine ausgesprochene Bezirksbezogen- heit des Vereins liegt nicht vor. Die Ausrichtung des Vereins und seine Aktivitäten, insbeson- dere diese bundesweite Veranstaltung, erstrecken sich weit über den Stadtbezirk hinaus. Die Verwaltung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. Schachklub Münster 32 e. V. (19) Der Verein erhält jährlich einen Zuschuss aus den Mitteln des Stadtsportbundes, der Gelder aus dem Sportetat verwaltet. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Rege- lung rechtfertigen. Männerchor Sängerbund Münster von 1897 e. V. (23) Die Einzelveranstaltung findet im Stadtteil Amelsbüren im Stadtbezirk Hiltrup statt. Die regel- mäßigen Proben werden im Stadtbezirk Südost abgehalten. Aus diesem Grund ist eine Zu- schussgewährung aus den Mitteln des Stadtbezirks Mitte nicht möglich. - 6 - V/0312/2010 Medienforum Münster e. V. (24) Der Verein erhält jährlich einen Zuschuss aus dem Kulturetat zu den Betriebskosten. Nach Zif- fer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausge- schlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (28) Der Vereinszweck und das Thema der Veranstaltung sind inhaltlich im Bereich der Integration verortet. Dafür gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten (Integrationsrat, Haushaltsmittel im Feld Migration/Integration des Sozialdezernates). Der Verein hat eine Zuschusszusage vom Sozialamt erhalten. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirks- vertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen. Arbeitskreis Seniorentanz Münster im Bundesverband Seniorentanz e. V. (38) Der Arbeitskreis ist gesamtstädtisch organisiert. Im Antrag wird als Bezug zum Stadtbezirk angegeben, dass die Stadtmitte der Ort für die zentralen Fortbildungen sei. Einen festen Be- zug zum Stadtbezirk über eine Geschäftsstelle und/oder einen regelmäßigen Proben- oder Veranstaltungsort gibt es nicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag wegen fehlender Bezirksbezogenheit abzulehnen. pArt 96 Künstlervereinigung e. V. (43) Der Verein hat seinen Sitz nicht im Stadtbezirk Mitte (s. oben). Dies ändert auch die Ausstel- lungsmöglichkeit an der Bahnhofstraße nicht. Die Veranstaltungen, zu denen ein Zuschuss beantragt wird, stehen im Kontext mit den Städt epartnerschaften Monastir und Kristiansand. Die Künstler kommen aus den beiden Partnerstädten. Grundsätzlich stehen städtische Mittel für diesen Zweck zur Verfügung. Nach den Richtlinien reicht die Möglichkeit einer Förderung durch eine andere städtische Stelle (vgl. Ziffer 2, 3. Absatz) aus, um einen Antrag abzulehnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen. Jakobsfreunde Münster (44) Es handelt sich um eine Initiative, die sich in der Gründung befindet. Eine ausgesprochene Bezirksbezogenheit liegt nicht vor. Die Ausrichtung des Vereins und seine Aktivitäten erstre- cken sich weit über den Stadtbezirk hinaus. Es geht darum Münster, aber nicht den Stadtbe- zirk als Station des Jakobswegs bekannt zu machen. Bezüge zum Stadtbezirk, wie Wohnort der Vorsitzenden oder die derzeitige Anlaufstelle im Kirchfoyer (Salzstraße) führen zu einer keiner anderen Bewertung. Die Verwaltung schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren. Universitäts-Tanzsportclub Münster e. V. (45) Der Verein ist in diesem Jahr dem Stadtsportbund (SSB) beigetreten und erhält nach den in- ternen Richtlinien im Jahr des Beitritts keinen Zuschuss. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer an- deren städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird bzw. die Möglichkeit einer Förderung durch eine andere städtische Stelle (vgl. Ziffer 2, 3. Absatz) gegeben ist. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. Die Sport-/Trainingsangebote sind außerhalb des Stadtbezirks. Hinweis zu den Jubiläen der Vereine Begräbnisverein Überwasser VaG seit 1880 (1), Verein Bürgernetz – büne e. V. (18), DJK Grün-Weiß Marathon Münster (40), Club 68 Münster e. V. Verein Behinderter und ihrer Freunde (49): - 7 - V/0312/2010 Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, als Entscheidungskriterium festzuhalten und daher keinen Zuschuss zum Jubiläum zu gewäh- ren. In allen Fällen wird ein Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung gewährt, da es sich um Vereine handelt, deren Mittelpunkt im Stadtbezirk Mitte liegt. IV. Übersicht über die bereitgestellten Mittel für Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- Mitte (Beschlusspunkte 1- 3) zur Verfügung stehende Mittel 12.800,00 € Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 4.650,00 € Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 6.290,00 € Zuschüsse zu Jubiläen 1.050,00 € Noch zur Verfügung stehende Mittel (auf der Basis der Beschlussempfehlung) ----------------- 810,00 € gez. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1: Richtlinien Anlage 2: laufende Aufwendungen Anlage 3: Einzelveranstaltungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bahnhofstraße
- Salzstraße
- Schlossgarten
- Tibusplatz 500
- Verspoel 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0312/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37