1710/2024
Beantwortung Nachfrage zur befristeten Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2691 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1710/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Beantwortung der SPD-Nachfrage AN/0585/2024 zur befristeten Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: In der Sitzung vom 30.10.2023 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim eine Anfrage zur Stilllegung des Bolzplatzes am Stammheimer Wasserturm gestellt (Vorlage AN/1884/2023). Die Stilllegung erfolgte im Sommer 2023 im Zuge der Bauar- beiten im Umfeld des Platzes, teilweise durch die GAG und teilweise privater Natur. Obwohl der Bolzplatz als Lagerort für die Baustellen dienen sollte, hatten die Bauar- beiten für das private Wohnbauprojekt zum Zeitpunkt der Anfrage noch gar nicht be- gonnen, weswegen der Zeitpunkt der Bauarbeiten sowie die Möglichkeit einer zeitwei- sen erneuten Öffnung des Bolzplatzes erfragt wurden. Die Verwaltung hat die Anfrage in der Sitzung vom 04.03.2024 dankenswerterweise bereits beantwortet und unter anderem angegeben, dass der Bolzplatz mit dem ange- kündigten Baubeginn des Investors notwendigerweise geschlossen worden sei und der Bolzplatz im Anschluss komplett neugestaltet werden würde. Laut Angaben der Anwohner ist allerdings ein Beginn der Arbeiten am privaten Wohn- bauprojekt bisher jedoch nach wie vor nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Nachfragen: 1. Hat die Verwaltung Kenntnis davon, ob der angekündigte Baubeginn des Inves- tors am privaten Wohnbauprojekt am Wasserturm, welcher die Schließung des Bolzplatzes am Wasserturm auslöste, auch bereits erfolgt ist? 2. Ist bereits ein Zeitraum anvisiert, ab welchem die Neugestaltung des Bolzplat- zes beginnen kann? 2 Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt zur Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt Stel- lung: zu 1.) Die Verwaltung steht im stetigen Austausch mit dem Investor am privaten Wohn- bauprojekt am Wasserturm. Der Baubeginn hat sich nach Auskunft des Investors aufgrund der bauspezifischen Marktlage der letzten Jahre verschoben und ist nach aktuellem Stand für November 2024 anvisiert. zu 2.) Die Neuerrichtung des Bolzplatzes Am Wasserturm / Wiesdorfer Straße erfolgt nach der Fertigstellung des Baugebietes. Anvisierter Baubeginn für die Neuerrich- tung des Bolzplatzes ist nach jetzigem Stand Mitte 2027.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiesdorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1710/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 12:10