V/0652/2020
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0652/2020 V/0652/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäc h- tigt, für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäft s- jahr 2020 die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zu wählen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Begründung: Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter gewählt. Er soll vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY Gmb H bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 der Gesellschafterve r- sammlung die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zum Abschlussprüfer em p- fohlen. i.V. Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0652/2020 gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0652/2020 Kurzüberblick Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Ab- schlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rech- ten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0652/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37