2015/0508
Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2015/0508
6313 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0508
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 10.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der am 23.07.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 59 wird dahin
gehend geändert, dass kein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB
aufzustellen ist, sondern ein regulärer Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB mit städtebaulichem
Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger.
2. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan W 59 (Anlage) wird
zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten
Unterlagen für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
- 2 -
Erörterung für die Öffentlichkeit. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Die Punkte 2 und 3 sind von de r Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: W 59 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0508 vom 10.11.2015:
Das Posttechnische Zentralamt wurde 1989 speziell für die Nutzung der Bundespost als
Vorgängerin der Deutsche Post AG auf dem Grundstück Hilpertstraße 31 errichtet. Das
derzeitige Planungsrecht lässt dementsprechend ausschließlich eine Postnutzung zu. Bei
einer Grundstücksfläche von ca. 75.000 m2 umfasst die vermietbare Grundfläche ca.
57.000 m2.
Im Rahmen einer sale-and-lease-back-Transaktion im Jahr 2000 wechselte das Objekt den
Eigentümer und wurde in Folge ausschließlich an die Deutsche Post AG zurück vermietet. Der
Single-Tenant Mietvertrag mit der Deutschen Post AG läuft Ende 2015 aus und wird nicht
verlängert. Die Deutsche Post AG wird den Standort für das Posttechnische Zentralamt PTZ in
der Hilpertstraße 31 aufgeben. Es ist auch nicht vorgesehen, dass eine andere postspezifische
Nachfolgenutzung erfolgen soll. Es besteht daher Anlass, das Objekt einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Zu 1.:
Am 23.07.2015 hat die S tadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss (Vorlage -
Nr. 2015/0227) für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße
Nordost - gefasst. Zu dieser Zeit wurde die Planungsabsicht als Vorhaben eingestuft und
somit ein Verfahren nach § 12 BauGB eingeleitet.
Da es sich jedoch aufgrund des schon vorhandenen Gebäudebestandes, der lediglich eine
Umnutzung erfahren, jedoch unverändert weiterbestehen soll, nicht um ein „Vorhaben“ im
Sinne des BauGB handelt, ist ein als fester Bestandteil zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gehörender Durchführungsvertrag, der neben der Kostenregelung mit dem
Investor regelmäßig die Verpflichtung enthält, ein Vorhaben in einer gewissen Zeit zu
realisieren, nicht sinnvoll.
Aus diesem Grund soll nun unter B eibehaltung des Geltungsbereiches und der Zielsetzung
der Planung ein regulärer Bebauungsplan aufgestellt werden, der von einem städtebaulichen
Vertrag begleitet wird, der in erster Linie die Übernahme der Kosten des
Bauleitplanverfahrens durch den Vorhabe nträger und daneben weitere im Rahmen der
Bauleitplanung zu beachtende Inhalte regelt. Dieser Vertrag wird bei einem späteren
Verfahrensschritt (Offenlage oder Satzungsbeschluss) den Beschlussvorlagen als Anlage
beigefügt.
Der Beschlusspunkt 1 ist vom Magistrat und anschließend von der Stadtverordnetenversammlung
zu beschließen .
- 4 -
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 59
Zu 2.:
Zum Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - wurden die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung erarbeitet (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zweck e der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zum Bebauungsplan W 59 (Anlage) beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im
Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt.
- 5 -
Mit der frühzeitigen Beteiligung wird nach dem Magistratsbeschluss begonnen.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Die Beschlusspunkte 2 und 3 sind vom Ma gistrat zu beschließen und anschließend von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 10.11.2015
III/61.2 zim Nst. 2603
anlage 2
6374 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0508
Magistratsbeschluss -Nr.
596
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 10.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der am 23.07.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 59 wird dahin
gehend geändert, dass kein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB
aufzustellen ist, sondern ein regulärer Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB mit städtebaulichem
Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger.
2. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan W 59 (Anlage) wird
zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten
- 3 -
Unterlagen für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung für die Öffentlichkeit. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Die Punkte 2 und 3 sind von de r Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: W 59 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.11.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0508 vom 10.11.2015:
Das Posttechnische Zentralamt wurde 1989 speziell für die Nutzung der Bundespost als
Vorgängerin der Deutsche Post AG auf dem Grundstück Hilpertstraße 31 errichtet. Das
derzeitige Planungsrecht lässt dementsprechend ausschließlich eine Postnutzung zu. Bei
einer Grundstücksfläche von ca. 75.000 m2 umfasst die vermietbare Grundfläche ca.
57.000 m2.
Im Rahmen einer sale-and-lease-back-Transaktion im Jahr 2000 wechselte das Objekt den
Eigentümer und wurde in Folge ausschließlich an die Deutsche Post AG zurück vermietet. Der
Single-Tenant Mietvertrag mit der Deutschen Post AG läuft Ende 2015 aus und wird nicht
verlängert. Die Deutsche Post AG wird den Standort für das Posttechnische Zentralamt PTZ in
der Hilpertstraße 31 aufgeben. Es ist auch nicht vorgesehen, dass eine andere postspezifische
Nachfolgenutzung erfolgen soll. Es besteht daher Anlass, das Objekt einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Zu 1.:
Am 23.07.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss (Vorlage -
Nr. 2015/0227) für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße
Nordost - gefasst. Zu dieser Zeit wurde die Planungsabsicht als Vorhaben eingestuft und
somit ein Verfahren nach § 12 BauGB eingeleitet.
Da es sich jedoch aufgrund des schon vorhandenen Gebäudebestandes, der lediglich eine
Umnutzung erfahren, jedoch unverändert weiterbestehen soll, nicht um ein „Vorhaben“ im
Sinne des BauGB handelt, ist ein als fester Bestandteil zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gehörender Durchführungsvertrag, der neben der Kostenregelung mit dem
Investor regelmäßig die Verpflichtung enthält, ein Vorhaben in einer gewissen Zeit zu
realisieren, nicht sinnvoll.
Aus diesem Gru nd soll nun unter Beibehaltung des Geltungsbereiches und der Zielsetzung
der Planung ein regulärer Bebauungsplan aufgestellt werden, der von einem städtebaulichen
Vertrag begleitet wird, der in erster Linie die Übernahme der Kosten des
Bauleitplanverfahren s durch den Vorhabenträger und daneben weitere im Rahmen der
Bauleitplanung zu beachtende Inhalte regelt. Dieser Vertrag wird bei einem späteren
Verfahrensschritt (Offenlage oder Satzungsbeschluss) den Beschlussvorlagen als Anlage
beigefügt.
Der Beschlusspunkt 1 ist vom Magistrat und anschließend von der Stadtverordnetenversammlung
zu beschließen .
- 5 -
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 59
Zu 2.:
Zum Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - wurden die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Pla nung erarbeitet (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemei nen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zum Bebauungsplan W 59 (Anlage) beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im
Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eing estellt.
Mit der frühzeitigen Beteiligung wird nach dem Magistratsbeschluss begonnen.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Die Beschlusspunkte 2 und 3 sind vom Magistrat zu beschließen und anschließend von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 10.11.2015
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342 Zeichen
Punkt 17: Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2015/0508) Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke. und FDP, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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16642 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat Darmstadt, den 10.11.2015
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 59
- Hilpertstraße Nordost –
für das Grundstück Hilpertstraße 31 (PTZ)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
gemäß § 3 (1) BauGB
Anlage
2
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 (1) BauGB
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Städtebauliche Begründung
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 3
2. Geltungsbereich 4
3. Planungsrechtliche Situation 5
3.1 Flächennutzungsplan (FNP) 5
3.2 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 5
3.3 Gegenwärtiges Planungsrecht 6
4. Städtebauliche Rahmenbedingungen 7
4.1 Lage im Stadtgebiet 7
4.2 Verkehrsanbindung 8
4.3 Gebäudebestand 8
4.4 Auswirkungen der Planung 8
5. Nutzungskonzept 9
5.1 Gründerzentrum 9
6. Vorläufiger Inhalt der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 10
6.1 Art der baulichen Nutzung 10
6.2 Maß der baulichen Nutzung 10
7. Statistik 10
Teil B: Umweltbericht
(Wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB ergänzt)
3
Teil A
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel
Das Posttechnische Zentralamt wurde 1989 speziell für die Nutzung der Deutschen
Bundespost als Vorgängerin der Deutsche Post AG auf dem Grundstück
Hilpertstraße 31 errichtet. Das derzeitige Planungsrecht lässt dementsprechend
ausschließlich eine Polizei oder Fernmeldenutzung zu. Bei einer Grundstücksfläche
von ca. 75.000 m² umfasst die vermietbare Grundfläche ca. 57.000 m². Der Single-
Tenant Mietvertrag mit der Deutschen Post AG läuft Ende 2015 aus und wird nicht
verlängert. Die Deutsche Post AG wird den Standort für das Posttechnische
Zentralamt PTZ in der Hilpertstraße 31 aufgeben. Es ist auch nicht vorgesehen,
dass eine andere postspezifische Nachfolgenutzung erfolgen soll. Es besteht daher
Anlass, das Objekt einer neuen Nutzung zuzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für
die Nachnutzung der Gebäude des ehemaligen Posttechnischen Zentralamts als
gewerbliche Flächen geschaffen werden. Anstelle der derzeitigen Nutzung als
Sondergebiete SO für Polizei und Fernmeldebehörde, bzw. SO für die Zwecke der
Deutschen Bundespost, soll im Plangebiet die Nutzung als Gewerbegebiet GE
festgesetzt werden. Es wird angestrebt, das bestehende Objekt in der Hilpertstraße
31 zur Stärkung des Angebots an innerstädtischen Gewerbeflächen mit
gewerblichen Nutzungen, insbesondere mit Büronutzungen, nachzunutzen. Es ist
geplant, den Gebäudebestand beizubehalten und die interne Gebäudeaufteilung auf
die neuen Nutzungskonzepte anzupassen. Ein Abriss des Gebäudes oder Neubau
größeren Umfangs ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Der bauliche Bestand
soll auf heutige Standards und die neuen Nutzerprofile ertüchtigt werden.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht ein steigender Bedarf an gewerblichen
Flächen für die Technikbranche sowie Start-Up-Unternehmen. Aufgrund des
Standortes und der Gebäudekonzeption bieten sich diese Flächen für ein
Technologie- und Gründerzentrum an. So können gerade für technologieorientierte
Unternehmensgründungen attraktive Flächen angeboten werden. Der
Gebäudebestand eignet sich für diese Nutzung gut, so dass eine Umnutzung
desselben verfolgt wird. Eine Ergänzung der Büronutzung durch eine
Hotelansiedlung wird derzeit geprüft. Zusätzlich könnte eine ergänzende Nutzung
durch ein Fitnessstudio entstehen. Diese wäre ebenfalls im Gebäudebestand zu
verorten. Baulich versteht sich die Maßnahme damit als Bestanderhaltung und
Umnutzung. Es ist keine Nachverdichtung oder prinzipielle Umstrukturierung des
Standortes beabsichtigt, sondern eine attraktive und differenzierte gewerbliche
Nutzung im Bestand.
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4.2 Verkehrsanbindung
Die Verkehrsanbindung des Standortes Hilpertstraße erfolgt vom Fernstraßennetz
bzw. von der Darmstädter Innenstadt über die Rheinstraße (B 26) durch die
Deutsche-Telekom-Allee oder die Straße Am Kavalleriesand. Die Entfernung
zum Autobahnzubringer (A 627) beträgt nur ca. einen km, bis zum Dreieck
Darmstadt (A 5, A 67) sind es nur ca. 4 km. Die ÖPNV-Anbindung ist durch Bus-
Anschlüsse gewährleistet.
Von der Hilpertstraße aus erreicht man mit der Buslinie K innerhalb von 8 Minuten
den Hauptbahnhof und innerhalb von 15 Minuten die Innenstadt. Die Busse fahren
regelmäßig alle 15 Minuten.
4.3 Gebäudebestand
Bei den im Plangebiet befindlichen Bestandsgebäuden handelt es sich um
einen 7-geschossigen, unterkellerten Gebäudekomplex mit drei Gebäudeflügeln. Ein
Regelgeschoss hat eine Gesamtmietfläche von rund 7.500 m² (Büroflächen mit
Lager / Archiv-, Sozial- und Verkehrsflächen).
Das Gebäude ist in drei Haupt-Gebäudeflügel aufgeteilt, in denen sich in den
Obergeschossen um einen Mittelflur beidseitig die Büroräume ab ca. 7,00 m² bis
ca. 130 m² (s. 4. OG, Bauteil A) angliedern. Die Bauteile A, B, C und der kleinere
Bauteil E umfassen jeweils die Büroflächen als Hauptnutzung. Hier befinden sich
teilweise (fensterlose) Kernbereiche, in denen Lagerräume, Wasch- /
Umkleideräume, WCs, Teeküchen, und Aufzüge untergebracht sind.
Die zentrale
Erschließung erfolgt über die Eingangshalle (ca. 600 m²) mit vier Aufzügen (Bauteil
0). Im Erdgeschoss befinden sich zwei große Sitzungssäle (400 m² und600 m²) und
mehrere Konferenzräume, die durch ein flexibles Trennwandsystem unterteilt sind
und gemeinsam mit der Kantine (600 m²) zu einem großen Versammlungsraum
zusammengeschaltet werden können (Bauteil F).
Neben der Kantine befinden sich
im Erdgeschoss eine Cafeteria (150 m²) und mehrere Küchenräume (ebenfalls
Bauteil F).
Im Gebäude D (eingeschossig) sind um einen kleinen Innenhof
Werkstatträume (ca. 17 m² bis 100 m²) mit einer größeren Raumtiefe untergebracht.
Hier schließt sich die früher als Serverfarm genutzte 2-geschossige Halle an.
4.4 Auswirkungen der Planung
Bei dem Projekt Hilpertstraße 31, Postte chnisches Zentralamt PTZ, handelt es sich
um ein vollständig erschlossenes Grundstü ck, das seinerzeit speziell für die
Deutsche Post AG als Bürokomplex gebaut wurde. Aufgrund der Aufgabe der
Postnutzung wird infolge des Bauleitplanverfahrens die Zweckbestimmung
„Sondergebiet SO für Polizei und Fernmeldebehörde“ zugunsten eines
Gewerbegebiets für eine allgemeine Büronutzung geändert. Faktisch wird die
bisherige Nutzungsart als Bürogebäude weiterhin bestehen bleiben. Es ist insofern
nicht mit negativen Auswirkungen durch die Nachnutzung zu rechnen, da die
bestehende Erschließung beibehalten wird und die Nachnutzung der
Bestandbüroflächen keinen neuen Stellplatzbedarf generiert. Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens werden alle Auswirkungen, die die Nachnutzung bewirken
könnte, von Fachplanern überprüft und begutachtet sowie im Umweltbericht gemäß
§ 2a BauGB beschrieben und bewertet werden.
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5.
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10
Durch die Nähe zum Gewerbestandort Europaviertel sollen durch die Ansiedlung
eines Gründerzentrums Synergieeffekte zwischen Unternehmen und Start-Ups
gefördert werden. Hieraus resultieren positive Effekte für den Gesamtstandort
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Durch Expertengespräche mit Vertretern der Hochschulen, Forschungs-
einrichtungen und etablierten IT-Unternehmen wurde der Bedarf für ein solches
Technologie- und Gründerzentrum bestätigt. Die Experten empfehlen darüber
hinaus die Ergänzung des Konzeptes um ein Boardinghouse-/ Hotel- Angebot zur
Unterbringung von projektweise eingebundenen Mitarbeitern und Experten, auch
aus dem Ausland.
Weitere ergänzende Infrastrukturangebote, die im Geltungsbereich des
Bebauungsplans angesiedelt werden können, könnten unter anderem
Gastronomieeinrichtungen, Ladenflächen, Werkstatträume oder Kinderbetreuungs-
einrichtungen sein.
6. Vorläufiger Inhalt der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB
6.1 Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet soll vorwiegend als Gründerzentrum entwickelt werden. Ergänzend
sollen etablierte Technologieunternehmen angesiedelt werden, die die Nähe zur
Gründerszene suchen.
Im Bebauungsplan wird daher ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt.
Insgesamt soll das Plangebiet den Gebietscharakter eines modernen, lebendigen
Büro- und Dienstleistungsstandorts aufweisen.
6.2 Maß der baulichen Nutzung
Die Aufstellung des Bebauungsplans hat zum Ziel, die Bestandsgebäude innerhalb
des Geltungsbereichs einer neuen Nutzung zuzuführen. Daher bilden die
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung den realen Bestand ab.
7. Statistik
Größe des räumlichen Geltungsbereichs ca. 60.516 m² 100 %
Gewerbegebiet ca. 49.514 m² 82 %
Private Verkehrsfläche(Bestand) ca. 11.002 m² 18 %
Angaben ohne Gewähr
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Hilpertstraße 31
- Rheinstraße
- Deutsche-Telekom-Allee
- Pupinweg
- Am Kavalleriesand
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0508
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00