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230675

Gewährung eines Pauschalzuschusses an den „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (2023/2024)

Beschlussvorlage 04.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Sitzung am 26.04.2023, TOP 5.7

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

5265 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
230675 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
Gewährung eines Pauschalzuschusses an den 
„Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband 
Bonn e.V. (2023/2024) 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Dem „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (DKSB) 
wird zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, für das Kin-
der- und Jugendtelefon, das Familientelefon und „Die Nummer gegen 
Kummer“ für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 37.412,54 
€ und für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 39.233,77 € 
gewährt. 
 
Begründung 
Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Bonn, engagiert sich seit mehr 
als fünfzig Jahren für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen 
in Bonn. Heranwachsende, Familien, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte 
erhalten; unabhängig von Konfession oder Herkunft, Hilfe und Unterstützung. 
Dabei setzt sich der DKSB mit unterschiedlichen Angeboten für die Verbesse-
rung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ein. 
Das Kinder- und Jugendtelefon 
Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein niederschwelliges Beratungs- und Hilfs-
angebot mit hohem Bekanntheitsgrad. 
Kinder sind heute in vielen Fällen auf sich allein gestellt; zunehmend arbeiten 
beide Elternteile und es fehlt immer häufiger ein Ansprechpartner, dem die jun-
gen Menschen ihre Erlebnisse, Sorgen und Nöte anvertrauen können. Gleich-
zeitig steigt der allgemeine Druck auf Kinder und Jugendliche sowohl in der 
Schule als auch im privaten Rahmen. Immer mehr Kinder und Jugendliche lei-
den nachhaltig unter dem zunehmenden Leistungsdruck. Auch Konflikte mit 
Eltern oder in jungen Paarbeziehungen oder Gewalt in Gruppen (Mobbing) las-
ten stark auf diesem Personenkreis. 
Das Kinder- und Jugendtelefon bietet diesen Kindern und Jugendlichen eine 
Seite 1 von 3

Seite 2  
 
 
——
wichtige und vor allem auch niederschwellige Möglichkeit, sich jemandem an-
zuvertrauen und Lösungswege mit kompetenten, geschulten Gesprächspart-
nern zu erarbeiten. Dies gilt sowohl für "alltägliche" Sorgen als auch für akute 
Krisensituationen. 
Eine schnelle, unbürokratische Erstberatung ist sichergestellt, eine Weiterver-
mittlung an professionelle Einrichtungen erfolgt bei Bedarf. Damit erfüllt das 
Kinder- und Jugendtelefon eine wichtige Funktion im System der Bonner Ju-
gendhilfe, insbesondere im Frühwarnsystem. 
"Die Nummer gegen Kummer", besteht seit über vierzig Jahren. Die telefoni-
sche Beratung, montags bis freitags, ist kostenfrei. Die Fragen und Probleme 
der jungen Ratsuchenden werden vertraulich und bei Bedarf anonym behan-
delt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Bewälti-
gung ihrer Beratungstätigkeit eine Supervision. 
Familientelefon 
Der Familiennotruf wird von Eltern, Angehörigen oder Pädagogen mit Frage-
stellungen zur Kindererziehung im weitesten Sinn in Anspruch genommen. Der 
Beratungsbedarf beim Familiennotruf wächst ständig weiter. Problemlagen sind 
dabei insbesondere Fragen im Hinblick auf Umgangsrecht/Sorgerecht, Erzie-
hung, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Missbrauch und Mobbing in der 
Schule. Beratungsbedarf gibt es auch bezgl. Entlastungsangeboten (z.B. 
Hausaufgabenhilfe, Tagesbetreuung etc.). 
Allgemeine Lobbyarbeit 
Der DKSB setzt sich für die Stärkung von Kindern ein. Ihre Fähigkeiten sollen 
gefördert werden, sie sollen gehört und ernst genommen werden. Aktiv wendet 
sich der Kinderschutzbund gegen Benachteiligung, Diskriminierung und Aus-
grenzung nicht nur von Kindern; sondern aller Menschen. 
Der Kinderschutzbund Bonn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Amt für Kinder, 
Jugend und Familie, aber auch mit anderen Einrichtungen eng vernetzt zu-
sammen. Die Fortführung der bisherigen Förderung wird aus der Sicht des Am-
tes für Kinder, Jugend und Familie zum Wohl der Bonner Kinder und Jugendli-
chen ausdrücklich befürwortet. 
Nur so ist die Beibehaltung dieses unverzichtbaren Angebotes für eine Vielzahl 
Hilfesuchender zu gewährleisten. 
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Produktgruppe  Produktgruppenbe-
zeichnung 
Produkt Produktbezeichnung 
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb 
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonstige Einrich-
Seite 2 von 3

Seite 3  
 
 
——
tungen freier Träger 
 
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) 
 
 Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
37.412,54 EUR 151000603/ 
731000 
2023   
Einzahlungen /  
Erträge 
     
Haushaltsbelastung 
jährlich 
37.412,54 EUR     
 
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) 
 
 Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
39.233,77 EUR 151000603/ 
731000 
2024   
Einzahlungen /  
Erträge 
     
Haushaltsbelastung 
jährlich 
39.233,77 EUR     
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

26.04.2023 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
230675
Typ
Beschlussvorlage
Datum
04.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40