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V/0371/2016

Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge in Münster umsetzen

Vorlagen 10.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 41

Beschlussvorlage

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Dokumentation Hearing Kinderrechte

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Ansehen

Beschlussvorlage

85512 Zeichen

V/0371/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Rechts- und Ausländeramt 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge in Münster 
umsetzen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2016     Integrationsrat                                                                                        Vorberatung 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
                       Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den vorliegenden Bericht mit der Dokumentation des  
Hearings „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge um-
setzen“ zustimmend zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den jeweiligen Handlungsfeldern formulierten Ansätze bzw. 
Maßnahmen kontinuierlich weiter zu entwickeln. Die jeweiligen Fachämter werden den politischen 
Gremien über wesentli che (Weiter-)Entwicklungen in den jeweiligen Handlungsfe ldern gesondert 
Bericht erstatten und soweit erforderlich Beschlüsse herbeiführen. 
 
3. Folgender Ratsantrag ist mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen: Antrag der Fraktion Bün dnis 
90/Die Grünen/GAL, de r CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der SPD -Fraktion, Hearing 
„Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0371/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Frau Herdes 
Ruf: 
4 92-51 00 
4 92-58 08 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Herdes@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0371/2016 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage  
  
Ia. Kinderrechtskonvention 
Kindheit und Jugend stellen eine besondere Phase im Leben eines Menschen dar. Kinder und 
Jugendliche haben das Recht, in einem geschützten Rahmen heranzuwachsen, um sich zu 
einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln zu können.  
Die UN-Kinderrechtskonvention legt wesentliche Standards zum Schutz und Wohl der Ki nder, 
ihrer Förderung und Beteiligung fest. Sie betont die Vorrangigkeit des Kindeswohls und spricht 
jedem Kind unter 18 Jahre unter anderem das Recht auf persönliche Entwicklung, Bildung und 
Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Diese Kinderrechte gelten 
universell, also für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in Deutschland aufhalten unabhä n-
gig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus.  
 
Den Charakter der Kinderrechtskonvention prägen vier Grundprinzipien: 
1. Das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 2 Abs.1) 
2. Das Kindeswohl hat Vorrang (Art. 3 Abs.1) 
3. Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung (Art. 6) 
4. Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes (Art. 12) 
 
Aus diesen Grundprinzipien ergeben sich viele Einzelrechte, die in der UN -Kinderrechts-
konvention in 54 Artikeln festgelegt worden sind. 
 
Aus der UN - Kinderrechtskonvention leiten sich weitgehende V erpflichtungen ab, die alle A k-
teure in der Stadtges ellschaft auffordern, die Belange und Interessen von Kindern und J u-
gendlichen in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen. Dabei bedürfen gerade Kinder und 
Jugendliche, die aus ihrem Herkunftsland fliehen mussten, besonderer Schutz - und Fürso r-
gemaßnahmen. 
Das bedeutet, dass gerade a uch im Umgang mit Flüchtlingskindern das zentrale Prinzip der UN -
Kinderrechtskonvention gelten muss. A us Artikel 3 der UN -Kinderrechtskonvention (KRK) leitet 
sich die Verpflichtung für die Verwaltung, für öffentliche oder pri vate Einrichtungen der sozi a-
len Fürsorge und Gesetzgebungsorgane auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen ab, 
bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die Interessen von Kindern 
vorrangig zu berücksichtigen.  
Um diese Norm zu verwirklichen , braucht es grundsätzlich eine verbesserte Wahrnehmung der 
Bedürfnisse von jungen Flüchtlingen und konkrete Maßnahmen für die Ver besserung ihrer Situati-
on. Seine Entsprechung findet diese Norm im Kinder - und Jugendhilferecht, in dem unter § 1 
Abs. 1 SGB VIII festgelegt ist, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche „ein Recht auf Förd e-
rung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-
fähigen Persönlichkeit“ hat. 
 
           Ib. Hearing am 24.09.2015  
Am 24. September 2016 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vor dem Hinter- 
grund des Ratsantrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der CDU -Fraktion, der 
Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion ein Hearing zum Thema „Kinderrechte für unbeglei-
tete und be gleitete minderjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“ organisiert und durchg e-
führt.  
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Bedürfnisse und Rechte der schutzbedürftigen 
Kinder und Jugendlichen, die alleine, mit ihren Eltern oder Verwandten aus ihrem  Heimatland 
geflüchtet sind und das zentrale Prinzip der UN-Kinderrechtskonvention:  
Die Interessen des Kindes müssen bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Kind 
haben, vorrangig berücksichtigt werden.  
Unter dieser Prämisse sollte das Hearing einen Beitrag dazu leisten, den Fokus stärker auf die 
besonderen Lebensumstände und Perspektiven der geflüchteten Kinder und Jugend-lichen zu 
legen und sie als eigenständige Träger von (Kinder-)Rechten wahrzunehmen mit dem Ziel, die

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verschiedenen Lebensbereiche der geflüchteten jungen Menschen in den Blick zu nehmen, 
das (Verwaltungs-)handeln zu reflektieren und die Zusammenarbeit und Vernetzung aller rele-
vanten Akteure zu stärken .   
 
Über die UN -Kinderrechtskonvention, die Anforderungen, die mit einer vol lumfänglichen Um-
setzung der Kinderrechte einhergehen und über konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf 
kommunaler Ebene referierte die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuche n-
der aus Münster. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüc htlinge aus Berlin 
gab einen Problemaufriss über die Lebenswelten geflüchteter Kinder, Jugendlicher und Fam i-
lien und ging mit ihrem Vortrag „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder - und Ju-
gendhilfe“ auf die besondere Situation, gesetzlichen Gr undlagen und Verfahrensweisen für 
diese Zielgruppe ein. 
Diese Fachbeiträge sowie die abschließenden Statements der politischen Fraktionen und der 
Verwaltung zum Hearing wurden dokumentiert und sind in der Dokumentation als Anlage be i-
gefügt. 
Insgesamt ist d ie Veranstaltung mit ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf ein reges 
Interesse bei den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien, Trägern der Flüch t-
lingshilfe, den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie 
der Verwaltung aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Schule, Ausländer - und Rechtsamt, 
gestoßen.  
 
Der vorliegende Bericht soll dazu beitragen, die aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen 
Handlungsfeldern bzw. Lebensbereichen der geflüchteten Kind er und Jugendlichen aufzuze i-
gen, die Auseinandersetzung damit zu fördern und den Fokus noch stärker auf die Perspekt i-
ven der Flüchtlingskinder zu legen. 
 
Ic. Flüchtlinge in Münster: Zahlen – Daten – Fakten  
Im Jahr 2015 sind der Stadt Münster insgesamt fas t 3.000 Flüchtlinge zugewiesen worden. 
Die höchsten Zuzugszahlen waren dabei im letzten Quartal zu verzeichnen. In diesen drei 
Monaten kamen 62 Prozent der im gesamten Jahr zugewiesenen Flüchtlinge nach Münster. 
Das Hauptherkunftsland der neu in Münster an kommenden Flüchtlinge in 2015 war Syrien. 
Die Zuzüge aus den Westbalkanstaaten waren vor allem in der ersten Jahreshälfte stark, bis 
einschließlich August lag ihr Anteil bei durchschnittlich fast bei 2/3. Die Zahlen gingen ab Se p-
tember jedoch drastisch zurück. Im Oktober lag der Anteil der Personen aus den Westbalka n-
staaten nur noch bei 11 Prozent, im Dezember kamen bereits weniger als zwei Prozent der 
zuziehenden Menschen aus den Westbalkanstaaten. Hohe Zuzüge waren zudem aus dem 
Irak und Afghanistan zu verzeichnen.

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Zum Stichtag 31.03.2016 lebten in der Stadt Münster insgesamt 4.034 Flüchtlinge in den 
kommunalen Einrichtungen, davon 1.735 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das en t-
spricht einem Anteil von 43 Prozent. Die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen ist dabei mit einem 
Anteil von 39 Prozent am stärksten vertreten, gefolgt von den 10 - bis 18-Jährigen mit einem 
Anteil von insgesamt 38 Prozent. Die Altersgruppe der Grundschüler beträgt 23 Prozent. 
 
 
 
Begleitete Kinder und Jugendliche  
In der Alt ersgruppe der 1 - bis -6-Jährigen in kommunalen Flüchtlingseinrichtungen mit 
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, w aren im April 2016 insgesamt 201  mit einem Kitaplatz 
versorgt (Stand: 22.04.2016).  Das entspricht einer Versorgungsquote von 32,3 Prozent. Ins-
gesamt 232 Flüchtlingskinder (56,9 %) nahmen zu diesem Zeitpunkt die Angebote der offenen 
Ganztagsschule in Anspruch.  
 
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche 
Bis zum 22.04.2016 wurden insgesamt 110 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Ko m-
munalen Sozialdienst in Obhut genommen bzw. in Anschlusshilfen vermittelt. 2015 waren es 
insgesamt 204 Minderjährige.  
 
  II. Kommunale Handlungsansätze 
  
Über die kurzfristig einzuleitenden Unterbringungs - und Versorgungsmaßnahmen für die z u-
gewanderten Kin der und Jugendlichen und ihren Familien hinaus, sind im Sinne der UN -
Kinderrechtskonvention frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die den jungen Menschen u.a. ihr 
Recht auf Information, Bildung, Gesundheit, Freizeit, Spiel und Erholung sichern und auf eine 
Integration von Anfang an zielen, denn viele der jungen Flüchtlinge werden mittel - und lang-
fristig in Münster bleiben.  
Auf Grundlage der im Hearing gewonnen Erkenntnisse wurde unter Federführung vom Deze r-
nat für Bildung, Jugend und Familie  ein ämterübergreifendes Auftaktgespräch mit Vertretern 
des Rechts- und Ausländeramtes, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes 
für Schule und Weiterbildung und des Sozialamtes geführt. Hierbei wurden die Ausgangssitua-
tion in Münster und die wesentlichen A nforderungen in Bezug auf die Verwirklichung von Ki n-
derrechten in den verschiedenen institutionellen Systemen erörtert.  
 
Der vorliegende Bericht greift in Ergänzung bzw. Fortschreibung zu dem Hearing die für die 
Umsetzung der Kinderrechte maßgeblichen Han dlungsfelder auf, benennt, wie und mit we l-
chen Standards die Stadt Münster diesen Herausforderungen begegnet und zeigt aktuelle 
Entwicklungen und Erfordernisse in den jeweiligen Handlungsfeldern auf.

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Ziele und zentrale Handlungsfelder 
Der UN-Kinderrechtskonvention zufolge haben alle Kinder unabhängig von ihrem Aufenthalt s-
status umfangreiche Rechte. Neben der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls gibt 
es unter anderem ein Recht auf Bildung, ein Recht auf ein Höchstmaß an gesundheitlicher 
Versorgung, ein Recht auf Teilhabe.  
Erklärtes Ziel der Verantwortlichen der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit, Soziales und 
Politik in der Stadt Münster ist es, im Sinne der UN - Kinderrechtskonvention und der in 2014 
verabschiedeten Präventionsmaxime der Stadt Münster, jedes Kind willkommen zu heißen, al-
len Kindern in Münster gute und gesunde Bedingungen des Aufwachsens von Anfang an zu 
bieten, sie frühzeitig und gezielt zu unterstützen, in Regeleinrichtungen zu integrieren und 
ihnen umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.  
Diese Grundsätze gelten als stadtstrategische Ausrichtung für alle Kinder und Jugendlichen in 
dieser Stadt und als Basis der Handlungsprogramme in der Stadt Münster. 
 
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden z entrale Handlungsfelder aufgeführt, die für ei-
ne positive Entwicklung der unbegleiteten und begleiteten Kinder und Jugendlichen, deren ge-
sellschaftliche Teilhabe und Integration im Sinne der UN -Kinderrechtskonvention von großer 
Bedeutung sind und wesentlich von den Rahmenbeding ungen bzw. Ausgestaltungsmöglic h-
keiten auf kommunaler Ebene abhängen. Darüber hinaus werden die ausländerrechtlichen 
Verfahrensabläufe einer näheren Betrachtung unterzogen 
 
a. Handlungsfeld unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
b. Handlungsfeld Bildung und Betreuung 
- Frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen 
- Offener Ganztag 
- Schulbildung 
- Pädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit 
c. Handlungsfeld Unterbringung und Versorgung 
d. Handlungsfeld Gesundheit 
e. Ausländerrechtliches Verfahren  
 
 
a. Handlungsfeld unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  
 
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Zuge von Flucht und Vertreibung besonders 
verletzlich und durch die Trennung von Eltern, Geschwistern und Verwandten belastet.  
Die Kinder- und Jugendhilfe ist für die Inobhutnahme, das Clearing und die Betreuung von un-
begleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständig. Ihre Standards, Handlungsmaximen und 
die Orientierung am Kindeswohl sind bestimmend für die Gestaltung der Hilfen.  
Im Zuge der in 2015 deutl ichen Zuwanderungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtli n-
gen war die (Neu -)Organisation in der Versorgung und Betreuung der großen Anzahl unb e-
gleiteter minderjährige Flüchtlinge sowohl für die freien Jugendhilfeträger als auch für den ö f-
fentlichen Jugendhilfeträger eine permanente Herausforderung. 
 
Gesetzliche Ausgangslage: 
Aufgrund der bundesweiten unkontrollierten illegalen Einreise einer großen Anzahl von jungen 
Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten sah sich die Bundesregierung – erstmalig - veran-
lasst die bisherigen Regelungen des KJHGs (SGB VIII) der aktuellen Entwicklung anzupa s-
sen. Dies erfolgte auch auf dem Hintergrund, dass die Pflichten und Belastungen der Komm u-
nen und Jugendämter, die sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen ergaben , äu-
ßerst unterschiedlich verteilt waren.  
Mit der BR - Drucksache 349/15 wurde im Bereich der „Anderen Aufgaben der Jugendhilfe“ 
der Rechtsbegriff der „vorläufigen“ Inobhutnahme (§ 42 a SGB VIII) eingeführt und eine neue 
Rechtsgrundlage geschaffen, um ein e „Umverteilung“ der jungen Menschen innerhalb der 
Länder und Kommunen zu ermöglichen.

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Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und 
Betreuung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen in Kraft getret en mit 
dem Ziel, die Situation junger Flüchtlinge und deren besondere Schutzbedürftigkeit zu verbe s-
sern. Zugleich wurde das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfa h-
ren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Dadurch bekommen auch 16 - und 17-Jährige für das 
Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter. Das Gesetz stellt außerdem klar, dass geflüchtete 
Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. 
Durch eine Ermächtigungsgrundlage wurden die einzelnen Bundesländer  aufgefordert, inner-
halb ihres Zuständigkeitsbereiches Regelungen für einen gerechten Ausgleich der Belastung 
in den Kreisen und Kommunen zu schaffen. Die landesgesetzlichen Regelungen  traten zum 
16.12.2015 in Kraft. Zentrale Bestimmung des Gesetzes ist da s Verfahren zur Festlegung e i-
ner Aufnahmequote, die sich an der jeweiligen Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden 
bzw. Kreisen orientiert.  
  
Umverteilungsmodus NRW/Aufnahmeschlüssel Stadt Münster/ örtliche Erfahrungen: 
Die Zuweisung der jungen Menschen, d ie Festlegung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt in 
NRW zentral durch das Landesjugendamt Rheinland (LVR). Hauptaufgabe der Landesstelle 
NRW ist die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auf die Jugendämter 
in Nordrhein -Westfalen. Nach  Eingang der Ergebnisse des Erst -Screenings durch das J u-
gendamt der vorläufigen Inobhutnahme weist sie die Minderjährigen einem Zuweisungsj u-
gendamt zu. Hat das Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme seine Aufnahmequote noch 
nicht erfüllt, erfolgt die Zuwei sung in der Regel an diese Kommune, damit die Minderjährigen 
nicht erneut an einen neuen Ort reisen müssen. 
Grundlage für die Verteilung auf die Jugendämter der Kommunen ist dabei ein tagesaktuell 
ermittelter Schlüssel. Mit Stichtag vom 14.04.2016 nehmen K ommunen einen unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtling pro 1.320 Einwohner auf. Für die Stadt Münster errechnet sich damit 
eine Aufnahmeverpflichtung von 229 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.  
Optional kommen gemäß 5. AG KJHG weitere 15 Prozent hin zu, so dass aktuell für die Stadt 
Münster eine Aufnahmeverpflichtung von 263 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen b e-
steht. 
 
Fallzahlentwicklung: 
Die Entwicklung der Fallzahlen vor 2015 wurde durch den Umstand geprägt, dass das J u-
gendamt der Stadt Müns ter ein sogenanntes „Fluchtrouten -Jugendamt“ war. Jugendliche 
Flüchtlinge wurden i.d.R. durch die Polizei dem öffentlichen Jugendhilfeträger zugeführt. Diese 
Jugendlichen nutzen zu ca. 95 Prozent die nächste Gelegenheit, um ihre (Flucht -)Reise fort-
zusetzen. 2014 wurden in Münster insgesamt 104 Minderjährige aufgenommen. 
Mit Beginn des Frühjahres 2015 änderte sich diese Situation grundlegend und stellte insb e-
sondere die Träger der Hilfen zur Erziehung mit dem Ausbau von Plätzen in Jugendhilfeei n-
richtungen vor große Herausforderungen. In 2015 wurden insgesamt 204 unbegleitete minder-
jährige Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, die i.d.R. in Münster verblieben; nur noch 
wenige Jugendliche verfolgten andere Reiseziele. Insbesondere junge Menschen aus Afgha-
nistan (N=79) und Syrien (N=75) kamen vermehrt nach Münster und baten um Aufnahme.  
Die Zielgruppe der unbegleiteten Minderjährigen, die nach Münster kommt oder zugewie sen 
wird, besteht zu 93 % aus jungen Männern; davon 75 % im Alter von 15 bis unter 18 Jahr e. 
Die Hauptherkunftsländer sind weiterhin Afghanistan (35 %), Syrien (30 %), Marokko und Irak 
mit jeweils 11 Prozent. Aufgrund der unterschiedlichen Fluchterfahrungen und persönlichen 
Voraussetzungen bedarf es die Integrationschancen eines jeden Einzelnen  bestmöglich zu 
stärken.   
Insgesamt wurden in Münster kurzfristig in Kooperation mit den Trägern der Hilfen zur Er zie-
hung differenzierte Angebote der Jugendhilfe und darüber hinaus getroffen, um entsprechen-
de Konzeptionen zur Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge 
mit zusätzlich 104 Plätzen innerhalb kürzester Zeit zu schaffen mit dem Ziel, den Kindern und 
Jugendlichen gute Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Darüber hinaus waren 60 unbegle i-
tete minderjährige Flüchtlinge bei Verwandten oder Bekannten untergebracht.

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Neben den klassischen Trägern der Inobhutnahmeeinrichtungen wurde zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit auch auf sogenannte Brückenlösungen zurückgegriffen und weitere Träger 
und Standorte aktiviert. Hierbei wurden flank ierend tagesstrukturierende Angebote entwickelt 
als auch das Clearingverfahren verabredet. 
Die Zielsetzung, schnelle Übergänge von Brückenlösungen in Unterbringungsformen tradierter 
Jugendhilfeträger mit begleitendem Clearing oder in eine Anschlussmaßnahme der Jugendhil-
fe zu schaffen, konnte in Kooperation mit den beteiligten Trägern gemeinsam bewerkstelligt 
werden. Aktuell sind keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb von Jugendhi l-
feeinrichtungen untergebracht, sofern sie sich nicht bei Ver wandten in Münster aufhalten. Der 
AKJF wird mit entsprechenden Berichtsvorlagen zur „Situation unbegleiteter minderjähriger 
Ausländer in Münster“ regelmäßig unterrichtet. 
 
Inobhutnahme, Vormundschaften und Anschlusshilfen der Jugendhilfe in Münster: 
Gemäß § 42a SGB VIII wird jeder unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut geno mmen 
und zur Abklärung der Zuweisung an das Landesjugendamt in Köln gemeldet. Das Kinde s-
wohl und die individuellen Interessen der jungen Menschen stehen im Prozess der Inobhu t-
nahme im Vordergrund. Der Kommunale Sozialdienst der Stadt Münster (KSD) vermittelt die 
jungen Menschen in eine geeignete Unterbringung und sorgt für seine persö nliche Betreuung. 
Für die unbegleiteten minderjährigen Kinder und Jugendlichen ist es dabei besonder s wichtig, 
dass das Clearingverfahren sorgfältig durchgeführt wird, weil in diesem Rahmen der individu-
elle Bedarf ermittelt wird. Deshalb hat der KSD für das Clearingverfahren mit den freien Tr ä-
gern einheitliche Standards vereinbart. Die fachliche Ausgesta ltung der Hilfen für diese Zie l-
gruppe während ihres Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe wurde im 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Handlungskonzept für die Betreuung 
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in  seiner Sitzung am 19.03.2014 beraten 
(V/0187/2014). 
Mit der Inobhutnahme und Klärung, dass die Kinder und Jugendlichen unbegleitet sind, wird 
unverzüglich ein familienrechtliches Verfahren mit dem Ziel, für eine rechtliche Vertr etung der 
Kinder und Jugendliche zu sorgen, eingeleitet. Auf Grund der deutlich höheren Anzahl an s o-
genannten „Mündeln“ stiegen nicht nur die Anträge beim Familiengericht, sondern auch kur z-
fristig die Bedarfe an geeigneten Vormündern.  Dem konnte u.a. durch eine Personalaufst o-
ckung beim Caritasverband der Stadt Münster und weiterer ehrenamtlicher Vormünder/innen 
entsprochen werden, wobei es jedoch noch weiterer Anstrengungen bedarf. 
Die Einrichtung der Vormundschaft ist Voraussetzung ggf. weitere Anschlusshilfen  zu bean-
tragen. Dies erfolgt in enger Kooperation mit dem jungen Menschen, den Fachkräften des j e-
weiligen Jugendhilfeträgers, dem KSD, sowie dem Vormund. Die Erfahrung zeigt, dass die 
ganze Bandbreite der Jugendhilfeleistungen (§§ 13, 30, 31, 33 und 34 SGB VIII)  gefo rdert ist, 
um den unterschiedlichen individuellen Förder - und Hilfebedarfen eines jeden jungen minde r-
jährigen Flüchtlings zu entsprechen.  
in Verbindung mit § 41 SGB sind die o.g. Leistungsparagrafen als „Hilfe für junge Volljähr ige“ 
notwendig und geeignet. In Münste r erhalten gegenwärtig 30 junge volljährige Flüchtlinge 
Leistungen der Jugendhilfe. 
 
Beteiligungs- und Beschwerdemanagement:  
Mit dem Erstaufnahmegespräch im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme § 42a werden pa r-
tizipativ die Fragen nach dem zukünftigen Verb leib und nach möglichen Ausschlussgründen 
für eine weitere einzelne Verteilung (z.B. aufgrund von Fluchtgemeinschaften) e rörtert, da bei 
der landesweiten Verteilung das Kindeswohl und zur Gewährleistung des besonderen Schu t-
zes weitere Aspekte, u. a. gesund heitliche Bedürfnisse, geschlechtsspezifische Bedürfnisse, 
besondere Interessen des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings und individuell erforderl i-
che Hilfsmaßnahmen Berücksichtigung finden müssen (§ 4 Abs. 2 5.AG-KJHG NRW). 
 
Alle HzE-Träger in Münster  haben vielfältige Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in i hren 
Einrichtungen dargestellt, entwickelt und weiterentwickelt, die selbstverständlich für alle Kinder 
und Jugendlichen in den Einrichtungen gelten. Alle Kinder, Jugendlichen werden innerhalb

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von sechs Wochen in den Einrichtungen ggf. mit Einbeziehung eines Dolmetschers über ihre 
Rechte informiert und erhalten die Kontaktdaten des Vereins Ombudschaft J ugendhilfe NRW 
e.V (vgl. Vorlage V/0334/2016 - "Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsen twicklung 
einrichten"). Neben den Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten, die für alle jungen Me n-
schen in der jeweiligen stationären Einrichtung gelten, werden durch die Einrichtung der Vo r-
mundschaft die Beteiligungsrechte der jungen Menschen gestärkt.  
 
 
b. Handlungsfeld Bildung, Erziehung und Betreuung 
 
Der dauerhaft starke Anstieg beim Zuzug von Flüchtlingsfamilien führt dazu, dass die Stadt 
Münster und die jeweiligen Akteure im Hinblick auf die Begleitung und Integration der Familien 
vor großen Herau sforderungen stehen. Dies betrifft insbesondere auch die frühkindliche Fö r-
derung, Beschulung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen und erfordert neben dem 
Ausbau entsprechender Regelinfrastruktureinrichtungen auch die Weiterentwicklung von i n-
tegrationsspezifischen Konzepten und Qualifizierungsmaßnahmen.  
 
 Frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen:  
Kinder brauchen, um sich gesund entwickeln zu können, eine Umgebung, die auf die kindl i-
chen Bedürfnisse ausgerichtet ist, und Erwachsene, die darauf eingehen. Kinder aus Flücht-
lingsfamilien sind aufgrund von Kriegs - und Krisenerlebnissen, dem Verlust der vertrauten 
Umgebung oder sogar von Familienmitgliedern im besonderen Maße auf unterstützende I n-
tegrationsmaßnahmen und psychosoziale Hilfen angewies en. Eine sozial integrierende, a n-
regende und fördernde Betreuung dieser Kinder gelingt am besten in den verlässlichen und 
tagesstrukturierenden Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder.  
Als primäre Bildungseinrichtungen bieten Kitas die beste Voraussetzung  zur Sprachbildung 
und Integration. Nachweislich sinkt der Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf mit der 
Dauer des Kitabesuchs. Darüber hinaus bieten Kitas eine verlässliche Betreuung.  
Für Eltern und insbesondere Alleinerziehenden eine zentrale Voraus setzung für die Tei l-
nahme an Sprach- und Integrationskursen und zur Integration in den Arbeitsmarkt.  
Für die weitere Entwicklung und Integration von geflüchteten Kinder ist es bedeutsam, dass 
diese frühzeitig Zugang zu Kitas erhalten, denn auch sie haben wie alle Kinder in Deutsc h-
land mit Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in  einer Kin-
dertageseinrichtung. Für Kinder die dauerhaft in Deutschland leben, besteht seit dem 
01.08.2013 der Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindert agesbetreuung ab dem vollend e-
ten ersten Lebensjahr. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Ausländische 
Kinder, die mit ihren Familien nach Deutschland geflüchtet sind, erlangen in der Regel mit 
der Einreise nach Deutschland eine Berechtigung auf Leistungen der Förderung in Tagesein-
richtungen und in Kindertagespflege nach §22 ff. SGB VIII, unabhängig  ob sich das Kind 
rechtmäßig oder aufgrund einer Duldung in Deutschland aufhält  (vgl. DJI, Rechtsexpertise, 
Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, 2016). 
Im April 2016 waren in der Stadt Münster 201 (32,3%) Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die e i-
nen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben, versorgt. Grundsätzlich wird hierbei  nach 
Möglichkeit der Ansatz der Integration von jeweils wenigen Flüchtlingskindern in b estehende 
Kitagruppen verfolgt, da hierdurch die betroffenen Kinder wesentlich besser integriert werden 
können als durch separate Gruppen. Darüber hinaus wurden 114 Plätze in Eltern -Kind-
Gruppen u nd Spielgruppen als niedrigschwellige Betreuungsangebote in verschiedenen 
Stadtteilen realisiert, die dazu geeignet sind den Kindern und ihren Eltern den Weg in die i n-
stitutionelle Kindertagesbetreuung zu erleichtern. Diese „Brückenprojekte“ werden vom Lan d 
Nordrhein-Westfalen separat gefördert.  
Zur Betreuung von Kindern aus Flüchtlingseinrichtungen wurde ein Konzept entwickelt, das 
insbesondere bzgl. des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens mit dem Sozialdienst für Flüch t-
linge des Sozialamtes abgestimmt ist. E ltern von Flüchtlingskindern mit einem entspreche n-
den Hilfebedarf werden bei der Platzsuche, dem Anmeldeverfahren und ggf. bei dem Au f-

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nahmegespräch in der Kita von den sozialpädagogischen Fachkräften des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge unterstützt. 
Die Zusammenarbeit und Kommunikation von Eltern und Erzieherinnen und Erzieher in Kitas 
ist im Interesse der Kinder ein zentraler Baustein für gelingende Erziehungs - und Bildungs-
prozesse. Insbesondere bei der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kulturen sind 
neben rein sprachlichen Aspekten auch kulturelle oder religiöse Hintergründe wichtig für eine 
gute Verständigung. Vor diesem Hintergrund wurden 2015 in Kooperation mit dem Haus der 
Familie 15 bildungsgewohnte Frauen mit Migrationsvorgeschichte zu Sprach- und Kulturmitt-
lerinnen geschult, die mobil und bei Bedarf in den Kitas eingesetzt werden.  
Die Ausbauplanungen im Bereich der Kindertagesbetreuung werden permanent im Zusa m-
menhang mit der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und einer angestrebten 50% -igen 
Versorgungsquote für unter Dreijährige angepasst.  
Für Flüchtlingskinder sollen zudem interimsweise Spielgruppen eingerichtet werden. Dies ist 
insbesondere in den Wohnbereichen erforderlich, in denen sich bereits jetzt kaum Spielrä u-
me für eine Betreuung in den regulären Systemen der Kindertagesbetreuung bieten. In neu 
zu planenden Flüchtlingseinrichtungen sollen deshalb grundsätzlich Räume für Eltern -Kind-
Gruppen bzw. Spielgruppen genutzt werden (vgl. V/0009/2016 - Fortsetzung der Ausbauof-
fensive durch Schaffung neuer Plätze zur Kindertagesbetreuung- Bedarfsentwicklung, weite-
re Ausbaustrategien sowie immobilienwirtschaftliche und bauliche Handlungsansätze). 
 
 Offener Ganztag:  
Seit dem 1. August finanziert das Land NRW die Betreuung der Flüchtlingskinder pro S chul-
jahr mit 1.484 Euro für das erste Jahr. Dies trifft derzeit auf 232 Kinder aus Flüchtlingsfam i-
lien in Münster zu. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 pro 
12 Schülerinnen und Schüler aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien zugewiesen. Durch 
die sogenannte Stichtagsregelung können die Kinder nur zweimal im Jahr dem Land geme l-
det werden, um die zusätzlichen finanziellen Mittel zu generieren. Wenn im laufenden Schu l-
jahr weitere Flüchtlingskinder aufgenommen werden fehlt das  Geld für zusätzliches Pers o-
nal. 
Die Integration der geflüchteten Kinder in dem offenen Ganztag (OGS) hat sich in der Stadt 
Münster relativ selbstverständlich vollzogen. Inzwischen nehmen 56,9 Prozent der Kinder 
aus Flüchtlingsfamilien die offenen Ganztags angebote in Anspruch. Dabei sind die Flüch t-
lingskinder nicht gleichmäßig auf alle Grundschulen verteilt, sondern der Schulbesuch erfolgt 
in Abhängigkeit von den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte und den Kapazitäten der 
Schulen. So gibt es Grundschulen,  die derzeit bis zu 50 Flüchtlingskinder zusätzlich im 
Rahmen der offenen Ganztagsangebote aufgenommen haben, so dass deren Kapazitäten 
und Leistungsfähigkeit inzwischen ausgeschöpft sind.  
Für die Flüchtlingskinder wird aktiv eine Willkommenskultur an den  Grundschulen gelebt. So 
können die Flüchtlingskinder z. B. an den Angeboten der OGS, auch im laufenden Schuljahr, 
teilnehmen. Wenn durch eine hohe Anzahl von Flüchtlingskindern Engpässe in den AGs ent-
stehen, werden bei Bedarf entsprechend neue gegründet. Zusätzlich gibt es spezielle Fö r-
derangebote für die Flüchtlingskinder. Zur Förderung der Integration liegt der Schwerpunkt 
hierbei insbesondere in den Bereichen interkulturelle Kompetenz, Religion, Regeln und kultu-
reller Habitus. Für die Flüchtlinge werden  zudem spezielle Programme angeboten wie zum 
Beispiel Deutschsprachkurse (auch Deutsch als Zweitsprache), Angebote zur Wahrne h-
mungsförderung und zur Stadtteilerkundung, außerdem Selbstständigkeitstraining unter dem 
Blickwinkel „zurechtfinden in einer fremd en Gesellschaft und Stadt“. Heilpädagoginnen und 
Heilpädagogen unterstützen die Kinder in ihrer Motorik, besonders beim Schreiben lernen, 
da vielen Kindern aus Flüchtlingsfamilien die nötige Technik dazu fehlt.  
Einige Schulen kooperieren zudem mit Trägern  der offenen Kinder - und Jugendarbeit, um 
ein vielfältiges Angebot sicherzustellen und die Übergänge für die Kinder in die Kinder - und 
Jugendeinrichtungen zu erleichtern. Viele Schulen haben ein so genanntes Patensy stem für

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Flüchtlingskinder, indem jeweils ein deutsches Kind ein Flüchtlingskind im Schulalltag beglei-
tet.  
2015 fand der Fachtag der offenen Ganztagsschule zum Thema „Flüchtlinge und interkult u-
relle Kompetenz“ statt. Alle hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mita rbeiter 
der OGS haben hieran verpflichtend teilgenommen. Die pädagogischen Fachkräfte  erhalten 
darüber hinaus weitere Möglichkeiten an spezifischen Fortbildungen teilzunehmen und g e-
meinsam mit den Lehrkräften entsprechende Fortbildungen des Kommunalen Integration s-
zentrums (K I) zu besuchen. Außerdem wird mit dem KI kooperiert, um Projekte zu Erzi e-
hungsbildungspartnerschaften in den Schulen zu installieren. 
In den offenen Ganztagsschulen wird viel Wert auf die Arbeit mit den Eltern der Flüchtling s-
kinder gelegt. So werden unter anderem Elternnachmittage und -abende zum Thema OGS 
angeboten. Die Elternarbeit gestaltet sich recht anspruchsvoll, da die überwiegende Zahl der 
Eltern kein Deutsch spricht und Dolmetscher schwer zu akquirieren sind.  
 
 Schulische Bildung: 
In NRW sind alle zugewanderten Kinder und minderjährigen Jugendlichen schulpflichtig, s o-
bald sie einer Gemeinde zugewiesen sind. Die Schulpflicht endet i.d.R. mit dem Schuljahr, in 
dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. 
Münster vertritt mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung ein modernes Konzept, 
welches die Integration der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft nachhaltig u n-
terstützt. Potenzialorientiert heißt, dass Schülerinnen uns Schüler gemäß ihrer Bildungse r-
wartung eingeschult werden, also jede Sc hulform besuchen können, und nicht allein infolge 
der fehlenden Deutschkenntnisse in so genannten Willkommensklassen dauerhaft separiert 
werden. Den potenzialorientierten Ansatz unterstützen in Münster zahlreiche Referenzsch u-
len, welche fachlich und person ell besonders dafür ausgestattet sind, neu zugewanderte 
Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Die sprachliche Förderung findet dabei in den au f-
nehmenden Schulen flankierend statt und wird künftig infolge von Kooperationen mit der 
Westfälischen-Wilhelms-Universität und der Fachhochschule Münster durch Studierende des 
Centrums für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES), des Zentrums für Lehrerbildung 
(ZfL), des Instituts für berufliche Lehrerbildung  (IBL) sowie des Instituts für die Didaktik der 
Physik qualifiziert unterstützt. 
Aufgrund der hohen Anzahl der in jüngster Zeit zugewanderten Kinder und Jugendlichen h a-
ben derzeit mehrere Referenzschulen Internationale Förderklassen bzw. Vorbereitungsklas-
sen eingerichtet, um bei größeren Gruppen zunächst ein sp rachliches Fundament zu legen 
bzw. um bestimmte Kinder und Jugendliche überhaupt erst zu alphabetisie ren. Die Zielpe r-
spektive bleibt jedoch die schnellstmögliche, ggf. auch zunächst partielle Eingliederung in 
den Regelschulzweig. 
Das Amt für Schule und Weiterbildung begleitet und steuert diesen Prozess durch zahlreiche 
Unterstützungsangebote. So finden zugewanderte Familien in den Erstaufnahmeeinrichtu n-
gen Begrüßungsanschreiben und Flyer in verschiedenen Sprachen vor mit Info rmationen zu 
Kita- und Schulsystem, Sprachkursen und der Beratung zur Schulwahl.  
In der Oxford -Kaserne werden zudem kostenlose MitSprache-Intensiv-Kurse für drei Al ters-
gruppen angeboten, ebenso in den Ferien in den Räumen der Volkshochschule. 
Für die potenzialorientierte Eingliederung i ns Schulsystem besuchen alle neu zugewan der-
ten Schulpflichtigen zunächst die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle des Amtes für Schu-
le und Weiterbildung . Erfahrene Bildungsberaterinnen und Bildungdberater machen sich in 
ausführlichen, von Dolmetschern od er Kulturmittlerinnen begleiteten Gesprächen ein Bild 
von den individuellen Voraussetzungen, Stärken und ggf. Problemlagen eines j eden Kindes 
und Jugendlichen, um eine möglichst passende Schulzuweisung vornehmen zu können. 
Dieser Steuerungsprozess dient in  erster Linie der optimalen Förderung der beratenen Ki n-
der und Jugendlichen, strukturiert aber auch den Zuweisungsprozess im Sinne der Schulen. 
Über- und Unterforderungen einzelner Schulen und zu lange Wege für die Schülerinnen und 
Schüler können somit vermieden werden.

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Ist die Schulaufnahme erfolgt, stellt das Amt für Schule und Weiterbildung Lehrkräften, Eltern 
und neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler weiterhin Dolmetscher sowie Sprach- und 
Kulturmittlerinnen zur Unterstützung kommunikativer Prozesse an die Seite. Dieses Angebot 
wird ergänzt durch die ehrenamtlichen Übersetzerinnen und Übersetzer des Kommunalen In-
tegrationszentrums. 
Mobile Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind als Fallscouts an Grund - und weiter-
führenden Schulen in Münster im Einsatz. In Kenntnis vorhandener Förder- und Hilfsangebo-
te von Gesundheitsamt, Kommunalem Sozialdienst, Kultureinrichtungen, Sozialamt, Schu l-
psychologie und anderen sorgen sie für ein ressort - und ämterübergreifendes, verlässliches 
und flexibles Angebots - und Unterstützungsnetzwerk für neu zugewanderte Schülerinnen 
und Schüler, ihre Familien und die Schulen. Sie entlasten und unterstützen damit die Leh r-
kräfte und pädagogischen Fachkräfte an Schulen ebenso wie die Schulsozialarbeit. Für die 
Arbeit der Fallsco uts hat das Amt für Schule und Weiterbildung eine enge Kooperation mit 
einem freien Träger der Jugendhilfe vereinbart.  
Weitere Organisations- und Netzwerkstrukturen zur Unterstützung der potenzialorientierten 
Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugen dlichen werden seit dem 01.02.2016 
durch eine Integrationskraft des Landes NRW erschlossen und geschaffen. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung "Bildungsplanung/ -beratung, Schulsozialp ä-
dagogik"  beteiligen sich außerdem regelmäßig als Vortragende  an Fortbildungsveransta l-
tungen für Lehrkräfte und Studierende zum Thema der potenzialorientierten Beschulung.  
Neben den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter (sechs -
18 Jahre) kommen auch häufig über 18-Jährige zur Bildungsberatung, so dass sich mit Blick 
auf die Vermittlung ins Schul- und Bildungssystem verschiedene Gruppen ergeben: 
 
Kinder im Grundschulalter:  Recht unproblematisch lassen sich Kinder im Grundschulalter 
eingliedern, da es hier im Wesentlichen noch keine Differenzierung nach Schultypen gibt und 
die Kinder aufgrund ihres jungen Alters grundsätzlich genügend Zeit haben, die Sprache zu 
lernen, bevor erste Schulabschlüsse erreicht werden müssen. Die Zuweisung erfolgt hier 
nach dem Prinzip der Wohnortnähe. Nachteil ig ist es, wenn diese Kinder sich sehr lange in 
Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten, da im Falle eines Umzugs noch einmal ein Schu l-
wechsel erfolgen muss. 
Kinder und Jugendliche zwischen zehn und ca. 15/16 Jahren : Diese werden, orientiert an 
Vorbildung und Eignung, Schulen des gegliederten Schulsystems zugewiesen. Viele der neu 
zugewanderten Kinder und Jugendlichen haben durch Kriegs - und Fluchterfahrungen bzw. 
teilweise auch durch schon vorher bestehende, bildungsferne Lebensumstände über mehr e-
re Jahre keinen geregelten Schulbesuch mehr erlebt. Ein gewisser Prozentsatz hat noch nie 
eine Schule im herkömmlichen Sinne besucht und ist nicht alphabetisiert. Andere Kinder 
wiederum bringen gute Vorkenntnisse und eine hohe Bildungsaspiration mit. Grundsätzlich 
gilt, dass Schulerfolg und das Erreichen eines Abschlusses an einer hiesigen Schule umso 
realistischer sind, je jünger das Kind bei seiner Einschulung ist. 
Für ältere Kinder und Jugendliche fehlen, wenn sie schulisch kaum oder gar nicht sozial isiert 
und ggf. traumatisiert sind, passende Angebote derzeit weitgehend. Das Amt für Schule und 
Weiterbildung arbeitet daher intensiv an der Schaffung neuer, passgenauer Angebote.  
Jugendliche zwischen 15/16 und 18 Jahre : Diese Jugendlichen gehen aufgrund des Alters  
und der i.d.R. noch nicht vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse zumeist zu einem B e-
rufskolleg und dort in eine Vorbereitungsklasse, um zunächst Deutsch zu lernen und dann 
eine passende Anschlussperspektive zu entwickeln.  
Da nicht allen Jugendlichen ein adäqua tes Angebot gemacht werden kann, z. B. aus den 
o.a. Gründen oder weil sie weiterer Förderung bedürfen, um eine realistische Chance auf e i-
ne relevante Qualifizierung zu haben, entsteht unter Beteiligung des Amtes für Schule und 
Weiterbildung derzeit das Pro jekt „angekommen in deiner Stadt Münster“.  In den Räumen 
des Jugendausbildungszentrum (JAZ) werden ab 09/2016 jungen Zugewande rten zwischen

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15 und 21 (evtl. 25) Jahren sowohl schulische Hilfen und Sprachkurse angeboten als auch 
fördernde Freizeitangebote gemacht. Neben den bereits genannten B erufsschülerinnen und 
Berufsschülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse gehören Seiteneinsteiger ab 15 Jahre 
ohne ausreichende Deutschkenntnisse und junge Erwachsene ohne Deutschkenntnisse 
und/oder anerkannten Berufsabschluss zur Zielgruppe des Angebots.  
Junge Erwachsene über 18 Jahre, die nicht mehr schulpflichtig sind : Bei denjenigen Rats u-
chenden, die sich aufgrund der erfüllten Schulpflicht nicht mehr in das Schulsystem integri e-
ren lassen, besteht für Angehörige bes timmter Nationalitäten die Möglichkeit einen staatlich 
geförderten Sprach -Integrationskurs zu besuchen. Für Angehörige anderer Nationalitäten, 
wie z.B. Afghanen besteht dieses Angebot nicht. Können  diese jungen Heranwachsenden 
nicht in eine Maßnahme wie „a ngekommen“ integriert werden, gibt es aufgrund ihrer fehle n-
den Sprachkompetenz im Deutschen oftmals kein qualifizierendes Angebot. 
Auch hier plant das Amt für Schule und Weiterbildung derzeit die Schaffung kostenloser, 
qualifizierender Sprachkurse, und zwa r angefangen von Alphabetisierungskursen bis hin zu 
Kursen, die bis zur Sprachniveaustufe B2 (i.d.R. Voraussetzung für eine qualifizierte Ausbi l-
dung)  führen. Auch wird über berufsbezogene Sprachkurse nachgedacht. Es müssen hier 
allerdings bereits bestehen de und andere, in Planung befindliche Angebote berücksichtigt 
werden, um auf kommunaler Ebene zu einem schlüssigen Gesamtangebot zu kommen, das 
Angebotslücken ebenso vermeidet wie dysfunktionale Angebotsdopplungen. Einen mome n-
tanen Arbeitsschwerpunkt bildet daher die Analyse bestehender Schul - und Bildungsstruktu-
ren für zugewanderte Kinder und Jugendliche, um Bedarfe und Angebote passgenau z u-
sammenzuführen und um bestehende Lücken im Bildungsangebot für alle geflüchteten Ki n-
der und Jugendlichen zu erkennen und zu schließen. Letzteres ist legitimiert durch humanis-
tische Gründe, aber auch durch andernfalls zu erwartende soziale Folgeprobleme, wie sie 
erfahrungsgemäß häufig von Jugendlichen ohne Perspektive ausgehen. 
 
 Pädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit: 
Als Träger von eigenen Rechten haben geflüchtete Kinder, wie auch alle anderen Kinder und 
Jugendliche in Deutschland, das Recht auf Freizeitaktivitäten und Erholung. Die Ki nder- und 
Jugendhilfe hält mit ihren zahlreichen Angeboten und Leis tungen wichtige Instrumente vor, 
um junge Flüchtlinge mit Blick auf die Integration in die Gesellschaft zu unterstützen. Insb e-
sondere die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und die Jugendverbände als bedeutende a u-
ßerschulische und außerfamiliäre Sozialisatio nsinstanzen sind herausragende Orte zur Bi l-
dung von Identität, (sinnstiftender) Aktivitäten und für die Teilhabe an demokratischen Pr o-
zessen. Sie unterstützen junge Flüchtlinge dabei in den Kontakt mit anderen gleichaltrigen 
Jugendlichen zu kommen und darin, sich zu integrieren und zu engagieren. 
Mit Beginn des Jahres 2015 haben sich die Träger der offenen Kinder - und Jugendarbeit in 
Münster auf den Weg gemacht, die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus 
Flüchtlingsfamilien neu zu akzentuieren. Auf der Grundlage einer kleinräumigen, sozialraum-
orientierten Perspektive haben die Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder - und Ju-
gendarbeit, die sich räumlich in der Nähe der Flüchtlingseinrichtungen befinden,  eine aktive 
Rolle im Rahmen der Migr ationshilfen erhalten, in dem sie Angebote im Stadtteil der Flüch t-
lingseinrichtungen anbieten.  
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien den Zugang zur offenen und 
mobilen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen bzw. den Übergang von d er Flüchtlings-
einrichtung in die Kinder - und Jugendeinrichtung und das soziale Umfeld aktiv zu g estalten. 
Der Betreuungsstandard liegt bei 2 x 3 Angebotsstunden pro Einrichtung mit zwei Mitarbeite-
rinnen bzw. Mitarbeitern. 
Mit den deutlich ansteigenden Flüc htlingszahlen in 2015 wurden diese pädagogischen A n-
gebote weiter ausgebaut. Der Rat der Stadt Münster hat hierfür im November 2015 zusätzl i-
che Haushaltsmittel bereitgestellt. Ferner wurde beschlossen, dass im Zuge weiterer Erric h-
tungsbeschlüsse für Flüchtl ingseinrichtungen die Mittel für pädagogische Kinder - und J u-
gendangebote von vorneherein in das Gesamtfinanzkonzept eingebunden werden. Die A b-
teilung Jugendsozialarbeit im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordiniert in A b-
stimmung mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamtes diese Angebote.

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Neben dem Ausbau und der Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und 
Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen hat der Rat der Stadt Münster auch die Förderung 
der Integration von zugewander ten Kindern und Jugendlichen in die Sportvereine beschlo s-
sen und hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenarbeit des 
Sportvereins mit mind. einer Flüchtlingseinrichtung wird bei der Förderung vorausgesetzt. 
Zum April 2016 werden in  40 kommunalen Flüchtlingseinrichtungen von den vor Ort tät igen 
Kinder- und Jugendzentren entsprechende Angebote für die Kinder und Jugendlichen ang e-
boten. Für weitere 13 Flüchtlingseinrichtungen, die bis Oktober 2016 fertiggestellt werden 
sollen, werden m it den freien Trägern entsprechende Angebote für die jungen Flüchtlinge 
konzipiert.  
Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass es sehr gut gelingen kann, Kindern und Jugendl i-
chen aus Flüchtlingsfamilien durch eine aktive Ansprache den Zugang zu und die Teilha be 
an Angeboten im Stadtteil besser zu ermöglichen. Bei einer räumlichen Nähe zwischen 
Flüchtlings- und Jugendeinrichtung ist es auch für neu ankommende Kinder und Jugendliche 
mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte schnell möglich, weitere Angebote in den 
Kinder- und Jugendzentren wahrzunehmen. Dies gilt besonders für Kinder im Alter von 6 bis 
12 Jahren. Bei Flüchtlingseinrichtungen und Kinder - und Jugendeinrichtungen, die weiter 
voneinander entfernt sind, findet das Angebot entweder vor Ort in den R äumlichkeiten der 
Flüchtlingseinrichtung statt oder die Kinder und Jugendlichen werden von den pädagog i-
schen Fachkräften abgeholt und zur Kinder- und Jugendeinrichtung gelotst.  
Viele der Kinder und Jugendlichen äußern, dass sie den Besuch der Kinder - und Jugendein-
richtungen bevorzugen, da es hier vielseitigere Spielmöglichkeiten gibt und sie der b eengten 
Wohnsituation in der Flüchtlingsunterkunft entgehen können. 
Ein wichtiger Angebotsbaustein in dem Gesamtkonzept ist der Aufbau einer vertrauensvollen 
Elternarbeit, um den Eltern zu vermitteln, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Den Eltern 
werden die Angebote für die Kinder und Jugendlichen transparent gemacht und offene Fr a-
gen geklärt. Darüber hinaus ist es für Eltern wichtig, Fortschritte und Entwicklun gen ihrer 
Kinder zu besprechen. 
Durch die Vernetzung im Stadtteil mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge vor Ort, Schulen, 
Kitas, Sportvereinen, Kirchengemeinden und Ehrenamtlichen können die Angebote für 
Flüchtlingsfamilien untereinander gut abgestimmt und ergänzt werden. 
 
 
 Finanzielle Förderung von Bildung und Teilhabe: 
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kinder und Jugendliche, die auf Sozia l-
leistungen angewiesen sind, gefördert und unterstützt werden. Das Bildungs - und Teilhabe-
paket umfasst Leistungen zur Schülerbeförderung, zum Schulbedarf, zur Mittagsverpflegung, 
zu Schulausflügen, zur Lernförderung sowie zur Förderung der kulturellen und sozialen Tei l-
habe. Eine besondere Bedeutung bei der Vermittlung von Leistungen kommt der Schulsoz i-
alarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket zu.  
 
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder und Jugendliche mit Lei s-
tungsanspruch nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Als freiwillige 
Leistung erhalten in Münster auch die Kind er und Jugendlichen mit Leistungsa nspruch nach 
dem AsylbLG die Leistungen für Bildung und Teilhabe.  
 
Über die bisherige Lernförderung hinaus eröffnet der Erlass des Ministeriums für Arbeit, I n-
tegration und Soziales des Landes NRW vom 15.03.2016 die Möglichkeit einer ergänzenden 
Förderung in Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte. Ausdrück-
lich umfasst der Erlass auch die Möglichkeit der Finanzierung von Angeboten in der Ferie n-
zeit. Allerdings betrifft der Erlass nur die bundesfinanz ierten BuT -Leistungen (SGB II und 
BKGG). Die Verwaltung hat jedoch entschieden, die Vorgaben des Erlasses auch auf Kinder 
und Jugendliche aus den Rechtskreisen SGB XII und AsylbLG anzuwenden und ihnen die 
Teilnahme an Deutschförderangeboten aus BuT-Mitteln zu ermöglichen.

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Das Amt für Schule und Weiterbildung, das Jobcenter und das Sozialamt arbeiten zurzeit an 
der Umsetzung der zusätzlichen Sprachfördermöglichkeiten aus BuT-Mitteln.  
 
Auf Antrag von Fachkräften der sozialen Arbeit, die das Kind oder den Jugendlichen bzw. die 
Jugendlichen betreuen, kann die Teilnahme an Sport -, Musik- oder Kulturangeboten außer-
halb der Schule darüber hinaus in Einzelfällen aus Mitteln des Förderprogramms der Stiftung 
Mitmachkinder finanziell unterstützt werden. 
 
 
c. Handlungsfeld Unterbringung und Versorgung 
  
Aufgrund der dramatisch steigenden Zuzugszahlen mussten 2015 in hohem Tempo zusätzl i-
che Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. Rund 2.400 neue Plätze wurden insb e-
sondere durch die Herrichtung und Umnutzung bestehe nder Gebäude geschaffen. Im ersten 
Quartal 2016 konnten weitere knapp 1.000 neue Unterbringungsplätze an elf Standorten in 
Betrieb genommen werden. Weitere rund 2.200 Plätze, die überwiegend in Einrichtungen in 
Modulbauweise realisiert werden sollen, sind für 2016 geplant. 
Zum 31.03.2016 lebten im gesamten Stadtgebiet insgesamt 1.735 Kinder und Jugendliche un-
ter 18 Jahren in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften. 
Im Zusammenhang mit den Grundsätzen der UN -Kinderrechtskonvention werden im Fol gen-
den insbesondere die Aspekte der räumlichen und personellen Standards, der Qualifikation 
des Personals, dem Vorhalten kindgerechter Angebote und den Vereinbarungen über die S i-
cherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in den kommunalen Flüchtling s-
unterkünften herausgestellt. 
 
Personelle Standards/Qualifikationen: 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 10.12.2014 „Maßnahmen aufgrund weiter 
ansteigender Flüchtlingszahlen...“ wurde der Personalstandard für die zu betreuenden Flüch t-
linge auf jeweils 0,5 Stellenanteile für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. 
Mit der steigenden Zahl der Zuweisungen und der Eröffnung neuer Einrichtungen ist auch das 
Team der Sozialen Dienste für Flüchtlinge stetig gewachsen. Neben den inzwischen 28 qual i-
fizierten Dipl.-Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern (25 Vollzeitstellen) in der Fac hstelle des 
Sozialamtes, sind weitere 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (19,5 Vollzeitstellen Soziala r-
beit) der freien Träger - des CVJM, DRK Landesverband, Caritas, Al exianer, Arbeiter -
Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, DRK Kreisverband und Johanniter - betreuend 
tätig (Stand April 2016). Mit Blick auf Arbeitsfähigkeit, Teamstrukturen, Einarbeitung sowie 
Stadtteil- und Quartiersorientierung sind seit dem 1. April 2016 innerhalb der Fachstelle Sozia-
le Dienste für Flüchtlinge zwei regional ausgerichtete Teams für die Bezirke Innenstadt und 
die Stadtbezirke „Außen“ mit West, Nord, Ost, Süd-Ost und Hiltrup verantwortlich. 
 
Räumliche Standards: 
Jede Flüchtlingseinrichtung in Münster mit einer Unterbringungskapazität von mindestens 50 
Personen verfügt über einen Gemeinschaftsraum, der multifunktional auch für spiel - und frei-
zeitpädagogische Angebote genutzt werden kann. In Familienunterkünften wird darüber hi n-
aus ein zusätzlicher Raum für Kinderbetreuung und/oder pädagogische Angebote für Jugen d-
liche vorgehalten. Familien werden stets in separaten Zimmern untergebracht. Es wird darauf 
geachtet, dass ausreichend Spiel - und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder vorhanden  
sind. Zum Standard gehört ein Spielplatz bzw. das Aufstellen von Sandkasten, Schaukel, 
Reck etc. 
Für die Nachmittagsbetreuung der Kinder ab 6 Jahren initiiert und koordiniert das Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien die pädagogischen Angebote der offe nen Kinder- und Jugend-
arbeit in den Flüchtlingseinrichtungen. Diese finden mehrmals wöchentlich in geeigneten G e-
meinschaftsräumen der Wohnheime statt oder die Kinder werden in benachbarte Kinder - und 
Jugendeinrichtungen begleitet. Ergänzend gibt es in viel en Flüchtlingswohnheimen darüber 
hinaus Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, die durch Ehrenamtliche organisiert we r-
den.

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Informations- und Beratungsangebote: 
Nach der Verteilung auf die kommunalen Unterkünfte ist die neue Lebenssituation der Flüch t-
linge zunächst von fremden kulturellen Einflüssen, ungewohnten Eindrücken, Lebensgewoh n-
heiten und unbekannten Abläufen in der Ankunftsgesellschaft geprägt und bedarf einer b e-
sonderen professionellen Begleitung und Unterstützung. Diese intensive Betreuung wird in 
den Flüchtlingsunterkünften durch Fachkräfte der Sozialarbeit der Sozialen Dienste für Flüch t-
linge mit regelmäßigen Sprechstunden und Anwesenheit vor Ort gewäh rleistet. Zentrale Ziele 
dieser Orientierungsphase sind es, die Bewohner/innen bei der Or ganisation und Gestaltung 
des Alltags zu unterstützen, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln 
und die Integration ins Gemeinwesen zu fördern. Ausgangspunkt dafür sind die im Asses s-
mentverfahren in der Kommunalen Erstaufnahme gewonnenen Informationen.  
Bereits in den ersten zwei Wochen nach ihrer Ankunft werden Flüchtlingskinder in der Ko m-
munalen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Oxfordkaserne in Kindertagesb etreuung 
für drei- bis fünfjährige Kinder in der angrenzenden DRK -Kindertagesstätte sowie in die Mu t-
ter-Kind Gruppe für u3 Kinder vermittelt. Das Amt für Schule und Weiterbildung hält mit dem 
Angebote „MitSprache“ Deutsch-Intensivkurse für Kinder und Jugendliche bereit. Darüber hin-
aus erfolgt die Bildungsberatung zur Unterstü tzung bei der Schulwahl und Schullaufbahn mit 
den wesentlichen Informationen zur Schulpflicht und zum Schulsystem. 
In den Flüchtlingseinrichtungen erfolgt eine Vermittlung in die Regelversorgung. Dazu gehört 
neben der schnellstmöglichen Unterbringung in Ki ndertagesbetreuung und Schule  auch die 
medizinische Versorgung. Um einer sozialen Isolation der geflüchteten Menschen entgege n-
zuwirken, bedarf es gerade in der Orientierungsphase niedrigschwelliger alltagsstrukturiere n-
der Angebote in und außerhalb der Flüc htlingseinrichtung. Die pädagogischen Fachkräfte der 
Fachstelle Soziale Dienste für Flüchtlinge initiieren und koordinieren diese Freizeitangebote, 
schlagen sinnvolle Betätigungsmöglichkeiten vor, vermitteln die Teilnahme an Angeboten in 
Sport, Freizeit od er Kultur und unterstützen die Flüchtlinge so aktiv bei der Orientierung und 
Eingewöhnung im Stadtteil. 
Eine gelungene Integration der Flüchtlingsunterkunft in das nachbarschaftliche Umfeld ist ein 
essentieller Bestandteil der Quartiersarbeit durch die Sozialen Dienste für Flüchtlinge.  
Mit der Eröffnung einer neuen Flüchtlingsunterkunft koordinieren die Sozialen Dienste für 
Flüchtlinge vor Ort die Einbindung von Nachbarschaft, Kirchengemeinden, örtlichen Initiativen, 
Einrichtungen, Vereinen und Verbänden i n die Betreuungsarbeit. Dazu gehören auch die G e-
winnung und der Einsatz von Ehrenamtlichen. Darüber hinaus sind die Sozialen Dienste für 
Flüchtlinge Teil des Stadtteil - und Quartiernetzwerkes und arbeiten mit allen Ämtern, Einric h-
tungen und Institutionen des Stadtteils zusammen. 
 
Sicherung des Kindeswohl/Kinderschutzes: 
Ausschließlich qualifizierte pädagogische Fachkräfte der Sozialen Dienste für Flüchtlinge und 
der freien Träger betreuen die Familien in den Flüchtlingseinrichtungen. Dabei kommen die 
Fachkräfte dem Schutzauftrag der Stadt Münster insofern nach, dass sie frühzeitig eine Mittei-
lung der Gefährdungseinschätzung gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII an den Kommunalen Sozia l-
dienst (KSD), abgeben. Darüber hinaus besteht im Rahmen der Netzwerkarbeit ein enger 
Austausch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KSD.  
 
Die Sozialen Dienste für Flüchtlinge gewährleisten: 
• das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen, wenn 
gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden, 
• bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos unverzüglich eine „insoweit erfahrene 
Fachkraft“ (§ 8 a Absatz 4 Satz 1 SGB VIII) hinzuzuziehen, 
• die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder Jugendlichen dabei einzubezi e-
hen soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in 
Frage gestellt wird, 
• bei den Personensorgeberechtigten oder dem Erziehungsberechtigten auf die Ina n-
spruchnahme von Hilfen hinzuwirken.

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In Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien werden die Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für Flüchtlinge und der Träger kontinuierlich durch 
den KSD zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung infor miert und 
geschult.  
 
 
d. Handlungsfeld Gesundheit 
  
In der UN-Kinderrechtskonvention ist im Artikel 24 das Recht des Kindes auf ein erreichbares  
Höchstmaß an Gesundheit sowie die Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von 
Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit festgelegt.  
Eine gute gesundheitliche Versorgung/Vorsorge bildet einen wichtigen Baustein für ein gesun-
des Aufwachsen und eine gelingende Integration von jungen Flüchtlingen. Da durc hschnittlich 
43 Prozent der jungen Flüchtlinge in Münster jünger als 18 Jahre alt sind, gilt es, sie frühzeitig 
zu erreichen und in das gesundheitliche Regelversorgungssystem einzubinden. Dies stellt e i-
nen Arbeitsschwerpunkt der Abteilung Kinder - und Jugendgesundheit des Amtes für Gesun d-
heit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten dar. 
Die zugewanderten Kinder und Jugendlichen kommen aus Ländern mit völlig anderen G e-
sundheitssystemen, die oft durch Kriege komplett zusammengebrochen sind. Vorsorgen für 
Schwangere und Kinder, hier in Deutschland selbstverständlich, sind oft unbekannt. Der Im pf-
schutz ist vielfach nicht vorhanden oder aber nicht dokumentiert. 
Bei Aufnahme in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung Oxfordkaserne erfolgt über die dort 
tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine erste Gesundheitsabfrage mit Hilfe des 
vom G esundheitsamt entwickelten Fragebogens. So werden die wichtigsten Informationen 
zum Thema Gesundheit systematisch erfasst und können im weiteren Verlauf z.B. behandeln-
den Ärzten zur Verfügung gestellt werden. 
Zeitnah nach der Aufnahme bietet das Amt für Ge sundheit, Veterinär- und Lebensmittelange-
legenheiten zudem eine Impfsprechstunde an. Hier wird geprüft, welche Impfungen bereits 
vorliegen und der Impfschutz wird für die wichtigsten relevanten Infektionserkrankungen (M a-
sern, Mumps, Röteln, Varizellen) ergänzt. 
Alle Kinder und Jugendlichen werden danach durch die Sozialarbeiter zeitnah bei niederg e-
lassenen Kinder- und Jugendärzten gemeldet bzw. vermittelt. Dort wird dann auch der sonst i-
ge Impfschutz komplettiert.  
Im Sinne der frühen Hilfen und einer präven tiven Gesundheitsvorsorge wird zudem für 
Schwangere in der Oxfordkaserne eine Hebammensprechstunde angeboten. Auch die Ki n-
derkrankenschwester ist regelmäßig vor Ort, um Mütter in wichtigen Gesundheits - und Ent-
wicklungsfragen ihres Kindes zu beraten und ins  Regelsystem einzubinden. Hier sind es vor 
allem chronisch kranke, behinderte Kinder, die viel Aufmerksamkeit und Zeit beanspruchen. 
Neben der Unterstützung zur Versorgung und Hilfe bei der Inanspruchnahme der  Regelver-
sorgung gehört es auch zur Aufgabe der  aufsuchenden Hilfen weitere notwendige Hilfen a n-
zubahnen, wie z.B. Unterstützung durch den Kommunalen Sozialdienst oder den freien Tr ä-
gern der Jugendhilfe. 
In NRW werden Kinder, die Vorsorgeuntersuchungen versäumt haben, über den Kinderarzt an 
eine zentrale Stelle in Düsseldorf und von dort an die zuständigen Jugendämter geme ldet. In 
Münster übernimmt die Abteilung Kinder - und Jugendgesundheit die Aufgabe betroffene 
Flüchtlingsfamilien aufzusuchen, sie über die Wichtigkeit der Vorsorgen für ihr Kind zu infor-
mieren, ihnen bei der Terminvereinbarung zu helfen und die Einhaltung der Termine nachz u-
halten. 
Alle Kinder, die neu in Deutschland in einer Schule aufgenommen werden, erhalten durch den 
öffentlichen Gesundheitsdienst eine sogenannte Seiteneinsteigerunte rsuchung. Diese Pflich t-
untersuchung erfolgt in enger Kooperation mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den 
aufnehmenden Schulen. Hier ist Gelegenheit, die gesundheitliche Situation des Kindes im 
Hinblick auf Schule zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige weitere Schritte einzuleiten.

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Sprache, Sprachverständnis und Dolmetschen sind das Thema in allen Arbeitsbereichen. Vi e-
les geht ohne Dolmetscher, wenn die Kompetenzen in der Familie, Übersetzungshilfen wie 
Apps oder mehrsprachige Informationsmater ialien genutzt werden. Das Amt für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat mit dem Gesundheitswegweiser in sieben  
Sprachen und dem oben genannten Gesundheitsfragebogen dazu einen eigenen Beitrag g e-
leistet. Gerade Mütter sollten dazu angehalten werden, alle Möglichkeiten an Sprachkursen in-
tensiv zu nutzen. 
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist in Münster angelaufen und die er sten 
Familien sind bereits versorgt. Auch mit der Gesundheitskarte erfolgt die Versorgung  in den 
ersten 15 Monaten auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG). Die p ä-
dagogischen Fachkräfte berichten, dass es mit Karte einfacher sei, Arzttermine zu vereinb a-
ren. Ob und inwieweit sich die Versorgungssituation für die Flüchtlinge dadurch v erändert, 
bleibt abzuwarten. 
 
 
e. Handlungsfeld ausländerrechtliches Verfahren: 
 
Über die Anerkennung als Asylberechtigter, als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention o-
der als subsidiär Schutzbedürftiger im Sinne des EU -Rechts sowie über den Schutz vor Ab-
schiebung wegen eines zielstaatsbezogenen rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisses en t-
scheiden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die gegen des sen Ent-
scheidungen angerufenen Gerichte. Das gilt nicht nur für erwachsene Schutzsuchend e, son-
dern auch für begleitet oder unbegleitet eingereiste Kinder und Jugendliche.  
Die städtische Ausländerbehörde ist nicht befugt, Kindern und Jugendlichen, denen das BAMF 
und ggf. die Verwaltungsgerichte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren begehrten  Aufent-
halt oder Abschiebungsschutz versagt haben, unter Berufung auf die UN -
Kinderrechtskonvention diesen Schutz zu gewähren, indem es ihnen den Aufenthalt doch e r-
laubt oder den weiteren Verbleib duldet. Duldungen kommen für abgelehnte und vollziehbar 
ausreisepflichtige Asylbewerber nur so lange in Betracht, wie noch zielstaatsunabhängige A b-
schiebungshindernisse (z.B. Passlosigkeit oder krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit) best e-
hen. Ein Aufenthaltsrecht trotz Versagung der Schutzrechte kommt allenfalls aus  humanitären 
Gründen in Betracht, wenn auf unabsehbare Zeit unverschuldete Abschie bungshindernisse 
bestehen.   
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist nach der formellen Rücknahme von Vorbehalten der 
Bundesregierung seit dem 15.7.2010 in Deutschland unmitt elbar geltendes Recht. Aus ihr e r-
geben sich für den Staat und seine Untergliederungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt 
von Flüchtlingen folgende Pflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen (nach der KRK zw i-
schen 0 und 18 Jahren) – ungeachtet der nationa len Herkunft (Präambel, dritter Erwägung s-
grund): 
Bei allen staatlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist deren Wohl als vorrangiger G e-
sichtspunkt zu berücksichtigen (Artikel 3 Abs. 1 KRK) – also auch bei Entscheidungen über 
Aufenthalt und dessen Beendigung. 
- Der Staat hat allen Kindern, die sich in seinem Gebiet aufhalten – unter Berücksichtigung 
der Rechte und Pflichten der Eltern – Schutz zu gewähren und für ihr Wohlergehen zu so r-
gen  (Art. 3 Abs. 2 KRK). 
- Trennung der Kinder von den Eltern ist gegen der en Willen nur erlaubt, wenn dies nach e i-
ner gerichtlich nachprüfbaren staatlichen Entscheidung für das Kindeswohl (z.B. wegen 
Misshandlung oder Vernachlässigung) erforderlich ist. Ist die Trennung der Kinder von den 
Eltern Folge einer Landesverweisung oder  Abschiebung, müssen die Staaten auf Antrag 
der Eltern den Kindern Auskunft über den Verbleib geben, soweit das nicht abträglich für 
das Kindeswohl ist (Art. 9 KRK) 
- Staaten müssen Anträge auf Ein - oder Ausreise zur Familienzusammenführung wohlwo l-
lend, human und beschleunigt bearbeiten. Kinder, deren Eltern sich in verschiedenen Staa-
ten aufhalten, haben das Recht auf regelmäßige und unmittelbare Kontakte zu beiden E l-

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V/0371/2016 
ternteilen. Dazu haben die Staaten das dafür erforderliche Recht der Eltern und ihrer Kinder 
zur Ein- und Ausreise in ihr eigenes bzw. aus ihrem eigenen Land zu achten (Art. 10 KRK).  
- Die Staaten haben Kindern, die schon fähig sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, das 
Recht einzuräumen, diese Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten fr ei zu ä u-
ßern, und angemessen und dem Altern und der Reife entsprechend zu berücksichtigen 
(Art. 12 Abs. 1 KRK) 
- Die Staaten erkennen an und stellen nach Kräften sicher, dass beide Elternteile gemei n-
sam für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder verantwo rtlich sind (Art. 18 Abs. 1 
KRK) 
-   Kinder, die von der eigenen Familie getrennt leben oder deren Verbleib dort in ihrem ei   
genen Interesse nicht gestattet werden kann, sind vom Staat besonders zu schützen und 
zu unterstützen (Art. 20 KRK) 
- Kindern, die ei nen Flüchtlingsstatus begehren, haben die Staaten angemessenen Schutz 
und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu gewähren, welche im Völke r-
recht verankert sind. Dazu gehören insbesondere die Familienzusammenführung sowie der 
Schutz der Kinder, solange eine solche nicht möglich ist (Art. 22 KRK).  
 
Diese Rechte räumen Aufnahme begehrenden Menschen unter 18 Jahren nicht den Anspruch 
ein, über ihren Verbleib in der Bundesrepublik frei zu entscheiden. In Übereinstimmung mit 
dem deutschen Recht (Ar tikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) geht die Konvention davon aus, 
dass Kinder zu ihren Eltern gehören und von diesen versorgt und erzogen werden. Auch die 
Eltern haben nicht das Recht, ihre Kinder in einem Staat zu hinterlassen, von dem sie meinen, 
dass sie dort bessere Lebens - und Entwicklungsmöglichkeiten haben. Dem entsprechend hat 
der Staat auch nicht die Pflicht, diese Kinder in Obhut zu nehmen, solange die Eltern in der 
Lage sind, sie zu pflegen und zu erziehen. Was die staatliche Pflicht aus Art. 3 KRK betrifft, so 
prüft das Bundesamt im Rahmen der Asylverfahren, ob es mit Blick auf den Herkunftsstaat 
wegen Kindeswohlgefährdung geboten ist, einen Flüchtlingsstatus zuzuerkennen oder zumi n-
dest von einer Abschiebung dorthin abzusehen. Aus dem Völkerrecht lässt sich kein besonde-
rer Anspruch der Kinder auf Verbleib in einem Land ableiten, dessen Lebensstandard höher 
und dessen soziale Infrastruktur besser als im Herkunftsland ihrer Eltern ist. Es ist im Gege n-
teil Sache des Herkunftsstaats, die Mi ndestanforderungen der Konvention für das Kindeswohl 
einzuhalten. 
 
Soweit die Forderung im Raum steht, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster solle bei allen Kinder und Jugendliche belastenden Entscheidungen der Auslände r-
behörde beteiligt werden, um deren Wohl Geltung zu verschaffen (Runder Tisch, Positionsp a-
pier vom 07.09.2015, Ziffer 3; Folie 43, Vortrag GGUA vom 24.09.15), gibt es dafür aus Sicht 
der Verwaltung keine Notwendigkeit.  
Das Jugendamt hat eine Garantenstellung für den Kinderschut z von allen Kindern und J u-
gendlichen. Sofern Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei der Ausländerbehörde 
bekannt werden sollten, wird der öffentliche Jugendhilfeträger umgehend informiert und tätig. 
 
Fazit und Handlungsanforderungen:  
Aus der Kind errechtskonvention ergeben sich keine Aufenthalts - oder Duldungstatbestände 
jenseits des einschlägigen Völker -, Europa - und Bundesrechts für Schutz suchende Kinder 
oder ihre Eltern. Dessen ungeachtet nimmt die Ausländerbehörde die besonderen Bedürfnisse 
der Kinder und ihrer Eltern in den Blick, wenn es darum geht, das Aufenthaltsrecht auf diesen 
Personenkreis anzuwenden. 
Das BAMF hat unlängst einen so genannten „Werkzeugkoffer“ für den Umbau der früher rein 
ordnungsrechtlich orientierten Ausländerbehörden i n Willkommensbehörden erstellt. Im Amt 
für Ausländer- und Rechtsangelegenheiten ist hierfür eine befristete Stelle für eine Beschäftig-
te des gehobenen Dienstes eingerichtet w orden, die sich auf diesen Umbau konzentrieren 
wird. Dabei wird insbesondere der Blick auf die Ausländerbehörde aus dem Winkel der von ih-
ren Entscheidungen Betroffenen helfen, die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern noch g e-
nauer wahrzunehmen.

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 III. Ausblick 
Durch die enormen Zuwanderungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familie n sind alle 
gesellschaftlichen Akteure deutlich stärker als in der Vergangenheit gefordert, sich mit den 
damit verbundenen Anforderungen, den zu bewältigenden sozialen, kulturellen und in tegrati-
onspolitischen Herausforderungen auseinanderzusetzen.  
Zugewanderte Kinder sind in erster Linie Kinder, die unter schwierigen Bedingungen aufwach-
sen und ein Recht darauf haben, dass ihre Bedürfnisse, Interessen und ihr Wohlbefin den um-
fassend berücksichtigt und in den Mittelpunkt gestellt werden. Sie bedürfen einer be sonderen 
Aufmerksamkeit und Unterstützung, denn sie befinden sich in besonderen L ebensumständen 
und müssen sich häufig mit einem unsicheren rechtlichen Status, Sprachschwierigkeiten, einer 
fremden Kultur, eingeschränkten materiellen Gütern etc. auseina ndersetzen. Aber sie bringen 
neben den individuellen Belastungen auch erhebliche Potentiale mit und suchen Entwic k-
lungschancen und positive Lebensperspektiven. 
Etwa 43 Prozent der nach Münster zugewanderten Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche 
unter 18 Jahren. Um ihr Wohlbefinden, ihre Integrations- und Teilhabechancen zu fördern und 
weiter zu entwickeln, hat die Stadt Münster mit dem Ausbau von Infrastruktureinrichtungen, 
neuen Strategien und Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung, 
Soziales, Gesundheit und Jugendhilfe zeitnah und umfassend auf die besonderen Anford e-
rungen reagiert und notwendige Voraussetzungen geschaffen. 
Insgesamt zeigen die zuvor aufgezeigten Handlungsfelder und Konzepte auf, dass Münster 
auf breiter Basis gut aufge stellt ist, um den Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien 
in Münster möglichst gute und gesunde Bedingungen des Aufwachsens von Anfang an zu e r-
möglichen und ihre Bildungs -, Integrations - und Teilhabechancen in allen Lebensbereichen 
mitzudenken und zu unterstützen. 
Eine wesentliche Grundlage dafür, dass Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht auf verläs s-
liche Strukturen und Rahmenbedingungen in  Münster aufbauen können, liegt  dabei auch in 
der guten Vernetzung und Kooperation zwischen den Ressorts Schule, Soziales, Gesundheit 
und Jugendhilfe begründet, die sowohl den Austausch von Daten als auch eine frühzeitige und 
aufeinander abgestimmte Maßnahmenplanung beinhalten. 
 
Fazit und Handlungsanforderungen: 
Die UN-Kinderrechtskonvention fordert alle Akte ure auf, ihre Angebote und Verfahren darauf 
hin zu überprüfen bzw. Kriterien dafür zu entwickeln, die gewährleisten, dass das Ki ndeswohl 
vorrangig berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche aus 
Flüchtlingsfamilien.  
Die im Folgenden abgebildeten Eckpunkte stellen ein Handlungsgerüst für die weitere Ausg e-
staltung einer am Wohl des Kindes orientierten Kinder - und Jugendhilfepolitik dar, bilden aber 
keinen vollständigen Katalog der einzelnen Handlungsfelder ab, sondern müssen f ortlaufend 
angereichert und weiterentwickelt werden. 
 
Handlungsfeld unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: 
Der Ausbau um weitere Plätze wird vorangetrieben. Um den Anforderungen, die sich aus der 
Aufnahmequote für die Stadt Münster ergeben, entsprechen zu  können, sind aktuell 28 weite-
re Plätze für Anschlussmaßnahmen bei stationären Jugendhilfeträgern in Münster und 11 
Plätze in Pflegefamilien geplant. Das Engagement der Träger der Hilfen zur Erziehung ist d a-
bei in Münster ausgesprochen hoch. 
Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge liegen die Herausforderungen häufig auch im 
Erlernen der deutschen Sprache. Für diese Zielgruppe sollen deshalb sogenannte Einstieg s-
sprachkurse entwickelt werden, die den Zeitraum überbrücken bis sie in die Schule kommen.  
Der Caritasverband für die Stadt Münster entwickelt mit dem Jugendausbildungszentrum 
(JAZ) in Kooperation mit dem Kommunalen Sozialdienst derzeit ein Konzept für ein auf die 
unbegleiteten Minderjährigen abgestimmten Einstiegssprachkurs.

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Die Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung, das Jobcenter und das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien entwickeln aktuell eine „Starterkarte“ für unbegleitete mi n-
derjährige Flüchtlinge, die der individuellen Erst- und Orientierungsberatung zum Schulsystem 
und zur Schulwahl dienen. 
 
Bildung, Erziehung und Betreuung: 
In allen kinder- und jugendhilferechtlichen Planungen werden die Flüchtlingskinder und jungen 
Flüchtlinge berücksichtigt. Zu nennen sind z.B. vor allem die kommunalen Ausbauplanungen 
im Bereich der Kindertagesbetreuung, die Fortschreibung des kommunalen Kinder - und J u-
gendförderplans, die Weiterentwicklungen im Bereich der Inobhutnahmeeinrichtungen bzw. 
Anschlusshilfen aber auch die inhaltlichen und konzeptionellen Fortschreibungen in den jewei-
ligen Handlungsfeldern. Ziel aller Bemühungen ist es, integrative (Regelinfrastruktur-) Angebo-
te für alle Kinder und Jugendlichen in Münster zu schaffen.  
 Frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen 
Vor dem Hintergrund der kleinräumigen Bevölkerungsp rognose sowie den Ausbaunotwendig-
keiten für eine mindestens 50%-ige Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder  müssen bis 
2020 weitere 2.000 Plätze für Kinder aller Altersgruppen (u3 und ü3) geschaffen werden. Für 
die Betreuung der bereits aufgenommene n Flüchtlinge sowie unter Berücksichtigung der 
Prognosen bis 2020 werden weitere 2.000 Kitaplätze zusätzlich notwendig sein. 
Die besonderen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingskindern bedürfen neben 
der Ausbauplanung weiterer Kindertagesei nrichtungen einer vertieften inhaltlichen Auseina n-
dersetzung. Die AG Frühe Bildung wird das Thema in den Qualitätsentwicklungsprozess ei n-
beziehen, die spezifischen Herausforderungen identifizieren und mögliche Lösungsansätze 
aufzeigen. 
Der Erwerb von Sprac he ist grundlegende Voraussetzung für die Integration in die Gesel l-
schaft und für gelingende Bildungsbiographien. Kindertageseinrichtungen leisten hierbei als 
Ort frühkindlicher Bildung und Förderung einen entscheidenden Beitrag. Dem gestiegenen 
Bedarf zur Sprachförderung von Kindern mit Fluchterfahrung in den Kitas ist mit dem Au sbau 
des Bundesprogramms “Sprach -Kitas“ bzw. mit ergänzenden Maßnahmen Rechnung zu tr a-
gen. 
 Offener Ganztag 
Die Aufnahmekapazitäten und die Leistungsfähigkeit vieler Grundschulen sind im Rahmen der 
offenen Ganztagsangebote inzwischen ausgeschöpft. Sowohl die Raum - als auch die Pers o-
nalsituation ist an vielen Schulen angespannt. Häufig können reguläre Stellen zei tweise nicht 
besetzt werden. Die größte Herausforderung stellt allerdings  die Essenssituation dar. Die 
Speiseräume und Küchen sind i.d.R. nicht für die Versorgung von so vielen Kindern in der o f-
fenen Ganztagsschule ausgelegt, so dass die Kinder z. T. im „Schichtb etrieb“ ihr Mittagessen 
einnehmen und pro Schule zwischen 20 bis 3 0 pädagogische Fachstunden im Küchenbereich 
zur Versorgung der Kinder eingesetzt werden müssen.  
 Pädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Flüchtlingseinrichtungen 
Nach Erfahrungen der Träger sind jugendliche Mädchen zum Teil stärker in  ihren Familien 
eingebunden und unterstützen die Mutter bei der Hausarbeit und der Beaufsichtigung der jü n-
geren Geschwister. Ein wichtiger Angebotsbaustein, der intensiviert werden soll, liegt hierbei 
in der zugehenden Elternarbeit begründet.  
 Schulische Bildung 
Aufgrund der hohen Anzahl der in jüngster Zeit zugewanderten Kinder und Jugendlichen h a-
ben derzeit mehrere Referenzschulen Internationale Förderklassen bzw. Vorbereitungskla s-
sen eingerichtet, um bei größeren Gruppen zunächst ein sprachliches Fundame nt zu legen 
bzw. um bestimmte Kinder und Jugendliche überhaupt erst zu alphabetisieren. Die Zielpe r-
spektive bleibt jedoch die schnellstmögliche, ggf. auch zunächst partielle Einglied erung in den 
Regelschulzweig.

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Für ältere Kinder und Jugendliche fehlen, we nn sie schulisch kaum oder gar nicht sozialisiert 
und ggf. traumatisiert sind, passende Angebote derzeit weitgehend. Das Amt für Sch ule und 
Weiterbildung arbeitet daher intensiv an der Schaffung neuer, passgenauer Angebote.  
Für junge Erwachsene, die über 18 Jahre alt sind und die sich aufgrund der erfüllten Schu l-
pflicht nicht mehr in das Schulsystem integrieren lassen, gibt es aufgrund ihrer fehlenden 
Sprachkompetenz im Deutschen oftmals kein qualifizierendes Angebot. Hier plant das Amt für 
Schule und Weit erbildung die Schaffung kostenloser, qualifizierender Sprachkurse, angefa n-
gen von Alphabetisierungskursen bis hin zu Kursen, die bis zur Sprachniveaustufe B2 führen. 
Auch wird über berufsbezogene Sprachkurse nachgedacht. Bereits bestehende und in Pl a-
nung b efindliche Angebote werden hierbei berücksichtigt, um auf kommunaler Ebene ein 
schlüssiges und aufeinander abgestimmtes Gesamtangebot herbeizuführen.  
Ein Arbeitsschwerpunkt besteht zunächst in der Analyse bestehender Schul - und Bildung s-
strukturen für zuge wanderte Kinder und Jugendliche, um Bedarfe und Angebote passgenau 
zusammenzuführen und bestehende Lücken im Bildungsangebot für alle geflüchteten Kinder 
und Jugendlichen zu erkennen bzw. zu schließen. 
 
Unterbringung und Versorgung:  
Seit der zweiten Febru arwoche 2016 ist in der Stadt Münster eine Zuweisungspause zu ve r-
zeichnen. Es erhalten nun verstärkt solche Kommunen Zuweisungen, die ihre Aufnahmequote 
deutlich nicht erfüllt haben. Hinzu kommt, dass seit der Schließung der sogenannten Balka n-
route Anfang März signifikant weniger Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen 
als noch zu Jahresbeginn.  
Eine Prognose zur weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann derzeit nicht getroffen 
werden. Diese ist von der Entwicklung in den Krisenregionen s owie den Ergebnissen der poli-
tischen Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene abhängig. Es ist grundsätzlich jedoch 
davon auszugehen, dass die Stadt Münster sich auf wieder steigende Zuweisungszahlen ei n-
stellen und weiterhin neue Unterbringungskapazitäten erschließen muss. Dies gilt insbesonde-
re vor dem Hintergrund, dass der überwiegende Teil der Unterbringungskapazitäten nur zei t-
lich befristet zur Verfügung steht. Mehr als 2.000 Plätze werden derzeit in Einrichtungen g e-
nutzt, die mietzinsfrei durch die  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder den Bau - 
und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bereitgestellt werden.  
Erklärtes Ziel ist es weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass sogenannte „Massenunterbringu n-
gen“ in Turnhallen oder ähnlichen Gebäuden in de r Stadt Münster vermieden werden, die U n-
terkünfte soweit wie möglich kind- und familiengerecht gestaltet sind, entsprechende Angebote 
für Kinder und Jugendliche vor Ort vorgehalten werden und in der Zusammenarbeit aller Betei-
ligten im Interesse eines jeden Kindes eine schnelle Beratung und Integration in Einrichtungs-
nahe Regelinfrastrukturangebote ermöglicht wird. 
 
Gesundheit: 
Zunehmend fallen bei Flüchtlingskindern in der Einrichtung oder aber auch in der Kita Entwick-
lungsverzögerungen bzw. Verhaltensauffä lligkeiten auf. Hier bietet die Beratungsstelle Frühe  
Hilfen des Amtes für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten eine Verha l-
tensbeobachtung, Entwicklungsdiagnostik, Beratung der Eltern und Vermittlung in andere 
Hilfssysteme an. Für Kinder im Vorschulalter wird bei Bedarf heilpädagogische Frühförderung 
angeboten. Unabhängig von der Frage, ob bereits ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshil-
feleistungen besteht, wird in Einzelfällen nach fachlichen Gesichtspunkten frühzeitig eine hei l-
pädagogische Frühförderung durch die Beratungsstelle Frühe Hilfen durchgeführt, damit einer 
Verschlechterung vorgebeugt  bzw. eine Verbesserung des Behinderungsbildes erzielt werden 
kann.  
Die Schulwahl bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen stellt eine  besondere Her-
ausforderung dar. Hier ist die Psychologin der Beratungsstelle Frühe Hilfen zunehmend g e-
fragt. Gerade bei Jugendlichen, die im Heimatland keinerlei institutionelle Anbindung an Sy s-
teme wie Kita oder Schule hatten, ist es ausgesprochen schwier ig, sprachunabhängige Te s-

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tungen durchzuführen. Hier sind weitere gemeinsame Absprachen mit der Schulpsychologie in 
Planung. 
Das Thema Traumatisierung ist im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen weiterhin 
aktuell. Als erster Schritt zur Hilfe muss die Schaffung einer sicheren, strukturierten Umg e-
bung gesehen werden. Die Einbindung in das Setting Kita oder Schule sind wesentlich. Zur 
Abklärung, ob weitere therapeutische Maßnahmen notwendig sind, ist mit Refugio in Münster 
eine passende Anlaufstelle gesch affen worden, die eng mit dem Gesundheitsamt k ooperiert. 
Gerade die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge benötigen hier besondere Hilfe. Um di e-
ser Herausforderung optimal zu begegnen, bietet der Sozialpsychiatrische Dienst des G e-
sundheitsamtes eine zusätzliche Sprechstunde am ersten Dienstag im Monat an. 
 
Ausländerrechtliches Verfahren: 
Die von der Ausländerbehörde angestrebten Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung sollen 
sukzessive umgesetzt werden. Die Ausländerbehörde versteht sich konzeptionell als  lernende 
Organisation. Für den fortlaufenden Prozess der interkulturellen Öffnung der Behörde bede u-
tet dies konkret, dass die wesentlichen Informations - und Serviceangebote für die Kundinnen 
und Kunden und die wesentlichen Geschäftsprozesse etwa zur Kunde nsteuerung fortlaufend 
evaluiert und ggf. optimiert werden.  
 
Qualifizierung von Fachkräften: 
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Stad t-
verwaltung sind sensibilisiert im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Kulturen und He r-
kunft, für andere stellt dies eine neue Herausforderung dar. Auch gilt es oft Sprachbarrieren zu 
überwinden. Ebenso kann die hohe Arbeitsbelastung neue Strategien im Umgang mit Stress 
und Belastungen erfordern. Das interne städtische Fortbi ldungsprogramm enthält bereits eine 
Reihe von Veranstaltungen zu Themen der interkulturellen Kompetenz, zu Kommunikation 
und Deeskalation, Sprachkursen und zum Umgang mit Belastungssituationen. Zusätzlich zu 
den vorhandenen Angeboten wird jetzt ein ergänze ndes Angebot mit Sprachangeboten, For t-
bildungen und Vorträgen aufgelegt, welches auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offen ist, 
die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren.  
Darüber hinaus benötigen Fachkräfte in Bildungsinstitutionen un d in der Kinder - und Jugend-
hilfe zusätzliche Qualifizierungsangebote und eine Unterstützung bei der Qualität sentwicklung 
ihrer pädagogischen Konzepte, um Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien individuell 
fördern zu können und auch deren Eltern einzubinden. 
 
Die Verwaltung wird den politischen Gremien über die wesentlichen Weiterentwicklungen in 
den Handlungsfeldern berichten. 
 
 
 
I.V.         I.V. 
 
 
gez.          gez.  
Thomas Paal        Cornelia Wilkens 
Stadtrat        Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
- Dokumentation Hearing „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge 
Flüchtlinge umsetzen“

Dokumentation Hearing Kinderrechte

51661 Zeichen

Dokumentation

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum: 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
Redaktion:  Birgit F. Herdes 
   Sven Werk  
Druck:   Stadt Münster 
 
Münster, Dezember 2015

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
Begrüßung Oberbürgermeister Markus Lewe .............................................................. ... 4 
Impressionen ......................................................................................... ......................... 6 
Ausgangssituation in Münster Stadtrat Thomas Paal .................................................... . 7 
Vortrag „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge“ ......... 12 
Vortrag: „Lebenswelten geflüchteter Kinder, Jugendlicher und Familien“ ..................... 38 
Statements der Fraktionen im Rat der Stadt Münster ...................................................  52 
- Statement der SPD-Fraktion - Ratsfrau Anne Schulze Wintzler ................................. 52 
- Statement der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL - Ratsfrau Jutta Möllers ........... 55 
- Statement der Fraktion DIE LINKE - Ratsfrau Fatma Kirgil ........................................ 59 
Statement der Verwaltung Stadtrat Thomas Paal ........................................................ . 60 
Anhang ............................................................................................... .......................... 61

4 
 
Begrüßung  
Oberbürgermeister Markus Lewe 
________  
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
sehr geehrter Herr Bellmund, sehr geehrter Herr Brökel, sehr geehrte Frau Schwarz,  
sehr geehrter Herr Hügel, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Vereinen, 
Kirchen, Institutionen und der Politik, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung 
aus den Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit, Rechts- und Ausländerangelegenheiten und  
Soziales, sehr geehrter Herr Stadtrat Thomas Paal - meine sehr geehrten Damen und Herren, 
 
…mit der steigenden Zahl an Konflikten und Krisen in der Welt ist in den letzten Jahren und 
 insbesondere in den vergangenen Monaten auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen  
signifikant angestiegen, die begleitet und unbegleitet, also ohne ihre Eltern oder Erziehungs-
berechtigten zu unseren europäischen Nachbarn und zu uns nach Deutschland kommen.  
Ihre Schicksale, ihre Motivation ihre Heimat zu verlassen, sind sehr unterschiedlich. Viele  
 fliehen vor Krieg, Gewalt und Hunger und machen sich allein auf einen monate- oder auch  
jahrelangen ungewissen Weg. Oftmals ist nicht klar, ob sich ein junger Mensch  
unbegleitet oder begleitet in Deutschland aufhält. Viele von ihnen sind auf sich allein gestellt  
und schutzlos ohne Eltern. Einige wurden unfreiwillig auf der Flucht von Eltern und Geschwistern 
getrennt. Deutschland ist nicht immer ihr Ziel, sie sind teilweise in Deutschland nur auf der  
Durchreise und wollen zur Tante nach Schweden oder zum Onkel nach Finnland weiterziehen.  
 
Nach den Städten Dortmund, Bochum und Bielefeld gehört auch Münster zu den häufig in  
Anspruch genommenen örtlichen Jugendämtern für die Zielgruppe der unbegleiteten minder-
jährigen Flüchtlinge. Doch es sind nicht nur die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge  
denen unser Augenmerk gilt. Denn auch die Kinder und Jugendlichen, die mit ihren Familien  
nach Deutschland geflüchtet sind, müssen sowohl die Fluchterfahrungen als auch traumatische  
Ereignisse in ihrem Herkunftsland verarbeiten. 
 
Neben den Rechts-, Finanzierungs- und Unterbringungsfragen ist eine Frage sehr zentral:  
Wer sind diese Kinder und Jugendlichen, was haben sie erlebt, welche Unterstützungs- und  
Integrationsangebote benötigen sie und wie können wir sie nach besten Kräften unterstützen  
und in unsere Gesellschaft integrieren?  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, es gilt jedes einzelne Schicksal individuell in den Blick zu  
nehmen und den Kindern und Jugendlichen unverzüglich Zugang zu Bildung in Kitas und  
Schulen zu gewähren sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe, etwa in Sportvereinen, Kultur-  
und Freizeiteinrichtungen zu ermöglichen.  
Sie bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung, denn sie befinden sich  
in besonderen Lebensumständen und müssen sich häufig mit einem unsicheren rechtlichen  
Status, Sprachschwierigkeiten, einer fremden Kultur, eingeschränkten materiellen Gütern etc. 
auseinandersetzen. Aber sie bringen neben den individuellen Belastungen auch erhebliche  
Potentiale mit und suchen Entwicklungschancen und positive Lebensperspektiven.

5 
 
 
 
 
 
Die Rechte der Kinder und Jugendlichen dabei nicht aus den Blick zu verlieren und jedes Kind  
mit seinem individuellen Schicksal in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen zu stellen, muss  
dabei handlungsleitendes Prinzip sein.  
 
Insgesamt ist Münster auf breiter Basis gut aufgestellt, um neu zugewanderten Kindern und  
Jugendlichen in Münster von Anfang an gute Teilhabe- und Integrationschancen zu bieten.  
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle die wirklich ausgezeichnete Willkommenskultur in  
unserer Stadt und das Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen.  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen in unseren gemeinsamen Anstrengungen, den  
geflüchteten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in unserer Stadt bestmögliche Unter-
stützungs- und Integrationsangebote von Anfang an zu unterbreiten, nicht nachlassen.  
Das ist unser gesellschaftlicher und moralischer Auftrag.  
Die damit verbundenen Herausforderungen können nur gemeinsam mit dem Engagement  
aller Beteiligten gemeistert werden.  Wir haben gemeinsam Sorge dafür zu tragen, dass  
zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Entwicklungschancen und Potentiale voll entfalten  
bzw. ausschöpfen und in unsere Gesellschaft einbringen können. 
 
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen wertvolle Informationen und eine anregende Veran-
staltung, die dazu beitragen kann, den Fokus noch stärker auf die Lebensumstände und  
Perspektiven der zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu legen und sie als eigenständige 
Träger von Rechten in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen zu stellen. 
 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister der Stadt Münster

6 
 
Impressionen 
 
________

7 
 
Ausgangssituation in Münster 
Stadtrat Thomas Paal 
__________   
 
 
Stadt Münster: Daten - Fakten 
• Am 15.09.2015 waren in Münster insgesamt 2.281 Flüchtlinge in städtischen  
Unterbringungskapazitäten gemeldet. Darunter 1.039 Kinder und Jugendliche  
im Alter von 0 bis 18 Jahren. Der Anteil der jungen Menschen liegt damit bei 45,5 %. 
• In der Altersgruppe der 1- bis -6-jährigen in Flüchtlingseinrichtungen, die einen  
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben, waren von 175 Kindern insgesamt 100 Kinder 
mit einem Kitaplatz versorgt. 
• Aktuell nehmen 90 Flüchtlingskinder die Angebote der offenen Ganztagsschule in  
Anspruch.  
• Mit Stichtag vom 18.09.2015 befanden sich 19 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  
in Obhut.  Bis zum 18.09.2015 wurden insgesamt 98 unbegleitete minderjährige  
Flüchtlinge vom Kommunalen Sozialdienst in Obhut genommen. 2014 waren es 
insgesamt 113 Minderjährige. 
 
Stadt Münster: Konzepte – Maßnahmen – best practice Beispiele 
Münster ist in den vergangenen Jahren mit dem Ausbau neuer Strategien und Maßnah- 
men, insbesondere im Bereich Schule, Soziales, Gesundheit und Jugendhilfe neue Wege 
gegangen, um die Lebensbedingungen, Integrations- und Teilhabechancen von geflüchte- 
ten Kindern und Jugendlichen zu fördern und weiter zu entwickeln. 
 
Schule: 
 Neukonzeption zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
in Regelschulen (V/0697/2014):  Kinder und Jugendliche aus zugewanderten Familien 
sind schulpflichtig. Die Verbesserung der Bildungschancen, Bildungsbeteiligung und  
Bildungserfolge von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Heraus- 
forderung für das kommunale Bildungssystem. Die Art des Einstiegs in die deutsche 
Schulwirklichkeit ist von zentraler Bedeutung für den weiteren Integrations- und Schuler- 
folg der jungen Menschen. 
Der Rat der Stadt Münster hat angesichts steigender Zuwanderungszahlen im Dezember 
2014 die „Neukonzeption zur schulischen Integration von zugewanderten Kindern und  
Jugendlichen in Regelschulen“ beschlossen. Das Konzept sieht vor, dass  schulpflichtige 
Kinder und Jugendliche vor ihrer Einschulung direkt zur Beratung an die zentrale Aufnah- 
me, Beratungs- und Clearingstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung vermittelt und 
individuell in ihrer Schulwahl beraten und unterstützt werden.  
Ziel ist es, den zugewanderten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, ihre 
Schullaufbahn entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen aufzunehmen bzw. 
fortzusetzen und in Deutschland einen qualifizierten Schulabschluss zu erwerben.  
Grundschulkinder werden wohnortnah unterrichtet. Die dezentrale und potentialorientierte 
Beschulung erfolgt im Bereich der weiterführenden Schulen in einem ersten Schritt in den 
sogenannten Referenzschulen, die zugewanderten jungen Menschen eine besondere  
Unterstützung bieten. Hier nehmen die „Seiteneinsteiger“ begleitend zum Unterricht für 
max. ein Schuljahr an einem Deutschintensivkurs teil. Kinder und Jugendliche, die z. B. 
weder Deutsch sprechen und /oder in ihrem Heimatland keine grundlegenden Kenntnisse 
im Lesen oder Schreiben erworben haben, werden in internationalen Vorbereitungsklas- 
sen auf den Übergang in die Regelklasse vorbereitet.

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Um die Integration von neu zugewanderten Kindern u. Jugendlichen im Regelschulsystem 
zu unterstützen, erhalten die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler und  
ihre Familiensozialpädagogische Unterstützung und Begleitung (schulisch und außerschu- 
lisch) durch sogenannte „Fallscouts“. 
 
Soziales: 
 Das Sozialamt der Stadt Münster ist zuständig für die Unterbringung und Versorgung  
von Flüchtlingen. Im Jahr 2000 wurde das dezentrale Unterbringungskonzept (max. 50 
Plätze in Stadtteilen und in Anbindung an bestehende Wohnbebauung) vom Rat der Stadt 
Münster beschlossen und weiter ausgebaut. Inzwischen musste aufgrund der steigenden 
Flüchtlingszahlen von dem Konzept abgewichen werden indem z. B. auch Wohnhäuser 
der britischen Streitkräfte und Container-Gebäude einbezogen wurden bzw. die Kapazitä- 
ten in bestimmten Einrichtungen erhöht werden sollen. 
Die Hilfeangebote des Sozialdienstes umfassen die Beratung zu lebenspraktischen und 
ausländerrechtlichen Fragen, Unterstützungsangebote wie Einzelfallhilfe und Vermittlung 
von Bildungsangeboten und Vermittlung von Wohnraum, Umzugsmanagement und  
weitergehende Hilfe.  Bei Bedarf kooperieren die sozialen Dienste dazu mit Ämtern,   
Organisationen sowie Verbänden und vermitteln im Rahmen der Gemeinwesen- und 
Stadtteilarbeit ehrenamtliche Personen. Der Sozialdienst für Flüchtlinge führt auch im 
Rahmen der frühen Hilfen die sog. „Präventionsbesuche“ zur frühzeitigen Unterstützung 
für Eltern eines neugeborenen Kindes durch. Eltern erhalten ein Begrüßungsgeschenk für 
das Kind und werden umfassend über die Angebotslandschaft und Infrastrukturangebote 
für Familien informiert bzw. beraten oder bei Bedarf an weitere Unterstützungsangebote 
vermittelt. 
 
Kinder- und Jugendhilfe: 
 Kindertagesbetreuung:   Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt für alle Kinder.  
Deshalb besteht bereits bei der Bedarfsermittlung und Ausbauplanung von Kitaplätzen  
eine enge Kooperation mit dem Sozialamt, um die Entwicklungen und Zuzugszahlen von 
neu zugewanderten Kindern nach Alter und Wohnbereich abzustimmen.  
Der Sozialdienst für Flüchtlinge unterstützt die Eltern im Kita-Anmeldeverfahren. 
Ergänzend zum institutionellen Kitabetreuungsangebot werden seit Juli 2015 zudem an 
vier Flüchtlingsstandorten in Münster Eltern-Kind-Gruppen für Kinder, die (noch) keine Kita 
besuchen, angeboten. 
Ab 2016 werden geschulte Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas eingesetzt, die neben 
den sprachlichen Aspekten, auch im Hinblick auf kulturelle und religiöse Hintergründe 
vermitteln können und so die Zusammenarbeit von Eltern und pädagogischen Fachkräften 
fördern. 
 
Ausbau und Weiterenzwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und  
Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen (V/0700/2014):  Mit der Erweiterung der päda- 
gogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen“ hat sich die 
öffentliche  Jugendhilfe gemeinsam mit den freien Trägern der offenen Kinder- und  
Jugendarbeit im  November 2014 den Auftrag gegeben, die Neuausrichtung der Angebote

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für Kinder und Jugendliche aus den Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen einer Modellpha- 
se zu initiieren.  
Ziel ist es, den jungen Menschen aus den Flüchtlingseinrichtungen den Zugang zur  
offenen und mobilen Jugendarbeit zu ermöglichen bzw. den Übergang von der Flücht- 
lingseinrichtung in eine Kinder- und Jugendeinrichtung durch aktive Ansprache und  
Angebote so zu gestalten, dass die Kinder und Jugendlichen von den Angeboten im  
Stadtteil partizipieren und sich in ihrem Lebensumfeld integrieren können. Im Rahmen  
der Modellphase konnte dieses Modell 2015 zunächst in sieben Quartieren/ Flüchtlings- 
standorten umgesetzt werden. 
Durch ansteigende Flüchtlingszahlen im Laufe des Jahres 2015 und damit einhergehen- 
den weiteren Flüchtlingsstandorten, wurden die pädagogischen Angebote für Kinder und 
Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen kurzfristig an sechs weiteren Standorten erweitert 
und interimsweise über das „Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen  
Armutsprävention in Münster“ finanziert. 
 
Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (vgl. V/0187/2014):  
 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen be sonderen Schutz. Sie werden nach 
Jugendhilferecht in Obhut genommen und es erfolgt i. d. R. eine stationäre Unterbringung 
in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und die Bestellung eines Vormundes.  
In Münster erfolgt die Betreuung unbegleiteter minderjährige Ausländer im Rahmen der 
Inobhutnahme und dem  damit verbundenen Clearing durch die  Diakonie Münster –   
Kinder-, Jugend- und Familiendienste GmbH im „Blaukreuzwäldchen“. Voraussetzung für 
diese Gewährung der Hilfe ist die Feststellung der Minderjährigkeit.  
Der Träger hält für die Erstaufnahme, Inobhutnahme und das Clearing 3 Plätze und 2  
flexible Plätze in der Einrichtung vor und gewährleistet über das festgelegte Platzkontin- 
gent hinaus, weitere Plätze flexibel vorzuhalten. Im Zusammenhang mit der Qualität der 
Aufgabenerfüllung hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Träger die 
Empfehlungen bzw. Handreichung der Landesjugendämter LWL und LVR zum „Umgang 
mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ erörtert und die 
fachlich-konzeptionellen Anforderungen und die Entwicklungsperspektiven in Anlehnung 
an diese Handreichung aufgegriffen. Hieraus wurden  
Arbeitsschwerpunkte mit dem Ziel der Optimierung der Abläufe und der Zusammenarbeit 
in verschiedenen Bereichen abgeleitet, die besser auf die besonderen Bedürfnisse von 
minderjährigen Flüchtlingen zugeschnitten sind wie z. B.: 
• Sicherstellung einer frühzeitigen u. umfassenden ausländerrechtlichen Beratung von 
minderjährigen Flüchtlingen durch die Kooperation des Diakonischen Werkes mit der 
GGUA,  
• Optimierung der Bildungsangebote für diese Zielgruppe in Kooperation mit den  
sog. Referenzschulen, 
• Intensivierung des Sprachförderangebots, 
• Vereinfachung bzw. Anpassung der Gesundheitsversorgung durch Absprachen zwi- 
schen Diakonie und dem Gesundheitsamt, 
• Intensivierung der Kooperation mit den Vormündern.

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Gesundheitswesen: 
 Aufsuchende Arbeit der Abteilung Kinder- und Jugen dgesundheit und der 
Beratungsstelle Frühe Hilfen :  
Viele Flüchtlingsfamilien kommen aus Ländern, in denen das gesundheitliche Versor- 
gungssystem entweder nicht vorhanden, für die Familien nicht finanzierbar, oder komplett 
zusammengebrochen ist. Ziel der aufsuchenden Arbeit der Abteilung Kinder- und Jugend- 
gesundheit ist es immer, diese Familien schnell in das Regelversorgungssystem der Stadt 
einzubinden. Hierzu erhalten die Familien die Hilfestellung, die sie benötigen. Besonders, 
wenn schwer kranke, pflegebedürftige Kinder zu versorgen sind, stellt das alle Beteiligten 
vor komplexe Herausforderungen. 
 
Praxisbeispiel: 
   Ausgangslage: 
• 16-jähriger Junge aus Aleppo/Syrien, eingereist mit Eltern und 6 Geschwistern 
• ehemaliges Frühgeborenes der 28. Schwangerschaftswoche 
• spastische Lähmungen aller vier Extremitäten 
• Rollstuhlpflichtig 
• geistige Behinderung, keine Sprache 
• in Syrien nicht medizinisch versorgt, da den Eltern immer gesagt wurde,  
der Junge würde ohnehin nicht alt. 
• ohne Rollstuhl hier angekommen 
 
Intervention: 
• Betreuung durch eine Kinderkrankenschwester der Abteilung „Diagnostik und  Beratung 
bei Entwicklungsverzögerung“  
• Anbindung an Hausarzt (Impfungen) und Sozialpädiatrisches Zentrum der Uniklinik 
• Begleitung der Familie zur Uniklinik 
• Versorgung mit Hilfsmitteln, wie Rollstuhl und Physiotherapie 
• Kontaktaufnahme zur Schule für Körperbehinderte und zur zuständigen Schulärztin 
• Beantragung von Schwerbehindertenausweis und Pflegegeld 
 
Der Junge besucht gerne die Schule, ist dort mit Physiotherapie versorgt. Die Familie freut 
sich über die gute Versorgung. 
 
Kommunales Integrationszentrum:  
Das Kommunale Integrationszentrum Münster bietet Beratung, Qualifizierung und Vernet- 
zung der in der Integrationsarbeit tätigen Einrichtungen, Träger und Multiplikatoren. Fort- 
bildungs- und Qualifizierungsangebote: Das KI bietet berufsbegleitende Schulungsreihen 
wie z. B. „Unterricht für neu zugewanderte Kinder“ für Lehrkräfte und pädagogische Fach- 
kräfte in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich an.  
Ziel ist es, die fachliche und strukturelle Arbeit mit neu zugewanderten Kindern zu verbes- 
sern. 
 
Das Projekt „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften – Bildung gemeinsam, gestalten“ 
richtet sich an die Fachkräfte in Kitas und Grundschulen, um sie bei der interkulturellen 
Arbeit zu unterstützen. Ziel ist es, die Bildungschancen der Kinder und ihre Übergänge  
von der Kita in die Grundschule zu fördern und den Eltern zu helfen, ihre Kinder dabei  
zu unterstützen.

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Zentrale kommunale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle in der Oxford-Kaserne: 
In der Erstaufnahmeeinrichtung der Oxford-Kaserne werden vor Ort Maßnahmen zu  
Betreuungs-, Beratungs- und Clearingverfahren durchgeführt.  
Der Sozialdienst für Flüchtlinge beginnt nach der Begrüßung mit einer Perspektivklärung 
aler aufgenommenen Menschen und trägt alle relevanten Informationen zur gesundheitli- 
chen Situation, zur Ausbildung und beruflichen Qualifikation sowie zur Schulbildung der 
Kinder zusammen. Darüber hinaus sind weitere Institutionen vor Ort präsent, um den neu 
ankommenden Menschen von Anfang an schnell und auf kurzem Wege mit umfassenden 
Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Seite zu stehen.  
Zu diesen Stellen gehören:  
-
 das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten mit Angeboten 
wie Sprechstunden für Schwangere und Kinder, Impfaktionen und Gesundheits- 
schecks, 
- das Amt für Schule und Weiterbildung mit der Aufnahme-, Beratungs- und Clearing- 
stelle zur individuellen Beratung bei der Schulwahl für die neu zugewanderten Kinder.    
Zudem nehmen alle Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren umgehend an einem zweiwö- 
chigen Deutsch-Intensivkurs teil, der vom Amt für Schule und Weiterbildung durchge- 
führt wird. 
- das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mit kinderpädagogischen Angeboten   
sowie einem pädagogischem Präventionsangebot innerhalb der „DRK-Kita Oxford“,   
welches im Rahmen des Landesmodellprojektes „Kein Kind zurücklassen“ eingerichtet   
werden soll, um jungen Flüchtlingsfamilien vor Ort gezielte Beratung und Begleitung   
anzubieten und ihnen die Übergänge zu weiteren Einrichtungen und Unterstützungs-
systemen zu erleichtern. 
- das Rechts- und Ausländeramt sowie freie Träger (u. a. die GGUA) befinden sich   
ebenfalls mit regelmäßigen Sprechzeiten vor Ort. 
 
Bürgerschaftliches Engagement:   
Neben all diesen Beispielen ist das enorme Engagement und die positive „Willkommens- 
kultur“ vieler ehrenamtlicher Flüchtlingsinitiativen und Netzwerke hervorzuheben in unserer 
Stadt insgesamt und in den verschiedenen Stadtteilen herausstellen.  
Die Sozialen Dienste für Flüchtlinge initiieren, unterstützen und begleiten dabei die ehren- 
amtlichen Netzwerke in den Stadtteilen und das bürgerschaftliche Engagement vieler Bür- 
gerinnen und Bürger, Kirchengemeinden, Vereine und Träger in Münster. In Zusammen- 
arbeit mit der Freiwilligenagentur, der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. 
(GGUA), den Wohlfahrtverbänden, Kirchengemeinden und vielen anderen Kooperations- 
partnern unterstützen die zahlreichen Ehrenamtlichen die Flüchtlinge z. B. bei Sprachför- 
derung, Behörden- und Arztgängen, Wohnungs- und Arbeitssuche und der Anbindung an 
Vereine. 
 
Bsp. Schlauberger (GGUA):  Die  GGUA arbeitet mit rd. 240 Freiwilligen zusammen, etwa 
die Hälfte von ihnen engagiert sich im Patenschafts-Projekt „Schlauberger“ für Kinder mit 
Flüchtlings- und Migrationshintergrund. Hierbei unterstützt eine Patin oder ein Pate für 
mind. ein Jahr jeweils ein Kind beim Deutsch lernen und bei den Hausaufgaben oder un- 
ternimmt auch mal gemeinsame Ausflüge.

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Vortrag  
„Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge“ 
Volker Maria Hügel, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender, Münster 
__________

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Vortrag:  
„Lebenswelten geflüchteter Kinder, Jugendlicher und Familien“ 
Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Berlin 
__________

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Vortrag:  
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe“ 
Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Berlin 
__________

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Statements der Fraktionen im Rat der Stadt Münster 
__________ 
 
Statement der SPD-Fraktion 
Ratsfrau Anne Schulze Wintzler  
________ 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Kriege, Konflikte, Armut oder Menschenrechtsverletzungen veranlassen Millionen 
Menschen aus ihrer Heimat zu flüchten und bei uns Schutz zu suchen. Wir wis- 
sen:
 Ungefähr die Hälfte dieser Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. 
 
Diese jungen Menschen gehören zu denen, die stärker als Erwachsene unter 
Gewalt, Hunger oder fehlenden Perspektiven leiden. In ganz besonderer Weise 
schutzbedürftig sind die jungen Flüchtlinge, die ganz alleine ohne Eltern oder 
andere vertraute Personen auf der Flucht gewesen und jetzt hier bei uns ange- 
kommen sind. 
 
Ich bin daher sehr froh, dass wir heute dieses Hearing durchführen konnten und 
vor allem froh, dass wir auch aus der Perspektive derjenigen unsere Informatio- 
nen erhalten haben, die täglich mit den Herausforderungen beim Umgang mit 
jungen Flüchtlingen zu tun haben. 
 
In Münster gibt es bereits gute Konzeptionen zur Betreuung von minderjährigen 
unbegleiteten Flüchtlingen, das haben wir heute erfahren. Die Verfahrensabläufe  
die in der Handreichung des Landesjugendamtes vorgeschlagen sind, waren si- 
cherlich sehr hilfreich. Münster ist insgesamt gut aufgestellt. 
 
Wir benötigen standardisierte Prozesse, Abläufe und Strukturen beim Umgang 
mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen – unabhängig davon, ob sie begleitet
 
oder alleine hier bei uns sind. Eine Arbeit mit jugendlichen Flüchtlingen bei der es 
qualitative Standards gibt und bei der geeignete Strukturen bestehen schafft für 
alle beteiligten Stellen – sei es das Jugendamt, ein Träger oder die Ausländerbe- 
hörde – Sicherheit und wird die Zusammenarbeit verbessern. 
 
Ganz wichtig: Bei allen Standards, die wir hier in Münster entwickeln, muss im- 
mer das individuelle Wohl und der Wille der betroffenen Kinder und Jugend- 
lichen
 im Mittelpunkt stehen und Vorrang haben. Die UN-
Kinderrechtskonvention ist bei uns uneingeschränkt gültig und gebietet dies. Alle 
Verfahren, die wir hier installieren oder die wir bereits vorhalten, müssen auf die

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Wahrung dieser wichtigsten Prinzipien hin geprüft werden. 
Was wollen wir hier in Münster erreichen - was ist unser Ziel? 
 
Ich fange mit den Menschen an – und da haben wir gerade auch gehört, dass 
uns noch Menschen fehlen: Weibliche und männliche Betreuer, Dolmetscher, 
Vormünder und noch viele mehr arbeiten mit den Flüchtlingskindern zusam- 
men. Wir benötigen für den Umgang mit den jungen Flüchtlingen Personen, 
die mit einer kultursensiblen Haltung
 gegenüber den jungen Menschen auf- 
treten können. Es geht darum Missverständnisse nicht entstehen zu lassen 
und Wertschätzung zu vermitteln. Genauso wichtig ist, dass die Menschen 
geschlechtersensibel auf die unterschiedlichen Bedarfe von Jungen und 
Mädchen eingehen können. Diese kommen zum Teil mit sehr unterschiedli- 
chen Vorerfahrungen, Einstellungen und Ängsten hier an, haben vielleicht 
Gewalterfahrungen hinnehmen müssen oder sind traumatisiert und benötigen 
angemessene Ansprache. 
 
Für die Menschen, die mit den jungen Flüchtlingen arbeiten, müssen wir zusätz- 
lich effiziente Strukturen schaffen, die sicherstellen, dass zeitnah eine fachliche 
Unterstützung zu erhalten ist, um mögliche Kindeswohlgefährdungen zu er- 
kennen und um auch angemessen handeln zu können. Das heißt, das Jugend- 
amt – der KSD muss mit in die Einrichtungen. Vielleicht müssen wir auch noch 
über eine Definition von Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen nachdenken.
 
Was ist z.B. mit Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule gehen lassen?? 
 
Begleitend brauchen wir eine Umgebung und Räume für die Kinder und Ju- 
gendlichen, die ihnen und ihren Familien Privatsphäre ermöglicht, die 
Schutz bietet und in der auch kinder- und jugendgeeignete Bereiche vor- 
gehalten werden. Das ist zwar einfach gesagt, aber leider schwer getan. Es 
ist dennoch wichtig, dieses Ziel bei aller Dringlichkeit der Raumbeschaffung 
nicht aus den Augen zu verlieren. Vor allem, da wir gerade gehört haben, 
dass sich die Aufenthaltsdauer in den Einrichten immer mehr verlängert. 
 
Das unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine qualifizierte, unabhängige 
ausländerrechtliche Beratung erhalten – und zwar bevor die Ausländerbehör- 
de tätig wird – haben wir im letzten Jahr alle gemeinsam beschlossen.  
 
Wir brauchen in Münster ausreichende und geeignete Strukturen und Einrichtun- 
gen vor Ort in denen Kompetenzen im Asyl- und Aufenthaltsrecht bereitgehal- 
ten werden und zwar so, dass Kinder und Jugendliche hier Informationen zu ihren 
Rechten erhalten können. Ob die bestehenden Strukturen zurzeit ausreichend sind

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ist fraglich. 
Kinder und Jugendlichen, die bei uns ankommen, durchlaufen unterschiedli- 
che Clearingverfahren, zum Beispiel um den Zugang in die Regelschule zu 
organisieren. Die unbegleiteten jungen Flüchtlinge erleben im Rahmen der 
Inobhutnahme ein weiteres Verfahren. Diese Prozesse sind auch sehr wichtig 
um die individuelle Situation eines Flüchtlingskindes feststellen zu können 
und um zum Beispiel die richtigen Zugänge zu Bildung oder Gesundheit zu 
erreichen. Hier müssen wir sicherstellen, dass die Verfahren altersgerecht 
sind und dass die Perspektiventwicklung für die Kinder und Jugendlichen im 
Vorder 
grund stehen kann. 
 
Das Schlimmste was man erreichen kann ist, dass Kinder sich verweigern oder 
gar „abtauchen“ weil sie nicht ausreichend angehört und mit einbezogen worden 
sind. Mit jungen Flüchtlingen  sprechen – nicht  über  sie ! Das gilt ganz beson- 
ders bei allen Entscheidungen, die die Situation der jungen Flüchtlinge betrifft 
und verändert: sei es die Inobhutnahme oder das gesamte Clearingverfahren. 
 
Partizipation zuzulassen erfordert entsprechende Fähigkeiten bei allen, die mit 
diesen Kindern umgehen, sie beraten, vertreten oder betreuen. Diese Personen 
müssen Beratung erhalten um Handlungsleitlinien für sich zu schaffen, die 
sicherstellen, dass echte Partizipation ermöglicht wird. Und auch für die jungen 
Flüchtlinge müssen wir Mechanismen finden, die es ihnen ermöglichen, sich 
zu  organisieren, sich gut zu informieren und somit stark zu machen für die  
eigene Vertretung ihrer Anliegen. 
 
Für all das brauchen wir ebenfalls eine wiederkehrende systematische Eva- 
luation, bei der die Vernetzung, Strukturen und Kompetenzen vor Ort,  Zugän- 
ge zu Bildung und Gesundheit regelmäßig überprüft und ständig angepasst  
werden. Die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten benötigen wir sowieso. 
 
Es ist schwer, alles was man möchte hier aufzuzeigen. Dieser Aufriss muss für 
heute genügen. Aber: An diesem Tag darüber zu reden war sehr wichtig und 
hat
 wesentliche Impulse gegeben. Aber jetzt geht es eigentlich erst los, das war 
das Ziel dieses Hearings: Jetzt muss es konkret werden – es ist dringend.

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Statement der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL 
Ratsfrau Jutta Möllers  
________ 
 
 
Hearing  „ Kinderrechte  für  unbegleitete  und  begleitete  minderjährige  und  junge 
Flüchtlinge  umsetzen “ - Statement  Bündnis  90 / Die Grünen  / GAL  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich fang mal mit dem letzten Satz unseres gemeinsamen Antrags an, der da lautet: 
 
„Das beantragte Hearing soll nicht nur politiksparte nübergreifend für das Thema in all 
seinen Facetten sensibilisieren und informieren, sonde rn auch zu einer qualifizierten 
und vollständigen Umsetzung der Kinderrechte für unb egleitete, minderjährige und 
junge Flüchtlinge in unserer Stadt beitragen“. 
 
Zunächst einmal möchte ich mich im Namen der Grünen Ratsfraktion bedanken 
bei der Verwaltung für die Vorbereitung des Hearings und bei Herrn Paal für die um- 
fassende lebendige Darstellung der Ausgangssituation  aus der Perspektive der Kinder 
sowie bei der Referentin Ulrike Schwarz vom Bundesver band UMF und bei Dir, Volker 
Maria Hügel, für die beeindruckenden und detailreichen Vorträge. 
 
Vorweg kann ich sagen, dass ich kürzlich Frau Arnkens -Homann als Referentin beim 
LWL erlebt habe, bei der sie das Flüchtlingskonzept  der Stadt Münster dargestellt hat. 
Und da war ich schon stolz, in dieser Stadt zu leben , die sich in dieser Beziehung eini- 
ges auf die Fahne geschrieben hat, wie das dezentra le Unterbringungskonzept, die 
Standards hinsichtlich der Größe der Einrichtungen – a uch wenn wir sie momentan 
nicht einhalten können heißt das nicht, dass wir da rauf  verzichten - , die Betreuung der 
Flüchtlinge, die Versorgung mit Kitaplätzen, dass di e Bildungsberatung direkt in der 
städtischen Erstaufnahmeeinrichtung verortet ist, das  Konzept der Fallscouts für die neu 
zugewanderten Schülerinnen und Schüler, die pädagogi schen Angebote der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit mit dem Ziel, sie an die Re gelangebote heranzuführen, um 
nur einige Beispiele zu nennen und nicht zu vergess en das große ehrenamtliche En- 
gagement vieler Bürgerinnen und Bürger oder auch vo n Verbänden und Vereinen. 
 
Ich finde den Teil Sensibilisierung und Information sehr gelungen. Er hat aber auch 
deutlich gemacht wie komplex unser heutiges und zuk ünftiges Thema ist. Und wie 
emotional angesichts des unfassbaren Elends und des Leids, der  psychisch hoch 
belastenden Erfahrungen durch Krieg und Gewalt im Herk unftsland und auf der lan- 
gen Flucht, durch die Trennung von wichtigen Bezugs personen wie Eltern oder Ge- 
schwister, die diese jungen Menschen mit und ohne (e lterliche) Begleitung erleben 
mussten. 
 
Das Hearing heute kann aus unserer Sicht daher auch nur ein Auftakt dafür sein, uns 
intensiv mit den Fragen zur vollumfänglichen Umsetzu ng der Kinderrechte zu beschäf- 
tigen:

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• Wie können wir kind- bzw. jugendgerechte Standards in  den Unterkünften sicherstel- 
len? 
• Wie können wir medizinische oder auch therapeutisch e Angebote migrationssensibel 
gestalten? 
• Präventionskette Frühe Hilfen, angefangen Schwangersc haft/Geburt bis hin zum 
Übergang Schule Beruf, Familienbesuche, Stärkung von  Elternkompetenz, Ermögli- 
chen von Teilhabe etc....und Intervention (migrationssensibler Kinderschutz), Hilfen 
zur Erziehung – da haben wir schon was.... 
• Wie können wir dafür sorgen, dass der Aufenthaltsstatus der Kinder und Jugendlichen 
schnellstmöglich geklärt ist; denn wir wissen ja, da ss die Unsicherheit die jungen 
Menschen sehr belastet und diese Belastung ihre Persö nlichkeitsentwicklung und Ent- 
faltung entgegenstehen. 
• Was müssen wir dafür tun, dass die Verwaltungsabläu fe der verschiedenen Ämter 
transparent und nachvollziehbar und unter der Prämiss e Kindeswohl gestaltet 
werden? 
• Und wir müssen eine Praxis im Umgang mit unbegleite ten minderjährigen Flüchtlin- 
gen (weiter-)entwickeln, die dem Schutzbedürfnis un d dem Unterstützungsbedarf 
dieser jungen Menschen gerecht wird. Dazu sind erhebl iche Kompetenzen in die- 
sem Bereich aufzubauen und die sozialpädagogische Pra xis voranzubringen; denn 
sie haben wichtige Themen wie Bildung und Schulabsc hlüsse, Perspektivklärung, 
Kulturelle und persönliche Integration, Entwicklung ei nes demokratischen Ver- 
ständnisses, Verstehen und Versöhnen mit der eigenen Geschichte, Aufbau eines 
selbstbestimmten Lebens zu bearbeiten. 
 
Soll das Hearing einen Beitrag zu einer qualifizierte n und vollständigen Umsetzung 
der Kinderrechte beitragen, reicht also nicht, dass wir darüber geredet haben. 
 
Daher möchten wir gern zu einer Vereinbarung darüber k ommen, wie es uns gelingen 
kann, die Kinderrechte für alle jungen Flüchtlinge u mzusetzen. Unseres Erachtens 
brauchen wir dafür einen gemeinsamen Prozess der in d iesem Kontext arbeitenden 
Akteure, der Verwaltung und der Politik. Daher ist un sere Bitte an die Verwaltung einen 
Prozessfahrplan zu erstellen, der die Themen strukturi ert und die zu beteiligenden In- 
stitutionen von der Flüchtlingsberatungsstelle über d as Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien, das Amt für Schule und Weiterbildung, J ugendhilfeeinrichtungen, Trä- 
ger, die in Flüchtlingsunterkünften tätig sind, etc. vorzuschlagen und dem Rat vorzu- 
legen. 
 
Nun möchte ich noch auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eingehen: 
Im Jahr 2005 hat der Bundesgesetzgeber mit der Neuf assung des § 42 SGB VIII eine 
Primärzuständigkeit der Jugendhilfe und der Jugendä mter für die unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlinge geregelt; demnach sind Jug endämter berechtigt und ver- 
pflichtet, unbegleitet einreisende ausländische Minderjährige bis zur Vollendung des 18. 
Lebensjahrs in Obhut zu nehmen, sofern sich weder Personensorge- noch Erziehungs- 
berechtigte in Deutschland aufhalten. Es ist dann u nverzüglich ein Vormund zu bestel- 
len, d.h. konkret ist innerhalb der ersten drei Werktag e das Familiengericht einzuschal- 
ten.

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Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche gehören zu den schutzbedürftigsten 
Personengruppen überhaupt und haben nach der UN-Kinde rrechtskonvention ein Recht 
darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. 
 
Gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie soll eine Aufnahme der unbegleiteten Minderjähri- 
gen zuvorderst bei erwachsenen Verwandten erfolgen. W enn dies nicht möglich ist, 
soll die Unterbringung in einer Pflegefamilie erfolgen. (Frage: welche Initiativen 
müssen wir hier in Münster ergreifen, um zum Beispi el Pflegefamilien zu fin- 
den? zu beraten und zu betreuen?)  
Steht eine Pflegefamilie nicht zur Verfügung, ist eine Unterbringung in einem Aufnahme- 
zentrum mit speziellen Einrichtungen für Minderjährig e oder in anderen für Minderjähri- 
ge geeigneten Unterkünften erforderlich. Dabei ist wi chtig zu beachten, dass unser Kin- 
der- und Jugendhilfegesetz gemäß § 34 (Heimerziehun g oder sonstige betreute Wohn- 
form) und § 45 (Betriebserlaubnis) hinsichtlich der Unterbringung in Einrichtungen An- 
forderungen vorsieht, die über die Mindeststandards der  EU-Aufnahmerichtlinie hinaus- 
gehen. 
 
Im Clearingverfahren soll die persönliche Situation des  unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlings, der Aufenthalt der Eltern oder von Verw andten, die Möglichkeiten der Zu- 
sammenführung mit Familienangehörigen im In- oder A usland, seine Bildungsvorausset- 
zungen sowie besondere gesundheitliche Belastungen geklärt werden. Bei der Zusam- 
menführung mit Familienangehörigen/Verwandten ist zu  prüfen, ob sie erziehungsfähig 
sind und das Umfeld stimmt. Nicht dass sich der 13 jährige bei seinem erwachsenen Bru- 
der in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Männer wie derfindet. Dann müssten beide in 
eine Erstaufnahmeeinrichtung für Familien unterkommen. 
 
In Zweifelsfällen erfolgt eine Alterseinschätzung (Ge burtsjahr), unter Umständen auch 
eine erneute Überprüfung der Minderjährigkeit. Problema tisch, da kein abgesichertes 
Verfahren, Frau Schwarz hat darauf hingewiesen. Im Zwe ifel also immer für den jungen 
Menschen! 
 
Das Clearingverfahren dient der Ermittlung des Jugendh ilfebedarfs und ist die Basis 
für die Hilfeplanung des Jugendamtes (§ 36 SGB VIII ). In diesem Kontext ist die Parti- 
zipation des jungen Menschen an allen ihn betreffen den Entscheidungen sowie 
sein Wunsch- und Wahlrecht zu beachten.  
 
Liegen die Voraussetzungen vor, bewilligt das Jugendamt nach Beendigung der vorläufi- 
gen Schutzmaßnahmen Hilfen zur Erziehung (§§ 27ff SGB VIII). Bei Bedarf, z.B. bei andau- 
erndem Schulbesuch oder einer bereits begonnenen Ausb ildung, werden die Hilfen für 
junge Volljährige fortgesetzt. Leider ist hier nur die Fortsetzung vorgesehen und 
keine Erstantragstellung.  
 
Während des Clearingverfahrens soll auch die aufenthalt srechtliche Situation und die 
Sachverhalte für das weitere aufenthaltsrechtliche V erfahren geklärt werden. Um eine 
optimale kindeswohlorientierte Versorgung der unbegl eiteten minderjährigen Flüchtlin- 
ge zu gewährleisten ist ein frühzeitiger Kontakt mit  einer qualifizierten Beratungsstelle 
oder einer Rechtsanwältin unabdingbar. Dieser muss m öglichst direkt zu Beginn der In- 
obhutnahme stattfinden, um eine falsche aufenthalts rechtliche Weichenstellung zu ver-

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meiden. Eine solche unabhängige ausländerrechtliche Beratung haben wir im letzten Jahr 
als Standard implementiert. 
 
Die Bundesregierung hat nun am 15. Juli den Entwurf e ines Gesetzes zur Verbesserung 
der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegle iteter ausländischer Kinder 
und Jugendlicher beschlossen und damit eine Grundlage für eine lande sweite wie 
bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger  Flüchtlinge im SGB VIII geschaffen. 
Das Gesetz wird zum 01.11.2015 in Kraft treten , also in gut einem Monat. Momen- 
tan gehe ich von einer Zahl von ca. 60 unbegleitete n minderjährigen Flüchtlingen für 
die Stadt Münster aus. Sicher ist das nicht. 
 
Der Gesetzentwurf sieht als neuen Verfahrensschritt e ine vorläufige Inobhutnahme 
(neuer § 42a) im Aufnahmejugendamt vor. Während der v orläufigen Inobhutnahme 
unmittelbar nach der Einreise ist u.a. zu klären, ob das Kind oder der Jugendliche 
mit Familienangehörigen oder Verwandten zusammen ge führt werden kann, ob es 
Gründe gibt, die einer Weiterreise bzw. Verteilung ent gegenstehen, wie z.B. gesund- 
heitliche Gründe oder eine Gefährdung des Kindeswohl s. 
Es ist vorgesehen, dass während der vorläufigen Inobhu tnahme des Minderjähri- 
gen das Jugendamt die rechtliche Vertretung übernimm t. Aufenthaltsrechtliche Ent- 
scheidungen sollen in dieser Phase noch nicht getrof fen werden. Angestrebt wird, dass 
die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge innerha lb von 14 Tagen einem anderen 
Jugendamt zugewiesen werden. Nach vier Wochen soll keine Verteilung mehr statt- 
finden. Das Jugendamt, dem der junge Mensch zugewie sen wurde, nimmt dann in 
Obhut, stellt einen Antrag auf Bestellung eines Vorm unds und sorgt für ein Clearing- 
verfahren etc. 
 
Im Hinblick auf die UMF sollte es ein differenzierte s Jugendhilfeangebot in Münster 
geben. 
Das war auch das Ziel unseres Antrags aus dem Jahr 2013. 
Es ging darum zu prüfen , ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe s owohl 
für das Clearing als auch als möglicher Lebensort für  unbegleitete minderjährige 
Flüchtlinge mit ihren speziellen Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend un d ge- 
eignet sind ; d.h. ob es genug Plätze und die für die Zielgruppe  erforderlichen be- 
sonderen Kenntnisse und Spezialisierungen vorliegen. 
Die Prüfung sollte auf der Grundlage der damals neu e rschienenen Handreichung 
zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtl ingen in Nordrhein-
Westfalen mit den dort formulierten Anforderungen an das Clearin g und ggf. sich 
anschließende Hilfen zu Erziehung erfolgen. 
 
Das ist jetzt fast zwei Jahre her und wir erwarten vo n der Verwaltung, dass sie jetzt die 
Träger auffordert, ihr Interesse an der Aufgabe zu bekun den und entsprechende 
Konzepte einzureichen für weibliche und männliche un begleitete minderjährige 
Flüchtlinge aus der ganzen Welt. Wir haben viele ko mpetente Träger in dieser 
Stadt, die in den Stadtteilen / Sozialräumen verorte t sind. Das wäre auch gut für die 
Integration. 
 
 
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit 
 
 
Jutta Möllers

59  
 
Statement der Fraktion DIE LINKE 
________ 
 
 
Statement zu „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge  
umsetzen“ 
 
Flüchtlinge, die momentan zu uns kommen, sind nicht nur zahlreicher, sondern auch häufiger von  
Minderjährigen begleitet als noch vor einigen Jahren. 
Einer der wichtigsten Punkte für diese Flüchtlingsgruppe ist es, ihnen nach den erschreckenden Erlebni s- 
sen einer Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Diese  
Kinder und Jugendlichen, ob begleitet oder unbegleitet, sollten nicht von Abschiebung bedroht sein, de nn 
ein solch ungewisser Zustand belastet psychisch die Minderjährigen in starkem Maße. 
Kinder mit einem Hintergrund, den selbst Erwachsene mit Kriegserlebnissen nicht gut verkraften, 
benötigen unsere besondere Zuwendung. Wir sollten hier Möglichkeiten schaffen, dass diese jungen 
Menschen sich – trotz aller widrigen Umstände – bei uns heimisch fühlen können. 
Dazu gehört: 
1. Entsprechende Unterbringung (wenn möglich in wohlwollenden Familien oder kinder- und jugend- 
freundlichen Einrichtungen); 
2. Sprach- und Schulunterricht, der den Bedürfnissen dieser Gruppe entgegenkommt (Kleingruppen, in 
denen die Lehrperson ausreichend Zeit für jeden Schüler hat), wobei der Unterricht gekoppelt sein sollte 
mit Erkundung der Umwelt und sozialem Verhalten; 
3. Berufliche Ausbildung, die den speziellen Fähigkeiten des Flüchtlings entgegenkommt; 
4. Begleitete minderjährige Flüchtlinge sollten nicht ohne gravierenden Grund (bspw. häusliche Gewalt 
oder Verletzung der Aufsichtspflicht o.ä.) von der ihr vertrauten Person getrennt werden, da diese durch 
das Fluchterlebnis eine große Rolle im Leben des Kindes/Jugendlichen spielt. Ein parallel verlaufender 
Sprachunterricht zu dem des minderjährigen Flüchtlings wäre wünschenswert; 
5. Aussetzen der Abschiebung (keine wiederholte Androhung derselben oder kurzfristige Duldungen), 
während der Zeit der Ausbildung, denn dieses verhindert ein intensives Lernen. 
6. Berücksichtigung des kulturellen und religiösen Hintergrunds (Möglichkeiten zu Gebet, entsprechende 
Kost). 
 
Diese vorgenannten umfangreichen Aufgaben sind nicht von einer Stadt oder Gemeinde allein zu 
bewältigen. Hier sind Bund und Länder gefragt, ihren Beitrag dazu zu leisten, zumal bei gelungener 
Integration die gesamte Gesellschaft einen Nutzen davon hat. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE, 
dass sich Bund und Länder hier beteiligen. 
 
Wir fordern zudem, dass im sozialen Bereich keine Kürzungen vorgenommen werden, da sich diese 
kontraproduktiv auswirken. Hier ist unserer Meinung nach eine Aufstockung des Personals nicht nur 
vonnöten, sondern sogar eine Investition in die Zukunft. 
Eine weitere Investition sehe ich darin, Fluchtgründe in den Herkunftsländern zu minimieren, indem keine 
weiteren Waffen in Krisenregionen geliefert werden, dafür aber Organisationen unterstützt werden, die 
vor Ort Möglichkeiten schaffen, die den jungen Menschen eine Zukunft im Herkunftsland ermöglichen. 
Dazu ist nicht nur die Bundesrepublik aufgefordert, sondern die gesamte Gemeinschaft der westlichen 
Welt. 
 
Fatma Kirgil 
DIE LINKE.Ratsfraktion

60  
 
Statement der Verwaltung 
Stadtrat Thomas Paal 
__________ 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
mit der heutigen Veranstaltung haben wir gemeinsam die Kinder und Jugendlichen, die 
alleine oder mit ihren Eltern bzw. Familienangehörigen auf der Flucht sind und in unse- 
rer Stadt Schutz und Hilfe suchen, in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen gestellt. 
 
Die zentrale Herausforderung für alle Beteiligten, gerade auch angesichts der weiter 
zunehmenden Flüchtlingsströme, liegt sicherlich darin, das einzelne Kind dabei nicht 
aus dem Blick zu verlieren.  
Kinder und Jugendliche, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, sind in erster Linie 
Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen und die ein 
Recht darauf haben, dass ihre individuellen Bedürfnisse, Interessen, ihr Anspruch auf 
gesellschaftliche Teilhabe und Integration umfassend berücksichtigt werden.  
Wichtig ist mir an dieser Stelle, auf die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Integra- 
tion in Regelsysteme hinzuweisen. Wir müssen uns daran messen lassen, allen jungen 
Menschen in unserer Stadt gute Bedingungen des Aufwachsens zu ermöglichen und 
ihre individuellen Potentiale zu fördern. Dies ist unsere gemeinsame Verantwortung und 
fordert uns auf, alle Lebensbereiche der begleiteten und unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlinge in den Blick zu nehmen.  
 
Als maßgeblich möchte ich an dieser Stelle noch ein mal Artikel 3 der UN-
Kinderrechtskonvention hervorheben 
, welches das Kindeswohl als zentrale Richtlinie 
festlegt , das vorrangig zu berücksichtigen ist. Daraus leiten  sich weitgehende  
Verpflichtungen ab, die uns alle auffordern, die Belange und Interessen von Kindern und 
Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und unser (Verwaltungs-) handeln zu prüfen.  
Ich sehe die Notwendigkeit, dass sich Verwaltung, Politik, die Verantwortlichen in Institu- 
tionen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen auf lokaler Ebene mit den Anforderungen, die 
an ein „Aufwachsen im Wohlergehen“ gestellt werden auseinandersetzen, um die an- 
stehenden Herausforderungen noch besser beantworten zu können und dafür Sorge zu 
tragen, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ih re Entwicklungschancen und Po- 
tentiale voll entfalten bzw. ausschöpfen können. 
 
Insgesamt zeigt sich, dass Münster auf breiter Basi s gut aufgestellt ist, um den neu zu- 
gewanderten Kindern und Jugendlichen in Münster gut e Bildungs-, Integrations- und 
Teilhabechancen von Anfang an in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. 
Dennoch werden wir uns mit folgenden beispielhaften Fragen in naher Zukunft noch 
intensiver beschäftigen müssen: 
Wie kann das ausländerrechtliche Verfahren im Sinne des Kindeswohls im Rahmen 
geltender Rechtssprechung / Möglichkeiten verbessert werden? Hierzu hat der „runde 
Tisch Bleiberecht“ ein Arbeitspapier vorgelegt. 
Wie können wir die pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in den Flücht- 
lingseinrichtungen absichern bzw. ausbauen, damit die jungen Menschen von den An- 
geboten im Stadtteil partizipieren und sich in ihrem Lebensumfeld integrieren können? 
Und sicherlich werden die neue Gesetzgebung und die  Umsetzung des Verteilungsver- 
fahrens von unbegleiteten minderjährigen Flüchtling en weitere Fragen bzw. Handlungs- 
bedarfe aufwerfen und entsprechende Anforderungen a n uns stellen mit denen wir uns 
intensiv beschäftigen müssen.

61  
 
Anhang 
 
 
1.  Einladung 
2.  Programm 
3.  Ratsantrag 
4.  Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
5.  Pressespiegel

62  
 
Anlage 1 
Einladung zum Hearing 
__________ 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Zahl der Flüchtlinge nimmt bundesweit, in NRW und Münster weiter zu und mit ihnen 
auch die Zahl der unbegleiteten und von ihren Eltern begleiteten Flüchtlingskinder.  
 
Kinder und Jugendliche, die aus ihrem Herkunftsland fliehen mussten, sind besonders 
schutzbedürftig und bedürfen der besonderen Unterstützung. Dies gilt gleichermaßen 
für die begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.  
Die Kinder- und Jugendhilfe ist bei der Sicherstellung und Beachtung des Kindeswohls 
ein wichtiger Ansprechpartner. Sollen die Interessen und Rechte der Kinder und Ju- 
gendlichen aus Flüchtlingsgebieten jedoch umfassend in allen sie betreffenden Maß- 
nahmen berücksichtigt werden, sind Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung gemein- 
sam gefordert alle Lebensbereiche der Flüchtlingskinder – sei es z. B. im Asylverfahren, 
bei der Unterbringung, der Schulbildung und medizinischen Versorgung oder sozialen 
Teilhabe – umfassend in den Blick zu nehmen. Zentrale Richtschnur ist dabei das Kin- 
deswohl, welches für alle in unserer Stadt lebenden Kinder und Jugendlichen gilt. 
 
Das Hearing soll dazu beitragen, den Fokus stärker auf die besonderen Lebensumstän- 
de und Perspektiven der minderjährigen Flüchtlinge zu legen und sie als eigenständige 
Träger von Rechten mit besonderen kinderspezifischen Bedürfnissen wahrzunehmen 
mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Akteure zu stärken und Handlungsbedarfe zu 
reflektieren. 
 
 
Die Veranstaltung richtet sich an die Fraktionen im Rat und an die verschiedenen Ämter 
der Stadtverwaltung sowie die freien Träger der Jugendhilfe bzw. Wohlfahrtsverbände, 
die in ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag für das Wohlergehen von minderjährigen 
und jungen Flüchtlingen leisten.  
 
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zum 15. September 2015 ausschließlich online 
unter 
https://www.stadt-muenster.de/jib/sondervortraege.html  anmelden können. 
 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

63  
 
Anlage 2 
Programm 
__________ 
 
 
 
Hearing 
 
„Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige 
und junge Flüchtlinge umsetzen“ 
 
 
24. September 2015 
Stadtweinhaus, Rathausfestsaal 
16:00 Uhr – 20:30 Uhr 
 
 
Moderation: Klaus Bellmund 
 
 
16:00  Begrüßung  
OB der Stadt Münster 
 
16:10  
 
Ausgangssituation in Münster  
Thomas Paal, Stadtrat  
 
  
16:30  Kinderrechte für unbegleitete und begleitete  
minderjährige Flüchtlinge 
Volker Maria Hügel, Gemeinnützige Gesellschaft zur  
Unterstützung Asylsuchender, Münster 
 
Fragen /Statements aus dem Publikum  
 
17:20  Lebenswelten geflüchteter Kinder,  
Jugendlicher und Familien  
Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete  
Minderjährige Flüchtlinge, Berlin 
 
   
Fragen /Statements aus dem Publikum  
 
18:00 
 
Austausch / Pause 
 
18:20  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  
in der Kinder- und Jugendhilfe 
Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete  
Minderjährige Flüchtlinge, Berlin 
 
  
Fragen /Statements aus dem Publikum 
 
19:15  Statements der Fraktionen und der  
Verwaltung 
 
20:00  Ende der Veranstaltung

64  
 
Anlage 3 
Ratsantrag 
__________

65

66  
 
Anlage 4 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
__________

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78

79

80

81

82

83

84  
 
Anlage 5 
Pressespiegel 
__________

85

Beratungsverlauf (6)

01.06.2016 Integrationsrat
TOP 2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0371/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37