A-R/0021/2018
Ein Vorkaufsrecht für die Stadt bei Immobilienverkäufen städtischer Gesellschaften
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a-r-0021-2018-Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen städt. Gesellschaften
2740 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0021/2018
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Ein Vorkaufsrecht für die Stadt bei
Immobilienverkäufen städtischer
Gesellschaften!
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Stadt verpflichtet alle ihre Tochtergesellschaften, ihr bei jedem Verkauf eines Grundstücks
aus dem Besitz der Gesellschaft zunächst ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Ausgenommen von
dieser Regel bleibt die WFM GmbH.
Begründung:
Seit einiger Zeit verkaufen insbesondere die Stadtwerke Münster in großem Stil Grundstücke
von entscheidender stadtstrategischer Bedeutung insbesondere rund um den Stadthafen. Zum
Teil sind diese Verkäufe von einem sehr kurzfristigen finanziellen Interesse getrieben, die der
Stadt Münster insgesamt aber auf lange Sicht entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten in einem
Areal von herausragender stadtstrategischer Bedeutung nehmen. Da die Grundstücke für die
Stadtwerke als nicht mehr betriebsnotwendig deklariert werden, entsteht ein den langfristigen
Interessen der Stadt entgegenlaufender Verkaufsdruck.
Hier muss die Stadt gegensteuern. Deswegen wird vorgeschlagen, dass in Zukunft die Stadt ein
Vorkaufsrecht wahrnimmt und – wenn immer stadtstrategische Interessen berührt sind – dieses
auch ausübt. Dies gilt insbesondere für planerisch noch zu entwickelnde Hafengrundstücke oder
mit einem Erbbaurecht versehene Grundstücke, die langfristig positiven Ertrag für die Stadt
bringen können. Mit dieser Maßnahme soll ein „Ausverkauf“ von Immobilien verhindert werden,
wie er ansonsten droht.
Die Stadt tritt auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens als Käuferin auf. Die Maßnahme
ist haushaltsneutral umsetzbar, da es sich um einen reinen Aktivtausch handelt. Berechnungen
des Amtes für Immobilienmanagement zufolge sind die „kick-back“-Effekte bei der Grunder-
werbssteuer so hoch, dass auch dieser Belastungsfaktor annähernd außer Betracht bleiben kann.
06.03.2018
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Eine Ausnahme von dieser Regel soll nur für die Wirtschaftsförderung gelten, da deren Ge-
schäftsmodell und strategischer Auftrag gerade einen Verkauf von Grundstücken an Dritte vor-
sehen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0021/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37