2022/0083
Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss)
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Punkt 11: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0083) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE und FDP
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Punkt 6: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0083) Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadtverordneten-versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und UFFBASSE
2022/0083
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.03.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0083
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Aufstellungsbeschluss) und
18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 14.03.2022
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim –
Für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Griesheim
östlich der Flughafenstraße, mit den Flurstücken Flur 117, Flurstück Nr. 1/7, 2, 3, und der
Eberhardtstraße mit den Flurstücken, Flur 116 Nr. 13/2 und 14/1 (Abb. 1, Seite 4), ist im
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield
Griesheim – aufzustellen, mit dem Ziel einer gewerbliche Nachnutzung im Plangebiet zu
ermöglichen.
2. Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield
Griesheim –
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für
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einen Teilbereich (s. Abb. 2, Seite 5) zu ändern (18. Änderung des Flächennutzungsplans
– Ehem. Airfield Griesheim –).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0083 vom 14.03.2022:
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans W 67 befindet sich im Westen von
Darmstadt unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Griesheim. Es handelt sich um ein
Teilgebiet des ehemaligen Airfield Griesheim und steht im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA). Für dieses Gebiet gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan.
Um Planungsrecht für die Nachnutzung des Gebietes der BImA in ein Gewerbegebiet zu
schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die westlich angrenzende Flughafenstraße, die
bereits in der Gemarkung Griesheim liegt. Nach Osten hin trennen die Autobahn mit dem
„Darmstädter Kreuz“ und der Waldbestand das Gebiet von dem übrigen Siedlungsgebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Norden grenzt das Areal an ein Gewerbegebiet der Stadt
Griesheim, im Süden befinden sich Wiesenflächen sowie die Start- und Landebahnen des
ehemaligen „August-Euler- Flugplatzes“, die noch mit einzelnen Gebäuden der früheren
Flugplatznutzung (Towergebäude etc.) bestückt und dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Die bisherigen Nutzungen als Flugplatz sind durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte
nicht mehr gegeben. Die BImA beabsichtigt nun eine Umnutzung des Areals in ein
Gewerbegebiet, in dem unter anderem ein Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion
(ETZ) entstehen soll. Das ETZ umfasst mehrere Baukörper (z.B. Schießanlage, Trainingshalle
und ETZ-Gebäude) sowie eine Außentrainingsfläche und beansprucht den westlichen Teil des
Planungsgebietes mit einer Fläche von ca. 2,5 ha. Im Plangebiet sind mehrere Gebäude
vorhanden, die mit der Flugplatznutzung in einem Zusammenhang standen. Bis auf einen
denkmalgeschützten Hangar sollen alle Gebäude abgebrochen werden.
Aufgrund der allgemein steigenden Nachfrage nach Gewerbeflächen soll neben dem ETZ im
östlichen Teil des Plangebiets ein Gewerbegebiet als Gewerbeflächenpotenzial festgesetzt
werden. Die Erschließung des Plangebiets, die wie bisher über die Flughafenstraße auf
Griesheimer Gemarkung erfolgt, ist mit der Gemeinde Griesheim abgestimmt und auf
Verwaltungsebene vorbereitet, so dass die Erschließung als gesichert gilt. Für eine notwendige
innere Erschließung im Plangebiet können entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan
getroffen werden.
Nachhaltigkeit soll zu einem Leitmotiv des Gewerbegebietes werden. Auf einem hohen
Standard sollen energiesparende und ressourcenschonende Qualitäten sichergestellt werden.
Es wird angestrebt, dass Gebäude im Effizienzhaus Plus-Standard mit Photovoltaikanlagen auf
allen Dachflächen sowie mit Dach- und Fassadenbegrünung errichtet werden, ebenso sollen
nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren für einen Teilbereich des Plangebietes zu ändern.
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Zu 1:
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (ohne Maßstab)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – umfasst die
Flurstücke Flur 117, Nr. 1/7, 2, und 3 sowie die Flurstücke der Verkehrsfläche
(Eberhardtstraße), Flur 116 Nr. 13/2 und 14/1 (s. Abb. 1). Das Plangebiet hat insgesamt eine
Größe von ca. 7,2 ha.
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – soll Planungsrecht für das geplante
Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion (ETZ) und weitere gewerbliche Nutzungen
geschaffen werden.
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Zu 2:
Abb. 2 : Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – (ohne Maßstab)
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Fläche als
Gewerbefläche sowie eine Teilfläche des Plangebietes in einer Größe von ca. 2,1 ha als
„Waldfläche“ dargestellt. Für die dargestellte Waldfläche bzw. Teilfläche hiervon soll die
Entwicklung zu einer gewerblichen Baufläche im Verfahren geprüft werden.
Zur Ermittlung des Änderungsumfangs des Flächennutzungsplans ist die Erstellung einer
entsprechenden Nutzungs- und Biotopkartierung erforderlich, mit welcher ermittelt werden
soll, ob die ausgewiesene Fläche als Waldfläche zu werten ist und welche
Kompensationsmaßnahmen ggf. benötigt werden. Erst auf Grundlage dieser Bewertung soll
das endgültige Entwicklungsziel für die dargestellte Waldfläche gefunden werden.
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung in Teilbereichen nicht entspricht und die
Entwicklung des Bebauungsplanes W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2
BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert
werden. Die Darstellung ist je nach Entwicklungsziel für die dargestellten „Waldflächen“ in
„Gewerbliche Bauflächen“ zu ändern.
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan der
Wissenschaftsstadt im Bereich der Gemarkungsgrenze zur Stadt Griesheim nicht den aktuell
gültigen Grenzverlauf darstellt. Hintergrund dieser Abweichung ist, dass nach Wirksamkeit des
Flächennutzungsplans im Jahr 2006 eine Grenzänderung zwischen der Stadt Griesheim und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt stattfand. In Folge dieser Grenzänderung kamen neue
Flächen zum Stadtgebiet Darmstadt hinzu, jedoch wurden auch Flächen vom Stadtgebiet
Gewerbegebiet
Stadt Griesheim
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Darmstadt an die Stadt Griesheim abgetreten. Das Regierungspräsidium und das Hessische
Ministerium des Inneren und für Sport hatte diese Grenzregulierung in Kraft gesetzt.
Abb. 3: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Darstellung der
Grenzregulierung Juni 2007 zwischen der Stadt Griesheim und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (rote
Strichlinie) (ohne Maßstab)
Ein entsprechendes Änderungsverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2009 (s. Vorlage-Nr. 2009/0152) zur 2. Änderung
des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.3 – Neuer Grenzverlauf Griesheim –
eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren ruht seitdem, sodass der aktuell rechtswirksame
Flächennutzungsplan noch den Grenzverlauf vor der Grenzregulierung darstellt.
Für den Bereich des Geltungsbereichs der 18. Änderung des Fläch ennutzungsplans bedeutet
dies, dass am westlichen Rand des Geltungsbereichs heute die Gemarkungsgrenze zur Stadt
Griesheim anders verläuft (s.a. Abb. 3).
Das Verfahren zur 18. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden die Aufstellungsbeschlüsse zum
Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – und zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Der Dezernent III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Flughafenstraße
- Eberhardtstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0083
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.03.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00