Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Euskirchen Durchsetzung der Sperrung der Rheinstraße zwischen der Kernstadt Euskirchen und dem Ortsteil Euenheim
Beschlussvorlage 12/2022 vom 15.02.2022
Stand: Am 15.02.2022 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltungen.
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Dokumente
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Beschlussvorlage (Anlage 2 Schwellenposition)
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Beschlussvorlage (Anlage 1 Bürgereingabe)
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Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Euskirchen Durchsetzung der Sperrung der Rheinstraße zwischen der Kernstadt Euskirchen und dem Ortsteil Euenheim)
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Beratungsverlauf
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