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3308/2024

Anfrage nach § 4 (Integrationsrat) vom 02.09.2024 betreffend "Global denken, lokal handeln: Strategieoptimierung und Ausbau internationaler Kooperationen durch Digitalisierung, Innovationsförderung und Bildungsprojekte im globalen Süden, AN/1149/202

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.10.2024

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 27.01.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4867 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2024 
 3308/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 25.11.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 02.12.2024 
 
Anfrage nach § 4 (Integrationsrat) vom 02.09.2024 betreffend "Global denken, lokal 
handeln: Strategieoptimierung und Ausbau internationaler Kooperationen durch 
Digitalisierung, Innovationsförderung und Bildungsprojekte im globalen Süden, 
AN/1149/202 
Hintergrund: 
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung bieten Städtepartnerschaften zwischen der 
Stadt Köln und Städte des globalen Südens eine wichtige Gelegenheit Wissen, 
Technologietransfer und Best Practices auszutauschen. Diese Kooperationen stärken durch 
angemessene Strategieoptimierungen den internationalen Dialog und ermöglichen der Stadt 
Köln in der Entwicklungszusammenarbeit eine Vorreiterrolle in der 
Entwicklungszusammenarbeit zu übernehmen, was langfristig ihr Ansehen als innovativer und 
kosmopolitischer Akteur unterstreichen und steigern kann. 
 
Durch gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten in Partnerstädten wie Nairobi, wo der 
Digital Hub Cologne bereits mit einem Innovationszentrum kooperiert um Start-ups in den 
Bereichen FinTech, AgriTech und Gesundheitswesen zu fördern, kann Köln aktiv zur 
Reduzierung globaler Ungleichheiten und zur Förderung einer inklusiven und nachhaltigen, 
Entwicklung beitragen, wie sie in den UN-Nachhaltigkeitsziele verankert sind. Damit würde 
ebenso Unternehmern in den Partnerstädten den Zugang zu digitalen Technologien & 
Märkten erleichtert um Produkte & Dienstleistungen zu exportieren. Zudem könnte Köln durch 
Entwicklung digitaler Bildungsprogramme in Partnerstädten seine Rolle als zukunftsweisender 
Schlüsselakteur im Wissenstransfer und in der Unterstützung des Unternehmertums 
einnehmen. 
 
Vor diesem Hintergrund wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:  
 
 
Frage 1: 
Werden derzeit Projekte wie die Kooperation zwischen dem Digital Hub Cologne und einem 
Innovationszentrum in Nairobi angestrebt? Falls nein, was sind die Gründe dafür? 
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem Digital Hub Cologne handelt es sich um ein privates Beratungsunternehmen. Die Stadt 
Köln und die KölnBusiness Wirtschaftsförderung sind in diesem Bereich nicht tätig.

2 
 
Frage 2: 
Wie unterschiedlich sind die rechtlichen & regulatorischen Rahmenbedingungen für die Imple-
mentierung solcher internationaleren Projekte in den verschiedenen Partnerstädten? 
Antwort der Verwaltung: 
Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen richten sich nach den Gegebenhei-
ten vor Ort und können sich von Land zu Land teils erheblich unterscheiden. Unabhängig von 
den jeweiligen Bedingungen vor Ort sind bei Fördermitteln aus Deutschland die Vorgaben des 
deutschen Vergaberechts einzuhalten. Voraussetzungen für ein stabiles Partnerschaftsprojekt 
sind in jedem Fall der Wille zur langfristigen Zusammenarbeit, eine stabile politische und wirt-
schaftliche Lage in der Region, Rechtssicherheit sowie geeignete und verlässliche Partner auf 
beiden Seiten. 
Frage 3: 
Welche Erkenntnisse oder Evaluationen liegen bisher zu Best-Practice-Beispielen wie der Un-
terstützung von Start-ups in Nairobi vor, und wie könnten diese zur Formulierung strategischer 
Ziele der Verwaltung beitragen? 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe Antwort zu Frage 1. Es liegen keine Erkenntnisse vor. 
Frage 4: 
Stehen ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten für Planung + Umsetzung zur Ver-
fügung, um an internationalen Projekte teilzunehmen? Falls ja, wie sind diese konkret aufge-
schlüsselt? 
Antwort der Verwaltung: 
Die personellen und finanziellen Ressourcen der Abteilung Europa und Internationales sind 
durch die bestehenden Städtepartnerschaften und die damit zusammenhängenden Aktivitäten 
gebunden. 
Frage 5: 
Wurden bereits digitale Bildungsprojekte im Rahmen von Städtepartnerschaft-Kooperationen 
begonnen oder realisiert? Falls ja, mit welchen Partnerstädten und welche Best-Practice-Bei-
spiele liegen vor? Falls nein, warum wurde dies bislang nicht umgesetzt?  
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen des letzten Besuchs der chinesischen Partnerstädte Peking und Shanghai durch 
eine Kölner Bildungsdelegation (08.-14.09.2024) wurde das bestehende MoU, das bislang 
den Austausch und die Begegnung von Schüler*innen beinhaltete, um den „Austausch zur 
Anwendung sowie zum praktischen Einsatz digitaler Medien im Bildungsbereich“ erweitert.  
Es ist geplant, in den nächsten zwei Jahren einen internationalen Fachkräfteaustausch zum 
Thema Digitalisierung/Medienschutz zu organisieren, welcher möglicherweise digital bzw. 
hybrid stattfinden soll. Dies hängt jedoch von der Sicherstellung der Finanzierung durch Eras-
mus+ ab. 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
27.01.2025 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3308/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.10.2024
Erstellt
23.10.2024 12:11