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A-R/0053/2016

Zweckgebundene Verwendung freiwilliger Zuschüsse sicherstellen

Antrag an den Rat 29.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 59.2

Microsoft Word - a-r-0053-2016-zweckgebundene Zuschüsse

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2016 
                                                                                   Münster, den 25.11.2016 
 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
„Zweckgebundene Verwendung freiwilliger Zuschüsse sicherstellen“ 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Bei der Vergabe von Zuschüssen wird verpflichten d eingeführt, dass die 
beantragenden Körperschaften ihre Körperschaftssteuererklärung/ihren 
Verwendungsnachweis/Rechenschaftsbericht offenlegen. 
 
2. Die o.g. Informationen werden vom Antragsteller während der Laufzeit der 
Zuschüsse jährlich und unaufgefordert der Verwaltung vorgelegt. 
 
3. Die o.g. Informationen werden von der Verwaltung  und den Gremien als Nicht 
Öffentlich betrachtet und verwendet. 
 
4. Ferner werden die Antragsteller dazu aufgeforder t den Anteil eingeworbener 
Drittmittel offen zu legen. 
 
5. Förderanträge nach § 24 GO für das Folgejahr sin d spätestens bis zum 31.07. des 
Vorjahres zu stellen, um in die Haushaltsberatungen für das Folgejahr aufgenommen zu 
werden. 
 
Begründung: 
 
Das regelmäßige Offenlegen der entsprechenden Verwendungsnachweise und der 
eingeworbenen Drittmittel führt dazu, dass die Mandatsträger/innen und die Verwaltung 
mit relativ geringem Aufwand feststellen können, ob die vergebenen Gelder sachgemäß 
verwendet werden. Eine Antragsfrist ist erforderlich, damit die Verwaltung die Anträge 
bereits vor den Haushaltsberatungen für die Politik in geeigneter Form aufbereiten kann. 
 
 
Gez. 
 
ÖDP –  Franz Pohlmann 
Piraten –  Johannes Schmanck

Beratungsverlauf (1)

14.12.2016 Rat
TOP 59.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0053/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37