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2907/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion und Volt-Fraktion vom 19.09.2024 (AN1298/2024) betreffend „Geplante Sanierung und Wiederinbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft in Köln-Ostheim"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 23.01.2025

Anlage 01 - Anfrage nach § 4 Geschäftsordnung des Rates

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 02 - Aktueller Sachstand vom 17.01.2025

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Anlage 01 - Anfrage nach § 4 Geschäftsordnung des Rates

1321 Zeichen

CDU-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Daniel Bauer-Dahm 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2024 
 
AN/1298/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 
 
Geplante Sanierung und Wiederinbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft in Köln-
Ostheim 
Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, 
 
Die Flüchtlingsunterkunft Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim wurde stillgelegt und 
steht derzeit leer. Laut Presseberichten ist nun jedoch geplant, die stets als Provisorium be-
zeichnete Hallenkonstruktion zu sanieren.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Plant die Verwaltung tatsächlich die Sanierung des Provisoriums und die Wiederinbe-
triebnahme der stillgelegten Flüchtlingsunterkunft? 
 
2. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Sanierung des Provisoriums? 
 
3. In welchen zeitlichen Rahmen soll die Sanierung erfolgen, und wann könnte die Unter-
kunft wieder in Betrieb genommen werden? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lucas Sickmöller 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2827 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/42 
 
Vorlagen-Nummer 09.12.2024 
 2907/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion und Volt-Fraktion vom 
19.09.2024 (AN1298/2024) betreffend „Geplante Sanierung und Wiederinbetriebnahme 
der Flüchtlingsunterkunft in Köln-Ostheim" 
Geplante Sanierung und Wiederinbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft in Köln-
Ostheim 
Die CDU-Fraktion und die Volt-Fraktion bitten die Verwaltung hinsichtlich der Geflüchtetenun-
terkunft am Hardtgenbuscher Kirchweg um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Plant die Verwaltung tatsächlich die Sanierung des Provisoriums und die Wiederinbe-
triebnahme der stillgelegten Flüchtlingsunterkunft? 
 
2. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Sanierung des Provisoriums? 
 
3. In welchen zeitlichen Rahmen soll die Sanierung erfolgen, und wann könnte die Unter-
kunft wieder in Betrieb genommen werden? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen 1 bis 3 im Zusammenhang: 
 
Die Unterkunft am Hardtgenbuscher Kirchweg stellt mit 400 Plätzen eine der größten Unter-
künfte für geflüchtete Menschen in Köln dar. Sie bildet einen derzeit nicht verzichtbaren Be-
standteil der städtischen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete. Es handelt sich nicht um 
ein Provisorium, sondern um Leichtbauhallen mit qualitativem Außenbereich, die explizit für 
die Unterbringung einer Vielzahl von Menschen gebaut wurden. Der Standort wurde nicht still-
gelegt, sondern nur für notwendige Renovierungsmaßnahmen vorübergehend leergezogen. 
Im Anschluss an diese Maßnahmen ist eine erneute Belegung geplant. Die konkrete Dauer 
und die Kosten der Renovierungsmaßnahmen können zurzeit noch nicht benannt werden, da 
die hierfür erforderlichen Prüfungen und Kalkulationen noch nicht vollständig abgeschlossen 
sind. 
 
In der Sitzung der Task Force Schulbau am 02.08.2024 wurde die Entscheidung getroffen, die 
Flächen, die aktuell zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden, für die notwendige 
Erweiterung der dort befindlichen Schulen „Heinrich Heine Gymnasium“ und „Albert Schweit-
zer-Realschule“ zu nutzen. Auf Grundlage einer durch das Amt für Schulentwicklung veran-
lassten Standortanalyse wird geprüft, ob für die Bereitstellung der zusätzlichen schulischen 
Raumbedarfe die gesamte Fläche der Unterkunft Geflüchteter erforderlich oder ob eine gleich-
zeitige Nutzung durch Schule und eine (verkleinerte) Unterkunft für Geflüchtete möglich ist.

2 
 
Eine parallele Nutzung soll gegebenenfalls durch eine räumliche Trennung gewährleistet wer-
den. Die Standortanalyse wird derzeit ausgewertet, die Ergebnisse werden zwischen den be-
teiligten Ämtern abgestimmt. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 02 - Aktueller Sachstand vom 17.01.2025

1760 Zeichen

Anlage 02 zur Vorlage 2907/2024 
 
Aktueller Sachstand vom 17.01.2025: 
 
Zu der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion und VOLT-Fraktion vom 
19.09.2024 teilt die Verwaltung den aktuellen Sachstand mit: 
 
Die Unterkunft am Hardtgenbuscher Kirchweg stellte mit 400 Plätzen eine der größten 
städtischen Unterkünfte für geflüchtete Menschen in Köln dar. Es handelte sich nicht um ein 
Provisorium, sondern um Leichtbauhallen mit Kojen und mit qualitativem Außenbereich, die 
explizit für die Unterbringung einer Vielzahl von Menschen gebaut wurden. Der Standort 
wurde nicht stillgelegt, sondern für notwendige Renovierungsmaßnahmen vorübergehend 
leergezogen. Im Anschluss an diese Maßnahmen war eine erneute Belegung geplant. 
 
Zwischenzeitlich haben sich Änderungen dahingehend ergeben, dass eine zukünftige 
Nutzung des Unterkunftsgeländes als Schulgrundstück durch die Task Force Schulbau am 2. 
August 2024 beschlossen wurde. Die Flächen sollen für die notwendigen Schulinterims- und 
Schulerweiterungsbauten des benachbarten Schulzentrums Ostheim, bestehend aus 
Heinrich-Heine-Gymnasium und Albert-Schweitzer-Realschule, genutzt werden. 
 
Im Zuge der Umsetzung dieses Vorhabens der Schulverwaltung ist ein Weiterbetrieb der 
Unterkunft für Geflüchtete nicht möglich. Auch eine zunächst angedachte befristete 
Weiternutzung von drei Hallen nebst Versorgungshalle nach Sanierung für die Zeit der 
Planung des Schulbaus ist wegen der Kürze des verbleibenden Zeitraums, der Höhe der 
Sanierungskosten und mangels Planungssicherheit nicht wirtschaftlich darstellbar. 
 
Der Abbau der Leichtbauhallen wird daher von der Verwaltung im Laufe des Jahres 2025 in 
Auftrag gegeben werden, wobei derzeit kostensparende Lösungen eruiert werden.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2907/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.01.2025
Erstellt
20.09.2024 10:27