1251/2020
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung von Kindertagesbetreuungen
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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 05 Vorlagen-Nummer 1251/2020 Freigabedatum 05.05.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung von Kindertagesbetreuungen für Mai 2020 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 06.05.2020 Entscheidung Rat 14.05.2020 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage konnte nicht früher vorgelegt werden. Die Eltern benötigen Planungssicherheit und möchten wissen, wie mit den Elternbeiträgen ab Mai weiter verfahren wird. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt, dass auch für die weitere Zeit der Schließung von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im Mai 2020 den Eltern die Elternbeiträge und bei den städtischen Kitas auch das Essensgeld erstattet wird. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Mindererlöse 6,6 Mio Kitas/TPP sowie 1,6 Mio. OGTS € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 4,1 Mio. € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Seit dem 16.03.2020 bis zunächst 03.05.2020 gilt aufgrund von zwei Rechtsverordnungen für alle Kindertagesbetreuungsangebote ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind davon nur Kinder von Eltern in sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“, deren Fallzahl sukzessive ansteigt. Ein weiteres Betretungsverbot zumindest für den Mai 2020 wird erwartet. Das Land beteiligt sich wie bereits für April auch für Mai an Mindererlösen an Elternbeiträgen und wird die Hälfte übernehmen. Hierzu liegt ein Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.04.2020 vor. Mit zwei Dringlichkeitsentscheidungen wurde für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 30.04.2020 ein Verzicht auf den vollen Betrag für April und den halben Betrag für März beschlossen. Analog zur bisherigen Entscheidung wird auch für Mai 2020 der volle Elternbeitrag und das Essens- geld der städtischen Kitas erstattet. Die entsprechenden Bescheide an die Eltern werden schnellst- möglich, voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2020 verschickt, danach beginnt die Stadtkasse mit der Auszahlung. Eine Abbuchung erfolgt wie schon im April auch am 15.05.2020 nicht; die Eltern können zur Vermeidung einer Überzahlung auch ihre Daueraufträge aussetzen. 3 Beim Essensgeld gibt es eine Sonderregelung für die Kinder, für die nicht die pauschale Bezahlung (ohne individuelle Fehlzeiten) sondern eine Spitzabrechnung anhand tatsächlicher Essen vertraglich vereinbart ist. Hier erfolgt die Rückzahlung im Rahmen der jährlichen Abrechnung, so dass vorher keine Berechnung erforderlich ist. Erwartet werden weitere Mindererträge von rund 6,6 Mio. € an Elternbeiträgen für Kitas und Tages- pflege sowie 1,6 Mio. € für die OGTS. Dem steht eine Erstattung des Landes von voraussichtlich 4,1 Mio. € gegenüber. Beim Essensgeld der städtischen Kitas steht den Rückzahlungen an die Eltern eine entsprechende Einsparung bei den Aufwendungen gegenüber.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1251/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 28.04.2020 13:33