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V/0074/2021

Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.04.2021

Vorlagen 21.01.2021

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V_0074_2021_Anlage 1_AR-Vorlage 02_2021 Wasserpreisanpassung final

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V_0074_2021_Anlage 1_AR-Vorlage 02_2021 Wasserpreisanpassung final

4384 Zeichen

Seite 1 von 3 
Münster, 19.01.2021 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2021 
 
 
 
Betreff 
Änderung des Tarif s für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH  zum 
01.04.2021 
 
 
Berichterstatter 
Herr Sebastian Jurczyk 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster 
GmbH werden ab dem 01.04.2021 wie folgt erhöht.  
 
 
 
Mengenpreis: 
 
 
 
 Mengenpreis (€/m³) 
  netto brutto 
Preisstand 01.01.2019 1,545 € 1,653 € 
Preisstand 01.04.2021 1,567 € 1,677 € 
Differenz absolut 0,022 € 0,024 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0074/2021

Seite 2 von 3 
 
Grundpreise 
 
Preise in €/Monat 
Grundpreis 
(01.01.2019 
Grundpreis 
(01.04.2021) Delta 
Zählergröße netto brutto netto brutto brutto 
Q3 2,5 m³/h (Haushalt, 
Wohnungswasserzähler) 9,72 10,40 11,42 12,22 1,82 
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, 
Hauswasserzähler) 13,61 14,56 15,98 17,10 2,54 
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + 
Gewerbe) 20,42 21,85 23,97 25,65 3,80 
Q3 16 m³/h (Gewerbe) 25,28 27,05 29,68 31,76 4,71 
Q3 25 m³/h (Gewerbe) 37,92 40,57 44,52 47,64 7,07 
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 49,59 53,06 58,22 62,30 9,24 
Q3 100 m³/h (Gewerbe) 54,45 58,26 63,92 68,39 10,13 
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 76,81 82,19 90,18 96,49 14,30 
 
 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster haben die  Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit 
Wasser zuletzt am 01. 01.2019 angepasst. Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trink-
wasserbereitstellung wird n ach mehr als zwei Jahren Preiskonstanz eine Preiserhöhung 
zum 01.04.2021 notwendig.  
 
Kostensteigerungen 
Ursachen hierfür sind insbesondere: Rund 28% des Trinkwassers beziehen die Stadtwerke 
Münster vom Vorlieferanten Gelsenwasser. Aufgrund des Abschlusses eines neuen Was-
serbezugsvertrags mit unserem Vorlieferanten Gelsenwasser steigen die Kosten für diese 
fremdbeschafften Mengen deutlich an. Diese höheren Fremdbezugspreise gelten für die 
Stadtwerke Münster ab dem 01.01.2021. Hinzu kommt der gestiegene Instandhaltungsauf-
wand durch deutliche Verteuerungen der externen Tief- und Leitungsbaukosten (hier gab 
es Preissteigerungen um rd. 20%) sowie überdurchschnittliche Lohnsteigerungen im TV-V.  
Kostensteigerungen ergeben sich außerdem aus der gesteigerten Wasserproduktion und -
abgabe infolge des wärmeren Klimas seit 2017. Aus den gesteigerten Produktionsmengen 
ergibt sich ein höherer Aufwand in Bezug auf die Anlagenwartung, Analysen und Material-
einsatz in den Wasserwerken.

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Aufteilung auf Mengen- und Grundpreis 
Ein großer Teil der fixen Kosten wird in unseren Tarifen über den Mengenpreis je m³ abge-
deckt, was die Fixkostenabdeckung stark von einem volatilen (weil verbrauchsabhängigen) 
Preisbestandteil abhängig macht. Im Sinne einer kalkulatorisch ausgewogeneren und risiko-
mindernden Preisgestaltung ist daher eine Weitergabe der gestiegenen Kosten zum Großteil 
in den Grundpreisen vorgesehen. So wird eine leicht höhere Abdeckung der fixen Kosten 
durch feste Erlösbestandteile als in der Vergangenheit erreicht. Die Erhöhung des Mengen-
preises dient ausschließlich zur Deckung der höheren Fremdbezugskosten bei Gelsenwas-
ser. 
 
 
Auswirkungen auf Beispielhaushalte 
Zur Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für Beispielkunden dar. Die 
Darstellung macht deutlich, dass die beabsichtigte Preiserhöhung bei Bewohnern von Mehr-
familienhäusern – die häufig über geringere Einkommen als die Bewohner von Einfamilien-
häusern verfügen – zu einer sehr minimalen Preiserhöhung führt. 
 
Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Q3 2,5 – 4 m³/h, 
Gewerbe: Q3 16 m³/h angesetzt. 
Anmerkung: Die Menge für einen 1 -Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag 
verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. 
 
 
Im Vergleich mit 24 weiteren Unternehmen aus den Regionen Ruhrgebiet und Münsterland 
liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster nach der Preisanpassung für einen 4-Per-
sonen Haushalt in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien im Mittelfeld.  
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk                    gez. Frank Gäfgen

Beschlussvorlage

2720 Zeichen

V/0074/2021 
V/0074/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.04.2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster 
GmbH werden ab dem 01.04.2021 wie folgt erhöht: 
 
1. Mengenpreis: 
 
Preise in €/m³  
 
 
Mengenpreis 
01.01.2019 
Mengenpreis 
01.04.2021 
Delta 
netto brutto netto brutto brutto 
Trinkwasser je m³ 1,545 1,653 1,567 1,677 0,024 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
05.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0074/2021 
2. Grundpreise: 
 
Preise in €/Monat  
 
Zählergröße  
Grundpreis 
01.01.2019 
Grundpreis 
01.04.2021 
Delta 
netto brutto netto brutto brutto 
Q3 2,5 m³/h (Haushalt,  
Wohnungswasserzähler)  9,72 10,40 11,42 12,22 1,82 
Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt,  
Hauswasserzähler)  13,61 14,56 15,98 17,10 2,54 
Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + 
Gewerbe)  20,42 21,85 23,97 25,65 3,80 
Q3 16 m³/h (Gewerbe)  25,28 27,05 29,68 31,76 4,71 
Q3 25 m³/h (Gewerbe)  37,92 40,57 44,52 47,64 7,07 
Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe)  49,59 53,06 58,22 62,30 9,24 
Q3 100 m³/h (Gewerbe)  54,45 58,26 63,92 68,39 10,13 
Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe)  76,81 82,19 90,18 96,49 14,30 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten für den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (e) des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschaf-
terversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich der Be-
reich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet.  
Weitere Informationen können der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2021 (s. Anlage 1) entnommen 
werden. Die Stadtwerke Münster GmbH hat die Grundpreise für die Trinkwasserv ersorgung zuletzt 
zum 01.01.2019 erhöht. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadt werke Münster GmbH wird am 28.01.2021 über den Beschluss beraten. 
Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1 Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 02/2021 
Anlage A

Anlage A

2274 Zeichen

Anlage A zur V/0074/2021 
Kurzüberblick 
Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Be-
schlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allge-
meinen Tarifpreise, sofern sich der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, 
nicht im Wettbewerb befindet.  
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Dieser obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der 
Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, 
die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un-
ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 
sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie 
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die-
nen. 
 
Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trinkwasserbereitstellung wird nach mehr als zwei Jah-
ren Preiskonstanz eine Preiserhöhung zum 01.04.2021 notwendig. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (2)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0074/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.01.2021
Erstellt
18.01.2021 12:24