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Sanierung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage Von Bodelschwinghstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2681/2018 vom 22.08.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 2681/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage Von Bodelschwinghstraße hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mi § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Sanierung der Trai- ningsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage von Bodelschwinghstraße in Köln-Höhenhaus um 20.531,48 € auf insgesamt 58.531,48 € zur Kenntnis. Zur Deckung der vorgenannten Mehrkosten stehen entsprechende investive Auszahlungsermächti- gungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zentral- ansatz Sportpauschale), Hj. 2018 zur Verfügung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 20.532 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 20.532 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 821,28 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 30.05.2016 die Verwaltung mit der Sanierung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage von Bodelschwinghstraße in Köln-Höhenhaus beauftragt (Vorlage Nr. 1340/2016). Die Kosten für die gesamte Maßnahme wurden seinerzeit im Rahmen einer Kostenschätzung mit rd. 38.000 € ermittelt. Die zwischenzeitlich festgestellte Abweichung zwischen der Kostenschätzung und den Gesamtkosten in Höhe von 58.531,48 € war so nicht vorhersehbar. Grund für die Kostensteigerung sind im Wesentlichen die Mehrkosten bei den Ausschachtungsarbei- ten für Gräben und Kopflöcher. Gleichzeitig haben sich die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft von 4.680,00 € auf 9.519,45 € erhöht. Nach der statischen Untersuchung wurden die Mastfundamente freigelegt. Dabei stellte sich heraus, dass die Bodenverhältnisse viel schwieriger als angenommen waren. Der ausgeschachtete Erdaus- hub konnte zum Großteil nicht mehr verwendet werden, musste abgefahren und entsorgt, die Gräben und Kopflöcher mit neu beschafftem Material verfüllt werden. Dadurch erhöhten sich die Kosten für die Tiefbauarbeiten von ursprünglich 7.500,00 € auf 24.917,21 €. Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 20.531,48 € erfolgt durch entsprechende investive Auszah- lungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnah- men (Zentralansatz Sportpauschale), Hj 2018.

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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