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Änderungsantrag zur Vorlage 0718/2018, Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt, Baufelder "Sonnentauweg" und "Waldmeisterweg" - Konzeptausschreibung

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0773/2018 vom 15.05.2018

Stand: Am 03.07.2018 im Liegenschaftsausschuss endgültig zurückgezogen.

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  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.05.2018 AN/0773/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Liegenschaftsausschuss 03.07.2018 Änderungsantrag zur Vorlage 0718/2018, Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln- Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt, Baufelder "Sonnentauweg" und "Waldmeisterweg" - Konzeptausschreibung Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vor- lage in die Tagesordnungen der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2018 und des Liegenschaftsausschusses am 03.07.2018 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewertungsmatrizen der Konzept- vergaben für die Baufelder 8 „Sonnentauweg“ und 9 „Waldmeisterweg“ wie folgt zu überarbeiten: - Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine Mehrfachbeauftragung von 4 Pla- nungsbüros einschl. eines „jungen“ Büros. Das Bewertungskriterium „Mehrfachbeauftragung“ entfällt. - Ein Preiswettbewerb findet nicht statt, der Verkauf erfolgt jeweils zum er- mittelten Verkehrswert. - Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 sollen zügige Vergabeentscheidun- gen gewährleistet werden, insbesondere durch Erstellung von schlanken - 2 - Bewertungsmatrizen. Bezug nehmend auf Anlagen 1 und 2 des v.g. Rats- beschlusses sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden: a) Vorrangig wohnungspolitische und quartiersbezogene Kriterien: Insbe- sondere sollen Konzepte zur Bereitstellung von öffentlich-gefördertem Wohnungsbau sowie die Integration in das Quartier in beiden Baufel- dern gefördert werden. b) Zusätzlich ökologische (Smart City-Komponenten, nachhaltiges Bauen, Dach- und Fassadenbegrünung), energetische und verkehrsbezogene Kriterien. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussvorlage einschl. der überar- beiteten Bewertungsmatrizen dem Liegenschaftsausschuss und dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 28.06.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 03.07.2018 zuletzt

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 1.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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