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1283/2023

Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 25.05.2023, TOP 10.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6545 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 19.04.2023 
 1283/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
 
Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 
Mit Anfrage vom 06.03.2023 (AN/0373/2023) bittet die SPD -Fraktion die Verwaltung um Be-
antwortung folgender Fragen: 
 
1. Wird das für Köln zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft? Wenn nicht, in wel-
cher Höhe (in %) werden die Mittel abgerufen? 
2. Wie können Schulen und Eltern unterstützt werden, damit alle Schülerinnen und Schü-
ler, die Anspruch auf BuT-Mittel haben, diese auch erhalten? 
3. Welche Schritte können unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Unterstüt-
zung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus ein-
kommensschwachen Familien nicht vom Engagement einzelner Personen oder Schu-
len abhängt? 
4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit alle Eltern, die anspruchsberech-
tigt sind, einen klaren und einfachen Weg haben, die Unterstützung zu erhalten? 
5. Da die Anspruchskriterien bekannt sind. Welche technischen Lösungen könnten in Be-
tracht gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leistungen automatisch an die 
anspruchsberechtigten Familien ausgezahlt werden? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
 
Zu Frage 1: 
 
Eine Bemessung, wie sich die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teil-
habepaket in Köln jährlich entwickelt, kann anhand des jährlich auszuweisenden Mittelabflus-
ses vorgenommen werden. 
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich in Köln im Jahr 2022 weiterhin 
verbessert. Die in Anspruch genommenen Module sowie der Mittelabfluss sind gestiegen. 
Insgesamt wurde eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 21,27 % erreicht. 
Um die Entwicklung der letzten Jahre in den einzelnen Modulen und Rechtskreisen darzustel-
len, verweist die Verwaltung auf die Vorlage 0373/2023 „Mittelbewirtschaftung im Bildungs- 
und Teilhabepaket für das Jahr 2022“. 
Eine Deckelung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung des Bildungs- und 
Teilhabepaketes ist nicht gegeben.

2 
 
 
Zu den Fragen 2 und 3: 
 
Die Verwaltung ist regelmäßig bemüht ,das Thema BuT intensiver zu bewerben, vereinfachte 
Antrags- und Abrechnungsverfahren zu entwickeln, um möglichst viele Familien zu erreichen 
und eine Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu ermöglichen. Hierzu wurde 
bereits zu Beginn des Jahres mit einer Citylightkampagne und einer Berichterstattung in 
Socialmedia gestartet, die zukünftig regelmäßig zu Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen 
werden. 
Bei der Entwicklung vereinfachter Antrags- und Abrechnungsverfahren sind auch Träger, 
Schulen und Kindertagesstätten involviert. Ziel der Verwaltung ist es, wie vor der Corona-
Pandemie, an einem regelmäßigen Austausch in den Arbeitskreisen der Sozialraumkoordina-
tion teilzunehmen, um den Informationsfluss bis hin zur BuT-berechtigen Familie weiter zu 
verbessern.  
Weiterhin können Familien Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket aus dem In-
ternet erhalten. Hier besteht auch die Möglichkeit, Antragsunterlagen auszufüllen und online 
zuzusenden. In Schulen, Kindertagesstätten oder auch Jobcenter-Standorten liegen Info-Flyer 
(in verschiedenen Sprachen) aus, die eine kurze Darstellung zum Leistungsumfang des Bil-
dungspaketes und zu allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen enthalten sowie Kontaktadres-
sen und einen Link zum Internet. Bei einer Antragstellung auf Erhalt eines Köln-Passes wird 
verstärkt darauf geachtet, bei Familien mit Kindern, auf die Möglichkeit einer BuT Beantra-
gung hinzuweisen und Infomaterial auszuhändigen oder zuzusenden. 
 
 
Zu Frage 4: 
 
Allen Transferleistungsbeziehenden wird automatisch, ohne Antragstellung, eine Pauschale 
zur Beschaffung von Schulbedarf gewährt und über die leistungsgewährende Stelle ausge-
zahlt. Familien, die Wohngeld- oder Kinderzuschlagleistungen beziehen oder zum Rechtskreis 
der Geringverdienenden gehören, müssen einen Antrag beim Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren stellen. 
Im Bereich der schulnahen Module des Bildungs- und Teilhabepakets, wie „Teilnahme am 
gemeinschaftlichen Mittagessen, „Klassenfahrten und Ausflüge“ ist eine Sammelantragstel-
lung in Schulen oder Kindertagesstätten möglich. Dies erspart den Eltern die Antragstellung 
beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Insgesamt nehmen 900 Einrichtungen in Köln an 
diesem Sammelantrags- und Sammelabrechnungsverfahren teil, so dass durch dieses An-
tragsverfahren eine Vielzahl berechtigter Kinder erreicht wird. 
Eine besondere Erleichterung ist seit Einführung des Starke-Familien-Gesetzes, dass nicht für 
jede Einzelleistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaketes ein einzelner Antrag gestellt wer-
den muss. Vielmehr reicht ein Hauptantrag aus, der als Globalantrag für alle in Frage kom-
menden Module gewertet wird. Auf eine zusätzliche Antragstellung und einen zusätzlichen 
Nachweis der BuT Berechtigung, die bereits an anderer Stelle nachgewiesen wurde, wird ver-
zichtet. Es erfolgt dann eine konkludente Bewilligung der Module „Teilnahme am sozialen und 
kulturellen Leben, sowie „Teilnahme an Klassenfahrten und Ausflügen“ und „Teilnahme am 
gemeinschaftlichen Mittagessen“.  
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung kann auf einen Antrag allerdings nicht ver-
zichtet werden und es kann keine konkludente Bewilligung erfolgen. Es ist erforderlich, dass 
neben der BuT-Berechtigung die Schule den Förderbedarf und den Förderumfang attestiert.  
 
Die Verwaltung geht im Bereich der „Lernförderung“ und im Bereich der „Teilnahme am sozia-
len und kulturellen Leben“ aktiv auf Schulen und Anbieter zu, um Kooperationsmodelle mit 
vereinfachter Antragstellung und Abrechnung zu entwickeln und somit aufwendige Antrags-
verfahren für die Eltern zu ersparen. 
 
 
Zu Frage 5: 
 
Die Möglichkeit einer automatischen Auszahlung an anspruchsberechtigte Familien besteht 
bei Modulen, die pauschal abgerechnet werden können. Daher wird bereits der Schulbedarf

3 
 
pauschal zwei Mal im Jahr ausgezahlt. Eine pauschale Auszahlung wird ebenfalls für das Mo-
dul „Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“ gesehen. Alle anderen zu bewilligenden 
Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind immer individuell zu ermitteln, abhängig 
von Preis und Umfang und daher nicht automatisch auszahlbar. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

24.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1283/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.04.2023
Erstellt
17.04.2023 16:48