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Gewährung eines Pauschalzuschusses an den „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (2023/2024)
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Sammeldokument öffentlich
5265 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
230675
Die Oberbürgermeisterin
——
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Pauschalzuschusses an den
„Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband
Bonn e.V. (2023/2024)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (DKSB)
wird zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, für das Kin-
der- und Jugendtelefon, das Familientelefon und „Die Nummer gegen
Kummer“ für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 37.412,54
€ und für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 39.233,77 €
gewährt.
Begründung
Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Bonn, engagiert sich seit mehr
als fünfzig Jahren für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen
in Bonn. Heranwachsende, Familien, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte
erhalten; unabhängig von Konfession oder Herkunft, Hilfe und Unterstützung.
Dabei setzt sich der DKSB mit unterschiedlichen Angeboten für die Verbesse-
rung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ein.
Das Kinder- und Jugendtelefon
Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein niederschwelliges Beratungs- und Hilfs-
angebot mit hohem Bekanntheitsgrad.
Kinder sind heute in vielen Fällen auf sich allein gestellt; zunehmend arbeiten
beide Elternteile und es fehlt immer häufiger ein Ansprechpartner, dem die jun-
gen Menschen ihre Erlebnisse, Sorgen und Nöte anvertrauen können. Gleich-
zeitig steigt der allgemeine Druck auf Kinder und Jugendliche sowohl in der
Schule als auch im privaten Rahmen. Immer mehr Kinder und Jugendliche lei-
den nachhaltig unter dem zunehmenden Leistungsdruck. Auch Konflikte mit
Eltern oder in jungen Paarbeziehungen oder Gewalt in Gruppen (Mobbing) las-
ten stark auf diesem Personenkreis.
Das Kinder- und Jugendtelefon bietet diesen Kindern und Jugendlichen eine
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wichtige und vor allem auch niederschwellige Möglichkeit, sich jemandem an-
zuvertrauen und Lösungswege mit kompetenten, geschulten Gesprächspart-
nern zu erarbeiten. Dies gilt sowohl für "alltägliche" Sorgen als auch für akute
Krisensituationen.
Eine schnelle, unbürokratische Erstberatung ist sichergestellt, eine Weiterver-
mittlung an professionelle Einrichtungen erfolgt bei Bedarf. Damit erfüllt das
Kinder- und Jugendtelefon eine wichtige Funktion im System der Bonner Ju-
gendhilfe, insbesondere im Frühwarnsystem.
"Die Nummer gegen Kummer", besteht seit über vierzig Jahren. Die telefoni-
sche Beratung, montags bis freitags, ist kostenfrei. Die Fragen und Probleme
der jungen Ratsuchenden werden vertraulich und bei Bedarf anonym behan-
delt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Bewälti-
gung ihrer Beratungstätigkeit eine Supervision.
Familientelefon
Der Familiennotruf wird von Eltern, Angehörigen oder Pädagogen mit Frage-
stellungen zur Kindererziehung im weitesten Sinn in Anspruch genommen. Der
Beratungsbedarf beim Familiennotruf wächst ständig weiter. Problemlagen sind
dabei insbesondere Fragen im Hinblick auf Umgangsrecht/Sorgerecht, Erzie-
hung, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Missbrauch und Mobbing in der
Schule. Beratungsbedarf gibt es auch bezgl. Entlastungsangeboten (z.B.
Hausaufgabenhilfe, Tagesbetreuung etc.).
Allgemeine Lobbyarbeit
Der DKSB setzt sich für die Stärkung von Kindern ein. Ihre Fähigkeiten sollen
gefördert werden, sie sollen gehört und ernst genommen werden. Aktiv wendet
sich der Kinderschutzbund gegen Benachteiligung, Diskriminierung und Aus-
grenzung nicht nur von Kindern; sondern aller Menschen.
Der Kinderschutzbund Bonn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie, aber auch mit anderen Einrichtungen eng vernetzt zu-
sammen. Die Fortführung der bisherigen Förderung wird aus der Sicht des Am-
tes für Kinder, Jugend und Familie zum Wohl der Bonner Kinder und Jugendli-
chen ausdrücklich befürwortet.
Nur so ist die Beibehaltung dieses unverzichtbaren Angebotes für eine Vielzahl
Hilfesuchender zu gewährleisten.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonstige Einrich-
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——
tungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
37.412,54 EUR 151000603/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
37.412,54 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
39.233,77 EUR 151000603/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
39.233,77 EUR
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 230675
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40