AN/0837/2026
"Wohn Mobil" personell stärken
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Anlage 1 Eingabe Beschwerdeausschuß
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Absender: Liste der Unterzeichnerinnen Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50 667 Köln Unzumutbare lange Wartezeiten auf einen Beratungstermin bei „wohn mobil“ Sehr geehrte Damen und Herren, Monika B. hat im vergangenen Jahr im April von wohn mobil die Auskunft erhalten, dass die Wartezeit auf einen Beratungstermin wg Wohnungsumbau mindestens 1 Jahr betragen wird. Seit vielen Jahren wird dieses ungelöste Problem, weil keine anderen barrierearmen Wohnungen zur Verfügung stehen oder unbezahlbar sind, permanent verschoben. Das ist einfach unzumutbar für vulnerable Menschen. Derzeit ist es für vulnerable Menschen immer noch leichter, die Wohnung umzubauen - zur Vermeidung des Pflegeheimes statt jahrelang auf eine adäquate Wohnung zu warten. Abhilfe kann nur durch Verbesserung der Stellensituation von wohn mobil, mit einer ganzen Stelle, realisiert werden. Zu bedenken sind vor allem, die Einsparungen für den Stadtsäckel, so dass mit einer Refinanzierung zu rechnen ist (Vermeidung des teuren Pflegeheimes). In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben die Unterzeichnerinnen Ingrid Brandenburg …………. Monika Becker ………………… Brigitte Schulz …………………. Ulrike Lutz-Krämer ………………………. Gerdi Hippert ……………….. Vertreten durch die Seniorenvertreterin: Dr. Christiane Köhler, Stadtbezirk 2 - Rodenkirchen
Anlage 2 Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Lange Wartezeiten für einen Beratungstermine bei „Wohn mobil“, Aktenzeichen 58 26
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Stadt Köln Der Oberbürgermeister Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-bescnwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Mein Zeichen 02-1/4-AZ 58/26 Datum 14.04.2026 Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Lange Wartezeiten für einen Beratungster mine bei „Wohn mobil“, Aktenzeichen 58/26 Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehrte Damen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.01.2026 und für das heutige Telefonat. Auf meine heutige Sachstandsanfrage hin, hat mir das Amt für Wohnungswesen eine Stellungnahme übersandt. Diese gebe ich Ihnen nachfolgend weiter: „Die Wohnberatungsstelle „wohn mobil“ ist — wie leider so viele andere Angebote auch — latent unterbesetzt. Dies führt dazu, dass sich die Wartezeit für Kölner Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Jahren 2024 / 2025 für einen Beratungstermin durch die Fachkräfte gemeldet haben, angesichts der hohen Anzahl an Anfragen mittlerweile auf etwas über ein Jahr erhöht hat. Das Vergabeverfahren für neue Beratungstermine wurde ab dem Jahr 2026 ange passt. Neue Termine werden mittlerweile ausschließlich telefonisch zu Beginn eines jeden Quartals vergeben. Kölner Bürgerinnen und Bürger, die an den jeweiligen Stich tagen in die Beratung aufgenommen werden (d.h. rein praktisch: am Telefon durch kommen), erhalten in dem jeweils laufenden Quartal einen Beratungstermin. Der nächste Stichtag ist der 6. Juli 2026, ab 9:00 Uhr. Kölner Bürgerinnen und Bürgern, die bereits auf der Warteliste stehen, wird in jedem Fall ein Beratungstermin seitens wohn mobil angeboten. Sie können sich jedoch ebenso zu dem jeweiligen Stichtag telefonisch melden, um unter Umständen einen früheren Termin (= im jeweiligen Quartal) zu erhalten. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7-18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln Der Oberbürgermeister Unabhängig davon können sich Kölner Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu den all gemeinen Servicezeiten telefonisch melden. Es erfolgt dann im persönlichen Ge spräch eine telefonische Beratung oder durch den Einsatz von Hilfsmitteln übergangs weise ein Lösungsvorschlag, der bis zu einem Beratungstermin eine Zwischenlösung darstellen könnte. Kölner Bürgerinnen und Bürger erreichen die Beratung von wohn mobil montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr unter folgender Telefonnummer 0221 / 560 34 0". Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Wohnungswesen, per E-Mail: wohnunqsamt@stadt-koeln.de Telefonnummer 0221/221 oder Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Seite 2/2
Antrag wohn mobil Frau Dr. Köhler
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Dr. Christiane Köhler Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Soziales, Gesundheit Seniorinnen und Senioren Köln, 27. Mai 2026 An die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Frau Dîlan Yazicioglu per Email An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmeister Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.05.2026 AN/0837/2026 ANTRAG gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, bitte setzen Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 11.06.2026. Wegen der langen Wartezeit auf einen Beratungstermin bei „wohn mobil“ von über einem Jahr für vulnerable Menschen/Senioren zwecks Umbau der eigenen Wohnung zur Sicherung der häuslichen Pflege statt zwangsweise Übersiedlung in ein Pflegeheim, bitte ich die Mitglieder des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren bei den anstehenden Haushaltsberatungen darauf hinzuwirken, dass „wohn mobil“ sein Angebot aufrecht erhalten bzw. ausbauen kann. Diese wird sich sowohl für die Betroffenen als auch für unsere Stadt und den „Stadtsäckel“ positiv auswirken und Ersparnisse z.B. bei Pflegegrad IV pro Jahr ermöglichen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass sich Ratsuchende nach einem ganzen Jahr nochmals neu melden sollen zu einem Stichtag (Sammelbeschwerde von Betroffenen, Januar 2026 und Auskunft des Ausschusses für Bürgerbeteiligung). Seit sehr vielen Jahren ist „wohn mobil“ chronisch unterbesetzt. „Wohn mobil“ beim Paritätischen Wohlfahrtsverband angesiedelt ist durch eine Mischkalkulation finanziert. Und so sollte geprüft werden, ob eine alternative Lösung wie durch Lösung einer Abordnung stattfinden kann. In jedem Falle sollte bei anstehenden Investitionsmaßnahmen das Geld für diese Refinanzierung mit Priorität zur Verfügung gestellt werden, und den Rang Nr. I zur Abwendung einer sozialen Notlage erhalten. Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Christiane Köhler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0837/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 09:38