Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit nach § 116a GO NRW für den Gesamtabschluss 2024 des Kreises Viersen
Dringlichkeitsbeschluss 203/2025 vom 29.09.2025
Stand: Am 29.09.2025 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Dringlichkeitsbeschluss (Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit nach § 116a GO NRW für den Gesamtabschluss 2024 des Kreises Viersen)
PDF
-
Dringlichkeitsbeschluss (Übersicht Wertgrenzen zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses)
PDF
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz