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Zuschuss an den Träger "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V." für 4 Personalstellen Streetwork

Beschlussvorlage Ausschuss 0540/2017 vom 28.02.2017

Stand: Am 14.03.2017 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0540/2017 Freigabedatum 28.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an den Träger "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V." für 4 Personalstellen Streetwork Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 227.799,10 Euro für 4 Streetworkerstellen bei dem „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e. V.“ zu gewähren. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 227.799,10 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss des Rates vom 29.01.2008 wurden zum Abbau von Jugendkriminalität und Delinquenz dem Träger „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e. V.“ für das Projekt „Streetwork“ Mittel für zwei Streetworker-Stellen zu Verfügung gestellt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 das „Konzept Streetwork Köln“ beschlos- sen. Dem Träger „Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Köln e. V.“ wurden zum 01.03.2017 zwei Stellen für Streetwork zugesetzt. Für die vier Personalstellen Streetwork erhält der Träger in 2017 einen kommunalen Zuschuss in Hö- he von insgesamt 227.799,10 Euro. Die Mittel stehen im Produktbereich 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferauf- wendungen) zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2017

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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