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A-N/0013/2016

Tempo 30, besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten, für mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord

Antrag an die BV Nord 10.10.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.11.2016, TOP 6.5

A-N-0013-2016_Stellungnahme 2018-02-08

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Ansehen

A-N-0013-2016-Tempo 30 besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten ausweiten

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Ansehen

Zwischenbericht - A-N-0013-2016-Tempo 30 vor Grundschulen und Kindergärten

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Ansehen

A-N-0013-2016_Stellungnahme 2018-02-08

2855 Zeichen

32.23.0012 08.02.2018
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-Nord

Dezernent I

über
Herrn Stadtrat Heuer

Eing.

über
33.25 - Frau Remmers

Stadt Münste
Amt für Bürger- und Raisservice
Bezirksverwaltung }

Scheck

„Tempo 30, besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten, für mehr

Sicherheit im Stadtbezirk Nord“

e Antrag Ifd. Nr. A-N/0013/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-Nord vom 22.09.2016

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord hat die Verwaltung um Prüfung und
Bericht gebeten, wo im Stadtbezirk Nord streckenbezogen, auch auf den innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßen, Tempo 30 angeordnet werden kann.

Nach Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Ende 2016 und Veröffentlichung der
erforderlichen Verwaltungsvorschriften im Mai 2017 wurden die Standorte im Bereich Müns-
ter-Nord, für die eine Tempo-30-Regelung nach der geänderten StVO in Betracht kommt,
einer Einzelfallprüfung unterzogen.

Tempo 30 km/h kann demnach für folgende Straßen gelten:

1. Kristiansandstraße
(zwischen.dem Kreisverkehr und der Einmündung Rektoratsweg)

2. Hoher Heckenweg
(zwischen der Einmündung An der Meerwiese bis hinter die Ampel Höhe Norbert-
schule)

3. Westhoffstraße
(zwischen der Einmündung Erlenkamp und der Einmündung Neuer Heidkamp)

4. Grevener Straße
(zwischen der Westfalen-Tankstelle und der Einmündung Kanalstraße)

5. Königsberger Straße
(zwischen der Bushaltestelle „Königsberger Straße C“ und der Einmündung Görlitzer
Straße)

Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Streckenabschnitte zu schaffen, wurden die
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h an der Kristiansandstraße, am Hohen Hecken-
weg und an der Königsberger Straße zeitlich beschränkt auf montags bis freitags von 7 bis
20 Uhr. An der Westhoffstraße und an der Grevener Straße ist die Tempo-30-Regelung auf
montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr beschränkt. Darüber hinaus wurde die bereits beste-
hende Tempo-30-Regelung am Bröderichweg an den stadtweiten Standard für Streckenver-
bote im Bereich von Schulen angepasst, so dass diese von montags bis freitags von 7 bis 20
Uhr gilt. Die bestehende Tempo-30-Regelung im Bereich der Kita „Holtmannshof“ bleibt wie
bisher ohne Zeitzusatz erhalten, da diese nicht nur zur Sicherung der Kita besteht, sondern
auch den Kurvenbereich und den Bahnübergang sichern soll.

Die Kitas „Die Minis“ (Coermühle), „Bergmannshof“ und „Kindergruppe 13“ (Ashölterweg)
liegen außerhalb geschlossener Ortschaften, wodurch die Voraussetzungen für Tempo 30
km/h nach der StVO nicht gegeben sind.

Für alle unter den Ziffern 1.-5. genannten Strecken sind die Prüfungen abgeschlossen, so
dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen konnten. Nach Rücksprache mit dem
städtischen Tiefbauamt wird das Aufstellen der Verkehrszeichen im zweiten Quartal 2018
erfolgen.

ANTEN

Schulze-Wefker

A-N-0013-2016-Tempo 30 besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten ausweiten

1941 Zeichen

A-N/0013/2016 
 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
Münster, 22. Sept. 2016 
 
 
Tempo 30, besonders vor Grundschulen und Kindertagesstätten, 
für mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord 
 
 
 
Antrag 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten,  wo im gesamten Stadtbezirk 
Nord streckenbezogen, auch auf innerörtlichern Haup tverkehrsstraßen, Tempo 30 
angeordnet werden kann. 
 
Hauptverkehrsstraßen dürfen nach bisherigem Recht n icht in Tempo-30-Zonen ein- 
bezogen werden. Nur beim Vorliegen besonderer Gefah renlagen (z.B. Unfallschwer- 
punkt) können hier streckenweise durch Verkehrszeic hen Geschwindigkeitsbe- 
schränkungen vorgenommen werden. 
 
Diese Rechtslage wird sich ändern. Der Bundesminist er für Verkehr und digitale Inf- 
rastruktur hat einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
erarbeitet, die am 15.6. 2016 im Bundeskabinett ber aten wurde. Der Bundsrat hat in 
seiner Sitzung am 22.9. 2016 dieser Änderung zugest immt. Mit der Umsetzung kann 
nun umgehend begonnen werden. Damit wird die im bis her geltenden Recht vorge- 
sehene hohe Hürde (z.B. Nachweis eines Unfallschwer punktes als Nachweis der 
Erheblichkeit) für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen 
Hauptstraßen abgesenkt. Diese Änderung ist ausdrück lich zu begrüßen. Kinder 
brauchen einen besonderen Schutz, das gilt gerade a uch im Straßenverkehr. Insbe- 
sondere vor Grundschulen und Kindertagesstätten ist  besondere Vorsicht geboten. 
In Zukunft können die Straßenverkehrsbehörden hier also ohne bürokratische Hür- 
den Tempo 30 im Interesse der Sicherheit der Kinder anordnen.  
 
Begründung:  
 
Die Erfassung der Bereiche, wo Tempo 30 in Zukunft angeordnet werden kann, ist 
sinnvoll und geboten. So kann unmittelbar nach Inkr afttreten der Änderung der StVO 
unverzüglich mit der Umsetzung begonnen werden.

Frese  Igelbrink Hopmann Lamken  Urbscheit  Witte

Zwischenbericht - A-N-0013-2016-Tempo 30 vor Grundschulen und Kindergärten

1433 Zeichen

32 23 7100/H - BV Nord | 16. Dez. me 2.12.2016
Herr Schulik | nn | 32 81

An die Bezirksvertretung
Münster-Nord

Dezernent I
Eing. 43, DE7. 2096

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24 - Frau Remmers

Tempo 30, besonders vor Grundschulen und eindeilagesstten, ur
mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord

. Antad A NI0013/2016; Zwischennachricht

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord bittet die Verwaltung um Prüfung
und Bericht, wo im Stadtbezirk Nord streckenbezogen, auch auf den innerörtlichen Haupt-
verkehrsstraßen, Tempo 30 angeordnet werden kann.

Die Verwaltung hat aufgrund des vorliegenden Entwurfs einer angekündigten Änderung der
Straßenverkehrsordnung bereits Vorarbeiten insofern geleistet, als dass die genannten Ein-
richtungen im Nahbereich der städtischen Hauptverkehrsstraßen identifiziert worden sind.

Es ist zutreffend, dass der Bundesrat der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
zugestimmt hat. Die Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten. Insbesondere sind die für
die praktische Ausführung der Änderungen wichtigen Verwaltungsvorschriften -selbst als
Entwurf- noch unbekannt. Weitere Arbeiten zur Prüfung streckenbezogener Tempo-30-
Regelungen sind daher erst dann möglich, wenn die Novellierung der’ StVO und der Verwal-
tungsvorschriften zur StVO veröffentlicht worden sind.

Die Straßenverkehrsbehörde wird sobald als möglich unaufgefordert zum Ergebnis berich-

Y/

Schulze-Wefher

Beratungsverlauf (1)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße
  • Grevener Straße
  • Königsberger Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Bröderichweg
  • Ashölterweg
  • An der Meerwiese
  • Görlitzer Straße
  • Neuer Heidkamp
  • Rektoratsweg
  • Kanalstraße
  • Erlenkamp
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
A-N/0013/2016
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
10.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37