A-R/0053/2016
Zweckgebundene Verwendung freiwilliger Zuschüsse sicherstellen
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Microsoft Word - a-r-0053-2016-zweckgebundene Zuschüsse
1556 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2016
Münster, den 25.11.2016
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
„Zweckgebundene Verwendung freiwilliger Zuschüsse sicherstellen“
Der Rat möge beschließen:
1. Bei der Vergabe von Zuschüssen wird verpflichten d eingeführt, dass die
beantragenden Körperschaften ihre Körperschaftssteuererklärung/ihren
Verwendungsnachweis/Rechenschaftsbericht offenlegen.
2. Die o.g. Informationen werden vom Antragsteller während der Laufzeit der
Zuschüsse jährlich und unaufgefordert der Verwaltung vorgelegt.
3. Die o.g. Informationen werden von der Verwaltung und den Gremien als Nicht
Öffentlich betrachtet und verwendet.
4. Ferner werden die Antragsteller dazu aufgeforder t den Anteil eingeworbener
Drittmittel offen zu legen.
5. Förderanträge nach § 24 GO für das Folgejahr sin d spätestens bis zum 31.07. des
Vorjahres zu stellen, um in die Haushaltsberatungen für das Folgejahr aufgenommen zu
werden.
Begründung:
Das regelmäßige Offenlegen der entsprechenden Verwendungsnachweise und der
eingeworbenen Drittmittel führt dazu, dass die Mandatsträger/innen und die Verwaltung
mit relativ geringem Aufwand feststellen können, ob die vergebenen Gelder sachgemäß
verwendet werden. Eine Antragsfrist ist erforderlich, damit die Verwaltung die Anträge
bereits vor den Haushaltsberatungen für die Politik in geeigneter Form aufbereiten kann.
Gez.
ÖDP – Franz Pohlmann
Piraten – Johannes Schmanck
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0053/2016
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37