1320/2026
Kunststoffrasen-Belagserneuerung auf der Sportanlage Birkenweg in Köln-Höhenhaus
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Anlage 2 Luftbild
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Sportanlage Birkenweg Mittelpunkt: 362718, 5650605 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 04.05.2026Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1320/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kunststoffrasen-Belagserneuerung auf der Sportanlage Birkenweg in Köln-Höhenhaus Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Sa- nierungsarbeiten auf der Sportanlage Birkenweg basierend auf der vorgelegten Entwurfspla- nung und Kostenberechnung. Die Sanierungsarbeiten beinhalten die Kunststoffrasen-Belagserneuerung bei einem Groß- spielfeld und die Erneuerung von Ausstattungsgegenständen für den Sportbetrieb. Die vo- raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 250.000,- € brutto. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Großspielfeld auf der Sportanlage Birkenweg befindet sich im Grundbesitz der Stadt Köln und ist langfristig an den Dünnwalder TV 1905 e.V. vermietet. Die Sportanlage verfügt über ein Multifunktions-Hockey-Großspielfeld aus Kunststoffrasen. Das Spielfeld wurde im Jahr 2006 generalsaniert. Aufgrund des Alters und der starken Beanspruchung befindet sich der Kunst- stoffrasen in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand (s. Anlage 03). Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nutzungsintensität beabsichtigt die Verwaltung den Austausch des bestehenden Kunststoffrasenbelags. Zur Ausführung kommt ein unverfüllter Kunststoffrasen. Planung, Ausschreibung und Bauüber- wachung werden durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt. Kosten und Finanzierung: Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung Sport- stättenbau und -pflege, wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungsverzeich- nisses erstellt. Die Brutto -Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die gesamte 3 Maßnahme auf voraussichtlich ca. 250.000,- €. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2025/2026, im Haushaltsjahr 2026 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000,- € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Infrastruktur zu sichern und den Betrieb der Sportanlage aufrechterhalten zu können. Zudem würde durch eine Weiternutzung auch die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags in Mitleidenschaft gezo- gen, wodurch ein noch größerer und kostenintensiverer Sanierungsbedarf entstehen würde. Vor diesem Hintergrund ist auch im Hinblick auf die Vorgaben zur Bewirtschaftung des Haus- haltes die Verwendung der Finanzmittel geboten. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026: Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 „Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026“ sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistun- gen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entspre- chender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Kunststoffrasenflächen haben gemäß dem Fachbericht Kunststoffsportböden (Ausgabe 2022) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) eine „be- grenzte Haltbarkeit von ca. 10 bis 15 Jahren“. Wie der Zustandsbericht (Anlage 3) zeigt, ist bei der vorliegenden Sportanlage der obere Kunststoffrasenteppich dringend auszutauschen, um die Verkehrssicherheit sowie den Trainings- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Sportanlage wird montags-freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr für den Schulsport zur Verfügung gestellt, womit eine rechtliche Verpflichtung vorliegt. Klimafolgeabschätzung: Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbes- serung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltig- keit dienen: Optimierung der Nachhaltigkeit: Der gebrauchte Kunststoffrasen wird einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe und Sand zurückgewonnen werden und diese anschlie- ßend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunterneh- men) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Be- richt inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Luftbild 3 Zustandsbericht 4 4 Kostenberechnung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Beschluss-Vorlage Nr. 1320/2026 Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da die Klärung der Finanzierung mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind und daher bis spätestens Mitte November durchgeführt werden müssen. Unter Berücksichtigung der Dauer des Ausschreibungsverfahrens und der Lieferzeit des Kunststoffrasens, muss der Beschluss vor der Sitzungspause im Sommer erfolgen, um dies gewährleisten zu können.
Anlage 3 Zustandsbericht
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Seite 1 von 2 Zustandsbericht Sportamt Kunststoffrasenspielfelder Sportanlage Birkenweg 1. Datum der Begehung 29.02.2024 & 27.08.2025 2. Durchgeführt von 52 | 521/2 Im Zuge von Schadensmeldungen durch den Verein wurden Begehungen des Kunststoffrasenspielfeld durchgeführt, um den Zustand festzuhalten und zu dokumentieren. Kunststoffrasensystem Der Kunststoffrasenplatz wurde 2006 fertiggestellt. Die brutto Platzgröße des Großspielfeldes beträgt 100 m x 59 m. Zustandsbeschreibung Am 29.02.2024 und am 27.08.2025 wurde der Kunststoffrasenplatz durch Mitarbeiter des Sportamts in Augenschein genommen und alle sichtbaren Beschädigungen dokumentiert. Ein Lageplan mit Fotodokumentation der vorgefundenen Schadstellen liegt als Anlage bei. An mehrere Fugen, an denen die Kunststoffrasenbahnen miteinander verklebt sind, löst sich der Kleber vom Nahtband. Es entstehen sogenannte „offenen Nähte“. Die Fasern des Kunststoffrasens zeigen über den gesamten Platz starke Verschleißerscheinungsformen auf. Weiterhin liegen die Fasern platt auf. Dadurch ist die schutzfunktionelle Eigenschaft ‚Drehwiederstand‘ nicht mehr gegeben Zusammenfassung. Der Kunststoffrasenteppich weist zahlreiche Verschleißerscheinungen auf. Die Zerfaserung hat an mehreren Bereichen eingesetzt. Abgebrochene Fasern sind in der umlaufenden Entwässerungsrinne zu finden. Offene Nähte und platt liegende Fasern stellen zudem Unfallgefahren dar. Seite 2 von 2 Lageplan mit Fotodokumentation Legende: Offene Nahtstelle
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um die Sanierung einer Kunststoffrasenfläche auf einer an einen Verein vermieteten Sportanlage. Hier besteht aus Sicht der Verwaltung kein größerer Nutzen eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Anlage 4 Kostenberechnung
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Kurztext Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 2321 Belagserneuerung Hockeyspielfeld Birkenweg
LV: 01 LV-Kunststoffrasen Belagserneuerung
Ordnungszahl Leistungsbesch reibung Betrag in EUR
LV 01
1. Baustelleneinrichtung 2.000,00
2. Rückbau und Entsorgung 29.792,50
3. Kunststoffrasenbelag 176.270,00
4. Regiearbeiten 1.200,00
Summe LV 01 LV-Kunststoffrasen Belagserneuerung 209.262,50
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus 209.262,50 EUR
in Höhe von 19,00 % 39.759,88 EUR
249.022,38 EUR
Druckdatum: 04.05.2026,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Birkenweg 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1320/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 04.05.2026 11:19