Mandari Insight

A-R/0070/2017

Externe Beraterverträge kritisch prüfen

Antrag an den Rat 11.10.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 42.4

a-r-0070-2017-Externe Beraterverträge kritisch prüfen

· application/pdf

Ansehen

a-r-0070-2017-Externe Beraterverträge kritisch prüfen

3906 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2017  
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster  
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
 
Externe Beraterverträge kritisch prüfen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.Die Verwaltung wird beauftragt den politischen Gremien jährlich einen Bericht über 
die Kosten der externen Beratung für das laufende Haushaltsjahr vorzulegen. In 
diesem Bericht werden die Aufträge einzeln aufgeführt. Ebenso der externe 
Auftragnehmer. Verpflichtend ist auch die Auflistung der Kosten pro 
Auftrag/Beraterhonorar für jeden Auftrag. Zusätzlich wird angegeben, welche 
städtische Stelle (Amt, OB, Dezernent etc.) den Auftrag vergeben hat. Aufgeführt wird 
auch die Grundlage des Auftrages (Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte, 
Beschluss Rat oder Ausschuss etc). Ferner ob die Aufträge freihändig vergeben 
worden sind oder als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung. 
2. Die Verwaltung berichtet den politischen Gremien über die Umsetzung der auf 
Basis der externen Beratungen veranlassten Maßnahmen. Hierfür führt die 
Verwaltung alle Projekte auf, die auf Basis von externen Beratungen eingeleitet 
worden sind. Aufgeführt werden auch die von den Maßnahmen betroffenen Ämter 
und Dezernate. Ferner ob die Empfehlungen der externen Berater umgesetzt 
wurden. Falls dies nicht geschah, so führt die Verwaltung auf, warum dies nicht 
geschah. Die Verwaltung gibt ferner eine Beurteilung hinsichtlich der Qualität der 
geleisteten Arbeit durch den externen Berater ab. 
3. Die Verwaltung legt den politischen Gremien ferner dar, dass durch externe 
Beratungen keine städtischen Arbeitsplätze verdrängt werden und warum die 
entsprechende Aufgabe nicht von den städtischen Bediensteten ausgeführt werden 
kann. Die Verwaltung nennt den politischen Gremien die Namen aller Mitarbeiter der 
Stadtverwaltung, die nebenberuflich für Beratungsunternehmen arbeiten. Aufgeführt 
werden die Namen der Personen, das Unternehmen für das der Mitarbeiter tätig ist, 
seine Aufgabe in der Verwaltung der Stadt Münster und die vom 
Beratungsunternehmen erhaltenen Zahlungen.

4.Die Verwaltung verpflichtet sich zu einer höchstmöglichen Transparenz bei der 
Vergabe externer Beratungsleistungen. Daher informiert sie die politischen Gremien 
jeweils gesondert in einer Vorlage, wenn ein externer Beratungsauftrag an eine 
Person oder ein Unternehmen vergeben wird, dass eine Person beschäftigt, die 
aktuell oder in den letzten fünf Jahren in leitender Position (OB, Dezernent, 
Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft, Amtsleiter, Aufsichtsräte) bei der 
Stadt Münster beschäftigt war. Dies gilt auch wenn der Auftrag an eine Person oder 
ein Unternehmen vergeben wird, dass eine Person beschäftigt, die in gerade Linie im 
ersten Grad mit einer Person verwandt ist, die aktuell oder in den vergangenen fünf 
Jahren in leitender Stellung bei der Stadt Münster oder einem von ihr kontrollierten 
Unternehmen beschäftigt war. 
 
Begründung: 
Externe Beratung ist kritisch zu beurteilen. Daher soll den politischen Gremien 
jährlich über die Zahl der extern vergebenen Beraterverträge und der genauen 
Modalitäten berichtet werden (Beschlusspunkt 1) 
Durch Punkt 2 erfolgt gegenüber der Politik ein Leistungscontrolling der extern 
vergebenen Aufträge. Mit Punkt 3 soll sichergestellt werden, dass kein Outsourcing 
zugunsten externer Beratung erfolgt. Zudem werden Schlussfolgerungen aus dem 
Korruptionsfall „ProSoz“ gezogen. 
Mit Punkt 4 schließlich sollen Interessenkonflikte zwischen Auftraggeber und 
Auftragnehmer vermeiden werden. Dies ist gegeben, wo ein Beratungsauftrag an ein 
Unternehmen geht, dass (ehemals) in leitender Funktion bei der Stadt Münster 
beschäftigte Personen oder Verwandte ersten Grades beschäftigt. 
 
gez. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

18.10.2017 Rat
TOP 42.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0070/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37