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2013/0331

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 25.09.2013

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2013/0331

6171 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0331 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - 
(Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 25.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der mit den städtischen Ämtern abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Anlage 1) 
wird zur Kenntnis genommen. 
2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.  
3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1), der dazugehörigen Begründung (Anlage 2) 
und der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird zugestimmt. 
4. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – für das Gebiet 
an der Oppenheimer Straße, Gemarkung Darmstadt, Flur 19 auf dem Flurstück Nr. 233/40, im 
Norden begrenzt durch die Bebauung Oppenheimer Straße 5, im Süden begrenzt durch die 
Bebauung Moltkestraße 39-45 und im Westen begrenzt durch die östlichen Grundstücksgrenzen 
der Grundstücke Wormser Straße 20 – 36, ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der

- 2 - 
dazugehörigen Begründung und der im Plan enthaltenen Satzung gemäß § 3 (2) BauGB 
öffentlich auszulegen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 55 
Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf W 55 
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0331 vom 25.09.2013:  
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 55 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für 
eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der Oppenheimer Straße geschaffen.  
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2012 dem Antrag der bauverein AG 
entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser 
Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 27.12.2012 öffentlich bekannt gemacht. 
Zur Abstimmung gem. § 12 (1) BauGB fand eine Ämterbeteiligung statt, deren Ergebnis nun ein mit 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan ist. 
Derzeitiger Vorhabenträger ist die bauverein AG. Grundstückseigentümerin ist die bauverein AG, 
Erbbauberechtigte ist derzeit die BVD Immobilien GmbH&Co. Postsiedlung KG, die eine 
Tochterfirma der bauverein AG ist.  
Die bauverein AG beabsichtigt nach Schaffung des Baurechts die Veräußerung des Grundstücks 
und die Übergabe des Vorhabens an die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, die das 
Vorhaben realisieren möchte. Eine nach § 12 Abs. 5 erforderliche Zustimmung der Gemeinde zum 
Vorhabenträgerwechsel kann im Rahmen des Satzungsbeschlusses oder anschließend erfolgen. 
Die bereits bestehenden Absichten des späteren Verkaufs bedingen, dass ein Teil der 
Planunterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Vorhabenbeschreibung) bereits von der 
GWH erstellt wurde, Vorhabenträger ist aber bis auf Weiteres die bauverein AG. 
 
 
Zu 1.:
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 (1) BauGB ein 
mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1) wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Er stellt 
detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch dar und wird durch die 
Vorhabenbeschreibung ergänzt. 
 
 
Zu 2.:
 
Seit der Änderung des BauGB vom 01.01.2007 kann zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur 
Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung das beschleunigte Verfahren 
nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn:  
• eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,  
• keine Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, ermöglicht wird und 
• keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne 
des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach 
§ 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die 
vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann hier unter 
Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet 
werden.

- 4 - 
 
Zu 3. und 4: 
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (Stand August 2013) wurde der Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer Straße – und die dazugehörige 
Begründung erarbeitet.  
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 55 (siehe Datei) mit 
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) und der zugehörigen Begründung (Anlage 2) erfolgt 
nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden 
gemäß § 4 (2) BauGB parallel zur Offenlage beteiligt. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
• 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 55 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 
 
Darmstadt,  25.09.2013 
61.2 ha  Nst. 2112

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30247 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 55 - Oppenheimer Straße – 
 
August 2013 
 
 
 
 Vorhabenbeschreibung  
 Planunterlagen

Seite 1 von 3 
Darmstadt, Postsiedlung 
Oppenheimer Straße 
 
Vorhabenbeschreibung 
 
 
Bauvorhaben: Neubau von 19 Reihenhäusern und 10 Doppelhaushälften sowie 
Herstellung von 17 Carports und 12 Stellplätzen 
 
Baugrundstück: Darmstadt, Oppenheimer Straße 
 Teilbereich aus Flur 19, Flurstück 233/5 
 
Bauherr /  GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen 
Vorhabenträger: Westerbachstraße 37, 60489 Frankfurt am Main 
 
Architektin: Ulrike Becker, Telefon: 069 97551 271 
 UBecker@gwh.de 
 
 
GRUNDLAGEN: 
 
Die Postsiedlung in der Oppenheimer Straße stammt aus den 50-er Jahren des vorigen 
Jahrhunderts. Es handelt sich überwiegend um einfache Wohnungen, deren Standard den 
derzeitigen Anforderungen hinsichtlich Schall- und Wärmedämmung, der technischen 
Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. 
 
Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5) soll der bauliche Bestand zunächst für mindestens 10 
Jahre erhalten bleiben und in Einzelfällen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Mietern 
verbessert werden. Die Häuser dienen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern aus 
anderen Wohnungen. 
 
Im weiter südlich gelegenen Teilbereich (Oppenheimer Straße 7 bis 19) ist nach Abriss des alten 
Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen. 
 
Die Umstrukturierung des ca. 7.060 m² großen Grundstücks erfordert die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (W55), da die Baustruktur grundlegend verändert wird und 
dadurch auch Erschließungsmaßnahmen notwendig werden. 
 
Östlich des Grundstücks befindet sich die Oppenheimer Strasse. Im Westen grenzt das 
Grundstück an eine Einfamilienhaus-Bebauung, im Norden, Osten und Süden befinden sich 
Geschosswohnungsbauten. 
 
Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Plangebiet gut erreichbar. 
Straßenbahnlinien in die Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof bedienen die Haltestelle Bessunger 
Straße, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus dem Ried an  der 
Haltestelle Haardtring erreichbar sind. Ferner befindet sich der Südbahnhof in fußläufiger 
Entfernung.

Seite 2 von 3 
ERSCHLIESSUNG: 
 
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Oppenheimer Strasse. Von dort werden die 
Einfamilienhäuser über ca. 1,50m breite Privatwege erschlossen. 
 
Im nördlichen Grundstücksbereich gewährleistet die Weiterführung des vorhandenen Fußweges 
eine durchgängige fußläufige Ost-West-Vernetzung von der Wormser Strasse zur Oppenheimer 
Strasse. Dieser ca. 2,50m breite Weg wird mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit belegt. 
 
Die 29 notwendigen Stellplätze verteilen sich auf zwei Stellplatz-Anlagen. Die nördliche 
Stellplatzanlage beinhaltet 10 Stellplätze, die südliche 17 Carports und 2 Stellplätze. Aus 
Gründen des Lärmschutzes erhalten die Carports auf der Stirn- und auf der den Doppelhäusern 
zugewandten Längsseite eine geschlossene Wandkonstruktion. Diese Wandflächen werden 
berankt, die Dachfläche der Carports erhalten eine Dachbegrünung. 
 
 
BEBAUUNG: 
 
Die insgesamt 29 Einfamilienhäuser verteilen sich auf 19 Reihenhäuser und                
10 Doppelhaushälften. 
 
Die Reihenhäuser befinden sich im östlichen Teil des Grundstücks und haben nach Süden 
orientierte Terrassen und Gärten. Die Doppelhäuser befinden sich im westlichen Grundstücksteil 
und orientieren sich mit ihren privaten Gärten nach Westen. Alle Einfamilienhäuser bestehen aus 
zwei Vollgeschossen zuzüglich einem Dac hgeschoss mit extensiv begrüntem Flachdach und 
sind komplett unterkellert. 
 
Die Geschosshöhe der Einfamilienhäuser im Erd- und Obergeschoss wird 
mit ca. 2,85m geplant. Im Dachgeschoss ergibt sich aufgrund des 
Austritts auf die Dachterrasse eine höhere Geschosshöhe, die sich wie 
folgt erklärt: Da die Dachterrasse über beheizter Wohnfläche liegt, muss 
diese, ähnlich dem Flachdach, gedämmt werden. Somit befindet sich der 
Austritt zur Dachterrasse im Rohbau ca. 15cm oberhalb des 
Fertigfußbodens. Die Terrassentür wird mit einem Rohbaumaß von ca. 
2,20m angenommen. Oberhalb der Fensterflächen befindet sich der 
Rollladenkasten mit einer angenommenen Höhe von ca. 30cm und daran 
anschließend der statisch notwendige Ringanker von ca. 20cm. Durch 
diese konstruktiv und statisch notwendigen Elemente ergibt sich für das 
Dachgeschoss eine Geschosshöhe von ca. 3,20m. Zuzüglich der 
notwendigen Sockelhöhe und dem Dachaufbau ergibt sich eine maximale 
Gesamthöhe der Gebäude von 9,50m. 
 
 
ENERGIEVERSORGUNG: 
 
Der energetische Standard ist im KfW-Effizienzhaus 70 geplant. Zum Zeitpunkt der Aufstellung 
des Bebauungsplans ist die Wärmeschutzberechnung noch nicht abgeschlossen. 
 
Die Energieversorgung erfolgt über eine Technikzentrale im Untergeschoss eines an der 
Oppenheimer Strasse gelegenen Eckhauses mit Zugang über eine Keller-Außentreppe.

Seite 3 von 3 
FREIFLÄCHE: 
 
Zum Erhalt des Straßenbildes entlang der Oppenheimer Strasse wird die vorhandene Roteiche 
als Großbaum erhalten und gleichzeitig neue Bäume entlang der Strasse gepflanzt. 
 
Die insgesamt vier zentralen Müll-Sammelplätze befinden sich ebenfalls entlang der 
Oppenheimer Strasse und werden mit einer Einhausung verkleidet. Die Müll-Einhausung ist mit 
einer Höhe von ca. 1,60m und einer horizontalen Holz-Lattung geplant. 
 
Der Baumbestand mit besonderem und mäßigem Erhaltungswert an der westlichen 
Grundstücksgrenze bleibt größtenteils erhalten. 
 
Die Reihenhausgrundstücke werden im rückwärtigen Bereich mit ca. 80cm breiten 
Heckenanpflanzungen eingefriedet. Weitere Heckeneinfassungen verlaufen entlang der 
Oppenheimer Strasse, der Nord-Süd-Wegeverbindung und entlang des Ost-West-Fußweges. 
Auch die nördliche Stellplatzanlage wird mit Hecken eingefasst, die südliche erhält eine berankte 
Wandfläche. 
 
Die Anpflanzung der mittelkronigen Bäume (beispielsweise Säulen-/Pyramiden-Hainbuche, 
Baum-Hasel oder Blumenesche) und die Heckenpflanzungen (beispielsweise Hainbuche oder 
Feldahorn) werden vom Vorhabenträger vorgenommen. 
 
Vorgesehen ist, die ca. 1,50m breiten Hausz ugänge um eine befestigte Fläche von ca. 1,50-
1,80m Breite zu erweitern. Diese einheitlich befestigte Fläche soll sowohl als Hauszugang als 
auch zur Unterbringung von Fahrradständern dienen. 
 
Das Niederschlagswasser wird durch das Gründach und eine Rigolenversickerung auf dem 
Grundstück gehalten. 
 
 
 
 
 
Frankfurt am Main, 31.07.2013 
 
GWH 
Wohnungsgesellschaft mbH Hessen 
Frankfurt am Main 
 
 
i.A. Ulrike Becker

T.+K
36
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37A
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Oppenheim
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Pflaster
Pflaster
Trampelpfad
Pflaster
Trampelpfad
Trampelpfad
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Kie s
Tram
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Trampelpfad
Trampelpfad
Platten
Platten
Tram
pelpfad
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Platten
Platten
Platten
Schaltkasten
Kies
Kies
Kies
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Platten
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OK Eingang 135.24 m
Kies
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Parkplatz Kies
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OK Eingang 135.49 m
OK Eingang 134.82 m
OK Eingang 134.46 m
OK Eingang 134.48 m
OK Eingang 133.93 m
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OK Eingang 134.84 m
OK Eingang 135.20 m
NB
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Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
Tram
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Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
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Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
MüllplatzMüllplatz
Gebüsch
Natursteinplatten
Natursteinplatten
Terr.
Terr.
Terr.
Terr.
OK Sockelmauer
134.83
OK Sockelmauer
134.60
OK Mauer 
135.25
OK Mauer 
135.05
OK Mauer 
135.09
OK Sockelmauer
135.02
W
äscheleinen Stangen
W
äscheleinen Stangen
W
äscheleinen Stangen
OK Mauer
134.86
134.69
Bestandsplan 
LB= Laubbaum, NB= Nadelbaum;  Kr/St =  Kronen-/Stammdurchmesser.  
Die Höhenangaben des Geländes beziehen sich auf Meter über Normal Null (m ü.NN). 
Die Flächenangaben und projektierten Grenzen sind vorläufig. 
Dipl.-Ing. Hans Georg 
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 
Bessunger Straße 73   64347 Griesheim 
Moltkestraße

BD 17 /885
DD 17 /885
HZ
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472  13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472  13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738  14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738  14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738
 13 x 1923 x 2472
 11 x 18 x 23
 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542  15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542  15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
E
7v
1
6
5
4
3
2
7891011121314151617
1 1
2 2
33
44
5 5
6
617
17
27 2322
16
16
15
14
14
13
13
242425252626121227 772322
15 262527 2423 1819202221
9
18
18919192020212188
58
3
58
4
58
5
58
6
58
7
58
8
58
9
58
10
58
11
58
12
58
13
58
14
58
18
58
19
58
20
58
21
58
22
58
35
58
34
58
33
58
32
58
31
58
28
58
27
58
26
58
29
58
25
58
17
58
15
58
16
58
23
58
24
58
30
58
36
58
37
  7 x 19 x 23
Planinhalt
Fachplaner
Urheberrecht nach DIN 34 vorbehalten
Basierend auf Architektenplan
Phase
Projekt
BauherrArchitekt
Ausführungsplanung
Neubau von Reihen- und
Doppelhäusern
GEWERKLP PLANART/PLANINHALT MASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX
GEWERKLP PLANART/PLANINHALTMASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX
Erstell.-datum BearbeiterMaßstab IndexPlotdatumBlattformat
DIN A0 160cm
Gräsiger Weg, ohne Nummer
65719 Hofheim am Taunus / Wallau
Projektnummer
Status
.........................................................Sichtvermerk
.........................................................Geprüft
Geprüft
.........................................................14.02.2012, Petra Stöcker
 Index Status gezÄnderung Datum
frank völlger
architekten
Frank Völlger  I  Architekt (Dipl. Ing.)
Ziegelhüttenweg 31  I  60598 Frankfurt am Main
Telefon: +49(0)69 . 17 41 72-22
VF 00 31
HAUS
DA
DD
Vorderkante Rohdecke
WN Wandnische
WS Wandschlitz
Bodeneinlauf
F Wandhydrant / Feuerlöscher
RST Rauchschutztür
RH Rohrhülse
RR Regenrohr
UZD Unterzugsdurchbruch
WA Wandaussparung
WD
T 30 Feuerhemmende Tür
T 90 Feuerbeständige Tür
Wanddurchbruch
Oberkante Rohfußboden
BRH
UKRDUnterkante Rohdecke
Oberkante Überzug
OKFF
OKRF
Brüstungshöhe Roh über OKRF
Oberkante Fertigfußboden
UKFDUnterkante Fertigdecke
UKUZUnterkante Unterzug
OKÜZ
VKRD
VKRW
Vorderkante Bodenplatte
Vorderkante Rohwand
VKBP
BD Bodendurchbruch
BK Bodenkanal
Deckenaussparung
Deckendurchbruch
BE
DD
DE
Bodeneinlauf
DacheinlaufDE
DS Deckenschlitz
LE Leerrohr
LRH Lichte Raumhöhe
VKBPVorderkante Bodenplatte
G 30 Feuerhemmende Verglasung
Stahlbeton
Mauerwerk
Legende / Erklärung der Abkürzungen
Vollgipsplatten / Gk- Schachtverkleidung
Bodendurchbruch
Deckendurchbruch
ACHTUNG:
GÜLTIG FÜR DIE ROHBAUAUSFÜHRUNG SIND NUR DIE FREIGEGEBENEN
ARCHITEKTEN- WERKPLÄNE, M 1:50.
ÄNDERUNGEN DIE DIE ALLGEMEINE BAUAUSFÜHRUNG BETREFFEN,
WREDEN NUR IN DIESE PLÄNE EINGETRAGEN !
Brüstungshöhen gelten von OKFFB bis OK Rohbaumaß. Fensterhöhen gelten von
OK Brüstung bis OK Rolladenkasten. Türhöhen gelten von OKFFB bis UK Sturz.
NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT DER STATIK UND DER GENEHMIGUNG-
UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG DES BÜRO FISCHER + WERLE.
Abmessungen Deckendurchbrüche für Treppe siehe Schalplan Büro Fischer +
Werle!
Vorwandinstallation
Abmauerung 1,20m bzw. 1,00m.
Punkt zur Klärung
Letzte Änderungen
Heizkörper
Ausführungshinweis
Alle Angaben in diesem Plan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Alle Maße sind vom
Auftragnehmer vor Baubeginn örtlich und rechnerisch verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind mit
den Architekten und der Bauleitung abzustimmen.
Die Planunterlagen gelten nur in Verbindung mit den geprüften statischen Berechnungen, den freigegebenen
Bewehrungsplänen des Fachingenieurs. Alle tragenden und konstruktiven Bauteile müssen nach geprüfter
statischer Berechnung sowie Schal- und Bewehrungsplänen hergestellt werden. Für die Aussparungen,
Durchbrüche, Schlitze, Rohrhülsen sowie die gesamten gebäudetechnischen Einrichtungen gelten Pläne des
zuständigen Ingenieurbüros nur in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen der Architekten und Schal- und
Bewehrungsplänen des Statikers.
Die Auflagen des Bauscheines .......... der Stadt .......... , die zutreffenden DIN- Vorschriften mit allen daraus
resultierenden  baulichen Notwendigkeiten sowie evtl. vorhandene Bodengutachten und Vermessungspläne sind
genauestens bei der Ausführung zu beachten.
Brüstungshöhen und Türhöhen gelten von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis zum Rohmaß Brüstung
bzw. Unterkante Rohsturz. Es werden die Rohbauöffnungen vermaßt. Maßangaben erfolgen in L/B/(H) bzw.
B/H/(T). Angaben über Türqualitäten und Ausführungen, vorbehaltlich der baubehördlichen
Genehmigungen.
Sämtliche Höhenangaben des Gebäudes beziehen sich auf  ±0,00 = 149,35 üNN
Wohnungsgesellschaft
mbH Hessen
Frankfurt am MainRÄUME ZUM LEBEN
GWH
N
 14 x 1836 x 2738
 15 x 19 x 2542
BD 17 /705
BD 15 /15
S-06
3,41 15 2,40
+0,45
+0,32
"Belag Sonderwunsch"
RRDN 70
HZ
BD 15/15
SWS 15/15
Küche ist nicht Bestandteil
des kaufvertrages
HZ
HZ
HZ HZ
Fertigteil-
Trennwand d=18cm
RRDN 50
WC
a.00.01
FFB:
F:2,58 m2
Flur
a.00.02
FFB:
F:4,94 m2
Küche
a.00.03
FFB:
F:7,32 m2
Wohnen/Essen
a.00.04
FFB:
F: 35,08 m2
815 16 175 1,415 125 815 15715 2,115 15175
15 4,54 175 165 2,00
815 16 175 1,415 125 70 20 2,145 175 4,555 175 165 2,00
815 9,985 2,05
6,35
9351,00
1,50
331,135
2,25
851,00
1,50
1,10
1751,86101,515102,26517516
29552,00
2,50
242,00
2,50
1,155
21755,8417516
26,35
10 4,025 1,00
2,50
5,775 105
16175
15 5,235 15175
15 4,54 175 16
16 175 10,13 175 16
10,80
25 76
2,01
515
50 90
85 795 20
75 175
415 2,00
2,365 1,06 415 1,985 15
815 2,455
15 935
6416
6916
BRH 1,00
BRH 1,00
DA
DA
BRH 1,20
DD 17 /6155
-2,50
-2,20
0,14
0,32
2,95
3,17
5,80
6,02
8,95
9,15
9,65
-2,62
-2,12
0,45
3,30
6,15
9,43
9,70
30 2,34 18 2,63 22 93 1,70 18 855 24 1,935 64
1230 2,34 18 2,36 252221380 1,43 25218 855 245 1,825 6 645
5,50 2,85 3,00
2,34 2,81 35 2,50 35 2,80
5,27 1,48 1,37 1,625 1,825 75
5,80
5,98
6,835
7,075
9,01
9,65
2228 2,45 202050
221315 2,18 2522020505
30 1,74 501018 1,13 1,50 22 2,63 22 2,63 302050
1230 1,74 501018131,00 1,23 2522213 2,23 25222 2,36 2523020505
3,07 9,25
2,19 438 1,472 1,17 68 2,17 68 2,17 1,35
145 2,18 1,22
-0,56
0,45
7,125
8,5258,95
9,70
 14 x 1836 x 2738
DD 17 /705
DD 15 /15
815 1624 2,375 15 2,115 15 175 4,49 2416
8,78 1,00
50
1,02
1624 5,335 175 4,49 2416
10 10,80 105
23,40831,00
50
1,12
26,35
21753,22516242,152416
1624 2,36 115 3,30 175 2
2,36 115 1,30 2,00
2,36 115 1,30 1,985 15
2,26 685 885
2,01 ab OKFFB Flur
69175 4,49
665 1,01 4,10
6585
275 15
1,17 20 2,255
15 935
1,325 15
1050
241050 875 70 20 2,145 4,665 24
6,35 2
16 69
16 64
-2,12
-2,20
-2,20
S-06
BRH 1,74
BRH 1,74
WD 20/20
UK=1,00m ab UKD
WD 50/20
UK=1,00m ab UKD
DD 15/15
SWS 15/15
20 ab UKD
HZ
Lichtschacht
Lichtschacht
2,09
RR
DN 70
RRDN 50
Flur
a.-1.01
FFB:
F:2,76 m2
Keller 1
a.-1.02
FFB:
F:20,14 m2
Keller 2
a.-1.03
FFB:
F:25,93 m2
DA
DA  15 x 19 x 2542
 15 x 19 x 2542
S-06
885
2,01
9 2,185
16 64
+3,30
+3,17
BRH 0,80
BRH 0,80 BRH 0,80
RRDN 70
Dusche
Sonder-
wunsch HZ
HZ
HZ HZ
raumhoch
RRDN 50
Bad
a.01.01
FFB:
F:9,81 m2
Zimmer 2
a.01.04
FFB:
F:13,63 m2
Zimmer 1
a.01.03
FFB:
F:26,29 m2
Flur
a.01.02
FFB:
F:2,72 m2
BD 17 /6155
9552,00
1,70
242,00
1,70
1,155
1755,8417516
6,35
3,45 155 2,115 205 4,875
4,025 1,00
2,50
5,775
335 5,49 10 4,54 175 16
10,80
8651,07
1,70
2,3151,00
2,50
1,10
1753,235102,50517516
6,35
75 885
2,01
2,275
3,27 535 885
2,01
80
75 885
2,01
275 1,985 15
75 885
2,01
7515
185 2,00
17 6020352065195 75675
75 175
2,615 61520 2,145 5,065
10,80
16 175 3,115 15125
15 2,115 15175
15 4,54 175 16
6916
VWINST BRH 1,20
DA
DA
DD 17 /6155
 15 x 19 x 2542
LORO-X Attika
Direkt-Regenentwässerung
+Notentwässerung
S-06
16 175 3,17 15715 2,115 15715 1,855 295 2,435 6175
16
4,025 1,00
2,50
2,945 2,435
1,825
395
16 175 7,34 175 12 2,435 6175
16
10 7,97 2,83 105
8651,07
2,50
2,3151,00
2,50
1,10
1755,8417516
6,35
3,74 1,85 25
16 2,615 61520 2,145 2,115 125 2,335 5395
3,17 10 1,015 1,20 1,855
7,97 2,83
16 546 5,23
1,825
630
76 5,23
1,825
36
6,35
2,615
16 64
1,155 2,00
2,45
24 2,00
2,45
955
6916
+6,02
+6,15
+6,105
+5,98
UK WD +5,98
BRH 0,15 BRH 0,15
BRH 1,00
RRDN 70
HZ HZ
HZHZ
Dämmung im Mittel d=12cm, Gefälle 2%
Studio
a.02.01
FFB:
F:37,46 m2
BD 17 /6155
2,365 75 6775
75 175
2,44 175 265175
55
2,00
+6,155
BRH 1,00
BD
DA
Terrasse
a.02.02
FFB:
F:14,96 m2
DD 17 /1755 DD 17 /1755
LORO-X Attika
Direkt-Regenentwässerung
+Notentwässerung
S-06
5,94101516
5,5085
565,9056115
16
6,015335
161510 7,19 101512 2,435 6175
16
1041 7,19 37 2,435 395
41 2,365 175 4,65 37 2,435 395
175
15 2,465 175 265 175
6,35
6,35
Terrasse
Dämmung im Mittel d=14cm, Gefälle 2%
BD 17 /1755 BD 17 /1755
WD 20/15
UK=6cm über RD
-2,66
-2,12
0,45
3,30
6,15
9,70
-2,50
-2,20
0,14
0,32
2,95
3,17
5,80
6,02
8,95
9,15
9,65
-2,66
-2,12
0,45
3,30
6,15
9,70
-2,50
-2,20
0,14
0,32
2,95
3,17
5,80
6,02
8,95
9,15
9,65
-2,61
-2,07
0,50
3,35
6,20
9,75
-2,45
-2,15
0,19
0,37
3,00
3,22
5,85
6,07
9,00
9,20
9,70
-2,61
-2,07
0,50
3,35
6,20
9,75
-2,45
-2,15
0,19
0,37
3,00
3,22
5,85
6,07
9,00
9,20
9,70
-2,46
-1,92
0,65
3,50
6,35
9,90
-2,30
-2,00
0,34
0,52
3,15
3,37
6,00
6,22
9,15
9,35
9,85
-2,46
-1,92
0,65
3,50
6,35
9,90
-2,30
-2,00
0,34
0,52
3,15
3,37
6,00
6,22
9,15
9,35
9,85
-2,66
-2,12
0,45
3,30
9,70
-2,50
-2,20
0,14
0,32
2,95
3,17
5,80
5,98
8,95
9,15
9,65
-2,66
-2,12
0,45
3,30
9,70
-2,50
-2,20
0,14
0,32
2,95
3,17
5,80
5,98
8,95
9,15
9,65
-2,61
-2,07
0,50
3,35
9,75
-2,45
-2,15
0,19
0,37
3,00
3,22
5,85
6,03
9,00
9,20
9,70
-2,61
-2,07
0,50
3,35
9,75
-2,45
-2,15
0,19
0,37
3,00
3,22
5,85
6,03
9,00
9,20
9,70
-2,46
-1,92
0,65
3,50
9,90
-2,30
-2,00
0,34
0,52
3,15
3,37
6,00
6,18
9,15
9,35
9,85
-2,46
-1,92
0,65
3,50
9,90
-2,30
-2,00
0,34
0,52
3,15
3,37
6,00
6,18
9,15
9,35
9,85
-2,66
-2,12
0,45
3,30
6,15
9,70
-2,66
-2,12
0,45
3,30
9,70
6,15
-2,50
-2,20
0,10
0,32
2,95
3,17
5,80
6,02
8,95
9,15
9,65
-2,50
-2,20
0,10
0,32
2,95
3,17
5,80
5,98
9,01
9,65
5,80
6,02
8,95
9,15
9,65
2,45
STO 16269
STO 16005
STO 16005
RAL 7035
STO 16269
STO 16005
RAL 7061
Haus 1, aurum
Grundriss, Schnitt, Ansichten


A
-
5
-
-
-
-
-
0
1
-
5
0
-
1
-
c
F

-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
dr11.11.2011Schnitt S-06 1:50Grundriss UG Grundriss EG Grundriss OG Grundriss SG Grundriss DA
Ansicht SüdOst Ansicht SüdOst
Ansicht NordWest Ansicht NordWest Ansicht NordOst
Ansicht SüdWest
Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 4 Haus 5 Haus 6
Haus 1Haus 2Haus 3Haus 4Haus 5Haus 6
+0,45 OKFFB EG=149,80 üNN
FREIGEGEBEN
F dr-a 20.02.2012 Änderung Dämmung UG
c10.04.2012
F dr-b 24.02.2012 graphische Überarbeitung, Fensterposition (Dämmung)
F dr-c 10 .0 4 .20 12Korrektur Trennwand Außenbereich

BD 17 /885
DD 17 /885
HZ
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472  13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472  13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738  14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738  14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738
 13 x 1923 x 2472
 11 x 18 x 23
 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542  15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542  15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
E
7v
1
6
5
4
3
2
7891011121314151617
1 1
2 2
33
44
5 5
6
617
17
27 2322
16
16
15
14
14
13
13
242425252626121227 772322
15 262527 2423 1819202221
9
18
18919192020212188
58
3
58
4
58
5
58
6
58
7
58
8
58
9
58
10
58
11
58
12
58
13
58
14
58
18
58
19
58
20
58
21
58
22
58
35
58
34
58
33
58
32
58
31
58
28
58
27
58
26
58
29
58
25
58
17
58
15
58
16
58
23
58
24
58
30
58
36
58
37
  7 x 19 x 23
Planinhalt
Fachplaner
Urheberrecht nach DIN 34 vorbehalten
Basierend auf Architektenplan
Phase
Projekt
BauherrArchitekt
Ausführungsplanung
Neubau von Reihen- und
Doppelhäusern
GEWERKLP PLANART/PLANINHALT MASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX
GEWERKLP PLANART/PLANINHALTMASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX
Erstell.-datum BearbeiterMaßstab IndexPlotdatumBlattformat
DIN A0
Gräsiger Weg, ohne Nummer
65719 Hofheim am Taunus / Wallau
Projektnummer
Status
.........................................................Sichtvermerk
.........................................................Geprüft
Geprüft
.........................................................14.02.2012, Petra Stöcker
 Index Status gezÄnderung Datum
frank völlger
architekten
Frank Völlger  I  Architekt (Dipl. Ing.)
Ziegelhüttenweg 31  I  60598 Frankfurt am Main
Telefon: +49(0)69 . 17 41 72-22
VF 00 31
HAUS
DA
DD
Vorderkante Rohdecke
WN Wandnische
WS Wandschlitz
Bodeneinlauf
F Wandhydrant / Feuerlöscher
RST Rauchschutztür
RH Rohrhülse
RR Regenrohr
UZD Unterzugsdurchbruch
WA Wandaussparung
WD
T 30 Feuerhemmende Tür
T 90 Feuerbeständige Tür
Wanddurchbruch
Oberkante Rohfußboden
BRH
UKRDUnterkante Rohdecke
Oberkante Überzug
OKFF
OKRF
Brüstungshöhe Roh über OKRF
Oberkante Fertigfußboden
UKFDUnterkante Fertigdecke
UKUZUnterkante Unterzug
OKÜZ
VKRD
VKRW
Vorderkante Bodenplatte
Vorderkante Rohwand
VKBP
BD Bodendurchbruch
BK Bodenkanal
Deckenaussparung
Deckendurchbruch
BE
DD
DE
Bodeneinlauf
DacheinlaufDE
DS Deckenschlitz
LE Leerrohr
LRH Lichte Raumhöhe
VKBPVorderkante Bodenplatte
G 30 Feuerhemmende Verglasung
Stahlbeton
Mauerwerk
Legende / Erklärung der Abkürzungen
Vollgipsplatten / Gk- Schachtverkleidung
Bodendurchbruch
Deckendurchbruch
ACHTUNG:
GÜLTIG FÜR DIE ROHBAUAUSFÜHRUNG SIND NUR DIE FREIGEGEBENEN
ARCHITEKTEN- WERKPLÄNE, M 1:50.
ÄNDERUNGEN DIE DIE ALLGEMEINE BAUAUSFÜHRUNG BETREFFEN,
WREDEN NUR IN DIESE PLÄNE EINGETRAGEN !
Brüstungshöhen gelten von OKFFB bis OK Rohbaumaß. Fensterhöhen gelten von
OK Brüstung bis OK Rolladenkasten. Türhöhen gelten von OKFFB bis UK Sturz.
NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT DER STATIK UND DER GENEHMIGUNG-
UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG DES BÜRO FISCHER + WERLE.
Abmessungen Deckendurchbrüche für Treppe siehe Schalplan Büro Fischer +
Werle!
Vorwandinstallation
Abmauerung 1,20m bzw. 1,00m.
Punkt zur Klärung
Letzte Änderungen
Heizkörper
Ausführungshinweis
Alle Angaben in diesem Plan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Alle Maße sind vom
Auftragnehmer vor Baubeginn örtlich und rechnerisch verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind mit
den Architekten und der Bauleitung abzustimmen.
Die Planunterlagen gelten nur in Verbindung mit den geprüften statischen Berechnungen, den freigegebenen
Bewehrungsplänen des Fachingenieurs. Alle tragenden und konstruktiven Bauteile müssen nach geprüfter
statischer Berechnung sowie Schal- und Bewehrungsplänen hergestellt werden. Für die Aussparungen,
Durchbrüche, Schlitze, Rohrhülsen sowie die gesamten gebäudetechnischen Einrichtungen gelten Pläne des
zuständigen Ingenieurbüros nur in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen der Architekten und Schal- und
Bewehrungsplänen des Statikers.
Die Auflagen des Bauscheines .......... der Stadt .......... , die zutreffenden DIN- Vorschriften mit allen daraus
resultierenden  baulichen Notwendigkeiten sowie evtl. vorhandene Bodengutachten und Vermessungspläne sind
genauestens bei der Ausführung zu beachten.
Brüstungshöhen und Türhöhen gelten von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis zum Rohmaß Brüstung
bzw. Unterkante Rohsturz. Es werden die Rohbauöffnungen vermaßt. Maßangaben erfolgen in L/B/(H) bzw.
B/H/(T). Angaben über Türqualitäten und Ausführungen, vorbehaltlich der baubehördlichen
Genehmigungen.
Sämtliche Höhenangaben des Gebäudes beziehen sich auf  ±0,00 = 149,35 üNN
Wohnungsgesellschaft
mbH Hessen
Frankfurt am MainRÄUME ZUM LEBEN
GWH
Ständerwand
N
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
30 1,67 501018 2,63 22 2,63 18 855 24 1,935 64
1630 1,67 50101813 2,23 2522213 2,23 25218 855 245 1,825 6 645
2,13 50 41 2,23 62 2,23 1,595 1,825 75
3,04 9,25
2228 2,45 202050
221315 2,18 2522020505
145 2,18 1,22
30 1,67 501018 1,13 1,50 22 93 1,70 22 93 1,70 302050
1630 1,67 501018131,00 1,23 252221380 1,43 252221380 1,43 2523020505
2,13 50 1,41 1,23 1,42 1,43 1,42 1,43 1,32
5,35
5,53
6,385
6,625
8,56
9,20
6,675
8,075
8,50
9,25
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
8,9508
9,25
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-1,01
0,00
-1,01
0,00
 13 x 1923 x 2472
DD 17 /5555
DD 15 /15
21755,301752
5,65
24 1,80 555 20 2,95 4,725 24
1624 1,315 50625115 2,95 115 4,61 2416
1624 2,44 115 2,95 115 4,61 2416
3,8851,00
50
765
1752,601152,585175
21755,301752
151,151,435115
365 885
2,01 ab OK FFB Flur
1,93 4,61
2,601152,585
3,4551,00
50
1,195
5,65
1624 1,315 50 8,415 2416
11,03 105
1020
1,19151,4615
510
40
402
-2,58
-2,58
-2,50
S-03
BRH 1,67
BRH 1,67
WD 20/20
UK=1,00m ab UKD
WD 50/20
ab UKD
WD 50/20
ab UKD
Lichtschacht
Lichtschacht
RRDN 50
Flur
c.-1.01
FFB:
F:4,08 m2
Keller
c.-1.02
FFB:
F:45,59 m2
DA
HZ
DD 15 /15
 13 x 1923 x 2472
 15 x 19 x 2243
BD 17 /5555
BD 15 /15
S-03
15203030 95 1,015 92 1,015
15953751061,135
2,25
6510
151,0032516
1,01532516
1,3416
±0,00
-0,13
"Belag Sonderwunsch"
HZ
HZHZ
HZ
"Trennwand Sonderwunsch"
RRDN 50HZ
Fertigteil-
Trennwand d=18cm
Küche
c.00.03
FFB:
F:6,51 m2
WC
c.00.01
FFB:
F:2,32 m2
Flur
c.00.02
FFB:
F:3,97 m2
Essen
c.00.04
FFB:
F:11,82 m2
Wohnen
c.00.05
FFB:
F:24,72 m2
BD 15 /15
1751,34101,26102,48515175
63560
1,50
441,135
2,25
9751,20
1,50
665
2,04 555 20 2,95 4,965 21 2,00
16175
1,765 10 6715715 2,92 15715 4,705 175165 2,00
29251,50
2,50
801,50
2,50
9252
1755,30175
15 89 76
2,01
20
1,19
1,325161,135
2,01
1652,48515
11,03 2,05
5,65
5,65
40
11,03 105
BRH 1,00
BRH 1,00
DA
DA
DA
DD 17 /5555
 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243
DD 17 /5555
S-03
15 735 52 5237253725 1,015 92 1,015
15151,57575
+2,85
+2,72
BRH 0,80 BRH 0,80
HZ
HZ
HZHZ
RRDN 50
Bad
c.01.01
FFB:
F:6,06 m2
Flur
c.01.02
FFB:
F:3,66 m2
Kind
c.01.03
FFB:
F:25,55 m2
Schlafen
c.01.04
FFB:
F:14,09 m2
BD 17 /5555
16 175 5,245 10 5,015 175 16
9251,50
2,50
801,50
2,50
925
1755,30175
16 175 2,535 15715 2,92 15715 4,705 175 16
975 2,04 555 20 2,95 4,965
63560
1,70
2,5551,20
1,70
66
1752,49102,71175
1,3416885
2,01
105
885
2,01
75
975 885
2,01
1,06
151,32516885
2,01
2052,69515175
11,03
151,003251,1510
1,04 75 6715
5,65
17575
1,015325
11,03 105
40
DA
DA
DA
 15 x 19 x 2243
BD 17 /5555
LORO-X Attika
Direkt-Regenentwässerung
+Notentwässerung
S-03
+5,57
+5,70
+5,655
+5,53
UK WD +5,53
BRH 0,80BRH 0,80
BRH 0,15 BRH 0,15
BRH 1,00
BRH 1,00
Dämmung im Mittel d=12cm, Gefälle 2%
HZ
HZHZ
HZ
Terrasse
c.02.02
FFB:
F:14,42 m2
9251,50
2,45
801,50
2,45
925
5,65
16 175 2,535 15715 2,92 15715 1,85 175 12 2,50 6175
16
2,04 55520 2,95 2,11 2,68 175
63560
1,70
2,5551,20
1,70
66
1755,30175
151,0015715
10 1,0010 1,92
151,32510
75 6710
151,0015715325
15715 1,0015715 1,82 15715
1,01510
5,65
3064,93
1,875
630
16 175 7,505 175 12 2,56 175 16
175751,19
1,03
1,03 1,92
40
7,975 2,50 395
11,03 105
1,34
BRH 1,00
BD
BD
BD
BD
Studio
c.02.01
FFB:
F:35,41 m2
DD 17 /1755 DD 17 /1755
S-03
16175
10 7,305 10175
12 2,50 6175
16
5,65
11,03
175175
435 7,305 395 2,50 395
Terrasse
BD 17 /1755 BD 17 /1755
175 1,865 175 205
175
Haus 8, casum
Grundriss, Schnitt, Ansichten


A
-
5
-
-
-
-
-
0
1
-
5
0
-
8
-
b
F

-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
dr22.12.20111:50Grundriss
UG
Ansicht SüdWest
Haus11Haus 10Haus 9Haus 8Haus 7
Haus 7Haus 8Haus 9Haus 10Haus11
Grundriss
EG
Grundriss
OG
Grundriss
SG
Grundriss
DA
Schnitt S-03
Ansicht NordOst
+0,00 OKFFB EG=149,35 üNN
FREIGEGEBEN
F dr-a 24.02.2012 graphische Überarbeitung, Fensterposition (Dämmung)
F dr-b Korrektur Trennwand Außenbereich
b10.04.2012
10 .0 4 .20 12

anlage 2

37282 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
 Darmstadt, den 02.08.2013 
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
W 55  
- Oppenheimer Straße  
 
Begründung  
(§ 9 Abs. 8 BauGB) 
 
 
1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff, Bauassessorin Schillerstraße 23 A, 64846 Groß-Zimmern  
Tel: 06071 / 3936540 Fax: 06071 / 3936541 Mail: Marianne.Streicher-Eickhoff@t-online.de 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
  Seite  
 
1. Planungsziel und -anlass  
1.1 Plangebiet Postsiedlung 3 
1.2 Planungsanlass 3 
1.3 Planungsziele 4 
 
2. Bestand 
2.1. Bebauung 5 
2.2. Vegetation und Fauna 5 
2.3. Immissionen 6 
2.4. Wasserwirtschaftliche Belange 7 
2.5. Altlasten 7 
 
3. Planung  
3.1. Bebauung 7 
3.2. Erschließung 8 
3.3. Grünordnung 9 
3.4. Maßnahmen zum Klimaschutz 9 
 
4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens 10 
 
5. Planungsrechtliche Festsetzungen  
5.1. Art der baulichen Nutzung 10 
5.2. Maß der baulichen Nutzung 11 
5.3.Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen 12 
5.4. Verkehrsflächen 13 
5.5. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  
 Entwicklung von Boden, Natu r und Landschaft / Bepflanzung 13 
 
6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 14 
 
7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages 15 
 
 
 
Auflistung vorhandener Unterlagen 16 
 
2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
 
1. Planungsziel und -anlass 
 
1.1 Plangebiet Postsiedlung  
 
Die Postsiedlung südwestlich der Bessunger Straße ist derzeit im Eigentum eines 
Tochterunternehmens der bauverein AG, ei ner Gesellschaft der HEAG-Holding, 
die sich zum Hauptanteil im Eigentum der Wiss enschaftsstadt Darmstadt 
befindet. Die Verfügungsberechtigung über das Grundstück im Plangebiet liegt 
somit vor. 
 
Vom Plangebiet aus sind die Haltestell en der öffentlichen Verkehrsmittel gut 
erreichbar. Straßenbahnlinie n in die Innenstadt (6 , 7 und 8) bzw. zum 
Hauptbahnhof (1) bedienen die Haltestell e Bessunger Straße in etwa 700 m 
Entfernung, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus 
dem Ried an  der Haltestelle Haardtring (Entfernung ca.250 m) erreichbar sind. 
Ferner befindet sich in einer Entfernung von ca. 500 m der Südbahnhof. 
 
Die Siedlung stammt aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es handelt 
sich überwiegend um einfache W ohnungen, deren Standard den derzeitigen 
Anforderungen hinsichtlich Schall- und Wärmedämmung, der technischen 
Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. 
 
1.2 Planungsanlass
 
 
Bereits 2004 wurde ein Konzept für die Gesamtsiedlung erarbeitet, das den 
sukzessiven Abriss bestehender Ba uten und die Neuerrichtung von 
Wohngebäuden vorsah. Aufgrund der baur echtlichen Anforderungen wären 
erhebliche Eingriffe in die Grünstrukture n sowie der Umzug aller Mieter nötig 
geworden. Diese wurden 2005 in zwei Mieterversammlungen umfassend über 
das geplante Vorgehen informiert. Verfahr ensschritte für die Aufstellung eines 
Bauleitplanverfahrens wurden eingeleit et; eine frühzeitige Öffentlichkeits- und 
Behördenbeteiligung ist erfolgt. 
 
Den Beginn der damals vorgesehen Ma ßnahme markierte die Modernisierung 
des Abschnitts Binger Straße 1-9, bei dem mit Hilfe einer Aufstockung und 
Verdichtung zusätzliche Wohnungen gescha ffen wurden, um u.a. den Bedarf an 
Wohnungen für die umzusetzenden Mieter  zu decken. Für die gesamte 
Maßnahme wurde 2004 aufgrund einer Sozialerhebung ei n Sozialplan erstellt, 
dessen Ergebnisse von der bauverein AG in allen Punkten umgesetzt werden. 
 
2009 wurde das ursprüngliche, auf dem Abriss der Häuser basierende 
Entwicklungskonzept nac h erneuter Überprüfung der Gebäude geändert. Eine 
neuerliche Untersuchung unter Berücksichti gung der vertieften Erkenntnisse aus 
dem 1. Bauabschnitt hatte ergeben, dass sich gravierende Mängel in einigen 
Gebäudeabschnitten durch eine Großm odernisierung beheben lassen. Durch 
eine Erweiterung der Gebäudegrundfläche nach dem Vorbild Binger Straße 1-9 
konnte gleichzeitig das Ziel einer Steigerung des zeitgem äßen Wohnangebots 
3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
erreicht werden. Die bauverein AG  entschloss sich daraufhin, die 
Gebäudesubstanz abschnittsweise zu prüfen und bestehende Bauten dort, wo es 
wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, nicht abzureißen, sondern 
umfangreich zu sanieren. Der Bebauun gsplanentwurf W 45, der Abriss und 
Neubebauung vorsah, wurde daher nicht weiter verfolgt.  
 
In dem ausgiebig öffentlich diskutie rten Plangebiet westlich der Oppenheimer 
Straße (Oppenheimer Straße 1-19) sah die Planung die Errichtung von 40 
Reihenhäusern und drei Mehrfamilienhäu sern als Eigentumsmaßnahme vor. 
Aufgrund des Widerstandes einer Mieterin itiative wurde die Planung jedoch 
modifiziert und eine Vereinbarung mit den Mietern getroffen. 
Die bauverein AG stimmte dem Erhalt der Häuser Oppenheimer Straße 1, 3, und 
5 mit den dazugehörigen Grünflächen für di e Dauer von mindestens zehn Jahren 
zu. Die Kündigungen für die Mieter in diesen Häusern wurden zurückgenommen. 
Darüber hinaus gibt es im R ahmen der Sozialpl äne detaillierte 
Einzelvereinbarungen zu S anierungen und Renovierungen fü r die Mieter, die in 
der Oppenheimer Straße bleiben woll en. Voraussichtlich wird eine 
Mieterprivatisierung, d. h. eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 
stattfinden. 
 
Für den Bereich westlich der Oppenheimer Straße wurde deshalb mit diesem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 ein neues Bebauungskonzept 
entwickelt, das den Planungsbedarf auf den zentralen Bereich reduziert. 
 
 
1.3 Planungsziele
 
 
Ziel des Gesamtumbaus der Postsiedlung ist der Erhalt eines innerstädtischen 
Wohngebietes bei Anpassung an die derzeit igen Erfordernisse hinsichtlich der 
baulichen Struktur. Dazu  gehören zum einen die Modernisierung der 
Wohngebäude in Bezug auf ihre technisch e Ausstattung und die Energieeffizienz 
der Bauteile aber auch eine angemessene Verdichtung mit dem Ziel der Nutzung 
bereits vorhandener Infrastruktur und der Schonung von Flächen im 
Außenbereich, um die Nachfrage der Bevölkerung nach Wohnungen in 
innenstadtnaher Lage zu befriedigen. 
 
Laut Flächennutzungsplan is t es Ziel der Wissensch aftsstadt Darmstadt, die 
steigende Nachfrage nach Wohnraum (ca. 600 Wohneinheiten pro Jahr) durch 
die Bereitstellung von Baul and im Rahmen der Innenent wicklung zu befriedigen. 
Im Interesse des sparsamen Umgangs  mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 
BauGB) soll dies u. a. durch Nachverd ichtung bestehender Ba ugebiete erreicht 
werden. 
 
Zur Realisierung der Planungsziele werden in räumlichen Teilbereichen westlich 
der Oppenheimer Straße auf dem Grund stück der bauverein AG, Gemarkung 
Darmstadt, Flur 19, Flurstück Nr. 233/5 mit einer Größe von insgesamt 13.736 m² 
unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. 
 
4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5, außerhalb des Plangebietes W 55) soll 
der bauliche Bestand zunächst für mindest ens 10 Jahre erhalten bleiben und in 
Einzelfällen aufgrund vertraglicher Ve reinbarungen mit den Mietern verbessert 
werden. Die Häuser di enen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern 
aus anderen Wohnungen. Ein Pl anungserfordernis ergibt sich deshalb in diesem 
Bereich derzeit nicht. 
 
Im weiter südlich gelegenen  Teilbereich (Oppenheimer St raße 7 bis 19), der das 
Plangebietes des vor habenbezogenen Bebauungsplans W 55 darstellt, ist auf 
einer Teilfläche von ca. 7.000 m² nach Abriss des alten Wohnungsbestandes eine 
Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen. 
 
Da bisher kein Bebauungsplan für di esen Bereich vorhanden ist, bedürfen die 
vorgesehenen Maßnahmen zur Innenentwickl ung durch Nachverdichtung der 
Bauleitplanung, da die Baustruktur grundlegend verändert wird und dadurch auch 
private Erschließungsmaßnahmen innerhalb des Grundstücks notwendig werden. 
Dies erfolgt durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
W 55 Oppenheimer Straße. 
Durch die vorgeschriebenen Schritte des Planverfahrens werden Information und 
Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet. 
 
Für die Wohngebäude an der Moltkestraße , südlich des Plangebietes, sind 
zunächst Maßnahmen der baulic h-energetischen Gebäudesanierung 
vorgesehen, wie sie bereits östlich der Oppenheimer Straße durchgeführt wurden 
bzw. in Vorbereitung sind. 
Diese Maßnahmen bedürfen keiner bauleitplanerischen Regelung. Spätere 
Ergänzungen des Gebäudebes tandes können ggf. nach § 34 BauGB geregelt 
werden. 
 
 
2. Bestand 
 
2.1 Bebauung
 
 
Im mittleren Bereich des Grundstücks der bauverein AG Gemarkung Darmstadt, 
Flur 19, Flurstück 233/5 wurden die Wohngebäude der ehemaligen 
Liegenschaften Oppenheimer Straße 7 bis 19 bereits entfernt. Hier befindet sich 
der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - 
Oppenheimer Straße auf einer Fläche von ca. 7.000 m². 
 
2.2 Vegetation und Fauna
 
 
Der Gehölzbestand in der gesamt en Postsiedlung wurde aufgenommen und 
bewertet. Erhaltenswerter Bestand wur de in Abstimmung mit dem städtischen 
Grünflächenamt kartiert. Der maßgeblic he Bestand im Plangeltungsbereich 
wurde im Februar 2012 ei ngemessen. Erhaltenswerter  Bewuchs befindet sich 
hauptsächlich im Westen des Plangeltung sbereichs. Großkronige Laubbäume 
5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
sind jedoch auch in den Bereichen zwischen den ehem aligen Wohngebäuden 
und an der Oppenheimer Straße vorhanden. 
Die Wohngebäude waren nur durch schmale Fußwege erschlossen. Der gesamte 
Bereich kann deshalb als nur gering versiegelt bezeichnet werden. 
 
Im Frühjahr/Sommer 2006 wurde im  Auftrag der bauverein AG eine 
artenschutzrechtliche Ste llungnahme durch das Fachbüro für Faunistik und 
Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach fü r die gesamte Postsiedlung und deren 
nahes Umfeld durchgeführt. Das Untersuc hungsgebiet umfasste insgesamt eine 
Fläche von über 85.000 m².  
 
Im Untersuchungszeitraum wurden ins gesamt 22 Vogelarten ausgewiesen, von 
denen 17 als Brutvögel im Untersuchungsgebiet einz ustufen waren. Streng 
geschützte Arten wurden nicht als Br utvögel nachwiesen. Als gefährdete 
Tierarten der Roten Liste Hessen 2006 waren jedoch Gartenrotschwanz, 
Mehlschwalbe und Türkentaube  vorhanden. Von den Ar ten der Vorwarnliste 
wurden Mauersegler und Haussperling festgestellt. 
 
Darüber hinaus wurde - ohne konkrete Quar tiersnachweise - eine Population von 
Zwergfledermäusen festgestellt, deren So mmerquartier bzw. Wochenstube im 
Nahbereich des Untersuchungsgebietes vermutet wurde. 
 
Der Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungsplans W 55 – 
Oppenheimer Straße umfasst lediglic h einen geringen Teil (7.000 m²) des 
Untersuchungsgebietes. Der Bestand von 4 Wohngebäuden wurde entsprechend 
dem Planungsziel in 2012 beseitigt. Der zusammenhängende Gehölzbestand im 
Westen wurde erhalten. 
Es ist davon auszugehen, dass eine Ve rlagerung der Population in die 
angrenzenden Bestände stattfinden konnte  und eine Erheblichkeit durch 
unmittelbare schwere Beeinträchtigung des Lebensraums für gefährdete 
Tierarten durch die Planung nicht vorbereitet wird. 
Ferner ist davon auszugehen, dass sich seit der Erstellung der 
artenschutzrechtlichen St ellungnahme keine weiteren rechtlich relevanten 
Tierarten angesiedelt haben. 
 
 
2.3 Immissionen
 
 
Immissionen im Plangeltungsbereich si nd lagebedingt und entsprechen denen 
innerstädtischer Wohngebiete. Das Gebiet wird durch die straßenrandbegleitende 
Bebauung der Bessunger Straße bzw. de s Haardtrings vom dort entstehenden 
Lärm der Hauptverkehrsstraße gesch ützt. Die Lärmkartierung 2011, 
Fassadenpegel und Schallausbreitung nach der Richtlinie für den Schallschutz an 
Straßen (RLS 90) der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist Tagwerte für den 
Straßenlärm unter 55 dB (A) und Nacht-Werte (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) unter 
45 dB (A) aus. 
6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
Die entsprechenden Werte für die Schi ene (DB) liegen zwischen 45 und 
50 dB (A) sowohl am Tag als auch in der Nacht; bei der räumlichen Verteilung 
überwiegt nachts der Wert von 45 dB (A). 
Es kann demnach davon ausgegangen we rden, dass die städtebaulichen 
Orientierungswerte nach DIN 18005-1 für Allgemeine  Wohngebiete eingehalten 
werden. 
 
Das Plangebiet ist weder von der Abstandsregelung der Seveso III-Richtlinie 
bezüglich der Firma Merck noch vom Siedlungsbeschränkungsbereich des 
Flughafens Frankfurt/Rhein-Main betroffen. 
 
2.4 Wasserwirtschaftliche Belange
 
 
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Oberirdische 
Gewässer sind nicht vorhanden. 
Die Wasserver- und die Abwasserentso rgung erfolgen über die vorhandenen 
Systeme. Auswirkungen aufgrund der Nutzungsverdichtung sind nicht zu 
erwarten. 
 
2.5 Altlasten
 
 
Der Standort ist nach vorliegenden Info rmationen in der Altflächendatei (ALTIS) 
nicht registriert. Luftbilder aus der Zeit der Errichtung der Post siedlung belegen, 
dass seinerzeit auf bewirtschaftetem Grünland gebaut wurde. 
Beim Kampfmittelräumdienst liegen Informationen nicht vor. 
 
 
3. Planung 
 
3.1 Bebauung
 
 
Im Bereich der Liegenschaften Oppenh eimer Straße 7 bis 19 wird die 
Neubebauung mit Einfamilien-Reihenhäus ern und Doppelhäusern durch einen 
Vorhabenträger vorgesehen (siehe VEP). 
Die zur Oppenheimer Straße hin erlebbare Gebäudestellung (giebelständig mit 
Ausrichtung der Gärten nach Süden) wir d für die Hausgruppen mit 4 bis 7 
Reihenhäusern beibehalten,  während zu den Liegensc haften Wormser Straße 
hin, die Gebäudestellung um 90 Grad gedreht wird. Dadurch  orientieren sich die 
Gärten der Neubebauung (5 Doppelhäuser) nach West en und bilden zusammen 
mit den Gärten der Wormser Straße eine zusammenhängende Grünzone, deren 
derzeitiger Gehölzbestand erhalten werden kann. 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht die Errichtung von 19 Wohneinheiten 
als Reihenhäuser und 10 Wohneinheiten als Doppelhaushälften vor. 
 
Für den Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 7.000 m², reduziert um 
die privaten Erschließungsstraßen von ca. 390 m², ergibt sich bei 10 
Wohneinheiten mit maximal 90 m² Grundfläche (Doppelhaushälften) und 19 
7

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
Wohneinheiten mit einer maximalen Gr undfläche von 85 m² (Reihenhäuser) 
dadurch überschläglich eine Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,38. 
 
Die Doppel- und Reihenhäuser  werden als Gebäude mit 2 Vollgeschossen und 
einem Dachgeschoss als nicht Vollgeschoss (Staffelgeschoss) errichtet. 
 
3.2 Erschließung  
 
Laut der städtischen Einstellplatzsatz ung wird pro Einfamil ienhaus auf einen 
PKW-Stellplatz abgerundet. Alle Stellplätze für die vorgesehene Einfamilienhaus-
Bebauung werden in 2 Stellplatzanlagen mit 19 bzw. 10 Stellplätzen konzentriert. 
Dadurch werden die Zufahrten zur O ppenheimer Straße beschränkt, um die 
Beeinträchtigung dort durch ausparkende Fahrzeuge gering zu halten. 
Durch die Beschränkung auf zwei Stand orte wird außerdem die Belastung der 
Bewohner im Gebiet reduziert. Kompakte Anlagen verringern die 
Flächenversiegelung, ersparen Fahrts trecken und ermöglichen einen 
zusammenhängenden, vom motorisierten Verkehr störungsfreien Wohnbereich. 
 
Die Stellplätze werden jeweils einzelnen Wohneinheiten zugeordnet. Sie dienen 
damit ausschließlich als Folge des Wohnens der Nutzung im Plangebiet. 
Die Fluktuation und damit  von den Stellplatzanlagen ausgehenden Immissionen 
entsprechen den Bedürfnissen und  Lebensgewohnheiten der Anwohner. 
Beeinträchtigungen der Nutzung durch wohnungsfremde Aktivitäten (z.B. 
Lieferverkehre, kommerzielle Besucher) sind praktisch ausgeschlossen. 
 
Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch die 
südliche Stellplatzanlage wir d diese zum großen Teil überdacht. Die Stirnseite 
sowie die den Reihenhäusern zugewa ndten Längsseiten der Anlage erhalten 
außerdem eine geschlossene Wandkonstruktion, die berankt wird. 
 
Das Plangebiet ist an die öffentliche Verkehrsfläche der Oppenheimer Straße 
angebunden. Von dort wer den die Wohngebäude durch bis zu 1,50 m breite 
Privatwege erschlossen, die Fußgänger n und Radfahrern vorbehalten werden 
sollen. Im Bereich der Hausgruppen is t auch die rückwärtige Anbindung der 
Baugrundstücke an die Wege zur Andienung der Gärten gewährleistet. 
 
Im nördlichen Teil des Geltungsbereich s wird ein ca. 2,50 m breiter Fußweg 
angelegt, der mit Gehrechten zugunsten der  Allgemeinheit belegt und durch 
Baulast gesichert wird. 
Er dient der Erhaltung und Aufwert ung der Wegebeziehung zwischen Wormser 
Straße und Oppenheimer Straße. 
 
Feuerwehrzufahrten in das  Plangebiet sind nicht vo rgesehen. Die maximale 
Entfernung gem. § 5 Hessischer Bauordnu ng (HBO) der hinteren Gebäudekante 
von der Oppenheimer Straße  beträgt 48 m. Es handelt sich dabei um das 
südliche Doppelhaus. Dieses hat jedoch eine noch geringere Entfernung zur 
Moltkestraße. Die Länge der Wohnwege entspricht den Anforderungen von § 4 
HBO. 
8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
 
3.3 Grünordnung  
 
Die im Straßenraum Oppenhe imer Straße wirksame Raumkante wird derzeit 
primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragt, bestimmt. 
Dieser Charakter soll weitestgehend bestehen bleiben. 
Bedingt durch die Bauarbeiten und durch die anzulegenden Stellplätze und deren 
Zufahrten wird der Bestand jedoch nicht zu  erhalten sein. Lediglich die Roteiche 
(Nr. 320 des Bestandsverzeichnisses) so ll an der Nordostecke der südlichen 
Stellplatzanlage gesicher t und erhalten bleiben. Dar über hinaus können wegen 
der geplanten Verdicht ung und der Veränderung der Baustruktur die 
vorhandenen, in den bisherigen G ebäudebestand eingestreuten, Einzelbäume 
nicht erhalten werden. Selbst, wenn di e Standorte nicht mit einer Baufläche 
zusammenfallen, werden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich werden, die 
den Bestand nachhaltig schädigen und keine Gewähr für den langfristigen Erhalt 
bieten. Sowohl der technische als auc h der finanzielle Aufwand wären unter 
Berücksichtigung des hohen Risikos unverhältnismäßig. 
 
An der Oppenheimer Straße wer den deshalb Ersatzstandorte für 
Baumpflanzungen vorgesehen. Ferner werden Heckenanpflanzungen an 
räumlich bedeutsamen Grunds tücksgrenzen und die Berankung von verbindlich 
festgeschrieben. Die entsprechenden Pflanzverpflichtungen durch den 
Vorhabenträger werden im Durchführungsvertrag geregelt. 
 
Der westliche Rand des Geltungsbereichs weist einen erheblichen, 
zusammenhängenden Bestand an erhaltenswerten Gehölzen auf. Ihr Schutz und 
langfristiger Erhalt werden durch die gew ählte Stellung der Doppelhaushälften 
möglich. Sie erlaubt die Festsetz ung einer zusammenhängenden Fläche für den 
Erhalt von Bäumen und Sträuchern in deren Gartenbereich. 
 
3.4 Maßnahmen zum Klimaschutz
 
 
Im Hinblick auf die klimatischen Ve ränderungen verhindert die beabsichtigte 
Maßnahme der Innenentwicklung zur De ckung der Wohnungsnachfrage die 
Versiegelung zusätzlicher Flächen im Außenbereich und erhält deren klimatische 
Ausgleichsfunktionen. 
 
Durch Minimierung der notwendigen  Oberflächenbefestigung und deren 
geforderter Speicherkapazität werden di e Rückführung der Nie derschläge zum 
Grundwasserhaushalt gefördert und die Auswirkungen von Starkregen auf das 
städtische Abwassersystem reduziert.  
Die Herstellung von Gründächern sowie die Versickerung des überschüssigen 
Niederschlagswassers durch Rigolen tragen darüber hinaus zur Schonung des 
Wasserhaushalts bei. 
 
Die Herstellung der Wohngebäude ist als KfW-Effizienzhaus 70 vorgesehen. Eine 
zentrale Wärmeerzeugung wird das Wohngebiet über eine gemeinsame 
Technikzentrale versorgen. Diese weist in der Regel einen höheren Effizienzgrad 
9

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
aus, als die dezentrale Wärmerzeugung. Du rch diese Art der Wärmeerzeugung 
werden weniger klimaschädigende Treibhausgase freigesetzt. 
 
 
4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist 
der Plangeltungsbereich als Wohnbaufläch e ausgewiesen. Das entspricht der 
beabsichtigten Planung, die deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt 
ist. 
Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Bereich ist gemäß § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit dem Charakter eines 
Allgemeinen Wohngebietes anzusehen. 
Das Planungsziel der Umstrukturierung zwecks Nachverdichtung, ist als eine 
Maßnahme zur Innenentwicklung zu definieren. 
Die Planaufstellung kann deshalb gem äß § 13a  BauGB im beschleunigten 
Verfahren analog den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 
§ 13 BauGB erfolgen. 
Die Gesamtfläche von ca. 7.000 m² erfüllt die Voraussetzungen des § 13a 
Abs. 1 Nr. 1. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls kann deshalb entfallen. 
 
Im vereinfachten Verfahren wird gem äß § 13 Abs. 3 BauGB von der 
Umweltprüfung und dem Um weltbericht abgesehen. Ebenso entfallen die 
Angaben über die Verfügbar keit umweltbezogener Informationen und die 
zusammenfassende Erklärung. 
 
Eingriffe, hinsichtlich des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die aufgrund der Aufstellung des 
Bebauungsplans zu erwarten sind, gel ten im Sinne des § 1a Abs. 3 
Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 
Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes deshalb nicht erforderlich. 
 
 
5. Planungsrechtliche Festsetzungen 
 
5.1 Art der baulichen Nutzung
 
 
Im Plangebiet wird als Art der baulichen Nutzung vornehmlich das Wohnen 
angestrebt. Sowohl die Erschließungsstrukt ur als auch die Errichtung der im 
Vorhaben- und Erschließungsplan vo rgesehenen Gebäude ermöglichen kaum 
andere Nutzungen. Deshalb wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 
BauNVO festgesetzt. Eine Festsetzung ge mäß § 13 Abs. 3a BauGB ermöglicht 
darüber hinaus nur solche Vorhaben, zu denen sich der Vorhabenträger 
vertraglich verpflichtet. 
10

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
 
5.2 Maß der baulichen Nutzung  
 
Da die Planungsabsichten des Vor habenträgers aufgrund des Vorhaben- und 
Erschließungsplans bei der Aufste llung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans bereits konkretisiert sind, kann das Maß der baulichen Nutzung 
unter Bezugnahme auf die einzelnen Gebäude bestimmt werden. 
 
Die Größen der Grundfläche der beiden Gebäudetypen sind dem Vorhaben- und 
Erschließungsplan zu entnehmen. Die Gr undflächen der Reihenhäuser betragen 
ca. 81,9 m² (5,85 m x (11 m + 3 m)) und die der Doppelhaushälften betragen ca. 
87,3 m² (6,35 m x (10,75 m + 3 m)). Da der Wandaufbau noch nicht abschließend 
festgelegt ist und geringfügiges Herv ortreten von Gebäudeteilen gemäß § 23 
Abs. 3 BauNVO zulässig ist, wurden moderate Zuschläge für die maximal 
zulässigen Grundflächen festgesetzt. Die  maximal zulässigen Grundflächen 
betragen für die Reihenhäuser 85 m² und für die Doppelhaushälften 90 m². 
Bezogen auf das gesamte Plangebiet (c a. 6.610 m² bei Abzug der privaten 
Erschließungsstraßen) errechnet sich danach eine Grundflächenzahl von ca. 
0,38. Gemäß §  19 Abs. 4 Satz 2 BauN VO darf die zulässige Grundfläche durch 
die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten An lagen um 50 % überschritten 
werden. Bei dieser regelmäßig zulässigen  Überschreitung können ca. 3.767  m² 
(GRZ 0,57) einschließlich der Neben anlagen bebaut werden. Aufgrund der 
festgesetzten maximalen Größe der Grundfläche je Gebäude einschließlich der in 
§ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen von 130  m² je Wohngebäude 
beträgt der Wert 3.770 m² (19 x 130 m²), wenngleich die Überschreitung um 50 % 
bei den Reihenhäusern (85 m² x 1,5 = 127,5 m²) geringfügig überschritten ist. 
Unter Berücksichtigung der Höchstwerte für allgemeine Wohngebiete von GRZ 
0,4 wäre bei der regelhaften Überschre itung (GRZ 0,6) eine Grundfläche von 
insgesamt 4.200 m² einschließlich der Nebenanlagen nutzbar. Die Festsetzungen 
reduzieren damit, soweit wirtschaftlich möglich, die Beeinträchtigung der 
Bodenfunktionen. 
 
Die maximal zulässige Geschossfläche pro Gebäude errechnet sich durch die 
Multiplikation der zulässi gen überbaubaren Grundstücksf läche (ohne Terrassen) 
auf 2 maximal zulässige Vollgeschosse. Bezogen auf die Gesamtfläche errechnet 
sich überschläglich eine Geschossflächen zahl von ca. 0,62. Die Flächen von 
Aufenthaltsräumen und den zugehörigen Treppenräumen in den vorgesehenen 
Nichtvollgeschossen bleiben dabei allerdings unberücksichtigt. 
 
Im Hinblick auf möglicherweise variier ende Wünsche der Erwerber soll jedoch 
innerhalb einer ausgewie senen überbaubaren Grundstücksflä che die Möglichkeit 
der Abweichung sowohl der Grundfläc hen als auch der Geschossflächen 
einzelner Wohneinheiten eingeräumt werden, sofern die zulässigen Gesamtwerte 
innerhalb der jeweili gen überbaubaren Grundstücksflä che nicht überschritten 
werden. 
 
Die maximale Gebäudehöhe wird ergänzend auf 144,22 m über Normalnull 
festgelegt, um weitere Nichtvoll geschosse oder Aufbauten und 
11

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
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Geländeaufschüttungen zu vermeiden. Dabei  wird von einer Bezugshöhe von 
134,72 m üNN ausgegangen, die einer mittler en Höhe sowohl des Geländes als 
auch der Oppenheimer Straße im Bereic h des Plangebietes entspricht. Die 
Differenz von 9,50 m Höhe errechnet sich aus den Geschosshöhen von 2,85 m 
(2,50 m lichte Raumhöhe + 0,35 m Decken- bzw. Fußbodenaufbau) für 2 
Vollgeschosse und ein Nichtvollges choss (Staffelgeschoss) zuzüglich 
Dachaufbau und Sockelhöhe von insgesamt 0,95 m.  
 
5.3 Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen
 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen wer den durch Baugrenzen, die die 
Gebäude des Vorhaben- und Erschließungsplans umfahren, definiert. 
Die Standorte für notwendige zuläss ige Nebenanlagen auf den nicht 
überbaubaren Grundstücksflächen werden  durch die Festsetzungen im 
Bebauungsplan weitest gehend geregelt, um nachbarliche Beeinträchtigungen zu 
mindern und die Gestaltung der kleinteiligen Freibereiche zu vereinheitlichen. Aus 
diesem Grund sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan auch Maßnahmen vor, 
die vom Vorhabenträger im Inte resse des Erscheinungsbildes der 
Wohnbebauung durchgeführt wer den. Deshalb weist die Planung Flächen für 
Stellplätze, für Müllsammelplätze und Terrassen mit Abstellräumen für 
Gartengeräte o.ä. aus.  
 
Die Anordnung zentraler Plätze für die Müllb ehälter mit direkter Zufahrt von der 
Oppenheimer Straße ist zum einen erfo rderlich, weil die Grundstücke von 
Müllfahrzeugen nicht anfahrbar sind; zu m anderen sind die Bereiche der 
Hauseingänge so eng bemessen, dass die Un terbringung der Behältnisse für alle 
Müllfraktionen nur schwer möglich wä re. Deshalb geschieht das auf den 
vorgesehenen Flächen in einheitlichen Behältnissen. 
 
Auch die Terrassen werden vom Vo rhabenträger auf den ausgewiesenen 
Flächen hergestellt. Als Abgrenzung der den jeweiligen Wohngebäuden 
zugeordneten Terrassenflächen dienen 90 cm tiefe Abstellräume für 
Gegenstände wie Gartenmöbel und –geräte,  für deren nahe Unterbringung 
Bedarf besteht. Dieses standardisierte Angebot deckt den ermittelten Bedarf ab. 
Die Errichtung weiterer , individueller Nebenanlage n auf den rückwärtigen 
Baugrundstücken wird ausgeschlossen. 
Im Zugangsbereich der Wohngebäude sind jedoch Wegebefestigungen und 
Nebenanlagen bis zu einer maximalen Grundfläche von 10 m² zulässig, um z.B. 
Hauseingänge zu überdachen und Fahrradabstellplätze unterzubringen. 
 
Die verbleibenden nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind vollständig zu 
begrünen. Notwendige Wegebefestigungen sind so herzustellen, dass 
Niederschlagswasser auf der Fläche selbst oder in die angrenzenden Flächen 
versickern kann, um die Belastung der Kanalisatio n und die Auswirkungen der 
Flächenversiegelung zu reduzieren.  
12

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5.4 Verkehrsflächen  
 
Die öffentliche Erschließung des Plangebi etes erfolgt durch die Oppenheimer 
Straße. Der Erschließung der einzelnen Wohngebäude dienen private Fußwege 
einer Breite von ca.1,50 m. 
Die fußläufige Verbindung zwischen Wormser Straße und Oppenheimer Straße 
wird durch ein Gehrecht zugunsten der Al lgemeinheit gesichert. Die Breite des 
Weges beträgt ca. 2,50 m. 
 
Für die laut Einstellplatzsatzung der Wiss enschaftsstadt Darmstadt erforderlichen 
Stellplätze sind zwei größ ere Stellplatzanlagen innerhalb der nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen ausgewiesen. 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB wird mit 1 m ein vom Bauordnungsrecht 
abweichendes Maß der Abstandfläche zum Nachbargrundstück im Norden 
festgesetzt. Diese Abweichung ist auf grund der Randeingr ünung durch eine 
festgesetzte 1,5 m hohe und mindestens  0,8 m breite Hecke mit den 
nachbarlichen Belangen vereinbar. Zusätz lich wurde die Eintragung einer 2 m 
tiefen Baulast auf das Nachbargrundstück der bauverein AG veranlasst. 
 
Eine eingeholte schalltechnische Untersuchung (errechnete Schallprognose) des 
Büros Fritz, beratende I ngenieure weist nachts Überschreitungen des 
Immissionsrichtwerts von 40 dB (A) der  TA Lärm Ziffer 6.1 an 10 angrenzenden 
Wohngebäuden der südlichen Stellplatzanla ge aus. Als maximale Werte wurden 
Überschreitungen von 4,1 dB (A) in den Erdgeschossen zweier Reihenhäuser 
errechnet. In den Obergeschossen reduzieren sich die Werte auf 3,3 bzw 
2,8 
dB (A) im  1. bzw. 2. Oberge schoss. Die städtebaulic hen Orientierungswerte 
der DIN 18005-1 (nachts 45 dB (A) werden eingehalten. Die zulässigen Tagwerte 
sowohl der TA Lärm als auch die der DIN 18005-1 werden unterschritten. 
 
Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch die 
südliche Stellplatzanlage wird diese auf  Empfehlung der schalltechnischen 
Untersuchung zum großen Teil überdacht  und von einer schallabsorbierenden 
Wand umgeben. 
 
Langfristig soll jedoch im Bereich aller Stellplatzan lagen die Errichtung von 
Überdachungen nicht versagt werden. Es  wurde deshalb eine Festsetzung 
getroffen, die die Herstellung von Carp orts ermöglicht. Die Herstellung von 
Carports bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 2,6 m wird jedoch nicht 
Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans bzw. des 
Durchführungsvertrages. 
 
5.5 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft / Bepflanzung 
 
Die Baumaßnahme zur Innenentwicklung dient dem sparsamen Umgang mit 
Grund und Boden, wie ihn § 1a BauGB fo rdert. Zwangsläufige Folge der 
Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich ist jedoch die zusätzliche 
13

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Flächenversiegelung durch die Bauwer ke und der Verlust von vorhandenem 
Baumbestand. 
 
Zwecks Minimierung des Eingriffs in den Boden und den Wasserhaushalt werden 
hinsichtlich der Oberflächenbefestigung und des Umgangs mit 
Niederschlagswasser Festsetzungen getroffen, die geeignet sind, die 
Versickerung der Niederschläge zu gewährleisten. 
 
Die Oberflächen von Wegen sind deshalb so herzustellen, dass Niederschläge 
versickern und nicht der Kanalisation zu geführt werden. Durch die Festsetzung 
aller Dachflächen als extensive Gründäc her in Verbindung mit Rigolen zur 
Versickerung des überschüssigen Niederschlagwassers auf den 
Grundstücksflächen wird eine größtmög liche Schonung des Wasserhaushalts 
sichergestellt. Außerdem werden die städtischen Anlagen zur Entwässerung bzw. 
Abwasserbeseitigung durch die Maßnahmen nicht belastet. 
Die im Straßenraum Oppenhe imer Straße wirksame Raumkante wird derzeit 
primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragt, bestimmt. 
Bedingt durch die Bauarbeiten und durch die beiden anzulegenden 
Stellplatzanlagen und deren Zufahrten wird dieser Eindruck zumindest temporär 
eingeschränkt. Langfristig soll er aber wiederhergestellt werden. An der 
Oppenheimer Straße werden deshalb Ersa tzstandorte für Baumanpflanzungen 
vorgesehen. Artenempfehlungen für mittelkronige Einzelbäume sind als Hinweise 
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. Lediglich der Erhalt 
der Roteiche (Nr. 320 des Bestandsverzei chnisses) wird an der Nordostecke der 
südlichen Stellplatzanlage festgesetzt. 
 
Auch die Einzelbäume zwischen den derzeitigen Wohngebäuden können nicht 
erhalten werden. Selbst  wenn die Standorte nicht mit einer Baufläche 
zusammenfallen, werden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich werden, die 
den Bestand nachhaltig schädigen und keine Gewähr für den langfristigen Erhalt 
bieten. Durch die festgesetzte Begrünung der nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen und Einf riedigungen durch Laubgehölzhecken wird jedoch 
langfristig die Durchgrünung des Gebietes  gewährleistet. Die im öffentlichen 
Raum wirksamen Baum- und Heckenpflanzungen werden Bestandteil des 
Durchführungsvertrages und sind vom Vorhabenträger zu realisieren. 
Der umfangreiche Gehölzbestand am westlichen Rand des Geltungsbereichs, der 
auch als Puffer zu den Hausgärten der Liegenschaften an der  Wormser Straße 
dient, wird zusammenhängend durch die Fest setzung einer Fläche für den Erhalt 
von Bäumen und Sträuchern dauerhaft gesicher t. Zu diesem Zweck erfolgt auch 
die Festsetzung, dass abgängige Pflanzen zu ersetzen sind. 
 
 
6.  Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 
 
Die Gestaltung der zu e rrichtenden Wohnbebauung wird  u.a. im Vorhaben- und 
Erschließungsplan geregelt. Die baugestalt erischen Festsetzungen aufgrund der 
Hessischen Bauordnung beziehen sich zu m einen auf die Gestaltung der 
Einfriedigung der Grundstücke. Zu m Schutz der Privatsphäre auf den 
14

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –O
ppenheimer Straße 
 
Grundstücksfreiflächen der Hausgr uppen, die auch eine rückwärtige 
Erschließung haben, werden Einfriedigungen  als Laubgehölzhecken bis zu einer 
Höhe von 1,5 m zugelassen. Der Sicht schutz zwischen den Terrassen ist durch 
die Regelung hinsichtlich der N ebenanlagen auf den ni cht überbaubaren 
Grundstücksflächen (Höhe 2,2 m) gewährleistet. 
 
Ferner wird die extensive Begrünung  aller Flachdäc her (Wohngebäude und 
Carports) zum Zweck der Regenrückhaltung und der einheitlichen Gestaltung, 
auch im Hinblick auf die Aufsicht von benachbarten höherliegenden Geschossen, 
vorgeschrieben. 
 
Die die südliche Stellplatzanlage  umgebende Wandkonstruktion ist mit 
Kletterpflanzen zu beranken 
 
 
7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages 
 
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans gemäß § 12 BauG B ist der Abschluss eines 
Durchführungsvertrages, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung der 
Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Das 
Tochterunternehmen der bauver ein AG ist Eigentümerin  der Postsiedlung. Für 
den Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungspl ans wird ein 
eigenständiges Grundstück gebildet.  
Zwecks zügiger Erhöhung des nachgef ragten Wohnungsbestandes in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt soll di e Maßnahme innerhalb von maximal 3 
Jahren nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
abgeschlossen werden. 
 
Der Plangeltungsbereich ist vo n der Oppenheimer Straße sowohl verkehrlich als 
auch hinsichtlich der Ver- und Entsor gung erschlossen. Weitere Maßnahmen 
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind nicht erforderlich.  
 
Der Durchführungsvertrag verpflichtet den Vorhabenträger neben der Herstellung 
der Wohngebäude insbesondere zur: 
 Übernahme der Planungskosten 
 Herstellung der privaten Erschließungswege zu den Wohngebäuden 
 Herstellung der Stellplätze und ihrer Zufahrten  
 Herstellung der Müllsammelplätze 
 Herstellung der zentralen Wärmeversorgung 
 Herstellung der Gebäude im KfW-70-Standard 
 Herstellung der Anlagen zur Wasserspeicherung und –versickerung 
 Herstellung der Terrassen mit den dort zulässigen Nebenanlagen 
 Durchführung der festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen mit 
Weitergabeverpflichtung zum dauerhaften Erhalt und zur Pflege. 
15

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Begründung 
W 55 –Oppenheimer Straße 
 
16 
 
Auflistung vorhandener Unterlagen 
 
Folgende Untersuchungen und Stellungnahmen liegen vor und können im 
Stadtplanungsamt eingesehen werden und werden während der Offenlage mit 
ausgelegt: 
 
1. Kartierung und Bewertung des Gehölzbest andes der Postsiedlung bestehend aus: 
 Bewertung des Landschaftsarchitek ten Dr. Rolf Schepp vom 05.08.2005 
 Baumliste des Landschaftsarchitek ten Dr. Rolf Schepp vom 06.09.2006 
 Einmessung des Baumbestandes im Bereich des VEP durch 
Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Georg Müller vom 06.02.2012 
 
2. Artenschutzrechtliche St ellungnahme des Fachbüros für Faunistik und Ökologie, 
Kurt Möbus, Neu-Anspach 
 
3. Schalltechnische Untersuchung des Büro  Fritz, beratende Ingenieure, Einhausen 
Nr. 13107-ABS 1 vom 10.05.2013 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid  
Stadträtin

anlage 3

14139 Zeichen

1. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 12. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und 5 Vorgeschlagene Grundstücksgrenze —°WO An
Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in sonstigen Bepflanzungen ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25 a IV. Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach
Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom BauGB) 8 12 BauGB
23.01.1990 (BGBl. | S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV)
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden festgesetzt: 12.1 An den zeichnerisch festgesetzten Pflanzstandorten für Der Vorhab d Erschließ ı ird
Einzelbäume, von denen bis zu 1,5 m abgewichen werden kann, Beat te r u u h ben be ungspian Bann Da Da Si
Bedingte Festsetzungen nach $ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m.$ 9 Abs. 2 sind mittelkronige Bäume in der Mindestgröße 16/18 en ji In it or Baar nn a Vorhabenn an It der
BauGB Stammumfang (siehe Ill Nr. 4 Auswahlliste für Anpflanzungen) Dir fin ınze hrac zur Durchführung des Vorhabens regelt der
anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger urehführungsvertrag vom. nen
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vor- Bewuchs ist zu ersetzen.
haben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- Rechtsgrundlagen
führungsvertrag verpflichtet. 12.2 Auf den zeichnerisch festgesetzten Flächen für Anpflanzungen o0000000000000
sind Heckenpflanzungen vorzunehmen und als geschnittene Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414),
Art der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. $ 4 BauNVO) Hecken (siehe Ill Nr. 4 Auswahlliste für Anpflanzungen) mit einer zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. |
Mindestbreite von 0,8 m sowie einer maximalen Höhe von 1,5 m S. 1548)
Allgemeines Wohngebiet WA dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist
zu ersetzen.
n R . 2 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Maß der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 88 16 ff. Pro Baugrundstück kann die Anpflanzung auf einer Länge von (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) in der Fassung vom 23.01.1990
BauNvo maximal 1 m unterbrochen werden, um den rückwärtigen Zugang (BGBI.| S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
zum Grundstück zu ermöglichen. 11.06.2013 (BGBl. | S. 1548)
An der rückwärtigen Begrenzung der Erschließung der
Zulässige Grundfläche ($ 19 BauNVO) Stellplatzanlagen kann die Anpflanzung auf einer Länge von . .
. nad R . F . . imal 1,5 m unterbrochen werden, um den Zugang zu den Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990
Die zulässige Grundfläche je Gebäude auf einem Einzelgrund- maximal 1, j gang B og o A
.. " . Privatwegen / -grundstücken zu ermöglichen. (BGBI.°1991°1°S.°58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
stück beträgt maximal 22.07.2011 (BGBI. | S. 1509)
bei den Hausgruppen: 85 m? je Reihenhaus RHmax: GR 85 m? 13. Bindung für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und j .
bei den Doppelhäusern: 90 m? je Doppelhaushälfte DHHmax: GR 90 m? sonstigen Bepflanzungen ($ 9Abs. 1Nr. 20i.V.m.Nr. 25 b Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. |
BauGB) S. 46, 180), zuletzt geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom
. . un . 13.12.2012 (GVBl. | S.662)
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die
Baugrenzen eines Baufensters nicht überschritten werden. 13.1 Flächen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern
In einem Abstand von 750m bzw. 5.00m zur westlichen Hessische Verordnung zur Durchführung des BauGB (DVO-BauGB) in der
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Begrenzung des Geltungsbereichs ist der vorhanden Bewuchs Fassung vom 17.4.2007 (GVBl. IS. 259), zuletzt geändert durch
819 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen bis zu einer von Gehölzen langfristig zu sichern und dauerhaft zu Verordnung vom 20.11.2012 (GVBl. 1 S.410)
Grundfläche von 130 m? je Gebäude überschritten werden. unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen.
Darauf anzurechnen sind die den Grundstücken zugeordneten Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie die sonstigen zu treffen, um Schäden zu vermeiden. (GVBI. IS. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
Nebenanlagen. 16.12.2011 (GVBl. | S. 786),
Zulässige Geschossfläche (8 20 Abs. 3 BauNVO) 13.2 Die zeichnerisch festgesetzten Einzelbäume sind langfristig zu
Die zulässige Geschossfläche je Gebäude beträgt maximal sichern und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009
bei den Hausgruppen: 140 m? je Reihenhaus RHmax: GF 140 m? zu ersetzen. (BGBI. IS. 2542), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom
bei den Doppelhäusern: 150 m? je Doppelhaushälfte DHHmax: GF 150 m? Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen 06.02.2012 (BGB. 15. 148, 181)
zu treffen, um Schäden zu vermeiden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
zulässige Geschossfläche innerhalb der Baugrenzen eines 14. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des (HAGBNatSchG) in der Fassung vom 20.12.2010 (GVBl. IS. 629)

Baufensters nicht überschritten wird.
Zahl der Vollgeschosse ($ 20 Abs. 1 BauNVO)
Die maximale Zahl der Vollgeschosse beträgt zwei I}

Höhe baulicher Anlagen (816 Abs. 2 und 3 i.V.m. 818 Abs. 1
BauNVO)

Die Höhe baulicher Anlagen beträgt maximal 9,50 m über der

Bebauungsplans ($ 9 Abs. 7 BauGB)

Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen

Aufgrund $ 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom
18.06.2002 (GVBI. | S. 274) i.V.m. $ 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:

Hessisches Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 05.09.1986 (GVBl. I
S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21.11.2012
(GVBI. IS. 444)

Hessisches Wassergesetz in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. | .S. 548)

un u - . . [| L ig g
Bezugshöhe von 134,72 üNN Hmax: 144,22 m üNN ' Einkiediaungen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom
Abweichend davon beträgt für Garagen die maximale Höhe 2,60 m über der u ImmissI u 2 ri ' ung v
Bezugshöhe von 134,72 üNN Einfriedigungen zwischen den Baugrundstücken sind nur als 26.09.2002 (BGBl. | S. 3830) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
Laubgehölzhecken oder als in diese integrierte Maschendraht- vom 27.06.2012 (BGB. |S. 1421)
. R oder Drahtgitterzäune zulässig. Ihre zulässige maximale
Bauweise ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. & 22 BauNVO a R : . 2 Fuss
mes® a . ER 3 u Gesamthöhe beträgt 1,5 m. Die maximale Höhe von in die Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
offen, zulässig sind Doppelhäuser und Hausgruppen offen, D/H Hecken integrierten Zäunen beträgt 1.3 m. Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. | S. 94), zuletzt geändert durch Art.
Terrassentrennwände sind mit einer Höhe von 2,20 m zu 6 des Gesetzes vom 20.12.2012 (BGBL. | S. 2730).
Tiefe der Abstandsfläche ($ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB errichten.
Abweichend vom Bauordnungsrecht wird die Tiefe der Abstandsfläche für Im Bereich der Zugänge zu den Wohngebäuden (Privatweg) sind
Stellplätze und Stellplatzanlagen auf 1 m festgesetzt. Einfriedigungen nicht zulässig. ‚Davon ausgenommen sind die Aufstellungsbeschluss
Heckenpflanzungen auf den für Anpflanzungen festgesetzten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Flächen.
Mindestbreite der Baugrundstücke (8 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 8 2 Abs. 1
2.  Dachbegrünung und & 13a Abs. 3 BauGB im Darmstädter Echo am
Die Mindestbreite der Baugrundstücke beträgt 5,5 m
Alle Dachflächen sind als begrünte Flächen auszubilden und auf i
Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 mindestens 7 cm Substratauflage so zu bepflanzen, dass Öffentliche Auslegung
r . B r . Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 23 BauNVO) dauerhaft eine geschlossene Vegetationsfläche gewährleistet ist.
Baugrenze ($ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Die überbaubaren Grundstücksfläcken werden durch MM" 3. _ Fassadenbegrünung {im Darmstädter Echo am
Baugrenzen festgesetzt. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von | ! A , .
3m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche L_.__._ — Die Wänd: G ind flächi bi R iehe III Nr. 4 Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Vorhaben- und .
zulässig (siehe I Nr. 9.12). Vordächer dürfen bis zu einer Tiefe ie Wände von Garagen sind fächig zu beranken (siehe II Nr. Erschließungsplan und Begründung gemäß $ 3 Abs. 2 BauGB in
von ri m und einer Breite von 2 m vor die Baugrenze Auswahlliste für Anpflanzungen) der Zeit vom
hervortreten. Bei der Errichtung von Gebäuden im Passiv- bis einschließlich
hausstandard können die Baugrenzen allseitig um 20 cm Il. Hinweise
überschritten werden. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Bodenschutz Die Beteiligung gemäß $ 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit
Nicht überbaubare Grundstücksflächen den Nachbargemeinden ist aufgrund des Anschreibens vom
on . " F . a « erfolgt in der Zeit vom
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit sie Gemäß $ 202 BauGB ist Oberboden, der bei der Errichtung und Änderung bis nschließlich
nicht für zulässige Nebenanlagen genutzt werden, vollständig zu baulicher Anlagen sowie bei wesentlicher Veränderung der Erdoberfläche
begrünen. ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung
oder Vergeudung zu schützen. Die DIN 18915 „Bodenarbeiten“ ist Satzungsbeschluss
Stellplätze und Garagen ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) anzuwenden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf Erschließungsplan und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde
. . . A Darlll. sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des gemäß $ 10 Abs. 1 BauGB von der
Seine und Garagen sone no Zufahrten sn auden nicht 5 e Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen
uberbaubaren Srundstucksflachen nur innerhalb der Tur sie ı St/Ga ı Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium am
ausgewiesenen Flächen zulässig. L------ J Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt (Dez. |V/Da 41.5) zu informieren.
ie Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan
Die Ausfertigung stimmt mit d Satzung beschl PI
Nebenanlagen (8 14 BauNVO i.V. mit $ 23 Abs. 5 BauNVO) 2. _ Archäologische Bodenfunde überein.
\ un Ausgefertigt: Darmstadt, den
Folgende Nebenanlagen sind auf den nicht überbaubaren . Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt, so ist dies gemäß
Grundstücksflächen nur auf den für die jeweilige Nutzung ausgewiesenen 8 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege,
Flächen zulässig. Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde Die Dezernentin
anzuzeigen. Funde und Fundstellen sind in geeigneter Weise zu erhalten
9.11 Fläche für Müllsammelbehälter bzw. zu schützen.
Inkrafttreten
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Darmstädter Echo am
9.12 Fläche für Terrassen und Abstellräume 3. Stellplätze und Garagen
" Inkrafttreten d habenb: Beb l
Abstellräume sind je Gebäude auf einem Einzelgrundstück bis zu einer nkrafitreien des vorhabenbezogenen Bebauungsp/ans am,
Höhe von 2,20 m und einer Tiefe von 0,9 m ohne Abstandsfläche an einer Es gilt die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Grundstücksgrenze ausschließlich im gekennzeichneten Bereich zulässig. Die Dezernentin
4. Auswahlliste für Anpflanzungen
In den Hauseingangsbereichen sind Befestigungen bis zu einer Fläche von
10 m? je Baugrundstück auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Artenempfehlung standortgerechter Bäume Wi nschaftsstadt Darmstadt
zulässig. p' 9 9 ssenschaftssta armsta
Feldahorn Säulenhainbuche
(Acer campestre) (Carpinus betulus 'Fastigiata‘) Gemarkung Darmstadt
Weitere Nebenanlagen sind ausgeschlossen. Baum-Hasel Blumenesche Flur 19 Flurstück 233/5
(Corylus colurna) (Fraxinus ornus)
Eberesche Thüringische Mehlbeere

10.1
10.2

Verkehrsflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

Mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche Kae

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Privatweg)

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (8 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m.

Nr. 14BauGB)

Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushalts ist
Niederschlagswasser von Dachflächen auf den Grundstücken zu
versickern. Es sind Maßnahmen zu treffen, um bei Starkregen
eine Zurückhaltung des Niederschlags zwecks zeitverzögerter

(Sorbus aucuparia) (Sorbus x thuringiaca "Fastigiata")

Artenempfehlung standortgerechter Heckenpflanzen

Maßstab 1:500

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Feldahorn Hainbuche . ie
(Acer campestre) (Carpinus betulus) W55 Oppenheimer Straße mit Satzungen
Kornelkirsche Haselnuss Entwurf

(Cornus mas)
Rotbuche
(Fagus sylvatica)

(Corylus avellana)
immergrüner Liguster
(Ligustrum vulgare "Atrovirenz")

Pflanzbeispiele für standortgerechte Kletterpflanzen

Pfeifenwinde Trompetenblume
(Aristolochia macophylla) (Campsis radicans)

Vorhabenträger: Entwurfsverfasserin:

Marianne Streicher-Eickhoff
Dipl.-Ing., Bauassessorin
Schillerstraße 23a

64846 Groß-Zimmern

Tel.: 06071 - 3936540

Abgabe zu gewährleisten (z.B. Rigolen). Waldrebe Efeu Stand 17.06.2013 Index L

(Clematis) (Hedera helix) | |Anderungen Piangrai und Entwurt, Toxtestsetzungen neu Ss32013
Flächenbefestigungen sind so herzustellen, dass ann eolaris) PRONS Tr Are
Niederschlagswasser auf den Flächen selbst oder in die y g ‘ petioları j ryı
angrenzenden Flächen versickern kann (z.B. Pflasterbeläge mit Wilder Wein Blauregen \ KK | Anderungen Gras, Texttestsetzungen 04.062013
Rasen- oder Splittfugen, Schotterrasen). Die (Parthenocissus (Wisteria sinensis) Fa FeTTENEETETERETREm Fr
Mindestspeicherkapazität des Aufbaus beträgt 20 I/m?. quinquefolia) ö

Kletterrosen, verschiedene Arten M | Änderungen Grafix, Texttestsetzungen 10.08.2013

13018_OppenhelmerStrasse130819.cwg

Beratungsverlauf (5)

TOP 412
TOP 5
TOP 8
TOP 13
TOP 14

Orte (7)

  • Oppenheimer Straße 1
  • Bessunger Straße 73
  • Moltkestraße 39
  • Wormser Straße 20
  • Schillerstraße 23a
  • Binger Straße 1
  • Haardtring

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0331
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00