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V/0839/2018

Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Münster

Vorlagen 12.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 28.11.2018, TOP 5.25

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2478 Zeichen

Anlage A zur V/0839/2018 
Kurzüberblick 
Zukünftige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf Flächen der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Eindämmung bzw. Begrenzung der weiteren Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners 
(Thaumetopoea processionea) zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefah-
ren (Allergien, allergische Schocks, asthmatische Symptome, Entzündungen der Atemwe-
ge…) die durch die Brennhaare der Larven ab dem 3. Stadium ausgelöst werden 
 Einsatz eines Biozids zur Reduzierung des Aufwandes für die mechanische Beseitigung der 
Gespinste, Raupen und Puppen 
 Sicherstellung der frühzeitigen Finanzierung und Ausschreibung der notwendigen Abwehr-
maßnahmen  
 Entlastung der städtischen Baumkontrolle von dieser zusätzlichen Aufgabe 
 
 
Es ist mit einem zukünftig weiter steigendem Finanzierungsbedarf (2019 = 175.000 €) zu 
rechnen, da die Befallsrate – trotz Bekämpfung – insgesamt weiter steigen wird, da eine Be-
kämpfung nicht flächendeckend möglich ist 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1301 Bezeichnung der PG Grün- u. Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw.

Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  Teilw. 
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahmen ist bereits in der Vorlage V/0739/2017 erläutert 
worden. Es geht hierbei insbesondere um den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefah-
ren. Die Bekämpfung des EPS ist – mit Auflagen – in der Sitzung des AUKB am 17.10.2017 be-
schlossen worden 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Als Ursache für die massive Vermehrung des Eichenprozessionsspinners seit 2013 ist neben der 
großen Vermehrungsrate des Falters auch die allgemeine Wettererwärmung im Rahmen des Kli-
mawandels zu sehen, die eine Ausbreitung erheblich begünstigt.

Beschlussvorlage

13685 Zeichen

V/0839/2018 
V/0839/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der weiteren Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Münster wird auf der Grundlage des 
am 17.10.2017 (AUKB-Vorlage V/0739/2017) beschlossenen Konzeptes zugestimmt. 
2. Ab 2019 wird, über den Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwe-
sen vom 17.10.2017 hinausgehend, einer Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit einem 
zugelassenen Biozid zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners werden ab dem Jahr 2019 jährlich 150.000 € 
benötigt. Zusätzlich sind für die Beschaffung von Absauggeräten und Industriewaschmaschinen 
25.000 Euro erforderlich. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2019 ff. 
 
2019 
50.000 
 
100.000 
im Haushaltsansatz ent-
halten 
aus vorhandenen Mittel 
zu finanzieren 
 
      
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
10.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Menke 
Telefon: 492 67 43 
Menke@stadt-muenster.de

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V/0839/2018 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflä-
chen 
   
Investitions-
maßnahme 
0000 Fahrzeuge und Ge-
räte 
   
Auszahlungen 783000 Erwerb Vermögens-
ggst. > 410 € 
2019 25.000 aus vorhandenen Mittel 
zu finanzieren 
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  25.000  
 
50.000 € sind jährlich im Haushaltsplan-Entwurf 2019 im Ergebnisplan bei der o. g. Produktgruppe 
veranschlagt. Die zusätzlich erforderlichen 100.000 Euro werden nicht gesondert veranschlagt, son-
dern müssen durch Zurückstellung anderer Maßnahmen im Teilergebnisplan 1301 finanziert wer-
den. Dies gilt ebenso für die Beschaffung der notwendigen Absauggeräte und Industriewaschma-
schinen aus dem Teilfinanzplan 1301.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung 
die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
1.0 Rückblick 
Im Rahmen der Vorlage V/0739/2017 informierte die Verwaltung im AUKB am 17.10.2017 umfassend 
über die Grundlagen zur Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in Münster.  
Auf der Basis des in dieser Sitzung gefassten Beschlusses hat das Amt für Grün flächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit im Februar/März 2018 an verschiedenen Stellen mit Hilfe eines Hubsteigers zu Pro g-
nosezwecken nach den sehr schwierig zu findenden Eiablagen des EPS gesucht. Da zu diesem Zei t-
punkt keine Ablagen gefunden werden konnten, ist entschieden worden, im Jahr 2018 keine Bekämp-
fung mit Bioziden durchzuführen, sondern weiter auf eine mechanische Bekämpfung zu setzen.  
Bedingt durch die in diesem Jahr frühzeitig einsetzende warme, trockene Witterung ist es in der Folge 
zu einer massiven Entwicklung der Population des EPS gekommen, welche die schon im vergang e-
nen Jahr erwartete stärkere Ausbreitung übertroffen hat. Inzwischen finden sich Vorkommen des EPS 
nahezu auf allen Eichen in Münster wie im gesamten Münsterland. Zwangsläufig haben  sich parallel 
dazu die Anzahl der Gespinste bzw. die Größe der EPS -Nester deutlich erhöht. So wurden z. B. aus 
einer Eiche auf dem Aasee-Vorplatz 24 Gespinste entfernt. Dramatisch ist die Situation auch deshalb, 
weil in den flächigen, waldartigen Bestände n bzw. den Wäldern die Vermehrung des EPS zunächst 
unbemerkt in den oberen Baumkronen erfolgt. Diese Bereiche können weder durch Kletterer noch per 
Hubarbeitsbühne mit vertretbarem Aufwand bzw. überhaupt nicht erreicht werden. 
Unter Anwendung der im vergan genen Jahr entwickelten Gefährdungsmatrix wurden durch fünf Fi r-
men sowie einem Kletterer in einem Wettlauf gegen die Zeit Nester entfernt. In Bereichen mit sehr 
hohem Gefährdungspotential wie z.B. auf Spielplätzen, an Kindergärten und Schulen wurden – sofern 
nicht bereits durch beauftragte Firmen vollständig erledigt – zunächst in zwei Kolonnen durch eigene 
Mitarbeiter aus der Baumkontrolle die mit einem Industriestaubsauger erreichbaren Nester entfernt. 
Die Beseitigung der Gespinste in den Kronen wurde dan n in der Folge in Sammelaufträgen abgea r-
beitet. In Grünanlagen, Parks und an Waldränder im Bereich der Bebauung könnten aus den bereits 
genannten Gründen nur die erreichbaren Nester beseitigt werden. In den Bereichen mit mittlerer bzw.

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V/0839/2018 
geringer Gefährdung wurden nur wenige Gespinste entfernt. Die aktuell noch gemeldeten Gespinste 
werden registriert und aus Effizienzgründen in Sammelaktionen beseitigt.  
Wegen des immensen Zeitdrucks und des massiven Befalls musste in diesem Jahr darauf verzichtet 
worden, alle entfernten Gespinste und die Anzahl der befallenen Bäume präzise zu erfassen. Die 
Angaben in nachstehender Tabelle beruhen für 2018 deshalb auf profunden Schätzungen.  
Entwicklung der Eichenprozessionsspinner-Population in Münster (Stand 31.07.2018) 
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
befallene Bäume 65 109 218 541 1.000 >10.000 
beseitigte Nester 65 109 300 758 2.008 >6.000 
Kosten für die Beseitigung 
durch Fachfirmen:  
Sachkosten: 
2.261 €  1.808 €  5.804 €  11.412 €  26.481 €  65.284 € 
4.222 €   
Zusätzlicher Personalaufwand 
Neben der bereits aufgeführtem Aufwand für Unternehmerleistungen und Material sind durch die Mi t-
arbeiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erhebliche zusätzliche Stunden g e-
leistet worden (Stand 31.07.2018): 
Beseitigung durch Mitarbeiter aus der Baumkontrolle und dem Forstbetrieb:  830 Stunden 
Erfassung von tausenden Telefonaten (842 dokumentierte Standorte); ca. 370 Stunden 
sowie sonstige Beratungs- und Telefondienste:  
Einsatzleitung, Vergaben, Beschaffungen, Einweisungen: ca. 400 Stunden 
Gesamt: 1.600 Stunden 
Diese Zusatzaufgaben können auf Dauer nicht mit dem vorhandenen Personal geleistet werden! 
2.0 Zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen in den kommenden Jahren 
Das Jahr 2018 hat gezeigt, dass eine Eindämmung des EPS durch die bisher praktizierte personal - 
und kostenintensive Vorgehensweise nur in geringem Umfang für die jeweilige Örtlichkeit  erreicht 
wurde. Ursache ist die in den Vorjahren stattgefundene Vermehru ng insbesondere in Waldflächen 
und auf privaten Eichenbeständen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese auch weiterhin 
erfolgen wird.   
Um weiteren Massenvermehrungen zumindest im Umfeld der sensiblen Bereiche vorzubeugen, ist es 
erforderlich, die bi sherige Vorgehensweise zu überprüfen und anzupassen. Die bereits beschloss e-
nen Einsatzbereiche für möglichst gezielt wirkende Pflanzenschutzmittel müssen deshalb ergänzt 
bzw. ggf. ausgeweitet werden.  
Im Rahmen eines Fachgespräches wurden am 20.08.2018 gemeinsam mit der für Spezialberatungen 
im Öffentlichen Grün zuständigen Expertin des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer 
NRW, Frau Dr. Marianne Klug, mögliche Vorgehensweisen diskutiert. Neben  der mechanischen Be-
kämpfung hat sich dabei die Ausbr ingung von Bioziden mit dem Wirkstoff des Bodenbakterium Bacil-
lus thuringiensis var. kurstaki (BT) als probate Vorgehensweise mit den insgesamt geringsten U m-
weltbelastungen bzw. Nebenwirkungen herausgestellt. Die Wirkungsweise der Produkte Dipel ®ES 
bzw. Foray®ES / 76B der Firma Cheminova sind bereits in der Vorlage V/0739/2017 vorgestellt wor-
den. Zulassungsinhaber der Präparate ist Sumitomo Chemical Agro Europe S. A. S., Saint-Didier-au-
Mont-d'Or, Frankreich - ein Unternehmen der Sumitomo Group, Japan. 
Entgegen den bisher bekannten Informationen konnten laut Auskunft der Firma Cheminova Deutsc h-
land GmbH & Co. KG, Stade (Herr Münst) bereits im Jahr 2018 Maßnahmen zum Gesundheitsschutz 
auf der Grundlage einer Notzulassung erfolgen. Da die notwendigen Anträge b ereits gestellt seien, 
geht die Firma davon aus, dass die Präparate ab 2019 wieder eine Zulassung für die Anwendung 
zum Gesundheitsschutz bekommen werden; ansonsten würde erneut eine Notzulassung beantragt.

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V/0839/2018 
Die Zulassung als Pflanzenschutzmittel besteht b is zum 31.12.2021. Sofern die Massenvermehrung 
der EPS sich im bisherigen Umfang fortsetzt, ist im Übrigen davon auszugehen, dass der Einsatz der 
BT-Produkte zukünftig auch aus Pflanzenschutzgründen notwendig werden wird. 
Eine erfolgversprechende Bekämpfun g des EPS mit einem Biozid ist allerdings nur möglich, wenn 
optimale Bedingungen herrschen. Der Erfolg hängt sehr stark von Witterungsfaktoren ab und somit 
vom absolut geeigneten Zeitpunkt der Anwendung. Dies schränkt Vorabanalysen vor allem auch vor 
dem H intergrund der Wirksamkeit auf andere Insekten und Arten sehr ein. Die vom AUKB am 
17.10.2017 beschlossenen Vorgaben (umfassende, zielgebietsspezifische Optionsanalysen) können 
daher nur bedingt umgesetzt werden. 
In Jahr 2018 hat die Entwicklung der ersten  beiden Larvenstadien – in denen eine Bekämpfung mit 
einem Biozid sinnvoll gewesen wäre – angesichts der warmen und trockenen Witterung lediglich etwa 
zwei Wochen gedauert. Dies bedeutet, dass zukünftig bereits frühzeitig die Bereiche für den Einsatz 
von Bioziden festgelegt sein müssen. Neben der bereits vorliegenden Einzelbaumaufstellung erstellt 
die Verwaltung deshalb zurzeit eine Übersicht der flächigen Eichenbestände bzw. der Waldflächen im 
Umfeld von stark gefährdeten Bereichen. Im Rahmen einer Einzelf allentscheidung wird für jeden 
Standort entschieden, ob ein Biozideinsatz oder weiterhin eine mechanische Bekämpfung stattfinden 
kann bzw. soll. Auf dieser Grundlage müssen dann die notwendigen Ausschreibungen der Maßna h-
men frühzeitig erfolgen. Der Verwalt ung ist es wichtig, sich bereits im Jahr 2018 die notwendigen 
Ressourcen sowohl für eine mechanische wie ein Biozid-Bekämpfung für 2019 zu sichern.  
Fakt ist  weiterhin, dass ein flächendeckender Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet werden 
kann, da sich die Beseitigung der Ne ster nur auf einen Teil des Eichen bestandes in Münster bzw. im 
Münsterland beschränkt. Ein möglichst umfassender Schutz der Münsteraner Bevölkerung vor den 
Auswirkungen eines möglichen Kontaktes mit den allergieauslösenden Raupenhaaren des EPS sollte 
dennoch das angestrebte Ziel bleiben.  
Der Einsatz der genannten Biozide kann dabei wesentlich zum Schutz der Bevölkerung beitragen. 
 
 
 
3.0 Durchführung 
Für die Durchführung der Maßnahmen bedarf es qualifizierter Firmen mit geeigneter Ausrüstung und 
ausreichendem Präparate-Zugriff. Im Jahr 2018 hat sich herausgestellt, dass die Firma Cheminova 
nicht in der Lage war, recht zeitig vollumfänglich die notwendigen Mengen der Produkte Dipel®ES 
bzw. Foray®ES / 76B  für alle Bekämpfungsfirmen bereitzustellen. Es ist deshalb sinnvoll, frühzeitig 
die notwendigen Ausschreibungen und Vergaben zu veranlassen, damit sich die beauftragten Unter-
nehmen die notwendigen Mengen sichern können. 
Die Verwaltung hat diskutiert, ob eine Vergabe aller Maßnahmen an Firmen sinnvoll ist. Es hat sich 
aber bereits in diesem Jahr herausgestellt, dass wegen der massiven Verbreitung des EPS im g e-
samten Münsterland nicht ausreichend geeignete Firmen für eine Bekämpfung zur Verfügung stehen. 
Auch die vorher laufenden Überprüfungen können nur unter Betreuung durch die städtische Bau m-
kontrolle erfolgen.  
Es ist deshalb erforderlich, für die Mitarbeiter/innen die n otwendige Schutzausrüstung und eine opt i-
male Geräteausstattung zu beschaffen, damit sich die persönlichen Belastungen in Grenzen halten. 
Trotz der erheblichen Zusatzbelastungen werden auch im kommenden Jahr für die akuten Maßna h-
men bei sehr hohem Gefährdun gspotential städtische Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit geeigneten 
Firmen eingesetzt werden müssen. Diese Vorgehensweise hat sich im Jahr 2018 bewährt. Alle nicht 
unbedingt unmittelbar erforderlichen Maßnahmen müssen auch zukünftig gesammelt und im Laufe 
der Zeit abgearbeitet werden.  
Die frühzeitige Bekämpfung an geeigneten Stellen mit einem Biozid würde helfen, die Anzahl der zu 
beseitigenden Gespinste deutlich zu reduzieren und dem Gesamtaufwand zu verringern.  
 
 
4.0 Fazit

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V/0839/2018 
Nach dem Verlauf der EPS-Entwicklung der letzten Jahre in Münster  steht für 2019 zu befürchten, 
dass die Vermehrung des Eichenprozessionsspinners noch einmal erheblich zunehmen wird und z u-
nehmend zu einem quasi „flächendeckenden“ Problem werden könnte. Das im vergangenen Jahr 
beschlossene Konzept für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner  stellt aus der Sicht der 
Verwaltung weiterhin eine gute Grundlage für eine Bekämpfung dar. 
Es muss aber akzeptiert werden , dass in bestimmten Bereichen auf den Einsatz eines Biozids nicht  
verzichtet werden kann!  
Daneben wird es Flächen geben, in denen eine Bekämpfung nicht möglich oder nicht vertretbar ist 
und auf denen lediglich auf die Gesundheitsgefahren hingewiesen werden kann. 
Das Jahr 2018 hat überdeutlich gezeigt, dass die Bevölkerung trotz alIer Gegenmaßnahmen im Zuge 
des Klimawandels zunehmend mit neuen Schad ereignissen und deren Auswirkungen auf die Natur 
und den Menschen zurechtkommen muss. Es ist deshalb wichtig, die umsetzbaren Maßnahmen früh-
zeitig einzuleiten und die notwendige Finanzierung dafür sicherzustellen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez.  
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0839/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37