2018/0061
Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017
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Punkt 7: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017 (V-Nr. 2018/0061) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 4
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Punkt 38: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0061) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 1
2382 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0061
Magistratsbeschluss-Nr.
79
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017
Vorlage vom: 22.02.2018
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.02.2018
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der
Reihe nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste
vergeben; wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich
mit dem Vertragspartner auf das No tariat zu einigen, das nach der List an der Reihe ist.
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der
Protokollierung berichtet werden soll.
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Re chtsamt eine
Notarliste. Im Jahr 2017 wurden 27 Notaraufträge vermerkt. In 5 Fällen konnte die Stadt den
Notar benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die
Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 6
Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 21
Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus.
Darmstadt, 22.02.2018
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
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Punkt 19: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017 (V-Nr. 2018/0061) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2018/0061
2331 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0061
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017
Vorlage vom: 22.02.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.02.2018
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der
Reihe nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste
vergeben; wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich
mit dem Vertragspartner auf das No tariat zu einigen, das nach der List an der Reihe ist.
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der
Protokollierung berichtet werden soll.
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Re chtsamt eine
Notarliste. Im Jahr 2017 wurden 27 Notaraufträge vermerkt. In 5 Fällen konnte die Stadt den
Notar benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die
Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 6
Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 21
Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus.
Darmstadt, 22.02.2018
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0061
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00