V/0291/2023
Antrag der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP an den Rat A-R/0086/2021 vom 07.12.2021 "Diverse interkulturelle Stadtgesellschaft gleichberechtigt teilhaben lassen - für eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag Diverse interkulturelle Stadtgesellschaft
1766 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0086/2021
1
Münster, 06.12.2021
Ratsantrag nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates (sofortige Beschlussfassung)
Diverse interkulturelle Stadtgesellschaft gleichberechtigt teilhaben lassen – für eine
interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat beschließt die weitere interkulturelle Öffnung der Verwaltung, um alle
Potenziale in der Stadtgesellschaft sichtbarer zu machen, und damit die administrative
Vielfalt, Mehrsprachigkeit und Diversität zu gewährleisten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anteil der im Stadtkonzern arbeitenden Menschen
mit Migrationsvorgeschichte kontinuierlich dem demographischen Anteil anzunähern.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die interkulturelle Öffnung
systematisch durchgeführt werden kann und berichtet dem Rat spätestens im III. Quartal
2022 inklusive etwaiger Finanzbedarfe darüber.
Begründung:
Münster ist längst eine interkulturell durchmischte Stadt; hier leben ca. 50.000 Mitbürger:innen
mit Migrationsvorgeschichte sowie 22.000 Menschen ausländischer Herkunft und 14.000
Menschen aus der EU. Jeder vierte Mensch hier hat eine sog. Migrationsvorgeschichte.
Langfristig sollen die interkulturellen Potenziale für die Stärkung der Vielfalt des Stadtkonzerns
Münster stetig und nachhaltig ausgebaut werden . Dabei sollen gute Beispiele aus anderen
Städten wie bspw. Köln, Düsseldorf oder Dortmund eruiert und diskutiert werden. Kreative
Wege sind zu bestreiten, in dem zum Beispiel die migrantischen Gemeinden und interkulturelle
Organisationen informiert und nach Möglichkeit auch eingebunden werden.
gez.
RH Dr. Georgios Tsakalidis
RH Lars Nowak
RH Franz Pohlmann
Beschlussvorlage
15882 Zeichen
V/0291/2023 V/0291/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP an den Rat A-R/0086/2021 vom 07.12.2021 "Diverse interkulturelle Stadtgesellschaft gleichberechtigt teilhaben lassen - für eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung" Beratungsfolge 06.06.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 07.06.2023 Integrationsrat Anhörung 07.06.2023 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur weiteren Interkulturellen Öffnung der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsanliegen bei der Überarbeitung des Leitbildes für Mig- ration und Integration zu berücksichtigen. 3. Der Antrag der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP A-R/0086/2021 vom 07.12.2021 ist da- mit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den vorgenannten Entscheidungsvorschlag entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen. Personal- und Organisationsamt 22.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Espenkotte Telefon: 492-1104 Espenkotte@stadt- muenster.de - 2 - V/0291/2023 Begründung: 1. Ausgangslage: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den beigefügten Antrag (s. Anlage 1) der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Nr. A-R/0086/2021 vom 07.12.2021 beschlossen. Der Antrag formuliert die bereits bestehende Zielsetzung von Rat und Verwaltung, die Stadtverwal- tung weiter interkulturell zu öffnen. Am 3. April 2019 hat der Rat die dritte überarbeitete Auflage des Leitbilds „Migration und Integration“ verabschiedet und damit die Vielfalt der Stadtgesellschaft als konstitutives Element des gesellschaftlichen Lebens in Münster bestätigt. Mit dem Migrationsleitbild ist diese Zielsetzung zu einem festen Bestandteil der personellen und organisatorischen Weiterent- wicklung der Verwaltung geworden. Konkret enthält das Leitbild im Handlungsfeld „Interkulturelle Öff- nung der öffentlichen Verwaltungen“ u. a. das Leitziel: Die Zahl der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte muss in allen Verwaltungen einen Anteil von mindestens 20% erreichen. Dies gilt für alle Beschäftigungsebenen bis hin zur Leitungsebe- ne. Darüber hinaus finden sich hier u.a. folgende Teilziele: Die Verwaltungen fördern die verstärkte Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschich- te. o Die öffentlichen Verwaltungen in der Stadt Münster erhöhen den Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte schon bis zum nächsten Evaluierungsprozess in messbarer Wei- se. o Menschen mit Migrationsvorgeschichte sollen in allen Ämtern bei gleicher Qualifikation be- vorzugt eingestellt werden. o Die Verwaltungen weisen erforderliche Mehrsprachigkeit und notwendige interkulturelle Kompetenzen in Stellenausschreibungen aus. Der Rat hat jüngst mit „sozialer Teilhabe und Antidiskriminierung“ einen inhaltlichen Schwerpunkt aus den laufenden Zukunftsprozessen abgeleitet und für die großen Handlungs felder der Stadt Münster hin zu einer modernen zukunftsgerichteten Verwaltung festgelegt. 2. Umsetzungsprozess Die Umsetzung dieser Ziele in den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen wird von vielen Faktoren bestimmt, die nur zum Teil von der Stadt Münster selbst beeinflusst werden können. In der Stadtver- waltung begleitet das “Kommunale Integrationszentrum“ den Umsetzungsprozess in verschiedenen Arbeitskreisen, Fachgesprächen und Workshops. Die Umsetzung auf operativer Ebene obliegt in der Stadtverwaltung allen beteiligten Ämtern und Einrichtungen. Für die Stadtverwaltung ist das Personal- und Organisationsamt dienstleistend für die Ämter und Ein- richtungen im Bereich Personalgewinnung und –betreuung zuständig. Die Ausweisung von interkultu- rellen Kompetenzen und Sprachkenntnissen wird bei Stellenausschreibungen umgesetzt, wobei die Anforderungsprofile für konkrete Stellen maßgeblich aus den zu erfüllenden Aufgaben und ihre daran zu stellenden Anforderungen resultieren. Eine bevorzugte Einstellung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist grundsätzlich aus rechtli- chen Gründen nicht umsetzbar, da dieses gegen das Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Grund- gesetz (GG) verstoßen würde. Auch existiert für das Merkmal Migrationsvorgeschichte keine ver- gleichbare Regelung zu § 19 Abs. 6 Satz 2 Landesbeamtengesetz (LBG) oder § 7 Landesgleichstel- lungsgesetz (LGG), bei denen eine Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen bei im wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgesehen ist. - 3 - V/0291/2023 Trotz dieser Einschränkungen besteht kein Zweifel daran, dass nicht zuletzt die demographische Entwicklung in Verbindung mit dem wachsenden Fachkräftemangel erfordert, das Potential einer di- versen Gesellschaft durch eine gezielte Personalgewinnung vielfältiger neuer Mitarbeitender auszu- schöpfen. Der Eintritt in den Ruhestand der „Babyboomer“-Generation führt bereits heute zu einem signifikanten Fach- und Führungskräftebedarf, auch bei der Stadtverwaltung. Aber nicht nur deswegen ist es sinnvoll, eine divers zusammengesetzte Belegschaft anzustreben. Mit einer Belegschaft, in der unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen zusammengebracht werden, gelingt es besser, Verwaltungsleistungen tatsächlich an den Bedarfen der Gesellschaft auszurichten. Dieser Auftrag muss dabei in der gesamten Verwaltung in allen Bereichen und auf allen Ebenen aktiv verfolgt werden. Die Stadt Münster ist seit 2009 Mitglied der Charta der Vielfalt. Neben der ethnischen Herkunft und Nationalität werden dort auch die Dimensionen Alter, Geschlecht und geschlechtliche Identität, kör- perliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft ausdrücklich umfasst. In Münster werden neben dem Migrationsleitbild z. B. auch im Gleich- stellungsplan, dem Aktionsplan zur Charta der Gleichstellung, in der internen Inklusionsvereinbarung und im Personalentwicklungskonzept Ziele und Maßnahmen entwickelt, die eine divers geöffnete Stadtverwaltung im Blick haben. Insofern spricht einiges dafür, weitere konkrete Maßnahmen innerhalb der Erarbeitung des kommen- den Migrationsleitbilds festzulegen. Hier werden diese Fragen verwaltungsweit und unter Beteiligung der zu diesen Fragestellungen relevanten Gruppen bearbeitet und konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt. 2. Personalstatistik Mit Blick auf das Antragsanliegen, den Anteil der im Stadtkonzern arbeitenden Menschen mit Migrati- onsvorgeschichte kontinuierlich dem demographischen Anteil anzunähern, kann die Frage, wie hoch der Anteil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die in der Stadtverwaltung tätig sind, tatsächlich leider nur annäherungsweise bestimmt werden. Einmal liegen Daten hierzu aus dem Integrationsmonitoring 2020/2021 vor. Die Staatsangehörigkeit der Beschäftigten ist flächendeckend erfasst. Danach liegt der Gesamtanteil an Beschäftigten mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit bei 3,82 %, eine eventuelle zweite Staatsangehörigkeit ist nicht durchgängig erfasst. Eine weitere Annäherung kann über den Geburtsort der Beschäftigten erfolgen. Hier standen zum Stichtag 31.12.2020 für 84 % der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statistische Daten zum Geburtsort zur Verfügung. Von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren 6 % nicht in Deutschland geboren. Bei der im Jahr 2022 durchgeführten Mitarbeitendenbefragung beantworteten 9,4 % der Teilnehmen- den an der Befragung, dass sie eine Migrationsvorgeschichte haben (2017: 8,0 %). Die Beteiligungs- quote an der Mitarbeitendenbefragung liegt bei 29,3 %, was einen guten Wert für vergleichbare Um- fragen darstellt und damit eine gute Plausibilität dieser Quote nahelegt. Insgesamt scheint sich der Anteil von in der Stadtverwaltung arbeitenden Menschen mit Migrations- vorgeschichte leicht erhöht zu haben. Es ist zugleich zu vermuten, dass der tatsächliche Anteil weit- aus höher ist. Eine verbindlichere Aussage zur Migrationsvorgeschichte von Bewerbenden und Beschäftigten bei der Stadtverwaltung ist nicht möglich. Grund ist, dass bei Einstellungen und Beförderungen im öffent- - 4 - V/0291/2023 lichen Dienst die Abstammung und die Herkunft von Bewerbenden kein zulässiges Differenzierungs- kriterium darstellt (Art. 3 Abs. 3 GG, §§ 1 ff. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Daten dürfen zu diesem Zweck nicht ermittelt werden, maßgeblich sind allein Eignung, Befäh igung und fachliche Leistung. Eine Erhebung entsprechender Daten wäre nach der geltenden Rechtslage damit nur auf freiwilliger Basis möglich. Dagegen spricht, dass Fragen zur Migrationsvorgeschichte in der Sicht von Bewerbenden und Mitarbeitenden auch als unangemessen und diskriminierend bewer- tet werden können, weil diese für die Einstellung und berufliche Laufbahn innerhalb der Stadtverwal- tung keine Rolle spielen dürfen. Es ist zu bezweifeln, dass eine systematische Erfassung der Migrati- onsvorgeschichte zu einer Wahrnehmung der Stadtverwaltung als attraktive Arbeitgeberin führen würde. Zielführender erscheinen hier positive Rollenvorbilder, um für Menschen mit Migrationsvorge- schichte als passende Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. 3. Maßnahmen anderer Städte Vor der Herausforderung, eine verlässliche Grundlage für eine verbindliche Erhöhung des Anteils an Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu ermitteln, stehen alle (öffentlichen) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das einzige Bundesland, welches bislang eine weitergehende rechtliche Verbindlichkeit zur gezielten Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund geschaffen hat, ist die Stadt Berlin. Hier gilt seit Juli 2021 das „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“. Mit dem Gesetz wurde eine Definition der maßgeblichen Begrifflichkeiten und eine Grundlage für eine Erhebung von entsprechenden Daten geschaffen. Aber auch dort bleibt es nach rechtlicher Prüfung (Art. 4 Nr. 11 DSG-VO, § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz) und in Abstimmung mit dem Berliner Datenschutz- beauftragten bei einer einwilligungsbasierten und freiwilligen Ermittlung von Daten zur Migrationsge- schichte. Derzeit erarbeiten dort verschiedene Senatsverwaltungen ein Fachkonzept für die operative Umsetzung und u. a. eine Akzeptanzkampagne. Vor dem Hintergrund des hiesigen Ratsantrages wurde zudem Kontakt aufgenommen mit den in der Begründung genannten Städten (Köln, Düsseldorf und Dortmund), um gute Ansätze zur interkulturel- len Öffnung in Erfahrung zu bringen. Auch wenn die Herausforderungen zur interkulturellen Öffnung ähnlich wie in Münster beurteilt wurden, konnte letztlich keine dieser Städte aktuelle Ideen und Pro- jekte im Sinne des Antragsanliegens benennen, die über die Aktivitäten in Münster hinausgingen. Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsvorgeschichte werden bereits aktiv in den Bereichen Personalgewinnung und –entwicklung von der Stadtverwaltung umge- setzt. 4. Maßnahmen zur Personalgewinnung Im Bereich Personalgewinnung wurden in den letzten Ja hren das Marketing zur Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich ausgeweitet. Das Karriereportal im städtischen Internetauf- tritt wurde neugestaltet und zeigt die Vielfalt der Berufe in der Stadtverwaltung und auch die der Be- schäftigten. Für einige Bereiche (IT, geplant Erzieherinnen und Erzieher) sind spezielle Kampagnen durchgeführt worden oder noch geplant. Auch hier wird jeweils versucht, ein authentisches Bild des Berufes und ein diverses Bild der potentiellen Kolleginnen und Kollegen zu vermitteln. Bei diesen Kampagnen wird bewusst nicht auf Agenturbilder zurückgegriffen, sondern bereits in der Stadtverwaltung tätige Kolle- ginnen und Kollegen fungieren hier als Markenbotschafter. - 5 - V/0291/2023 Eine weitere Stellschraube im Rahmen der Personalgewin nung stellen Anforderungsprofile in Stel- lenausschreibungen dar. Um unterschiedliche Personen anzusprechen, enthält jede städtische Stel- lenausschreibung den Zusatz: „Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeitenden. Wir be- grüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Her- kunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.“ Für viele Stellen in der Stadtverwaltung sind formale Qualifikationen erforderlich, auf die aufgrund tarif- und dienstrechtlicher Notwendigkeiten nicht verzichtet werden kann. Hier besteht zum einen noch Potential im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland, wobei die- ses jedoch bundes- und landesrechtlichen Regelungen unterliegt. Zum anderen gewinnt in den letzten Jahren der sogenannte „Quereinstieg in die Verwaltung“ zuneh- mend an Bedeutung. Hier werden gezielt Arbeitnehmende mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium eingestellt und in speziellen Lehrgängen für die Tätigkeit im Verwaltungsdienst der Stadtverwaltung qualifiziert. Gezielt wird versucht, Menschen, die bisher noch keine Berührungspunk- te mit einer beruflichen Laufbahn in der Verwaltung hatten, anzusprechen. 5. Maßnahmen im Personalmarketing Im weiteren Ausbau des Personalmarketings sind zusätzliche Maßnahmen im Hinblick auf eine weite- re Zielgruppenorientierung, um gezielt Menschen mit einer Migrationsvorgeschichte anzusprechen, geplant. Diese Kampagnen werden dabei über zeitgemäße Kommunikationskanäle im Bereich der sozialen Medien als auch über Akteurinnen und Akteure im Bereich der Arbeitsvermittlung oder aber auch Stadtteilvereine oder Migrantenorganisationen gesteuert. Im Bereich der Ausbildung kommen noch Lehrkräfte und Schulen als Multiplikatoren hinzu, bis hin zu beruflichen Orientierungsprojekten für Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte. Entsprechende Maßnahmen werden ggf. im Rahmen der Beantwortung des Antrages Nr. A-R/0054/2022 „Pilotprojekt Ausbildungswerkstatt – Ausbildung im Konzern Stadt Münster stärken und Mitarbeitende entlasten“ geprüft. 6. Maßnahmen der Personalentwicklung Im Bereich Personalentwicklung sind insbesondere die Qualifizierung der Mitarbeitenden und der Bereich Führung zu nennen. Seminare zum Ausbau interkultureller Kompetenzen werden für alle Mit- arbeitenden im internen städtischen Fortbildungsprogramm jährlich in Grundlagenschulungen und weiterführenden Veranstaltungen angeboten und bieten so professionell gestützte Möglichkeiten, Wahrnehmungen und Vorgehensweisen zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Das Qualifizierungsangebot für Führungsnachwuchskräfte und das in Vorbereitung befindliche ver- bindliche Fortbildungsangebot für Führungskräfte „Update Führung“ haben bzw. werden zukünftig verpflichtende Veranstaltungen zum Umgang mit Diversität beinhalten, mit dem Ziel, dass jede Füh- rungskraft der Stadtverwaltung über entsprechende Kompetenzen verfügt. 7. Querschnittsaufgabe interkulturelle Öffnung Über die Bereiche Personalgewinnung und –entwicklung hinaus ist die interkulturelle Öffnung der Verwaltung eine Gesamtaufgabe der Stadt Münster im Sinne von sozialer Teilhabe und Antidiskrimi- nierung. Jeder Fachbereich muss sich mit der interkulturellen Öffnung auseinandersetzen und sowohl die interne Zusammenarbeit und Arbeitsgestaltung wie auch den Service für die Bürgerinnen und - 6 - V/0291/2023 Bürger und die Prozesse daraufhin üb erprüfen, wie alle Gruppen der Stadtgesellschaft angemessen erreicht werden können. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Antrag an den Rat Nr. A-R/0086/2021
Anlage A
2106 Zeichen
Anlage A zur V/0291/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird der Antrag der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0086/2021 „Diverse interkulturelle Stadtgesellschaft gleichberechtigt teilhaben lassen – für eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ erledigt. Das Antragsanliegen wird im Rahmen der Erarbeitung des Leitbildes für Migration und Integration berücksichtigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die vorliegende Beschlussvorlage zeigt auf, welche Möglichkeiten für eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung im Hinblick auf eine Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsvorge- schichte bestehen und gibt einen Überblick über die bereits erfolgten Maßnahmen. Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst gilt der Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 GG), wonach Stellen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verge- ben werden. Eine Bevorzugung aufgrund von Eigenschaften, die nicht unter diese Kriterien fallen ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Einer divers zusammengesetzten Belegschaft, in der unterschiedliche Perspektiven und Erfah- rungen zusammengebracht werden, gelingt es besser, Verwaltungsleistungen tatsächlich an den Bedarfen der Gesellschaft auszurichten Zudem erfordert die demographische Entwicklung in Verbindung mit dem wachsenden Fachkräf- temangel, das Potential einer diversen Gesellschaft durch eine gezielte Personalgewinnung viel- fältiger neuer Mitarbeitenden auszuschöpfen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0291/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 08.05.2023 12:23