A-N/0013/2016
Tempo 30, besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten, für mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord
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A-N-0013-2016_Stellungnahme 2018-02-08
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32.23.0012 08.02.2018 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Münster-Nord Dezernent I über Herrn Stadtrat Heuer Eing. über 33.25 - Frau Remmers Stadt Münste Amt für Bürger- und Raisservice Bezirksverwaltung } Scheck „Tempo 30, besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten, für mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord“ e Antrag Ifd. Nr. A-N/0013/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 22.09.2016 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord hat die Verwaltung um Prüfung und Bericht gebeten, wo im Stadtbezirk Nord streckenbezogen, auch auf den innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, Tempo 30 angeordnet werden kann. Nach Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Ende 2016 und Veröffentlichung der erforderlichen Verwaltungsvorschriften im Mai 2017 wurden die Standorte im Bereich Müns- ter-Nord, für die eine Tempo-30-Regelung nach der geänderten StVO in Betracht kommt, einer Einzelfallprüfung unterzogen. Tempo 30 km/h kann demnach für folgende Straßen gelten: 1. Kristiansandstraße (zwischen.dem Kreisverkehr und der Einmündung Rektoratsweg) 2. Hoher Heckenweg (zwischen der Einmündung An der Meerwiese bis hinter die Ampel Höhe Norbert- schule) 3. Westhoffstraße (zwischen der Einmündung Erlenkamp und der Einmündung Neuer Heidkamp) 4. Grevener Straße (zwischen der Westfalen-Tankstelle und der Einmündung Kanalstraße) 5. Königsberger Straße (zwischen der Bushaltestelle „Königsberger Straße C“ und der Einmündung Görlitzer Straße) Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Streckenabschnitte zu schaffen, wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h an der Kristiansandstraße, am Hohen Hecken- weg und an der Königsberger Straße zeitlich beschränkt auf montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr. An der Westhoffstraße und an der Grevener Straße ist die Tempo-30-Regelung auf montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr beschränkt. Darüber hinaus wurde die bereits beste- hende Tempo-30-Regelung am Bröderichweg an den stadtweiten Standard für Streckenver- bote im Bereich von Schulen angepasst, so dass diese von montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr gilt. Die bestehende Tempo-30-Regelung im Bereich der Kita „Holtmannshof“ bleibt wie bisher ohne Zeitzusatz erhalten, da diese nicht nur zur Sicherung der Kita besteht, sondern auch den Kurvenbereich und den Bahnübergang sichern soll. Die Kitas „Die Minis“ (Coermühle), „Bergmannshof“ und „Kindergruppe 13“ (Ashölterweg) liegen außerhalb geschlossener Ortschaften, wodurch die Voraussetzungen für Tempo 30 km/h nach der StVO nicht gegeben sind. Für alle unter den Ziffern 1.-5. genannten Strecken sind die Prüfungen abgeschlossen, so dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen konnten. Nach Rücksprache mit dem städtischen Tiefbauamt wird das Aufstellen der Verkehrszeichen im zweiten Quartal 2018 erfolgen. ANTEN Schulze-Wefker
A-N-0013-2016-Tempo 30 besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten ausweiten
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A-N/0013/2016 SPD Fraktion in der BV Nord Münster, 22. Sept. 2016 Tempo 30, besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten, für mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord Antrag Die BV Nord möge beschließen: Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, wo im gesamten Stadtbezirk Nord streckenbezogen, auch auf innerörtlichern Haup tverkehrsstraßen, Tempo 30 angeordnet werden kann. Hauptverkehrsstraßen dürfen nach bisherigem Recht n icht in Tempo-30-Zonen ein- bezogen werden. Nur beim Vorliegen besonderer Gefah renlagen (z.B. Unfallschwer- punkt) können hier streckenweise durch Verkehrszeic hen Geschwindigkeitsbe- schränkungen vorgenommen werden. Diese Rechtslage wird sich ändern. Der Bundesminist er für Verkehr und digitale Inf- rastruktur hat einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet, die am 15.6. 2016 im Bundeskabinett ber aten wurde. Der Bundsrat hat in seiner Sitzung am 22.9. 2016 dieser Änderung zugest immt. Mit der Umsetzung kann nun umgehend begonnen werden. Damit wird die im bis her geltenden Recht vorge- sehene hohe Hürde (z.B. Nachweis eines Unfallschwer punktes als Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptstraßen abgesenkt. Diese Änderung ist ausdrück lich zu begrüßen. Kinder brauchen einen besonderen Schutz, das gilt gerade a uch im Straßenverkehr. Insbe- sondere vor Grundschulen und Kindertagesstätten ist besondere Vorsicht geboten. In Zukunft können die Straßenverkehrsbehörden hier also ohne bürokratische Hür- den Tempo 30 im Interesse der Sicherheit der Kinder anordnen. Begründung: Die Erfassung der Bereiche, wo Tempo 30 in Zukunft angeordnet werden kann, ist sinnvoll und geboten. So kann unmittelbar nach Inkr afttreten der Änderung der StVO unverzüglich mit der Umsetzung begonnen werden. Frese Igelbrink Hopmann Lamken Urbscheit Witte
Zwischenbericht - A-N-0013-2016-Tempo 30 vor Grundschulen und Kindergärten
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32 23 7100/H - BV Nord | 16. Dez. me 2.12.2016 Herr Schulik | nn | 32 81 An die Bezirksvertretung Münster-Nord Dezernent I Eing. 43, DE7. 2096 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers Tempo 30, besonders vor Grundschulen und eindeilagesstten, ur mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord . Antad A NI0013/2016; Zwischennachricht Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord bittet die Verwaltung um Prüfung und Bericht, wo im Stadtbezirk Nord streckenbezogen, auch auf den innerörtlichen Haupt- verkehrsstraßen, Tempo 30 angeordnet werden kann. Die Verwaltung hat aufgrund des vorliegenden Entwurfs einer angekündigten Änderung der Straßenverkehrsordnung bereits Vorarbeiten insofern geleistet, als dass die genannten Ein- richtungen im Nahbereich der städtischen Hauptverkehrsstraßen identifiziert worden sind. Es ist zutreffend, dass der Bundesrat der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt hat. Die Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten. Insbesondere sind die für die praktische Ausführung der Änderungen wichtigen Verwaltungsvorschriften -selbst als Entwurf- noch unbekannt. Weitere Arbeiten zur Prüfung streckenbezogener Tempo-30- Regelungen sind daher erst dann möglich, wenn die Novellierung der’ StVO und der Verwal- tungsvorschriften zur StVO veröffentlicht worden sind. Die Straßenverkehrsbehörde wird sobald als möglich unaufgefordert zum Ergebnis berich- Y/ Schulze-Wefher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Kristiansandstraße
- Westhoffstraße
- Grevener Straße
- Königsberger Straße
- Hoher Heckenweg
- Bröderichweg
- Ashölterweg
- An der Meerwiese
- Görlitzer Straße
- Neuer Heidkamp
- Rektoratsweg
- Kanalstraße
- Erlenkamp
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0013/2016
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 10.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37