2013/0331
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Offenlagebeschluss)
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 01.10.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0331 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 5110020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 25.09.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der mit den städtischen Ämtern abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1), der dazugehörigen Begründung (Anlage 2) und der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird zugestimmt. 4. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – für das Gebiet an der Oppenheimer Straße, Gemarkung Darmstadt, Flur 19 auf dem Flurstück Nr. 233/40, im Norden begrenzt durch die Bebauung Oppenheimer Straße 5, im Süden begrenzt durch die Bebauung Moltkestraße 39-45 und im Westen begrenzt durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Wormser Straße 20 – 36, ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der - 2 - dazugehörigen Begründung und der im Plan enthaltenen Satzung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf W 55 Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0331 vom 25.09.2013: Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 55 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der Oppenheimer Straße geschaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2012 dem Antrag der bauverein AG entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 27.12.2012 öffentlich bekannt gemacht. Zur Abstimmung gem. § 12 (1) BauGB fand eine Ämterbeteiligung statt, deren Ergebnis nun ein mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan ist. Derzeitiger Vorhabenträger ist die bauverein AG. Grundstückseigentümerin ist die bauverein AG, Erbbauberechtigte ist derzeit die BVD Immobilien GmbH&Co. Postsiedlung KG, die eine Tochterfirma der bauverein AG ist. Die bauverein AG beabsichtigt nach Schaffung des Baurechts die Veräußerung des Grundstücks und die Übergabe des Vorhabens an die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, die das Vorhaben realisieren möchte. Eine nach § 12 Abs. 5 erforderliche Zustimmung der Gemeinde zum Vorhabenträgerwechsel kann im Rahmen des Satzungsbeschlusses oder anschließend erfolgen. Die bereits bestehenden Absichten des späteren Verkaufs bedingen, dass ein Teil der Planunterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Vorhabenbeschreibung) bereits von der GWH erstellt wurde, Vorhabenträger ist aber bis auf Weiteres die bauverein AG. Zu 1.: Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 (1) BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP). Der vorliegende VEP (Anlage 1) wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Er stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch dar und wird durch die Vorhabenbeschreibung ergänzt. Zu 2.: Seit der Änderung des BauGB vom 01.01.2007 kann zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn: • eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, • keine Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, ermöglicht wird und • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. - 4 - Zu 3. und 4: Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (Stand August 2013) wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer Straße – und die dazugehörige Begründung erarbeitet. Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 55 (siehe Datei) mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) und der zugehörigen Begründung (Anlage 2) erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 (2) BauGB parallel zur Offenlage beteiligt. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Vorab werden übersandt: • 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 55 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, 25.09.2013 61.2 ha Nst. 2112
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Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße – August 2013 Vorhabenbeschreibung Planunterlagen Seite 1 von 3 Darmstadt, Postsiedlung Oppenheimer Straße Vorhabenbeschreibung Bauvorhaben: Neubau von 19 Reihenhäusern und 10 Doppelhaushälften sowie Herstellung von 17 Carports und 12 Stellplätzen Baugrundstück: Darmstadt, Oppenheimer Straße Teilbereich aus Flur 19, Flurstück 233/5 Bauherr / GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Vorhabenträger: Westerbachstraße 37, 60489 Frankfurt am Main Architektin: Ulrike Becker, Telefon: 069 97551 271 UBecker@gwh.de GRUNDLAGEN: Die Postsiedlung in der Oppenheimer Straße stammt aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich überwiegend um einfache Wohnungen, deren Standard den derzeitigen Anforderungen hinsichtlich Schall- und Wärmedämmung, der technischen Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5) soll der bauliche Bestand zunächst für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben und in Einzelfällen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Mietern verbessert werden. Die Häuser dienen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern aus anderen Wohnungen. Im weiter südlich gelegenen Teilbereich (Oppenheimer Straße 7 bis 19) ist nach Abriss des alten Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen. Die Umstrukturierung des ca. 7.060 m² großen Grundstücks erfordert die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (W55), da die Baustruktur grundlegend verändert wird und dadurch auch Erschließungsmaßnahmen notwendig werden. Östlich des Grundstücks befindet sich die Oppenheimer Strasse. Im Westen grenzt das Grundstück an eine Einfamilienhaus-Bebauung, im Norden, Osten und Süden befinden sich Geschosswohnungsbauten. Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Plangebiet gut erreichbar. Straßenbahnlinien in die Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof bedienen die Haltestelle Bessunger Straße, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus dem Ried an der Haltestelle Haardtring erreichbar sind. Ferner befindet sich der Südbahnhof in fußläufiger Entfernung. Seite 2 von 3 ERSCHLIESSUNG: Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Oppenheimer Strasse. Von dort werden die Einfamilienhäuser über ca. 1,50m breite Privatwege erschlossen. Im nördlichen Grundstücksbereich gewährleistet die Weiterführung des vorhandenen Fußweges eine durchgängige fußläufige Ost-West-Vernetzung von der Wormser Strasse zur Oppenheimer Strasse. Dieser ca. 2,50m breite Weg wird mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit belegt. Die 29 notwendigen Stellplätze verteilen sich auf zwei Stellplatz-Anlagen. Die nördliche Stellplatzanlage beinhaltet 10 Stellplätze, die südliche 17 Carports und 2 Stellplätze. Aus Gründen des Lärmschutzes erhalten die Carports auf der Stirn- und auf der den Doppelhäusern zugewandten Längsseite eine geschlossene Wandkonstruktion. Diese Wandflächen werden berankt, die Dachfläche der Carports erhalten eine Dachbegrünung. BEBAUUNG: Die insgesamt 29 Einfamilienhäuser verteilen sich auf 19 Reihenhäuser und 10 Doppelhaushälften. Die Reihenhäuser befinden sich im östlichen Teil des Grundstücks und haben nach Süden orientierte Terrassen und Gärten. Die Doppelhäuser befinden sich im westlichen Grundstücksteil und orientieren sich mit ihren privaten Gärten nach Westen. Alle Einfamilienhäuser bestehen aus zwei Vollgeschossen zuzüglich einem Dac hgeschoss mit extensiv begrüntem Flachdach und sind komplett unterkellert. Die Geschosshöhe der Einfamilienhäuser im Erd- und Obergeschoss wird mit ca. 2,85m geplant. Im Dachgeschoss ergibt sich aufgrund des Austritts auf die Dachterrasse eine höhere Geschosshöhe, die sich wie folgt erklärt: Da die Dachterrasse über beheizter Wohnfläche liegt, muss diese, ähnlich dem Flachdach, gedämmt werden. Somit befindet sich der Austritt zur Dachterrasse im Rohbau ca. 15cm oberhalb des Fertigfußbodens. Die Terrassentür wird mit einem Rohbaumaß von ca. 2,20m angenommen. Oberhalb der Fensterflächen befindet sich der Rollladenkasten mit einer angenommenen Höhe von ca. 30cm und daran anschließend der statisch notwendige Ringanker von ca. 20cm. Durch diese konstruktiv und statisch notwendigen Elemente ergibt sich für das Dachgeschoss eine Geschosshöhe von ca. 3,20m. Zuzüglich der notwendigen Sockelhöhe und dem Dachaufbau ergibt sich eine maximale Gesamthöhe der Gebäude von 9,50m. ENERGIEVERSORGUNG: Der energetische Standard ist im KfW-Effizienzhaus 70 geplant. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Wärmeschutzberechnung noch nicht abgeschlossen. Die Energieversorgung erfolgt über eine Technikzentrale im Untergeschoss eines an der Oppenheimer Strasse gelegenen Eckhauses mit Zugang über eine Keller-Außentreppe. Seite 3 von 3 FREIFLÄCHE: Zum Erhalt des Straßenbildes entlang der Oppenheimer Strasse wird die vorhandene Roteiche als Großbaum erhalten und gleichzeitig neue Bäume entlang der Strasse gepflanzt. Die insgesamt vier zentralen Müll-Sammelplätze befinden sich ebenfalls entlang der Oppenheimer Strasse und werden mit einer Einhausung verkleidet. Die Müll-Einhausung ist mit einer Höhe von ca. 1,60m und einer horizontalen Holz-Lattung geplant. Der Baumbestand mit besonderem und mäßigem Erhaltungswert an der westlichen Grundstücksgrenze bleibt größtenteils erhalten. Die Reihenhausgrundstücke werden im rückwärtigen Bereich mit ca. 80cm breiten Heckenanpflanzungen eingefriedet. Weitere Heckeneinfassungen verlaufen entlang der Oppenheimer Strasse, der Nord-Süd-Wegeverbindung und entlang des Ost-West-Fußweges. Auch die nördliche Stellplatzanlage wird mit Hecken eingefasst, die südliche erhält eine berankte Wandfläche. Die Anpflanzung der mittelkronigen Bäume (beispielsweise Säulen-/Pyramiden-Hainbuche, Baum-Hasel oder Blumenesche) und die Heckenpflanzungen (beispielsweise Hainbuche oder Feldahorn) werden vom Vorhabenträger vorgenommen. Vorgesehen ist, die ca. 1,50m breiten Hausz ugänge um eine befestigte Fläche von ca. 1,50- 1,80m Breite zu erweitern. Diese einheitlich befestigte Fläche soll sowohl als Hauszugang als auch zur Unterbringung von Fahrradständern dienen. Das Niederschlagswasser wird durch das Gründach und eine Rigolenversickerung auf dem Grundstück gehalten. Frankfurt am Main, 31.07.2013 GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Frankfurt am Main i.A. Ulrike Becker T.+K 36 12 14 16 37A 39 41 43 45 5 7 9 11 13 15 17 19 8B 35 37 10 19 21 26 28 30 32 34 36 11 13 35 Oppenheim er Straße Binger Straße W orm ser Straße 240 2 240 3 241 1 241 2 241 3 242 1 242 2 242 3 233 4 233 5 233 11 371 373 233 29 Pflaster Pflaster Trampelpfad Pflaster Trampelpfad Trampelpfad 134.23 Kie s Tram pelpfad 134.27 Trampelpfad Trampelpfad Platten Platten Tram pelpfad Pflaster Platten Platten Platten Schaltkasten Kies Kies Kies Kies Platten 134.66 OK Eingang 135.24 m Kies Kies Parkplatz Kies Kies OK Eingang 135.49 m OK Eingang 134.82 m OK Eingang 134.46 m OK Eingang 134.48 m OK Eingang 133.93 m 133.84 OK Eingang 134.84 m OK Eingang 135.20 m NB Kr:1.5 St:0.2 135.10 134.84 LB Kr:6 St:0.2 LB Kr:6 St:0,4LB Kr:4 St:0,3 LB Kr:4 St:0,3 LB Kr:8 St:0,4 LB Kr:8 St:0,6 LB Kr:8 St:0,2 NB Kr:4 St:0,2 NB Kr:4 St:0,2 NB Kr:4 St:0,2 LB Kr:4 St:0,2 LB Kr:4 St:0,2 LB Kr:8 St:0.4 LB Kr:2 St:0.2 Kr:LB St:0.2LB Kr:6 St:0.3 Kr:LB St:0.2 LB Kr:6 St:0.4 Kr:LB St:0.2 Kr:LB St:0.2 NB Kr:5 St:0.4 LB Kr:6 St:0.4 LB Kr:6 St:0.6 134.92 135.29 133.60 132.95 KD:134.25 KD:133.23 m KD:133.45 m KD:133.74 m KD:134.72 m LB Kr:11 St:0.6 LB Kr:14 St:0.8 LB Kr:16 St:0.9 LB Kr:5 St:0.2 LB Kr:5 St:0.2 NB Kr:6 St:0.2 LB Kr:5 St:0.2 LB Kr:3 St:0.2 LB Kr:14 St:0.5 LB Kr:18 St:0.8 LB Kr:8 St:0.4 LB Kr:14 St:0.5 LB Kr:10 St:0.5 LB Kr:6 St:0.2 LB Kr:16 St:0.6 LB Kr:7 St:0.3 LB Kr:4 St:0.2 134.95 134.74 134.87 134.81 134.89 134.84 135.07 134.91 134.92 134.88 134.82 134.82 134.78 134.65 134.70 134.55 134.69 134.60 134.62 134.65 134.71 134.69 134.68 134.57 134.53 134.55 134.40 134.44 134.44 134.45 134.37 134.31 134.45 134.47 134.50 134.49 134.44 134.40 134.35 134.42 134.37 134.33 134.14 134.14 133.98 134.09 133.91 134.22 133.98 133.86 133.72 133.53 135.04 135.18 135.10 135.14 135.17 135.04 135.10134.98 134.92 135.18 135.13 135.17 135.17 135.11 135.08 134.52 134.72 134.68 134.70 134.65 134.81 134.83 134.83 134.83 134.78 134.64 134.50 134.65 134.94 134.60 134.10 134.46 134.89 133.63 134.26 134.36 134.60 134.46 133.98 134.00 134.44 134.45 134.30 134.30 134.32 134.33 134.31 134.46134.44 134.16 134.06 133.90 134.02 133.46 133.46 133.90 133.78 133.84 133.22 133.47 134.25 133.76 133.81 133.99 133.94 133.94 133.55 133.23 132.92 133.07 133.16 134.03 134.05 134.09 134.07 134.11 134.01 133.71 133.60 133.64 133.65 133.90 133.81 133.67 133.46 133.76 133.76 133.74 133.81 133.87 133.98 133.74 133.66 133.57 133.46 133.40 133.53 133.66 133.64 133.67 133.72 133.76 133.73133.71 133.99 Rinne Rinne Rinne Rinne Tram pelpfad Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch MüllplatzMüllplatz Gebüsch Natursteinplatten Natursteinplatten Terr. Terr. Terr. Terr. OK Sockelmauer 134.83 OK Sockelmauer 134.60 OK Mauer 135.25 OK Mauer 135.05 OK Mauer 135.09 OK Sockelmauer 135.02 W äscheleinen Stangen W äscheleinen Stangen W äscheleinen Stangen OK Mauer 134.86 134.69 Bestandsplan LB= Laubbaum, NB= Nadelbaum; Kr/St = Kronen-/Stammdurchmesser. Die Höhenangaben des Geländes beziehen sich auf Meter über Normal Null (m ü.NN). Die Flächenangaben und projektierten Grenzen sind vorläufig. Dipl.-Ing. Hans Georg Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bessunger Straße 73 64347 Griesheim Moltkestraße BD 17 /885 DD 17 /885 HZ 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 13 x 1923 x 2472 11 x 18 x 23 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 E 7v 1 6 5 4 3 2 7891011121314151617 1 1 2 2 33 44 5 5 6 617 17 27 2322 16 16 15 14 14 13 13 242425252626121227 772322 15 262527 2423 1819202221 9 18 18919192020212188 58 3 58 4 58 5 58 6 58 7 58 8 58 9 58 10 58 11 58 12 58 13 58 14 58 18 58 19 58 20 58 21 58 22 58 35 58 34 58 33 58 32 58 31 58 28 58 27 58 26 58 29 58 25 58 17 58 15 58 16 58 23 58 24 58 30 58 36 58 37 7 x 19 x 23 Planinhalt Fachplaner Urheberrecht nach DIN 34 vorbehalten Basierend auf Architektenplan Phase Projekt BauherrArchitekt Ausführungsplanung Neubau von Reihen- und Doppelhäusern GEWERKLP PLANART/PLANINHALT MASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX GEWERKLP PLANART/PLANINHALTMASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX Erstell.-datum BearbeiterMaßstab IndexPlotdatumBlattformat DIN A0 160cm Gräsiger Weg, ohne Nummer 65719 Hofheim am Taunus / Wallau Projektnummer Status .........................................................Sichtvermerk .........................................................Geprüft Geprüft .........................................................14.02.2012, Petra Stöcker Index Status gezÄnderung Datum frank völlger architekten Frank Völlger I Architekt (Dipl. Ing.) Ziegelhüttenweg 31 I 60598 Frankfurt am Main Telefon: +49(0)69 . 17 41 72-22 VF 00 31 HAUS DA DD Vorderkante Rohdecke WN Wandnische WS Wandschlitz Bodeneinlauf F Wandhydrant / Feuerlöscher RST Rauchschutztür RH Rohrhülse RR Regenrohr UZD Unterzugsdurchbruch WA Wandaussparung WD T 30 Feuerhemmende Tür T 90 Feuerbeständige Tür Wanddurchbruch Oberkante Rohfußboden BRH UKRDUnterkante Rohdecke Oberkante Überzug OKFF OKRF Brüstungshöhe Roh über OKRF Oberkante Fertigfußboden UKFDUnterkante Fertigdecke UKUZUnterkante Unterzug OKÜZ VKRD VKRW Vorderkante Bodenplatte Vorderkante Rohwand VKBP BD Bodendurchbruch BK Bodenkanal Deckenaussparung Deckendurchbruch BE DD DE Bodeneinlauf DacheinlaufDE DS Deckenschlitz LE Leerrohr LRH Lichte Raumhöhe VKBPVorderkante Bodenplatte G 30 Feuerhemmende Verglasung Stahlbeton Mauerwerk Legende / Erklärung der Abkürzungen Vollgipsplatten / Gk- Schachtverkleidung Bodendurchbruch Deckendurchbruch ACHTUNG: GÜLTIG FÜR DIE ROHBAUAUSFÜHRUNG SIND NUR DIE FREIGEGEBENEN ARCHITEKTEN- WERKPLÄNE, M 1:50. ÄNDERUNGEN DIE DIE ALLGEMEINE BAUAUSFÜHRUNG BETREFFEN, WREDEN NUR IN DIESE PLÄNE EINGETRAGEN ! Brüstungshöhen gelten von OKFFB bis OK Rohbaumaß. Fensterhöhen gelten von OK Brüstung bis OK Rolladenkasten. Türhöhen gelten von OKFFB bis UK Sturz. NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT DER STATIK UND DER GENEHMIGUNG- UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG DES BÜRO FISCHER + WERLE. Abmessungen Deckendurchbrüche für Treppe siehe Schalplan Büro Fischer + Werle! Vorwandinstallation Abmauerung 1,20m bzw. 1,00m. Punkt zur Klärung Letzte Änderungen Heizkörper Ausführungshinweis Alle Angaben in diesem Plan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Alle Maße sind vom Auftragnehmer vor Baubeginn örtlich und rechnerisch verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind mit den Architekten und der Bauleitung abzustimmen. Die Planunterlagen gelten nur in Verbindung mit den geprüften statischen Berechnungen, den freigegebenen Bewehrungsplänen des Fachingenieurs. Alle tragenden und konstruktiven Bauteile müssen nach geprüfter statischer Berechnung sowie Schal- und Bewehrungsplänen hergestellt werden. Für die Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze, Rohrhülsen sowie die gesamten gebäudetechnischen Einrichtungen gelten Pläne des zuständigen Ingenieurbüros nur in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen der Architekten und Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Die Auflagen des Bauscheines .......... der Stadt .......... , die zutreffenden DIN- Vorschriften mit allen daraus resultierenden baulichen Notwendigkeiten sowie evtl. vorhandene Bodengutachten und Vermessungspläne sind genauestens bei der Ausführung zu beachten. Brüstungshöhen und Türhöhen gelten von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis zum Rohmaß Brüstung bzw. Unterkante Rohsturz. Es werden die Rohbauöffnungen vermaßt. Maßangaben erfolgen in L/B/(H) bzw. B/H/(T). Angaben über Türqualitäten und Ausführungen, vorbehaltlich der baubehördlichen Genehmigungen. Sämtliche Höhenangaben des Gebäudes beziehen sich auf ±0,00 = 149,35 üNN Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Frankfurt am MainRÄUME ZUM LEBEN GWH N 14 x 1836 x 2738 15 x 19 x 2542 BD 17 /705 BD 15 /15 S-06 3,41 15 2,40 +0,45 +0,32 "Belag Sonderwunsch" RRDN 70 HZ BD 15/15 SWS 15/15 Küche ist nicht Bestandteil des kaufvertrages HZ HZ HZ HZ Fertigteil- Trennwand d=18cm RRDN 50 WC a.00.01 FFB: F:2,58 m2 Flur a.00.02 FFB: F:4,94 m2 Küche a.00.03 FFB: F:7,32 m2 Wohnen/Essen a.00.04 FFB: F: 35,08 m2 815 16 175 1,415 125 815 15715 2,115 15175 15 4,54 175 165 2,00 815 16 175 1,415 125 70 20 2,145 175 4,555 175 165 2,00 815 9,985 2,05 6,35 9351,00 1,50 331,135 2,25 851,00 1,50 1,10 1751,86101,515102,26517516 29552,00 2,50 242,00 2,50 1,155 21755,8417516 26,35 10 4,025 1,00 2,50 5,775 105 16175 15 5,235 15175 15 4,54 175 16 16 175 10,13 175 16 10,80 25 76 2,01 515 50 90 85 795 20 75 175 415 2,00 2,365 1,06 415 1,985 15 815 2,455 15 935 6416 6916 BRH 1,00 BRH 1,00 DA DA BRH 1,20 DD 17 /6155 -2,50 -2,20 0,14 0,32 2,95 3,17 5,80 6,02 8,95 9,15 9,65 -2,62 -2,12 0,45 3,30 6,15 9,43 9,70 30 2,34 18 2,63 22 93 1,70 18 855 24 1,935 64 1230 2,34 18 2,36 252221380 1,43 25218 855 245 1,825 6 645 5,50 2,85 3,00 2,34 2,81 35 2,50 35 2,80 5,27 1,48 1,37 1,625 1,825 75 5,80 5,98 6,835 7,075 9,01 9,65 2228 2,45 202050 221315 2,18 2522020505 30 1,74 501018 1,13 1,50 22 2,63 22 2,63 302050 1230 1,74 501018131,00 1,23 2522213 2,23 25222 2,36 2523020505 3,07 9,25 2,19 438 1,472 1,17 68 2,17 68 2,17 1,35 145 2,18 1,22 -0,56 0,45 7,125 8,5258,95 9,70 14 x 1836 x 2738 DD 17 /705 DD 15 /15 815 1624 2,375 15 2,115 15 175 4,49 2416 8,78 1,00 50 1,02 1624 5,335 175 4,49 2416 10 10,80 105 23,40831,00 50 1,12 26,35 21753,22516242,152416 1624 2,36 115 3,30 175 2 2,36 115 1,30 2,00 2,36 115 1,30 1,985 15 2,26 685 885 2,01 ab OKFFB Flur 69175 4,49 665 1,01 4,10 6585 275 15 1,17 20 2,255 15 935 1,325 15 1050 241050 875 70 20 2,145 4,665 24 6,35 2 16 69 16 64 -2,12 -2,20 -2,20 S-06 BRH 1,74 BRH 1,74 WD 20/20 UK=1,00m ab UKD WD 50/20 UK=1,00m ab UKD DD 15/15 SWS 15/15 20 ab UKD HZ Lichtschacht Lichtschacht 2,09 RR DN 70 RRDN 50 Flur a.-1.01 FFB: F:2,76 m2 Keller 1 a.-1.02 FFB: F:20,14 m2 Keller 2 a.-1.03 FFB: F:25,93 m2 DA DA 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 S-06 885 2,01 9 2,185 16 64 +3,30 +3,17 BRH 0,80 BRH 0,80 BRH 0,80 RRDN 70 Dusche Sonder- wunsch HZ HZ HZ HZ raumhoch RRDN 50 Bad a.01.01 FFB: F:9,81 m2 Zimmer 2 a.01.04 FFB: F:13,63 m2 Zimmer 1 a.01.03 FFB: F:26,29 m2 Flur a.01.02 FFB: F:2,72 m2 BD 17 /6155 9552,00 1,70 242,00 1,70 1,155 1755,8417516 6,35 3,45 155 2,115 205 4,875 4,025 1,00 2,50 5,775 335 5,49 10 4,54 175 16 10,80 8651,07 1,70 2,3151,00 2,50 1,10 1753,235102,50517516 6,35 75 885 2,01 2,275 3,27 535 885 2,01 80 75 885 2,01 275 1,985 15 75 885 2,01 7515 185 2,00 17 6020352065195 75675 75 175 2,615 61520 2,145 5,065 10,80 16 175 3,115 15125 15 2,115 15175 15 4,54 175 16 6916 VWINST BRH 1,20 DA DA DD 17 /6155 15 x 19 x 2542 LORO-X Attika Direkt-Regenentwässerung +Notentwässerung S-06 16 175 3,17 15715 2,115 15715 1,855 295 2,435 6175 16 4,025 1,00 2,50 2,945 2,435 1,825 395 16 175 7,34 175 12 2,435 6175 16 10 7,97 2,83 105 8651,07 2,50 2,3151,00 2,50 1,10 1755,8417516 6,35 3,74 1,85 25 16 2,615 61520 2,145 2,115 125 2,335 5395 3,17 10 1,015 1,20 1,855 7,97 2,83 16 546 5,23 1,825 630 76 5,23 1,825 36 6,35 2,615 16 64 1,155 2,00 2,45 24 2,00 2,45 955 6916 +6,02 +6,15 +6,105 +5,98 UK WD +5,98 BRH 0,15 BRH 0,15 BRH 1,00 RRDN 70 HZ HZ HZHZ Dämmung im Mittel d=12cm, Gefälle 2% Studio a.02.01 FFB: F:37,46 m2 BD 17 /6155 2,365 75 6775 75 175 2,44 175 265175 55 2,00 +6,155 BRH 1,00 BD DA Terrasse a.02.02 FFB: F:14,96 m2 DD 17 /1755 DD 17 /1755 LORO-X Attika Direkt-Regenentwässerung +Notentwässerung S-06 5,94101516 5,5085 565,9056115 16 6,015335 161510 7,19 101512 2,435 6175 16 1041 7,19 37 2,435 395 41 2,365 175 4,65 37 2,435 395 175 15 2,465 175 265 175 6,35 6,35 Terrasse Dämmung im Mittel d=14cm, Gefälle 2% BD 17 /1755 BD 17 /1755 WD 20/15 UK=6cm über RD -2,66 -2,12 0,45 3,30 6,15 9,70 -2,50 -2,20 0,14 0,32 2,95 3,17 5,80 6,02 8,95 9,15 9,65 -2,66 -2,12 0,45 3,30 6,15 9,70 -2,50 -2,20 0,14 0,32 2,95 3,17 5,80 6,02 8,95 9,15 9,65 -2,61 -2,07 0,50 3,35 6,20 9,75 -2,45 -2,15 0,19 0,37 3,00 3,22 5,85 6,07 9,00 9,20 9,70 -2,61 -2,07 0,50 3,35 6,20 9,75 -2,45 -2,15 0,19 0,37 3,00 3,22 5,85 6,07 9,00 9,20 9,70 -2,46 -1,92 0,65 3,50 6,35 9,90 -2,30 -2,00 0,34 0,52 3,15 3,37 6,00 6,22 9,15 9,35 9,85 -2,46 -1,92 0,65 3,50 6,35 9,90 -2,30 -2,00 0,34 0,52 3,15 3,37 6,00 6,22 9,15 9,35 9,85 -2,66 -2,12 0,45 3,30 9,70 -2,50 -2,20 0,14 0,32 2,95 3,17 5,80 5,98 8,95 9,15 9,65 -2,66 -2,12 0,45 3,30 9,70 -2,50 -2,20 0,14 0,32 2,95 3,17 5,80 5,98 8,95 9,15 9,65 -2,61 -2,07 0,50 3,35 9,75 -2,45 -2,15 0,19 0,37 3,00 3,22 5,85 6,03 9,00 9,20 9,70 -2,61 -2,07 0,50 3,35 9,75 -2,45 -2,15 0,19 0,37 3,00 3,22 5,85 6,03 9,00 9,20 9,70 -2,46 -1,92 0,65 3,50 9,90 -2,30 -2,00 0,34 0,52 3,15 3,37 6,00 6,18 9,15 9,35 9,85 -2,46 -1,92 0,65 3,50 9,90 -2,30 -2,00 0,34 0,52 3,15 3,37 6,00 6,18 9,15 9,35 9,85 -2,66 -2,12 0,45 3,30 6,15 9,70 -2,66 -2,12 0,45 3,30 9,70 6,15 -2,50 -2,20 0,10 0,32 2,95 3,17 5,80 6,02 8,95 9,15 9,65 -2,50 -2,20 0,10 0,32 2,95 3,17 5,80 5,98 9,01 9,65 5,80 6,02 8,95 9,15 9,65 2,45 STO 16269 STO 16005 STO 16005 RAL 7035 STO 16269 STO 16005 RAL 7061 Haus 1, aurum Grundriss, Schnitt, Ansichten A - 5 - - - - - 0 1 - 5 0 - 1 - c F - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - dr11.11.2011Schnitt S-06 1:50Grundriss UG Grundriss EG Grundriss OG Grundriss SG Grundriss DA Ansicht SüdOst Ansicht SüdOst Ansicht NordWest Ansicht NordWest Ansicht NordOst Ansicht SüdWest Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 4 Haus 5 Haus 6 Haus 1Haus 2Haus 3Haus 4Haus 5Haus 6 +0,45 OKFFB EG=149,80 üNN FREIGEGEBEN F dr-a 20.02.2012 Änderung Dämmung UG c10.04.2012 F dr-b 24.02.2012 graphische Überarbeitung, Fensterposition (Dämmung) F dr-c 10 .0 4 .20 12Korrektur Trennwand Außenbereich BD 17 /885 DD 17 /885 HZ 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 13 x 1923 x 2472 11 x 18 x 23 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 E 7v 1 6 5 4 3 2 7891011121314151617 1 1 2 2 33 44 5 5 6 617 17 27 2322 16 16 15 14 14 13 13 242425252626121227 772322 15 262527 2423 1819202221 9 18 18919192020212188 58 3 58 4 58 5 58 6 58 7 58 8 58 9 58 10 58 11 58 12 58 13 58 14 58 18 58 19 58 20 58 21 58 22 58 35 58 34 58 33 58 32 58 31 58 28 58 27 58 26 58 29 58 25 58 17 58 15 58 16 58 23 58 24 58 30 58 36 58 37 7 x 19 x 23 Planinhalt Fachplaner Urheberrecht nach DIN 34 vorbehalten Basierend auf Architektenplan Phase Projekt BauherrArchitekt Ausführungsplanung Neubau von Reihen- und Doppelhäusern GEWERKLP PLANART/PLANINHALT MASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX GEWERKLP PLANART/PLANINHALTMASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX Erstell.-datum BearbeiterMaßstab IndexPlotdatumBlattformat DIN A0 Gräsiger Weg, ohne Nummer 65719 Hofheim am Taunus / Wallau Projektnummer Status .........................................................Sichtvermerk .........................................................Geprüft Geprüft .........................................................14.02.2012, Petra Stöcker Index Status gezÄnderung Datum frank völlger architekten Frank Völlger I Architekt (Dipl. Ing.) Ziegelhüttenweg 31 I 60598 Frankfurt am Main Telefon: +49(0)69 . 17 41 72-22 VF 00 31 HAUS DA DD Vorderkante Rohdecke WN Wandnische WS Wandschlitz Bodeneinlauf F Wandhydrant / Feuerlöscher RST Rauchschutztür RH Rohrhülse RR Regenrohr UZD Unterzugsdurchbruch WA Wandaussparung WD T 30 Feuerhemmende Tür T 90 Feuerbeständige Tür Wanddurchbruch Oberkante Rohfußboden BRH UKRDUnterkante Rohdecke Oberkante Überzug OKFF OKRF Brüstungshöhe Roh über OKRF Oberkante Fertigfußboden UKFDUnterkante Fertigdecke UKUZUnterkante Unterzug OKÜZ VKRD VKRW Vorderkante Bodenplatte Vorderkante Rohwand VKBP BD Bodendurchbruch BK Bodenkanal Deckenaussparung Deckendurchbruch BE DD DE Bodeneinlauf DacheinlaufDE DS Deckenschlitz LE Leerrohr LRH Lichte Raumhöhe VKBPVorderkante Bodenplatte G 30 Feuerhemmende Verglasung Stahlbeton Mauerwerk Legende / Erklärung der Abkürzungen Vollgipsplatten / Gk- Schachtverkleidung Bodendurchbruch Deckendurchbruch ACHTUNG: GÜLTIG FÜR DIE ROHBAUAUSFÜHRUNG SIND NUR DIE FREIGEGEBENEN ARCHITEKTEN- WERKPLÄNE, M 1:50. ÄNDERUNGEN DIE DIE ALLGEMEINE BAUAUSFÜHRUNG BETREFFEN, WREDEN NUR IN DIESE PLÄNE EINGETRAGEN ! Brüstungshöhen gelten von OKFFB bis OK Rohbaumaß. Fensterhöhen gelten von OK Brüstung bis OK Rolladenkasten. Türhöhen gelten von OKFFB bis UK Sturz. NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT DER STATIK UND DER GENEHMIGUNG- UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG DES BÜRO FISCHER + WERLE. Abmessungen Deckendurchbrüche für Treppe siehe Schalplan Büro Fischer + Werle! Vorwandinstallation Abmauerung 1,20m bzw. 1,00m. Punkt zur Klärung Letzte Änderungen Heizkörper Ausführungshinweis Alle Angaben in diesem Plan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Alle Maße sind vom Auftragnehmer vor Baubeginn örtlich und rechnerisch verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind mit den Architekten und der Bauleitung abzustimmen. Die Planunterlagen gelten nur in Verbindung mit den geprüften statischen Berechnungen, den freigegebenen Bewehrungsplänen des Fachingenieurs. Alle tragenden und konstruktiven Bauteile müssen nach geprüfter statischer Berechnung sowie Schal- und Bewehrungsplänen hergestellt werden. Für die Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze, Rohrhülsen sowie die gesamten gebäudetechnischen Einrichtungen gelten Pläne des zuständigen Ingenieurbüros nur in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen der Architekten und Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Die Auflagen des Bauscheines .......... der Stadt .......... , die zutreffenden DIN- Vorschriften mit allen daraus resultierenden baulichen Notwendigkeiten sowie evtl. vorhandene Bodengutachten und Vermessungspläne sind genauestens bei der Ausführung zu beachten. Brüstungshöhen und Türhöhen gelten von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis zum Rohmaß Brüstung bzw. Unterkante Rohsturz. Es werden die Rohbauöffnungen vermaßt. Maßangaben erfolgen in L/B/(H) bzw. B/H/(T). Angaben über Türqualitäten und Ausführungen, vorbehaltlich der baubehördlichen Genehmigungen. Sämtliche Höhenangaben des Gebäudes beziehen sich auf ±0,00 = 149,35 üNN Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Frankfurt am MainRÄUME ZUM LEBEN GWH Ständerwand N -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 30 1,67 501018 2,63 22 2,63 18 855 24 1,935 64 1630 1,67 50101813 2,23 2522213 2,23 25218 855 245 1,825 6 645 2,13 50 41 2,23 62 2,23 1,595 1,825 75 3,04 9,25 2228 2,45 202050 221315 2,18 2522020505 145 2,18 1,22 30 1,67 501018 1,13 1,50 22 93 1,70 22 93 1,70 302050 1630 1,67 501018131,00 1,23 252221380 1,43 252221380 1,43 2523020505 2,13 50 1,41 1,23 1,42 1,43 1,42 1,43 1,32 5,35 5,53 6,385 6,625 8,56 9,20 6,675 8,075 8,50 9,25 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 8,9508 9,25 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -1,01 0,00 -1,01 0,00 13 x 1923 x 2472 DD 17 /5555 DD 15 /15 21755,301752 5,65 24 1,80 555 20 2,95 4,725 24 1624 1,315 50625115 2,95 115 4,61 2416 1624 2,44 115 2,95 115 4,61 2416 3,8851,00 50 765 1752,601152,585175 21755,301752 151,151,435115 365 885 2,01 ab OK FFB Flur 1,93 4,61 2,601152,585 3,4551,00 50 1,195 5,65 1624 1,315 50 8,415 2416 11,03 105 1020 1,19151,4615 510 40 402 -2,58 -2,58 -2,50 S-03 BRH 1,67 BRH 1,67 WD 20/20 UK=1,00m ab UKD WD 50/20 ab UKD WD 50/20 ab UKD Lichtschacht Lichtschacht RRDN 50 Flur c.-1.01 FFB: F:4,08 m2 Keller c.-1.02 FFB: F:45,59 m2 DA HZ DD 15 /15 13 x 1923 x 2472 15 x 19 x 2243 BD 17 /5555 BD 15 /15 S-03 15203030 95 1,015 92 1,015 15953751061,135 2,25 6510 151,0032516 1,01532516 1,3416 ±0,00 -0,13 "Belag Sonderwunsch" HZ HZHZ HZ "Trennwand Sonderwunsch" RRDN 50HZ Fertigteil- Trennwand d=18cm Küche c.00.03 FFB: F:6,51 m2 WC c.00.01 FFB: F:2,32 m2 Flur c.00.02 FFB: F:3,97 m2 Essen c.00.04 FFB: F:11,82 m2 Wohnen c.00.05 FFB: F:24,72 m2 BD 15 /15 1751,34101,26102,48515175 63560 1,50 441,135 2,25 9751,20 1,50 665 2,04 555 20 2,95 4,965 21 2,00 16175 1,765 10 6715715 2,92 15715 4,705 175165 2,00 29251,50 2,50 801,50 2,50 9252 1755,30175 15 89 76 2,01 20 1,19 1,325161,135 2,01 1652,48515 11,03 2,05 5,65 5,65 40 11,03 105 BRH 1,00 BRH 1,00 DA DA DA DD 17 /5555 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 DD 17 /5555 S-03 15 735 52 5237253725 1,015 92 1,015 15151,57575 +2,85 +2,72 BRH 0,80 BRH 0,80 HZ HZ HZHZ RRDN 50 Bad c.01.01 FFB: F:6,06 m2 Flur c.01.02 FFB: F:3,66 m2 Kind c.01.03 FFB: F:25,55 m2 Schlafen c.01.04 FFB: F:14,09 m2 BD 17 /5555 16 175 5,245 10 5,015 175 16 9251,50 2,50 801,50 2,50 925 1755,30175 16 175 2,535 15715 2,92 15715 4,705 175 16 975 2,04 555 20 2,95 4,965 63560 1,70 2,5551,20 1,70 66 1752,49102,71175 1,3416885 2,01 105 885 2,01 75 975 885 2,01 1,06 151,32516885 2,01 2052,69515175 11,03 151,003251,1510 1,04 75 6715 5,65 17575 1,015325 11,03 105 40 DA DA DA 15 x 19 x 2243 BD 17 /5555 LORO-X Attika Direkt-Regenentwässerung +Notentwässerung S-03 +5,57 +5,70 +5,655 +5,53 UK WD +5,53 BRH 0,80BRH 0,80 BRH 0,15 BRH 0,15 BRH 1,00 BRH 1,00 Dämmung im Mittel d=12cm, Gefälle 2% HZ HZHZ HZ Terrasse c.02.02 FFB: F:14,42 m2 9251,50 2,45 801,50 2,45 925 5,65 16 175 2,535 15715 2,92 15715 1,85 175 12 2,50 6175 16 2,04 55520 2,95 2,11 2,68 175 63560 1,70 2,5551,20 1,70 66 1755,30175 151,0015715 10 1,0010 1,92 151,32510 75 6710 151,0015715325 15715 1,0015715 1,82 15715 1,01510 5,65 3064,93 1,875 630 16 175 7,505 175 12 2,56 175 16 175751,19 1,03 1,03 1,92 40 7,975 2,50 395 11,03 105 1,34 BRH 1,00 BD BD BD BD Studio c.02.01 FFB: F:35,41 m2 DD 17 /1755 DD 17 /1755 S-03 16175 10 7,305 10175 12 2,50 6175 16 5,65 11,03 175175 435 7,305 395 2,50 395 Terrasse BD 17 /1755 BD 17 /1755 175 1,865 175 205 175 Haus 8, casum Grundriss, Schnitt, Ansichten A - 5 - - - - - 0 1 - 5 0 - 8 - b F - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - dr22.12.20111:50Grundriss UG Ansicht SüdWest Haus11Haus 10Haus 9Haus 8Haus 7 Haus 7Haus 8Haus 9Haus 10Haus11 Grundriss EG Grundriss OG Grundriss SG Grundriss DA Schnitt S-03 Ansicht NordOst +0,00 OKFFB EG=149,35 üNN FREIGEGEBEN F dr-a 24.02.2012 graphische Überarbeitung, Fensterposition (Dämmung) F dr-b Korrektur Trennwand Außenbereich b10.04.2012 10 .0 4 .20 12
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Darmstadt, den 02.08.2013 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff, Bauassessorin Schillerstraße 23 A, 64846 Groß-Zimmern Tel: 06071 / 3936540 Fax: 06071 / 3936541 Mail: Marianne.Streicher-Eickhoff@t-online.de Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsziel und -anlass 1.1 Plangebiet Postsiedlung 3 1.2 Planungsanlass 3 1.3 Planungsziele 4 2. Bestand 2.1. Bebauung 5 2.2. Vegetation und Fauna 5 2.3. Immissionen 6 2.4. Wasserwirtschaftliche Belange 7 2.5. Altlasten 7 3. Planung 3.1. Bebauung 7 3.2. Erschließung 8 3.3. Grünordnung 9 3.4. Maßnahmen zum Klimaschutz 9 4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens 10 5. Planungsrechtliche Festsetzungen 5.1. Art der baulichen Nutzung 10 5.2. Maß der baulichen Nutzung 11 5.3.Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen 12 5.4. Verkehrsflächen 13 5.5. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natu r und Landschaft / Bepflanzung 13 6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 14 7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages 15 Auflistung vorhandener Unterlagen 16 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße 1. Planungsziel und -anlass 1.1 Plangebiet Postsiedlung Die Postsiedlung südwestlich der Bessunger Straße ist derzeit im Eigentum eines Tochterunternehmens der bauverein AG, ei ner Gesellschaft der HEAG-Holding, die sich zum Hauptanteil im Eigentum der Wiss enschaftsstadt Darmstadt befindet. Die Verfügungsberechtigung über das Grundstück im Plangebiet liegt somit vor. Vom Plangebiet aus sind die Haltestell en der öffentlichen Verkehrsmittel gut erreichbar. Straßenbahnlinie n in die Innenstadt (6 , 7 und 8) bzw. zum Hauptbahnhof (1) bedienen die Haltestell e Bessunger Straße in etwa 700 m Entfernung, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus dem Ried an der Haltestelle Haardtring (Entfernung ca.250 m) erreichbar sind. Ferner befindet sich in einer Entfernung von ca. 500 m der Südbahnhof. Die Siedlung stammt aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich überwiegend um einfache W ohnungen, deren Standard den derzeitigen Anforderungen hinsichtlich Schall- und Wärmedämmung, der technischen Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. 1.2 Planungsanlass Bereits 2004 wurde ein Konzept für die Gesamtsiedlung erarbeitet, das den sukzessiven Abriss bestehender Ba uten und die Neuerrichtung von Wohngebäuden vorsah. Aufgrund der baur echtlichen Anforderungen wären erhebliche Eingriffe in die Grünstrukture n sowie der Umzug aller Mieter nötig geworden. Diese wurden 2005 in zwei Mieterversammlungen umfassend über das geplante Vorgehen informiert. Verfahr ensschritte für die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens wurden eingeleit et; eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist erfolgt. Den Beginn der damals vorgesehen Ma ßnahme markierte die Modernisierung des Abschnitts Binger Straße 1-9, bei dem mit Hilfe einer Aufstockung und Verdichtung zusätzliche Wohnungen gescha ffen wurden, um u.a. den Bedarf an Wohnungen für die umzusetzenden Mieter zu decken. Für die gesamte Maßnahme wurde 2004 aufgrund einer Sozialerhebung ei n Sozialplan erstellt, dessen Ergebnisse von der bauverein AG in allen Punkten umgesetzt werden. 2009 wurde das ursprüngliche, auf dem Abriss der Häuser basierende Entwicklungskonzept nac h erneuter Überprüfung der Gebäude geändert. Eine neuerliche Untersuchung unter Berücksichti gung der vertieften Erkenntnisse aus dem 1. Bauabschnitt hatte ergeben, dass sich gravierende Mängel in einigen Gebäudeabschnitten durch eine Großm odernisierung beheben lassen. Durch eine Erweiterung der Gebäudegrundfläche nach dem Vorbild Binger Straße 1-9 konnte gleichzeitig das Ziel einer Steigerung des zeitgem äßen Wohnangebots 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße erreicht werden. Die bauverein AG entschloss sich daraufhin, die Gebäudesubstanz abschnittsweise zu prüfen und bestehende Bauten dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, nicht abzureißen, sondern umfangreich zu sanieren. Der Bebauun gsplanentwurf W 45, der Abriss und Neubebauung vorsah, wurde daher nicht weiter verfolgt. In dem ausgiebig öffentlich diskutie rten Plangebiet westlich der Oppenheimer Straße (Oppenheimer Straße 1-19) sah die Planung die Errichtung von 40 Reihenhäusern und drei Mehrfamilienhäu sern als Eigentumsmaßnahme vor. Aufgrund des Widerstandes einer Mieterin itiative wurde die Planung jedoch modifiziert und eine Vereinbarung mit den Mietern getroffen. Die bauverein AG stimmte dem Erhalt der Häuser Oppenheimer Straße 1, 3, und 5 mit den dazugehörigen Grünflächen für di e Dauer von mindestens zehn Jahren zu. Die Kündigungen für die Mieter in diesen Häusern wurden zurückgenommen. Darüber hinaus gibt es im R ahmen der Sozialpl äne detaillierte Einzelvereinbarungen zu S anierungen und Renovierungen fü r die Mieter, die in der Oppenheimer Straße bleiben woll en. Voraussichtlich wird eine Mieterprivatisierung, d. h. eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stattfinden. Für den Bereich westlich der Oppenheimer Straße wurde deshalb mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 ein neues Bebauungskonzept entwickelt, das den Planungsbedarf auf den zentralen Bereich reduziert. 1.3 Planungsziele Ziel des Gesamtumbaus der Postsiedlung ist der Erhalt eines innerstädtischen Wohngebietes bei Anpassung an die derzeit igen Erfordernisse hinsichtlich der baulichen Struktur. Dazu gehören zum einen die Modernisierung der Wohngebäude in Bezug auf ihre technisch e Ausstattung und die Energieeffizienz der Bauteile aber auch eine angemessene Verdichtung mit dem Ziel der Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur und der Schonung von Flächen im Außenbereich, um die Nachfrage der Bevölkerung nach Wohnungen in innenstadtnaher Lage zu befriedigen. Laut Flächennutzungsplan is t es Ziel der Wissensch aftsstadt Darmstadt, die steigende Nachfrage nach Wohnraum (ca. 600 Wohneinheiten pro Jahr) durch die Bereitstellung von Baul and im Rahmen der Innenent wicklung zu befriedigen. Im Interesse des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll dies u. a. durch Nachverd ichtung bestehender Ba ugebiete erreicht werden. Zur Realisierung der Planungsziele werden in räumlichen Teilbereichen westlich der Oppenheimer Straße auf dem Grund stück der bauverein AG, Gemarkung Darmstadt, Flur 19, Flurstück Nr. 233/5 mit einer Größe von insgesamt 13.736 m² unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5, außerhalb des Plangebietes W 55) soll der bauliche Bestand zunächst für mindest ens 10 Jahre erhalten bleiben und in Einzelfällen aufgrund vertraglicher Ve reinbarungen mit den Mietern verbessert werden. Die Häuser di enen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern aus anderen Wohnungen. Ein Pl anungserfordernis ergibt sich deshalb in diesem Bereich derzeit nicht. Im weiter südlich gelegenen Teilbereich (Oppenheimer St raße 7 bis 19), der das Plangebietes des vor habenbezogenen Bebauungsplans W 55 darstellt, ist auf einer Teilfläche von ca. 7.000 m² nach Abriss des alten Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen. Da bisher kein Bebauungsplan für di esen Bereich vorhanden ist, bedürfen die vorgesehenen Maßnahmen zur Innenentwickl ung durch Nachverdichtung der Bauleitplanung, da die Baustruktur grundlegend verändert wird und dadurch auch private Erschließungsmaßnahmen innerhalb des Grundstücks notwendig werden. Dies erfolgt durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 Oppenheimer Straße. Durch die vorgeschriebenen Schritte des Planverfahrens werden Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet. Für die Wohngebäude an der Moltkestraße , südlich des Plangebietes, sind zunächst Maßnahmen der baulic h-energetischen Gebäudesanierung vorgesehen, wie sie bereits östlich der Oppenheimer Straße durchgeführt wurden bzw. in Vorbereitung sind. Diese Maßnahmen bedürfen keiner bauleitplanerischen Regelung. Spätere Ergänzungen des Gebäudebes tandes können ggf. nach § 34 BauGB geregelt werden. 2. Bestand 2.1 Bebauung Im mittleren Bereich des Grundstücks der bauverein AG Gemarkung Darmstadt, Flur 19, Flurstück 233/5 wurden die Wohngebäude der ehemaligen Liegenschaften Oppenheimer Straße 7 bis 19 bereits entfernt. Hier befindet sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Oppenheimer Straße auf einer Fläche von ca. 7.000 m². 2.2 Vegetation und Fauna Der Gehölzbestand in der gesamt en Postsiedlung wurde aufgenommen und bewertet. Erhaltenswerter Bestand wur de in Abstimmung mit dem städtischen Grünflächenamt kartiert. Der maßgeblic he Bestand im Plangeltungsbereich wurde im Februar 2012 ei ngemessen. Erhaltenswerter Bewuchs befindet sich hauptsächlich im Westen des Plangeltung sbereichs. Großkronige Laubbäume 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße sind jedoch auch in den Bereichen zwischen den ehem aligen Wohngebäuden und an der Oppenheimer Straße vorhanden. Die Wohngebäude waren nur durch schmale Fußwege erschlossen. Der gesamte Bereich kann deshalb als nur gering versiegelt bezeichnet werden. Im Frühjahr/Sommer 2006 wurde im Auftrag der bauverein AG eine artenschutzrechtliche Ste llungnahme durch das Fachbüro für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach fü r die gesamte Postsiedlung und deren nahes Umfeld durchgeführt. Das Untersuc hungsgebiet umfasste insgesamt eine Fläche von über 85.000 m². Im Untersuchungszeitraum wurden ins gesamt 22 Vogelarten ausgewiesen, von denen 17 als Brutvögel im Untersuchungsgebiet einz ustufen waren. Streng geschützte Arten wurden nicht als Br utvögel nachwiesen. Als gefährdete Tierarten der Roten Liste Hessen 2006 waren jedoch Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe und Türkentaube vorhanden. Von den Ar ten der Vorwarnliste wurden Mauersegler und Haussperling festgestellt. Darüber hinaus wurde - ohne konkrete Quar tiersnachweise - eine Population von Zwergfledermäusen festgestellt, deren So mmerquartier bzw. Wochenstube im Nahbereich des Untersuchungsgebietes vermutet wurde. Der Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer Straße umfasst lediglic h einen geringen Teil (7.000 m²) des Untersuchungsgebietes. Der Bestand von 4 Wohngebäuden wurde entsprechend dem Planungsziel in 2012 beseitigt. Der zusammenhängende Gehölzbestand im Westen wurde erhalten. Es ist davon auszugehen, dass eine Ve rlagerung der Population in die angrenzenden Bestände stattfinden konnte und eine Erheblichkeit durch unmittelbare schwere Beeinträchtigung des Lebensraums für gefährdete Tierarten durch die Planung nicht vorbereitet wird. Ferner ist davon auszugehen, dass sich seit der Erstellung der artenschutzrechtlichen St ellungnahme keine weiteren rechtlich relevanten Tierarten angesiedelt haben. 2.3 Immissionen Immissionen im Plangeltungsbereich si nd lagebedingt und entsprechen denen innerstädtischer Wohngebiete. Das Gebiet wird durch die straßenrandbegleitende Bebauung der Bessunger Straße bzw. de s Haardtrings vom dort entstehenden Lärm der Hauptverkehrsstraße gesch ützt. Die Lärmkartierung 2011, Fassadenpegel und Schallausbreitung nach der Richtlinie für den Schallschutz an Straßen (RLS 90) der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist Tagwerte für den Straßenlärm unter 55 dB (A) und Nacht-Werte (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) unter 45 dB (A) aus. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Die entsprechenden Werte für die Schi ene (DB) liegen zwischen 45 und 50 dB (A) sowohl am Tag als auch in der Nacht; bei der räumlichen Verteilung überwiegt nachts der Wert von 45 dB (A). Es kann demnach davon ausgegangen we rden, dass die städtebaulichen Orientierungswerte nach DIN 18005-1 für Allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Das Plangebiet ist weder von der Abstandsregelung der Seveso III-Richtlinie bezüglich der Firma Merck noch vom Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Frankfurt/Rhein-Main betroffen. 2.4 Wasserwirtschaftliche Belange Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Oberirdische Gewässer sind nicht vorhanden. Die Wasserver- und die Abwasserentso rgung erfolgen über die vorhandenen Systeme. Auswirkungen aufgrund der Nutzungsverdichtung sind nicht zu erwarten. 2.5 Altlasten Der Standort ist nach vorliegenden Info rmationen in der Altflächendatei (ALTIS) nicht registriert. Luftbilder aus der Zeit der Errichtung der Post siedlung belegen, dass seinerzeit auf bewirtschaftetem Grünland gebaut wurde. Beim Kampfmittelräumdienst liegen Informationen nicht vor. 3. Planung 3.1 Bebauung Im Bereich der Liegenschaften Oppenh eimer Straße 7 bis 19 wird die Neubebauung mit Einfamilien-Reihenhäus ern und Doppelhäusern durch einen Vorhabenträger vorgesehen (siehe VEP). Die zur Oppenheimer Straße hin erlebbare Gebäudestellung (giebelständig mit Ausrichtung der Gärten nach Süden) wir d für die Hausgruppen mit 4 bis 7 Reihenhäusern beibehalten, während zu den Liegensc haften Wormser Straße hin, die Gebäudestellung um 90 Grad gedreht wird. Dadurch orientieren sich die Gärten der Neubebauung (5 Doppelhäuser) nach West en und bilden zusammen mit den Gärten der Wormser Straße eine zusammenhängende Grünzone, deren derzeitiger Gehölzbestand erhalten werden kann. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht die Errichtung von 19 Wohneinheiten als Reihenhäuser und 10 Wohneinheiten als Doppelhaushälften vor. Für den Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 7.000 m², reduziert um die privaten Erschließungsstraßen von ca. 390 m², ergibt sich bei 10 Wohneinheiten mit maximal 90 m² Grundfläche (Doppelhaushälften) und 19 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Wohneinheiten mit einer maximalen Gr undfläche von 85 m² (Reihenhäuser) dadurch überschläglich eine Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,38. Die Doppel- und Reihenhäuser werden als Gebäude mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als nicht Vollgeschoss (Staffelgeschoss) errichtet. 3.2 Erschließung Laut der städtischen Einstellplatzsatz ung wird pro Einfamil ienhaus auf einen PKW-Stellplatz abgerundet. Alle Stellplätze für die vorgesehene Einfamilienhaus- Bebauung werden in 2 Stellplatzanlagen mit 19 bzw. 10 Stellplätzen konzentriert. Dadurch werden die Zufahrten zur O ppenheimer Straße beschränkt, um die Beeinträchtigung dort durch ausparkende Fahrzeuge gering zu halten. Durch die Beschränkung auf zwei Stand orte wird außerdem die Belastung der Bewohner im Gebiet reduziert. Kompakte Anlagen verringern die Flächenversiegelung, ersparen Fahrts trecken und ermöglichen einen zusammenhängenden, vom motorisierten Verkehr störungsfreien Wohnbereich. Die Stellplätze werden jeweils einzelnen Wohneinheiten zugeordnet. Sie dienen damit ausschließlich als Folge des Wohnens der Nutzung im Plangebiet. Die Fluktuation und damit von den Stellplatzanlagen ausgehenden Immissionen entsprechen den Bedürfnissen und Lebensgewohnheiten der Anwohner. Beeinträchtigungen der Nutzung durch wohnungsfremde Aktivitäten (z.B. Lieferverkehre, kommerzielle Besucher) sind praktisch ausgeschlossen. Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch die südliche Stellplatzanlage wir d diese zum großen Teil überdacht. Die Stirnseite sowie die den Reihenhäusern zugewa ndten Längsseiten der Anlage erhalten außerdem eine geschlossene Wandkonstruktion, die berankt wird. Das Plangebiet ist an die öffentliche Verkehrsfläche der Oppenheimer Straße angebunden. Von dort wer den die Wohngebäude durch bis zu 1,50 m breite Privatwege erschlossen, die Fußgänger n und Radfahrern vorbehalten werden sollen. Im Bereich der Hausgruppen is t auch die rückwärtige Anbindung der Baugrundstücke an die Wege zur Andienung der Gärten gewährleistet. Im nördlichen Teil des Geltungsbereich s wird ein ca. 2,50 m breiter Fußweg angelegt, der mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit belegt und durch Baulast gesichert wird. Er dient der Erhaltung und Aufwert ung der Wegebeziehung zwischen Wormser Straße und Oppenheimer Straße. Feuerwehrzufahrten in das Plangebiet sind nicht vo rgesehen. Die maximale Entfernung gem. § 5 Hessischer Bauordnu ng (HBO) der hinteren Gebäudekante von der Oppenheimer Straße beträgt 48 m. Es handelt sich dabei um das südliche Doppelhaus. Dieses hat jedoch eine noch geringere Entfernung zur Moltkestraße. Die Länge der Wohnwege entspricht den Anforderungen von § 4 HBO. 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße 3.3 Grünordnung Die im Straßenraum Oppenhe imer Straße wirksame Raumkante wird derzeit primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragt, bestimmt. Dieser Charakter soll weitestgehend bestehen bleiben. Bedingt durch die Bauarbeiten und durch die anzulegenden Stellplätze und deren Zufahrten wird der Bestand jedoch nicht zu erhalten sein. Lediglich die Roteiche (Nr. 320 des Bestandsverzeichnisses) so ll an der Nordostecke der südlichen Stellplatzanlage gesicher t und erhalten bleiben. Dar über hinaus können wegen der geplanten Verdicht ung und der Veränderung der Baustruktur die vorhandenen, in den bisherigen G ebäudebestand eingestreuten, Einzelbäume nicht erhalten werden. Selbst, wenn di e Standorte nicht mit einer Baufläche zusammenfallen, werden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich werden, die den Bestand nachhaltig schädigen und keine Gewähr für den langfristigen Erhalt bieten. Sowohl der technische als auc h der finanzielle Aufwand wären unter Berücksichtigung des hohen Risikos unverhältnismäßig. An der Oppenheimer Straße wer den deshalb Ersatzstandorte für Baumpflanzungen vorgesehen. Ferner werden Heckenanpflanzungen an räumlich bedeutsamen Grunds tücksgrenzen und die Berankung von verbindlich festgeschrieben. Die entsprechenden Pflanzverpflichtungen durch den Vorhabenträger werden im Durchführungsvertrag geregelt. Der westliche Rand des Geltungsbereichs weist einen erheblichen, zusammenhängenden Bestand an erhaltenswerten Gehölzen auf. Ihr Schutz und langfristiger Erhalt werden durch die gew ählte Stellung der Doppelhaushälften möglich. Sie erlaubt die Festsetz ung einer zusammenhängenden Fläche für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern in deren Gartenbereich. 3.4 Maßnahmen zum Klimaschutz Im Hinblick auf die klimatischen Ve ränderungen verhindert die beabsichtigte Maßnahme der Innenentwicklung zur De ckung der Wohnungsnachfrage die Versiegelung zusätzlicher Flächen im Außenbereich und erhält deren klimatische Ausgleichsfunktionen. Durch Minimierung der notwendigen Oberflächenbefestigung und deren geforderter Speicherkapazität werden di e Rückführung der Nie derschläge zum Grundwasserhaushalt gefördert und die Auswirkungen von Starkregen auf das städtische Abwassersystem reduziert. Die Herstellung von Gründächern sowie die Versickerung des überschüssigen Niederschlagswassers durch Rigolen tragen darüber hinaus zur Schonung des Wasserhaushalts bei. Die Herstellung der Wohngebäude ist als KfW-Effizienzhaus 70 vorgesehen. Eine zentrale Wärmeerzeugung wird das Wohngebiet über eine gemeinsame Technikzentrale versorgen. Diese weist in der Regel einen höheren Effizienzgrad 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße aus, als die dezentrale Wärmerzeugung. Du rch diese Art der Wärmeerzeugung werden weniger klimaschädigende Treibhausgase freigesetzt. 4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Plangeltungsbereich als Wohnbaufläch e ausgewiesen. Das entspricht der beabsichtigten Planung, die deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Bereich ist gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusammenhang bebauter Ortsteil mit dem Charakter eines Allgemeinen Wohngebietes anzusehen. Das Planungsziel der Umstrukturierung zwecks Nachverdichtung, ist als eine Maßnahme zur Innenentwicklung zu definieren. Die Planaufstellung kann deshalb gem äß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren analog den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB erfolgen. Die Gesamtfläche von ca. 7.000 m² erfüllt die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls kann deshalb entfallen. Im vereinfachten Verfahren wird gem äß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und dem Um weltbericht abgesehen. Ebenso entfallen die Angaben über die Verfügbar keit umweltbezogener Informationen und die zusammenfassende Erklärung. Eingriffe, hinsichtlich des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gel ten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes deshalb nicht erforderlich. 5. Planungsrechtliche Festsetzungen 5.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird als Art der baulichen Nutzung vornehmlich das Wohnen angestrebt. Sowohl die Erschließungsstrukt ur als auch die Errichtung der im Vorhaben- und Erschließungsplan vo rgesehenen Gebäude ermöglichen kaum andere Nutzungen. Deshalb wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Eine Festsetzung ge mäß § 13 Abs. 3a BauGB ermöglicht darüber hinaus nur solche Vorhaben, zu denen sich der Vorhabenträger vertraglich verpflichtet. 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße 5.2 Maß der baulichen Nutzung Da die Planungsabsichten des Vor habenträgers aufgrund des Vorhaben- und Erschließungsplans bei der Aufste llung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bereits konkretisiert sind, kann das Maß der baulichen Nutzung unter Bezugnahme auf die einzelnen Gebäude bestimmt werden. Die Größen der Grundfläche der beiden Gebäudetypen sind dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Die Gr undflächen der Reihenhäuser betragen ca. 81,9 m² (5,85 m x (11 m + 3 m)) und die der Doppelhaushälften betragen ca. 87,3 m² (6,35 m x (10,75 m + 3 m)). Da der Wandaufbau noch nicht abschließend festgelegt ist und geringfügiges Herv ortreten von Gebäudeteilen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO zulässig ist, wurden moderate Zuschläge für die maximal zulässigen Grundflächen festgesetzt. Die maximal zulässigen Grundflächen betragen für die Reihenhäuser 85 m² und für die Doppelhaushälften 90 m². Bezogen auf das gesamte Plangebiet (c a. 6.610 m² bei Abzug der privaten Erschließungsstraßen) errechnet sich danach eine Grundflächenzahl von ca. 0,38. Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauN VO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten An lagen um 50 % überschritten werden. Bei dieser regelmäßig zulässigen Überschreitung können ca. 3.767 m² (GRZ 0,57) einschließlich der Neben anlagen bebaut werden. Aufgrund der festgesetzten maximalen Größe der Grundfläche je Gebäude einschließlich der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen von 130 m² je Wohngebäude beträgt der Wert 3.770 m² (19 x 130 m²), wenngleich die Überschreitung um 50 % bei den Reihenhäusern (85 m² x 1,5 = 127,5 m²) geringfügig überschritten ist. Unter Berücksichtigung der Höchstwerte für allgemeine Wohngebiete von GRZ 0,4 wäre bei der regelhaften Überschre itung (GRZ 0,6) eine Grundfläche von insgesamt 4.200 m² einschließlich der Nebenanlagen nutzbar. Die Festsetzungen reduzieren damit, soweit wirtschaftlich möglich, die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. Die maximal zulässige Geschossfläche pro Gebäude errechnet sich durch die Multiplikation der zulässi gen überbaubaren Grundstücksf läche (ohne Terrassen) auf 2 maximal zulässige Vollgeschosse. Bezogen auf die Gesamtfläche errechnet sich überschläglich eine Geschossflächen zahl von ca. 0,62. Die Flächen von Aufenthaltsräumen und den zugehörigen Treppenräumen in den vorgesehenen Nichtvollgeschossen bleiben dabei allerdings unberücksichtigt. Im Hinblick auf möglicherweise variier ende Wünsche der Erwerber soll jedoch innerhalb einer ausgewie senen überbaubaren Grundstücksflä che die Möglichkeit der Abweichung sowohl der Grundfläc hen als auch der Geschossflächen einzelner Wohneinheiten eingeräumt werden, sofern die zulässigen Gesamtwerte innerhalb der jeweili gen überbaubaren Grundstücksflä che nicht überschritten werden. Die maximale Gebäudehöhe wird ergänzend auf 144,22 m über Normalnull festgelegt, um weitere Nichtvoll geschosse oder Aufbauten und 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Geländeaufschüttungen zu vermeiden. Dabei wird von einer Bezugshöhe von 134,72 m üNN ausgegangen, die einer mittler en Höhe sowohl des Geländes als auch der Oppenheimer Straße im Bereic h des Plangebietes entspricht. Die Differenz von 9,50 m Höhe errechnet sich aus den Geschosshöhen von 2,85 m (2,50 m lichte Raumhöhe + 0,35 m Decken- bzw. Fußbodenaufbau) für 2 Vollgeschosse und ein Nichtvollges choss (Staffelgeschoss) zuzüglich Dachaufbau und Sockelhöhe von insgesamt 0,95 m. 5.3 Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen wer den durch Baugrenzen, die die Gebäude des Vorhaben- und Erschließungsplans umfahren, definiert. Die Standorte für notwendige zuläss ige Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzungen im Bebauungsplan weitest gehend geregelt, um nachbarliche Beeinträchtigungen zu mindern und die Gestaltung der kleinteiligen Freibereiche zu vereinheitlichen. Aus diesem Grund sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan auch Maßnahmen vor, die vom Vorhabenträger im Inte resse des Erscheinungsbildes der Wohnbebauung durchgeführt wer den. Deshalb weist die Planung Flächen für Stellplätze, für Müllsammelplätze und Terrassen mit Abstellräumen für Gartengeräte o.ä. aus. Die Anordnung zentraler Plätze für die Müllb ehälter mit direkter Zufahrt von der Oppenheimer Straße ist zum einen erfo rderlich, weil die Grundstücke von Müllfahrzeugen nicht anfahrbar sind; zu m anderen sind die Bereiche der Hauseingänge so eng bemessen, dass die Un terbringung der Behältnisse für alle Müllfraktionen nur schwer möglich wä re. Deshalb geschieht das auf den vorgesehenen Flächen in einheitlichen Behältnissen. Auch die Terrassen werden vom Vo rhabenträger auf den ausgewiesenen Flächen hergestellt. Als Abgrenzung der den jeweiligen Wohngebäuden zugeordneten Terrassenflächen dienen 90 cm tiefe Abstellräume für Gegenstände wie Gartenmöbel und –geräte, für deren nahe Unterbringung Bedarf besteht. Dieses standardisierte Angebot deckt den ermittelten Bedarf ab. Die Errichtung weiterer , individueller Nebenanlage n auf den rückwärtigen Baugrundstücken wird ausgeschlossen. Im Zugangsbereich der Wohngebäude sind jedoch Wegebefestigungen und Nebenanlagen bis zu einer maximalen Grundfläche von 10 m² zulässig, um z.B. Hauseingänge zu überdachen und Fahrradabstellplätze unterzubringen. Die verbleibenden nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind vollständig zu begrünen. Notwendige Wegebefestigungen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser auf der Fläche selbst oder in die angrenzenden Flächen versickern kann, um die Belastung der Kanalisatio n und die Auswirkungen der Flächenversiegelung zu reduzieren. 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße 5.4 Verkehrsflächen Die öffentliche Erschließung des Plangebi etes erfolgt durch die Oppenheimer Straße. Der Erschließung der einzelnen Wohngebäude dienen private Fußwege einer Breite von ca.1,50 m. Die fußläufige Verbindung zwischen Wormser Straße und Oppenheimer Straße wird durch ein Gehrecht zugunsten der Al lgemeinheit gesichert. Die Breite des Weges beträgt ca. 2,50 m. Für die laut Einstellplatzsatzung der Wiss enschaftsstadt Darmstadt erforderlichen Stellplätze sind zwei größ ere Stellplatzanlagen innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB wird mit 1 m ein vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Abstandfläche zum Nachbargrundstück im Norden festgesetzt. Diese Abweichung ist auf grund der Randeingr ünung durch eine festgesetzte 1,5 m hohe und mindestens 0,8 m breite Hecke mit den nachbarlichen Belangen vereinbar. Zusätz lich wurde die Eintragung einer 2 m tiefen Baulast auf das Nachbargrundstück der bauverein AG veranlasst. Eine eingeholte schalltechnische Untersuchung (errechnete Schallprognose) des Büros Fritz, beratende I ngenieure weist nachts Überschreitungen des Immissionsrichtwerts von 40 dB (A) der TA Lärm Ziffer 6.1 an 10 angrenzenden Wohngebäuden der südlichen Stellplatzanla ge aus. Als maximale Werte wurden Überschreitungen von 4,1 dB (A) in den Erdgeschossen zweier Reihenhäuser errechnet. In den Obergeschossen reduzieren sich die Werte auf 3,3 bzw 2,8 dB (A) im 1. bzw. 2. Oberge schoss. Die städtebaulic hen Orientierungswerte der DIN 18005-1 (nachts 45 dB (A) werden eingehalten. Die zulässigen Tagwerte sowohl der TA Lärm als auch die der DIN 18005-1 werden unterschritten. Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch die südliche Stellplatzanlage wird diese auf Empfehlung der schalltechnischen Untersuchung zum großen Teil überdacht und von einer schallabsorbierenden Wand umgeben. Langfristig soll jedoch im Bereich aller Stellplatzan lagen die Errichtung von Überdachungen nicht versagt werden. Es wurde deshalb eine Festsetzung getroffen, die die Herstellung von Carp orts ermöglicht. Die Herstellung von Carports bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 2,6 m wird jedoch nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans bzw. des Durchführungsvertrages. 5.5 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Bepflanzung Die Baumaßnahme zur Innenentwicklung dient dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, wie ihn § 1a BauGB fo rdert. Zwangsläufige Folge der Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich ist jedoch die zusätzliche 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Flächenversiegelung durch die Bauwer ke und der Verlust von vorhandenem Baumbestand. Zwecks Minimierung des Eingriffs in den Boden und den Wasserhaushalt werden hinsichtlich der Oberflächenbefestigung und des Umgangs mit Niederschlagswasser Festsetzungen getroffen, die geeignet sind, die Versickerung der Niederschläge zu gewährleisten. Die Oberflächen von Wegen sind deshalb so herzustellen, dass Niederschläge versickern und nicht der Kanalisation zu geführt werden. Durch die Festsetzung aller Dachflächen als extensive Gründäc her in Verbindung mit Rigolen zur Versickerung des überschüssigen Niederschlagwassers auf den Grundstücksflächen wird eine größtmög liche Schonung des Wasserhaushalts sichergestellt. Außerdem werden die städtischen Anlagen zur Entwässerung bzw. Abwasserbeseitigung durch die Maßnahmen nicht belastet. Die im Straßenraum Oppenhe imer Straße wirksame Raumkante wird derzeit primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragt, bestimmt. Bedingt durch die Bauarbeiten und durch die beiden anzulegenden Stellplatzanlagen und deren Zufahrten wird dieser Eindruck zumindest temporär eingeschränkt. Langfristig soll er aber wiederhergestellt werden. An der Oppenheimer Straße werden deshalb Ersa tzstandorte für Baumanpflanzungen vorgesehen. Artenempfehlungen für mittelkronige Einzelbäume sind als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. Lediglich der Erhalt der Roteiche (Nr. 320 des Bestandsverzei chnisses) wird an der Nordostecke der südlichen Stellplatzanlage festgesetzt. Auch die Einzelbäume zwischen den derzeitigen Wohngebäuden können nicht erhalten werden. Selbst wenn die Standorte nicht mit einer Baufläche zusammenfallen, werden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich werden, die den Bestand nachhaltig schädigen und keine Gewähr für den langfristigen Erhalt bieten. Durch die festgesetzte Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und Einf riedigungen durch Laubgehölzhecken wird jedoch langfristig die Durchgrünung des Gebietes gewährleistet. Die im öffentlichen Raum wirksamen Baum- und Heckenpflanzungen werden Bestandteil des Durchführungsvertrages und sind vom Vorhabenträger zu realisieren. Der umfangreiche Gehölzbestand am westlichen Rand des Geltungsbereichs, der auch als Puffer zu den Hausgärten der Liegenschaften an der Wormser Straße dient, wird zusammenhängend durch die Fest setzung einer Fläche für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern dauerhaft gesicher t. Zu diesem Zweck erfolgt auch die Festsetzung, dass abgängige Pflanzen zu ersetzen sind. 6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Die Gestaltung der zu e rrichtenden Wohnbebauung wird u.a. im Vorhaben- und Erschließungsplan geregelt. Die baugestalt erischen Festsetzungen aufgrund der Hessischen Bauordnung beziehen sich zu m einen auf die Gestaltung der Einfriedigung der Grundstücke. Zu m Schutz der Privatsphäre auf den 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –O ppenheimer Straße Grundstücksfreiflächen der Hausgr uppen, die auch eine rückwärtige Erschließung haben, werden Einfriedigungen als Laubgehölzhecken bis zu einer Höhe von 1,5 m zugelassen. Der Sicht schutz zwischen den Terrassen ist durch die Regelung hinsichtlich der N ebenanlagen auf den ni cht überbaubaren Grundstücksflächen (Höhe 2,2 m) gewährleistet. Ferner wird die extensive Begrünung aller Flachdäc her (Wohngebäude und Carports) zum Zweck der Regenrückhaltung und der einheitlichen Gestaltung, auch im Hinblick auf die Aufsicht von benachbarten höherliegenden Geschossen, vorgeschrieben. Die die südliche Stellplatzanlage umgebende Wandkonstruktion ist mit Kletterpflanzen zu beranken 7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauG B ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Das Tochterunternehmen der bauver ein AG ist Eigentümerin der Postsiedlung. Für den Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungspl ans wird ein eigenständiges Grundstück gebildet. Zwecks zügiger Erhöhung des nachgef ragten Wohnungsbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll di e Maßnahme innerhalb von maximal 3 Jahren nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgeschlossen werden. Der Plangeltungsbereich ist vo n der Oppenheimer Straße sowohl verkehrlich als auch hinsichtlich der Ver- und Entsor gung erschlossen. Weitere Maßnahmen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind nicht erforderlich. Der Durchführungsvertrag verpflichtet den Vorhabenträger neben der Herstellung der Wohngebäude insbesondere zur: Übernahme der Planungskosten Herstellung der privaten Erschließungswege zu den Wohngebäuden Herstellung der Stellplätze und ihrer Zufahrten Herstellung der Müllsammelplätze Herstellung der zentralen Wärmeversorgung Herstellung der Gebäude im KfW-70-Standard Herstellung der Anlagen zur Wasserspeicherung und –versickerung Herstellung der Terrassen mit den dort zulässigen Nebenanlagen Durchführung der festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen mit Weitergabeverpflichtung zum dauerhaften Erhalt und zur Pflege. 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 –Oppenheimer Straße 16 Auflistung vorhandener Unterlagen Folgende Untersuchungen und Stellungnahmen liegen vor und können im Stadtplanungsamt eingesehen werden und werden während der Offenlage mit ausgelegt: 1. Kartierung und Bewertung des Gehölzbest andes der Postsiedlung bestehend aus: Bewertung des Landschaftsarchitek ten Dr. Rolf Schepp vom 05.08.2005 Baumliste des Landschaftsarchitek ten Dr. Rolf Schepp vom 06.09.2006 Einmessung des Baumbestandes im Bereich des VEP durch Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Georg Müller vom 06.02.2012 2. Artenschutzrechtliche St ellungnahme des Fachbüros für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach 3. Schalltechnische Untersuchung des Büro Fritz, beratende Ingenieure, Einhausen Nr. 13107-ABS 1 vom 10.05.2013 Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
anlage 3
14139 Zeichen
1. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 12. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und 5 Vorgeschlagene Grundstücksgrenze —°WO An
Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in sonstigen Bepflanzungen ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25 a IV. Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach
Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom BauGB) 8 12 BauGB
23.01.1990 (BGBl. | S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV)
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden festgesetzt: 12.1 An den zeichnerisch festgesetzten Pflanzstandorten für Der Vorhab d Erschließ ı ird
Einzelbäume, von denen bis zu 1,5 m abgewichen werden kann, Beat te r u u h ben be ungspian Bann Da Da Si
Bedingte Festsetzungen nach $ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m.$ 9 Abs. 2 sind mittelkronige Bäume in der Mindestgröße 16/18 en ji In it or Baar nn a Vorhabenn an It der
BauGB Stammumfang (siehe Ill Nr. 4 Auswahlliste für Anpflanzungen) Dir fin ınze hrac zur Durchführung des Vorhabens regelt der
anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger urehführungsvertrag vom. nen
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vor- Bewuchs ist zu ersetzen.
haben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- Rechtsgrundlagen
führungsvertrag verpflichtet. 12.2 Auf den zeichnerisch festgesetzten Flächen für Anpflanzungen o0000000000000
sind Heckenpflanzungen vorzunehmen und als geschnittene Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414),
Art der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. $ 4 BauNVO) Hecken (siehe Ill Nr. 4 Auswahlliste für Anpflanzungen) mit einer zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. |
Mindestbreite von 0,8 m sowie einer maximalen Höhe von 1,5 m S. 1548)
Allgemeines Wohngebiet WA dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist
zu ersetzen.
n R . 2 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Maß der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 88 16 ff. Pro Baugrundstück kann die Anpflanzung auf einer Länge von (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) in der Fassung vom 23.01.1990
BauNvo maximal 1 m unterbrochen werden, um den rückwärtigen Zugang (BGBI.| S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
zum Grundstück zu ermöglichen. 11.06.2013 (BGBl. | S. 1548)
An der rückwärtigen Begrenzung der Erschließung der
Zulässige Grundfläche ($ 19 BauNVO) Stellplatzanlagen kann die Anpflanzung auf einer Länge von . .
. nad R . F . . imal 1,5 m unterbrochen werden, um den Zugang zu den Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990
Die zulässige Grundfläche je Gebäude auf einem Einzelgrund- maximal 1, j gang B og o A
.. " . Privatwegen / -grundstücken zu ermöglichen. (BGBI.°1991°1°S.°58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
stück beträgt maximal 22.07.2011 (BGBI. | S. 1509)
bei den Hausgruppen: 85 m? je Reihenhaus RHmax: GR 85 m? 13. Bindung für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und j .
bei den Doppelhäusern: 90 m? je Doppelhaushälfte DHHmax: GR 90 m? sonstigen Bepflanzungen ($ 9Abs. 1Nr. 20i.V.m.Nr. 25 b Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. |
BauGB) S. 46, 180), zuletzt geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom
. . un . 13.12.2012 (GVBl. | S.662)
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die
Baugrenzen eines Baufensters nicht überschritten werden. 13.1 Flächen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern
In einem Abstand von 750m bzw. 5.00m zur westlichen Hessische Verordnung zur Durchführung des BauGB (DVO-BauGB) in der
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Begrenzung des Geltungsbereichs ist der vorhanden Bewuchs Fassung vom 17.4.2007 (GVBl. IS. 259), zuletzt geändert durch
819 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen bis zu einer von Gehölzen langfristig zu sichern und dauerhaft zu Verordnung vom 20.11.2012 (GVBl. 1 S.410)
Grundfläche von 130 m? je Gebäude überschritten werden. unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen.
Darauf anzurechnen sind die den Grundstücken zugeordneten Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie die sonstigen zu treffen, um Schäden zu vermeiden. (GVBI. IS. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
Nebenanlagen. 16.12.2011 (GVBl. | S. 786),
Zulässige Geschossfläche (8 20 Abs. 3 BauNVO) 13.2 Die zeichnerisch festgesetzten Einzelbäume sind langfristig zu
Die zulässige Geschossfläche je Gebäude beträgt maximal sichern und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009
bei den Hausgruppen: 140 m? je Reihenhaus RHmax: GF 140 m? zu ersetzen. (BGBI. IS. 2542), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom
bei den Doppelhäusern: 150 m? je Doppelhaushälfte DHHmax: GF 150 m? Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen 06.02.2012 (BGB. 15. 148, 181)
zu treffen, um Schäden zu vermeiden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
zulässige Geschossfläche innerhalb der Baugrenzen eines 14. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des (HAGBNatSchG) in der Fassung vom 20.12.2010 (GVBl. IS. 629)
Baufensters nicht überschritten wird.
Zahl der Vollgeschosse ($ 20 Abs. 1 BauNVO)
Die maximale Zahl der Vollgeschosse beträgt zwei I}
Höhe baulicher Anlagen (816 Abs. 2 und 3 i.V.m. 818 Abs. 1
BauNVO)
Die Höhe baulicher Anlagen beträgt maximal 9,50 m über der
Bebauungsplans ($ 9 Abs. 7 BauGB)
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund $ 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom
18.06.2002 (GVBI. | S. 274) i.V.m. $ 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Hessisches Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 05.09.1986 (GVBl. I
S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21.11.2012
(GVBI. IS. 444)
Hessisches Wassergesetz in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. | .S. 548)
un u - . . [| L ig g
Bezugshöhe von 134,72 üNN Hmax: 144,22 m üNN ' Einkiediaungen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom
Abweichend davon beträgt für Garagen die maximale Höhe 2,60 m über der u ImmissI u 2 ri ' ung v
Bezugshöhe von 134,72 üNN Einfriedigungen zwischen den Baugrundstücken sind nur als 26.09.2002 (BGBl. | S. 3830) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
Laubgehölzhecken oder als in diese integrierte Maschendraht- vom 27.06.2012 (BGB. |S. 1421)
. R oder Drahtgitterzäune zulässig. Ihre zulässige maximale
Bauweise ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. & 22 BauNVO a R : . 2 Fuss
mes® a . ER 3 u Gesamthöhe beträgt 1,5 m. Die maximale Höhe von in die Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
offen, zulässig sind Doppelhäuser und Hausgruppen offen, D/H Hecken integrierten Zäunen beträgt 1.3 m. Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. | S. 94), zuletzt geändert durch Art.
Terrassentrennwände sind mit einer Höhe von 2,20 m zu 6 des Gesetzes vom 20.12.2012 (BGBL. | S. 2730).
Tiefe der Abstandsfläche ($ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB errichten.
Abweichend vom Bauordnungsrecht wird die Tiefe der Abstandsfläche für Im Bereich der Zugänge zu den Wohngebäuden (Privatweg) sind
Stellplätze und Stellplatzanlagen auf 1 m festgesetzt. Einfriedigungen nicht zulässig. ‚Davon ausgenommen sind die Aufstellungsbeschluss
Heckenpflanzungen auf den für Anpflanzungen festgesetzten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Flächen.
Mindestbreite der Baugrundstücke (8 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 8 2 Abs. 1
2. Dachbegrünung und & 13a Abs. 3 BauGB im Darmstädter Echo am
Die Mindestbreite der Baugrundstücke beträgt 5,5 m
Alle Dachflächen sind als begrünte Flächen auszubilden und auf i
Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 mindestens 7 cm Substratauflage so zu bepflanzen, dass Öffentliche Auslegung
r . B r . Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 23 BauNVO) dauerhaft eine geschlossene Vegetationsfläche gewährleistet ist.
Baugrenze ($ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Die überbaubaren Grundstücksfläcken werden durch MM" 3. _ Fassadenbegrünung {im Darmstädter Echo am
Baugrenzen festgesetzt. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von | ! A , .
3m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche L_.__._ — Die Wänd: G ind flächi bi R iehe III Nr. 4 Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Vorhaben- und .
zulässig (siehe I Nr. 9.12). Vordächer dürfen bis zu einer Tiefe ie Wände von Garagen sind fächig zu beranken (siehe II Nr. Erschließungsplan und Begründung gemäß $ 3 Abs. 2 BauGB in
von ri m und einer Breite von 2 m vor die Baugrenze Auswahlliste für Anpflanzungen) der Zeit vom
hervortreten. Bei der Errichtung von Gebäuden im Passiv- bis einschließlich
hausstandard können die Baugrenzen allseitig um 20 cm Il. Hinweise
überschritten werden. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Bodenschutz Die Beteiligung gemäß $ 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit
Nicht überbaubare Grundstücksflächen den Nachbargemeinden ist aufgrund des Anschreibens vom
on . " F . a « erfolgt in der Zeit vom
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit sie Gemäß $ 202 BauGB ist Oberboden, der bei der Errichtung und Änderung bis nschließlich
nicht für zulässige Nebenanlagen genutzt werden, vollständig zu baulicher Anlagen sowie bei wesentlicher Veränderung der Erdoberfläche
begrünen. ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung
oder Vergeudung zu schützen. Die DIN 18915 „Bodenarbeiten“ ist Satzungsbeschluss
Stellplätze und Garagen ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) anzuwenden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf Erschließungsplan und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde
. . . A Darlll. sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des gemäß $ 10 Abs. 1 BauGB von der
Seine und Garagen sone no Zufahrten sn auden nicht 5 e Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen
uberbaubaren Srundstucksflachen nur innerhalb der Tur sie ı St/Ga ı Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium am
ausgewiesenen Flächen zulässig. L------ J Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt (Dez. |V/Da 41.5) zu informieren.
ie Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan
Die Ausfertigung stimmt mit d Satzung beschl PI
Nebenanlagen (8 14 BauNVO i.V. mit $ 23 Abs. 5 BauNVO) 2. _ Archäologische Bodenfunde überein.
\ un Ausgefertigt: Darmstadt, den
Folgende Nebenanlagen sind auf den nicht überbaubaren . Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt, so ist dies gemäß
Grundstücksflächen nur auf den für die jeweilige Nutzung ausgewiesenen 8 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege,
Flächen zulässig. Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde Die Dezernentin
anzuzeigen. Funde und Fundstellen sind in geeigneter Weise zu erhalten
9.11 Fläche für Müllsammelbehälter bzw. zu schützen.
Inkrafttreten
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Darmstädter Echo am
9.12 Fläche für Terrassen und Abstellräume 3. Stellplätze und Garagen
" Inkrafttreten d habenb: Beb l
Abstellräume sind je Gebäude auf einem Einzelgrundstück bis zu einer nkrafitreien des vorhabenbezogenen Bebauungsp/ans am,
Höhe von 2,20 m und einer Tiefe von 0,9 m ohne Abstandsfläche an einer Es gilt die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Grundstücksgrenze ausschließlich im gekennzeichneten Bereich zulässig. Die Dezernentin
4. Auswahlliste für Anpflanzungen
In den Hauseingangsbereichen sind Befestigungen bis zu einer Fläche von
10 m? je Baugrundstück auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Artenempfehlung standortgerechter Bäume Wi nschaftsstadt Darmstadt
zulässig. p' 9 9 ssenschaftssta armsta
Feldahorn Säulenhainbuche
(Acer campestre) (Carpinus betulus 'Fastigiata‘) Gemarkung Darmstadt
Weitere Nebenanlagen sind ausgeschlossen. Baum-Hasel Blumenesche Flur 19 Flurstück 233/5
(Corylus colurna) (Fraxinus ornus)
Eberesche Thüringische Mehlbeere
10.1
10.2
Verkehrsflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche Kae
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Privatweg)
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (8 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m.
Nr. 14BauGB)
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushalts ist
Niederschlagswasser von Dachflächen auf den Grundstücken zu
versickern. Es sind Maßnahmen zu treffen, um bei Starkregen
eine Zurückhaltung des Niederschlags zwecks zeitverzögerter
(Sorbus aucuparia) (Sorbus x thuringiaca "Fastigiata")
Artenempfehlung standortgerechter Heckenpflanzen
Maßstab 1:500
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Feldahorn Hainbuche . ie
(Acer campestre) (Carpinus betulus) W55 Oppenheimer Straße mit Satzungen
Kornelkirsche Haselnuss Entwurf
(Cornus mas)
Rotbuche
(Fagus sylvatica)
(Corylus avellana)
immergrüner Liguster
(Ligustrum vulgare "Atrovirenz")
Pflanzbeispiele für standortgerechte Kletterpflanzen
Pfeifenwinde Trompetenblume
(Aristolochia macophylla) (Campsis radicans)
Vorhabenträger: Entwurfsverfasserin:
Marianne Streicher-Eickhoff
Dipl.-Ing., Bauassessorin
Schillerstraße 23a
64846 Groß-Zimmern
Tel.: 06071 - 3936540
Abgabe zu gewährleisten (z.B. Rigolen). Waldrebe Efeu Stand 17.06.2013 Index L
(Clematis) (Hedera helix) | |Anderungen Piangrai und Entwurt, Toxtestsetzungen neu Ss32013
Flächenbefestigungen sind so herzustellen, dass ann eolaris) PRONS Tr Are
Niederschlagswasser auf den Flächen selbst oder in die y g ‘ petioları j ryı
angrenzenden Flächen versickern kann (z.B. Pflasterbeläge mit Wilder Wein Blauregen \ KK | Anderungen Gras, Texttestsetzungen 04.062013
Rasen- oder Splittfugen, Schotterrasen). Die (Parthenocissus (Wisteria sinensis) Fa FeTTENEETETERETREm Fr
Mindestspeicherkapazität des Aufbaus beträgt 20 I/m?. quinquefolia) ö
Kletterrosen, verschiedene Arten M | Änderungen Grafix, Texttestsetzungen 10.08.2013
13018_OppenhelmerStrasse130819.cwg
Beratungsverlauf (5)
Orte (7)
- Oppenheimer Straße 1
- Bessunger Straße 73
- Moltkestraße 39
- Wormser Straße 20
- Schillerstraße 23a
- Binger Straße 1
- Haardtring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0331
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00