A-R/0070/2017
Externe Beraterverträge kritisch prüfen
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a-r-0070-2017-Externe Beraterverträge kritisch prüfen
3906 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2017
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Warendorfer Str. 157 48145 Münster
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Externe Beraterverträge kritisch prüfen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1.Die Verwaltung wird beauftragt den politischen Gremien jährlich einen Bericht über
die Kosten der externen Beratung für das laufende Haushaltsjahr vorzulegen. In
diesem Bericht werden die Aufträge einzeln aufgeführt. Ebenso der externe
Auftragnehmer. Verpflichtend ist auch die Auflistung der Kosten pro
Auftrag/Beraterhonorar für jeden Auftrag. Zusätzlich wird angegeben, welche
städtische Stelle (Amt, OB, Dezernent etc.) den Auftrag vergeben hat. Aufgeführt wird
auch die Grundlage des Auftrages (Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte,
Beschluss Rat oder Ausschuss etc). Ferner ob die Aufträge freihändig vergeben
worden sind oder als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung.
2. Die Verwaltung berichtet den politischen Gremien über die Umsetzung der auf
Basis der externen Beratungen veranlassten Maßnahmen. Hierfür führt die
Verwaltung alle Projekte auf, die auf Basis von externen Beratungen eingeleitet
worden sind. Aufgeführt werden auch die von den Maßnahmen betroffenen Ämter
und Dezernate. Ferner ob die Empfehlungen der externen Berater umgesetzt
wurden. Falls dies nicht geschah, so führt die Verwaltung auf, warum dies nicht
geschah. Die Verwaltung gibt ferner eine Beurteilung hinsichtlich der Qualität der
geleisteten Arbeit durch den externen Berater ab.
3. Die Verwaltung legt den politischen Gremien ferner dar, dass durch externe
Beratungen keine städtischen Arbeitsplätze verdrängt werden und warum die
entsprechende Aufgabe nicht von den städtischen Bediensteten ausgeführt werden
kann. Die Verwaltung nennt den politischen Gremien die Namen aller Mitarbeiter der
Stadtverwaltung, die nebenberuflich für Beratungsunternehmen arbeiten. Aufgeführt
werden die Namen der Personen, das Unternehmen für das der Mitarbeiter tätig ist,
seine Aufgabe in der Verwaltung der Stadt Münster und die vom
Beratungsunternehmen erhaltenen Zahlungen.
4.Die Verwaltung verpflichtet sich zu einer höchstmöglichen Transparenz bei der
Vergabe externer Beratungsleistungen. Daher informiert sie die politischen Gremien
jeweils gesondert in einer Vorlage, wenn ein externer Beratungsauftrag an eine
Person oder ein Unternehmen vergeben wird, dass eine Person beschäftigt, die
aktuell oder in den letzten fünf Jahren in leitender Position (OB, Dezernent,
Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft, Amtsleiter, Aufsichtsräte) bei der
Stadt Münster beschäftigt war. Dies gilt auch wenn der Auftrag an eine Person oder
ein Unternehmen vergeben wird, dass eine Person beschäftigt, die in gerade Linie im
ersten Grad mit einer Person verwandt ist, die aktuell oder in den vergangenen fünf
Jahren in leitender Stellung bei der Stadt Münster oder einem von ihr kontrollierten
Unternehmen beschäftigt war.
Begründung:
Externe Beratung ist kritisch zu beurteilen. Daher soll den politischen Gremien
jährlich über die Zahl der extern vergebenen Beraterverträge und der genauen
Modalitäten berichtet werden (Beschlusspunkt 1)
Durch Punkt 2 erfolgt gegenüber der Politik ein Leistungscontrolling der extern
vergebenen Aufträge. Mit Punkt 3 soll sichergestellt werden, dass kein Outsourcing
zugunsten externer Beratung erfolgt. Zudem werden Schlussfolgerungen aus dem
Korruptionsfall „ProSoz“ gezogen.
Mit Punkt 4 schließlich sollen Interessenkonflikte zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer vermeiden werden. Dies ist gegeben, wo ein Beratungsauftrag an ein
Unternehmen geht, dass (ehemals) in leitender Funktion bei der Stadt Münster
beschäftigte Personen oder Verwandte ersten Grades beschäftigt.
gez.
Martin Schiller
Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Warendorfer Straße 157
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0070/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37