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A-R/0011/2011

Schülerticket für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, finanziell ermöglichen

Antrag an den Rat 09.02.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.02.2011, TOP 29.10

Originalantrag

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Originalantrag

3573 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2011 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, 
 
einen Regelungs- und Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, mit dem Kindern und 
Jugendlichen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und die 
noch keinen Anspruch auf Leistungen im Umfang des 
SGB XII  haben, der kostenfreie 
Erwerb des Schülertickets ermöglicht wird. 
 
 
Begründung: 
 
Ab 2010 gibt es nun das neue Schülerticket. 9,90 Euro kostet es pro Monat für die etwa 
9.000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II, denen die Stadt die Fahrt zur 
Schule und zurück bezahlt: Für sie ersetzt die neue Karte das bislang kostenlose 
Schulwegticket. 19,90 Euro zahlen die Schülerinnen und Schüler, die die Fahrt mit dem 
Schulbus selbst zahlen müssen.  
 
Das beschlossene Schülerticket sieht für Münsterpass-Bezieherinnen und Bezieher einen 
Eigenanteil vor. Die Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
beziehen, können allerdings auch diesen Eigenanteil nicht aufbringen, da sie einen 
reduzierten Regelsatz gegenüber den SGB II- und SGB XII-Leistungsbezieherinnen und -
bezieher erhalten. Mobilität ist darin gar nicht vorgesehen. 
 
In Münster leben 256 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (vgl. Geschäftsbericht des Sozialamts). Die Sätze 
hierfür liegen deutlich  unter denen der Regelsatzleistungen nach dem SGB II in SGB XII. 
Zudem sind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit über 10 Jahren 
nicht angepasst worden. Dies bedeutet für Asylsuchende faktisch eine weitere 
Reduzierung ihrer Kaufkraft  gegenüber der Sozialhilfe in diesem Zeitraum um weitere  
35%. 
 
Die seit 1. November 1993 unveränderten Grundleistungsbeträge nach § 3 I und II 
AsylbLG werden mit den seit 1. Juli 2009 geltenden Regelleistungen nach dem SGB II/XII 
verglichen, die - auch für Deutsche - maßgeblich sind für das Arbeitslosengeld II, für die 
Sozialhilfe sowie für die Leistungen nach § 2 AsylbLG. Am deutlichsten fällt die Kürzung 
bei den 6-jährigen Kindern aus, für die die nach dem SGB II/XII maßgebliche Regelsatz-
VO aufgrund des einsetzenden Schulbedarfs - anders als das AsylbLG - bereits die 
nächsthöhere Bedarfsstufe anerkennt. 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Schülerticket für Kinder und 
Jugendliche, die Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, 
finanziell ermöglichen“ 
 
08.02.2011

Allein-
stehende HA bis 5 J. HA 6 J. HA 7 bis 13 J.  HA ab 14 J. zwei Partner  
ab 18 J. 
SGB II / XII 359,- € 215,- € 251,- € 251,- € 287,- € 323,- + 323,- € 
AsylbLG § 3 I 
+ II 224,97 € 132,93 € 132,93 € 178,95 € 199,40 € 199,40 + 224,97 
€ 
Kürzung in % 37,33 % 38,17 % 47,04 % 28,71 % 30,52 % 34,31 % 
 
Das sind bei den 0-6 jährigen gerade einmal 4,47 Euro am Tag für alles, was das Leben 
erfordert (Essen, Trinken, Kleidung, Spielzeug, Pflege, Pampers etc.), bei den 
7-13jährigen liegt der Betrag bei unter 6 Euro. 
 
 
 
gez. Jutta Möllers     gez. Stefan Kubel 
gez. Hery Klas     gez. Jörn Möltgen 
gez. Gisela Holtz     gez. Carsten Peters 
gez. Helga Bennink      gez. Anne Naegels 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen    gez. Stephan Hense  
gez. Tim Rohleder     gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Annette Kemper     gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Otto Reiners     gez. Gerhard Joksch

Beratungsverlauf (1)

16.02.2011 Rat
TOP 29.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0011/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37