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V/0652/2020

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH

Vorlagen 08.07.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1613 Zeichen

V/0652/2020 
V/0652/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäc h-
tigt, für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäft s-
jahr 2020 die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zu wählen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter 
gewählt. Er soll vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit 
erstreckt. Gemäß §  9.2 f) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY Gmb H bedarf die Bestellung des 
Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung des 
Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss 
des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 der Gesellschafterve r-
sammlung die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zum Abschlussprüfer em p-
fohlen. 
 
 
 
 
i.V. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
11.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0652/2020 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage A

Anlage A

1601 Zeichen

Anlage A zur V/0652/2020 
Kurzüberblick 
Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Ab-
schlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der  
KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster 
durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und 
Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und 
Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rech-
ten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0652/2020
Typ
Vorlagen
Datum
08.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37