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2018/0061

Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017

Magistratsvorlage 22.02.2018

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2018/0061

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158 Zeichen

Punkt 7: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017 
 (V-Nr. 2018/0061) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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177 Zeichen

Punkt 38: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0061) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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2382 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.02.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0061 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
79 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017  
 
Vorlage vom: 22.02.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.  
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.02.2018  
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß 
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der 
Reihe nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste 
vergeben; wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich 
mit dem Vertragspartner auf das No tariat zu einigen, das nach der List an der Reihe ist. 
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll.  
 
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Re chtsamt eine 
Notarliste. Im Jahr 2017 wurden 27 Notaraufträge vermerkt. In 5 Fällen konnte die Stadt den 
Notar benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die 
Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 6 
Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 21 
Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus.  
 
 
Darmstadt, 22.02.2018 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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140 Zeichen

Punkt 19: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017 
 (V-Nr. 2018/0061) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2018/0061

2331 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.02.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0061 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2017  
 
Vorlage vom: 22.02.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.  
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.02.2018  
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß 
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der 
Reihe nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste 
vergeben; wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich 
mit dem Vertragspartner auf das No tariat zu einigen, das nach der List an der Reihe ist. 
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll.  
 
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Re chtsamt eine 
Notarliste. Im Jahr 2017 wurden 27 Notaraufträge vermerkt. In 5 Fällen konnte die Stadt den 
Notar benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die 
Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 6 
Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 21 
Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus.  
 
 
Darmstadt, 22.02.2018  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0061
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.02.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00