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1251/2020

Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung von Kindertagesbetreuungen

Eilentscheidung Hauptausschuss 05.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 18.3

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

4108 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 05 
Vorlagen-Nummer 
 1251/2020 
Freigabedatum 
 05.05.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung von 
Kindertagesbetreuungen für Mai 2020 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 06.05.2020 Entscheidung 
Rat 14.05.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage konnte nicht früher vorgelegt werden. Die Eltern benötigen Planungssicherheit und  
möchten wissen, wie mit den Elternbeiträgen ab Mai weiter verfahren wird.  
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt, dass auch für die weitere Zeit der Schließung von 
Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im 
Mai 2020 den Eltern die Elternbeiträge und bei den städtischen Kitas auch das Essensgeld erstattet 
wird. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Mindererlöse 6,6 Mio 
Kitas/TPP sowie 1,6 Mio. OGTS € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 4,1 Mio. €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Seit dem 16.03.2020 bis zunächst 03.05.2020 gilt aufgrund von zwei Rechtsverordnungen für alle 
Kindertagesbetreuungsangebote ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind davon nur Kinder von 
Eltern in sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“, deren Fallzahl sukzessive ansteigt.  
 
Ein weiteres Betretungsverbot zumindest für den Mai 2020 wird erwartet. Das Land beteiligt sich wie 
bereits für April auch für Mai an Mindererlösen an Elternbeiträgen und wird die Hälfte übernehmen. 
Hierzu liegt ein Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 
28.04.2020 vor. 
 
Mit zwei Dringlichkeitsentscheidungen wurde für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 30.04.2020 ein 
Verzicht auf den vollen Betrag für April und den halben Betrag für März beschlossen.  
Analog zur bisherigen Entscheidung wird auch für Mai 2020 der volle Elternbeitrag und das Essens-
geld der städtischen Kitas erstattet. Die entsprechenden Bescheide an die Eltern werden schnellst-
möglich, voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2020 verschickt, danach beginnt die Stadtkasse mit 
der Auszahlung. Eine Abbuchung erfolgt wie schon im April auch am 15.05.2020 nicht; die Eltern 
können zur Vermeidung einer Überzahlung auch ihre Daueraufträge aussetzen.

3 
 
 
Beim Essensgeld gibt es eine Sonderregelung für die Kinder, für die nicht die pauschale Bezahlung 
(ohne individuelle Fehlzeiten) sondern eine Spitzabrechnung anhand tatsächlicher Essen vertraglich 
vereinbart ist. Hier erfolgt die Rückzahlung im Rahmen der jährlichen Abrechnung, so dass vorher 
keine Berechnung erforderlich ist. 
 
Erwartet werden weitere Mindererträge von rund 6,6 Mio. € an Elternbeiträgen für Kitas und Tages-
pflege sowie 1,6 Mio. € für die OGTS. Dem steht eine Erstattung des Landes von voraussichtlich 4,1 
Mio. € gegenüber. 
Beim Essensgeld der städtischen Kitas steht den Rückzahlungen an die Eltern eine entsprechende 
Einsparung bei den Aufwendungen gegenüber.

Beratungsverlauf (2)

06.05.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 18.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1251/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
28.04.2020 13:33