0922/2023
Verlängerung der Anmietung des Standortes Ringstr. 38-44 in 50996 Köln-Rodenkirchen zur Unterbringung von Geflüchteten
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 0922/2023 Freigabedatum 05.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der Anmietung des Standortes Ringstr. 38-44 in 50996 Köln- Rodenkirchen zur Unterbringung von Geflüchteten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Verlängerung der Anmietung des Objektes Ringstr 38 - 44 über den derzeit bis zum 30.11.2023 vereinbarten Festmietzeitraum hinaus. Die Anmietung des Standortes mit 491 Unterbringungsplätzen wird verlängert vom 01.12.2023 bis 31.03.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Mietvertrag entsprechend anzupassen. Durch die weitere und längerfristige Nutzung des Objektes ist das Objekt mit einer Internet- versorgung auszustatten. Integrationsrat 18.04.2023 Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 48.714,83 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.254.016,80 € c) bilanzielle Abschreibungen rd.9.840,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge 506.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 15.07.2021 entscheiden die vom Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem Aufgabenbereich gem. § 5 Abs. 1 c bei Anmietun- gen und anderen Vereinbarungen zur Bereitstellung von Liegenschaften: ab 100.000 Euro voraussichtlicher Mietsumme pro Jahr bzw. bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren. Bei einer voraussichtlichen Mietsumme von mehr als 1 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit ent- scheidet der Rat der Stadt Köln. Nach § 5 Abs. 2 a ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss nicht erforderlich, wenn sich der Be- darf aus einem vom Rat beschlossenen Bedarfsplan ergibt. Hierzu hat der Rat der Stadt Köln bereits am 04.02.2021 die im Hauptausschuss am 11.01.2021 als Dringlichkeitsentscheidung getroffene Entscheidung zur Bedarfsplanung 2020 bis 2024 vom Amt für Wohnungswesen für neu anzumietende Objekte (3318/2020) gem. § 5 Abs. 2a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 (zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung) genehmigt. Der v. g. Beschluss beinhaltet jedoch lediglich Anmietungen von öffentlich gefördertem Woh- nungsbau sowie freifinanziertem Wohnungsbau bis max. 10 Jahre Vertragslaufzeit mit einem maximalen Preis von 12,- €/qm. 3 Soweit der Anmietpreis über 12,- €/qm liegt ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss der jeweils zuständigen politischen Gremien einzuholen. Der vom Rat beschlossene Bedarfsplan umfasst den Bedarf von Wohnungen für die Gruppe der dringend Wohnungssuchenden, von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen sowie geflüchte- ter Menschen. In der Anlage 2 zum Bedarfsplan-Beschluss wird konkret auf den Bedarf bei den geflüchteten Menschen Bezug genommen. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Zahlen der Geflüchteten kontinuierlich sinkend. Die Entwicklung bei den Zahlen der Geflüchteten ist durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit Ende Februar 2022 stark ansteigend. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 (Session-Nr. 1316/2022) den Be- darf von bis zu 10.000 Plätzen zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter, unerlaubt sich in Köln aufhaltender oder Asyl suchender Menschen für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapa- zität und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen beauftragt. Dieser Bedarfsplan wurde aufgrund aktueller Prognosen von bis zu 15.700 Geflüchteten bis zum 31.03.2023 durch einen neuen Bedarfsplan mit Ratsbeschluss vom 08.12.2022 (Session- Nr. 3537/2022) ersetzt und die Verwaltung wurde erneut beauftragt, bis zum 30.06.2023 mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb erforderli- chen Maßnahmen durchzuführen. Die Anmietung des leerstehenden ehemaligen Gewerbeobjekts wurde zur Unterbringung Ge- flüchteter aus der Ukraine von der Task Force im Mai 2022 beschlossen. Die Laufzeit war auf 12 Monate ab Übernahme mit einer dreimonatigen Verlängerungsoption befristet. Am 30.08.2022 wurde das Objekt durch das Amt für Wohnungswesen übernommen und damit die Laufzeit des Mietverhältnisses bis zum 30.08.2023, maximal 30.11.2023 ausge- löst. Eine erneute Anmietung oder Vertragsverlängerung ist durch den bestehenden Bedarfsplan laut Ratsbeschluss vom 08.12.2022 nicht gedeckt, da dieser nur Maßnahmen bis zum 30.06.2023 abdeckt. Der Ursprungsbedarfsfeststellungsbeschluss aus 2021 (Session Nr. 3318/2020) findet hier ebenfalls keine Anwendung, da der vorliegende Anmietpreis von 14,60 € / m2 über der selbst- auferlegten Preisgrenze von 12,- €/qm liegt. Insoweit ist für eine Neuanmietung mit den neuen Anmietkonditionen ein Ratsbeschluss einzuholen. Bedarf für die verlängerte Anmietung zur Unterbringung Geflüchteter Die Verlängerung der Anmietung ist unverzichtbar. Stand 15.01.2023 sind bereits 11.246 Ge- flüchtete untergebracht. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Demgegenüber stehen zum 31.03.2023 voraussichtlich 12.856 Plätze zur Verfügung (Sollbelegung). Weitere Aufgaben von Objekten würden unweigerlich dazu führen, dass die bestehende Unterbringungsver- pflichtung nicht mehr erfüllt werden kann. Eine belastbare Prognose bis Ende März 2025 ist aufgrund der aktuellen politischen Ereignis- se nicht verlässlich möglich. Sofern sich die Zahlen der Geflüchteten in den nächsten Jahren deutlich verringern, sind die aktuell bestehenden Unterbringungsressourcen nach folgenden Kriterien abzubauen: Aufgabe von kostenintensiven gewerblichen Unterkünften Aufgabe von Unterbringungen mit einem schlechten Standard (Gewerbe- und Leichtbau- hallen mit Kojen); diese Objekte könnten nach einem Leerzug wieder der notwendigen Reservehaltung zugeführt werden. Bei einer Verlängerung des Mietvertrages gemäß vorliegendem Angebot der Eigentümerin fallen Mietkosten incl. Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 1.432.022,40 € über die Laufzeit von 16 Monaten an. 4 Bezüglich der Internetversorgung verfügt das Objekt bisher über keine technische Ausstattung zum WLAN-Empfang; dieser ist bislang nur über das frei verfügbare Mobiltelefonnetz möglich. Bei einer Anmietung bis 2025 ist die Ausstattung mit einem ausreichenden Internet notwendig. Objektdaten Das ehemalige Bürogebäude bietet in drei Gebäudekörpern 491 Unterbringungsplätze, zent- rale Küche und Kantine für Gemeinschaftsverpflegung sowie Büroflächen und Gemeinschafts- räume für die Arbeit der Heimleitung. Die angemietete Gesamtfläche ist mit 5.234 m2 verein- bart. Das Objekt bietet gute Voraussetzungen für die Unterbringung von Geflüchteten. Es ist in konventioneller Bauweise errichtet und bietet abschließbare Wohnräume als Rückzugsort für die Menschen. Somit ist eine deutlich bessere Unterbringungsqualität gegenüber Objekten mit Kojen gegeben. Aufgrund der Lage und Gesamtstruktur ist es gut für die Versorgung vul- nerabler Personengruppen nutzbar. Heimleitung und Integrationsarbeit wird durch die Diakonie Michaelshoven geleistet. Das Ob- jekt wird störungsfrei im nachbarschaftlichen Umfeld betrieben und ist gut in die Ehrenamts- strukturen im Stadtteil Rodenkirchen eingebunden. Vertragsdaten Anmietung der Gebäudekörper B1, B2 und C des Objektes Ringstr. 38-44 mit Haupt- und Verkehrsflächen sowie Außenanlagen zur ausschließlichen Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Der Mietpreis beträgt 14,60 € / m2 vom 01.12.2023 – 31.03.2025, monatliche Gesamtmiete 76.416,40 € Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt unverändert 2,50 € / m2, monatliche Gesamtvorauszahlung 13.085,00 € Strom- und Heizkosten werden unmittelbar durch 56 übernommen und betragen ca. 15.000 € monatlich. Sollte der Bedarf während des Mietzeitraums entfallen, wird der Stadt Köln eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Frist von 6 Monaten eingeräumt. Ergebnis der Bewertung des Vertragsabschlusses insgesamt Aufgrund der anhaltend steigenden Zugangszahlen der Geflüchteten ist die weitere Anmie- tung des Objektes zwingend notwendig, um den weiter ansteigenden Bedarf an Unterbrin- gungsressourcen decken zu können. Alternative Anmietobjekte in dieser Größenordnung stehen aktuell nicht zur Verfügung. Finanzierung Die zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen für Dezember 2023 (110.000 €) und 2024 (rd. 1,264 Mio. €) stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Woh- nungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 14, Bi- lanzielle Abschreibungen und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen zur Ver- fügung. Für die Bereitstellung von WLAN stehen im HHJ. 2023 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 48.714,83 € im Teilfinanzplan 1004 bei Finanzstelle 0000-1004-0-0001 zur Ver- fügung. Die zur Maßnahmenfinanzierung im Haushaltsjahr 2025 benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. rd. 316.000 € wird vom Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Zuge des Haus- haltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teiler- 5 gebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Zeilen 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen, Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen und Zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwen- dungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorgesehen. Zudem sind Erträge für Dezember 2023 (rd. 42.200 €) und für das HHJ. 2024 (rd. 506.000 €) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstel- lung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 04 – öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte vorgesehen. An gleicher Stelle werden im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2025 vom Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen Erträge für 2025 i.H.v. rd. 126.000 € eingeplant. Bei den Erträgen handelt es sich in der Regel um kostendeckende Nutzungsgebühren gemäß der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchtete Personen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die überwiegend durch Transferleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII gedeckt werden. Bereits Ende 2021 wurde eine turnusmäßige Überarbeitung dieser Gebührensatzung ange- strebt, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und dem damit verbun- denen Unterbringungsdruck von ukrainischen geflüchteten Personen bislang noch nicht um- gesetzt werden konnte. Hinzu kam eine Novellierung des § 6 KAG NRW, welche am 15.12.2022 in Kraft getreten ist Im Juli 2022 teilt das Jobcenter Köln mit, dass in der nach § 6 KAG durchgeführten städti- schen Gebührenbedarfsberechnung Kostenbestandteile enthalten sind, die der Rechtsauffas- sung des BRH widerspricht. Aus Sicht BRH (VI 3 – 2018 – 0869 / Teil I) sind Gebühren, die objektiv in keinem angemessenen Verhältnis zur Überlassung der Unterkunft stehen und da- mit dem Äquivalenzprinzip entgegenstehen, nicht angemessen. Unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung ergibt sich eine vorläufig ermittelte Nut- zungsgebühr i. H. v. 15,69 € / m². Die Nutzfläche des Objekts Ringstraße beträgt 3.840,16 m² (Unterkünfte und anteilige Gemeinschaftsflächen), wodurch bei einer durchschnittlichen Aus- lastung von 70% Erträge in Höhe von jährlich rund 506.117,76 € erwirtschaftet werden könn- ten. Die o. g. Gebühr ist unter Vorbehalt zu betrachten, da eine Anpassung der Gebührensatzung für das Jahr 2023 vorgesehen ist. Dringlichkeitsbegründung Die Vertragsverhandlungen mit der Eigentümerin sind abgeschlossen. Insoweit ist der Vertrag kurzfristig zu schließen, um für beide Seiten Planungssicherheit herzustellen. Die Verwaltung benötigt dringend Gewissheit hinsichtlich der Fortführung des Mietverhältnisses, da für die an diesem Standort bis zu 491 untergebrachten Geflüchteten keine alternativen Ressourcen zu Verfügung stehen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0922/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.04.2023
- Erstellt
- 13.03.2023 11:19