V/0074/2021
Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.04.2021
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V_0074_2021_Anlage 1_AR-Vorlage 02_2021 Wasserpreisanpassung final
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Seite 1 von 3 Münster, 19.01.2021 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2021 Betreff Änderung des Tarif s für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.04.2021 Berichterstatter Herr Sebastian Jurczyk Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden ab dem 01.04.2021 wie folgt erhöht. Mengenpreis: Mengenpreis (€/m³) netto brutto Preisstand 01.01.2019 1,545 € 1,653 € Preisstand 01.04.2021 1,567 € 1,677 € Differenz absolut 0,022 € 0,024 € Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0074/2021 Seite 2 von 3 Grundpreise Preise in €/Monat Grundpreis (01.01.2019 Grundpreis (01.04.2021) Delta Zählergröße netto brutto netto brutto brutto Q3 2,5 m³/h (Haushalt, Wohnungswasserzähler) 9,72 10,40 11,42 12,22 1,82 Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, Hauswasserzähler) 13,61 14,56 15,98 17,10 2,54 Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + Gewerbe) 20,42 21,85 23,97 25,65 3,80 Q3 16 m³/h (Gewerbe) 25,28 27,05 29,68 31,76 4,71 Q3 25 m³/h (Gewerbe) 37,92 40,57 44,52 47,64 7,07 Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 49,59 53,06 58,22 62,30 9,24 Q3 100 m³/h (Gewerbe) 54,45 58,26 63,92 68,39 10,13 Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 76,81 82,19 90,18 96,49 14,30 Begründung Die Stadtwerke Münster haben die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Wasser zuletzt am 01. 01.2019 angepasst. Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trink- wasserbereitstellung wird n ach mehr als zwei Jahren Preiskonstanz eine Preiserhöhung zum 01.04.2021 notwendig. Kostensteigerungen Ursachen hierfür sind insbesondere: Rund 28% des Trinkwassers beziehen die Stadtwerke Münster vom Vorlieferanten Gelsenwasser. Aufgrund des Abschlusses eines neuen Was- serbezugsvertrags mit unserem Vorlieferanten Gelsenwasser steigen die Kosten für diese fremdbeschafften Mengen deutlich an. Diese höheren Fremdbezugspreise gelten für die Stadtwerke Münster ab dem 01.01.2021. Hinzu kommt der gestiegene Instandhaltungsauf- wand durch deutliche Verteuerungen der externen Tief- und Leitungsbaukosten (hier gab es Preissteigerungen um rd. 20%) sowie überdurchschnittliche Lohnsteigerungen im TV-V. Kostensteigerungen ergeben sich außerdem aus der gesteigerten Wasserproduktion und - abgabe infolge des wärmeren Klimas seit 2017. Aus den gesteigerten Produktionsmengen ergibt sich ein höherer Aufwand in Bezug auf die Anlagenwartung, Analysen und Material- einsatz in den Wasserwerken. Seite 3 von 3 Aufteilung auf Mengen- und Grundpreis Ein großer Teil der fixen Kosten wird in unseren Tarifen über den Mengenpreis je m³ abge- deckt, was die Fixkostenabdeckung stark von einem volatilen (weil verbrauchsabhängigen) Preisbestandteil abhängig macht. Im Sinne einer kalkulatorisch ausgewogeneren und risiko- mindernden Preisgestaltung ist daher eine Weitergabe der gestiegenen Kosten zum Großteil in den Grundpreisen vorgesehen. So wird eine leicht höhere Abdeckung der fixen Kosten durch feste Erlösbestandteile als in der Vergangenheit erreicht. Die Erhöhung des Mengen- preises dient ausschließlich zur Deckung der höheren Fremdbezugskosten bei Gelsenwas- ser. Auswirkungen auf Beispielhaushalte Zur Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für Beispielkunden dar. Die Darstellung macht deutlich, dass die beabsichtigte Preiserhöhung bei Bewohnern von Mehr- familienhäusern – die häufig über geringere Einkommen als die Bewohner von Einfamilien- häusern verfügen – zu einer sehr minimalen Preiserhöhung führt. Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Q3 2,5 – 4 m³/h, Gewerbe: Q3 16 m³/h angesetzt. Anmerkung: Die Menge für einen 1 -Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. Im Vergleich mit 24 weiteren Unternehmen aus den Regionen Ruhrgebiet und Münsterland liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster nach der Preisanpassung für einen 4-Per- sonen Haushalt in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien im Mittelfeld. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beschlussvorlage
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V/0074/2021 V/0074/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.04.2021 Beratungsfolge 09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: Die Mengen- und Grundpreise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden ab dem 01.04.2021 wie folgt erhöht: 1. Mengenpreis: Preise in €/m³ Mengenpreis 01.01.2019 Mengenpreis 01.04.2021 Delta netto brutto netto brutto brutto Trinkwasser je m³ 1,545 1,653 1,567 1,677 0,024 Amt für Finanzen und Beteiligungen 05.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0074/2021 2. Grundpreise: Preise in €/Monat Zählergröße Grundpreis 01.01.2019 Grundpreis 01.04.2021 Delta netto brutto netto brutto brutto Q3 2,5 m³/h (Haushalt, Wohnungswasserzähler) 9,72 10,40 11,42 12,22 1,82 Q3 2,5 - 4 m³/h (Haushalt, Hauswasserzähler) 13,61 14,56 15,98 17,10 2,54 Q3 6,3 - 10 m³/h (Haushalt + Gewerbe) 20,42 21,85 23,97 25,65 3,80 Q3 16 m³/h (Gewerbe) 25,28 27,05 29,68 31,76 4,71 Q3 25 m³/h (Gewerbe) 37,92 40,57 44,52 47,64 7,07 Q3 40 - 63 m³/h (Gewerbe) 49,59 53,06 58,22 62,30 9,24 Q3 100 m³/h (Gewerbe) 54,45 58,26 63,92 68,39 10,13 Q3 160 - 250 m³/h (Gewerbe) 76,81 82,19 90,18 96,49 14,30 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und Folgekosten für den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (e) des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschaf- terversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, sofern sich der Be- reich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Weitere Informationen können der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2021 (s. Anlage 1) entnommen werden. Die Stadtwerke Münster GmbH hat die Grundpreise für die Trinkwasserv ersorgung zuletzt zum 01.01.2019 erhöht. Der Aufsichtsrat der Stadt werke Münster GmbH wird am 28.01.2021 über den Beschluss beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. I. V. Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage: Anlage 1 Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 02/2021 Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0074/2021 Kurzüberblick Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Be- schlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allge- meinen Tarifpreise, sofern sich der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Dieser obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un- ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die- nen. Zur Deckung gestiegener Kosten für die Trinkwasserbereitstellung wird nach mehr als zwei Jah- ren Preiskonstanz eine Preiserhöhung zum 01.04.2021 notwendig. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0074/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 12:24