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4206/2019

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.12.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.01.2020, TOP 6.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8548 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/150/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4206/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
Sportausschuss 23.01.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Anfrage der SPD:  
Städtebauinvestitionsprogramm 2020 – keine Förderung von „Starke Veedel – starkes Köln„ 
(AN/1577/2019) 
Zum Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung Köln für das Städtebauinvestitionsprogramm 2020 
hat die SPD-Fraktion fünf Fragen gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:  
Frage 1:  
Welche Auswirkungen hat die Nichtberücksichtigung der o.g. Maßnahmen auf die Umsetzung 
des Programms „Starke Veedel – starkes Köln“? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Stadt Köln befindet sich im Austausch mit dem Land NRW zum Einplanungsantrag der Bezirksre-
gierung. Ziel ist es, für die größeren baulichen Maßnahmen, insbesondere Platz an St. Adelheid und

2 
 
Rochusplatz, Bewilligungen zum STEP 2020 zu erwirken, damit diese Maßnahmen möglichst ohne 
zeitliche Verzögerungen in die Umsetzung gehen können.  
Sollten keine Bewilligungen seitens der Bezirksregierung Köln (BR Köln) für die eingereichten För-
deranträge ausgesprochen werden, hat dies zunächst nur eine bewilligungstechnische Verzögerung 
von bis zu einem Jahr zur Folge. Die Stadt Köln wird die Maßnahmen in diesem Falle für das nächste 
Stadterneuerungsprogramm erneut zur Förderbeantragung vorsehen. Entsprechend der Bauzeiten-
pläne der einzelnen Projekte kann es dadurch maßnahmenbezogen zu Verzögerungen kommen. Vgl. 
hierzu auch Frage 2 
 
Frage 2 
Ist es zutreffend, dass die Stadtverwaltung gleich mehrere Maßnahmen/Projekte nur mit Priori-
tät B zur Förderung angemeldet hat? Wenn ja, warum? Was unternimmt die Stadtverwaltung, 
um für alle Maßnahmen/Projekte für das Jahr 2020 doch noch eine Förderpriorität A zu errei-
chen? 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat keine Prioritäteneinstufung nach A und B vorgenommen. Vielmehr ist diese Ein-
stufung durch die BR Köln zum Einplanungsantrag 2020 nach folgenden Kriterien vorgenommen 
worden: 
 
A = Förderung in 2020 
B = grundsätzlich förderfähig, aber aus Budgetgründen keine Förderung in 2020 
C  = nicht bewilligungsreif oder nicht förderfähig  
Von der Verwaltung sind qualifizierte und bewilligungsreife Förderanträge zum STEP 2020 erstellt 
und eingereicht worden. Die städtischen Förderanträge haben durch die BR Köln die Priorität „A“ und 
„B“ erhalten. Die Maßnahme „Spielplatz Hafenpark in Deutz“ i. R. des Investitionspaktes „Soziale In-
tegration im Quartier NRW 2020“ hat durch die BR Köln die Prioritätsstufe „C“ erhalten. Hierzu liegen 
der Verwaltung noch keine Informationen vor. Auf die von der BR Köln zum Einplanungsantrag vor-
genommene Priorisierung hat die Verwaltung keinen Einfluss. 
Zu den eingereichten Förderantragstellungen war die Verwaltung von der BR Köln - wegen des all-
jährlich limitierten Fördermittelbudgets - aufgefordert, einen eigenen Priorisierungsvorschlag zu erstel-
len. Dies erfolgte nach Gruppen, in denen die städtebaulichen Projekte von „Starke Veedel – Starkes 
Köln“ eine hohe Priorität erhielten. Gleichwohl wurden diese Projekte bisher nicht berücksichtigt. Die 
in diesem Verwaltungsvorschlag mit der hohen Priorität 1 und 2 eingestuften Fördermaßnahmen hat-
ten ein Gesamtzuschussvolumen von 25,06 Mio. €. Die in dieser Anfrage aufgeführten investiven 
Baumaßnahmen waren Bestandteil dieser Prioritätenmeldung.  
Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, befindet sich die Verwaltung im Austausch mit dem Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zum Einplanungsantrag der BR Köln. Ziel ist 
es, insbesondere für die größeren baulichen Maßnahmen Bewilligungen zum STEP 2020 zu erwir-
ken, damit diese Maßnahmen möglichst ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden können. 
 
Frage 3  
Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass es ihr erneut nicht gelungen ist, für Köln ei-
nen dem Einwohneranteil an der Bevölkerung des Regierungsbezirks entsprechenden Anteil 
an den Städtebauinvestitionsmitteln zu akquirieren (ca. 24 %)? 
Antwort der Verwaltung:  
Es liegt nicht im Einflussbereich der Verwaltung einen dem Einwohneranteil an der Bevölkerung des 
Regierungsbezirks entsprechenden Anteil an den Städtebauinvestitionsmitteln zu erhalten. Bei der 
Verteilung der Städtebaufördermittel handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes, auf die 
dem Grunde und der Höhe nach kein Anspruch besteht. Hier bedarf es gemeinsamer Anstrengungen

3 
 
der Politik und der Verwaltung auf allen Ebenen, um eine höhere Fördermittelzuteilung für die Stadt 
Köln erreichen zu können. 
Das diesjährige zum STEP 2020 von der Verwaltung beantragte Gesamtzuschussvolumen für Städ-
tebauinvestitionsmittel beläuft sich auf insgesamt rd. 26,4 Mio. €. Gemessen am für die Priorität „A“ 
vorgesehenen Gesamtvolumen von rd. 94,4 Mio. € für den Regierungsbezirk Köln beträgt das städti-
sche Antragsvolumen somit 28 %. 
 
Frage 4   
Welche Konsequenzen, die zum Ziel haben, alle erforderlichen Fördermittel für die Sozialräu-
me zu akquirieren, folgen daraus für bestehende Abläufe in der Verwaltung? 
Antwort der Verwaltung:  
Wie zur Frage 3 bereits ausgeführt, handelt es nicht um systemische Fehler innerhalb der Verwal-
tung. Die Förderanträge wurden - nach vorheriger Abstimmung mit allen städtischen Beteiligten - in 
ausreichender Höhe und anerkannter Qualität beim Land NRW eingereicht. Einer Neuausrichtung der 
Verwaltungsabläufe bedarf es daher nicht. Vielmehr ist mit gemeinsamen Anstrengungen von Politik 
und Verwaltung darauf hinzuwirken, dass auch für das gesamtstädtische Programm „ Starke Veedel – 
starkes Köln“ auf Landesebene und gegenüber der Bewilligungsbehörde noch stärker geworben wird.  
 
Frage 5:  
Nach Information der Bezirksregierung Köln erfolgen die Mittelabrufe durch die Kölner Stadt-
verwaltung für die Projekte von „Starke Veedel – starkes Köln“ nur sehr schleppend. Wie be-
absichtigt die Stadt Köln, dies zu ändern? 
Antwort der Verwaltung:  
Mit der Vorlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ und den darin enthaltenen Maß-
nahmenplanungen und Realisierungszeiträumen des Programms für elf Sozialräume – unter der In-
anspruchnahme unterschiedlicher Förderangebote – war den Prozessbeteiligten bewusst, dass die 
Ressourcenplanung der Stadtverwaltung vor Herausforderungen steht. Daher waren Ressourcenbe-
reitstellung und Prozesssteuerung von Anfang an Bestandteil des Planungskonzeptes.  
Es hat sich im Rahmen der Konkretisierung der Anforderungen des Landes an Konzeption und Um-
setzung gezeigt, dass die Umsetzung der verschiedenen Förderstränge jeweils eigene zeitaufwändig 
zu erfüllende Anforderungen mit sich brachten. Die Stadtverwaltung hat für die Inanspruchnahme von 
Städtebaufördermitteln in einem gestaffelten Verfahren auf der Grundlage des Leitkonzeptes einzelne 
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) erstellt. In diesem Zusammenhang mussten Maßnah-
men teilweise nachqualifiziert und ergänzt werden, um den städtebaulichen Handlungsbedarf in je-
dem einzelnen Soziale-Stadt-Gebiet ausreichend abzubilden.  
Diese Anforderungen haben in der Anfangsphase der Programmumsetzung bei nahezu allen Fachbe-
reichen der Stadtverwaltung zur Bindung erheblicher Ressourcen geführt, so dass sich die Umset-
zung bereits bewilligter Maßnahmen und zum Teil die Erarbeitung von Planungsleistungen als Grund-
lage für weitere Förderantragsstellungen zeitlich verzögerte.  
Mit der zeitversetzten Umsetzung geht ein bisher geringerer Mittelabfluss bei den bewilligten Einzel-
maßnahmen einher, der sich zwangsläufig auf den nachgeschalteten Abruf hierfür bewilligter Förder-
mitteln auswirkt. 
Nach erfolgter zeitversetzter Fertigstellung der ISEKs können die Ressourcen nunmehr fokussierter in 
die konkrete Maßnahmenumsetzung bzw. die Planungsleistungen eingesetzt und somit die Umset-
zung des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorangebracht werden.

Beratungsverlauf (13)

05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2020 Sportausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4206/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.12.2019
Erstellt
03.12.2019 09:01