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2022/0083

Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 14.03.2022

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Punkt 11: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und  
18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0083) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und FDP

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Punkt 6: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und  
18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0083) 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der 
Stadtverordneten-versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion Die Linke.  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und UFFBASSE

2022/0083

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0083 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield  Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und  
18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 14.03.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – 
Für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Griesheim 
östlich der Flughafenstraße, mit den Flurstücken Flur 117, Flurstück Nr. 1/7, 2, 3, und der 
Eberhardtstraße mit den Flurstücken, Flur 116 Nr. 13/2 und 14/1 (Abb. 1, Seite 4), ist im 
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield  
Griesheim – aufzustellen, mit dem Ziel einer gewerbliche Nachnutzung im Plangebiet zu 
ermöglichen. 
 
2. Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield 
Griesheim – 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für

- 2 - 
einen Teilbereich (s. Abb. 2, Seite 5) zu ändern (18. Änderung des Flächennutzungsplans  
– Ehem. Airfield Griesheim –). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0083 vom 14.03.2022: 
 
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans W 67 befindet sich im Westen von 
Darmstadt unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Griesheim. Es handelt sich um ein 
Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim und steht im Eigentum der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA). Für dieses Gebiet gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan.  
Um Planungsrecht für die Nachnutzung des Gebietes der BImA in ein Gewerbegebiet zu 
schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 
 
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die westlich angrenzende Flughafenstraße, die 
bereits in der Gemarkung Griesheim liegt. Nach Osten hin trennen die Autobahn mit dem 
„Darmstädter Kreuz“ und der Waldbestand das Gebiet von dem übrigen Siedlungsgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Norden grenzt das Areal an ein Gewerbegebiet der Stadt 
Griesheim, im Süden befinden sich Wiesenflächen sowie die Start- und Landebahnen des 
ehemaligen „August-Euler- Flugplatzes“, die noch mit einzelnen Gebäuden der früheren 
Flugplatznutzung (Towergebäude etc.) bestückt und dem Außenbereich zuzuordnen sind.  
 
Die bisherigen Nutzungen als Flugplatz sind durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte 
nicht mehr gegeben. Die BImA beabsichtigt nun eine Umnutzung des Areals in ein 
Gewerbegebiet, in dem unter anderem ein Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion 
(ETZ) entstehen soll. Das ETZ umfasst mehrere Baukörper (z.B. Schießanlage, Trainingshalle 
und ETZ-Gebäude) sowie eine Außentrainingsfläche und beansprucht den westlichen Teil des 
Planungsgebietes mit einer Fläche von ca. 2,5 ha. Im Plangebiet sind mehrere Gebäude 
vorhanden, die mit der Flugplatznutzung in einem Zusammenhang standen. Bis auf einen 
denkmalgeschützten Hangar sollen alle Gebäude abgebrochen werden. 
 
Aufgrund der allgemein steigenden Nachfrage nach Gewerbeflächen soll neben dem ETZ im 
östlichen Teil des Plangebiets ein Gewerbegebiet als Gewerbeflächenpotenzial festgesetzt 
werden. Die Erschließung des Plangebiets, die wie bisher über die Flughafenstraße auf 
Griesheimer Gemarkung erfolgt, ist mit der Gemeinde Griesheim abgestimmt und auf 
Verwaltungsebene vorbereitet, so dass die Erschließung als gesichert gilt. Für eine notwendige 
innere Erschließung im Plangebiet können entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 
getroffen werden.  
 
Nachhaltigkeit soll zu einem Leitmotiv des Gewerbegebietes werden. Auf einem hohen 
Standard sollen energiesparende und ressourcenschonende Qualitäten sichergestellt werden. 
Es wird angestrebt, dass Gebäude im Effizienzhaus Plus-Standard mit Photovoltaikanlagen auf 
allen Dachflächen sowie mit Dach- und Fassadenbegrünung errichtet werden, ebenso sollen 
nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen. 
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren für einen Teilbereich des Plangebietes zu ändern.

- 4 - 
Zu 1: 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 – Ehem. Airfield Griesheim –  (ohne Maßstab) 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – umfasst die 
Flurstücke Flur 117, Nr. 1/7, 2, und 3 sowie die Flurstücke der Verkehrsfläche 
(Eberhardtstraße), Flur 116 Nr. 13/2 und 14/1 (s. Abb. 1). Das Plangebiet hat insgesamt eine 
Größe von ca. 7,2 ha. 
 
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – soll Planungsrecht für das geplante 
Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion (ETZ) und weitere gewerbliche Nutzungen 
geschaffen werden.

- 5 - 
 
Zu 2: 
 
Abb. 2 : Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
18.  Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –  (ohne Maßstab) 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Fläche als 
Gewerbefläche sowie eine Teilfläche des Plangebietes in einer Größe von ca. 2,1 ha als 
„Waldfläche“ dargestellt. Für die dargestellte Waldfläche bzw. Teilfläche hiervon soll die 
Entwicklung zu einer gewerblichen Baufläche im Verfahren geprüft werden.  
Zur Ermittlung des Änderungsumfangs des Flächennutzungsplans ist die Erstellung einer 
entsprechenden Nutzungs- und Biotopkartierung erforderlich, mit welcher ermittelt werden 
soll, ob die ausgewiesene Fläche als Waldfläche zu werten ist und welche 
Kompensationsmaßnahmen ggf. benötigt werden. Erst auf Grundlage dieser Bewertung soll 
das endgültige Entwicklungsziel für die dargestellte Waldfläche gefunden werden.  
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung in Teilbereichen nicht entspricht und die 
Entwicklung des Bebauungsplanes W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 
BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert 
werden. Die Darstellung ist je nach Entwicklungsziel für die dargestellten „Waldflächen“ in 
„Gewerbliche Bauflächen“ zu ändern. 
 
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan der 
Wissenschaftsstadt im Bereich der Gemarkungsgrenze zur Stadt Griesheim nicht den aktuell 
gültigen Grenzverlauf darstellt. Hintergrund dieser Abweichung ist, dass nach Wirksamkeit des 
Flächennutzungsplans im Jahr 2006 eine Grenzänderung zwischen der Stadt Griesheim und 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt stattfand. In Folge dieser Grenzänderung kamen neue 
Flächen zum Stadtgebiet Darmstadt hinzu, jedoch wurden auch Flächen vom Stadtgebiet 
Gewerbegebiet 
Stadt Griesheim

- 6 - 
Darmstadt an die Stadt Griesheim abgetreten. Das Regierungspräsidium und das Hessische 
Ministerium des Inneren und für Sport hatte diese Grenzregulierung in Kraft gesetzt.  
 
Abb. 3: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Darstellung der 
Grenzregulierung Juni 2007 zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (rote 
Strichlinie) (ohne Maßstab) 
 
Ein entsprechendes Änderungsverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der 
Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2009 (s. Vorlage-Nr. 2009/0152) zur 2. Änderung 
des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.3 – Neuer Grenzverlauf Griesheim – 
eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren ruht seitdem, sodass der aktuell rechtswirksame 
Flächennutzungsplan noch den Grenzverlauf vor der Grenzregulierung darstellt.  
 
Für den Bereich des Geltungsbereichs der 18. Änderung des Fläch ennutzungsplans  bedeutet 
dies, dass am westlichen Rand des Geltungsbereichs heute die Gemarkungsgrenze zur Stadt 
Griesheim anders verläuft (s.a. Abb. 3). 
 
Das Verfahren zur 18. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden die Aufstellungsbeschlüsse zum 
Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – und zur 18. Änderung des 
Flächennutzungsplans  – Ehem. Airfield Griesheim – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt 
gemacht. 
 
 
Der Dezernent III: 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 108
TOP 6
TOP 7
TOP 11
TOP 10

Orte (2)

  • Flughafenstraße
  • Eberhardtstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0083
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00