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Baulücke Richard-Wagner-Str. 6-10 Beschluss der BV 1 – Innenstadt zur Einleitung eines Enteignungsverfahrens
Mitteilung BV 3330/2019 vom 02.10.2019
Stand: Am 10.10.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer 3330/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019 Baulücke Richard-Wagner-Str. 6-10 Beschluss der BV 1 – Innenstadt zur Einleitung eines Enteignungsverfahrens Die BV 1 – Innenstadt hat am 21.03.2019 aufgrund des Antrags AN/0292/2019 von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Deine Freunde, GUT „Gemeinnutz geht über Eigennutz: Baulücke schlie- ßen“ mehrheitlich gegen CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Bezirksvertretung stellt fest, dass die verwaltungsseitigen Bemühungen die Baulücke Richard-Wagner-Straße 6-10 im planungs- und bauordnungs-rechtlich zulässigen Rahmen mit einer Geschäfts-, Büro und Wohnnutzung zu schließen, gescheitert sind. 2. Die Stadt Köln wird daher beauftragt, das Allgemeinwohl an der Schließung der Baulücke festzustellen und umgehend konzeptionell, planerisch und perspektivisch darzustellen, welche Nutzungen zukünftig auf dem Grundstück realisiert werden können (Mehrgenerationenwoh- nen, Kindertagesstätte, inklusives Wohnprojekt, Wohnbebauung mit integrativer Belegung, Kulturelle Nutzung/Zwischennutzung,…). 3. Die Stadt Köln wird sodann beauftragt, den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.4.2018 umzusetzen (AN/0465/2018) und das Enteig- nungsverfahren für die benannte Liegenschaft einzuleiten. Zu diesem Zweck wird die bei der Bezirksregierung ansässige Enteignungsbehörde aufgefordert, ein Verfahren nach Bauge- setzbuch, bzw. dem Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein- Westfalen durchzuführen. Die Verwaltung hält die Umsetzung dieses Beschlusses nicht für zielführend und hat dazu eine ent- sprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 19.11.2019 vorbe- reitet (LA 1. Durchgang 29.10.2019, STEA 31.10.2019, LA 2. Durchgang 19.11.2019).
Beratungsverlauf
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