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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Euskirchen Durchsetzung der Sperrung der Rheinstraße zwischen der Kernstadt Euskirchen und dem Ortsteil Euenheim

Beschlussvorlage 12/2022 vom 15.02.2022

Stand: Am 15.02.2022 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 15.02.2022

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 4.1. Ergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltungen

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