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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier:Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1784/2019 vom 20.05.2019

Stand: Am 17.06.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1784/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier:Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
  • Anlage 2 BV 4 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 4 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
  • Anlage 3 BV 4 Zusammenfassung

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    Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Grüner Weg A 5 5 Stichstraße zum Melatengürtel A 1 1 neu: Grüner Weg A 3 3 4, 5 Abnahme Verschmutzung Stichstraße zum Melatengürtel A 1 1 alt: Mathias-Brüggen-Str. von Venloer Str. bis Stadtteilgrenze Bickendorf A 1 1 von Stadtteilgrenze Bickendorf bis Hugo-Eckener-Str. A 1 1 Stichstraße neben Nr. 20 A 1 1 Stichstraße zwischen Nr. 7 und Nr. 9 A 1 x bis Militärringstr. A 1 x neu: Mathias-Brüggen-Str. von Venloer Str. bis Stadtteilgrenze Bickendorf A 1 1 von Stadtteilgrenze Bickendorf bis Hugo-Eckener-Str. A 1 1 Stichstraße neben Nr. 20 A 1 1 Stichstraße zwischen Nr. 7 und Nr. 9 A 1 x von Hugo-Eckener-Str bis Militärringstr. A 1 1 7 Anliege r reinigen nicht/unzureichend alt: Philippstr. A 6 6 neu: Philippstr. A 5 5 4, 5 Anpassung an die umliegenden Straßen Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Vogelsanger Str. von Innere Kanalstr. bis Ehrenfeldgürtel H 5 5 von Ehrenfeldgürtel bis Oskar-Jäger-Str. H 7 7 von Oskar-Jäger-Str. bis Äußere Kanalstr. H 3 3 von Äußere Kanalstr. bis Vitalisstr. H 3 3 bis Nr. 358/404 H 2 2 bis Wilhelm-Mauser-Str. H 2 von Wilhelm-Mauser-Str. bis Gelbspötterweg H 1 x von Gelbspötterweg bis Goldammerweg H 1 x von Goldammerweg bis Vogelsanger Str. 545 und gegenüber A 1 x Verbindungsweg zum Sperlingsweg x neu: Vogelsanger Str. von Innere Kanalstr. bis Ehrenfeldgürtel H 5 5 von Ehrenfeldgürtel bis Oskar-Jäger-Str. H 6 6 4, 5 Abna hme Verschmutzung von Oskar-Jäger-Str. bis Äußere Kanalstr. H 3 3 von Äußere Kanalstr. bis Vitalisstr. H 3 3 von Vitalisstr. bis Nr. 358/404 H 2 2 8 von Nr. 358/404 bis Wilhelm-Mauser-Str. H 2 8 von Wilhelm-Mauser-Str. bis Gelbspötterweg H 1 x von Gelbspötterweg bis Goldammerweg H 1 x von Goldammerweg bis Vogelsanger Str. 545 und gegenüber A 1 x Verbindungsweg zum Sperlingsweg x Seite 2
  • Anlage 1 BV 4 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 4

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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