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A-R/0021/2018

Ein Vorkaufsrecht für die Stadt bei Immobilienverkäufen städtischer Gesellschaften

Antrag an den Rat 06.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 29.11

a-r-0021-2018-Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen städt. Gesellschaften

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a-r-0021-2018-Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen städt. Gesellschaften

2740 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0021/2018  
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Ein Vorkaufsrecht für die Stadt bei  
Immobilienverkäufen städtischer  
Gesellschaften! 
 
Ratsantrag  
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Stadt verpflichtet alle ihre Tochtergesellschaften, ihr bei jedem Verkauf eines Grundstücks 
aus dem Besitz der Gesellschaft zunächst ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Ausgenommen von 
dieser Regel bleibt die WFM GmbH. 
 
 
Begründung: 
 
Seit einiger Zeit verkaufen insbesondere die Stadtwerke Münster in großem Stil Grundstücke 
von entscheidender stadtstrategischer Bedeutung insbesondere rund um den Stadthafen. Zum 
Teil sind diese Verkäufe von einem sehr kurzfristigen finanziellen Interesse getrieben, die der 
Stadt Münster insgesamt aber auf lange Sicht entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten in einem 
Areal von herausragender stadtstrategischer Bedeutung nehmen. Da die Grundstücke für die 
Stadtwerke als nicht mehr betriebsnotwendig deklariert werden, entsteht ein den langfristigen 
Interessen der Stadt entgegenlaufender Verkaufsdruck.  
 
Hier muss die Stadt gegensteuern. Deswegen wird vorgeschlagen, dass in Zukunft die Stadt ein 
Vorkaufsrecht wahrnimmt und – wenn immer stadtstrategische Interessen berührt sind – dieses 
auch ausübt. Dies gilt insbesondere für planerisch noch zu entwickelnde Hafengrundstücke oder 
mit einem Erbbaurecht versehene Grundstücke, die langfristig positiven Ertrag für die Stadt 
bringen können. Mit dieser Maßnahme soll ein „Ausverkauf“ von Immobilien verhindert werden, 
wie er ansonsten droht.  
 
Die Stadt tritt auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens als Käuferin auf. Die Maßnahme 
ist haushaltsneutral umsetzbar, da es sich um einen reinen Aktivtausch handelt. Berechnungen 
des Amtes für Immobilienmanagement zufolge sind die „kick-back“-Effekte bei der Grunder- 
werbssteuer so hoch, dass auch dieser Belastungsfaktor annähernd außer Betracht bleiben kann.  
06.03.2018

2 
 
 
 
 
Eine Ausnahme von dieser Regel soll nur für die Wirtschaftsförderung gelten, da deren Ge- 
schäftsmodell und strategischer Auftrag gerade einen Verkauf von Grundstücken an Dritte vor- 
sehen. 
 
   
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

14.03.2018 Rat
TOP 29.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0021/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37