V/0839/2018
Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0839/2018 Kurzüberblick Zukünftige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf Flächen der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Eindämmung bzw. Begrenzung der weiteren Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea) zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefah- ren (Allergien, allergische Schocks, asthmatische Symptome, Entzündungen der Atemwe- ge…) die durch die Brennhaare der Larven ab dem 3. Stadium ausgelöst werden Einsatz eines Biozids zur Reduzierung des Aufwandes für die mechanische Beseitigung der Gespinste, Raupen und Puppen Sicherstellung der frühzeitigen Finanzierung und Ausschreibung der notwendigen Abwehr- maßnahmen Entlastung der städtischen Baumkontrolle von dieser zusätzlichen Aufgabe Es ist mit einem zukünftig weiter steigendem Finanzierungsbedarf (2019 = 175.000 €) zu rechnen, da die Befallsrate – trotz Bekämpfung – insgesamt weiter steigen wird, da eine Be- kämpfung nicht flächendeckend möglich ist Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1301 Bezeichnung der PG Grün- u. Freiflächen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Teilw. Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahmen ist bereits in der Vorlage V/0739/2017 erläutert worden. Es geht hierbei insbesondere um den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefah- ren. Die Bekämpfung des EPS ist – mit Auflagen – in der Sitzung des AUKB am 17.10.2017 be- schlossen worden Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Als Ursache für die massive Vermehrung des Eichenprozessionsspinners seit 2013 ist neben der großen Vermehrungsrate des Falters auch die allgemeine Wettererwärmung im Rahmen des Kli- mawandels zu sehen, die eine Ausbreitung erheblich begünstigt.
Beschlussvorlage
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V/0839/2018
V/0839/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Münster
Beratungsfolge
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der weiteren Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Münster wird auf der Grundlage des
am 17.10.2017 (AUKB-Vorlage V/0739/2017) beschlossenen Konzeptes zugestimmt.
2. Ab 2019 wird, über den Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwe-
sen vom 17.10.2017 hinausgehend, einer Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit einem
zugelassenen Biozid zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners werden ab dem Jahr 2019 jährlich 150.000 €
benötigt. Zusätzlich sind für die Beschaffung von Absauggeräten und Industriewaschmaschinen
25.000 Euro erforderlich.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2019 ff.
2019
50.000
100.000
im Haushaltsansatz ent-
halten
aus vorhandenen Mittel
zu finanzieren
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
10.10.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Menke
Telefon: 492 67 43
Menke@stadt-muenster.de
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflä-
chen
Investitions-
maßnahme
0000 Fahrzeuge und Ge-
räte
Auszahlungen 783000 Erwerb Vermögens-
ggst. > 410 €
2019 25.000 aus vorhandenen Mittel
zu finanzieren
Einzahlungen
Summe aller Auszahlungen/Saldo 25.000
50.000 € sind jährlich im Haushaltsplan-Entwurf 2019 im Ergebnisplan bei der o. g. Produktgruppe
veranschlagt. Die zusätzlich erforderlichen 100.000 Euro werden nicht gesondert veranschlagt, son-
dern müssen durch Zurückstellung anderer Maßnahmen im Teilergebnisplan 1301 finanziert wer-
den. Dies gilt ebenso für die Beschaffung der notwendigen Absauggeräte und Industriewaschma-
schinen aus dem Teilfinanzplan 1301.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung
die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1.0 Rückblick
Im Rahmen der Vorlage V/0739/2017 informierte die Verwaltung im AUKB am 17.10.2017 umfassend
über die Grundlagen zur Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in Münster.
Auf der Basis des in dieser Sitzung gefassten Beschlusses hat das Amt für Grün flächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit im Februar/März 2018 an verschiedenen Stellen mit Hilfe eines Hubsteigers zu Pro g-
nosezwecken nach den sehr schwierig zu findenden Eiablagen des EPS gesucht. Da zu diesem Zei t-
punkt keine Ablagen gefunden werden konnten, ist entschieden worden, im Jahr 2018 keine Bekämp-
fung mit Bioziden durchzuführen, sondern weiter auf eine mechanische Bekämpfung zu setzen.
Bedingt durch die in diesem Jahr frühzeitig einsetzende warme, trockene Witterung ist es in der Folge
zu einer massiven Entwicklung der Population des EPS gekommen, welche die schon im vergang e-
nen Jahr erwartete stärkere Ausbreitung übertroffen hat. Inzwischen finden sich Vorkommen des EPS
nahezu auf allen Eichen in Münster wie im gesamten Münsterland. Zwangsläufig haben sich parallel
dazu die Anzahl der Gespinste bzw. die Größe der EPS -Nester deutlich erhöht. So wurden z. B. aus
einer Eiche auf dem Aasee-Vorplatz 24 Gespinste entfernt. Dramatisch ist die Situation auch deshalb,
weil in den flächigen, waldartigen Bestände n bzw. den Wäldern die Vermehrung des EPS zunächst
unbemerkt in den oberen Baumkronen erfolgt. Diese Bereiche können weder durch Kletterer noch per
Hubarbeitsbühne mit vertretbarem Aufwand bzw. überhaupt nicht erreicht werden.
Unter Anwendung der im vergan genen Jahr entwickelten Gefährdungsmatrix wurden durch fünf Fi r-
men sowie einem Kletterer in einem Wettlauf gegen die Zeit Nester entfernt. In Bereichen mit sehr
hohem Gefährdungspotential wie z.B. auf Spielplätzen, an Kindergärten und Schulen wurden – sofern
nicht bereits durch beauftragte Firmen vollständig erledigt – zunächst in zwei Kolonnen durch eigene
Mitarbeiter aus der Baumkontrolle die mit einem Industriestaubsauger erreichbaren Nester entfernt.
Die Beseitigung der Gespinste in den Kronen wurde dan n in der Folge in Sammelaufträgen abgea r-
beitet. In Grünanlagen, Parks und an Waldränder im Bereich der Bebauung könnten aus den bereits
genannten Gründen nur die erreichbaren Nester beseitigt werden. In den Bereichen mit mittlerer bzw.
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geringer Gefährdung wurden nur wenige Gespinste entfernt. Die aktuell noch gemeldeten Gespinste
werden registriert und aus Effizienzgründen in Sammelaktionen beseitigt.
Wegen des immensen Zeitdrucks und des massiven Befalls musste in diesem Jahr darauf verzichtet
worden, alle entfernten Gespinste und die Anzahl der befallenen Bäume präzise zu erfassen. Die
Angaben in nachstehender Tabelle beruhen für 2018 deshalb auf profunden Schätzungen.
Entwicklung der Eichenprozessionsspinner-Population in Münster (Stand 31.07.2018)
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018
befallene Bäume 65 109 218 541 1.000 >10.000
beseitigte Nester 65 109 300 758 2.008 >6.000
Kosten für die Beseitigung
durch Fachfirmen:
Sachkosten:
2.261 € 1.808 € 5.804 € 11.412 € 26.481 € 65.284 €
4.222 €
Zusätzlicher Personalaufwand
Neben der bereits aufgeführtem Aufwand für Unternehmerleistungen und Material sind durch die Mi t-
arbeiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erhebliche zusätzliche Stunden g e-
leistet worden (Stand 31.07.2018):
Beseitigung durch Mitarbeiter aus der Baumkontrolle und dem Forstbetrieb: 830 Stunden
Erfassung von tausenden Telefonaten (842 dokumentierte Standorte); ca. 370 Stunden
sowie sonstige Beratungs- und Telefondienste:
Einsatzleitung, Vergaben, Beschaffungen, Einweisungen: ca. 400 Stunden
Gesamt: 1.600 Stunden
Diese Zusatzaufgaben können auf Dauer nicht mit dem vorhandenen Personal geleistet werden!
2.0 Zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen in den kommenden Jahren
Das Jahr 2018 hat gezeigt, dass eine Eindämmung des EPS durch die bisher praktizierte personal -
und kostenintensive Vorgehensweise nur in geringem Umfang für die jeweilige Örtlichkeit erreicht
wurde. Ursache ist die in den Vorjahren stattgefundene Vermehru ng insbesondere in Waldflächen
und auf privaten Eichenbeständen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese auch weiterhin
erfolgen wird.
Um weiteren Massenvermehrungen zumindest im Umfeld der sensiblen Bereiche vorzubeugen, ist es
erforderlich, die bi sherige Vorgehensweise zu überprüfen und anzupassen. Die bereits beschloss e-
nen Einsatzbereiche für möglichst gezielt wirkende Pflanzenschutzmittel müssen deshalb ergänzt
bzw. ggf. ausgeweitet werden.
Im Rahmen eines Fachgespräches wurden am 20.08.2018 gemeinsam mit der für Spezialberatungen
im Öffentlichen Grün zuständigen Expertin des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer
NRW, Frau Dr. Marianne Klug, mögliche Vorgehensweisen diskutiert. Neben der mechanischen Be-
kämpfung hat sich dabei die Ausbr ingung von Bioziden mit dem Wirkstoff des Bodenbakterium Bacil-
lus thuringiensis var. kurstaki (BT) als probate Vorgehensweise mit den insgesamt geringsten U m-
weltbelastungen bzw. Nebenwirkungen herausgestellt. Die Wirkungsweise der Produkte Dipel ®ES
bzw. Foray®ES / 76B der Firma Cheminova sind bereits in der Vorlage V/0739/2017 vorgestellt wor-
den. Zulassungsinhaber der Präparate ist Sumitomo Chemical Agro Europe S. A. S., Saint-Didier-au-
Mont-d'Or, Frankreich - ein Unternehmen der Sumitomo Group, Japan.
Entgegen den bisher bekannten Informationen konnten laut Auskunft der Firma Cheminova Deutsc h-
land GmbH & Co. KG, Stade (Herr Münst) bereits im Jahr 2018 Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
auf der Grundlage einer Notzulassung erfolgen. Da die notwendigen Anträge b ereits gestellt seien,
geht die Firma davon aus, dass die Präparate ab 2019 wieder eine Zulassung für die Anwendung
zum Gesundheitsschutz bekommen werden; ansonsten würde erneut eine Notzulassung beantragt.
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Die Zulassung als Pflanzenschutzmittel besteht b is zum 31.12.2021. Sofern die Massenvermehrung
der EPS sich im bisherigen Umfang fortsetzt, ist im Übrigen davon auszugehen, dass der Einsatz der
BT-Produkte zukünftig auch aus Pflanzenschutzgründen notwendig werden wird.
Eine erfolgversprechende Bekämpfun g des EPS mit einem Biozid ist allerdings nur möglich, wenn
optimale Bedingungen herrschen. Der Erfolg hängt sehr stark von Witterungsfaktoren ab und somit
vom absolut geeigneten Zeitpunkt der Anwendung. Dies schränkt Vorabanalysen vor allem auch vor
dem H intergrund der Wirksamkeit auf andere Insekten und Arten sehr ein. Die vom AUKB am
17.10.2017 beschlossenen Vorgaben (umfassende, zielgebietsspezifische Optionsanalysen) können
daher nur bedingt umgesetzt werden.
In Jahr 2018 hat die Entwicklung der ersten beiden Larvenstadien – in denen eine Bekämpfung mit
einem Biozid sinnvoll gewesen wäre – angesichts der warmen und trockenen Witterung lediglich etwa
zwei Wochen gedauert. Dies bedeutet, dass zukünftig bereits frühzeitig die Bereiche für den Einsatz
von Bioziden festgelegt sein müssen. Neben der bereits vorliegenden Einzelbaumaufstellung erstellt
die Verwaltung deshalb zurzeit eine Übersicht der flächigen Eichenbestände bzw. der Waldflächen im
Umfeld von stark gefährdeten Bereichen. Im Rahmen einer Einzelf allentscheidung wird für jeden
Standort entschieden, ob ein Biozideinsatz oder weiterhin eine mechanische Bekämpfung stattfinden
kann bzw. soll. Auf dieser Grundlage müssen dann die notwendigen Ausschreibungen der Maßna h-
men frühzeitig erfolgen. Der Verwalt ung ist es wichtig, sich bereits im Jahr 2018 die notwendigen
Ressourcen sowohl für eine mechanische wie ein Biozid-Bekämpfung für 2019 zu sichern.
Fakt ist weiterhin, dass ein flächendeckender Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet werden
kann, da sich die Beseitigung der Ne ster nur auf einen Teil des Eichen bestandes in Münster bzw. im
Münsterland beschränkt. Ein möglichst umfassender Schutz der Münsteraner Bevölkerung vor den
Auswirkungen eines möglichen Kontaktes mit den allergieauslösenden Raupenhaaren des EPS sollte
dennoch das angestrebte Ziel bleiben.
Der Einsatz der genannten Biozide kann dabei wesentlich zum Schutz der Bevölkerung beitragen.
3.0 Durchführung
Für die Durchführung der Maßnahmen bedarf es qualifizierter Firmen mit geeigneter Ausrüstung und
ausreichendem Präparate-Zugriff. Im Jahr 2018 hat sich herausgestellt, dass die Firma Cheminova
nicht in der Lage war, recht zeitig vollumfänglich die notwendigen Mengen der Produkte Dipel®ES
bzw. Foray®ES / 76B für alle Bekämpfungsfirmen bereitzustellen. Es ist deshalb sinnvoll, frühzeitig
die notwendigen Ausschreibungen und Vergaben zu veranlassen, damit sich die beauftragten Unter-
nehmen die notwendigen Mengen sichern können.
Die Verwaltung hat diskutiert, ob eine Vergabe aller Maßnahmen an Firmen sinnvoll ist. Es hat sich
aber bereits in diesem Jahr herausgestellt, dass wegen der massiven Verbreitung des EPS im g e-
samten Münsterland nicht ausreichend geeignete Firmen für eine Bekämpfung zur Verfügung stehen.
Auch die vorher laufenden Überprüfungen können nur unter Betreuung durch die städtische Bau m-
kontrolle erfolgen.
Es ist deshalb erforderlich, für die Mitarbeiter/innen die n otwendige Schutzausrüstung und eine opt i-
male Geräteausstattung zu beschaffen, damit sich die persönlichen Belastungen in Grenzen halten.
Trotz der erheblichen Zusatzbelastungen werden auch im kommenden Jahr für die akuten Maßna h-
men bei sehr hohem Gefährdun gspotential städtische Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit geeigneten
Firmen eingesetzt werden müssen. Diese Vorgehensweise hat sich im Jahr 2018 bewährt. Alle nicht
unbedingt unmittelbar erforderlichen Maßnahmen müssen auch zukünftig gesammelt und im Laufe
der Zeit abgearbeitet werden.
Die frühzeitige Bekämpfung an geeigneten Stellen mit einem Biozid würde helfen, die Anzahl der zu
beseitigenden Gespinste deutlich zu reduzieren und dem Gesamtaufwand zu verringern.
4.0 Fazit
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Nach dem Verlauf der EPS-Entwicklung der letzten Jahre in Münster steht für 2019 zu befürchten,
dass die Vermehrung des Eichenprozessionsspinners noch einmal erheblich zunehmen wird und z u-
nehmend zu einem quasi „flächendeckenden“ Problem werden könnte. Das im vergangenen Jahr
beschlossene Konzept für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner stellt aus der Sicht der
Verwaltung weiterhin eine gute Grundlage für eine Bekämpfung dar.
Es muss aber akzeptiert werden , dass in bestimmten Bereichen auf den Einsatz eines Biozids nicht
verzichtet werden kann!
Daneben wird es Flächen geben, in denen eine Bekämpfung nicht möglich oder nicht vertretbar ist
und auf denen lediglich auf die Gesundheitsgefahren hingewiesen werden kann.
Das Jahr 2018 hat überdeutlich gezeigt, dass die Bevölkerung trotz alIer Gegenmaßnahmen im Zuge
des Klimawandels zunehmend mit neuen Schad ereignissen und deren Auswirkungen auf die Natur
und den Menschen zurechtkommen muss. Es ist deshalb wichtig, die umsetzbaren Maßnahmen früh-
zeitig einzuleiten und die notwendige Finanzierung dafür sicherzustellen.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0839/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37